Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1049530.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
07.01.16, 12:00
Aktualisiert
10.02.16, 07:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02098-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Verwaltungsausschuss
10.02.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
24.02.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Nutzungskonzept für ehemalige Gemeindeämter/Rathäuser
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt folgenden Alternativvorschlag:
"Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine allgemeine Bedarfs- und Eignungsprüfung für eine
zukünftige Nutzung der ehemaligen Gemeindeämter/Rathäuser zu veranlassen. Das bedeutet, dass
nicht nur Bedarfe im Sinne des Antrages, sondern alle aktuellen und längerfristigen Bedarfe einer
permanent wachsenden Stadt betrachtet werden. Die Ortschaftsräte sind bei Bedarfsüberprüfung
und Konzepterstellung einzubeziehen. Dem Stadtrat ist bis Ende Oktober ein Vorschlag zum
weiteren Umgang mit den ehemaligen Gemeindeämtern/Rathäusern vorzulegen."
Sachverhalt:
Gegenwärtig befinden sich noch 15 ehemalige Gemeindeämter/Rathäuser der eingemeindeten
Ortsteile im Eigentum der Stadt Leipzig. Davon sollen 3 Objekte nachhaltig als Verwaltungsgebäude
bei der Stadt verbleiben. 11 Objekte sind zum Zwecke der Veräußerung in Verwaltung des
Liegenschaftsamtes. 1 Objekt wird als Unterkunft für Asylsuchende umgebaut. Die aktuelle
Nutzung/Vermietung ist beiliegender Übersicht zu entnehmen. Alle Objekte werden im Wesentlichen
durch Vereine, Ortschaftsräte, Bürgerämter, Gewerbetreibende und Wohnungsmieter genutzt. Die
Erhaltung der Nutzungsfähigkeit erfolgt aufgrund der haushalterischen Zwänge ausschließlich über
kleine Bauunterhaltungsmaßnahmen.
Anlagen:
Übersicht der Objekte
Anlage
VSP VI-A-02098-AW-01
Nutzungskonzept für ehemalige Gemeindeämter/Rathäuser
Tabelle1
Objekt
Gemarkung
Große Eiche, Leipziger Str. 81
Böhlitz-Ehrenberg
Wiederitzscher Rathaus
Delitzscher Landstr. 55
Großwiederitzsch
Flurstück
Nutzungsart
86/1
25/2
Büro, Wohnungen, Gewerbe
Nutzer,
- FitnessMieter
- Projektfirma
- OR
- Veranstaltungen
- Bürgeramt
- Außenstelle + Bauhof
- Stadtordnungsdienst
- Apotheke
- Wohnungen
Verkauf
Büro/Gewerbe/OR
Bemerkungen
zur Zeit Verkaufsvorbereitung geplant
Umzug Bürgeramt/Bauhof aus Markt 10
In Große Eiche
Vorbereitung Verkauf angrenzende
Wohnhäuser Delitzscher Landstr 57-59
danach Abgabe Delitzscher LS 55
An AGM
Lindenthaler Rathaus
Erich-Thiel-Str. 2
Lindenthal
179 b
Büro, Wohnungen, Gewerbe, OR
- Bürgeramt
- OR
- Rechtsanwalt
- leere WE
Am Bildersaal 4
Lützschena
222,5
Büro (ehemalige Schule) OR
OR
ehemalige Schule
Göbschelwitzer Str. 4
Göbschelwitz
40/8
Büro (ehemalige Schule) OR
OR
Leere WE
ehem. Schule , Verkauf bislang
Gescheitert
Miltitzer Str. 1
Burghausen
5/1
Büro und Arzt
OR
Zahnarztpraxis
ehemaliges Gemeindeamt
Büros
Zweckverband
Parthenaue und ab
3.3.2015 1 Raum für
Ortsvorsteherin
ehemaliges Gemeindeamt
22
Büro- und Wohnnutzung
Vereinsnutzungen
ehemaliges Gemeindeamt BöhlitzEhrenberg
393/3
Büro- und Wohnnutzung
Volkssolidarität
(Altenbetreuung)
ehem Gemeindeamt Rückmarsdorf
ehem. Gemeindeamt mit Gaststätte
Außenstelle vom Bürgerarmt u.
