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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1049530.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
07.01.16, 12:00
Aktualisiert
10.02.16, 07:43

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02098-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Verwaltungsausschuss 10.02.2016 Vorberatung Ratsversammlung 24.02.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Nutzungskonzept für ehemalige Gemeindeämter/Rathäuser Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln x Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt folgenden Alternativvorschlag: "Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine allgemeine Bedarfs- und Eignungsprüfung für eine zukünftige Nutzung der ehemaligen Gemeindeämter/Rathäuser zu veranlassen. Das bedeutet, dass nicht nur Bedarfe im Sinne des Antrages, sondern alle aktuellen und längerfristigen Bedarfe einer permanent wachsenden Stadt betrachtet werden. Die Ortschaftsräte sind bei Bedarfsüberprüfung und Konzepterstellung einzubeziehen. Dem Stadtrat ist bis Ende Oktober ein Vorschlag zum weiteren Umgang mit den ehemaligen Gemeindeämtern/Rathäusern vorzulegen." Sachverhalt: Gegenwärtig befinden sich noch 15 ehemalige Gemeindeämter/Rathäuser der eingemeindeten Ortsteile im Eigentum der Stadt Leipzig. Davon sollen 3 Objekte nachhaltig als Verwaltungsgebäude bei der Stadt verbleiben. 11 Objekte sind zum Zwecke der Veräußerung in Verwaltung des Liegenschaftsamtes. 1 Objekt wird als Unterkunft für Asylsuchende umgebaut. Die aktuelle Nutzung/Vermietung ist beiliegender Übersicht zu entnehmen. Alle Objekte werden im Wesentlichen durch Vereine, Ortschaftsräte, Bürgerämter, Gewerbetreibende und Wohnungsmieter genutzt. Die Erhaltung der Nutzungsfähigkeit erfolgt aufgrund der haushalterischen Zwänge ausschließlich über kleine Bauunterhaltungsmaßnahmen. Anlagen: Übersicht der Objekte Anlage VSP VI-A-02098-AW-01 Nutzungskonzept für ehemalige Gemeindeämter/Rathäuser Tabelle1 Objekt Gemarkung Große Eiche, Leipziger Str. 81 Böhlitz-Ehrenberg Wiederitzscher Rathaus Delitzscher Landstr. 55 Großwiederitzsch Flurstück Nutzungsart 86/1 25/2 Büro, Wohnungen, Gewerbe Nutzer, - FitnessMieter - Projektfirma - OR - Veranstaltungen - Bürgeramt - Außenstelle + Bauhof - Stadtordnungsdienst - Apotheke - Wohnungen Verkauf Büro/Gewerbe/OR Bemerkungen zur Zeit Verkaufsvorbereitung geplant Umzug Bürgeramt/Bauhof aus Markt 10 In Große Eiche Vorbereitung Verkauf angrenzende Wohnhäuser Delitzscher Landstr 57-59 danach Abgabe Delitzscher LS 55 An AGM Lindenthaler Rathaus Erich-Thiel-Str. 2 Lindenthal 179 b Büro, Wohnungen, Gewerbe, OR - Bürgeramt - OR - Rechtsanwalt - leere WE Am Bildersaal 4 Lützschena 222,5 Büro (ehemalige Schule) OR OR ehemalige Schule Göbschelwitzer Str. 4 Göbschelwitz 40/8 Büro (ehemalige Schule) OR OR Leere WE ehem. Schule , Verkauf bislang Gescheitert Miltitzer Str. 1 Burghausen 5/1 Büro und Arzt OR Zahnarztpraxis ehemaliges Gemeindeamt Büros Zweckverband Parthenaue und ab 3.3.2015 1 Raum für Ortsvorsteherin ehemaliges Gemeindeamt 22 Büro- und Wohnnutzung Vereinsnutzungen ehemaliges Gemeindeamt BöhlitzEhrenberg 393/3 Büro- und Wohnnutzung Volkssolidarität (Altenbetreuung) ehem Gemeindeamt Rückmarsdorf ehem. Gemeindeamt mit Gaststätte Außenstelle vom Bürgerarmt u. Büro des Ortschaftsrat, ansonsten ungenutzt Kulturverein Knautnaundorf eV (ehem. Ortschaftsrat) Gaststätte wird 1xwöchentl für SportGruppe genutzt; Objekt seit 10 Jahren In der Vermarktung temporäre Nutzung durch Stadt Leipzig Umbau für Asylunterkunft 8 Wohnungen; 4 Gewerbeeinheiten Wohnungsmieter, gewerbl Mieter, Ortschaftsrat und Vereinsnutzer ehemaliges Mölkauer Rathaus Plaußiger Dorfstr. 