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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1052234.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
05.02.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:19

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Inhalt der Datei

Einwohneranfrage Nr. VI-EF-02359 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 24.02.2016 Zuständigkeit schriftliche Beantwortung Eingereicht von Brigitte und Werner Salzborn Betreff Verrieselungsfähigkeit des Bodens Emil-Teich-Siedlung Sachverhalt: In der geführten Kommunikation der Stadt Leipzig - Verkehrs- und Tiefbauamt, Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, KWL mit den Bürgern unserer Siedlung und Vertretern der AG Abwasser- wird wiederholt behauptet: – – – Die Versickerungsunfähigkeit des Bodens sei bis 2011 unbekannt gewesen. Warum wurde das Gutachten des Tiefbauamtes II vom 11.4. 1942 und das Schreiben v.1.8.1942 v. Stadtbaurat, welches zum Stopp des Bebauungsplanes Nr.123 (3225) führte (im Stadtarchiv für jedermann erhältlich), nicht beachtet? Grundlage für die Entscheidung gegen eine zentrale Erschließung sei ein ingenieurtechnisches Gutachten aus dem Jahre 1994 gewesen? Wir möchten dieses Gutachten einsehen. Am 9. 12.1999 wurde uns die wasserrechtliche Erlaubnis zur flächenhaften Verrieselung vorbehandelten häuslichen Abwassers in den Untergrund erteilt. Diese Erlaubnis setzte nach unserem Verständnis eine erneute Prüfung der Verrieslungsfähigkeit voraus. Wann, durch wen und mit welchem Ergebnis wurde diese Prüfung durchgeführt? Bitte antworten Sie konkret auf diese Anfrage schriftlich.