Büro des Ortschaftsrat,
ansonsten ungenutzt
Kulturverein Knautnaundorf eV
(ehem. Ortschaftsrat)
Gaststätte wird 1xwöchentl für SportGruppe genutzt; Objekt seit 10 Jahren
In der Vermarktung
temporäre Nutzung durch
Stadt Leipzig
Umbau für Asylunterkunft
8 Wohnungen;
4 Gewerbeeinheiten
Wohnungsmieter, gewerbl Mieter,
Ortschaftsrat und Vereinsnutzer ehemaliges Mölkauer Rathaus
Plaußiger Dorfstr. 23
Plaußig
Südstr. 10
Böhlitz-Ehrenberg
Ehrenberger Str. 5a
Rückmarsdorf
Schkorlopper Str. 34
04249 Leipzig
(ehem.Gemeindeamt)
Stötteritzer Landstr. 31
04454 Leipzig
(ehem. Gemeindeamt Holzhausen)
Engelsdorfer Str. 88, 90, 92
04316 Leipzig
(ehemaliges Mölkauer Rathaus)
Knautnaundorf
Holzhausen
Mölkau
9
248/1
105c
6a
Seite 1
angehalten
Synopse der Stellungnahmen
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02098-AW-01
Nutzungskonzept für ehemalige Gemeindeämter/ Rathäuser
Dezernat / Amt (OE)
Maßgabe / Hinweise
Berücksichtigung / Würdigung
Der Begründungstext der Ablehnung ist zu überarbeiten und um folgende Inhalte
zu ergänzen:
- nur in wenigen Objekten bestehen Mietverhältnisse mit Vereinen, die eine
Nutzung im Sinne des Antragstellers implizieren,
- unabhängig davon, ob überhaupt ein Bedarf vorliegt, wäre eine Ertüchtigung aller
Objekte und ein möglicherweise erforderlicher langfristiger Zuschussbedarf zur
Etablierung und Stabilisierung neuer Trägerstrukturen zur Nutzung als
"soziokulturelle Zentren" nicht in den nächsten Haushalten abbildbar, dazu besteht
aufgrund der Erfüllung der umfangreichen kommunalen Pflichtaufgaben kein
Spielraum,
- an der Veräußerungsstrategie wird festgehalten, gleichwohl wird die Stadt Leipzig
eine weitere kulturelle Nutzung überprüfen bzw. unterstützen (es gilt grundsätzlich:
Kauf bricht Miete nicht).
Alternativvorschlag mit angepasster Begründung:
Unter Einbeziehung der Ortschaftsräte legt die Stadtverwaltung dem Stadtrat bis
Ende September 2016 ein Konzept für die ehemaligen Gemeindeämter/ Rathäuser
der eingemeindeten Ortsteile zur Beschlussfassung vor, dass insbesondere die
Erhaltung jeweils mindestens eines Objektes in den Ortschaften für gemeinsame
kommunale und öffentliche Nutzungen vorsieht. Im Falle geplanter Veräußerungen
soll die Rückanmietung mit der Nutzung anderer kommunaler Objekte in der
Ortschaft wirtschaftlich verglichen werden."
Einer sofortigen Veräußerung der ehemaligen Gemeindeämter/ Rathäuser steht
prinzipiell zunächst die noch ausstehende Prüfung zur Asylnutzung entgegen.
Nach Entbehrlichkeitsmeldung Asyl sollten im Ergebnis der Bedarfsprüfung
Aussagen zur Erforderlichkeit bestehender Nutzungen bzw. Konzepte zur
nachhaltigen Verwendung erarbeitet werden. Im Rahmen der Eignungsprüfung
erfolgt eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Sollte weder ein strategisches Nutzungskonzept im Sinne einer wachsenden Stadt
vorliegen, noch eine wirtschaftliche Herrichtung des Objektes sinnvoll erscheinen,
empfiehlt das AGM eine Veräußerung im Rahmen der Konzeptvergabe (siehe
auch SN SPA).
Variante 1
Die im Antrag formulierte Erhaltung der
soziokulturellen Zentren der Ortsteile ist keine
Pflichtaufgabe im Sinne des Haushaltsrechts.
