Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1049297.pdf
Größe
201 kB
Erstellt
06.01.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-A-02205-NF-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Finanzen
11.01.2016
2. Lesung
Fachausschuss Finanzen
11.01.2016
1. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
14.01.2016
2. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
14.01.2016
1. Lesung
Jugendhilfeausschuss
18.01.2016
1. Lesung
Jugendhilfeausschuss
18.01.2016
2. Lesung
Ratsversammlung
20.01.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE, SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Stadtrat Karsten Albrecht
Betreff
Überplanmäßiger Mehrbedarf im Haushaltjahr 2016 zur Finanzierung von
Leistungsangeboten von Trägern der Freien Jugendhilfe in den Leistungsbereichen
der §§ 14 und 16 SGB VIII
Beschlussvorschlag:
1.
Der überplanmäßige Mehrbedarf zur Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der
Freien Jugendhilfe in den Leistungsbereichen der §§ 14 "Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz"
und 16 "Erziehung in der Familie" SGB VIII in Höhe von 70.000,- Euro wird bestätigt.
2.
Die Deckung erfolgt aus dem Gesamthaushalt der Stadt Leipzig. Etwaige
Rücklaufgelder werden zur Kompensation eingesetzt.
Sachverhalt:
Entsprechend § 79 SGB VIII (2) soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten, dass die
zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlichen und geeigneten Einrichtungen Dienste
und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig
und ausreichend zur Verfügung stehen.
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Aufgrund von Tarifanpassungen reicht das Gesamtbudget für die Bezuschussung der Kinder- und
Jugendförderung nicht aus, um die erforderlichen Einrichtungen und Dienste, insbesondere im
Bereich des Jugendschutzes und der Familienbildung, weiter zu führen. Innerhalb des
Leistungsbereiches sind die drei Angebote, um die es hier geht, einzigartig und sollten unbedingt
erhalten bleiben.
Da in den vergangenen zwei Jahren die Rücklaufgelder höher als 70.000,- Euro waren, ist davon
auszugehen, dass die beantragte Summe im Laufe des Haushaltsjahres gedeckt werden kann.
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.01.2016
zu 15.5
Überplanmäßiger Mehrbedarf im Haushaltjahr 2016 zur Finanzierung von
Leistungsangeboten von Trägern der Freien Jugendhilfe in den
Leistungsbereichen der §§ 14 und 16 SGB VIII
Vorlage: VI-A-02205-NF-02
Beschluss:
1. Der überplanmäßige Mehrbedarf zur Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der
Freien Jugendhilfe in den Leistungsbereichen der §§ 14 "Erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz" und 16 "Erziehung in der Familie" SGB VIII in Höhe von 70.000,- Euro wird
bestätigt.
2. Die Deckung erfolgt aus dem Gesamthaushalt der Stadt Leipzig. Etwaige Rücklaufgelder
werden zur Kompensation eingesetzt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
Leipzig, den 21. Januar 2016
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