Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1052234.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
05.02.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-02359
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
24.02.2016
Zuständigkeit
schriftliche Beantwortung
Eingereicht von
Brigitte und Werner Salzborn
Betreff
Verrieselungsfähigkeit des Bodens Emil-Teich-Siedlung
Sachverhalt:
In der geführten Kommunikation der Stadt Leipzig - Verkehrs- und Tiefbauamt, Beigeordnete für
Stadtentwicklung und Bau, KWL mit den Bürgern unserer Siedlung und Vertretern der AG
Abwasser- wird wiederholt behauptet:
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Die Versickerungsunfähigkeit des Bodens sei bis 2011 unbekannt gewesen.
Warum wurde das Gutachten des Tiefbauamtes II vom 11.4. 1942 und das Schreiben
v.1.8.1942 v. Stadtbaurat, welches zum Stopp des Bebauungsplanes Nr.123 (3225) führte
(im Stadtarchiv für jedermann erhältlich), nicht beachtet?
Grundlage für die Entscheidung gegen eine zentrale Erschließung sei ein
ingenieurtechnisches Gutachten aus dem Jahre 1994 gewesen?
Wir möchten dieses Gutachten einsehen.
Am 9. 12.1999 wurde uns die wasserrechtliche Erlaubnis zur flächenhaften Verrieselung
vorbehandelten häuslichen Abwassers in den Untergrund erteilt. Diese Erlaubnis setzte nach
unserem Verständnis eine erneute Prüfung der Verrieslungsfähigkeit voraus. Wann, durch
wen und mit welchem Ergebnis wurde diese Prüfung durchgeführt?
Bitte antworten Sie konkret auf diese Anfrage schriftlich.