Aufgrund der enormen Herausforderungen im
Schul- und Kindertagesstättenbau als pflichtige
Aufgaben sind umfassende
Sanierungsmaßnahmen im betreffenden
Gebäudebestand finanziell im nächsten
Doppelhaushalt nicht abbildbar. An der
Veräußerungsabsicht der vorgenannten 11
Vorhaben wird daher festgehalten. Der
Beschlussvorschlag wird abgelehnt.
Dez. II Finanzen
19.01.2016
BfR
02.02.2016
Die angepasste Begründung konkretisiert inhaltlich die Beschlussfassung der
Variante 2. Sie fordert eine Konzepterstellung für die ehemaligen Gemeindeämter/
Rathäuser und stellt damit eine Bestätigung der Variante 2 dar.
Jedoch sollte der Erhalt jeweils mindestens eines Objektes in den Ortschaften erst
im Ergebnis der Bedarfs- und Eignungsprüfung festgeschrieben werden.
Variante 2
Durch die Verwaltung erfolgt bis 30.06.2016 eine
Bedarfs- und Eignungsprüfung auf der Grundlage
der aktuellen Stadtentwicklung im Sinne des
Antrages und unter Beachtung der
Verwaltungsunterbringung bis 2020. Ein
Verwaltungsstandpunkt wird bis 10.08.2016
vorgelegt.
Dez. I Allgemeine Verwaltung 25.01.2016
ohne Hinweise/ Maßgaben
27.01.2016
ohne Hinweise/ Maßgaben
Dez. V Jugend/ Soziales/
Gesundheit und Schule
Dez. VI Stadtentwicklung und 25.01.2016
Bau/ SPA (61)
Dez. VII Wirtschaft und Arbeit
Ergänzung um folgende Punkte:
1. Die Ergebnisse der Bedarfs- und Eignungsprüfung werden jeweils im
betroffenen Ortschaftsrat vorgestellt.
2. Sollte die Bedarfs- und Eignungsprüfung feststellen, dass für verschiedene
Gemeindeämter/ Rathäuser keine geeignete Nutzung im öffentlichen Interesse
umgesetzt werden soll/ kann, werden diese Gebäude im Rahmen einer
Konzeptvergabe veräußert. Über die konkreten Inhalte der Konzeptvergabe kann
erst entschieden werden, wenn die Veräußerumg tatsächlich ansteht; sie sind
dann objektkonkret zu formulieren.
ohne Hinweise/ Maßgaben
Der Punkt 1 korrespondiert mit den Forderungen des BfR. Die Ergebnisse der
Bedarfs- und Eignungsprüfung werden jeweils im betroffenen Ortschaftsrat
vorgestellt.
Eine evtl. folgende Konzeptvergabe unter Federführung des Liegenschaftsamtes
wird durch das AGM befürwortet.
Zum erfolgten Abstimmungsverfahren in der Verwaltung zu diesem Antrag
Das Dezernat Stadtentwicklung und Bau hatte zunächst die beiden folgenden Beschlussvarianten
für einen Verwaltungsstandpunkt zum Antrag formuliert und den anderen beteiligten Dezernaten
sowie dem GB OBM I (BfR) zur Stellungnahme geschickt.
Variante 1
Die im Antrag formulierte Erhaltung der soziokulturellen Zentren der Ortsteile ist keine
Pflichtaufgabe im Sinne des Haushaltsrechts. Aufgrund der enormen Herausforderungen im Schulund Kindertagesstättenbau als pflichtige Aufgaben sind umfassende Sanierungsmaßnahmen im
betreffenden Gebäudebestand finanziell im nächsten Doppelhaushalt nicht abbildbar. An der
Veräußerungsabsicht der vorgenannten 11 Vorhaben wird daher festgehalten. Der
Beschlussvorschlag wird abgelehnt.
Variante 2
Durch die Verwaltung erfolgt bis 30.06.2016 eine Bedarfs- und Eignungsprüfung auf der Grundlage
der aktuellen Stadtentwicklung im Sinne des Antrages und unter Beachtung der Verwaltungsunterbringung bis 2020. Ein Verwaltungsstandpunkt wird bis 10.08.2016 vorgelegt.
Die Rückmeldungen der anderen Bereiche der Verwaltungen waren so wie in der Synopse
(nächste Seite) dargestellt.
Aus diesen Rückmeldungen wurde der empfohlene Alternativvorschlag (siehe Deckblatt)
entwickelt.