Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1048686.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
19.10.15, 12:00
Aktualisiert
12.02.16, 12:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01595-VSP-002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
23.03.16
Beschlussfassung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
25.02.2016
Vorberatung
Jugendparlament
25.02.2016
Vorberatung
Grundstücksverkehrsausschuss
29.02.2016
Vorberatung
Jugendbeirat
03.03.2016
Vorberatung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff
Bau einer Schule auf dem städtischen Grundstück Fockestraße 80
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
X Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
X Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Die Verwaltung unterbreitet folgenden Alternativvorschlag:
„Das Grundstück Fockestraße 80 verbleibt (wie im Antrag vorgeschlagen) im Eigentum der Stadt.
Aufgrund besser geeigneter Standorte wird er mittelfristig nicht als Schulstandort genutzt, aber
aufgrund der Bevölkerungsentwicklung strategisch als Fläche für soziale Infrastruktur vorgehalten“.
Sachverhalt:
In der schriftlichen Antwort zur Anfrage VI-F-01456 „Ambulante Wohnformen (sog. „Wagenburgen“)
auf städtischen Grundstücken“ wurde dargelegt, dass der Standort als Schulstandort geeignet sein
könnte, die endgültige Eignung aber weiterer Untersuchungen bedürfe. Wie nachfolgend
beschrieben, wurden im Rahmen der Eignungsprüfung jedoch Flächen gefunden, die besser für eine
Schulnutzung geeignet sind. Der Bau einer Schule auf dem städtischen Grundstück Fockestraße 80
sollte aufgrund der vorhandenen Einschränkungen (Überschwemmungsgebiet) nur dann verfolgt
werden, wenn wider Erwarten keiner der Alternativstandorte realisiert werden kann.
Aufgrund der Bevölkerungsdynamik ist der Standort Fockestraße jedoch strategisch als Fläche für
soziale Infrastruktur zu sichern, um auch langfristig Handlungsmöglichkeiten zu bewahren. Von
einem Verkauf wird daher abgesehen.
Grundschulbedarf
Zwar reichen die Kapazitäten der Grundschulen sowohl im südlichen Teil des Stadtbezirkes Mitte als
auch im nördlichen Teil des Stadtbezirkes Süd nicht aus.
Die fehlenden Kapazitäten für den nördlichen Bereich des Stadtbezirkes Süd werden jedoch durch
Sanierung des alten Gebäudes der 3. Schule geschaffen, welches anschließend weiter als
Grundschule genutzt werden wird.
Darüber hinaus wird im Umfeld des Bayerischen Bahnhofs eine neue Grundschule errichtet, die den
südlichen Teil des Stadtbezirks Mitte bedienen wird. Insbesondere ist eine Entlastung der Schule am
Floßplatz erforderlich. Gerade bei Grundschulen ist die Stadt bestrebt, kurze Schulwege zu
gewährleisten. Der Standort Fockestraße kann die fehlenden Kapazitäten nicht angemessen
bedienen, da dieser aufgrund seiner Lage südlich der Richard-Lehmann-Straße weit entfernt vom
eigentlichen Bedarf liegt. Darüber hinaus ist der Standort sehr stark verlärmt (Lärmkartierung 2012:
60 – 70 dB Kfz - Verkehrslärm Tag), sodass eine Grundschulnutzung nur mit starken
Beeinträchtigungen möglich wäre.
Weiterführende Schulen
Im Planungsraum Süd besteht sowohl für eine 5-zügige Oberschule als auch für ein 5-zügiges
Gymnasium Bedarf. Das Grundstück Fockestraße 80 mit einer Größe von ca. 14.000 m² bietet aber
allenfalls ausreichend Fläche für eine nur 3-zügige Oberschule. Für ein Gymnasium ist die
Grundstücksgröße ohnehin nicht ausreichend. Darüber hinaus ist das Grundstück stark verlärmt
(s.o.) und verkehrlich ungünstig angebunden (kürzeste Entfernung zur Straßenbahn ca. 700 m).
Die Stadtverwaltung hat daher eine entsprechend des im Schulentwicklungsplans – Fortschreibung
2015 dargestellten Bedarfs besser geeignete Fläche nördlich der Semmelweisstraße priorisiert,
deren Erwerb derzeit verhandelt wird. An diesem Standort soll ein Campus mit Oberschule und
Gymnasium entstehen. Damit ist der Bedarf im Planungsraum Süd vorerst gedeckt.
Anlagen: keine