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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1049297.pdf
Größe
201 kB
Erstellt
06.01.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:11

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Inhalt der Datei

Neufassung Nr. VI-A-02205-NF-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Finanzen 11.01.2016 2. Lesung Fachausschuss Finanzen 11.01.2016 1. Lesung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 14.01.2016 2. Lesung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 14.01.2016 1. Lesung Jugendhilfeausschuss 18.01.2016 1. Lesung Jugendhilfeausschuss 18.01.2016 2. Lesung Ratsversammlung 20.01.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE, SPD Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stadtrat Karsten Albrecht Betreff Überplanmäßiger Mehrbedarf im Haushaltjahr 2016 zur Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der Freien Jugendhilfe in den Leistungsbereichen der §§ 14 und 16 SGB VIII Beschlussvorschlag: 1. Der überplanmäßige Mehrbedarf zur Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der Freien Jugendhilfe in den Leistungsbereichen der §§ 14 "Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz" und 16 "Erziehung in der Familie" SGB VIII in Höhe von 70.000,- Euro wird bestätigt. 2. Die Deckung erfolgt aus dem Gesamthaushalt der Stadt Leipzig. Etwaige Rücklaufgelder werden zur Kompensation eingesetzt. Sachverhalt: Entsprechend § 79 SGB VIII (2) soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlichen und geeigneten Einrichtungen Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Seite 1 Aufgrund von Tarifanpassungen reicht das Gesamtbudget für die Bezuschussung der Kinder- und Jugendförderung nicht aus, um die erforderlichen Einrichtungen und Dienste, insbesondere im Bereich des Jugendschutzes und der Familienbildung, weiter zu führen. Innerhalb des Leistungsbereiches sind die drei Angebote, um die es hier geht, einzigartig und sollten unbedingt erhalten bleiben. Da in den vergangenen zwei Jahren die Rücklaufgelder höher als 70.000,- Euro waren, ist davon auszugehen, dass die beantragte Summe im Laufe des Haushaltsjahres gedeckt werden kann. Seite 2 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 20.01.2016 zu 15.5 Überplanmäßiger Mehrbedarf im Haushaltjahr 2016 zur Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der Freien Jugendhilfe in den Leistungsbereichen der §§ 14 und 16 SGB VIII Vorlage: VI-A-02205-NF-02 Beschluss: 1. Der überplanmäßige Mehrbedarf zur Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der Freien Jugendhilfe in den Leistungsbereichen der §§ 14 "Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz" und 16 "Erziehung in der Familie" SGB VIII in Höhe von 70.000,- Euro wird bestätigt. 2. Die Deckung erfolgt aus dem Gesamthaushalt der Stadt Leipzig. Etwaige Rücklaufgelder werden zur Kompensation eingesetzt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen Leipzig, den 21. Januar 2016 Seite: 1/1