Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1052750.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
11.02.16, 12:00
Aktualisiert
20.04.16, 18:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-02381
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
24.02.2016
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Seit Januar stehen die Krankenkassen in der Pflicht eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge
herauszugeben, wenn sich das Bundesland dazu entschließt.
Am 20.05.2015 wurde in der Ratsversammlung beschlossen, dass der Oberbürgermeister beauftragt
wird zu prüfen, ob und auf welche Art und Weise die Stadt Leipzig auf vertraglicher Ebene mit einer
Krankenkasse die Übernahme der Krankenbehandlung von Leistungsberechtigten nach den §§ 1,
1a des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) durch die Ausgabe von Versichertenkarten
gewährleisten kann. (Beschluss zum VI-A-00949)
Aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen und des immer schwerer werdenden
Verwaltungsaufwands für Ärzte, Gesundheitsamt und Sozialamt, sowie die weiterhin, durch die
bisherige Praxis mit Vergabe von Krankenscheinen komplizierte Situation für Geflüchtete, ist eine
Gesundheitskarte dringender denn Je.
Wir fragen daher an:
1. Wie sind die bisherigen Ergebnisse der Prüfung zur Übernahme der Krankenbehandlung von
Leistungsberechtigten nach den §§ 1, 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)?
2. Steht der OBM diesbezüglich in Kontakt mit dem Land Sachsen – inwieweit ist eine
sachsenweite Lösung in der Zukunft möglich?
3. Welchen Weg sieht die Verwaltung auch gegen eine Entscheidung auf Landesbene, die
bisherige Praxis der Vergabe von Krankenscheinen durch das Sozialamt in Leipzig für Ärzte
und Patienten zu erleichtern und vereinfachen?
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Anlagen:
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