23 Plaußig Südstr. 10 Böhlitz-Ehrenberg Ehrenberger Str. 5a Rückmarsdorf Schkorlopper Str. 34 04249 Leipzig (ehem.Gemeindeamt) Stötteritzer Landstr. 31 04454 Leipzig (ehem. Gemeindeamt Holzhausen) Engelsdorfer Str. 88, 90, 92 04316 Leipzig (ehemaliges Mölkauer Rathaus) Knautnaundorf Holzhausen Mölkau 9 248/1 105c 6a Seite 1 angehalten Synopse der Stellungnahmen Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02098-AW-01 Nutzungskonzept für ehemalige Gemeindeämter/ Rathäuser Dezernat / Amt (OE) Maßgabe / Hinweise Berücksichtigung / Würdigung Der Begründungstext der Ablehnung ist zu überarbeiten und um folgende Inhalte zu ergänzen: - nur in wenigen Objekten bestehen Mietverhältnisse mit Vereinen, die eine Nutzung im Sinne des Antragstellers implizieren, - unabhängig davon, ob überhaupt ein Bedarf vorliegt, wäre eine Ertüchtigung aller Objekte und ein möglicherweise erforderlicher langfristiger Zuschussbedarf zur Etablierung und Stabilisierung neuer Trägerstrukturen zur Nutzung als "soziokulturelle Zentren" nicht in den nächsten Haushalten abbildbar, dazu besteht aufgrund der Erfüllung der umfangreichen kommunalen Pflichtaufgaben kein Spielraum, - an der Veräußerungsstrategie wird festgehalten, gleichwohl wird die Stadt Leipzig eine weitere kulturelle Nutzung überprüfen bzw. unterstützen (es gilt grundsätzlich: Kauf bricht Miete nicht). Alternativvorschlag mit angepasster Begründung: Unter Einbeziehung der Ortschaftsräte legt die Stadtverwaltung dem Stadtrat bis Ende September 2016 ein Konzept für die ehemaligen Gemeindeämter/ Rathäuser der eingemeindeten Ortsteile zur Beschlussfassung vor, dass insbesondere die Erhaltung jeweils mindestens eines Objektes in den Ortschaften für gemeinsame kommunale und öffentliche Nutzungen vorsieht. Im Falle geplanter Veräußerungen soll die Rückanmietung mit der Nutzung anderer kommunaler Objekte in der Ortschaft wirtschaftlich verglichen werden." Einer sofortigen Veräußerung der ehemaligen Gemeindeämter/ Rathäuser steht prinzipiell zunächst die noch ausstehende Prüfung zur Asylnutzung entgegen. Nach Entbehrlichkeitsmeldung Asyl sollten im Ergebnis der Bedarfsprüfung Aussagen zur Erforderlichkeit bestehender Nutzungen bzw. Konzepte zur nachhaltigen Verwendung erarbeitet werden. Im Rahmen der Eignungsprüfung erfolgt eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Sollte weder ein strategisches Nutzungskonzept im Sinne einer wachsenden Stadt vorliegen, noch eine wirtschaftliche Herrichtung des Objektes sinnvoll erscheinen, empfiehlt das AGM eine Veräußerung im Rahmen der Konzeptvergabe (siehe auch SN SPA). Variante 1 Die im Antrag formulierte Erhaltung der soziokulturellen Zentren der Ortsteile ist keine Pflichtaufgabe im Sinne des Haushaltsrechts. Aufgrund der enormen Herausforderungen im Schul- und Kindertagesstättenbau als pflichtige Aufgaben sind