Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1047627.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
10.12.15, 12:00
Aktualisiert
06.03.16, 14:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01907-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Jugendbeirat
03.03.2016
Vorberatung
Jugendhilfeausschuss
07.03.2016
Vorberatung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
08.03.2016
Vorberatung
Kinder- und Familienbeirat
11.03.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
23.03.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Eindeutig erkennbare räumliche Abgrenzung öffentlich zugänglicher Spielplätze
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
X Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die von ihr bewirtschafteten Spielplätze einzelfallbezogen
und schrittweise mit einer eindeutig erkennbaren räumlichen Abgrenzung zu versehen.
2. Die Kosten können vorerst nur überschlägig mit ca. 40 T€ pro Jahr abgeschätzt werden. Diese
Mittel sind im Etat des Amtes für Stadtgrün und Gewässer nicht geplant und müssen aus den
Haushaltsmitteln für das „Programm zur Instandhaltung und Entwicklung öffentlicher Spielplätze“ der
Stadt Leipzig zu Lasten beabsichtigter Sanierungsprojekte aufgebracht werden.
Begründung:
Öffentliche Spielplätze sind die Bereiche der Grünanlagen, in denen sich angesichts der
vorhandenen örtlichen Situation mehr Kinder als in den sonstigen Grünanlagen aufhalten. Die
Ausstattungen umfassen vor allem Spielgeräte, aber auch weitere zum Spielen anregende und
geeignete Spielangebote wie Spielhügel, Findlinge, Kletterbäume, Spielhütten und ähnliches.
Es liegt im pädagogischen Charakter solcher Bereiche, dass es eine Vielzahl der Möglichkeiten zum
Spielen gibt und der Charakter der einzelnen Anlagen unterschiedlich ist. Da auch das ruhige Spiel
in kleinen Gruppen und die Interaktionen mit Begleitpersonen sehr wichtig sind, gehören auch die
begleitenden Sitzbereiche und die zugehörigen Wegeflächen zum Spielplatz. Auch die
angrenzenden Gehölzflächen bieten Platz zum Verstecken und zum Rollenspiel. Die angrenzenden
Rasenflächen sind meist das Angebot für das aktive Bewegungsspiel der Kinder und der weiteren
Nutzer, so dass auch diese Flächen dem Spielplatz zuzuordnen sind.
Diesem ganzheitlichen Ansatz folgend werden Spielräume und -plätze vornehmlich offen in
zusammenhängende Grün- und Freiräume integriert. Eingefriedete Plätze, etwa zur Abgrenzung von
Gewässern oder des Straßenverkehrs, wie es die einschlägigen technischen Vorschriften fordern,
sollen dabei die Ausnahme bleiben.
Die Forderung nach geeigneten Abgrenzungen von Spielplätzen zur Kanalisierung von Nutzungen
und mehr Sicherheit war bereits 2011 Anlass für eine Untersuchung im Stadtgebiet von Leipzig. Im
Saisonbetrieb von Mai bis August 2011 fanden Kontrollgänge von Mitarbeitern des Bürgerdienstes
LE auf 28 Spielplätzen statt. Davon waren 15 Standorte mit Zäunen, Hecken oder lockeren
Gehölzpflanzungen begrenzt. Kontrolliert wurden Vandalismusschäden, Vermüllung, frei laufende
Hunde, Hundekot und Graffiti mit dem Ergebnis, dass auf allen intensiv genutzten Spielplätzen
Ordnungswidrigkeiten zu verzeichnen waren, unabhängig davon ob begrenzt oder nicht.
Dem Ordnungsamt sind aus den zurückliegenden Jahren und auch aktuell keine Vorkommnisse
bekannt, welche eine Abgrenzung oder gar Einfriedung von Spielplätzen erforderlich machen. Der
Stadtordnungsdienst und die Zentrale Bußgeldbehörde wurden hierzu befragt, jedoch sind keine
Verfahren bekannt, in denen territoriale Zuordnungsprobleme oder eine fehlende räumliche
Abgrenzung eine Rolle spielten.
Im Zuge der Planung von Spielplätzen im Bestand und bei Neuzugängen wurden im Zeitraum von
2012 bis 2015 ca. 40 Bürgerbeteiligungen überwiegend vor Ort durchgeführt. Wenn in diesen
Verfahren auf Probleme hingewiesen wurde, handelte es sich um die Problematik mit freilaufenden
Hunden sowie mit Vandalismus. Allerdings sahen die Bürger die Lösung für derartige Fälle in der
Regel in einer verstärkten Kontrolltätigkeit.
Um die Konflikte weitestgehend zu vermeiden und die Kontrollen zur Feststellung von Verstößen zu
unterstützen, wird in zukünftigen Planungen geprüft, ob nach Abwägung der örtlichen Belange wie
z.B. Einsehbarkeit, Möglichkeit zum freien Spiel und Vorgaben des Denkmalschutzes eine
Abgrenzung mit geeigneten Gestaltungsmitteln erfolgen kann.
Die Entscheidung zur Umsetzung einer erkennbaren räumlichen Abgrenzung der öffentlich
zugänglichen Spielplätze soll daher im Einzelfall bei der Planung von allen künftigen Bauvorhaben
(Spielgeräteaustausch oder Spielplatzneubau) getroffen werden.
Die Kosten pro Spielplatz werden in der Planungsphase je nach Prüfung des Bedarfs ermittelt. Als
durchschnittliche Kostengröße können pro Spielplatz 5.000,00 € angesetzt werden.
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer wird über die Planungen und deren jeweilige Umsetzung im
Rahmen seiner regelmäßigen Berichte informieren.