umfassende Sanierungsmaßnahmen im betreffenden Gebäudebestand finanziell im nächsten Doppelhaushalt nicht abbildbar. An der Veräußerungsabsicht der vorgenannten 11 Vorhaben wird daher festgehalten. Der Beschlussvorschlag wird abgelehnt. Dez. II Finanzen 19.01.2016 BfR 02.02.2016 Die angepasste Begründung konkretisiert inhaltlich die Beschlussfassung der Variante 2. Sie fordert eine Konzepterstellung für die ehemaligen Gemeindeämter/ Rathäuser und stellt damit eine Bestätigung der Variante 2 dar. Jedoch sollte der Erhalt jeweils mindestens eines Objektes in den Ortschaften erst im Ergebnis der Bedarfs- und Eignungsprüfung festgeschrieben werden. Variante 2 Durch die Verwaltung erfolgt bis 30.06.2016 eine Bedarfs- und Eignungsprüfung auf der Grundlage der aktuellen Stadtentwicklung im Sinne des Antrages und unter Beachtung der Verwaltungsunterbringung bis 2020. Ein Verwaltungsstandpunkt wird bis 10.08.2016 vorgelegt. Dez. I Allgemeine Verwaltung 25.01.2016 ohne Hinweise/ Maßgaben 27.01.2016 ohne Hinweise/ Maßgaben Dez. V Jugend/ Soziales/ Gesundheit und Schule Dez. VI Stadtentwicklung und 25.01.2016 Bau/ SPA (61) Dez. VII Wirtschaft und Arbeit Ergänzung um folgende Punkte: 1. Die Ergebnisse der Bedarfs- und Eignungsprüfung werden jeweils im betroffenen Ortschaftsrat vorgestellt. 2. Sollte die Bedarfs- und Eignungsprüfung feststellen, dass für verschiedene Gemeindeämter/ Rathäuser keine geeignete Nutzung im öffentlichen Interesse umgesetzt werden soll/ kann, werden diese Gebäude im Rahmen einer Konzeptvergabe veräußert. Über die konkreten Inhalte der Konzeptvergabe kann erst entschieden werden, wenn die Veräußerumg tatsächlich ansteht; sie sind dann objektkonkret zu formulieren. ohne Hinweise/ Maßgaben Der Punkt 1 korrespondiert mit den Forderungen des BfR. Die Ergebnisse der Bedarfs- und Eignungsprüfung werden jeweils im betroffenen Ortschaftsrat vorgestellt. Eine evtl. folgende Konzeptvergabe unter Federführung des Liegenschaftsamtes wird durch das AGM befürwortet. Zum erfolgten Abstimmungsverfahren in der Verwaltung zu diesem Antrag Das Dezernat Stadtentwicklung und Bau hatte zunächst die beiden folgenden Beschlussvarianten für einen Verwaltungsstandpunkt zum Antrag formuliert und den anderen beteiligten Dezernaten sowie dem GB OBM I (BfR) zur Stellungnahme geschickt. Variante 1 Die im Antrag formulierte Erhaltung der soziokulturellen Zentren der Ortsteile ist keine Pflichtaufgabe im Sinne des Haushaltsrechts. Aufgrund der enormen Herausforderungen im Schulund Kindertagesstättenbau als pflichtige Aufgaben sind umfassende Sanierungsmaßnahmen im betreffenden Gebäudebestand finanziell im nächsten Doppelhaushalt nicht abbildbar. An der Veräußerungsabsicht der vorgenannten 11 Vorhaben wird daher festgehalten. Der Beschlussvorschlag wird abgelehnt. Variante 2 Durch die Verwaltung erfolgt bis 30.06.2016 eine Bedarfs- und Eignungsprüfung auf der Grundlage der aktuellen Stadtentwicklung im Sinne des Antrages und unter Beachtung der Verwaltungsunterbringung bis 2020. Ein Verwaltungsstandpunkt wird bis 10.08.2016 vorgelegt. Die Rückmeldungen der anderen Bereiche der Verwaltungen waren so wie in der Synopse (nächste Seite) dargestellt. Aus diesen Rückmeldungen wurde der empfohlene Alternativvorschlag (siehe Deckblatt) entwickelt.