Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1042736.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
21.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
20.01.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Aufgabenübertragung der Förderung von Diensten und Angeboten nach der
Betreuungs- und Angeboteverordnung auf den Kommunalen Sozialverband Sachsen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Verwaltungsvereinbarung zur Aufgabenbetrauung des
Kommunalen Sozialverbandes Sachsen mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von
Diensten und Angeboten nach der BAVO für die Stadt Leipzig abzuschließen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
+ Anteil in
Sozialumlage
1.100.611001.03
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
x
nein
bis
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
nein
x
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
von
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
1.1.14
31.12.14
- 7.600 €
1.100311201.01
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
x
nein
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.01.2016
zu 21.4
Aufgabenübertragung der Förderung von Diensten und Angeboten nach
der Betreuungs- und Angeboteverordnung auf den Kommunalen
Sozialverband Sachsen
Vorlage: VI-DS-02001
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Verwaltungsvereinbarung zur Aufgabenbetrauung
des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen mit der Wahrnehmung der Aufgaben der
Förderung von Diensten und Angeboten nach der BAVO für die Stadt Leipzig abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 21. Januar 2016
Seite: 1/2
Begründung
1. Einleitung und Anlass
Das Sozialgesetzbuch XI. Buch (SGB XI) ermöglicht nach §§ 45a ff. SGB XI Betreuungsund Entlastungsangebote für Personen, die neben den klassischen Pflegeleistungen
ergänzende Hilfe- und Betreuungsangebote aufgrund einer eingeschränkten
Alltagskompetenz benötigen. Für die Umsetzung dieser neuen Angebotsformen wurde durch
den Freistaat Sachsen im Dezember 2010 eine Verordnung zur Anerkennung und Förderung
von Betreuungsangeboten (Betreuungs- und Angeboteverordnung, BAVO1) erlassen.
Nach dieser Verordnung ist die Anerkennung und Förderung von niedrigschwelligen
Betreuungsangeboten möglich, bei denen Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die
Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung
und Betreuung in Gruppen sowie im häuslichen Bereich übernehmen und pflegende
Angehörige oder sonstige Pflegepersonen entlasten und beratend unterstützen. Darüber
hinaus können Angebote der Nachbarschaftshilfe unterstützt werden.
Die Förderbedingungen der Richtlinie unterscheiden nach drei Förderbereichen:
-
niedrigschwellige Betreuungsangebote,
-
Modellvorhaben und
-
Strukturen der Selbsthilfe.
Eine Förderung dieser verschiedenen Angebote über die Richtlinie setzt nach § 3 Abs. 2 der
Verordnung eine Beteiligung der kreisfreien Stadt oder des Landkreises zu 15% voraus.
Gemäß § 45c Abs. 3 SGB XI ist die kommunale Gebietskörperschaft zur Kostenbeteiligung
an diesen Angeboten verpflichtet. Die BAVO regelt insoweit keine neue Aufgabe, sondern
bildet den Umsetzungsrahmen für ein Bundesgesetz. Die Erfüllung dieser Aufgabe ist als
pflichtig für die Stadt Leipzig einzustufen.
In der Stadt Leipzig erfolgte die benannte Mitfinanzierung für die Angebote nach der BAVO
aus den Mitteln des Sozialamtes. Antragsbehörde für die Anerkennung und Förderung als
Antrags- und Bewilligungsbehörde ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV).
Bis 2014 erfolgte die Abfrage durch den KSV bei der Stadt Leipzig, ob ein antragstellendes
Angebot oder Projekt nach Einschätzung der Stadt Leipzig in die Förderung aufgenommen
werden soll oder nicht. Daneben holt der KSV die Zustimmung zur Förderung beim
Landesverband der Pflegekassen und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
ein. Mit der Zustimmung zur Förderung war der entsprechende finanzielle Anteil (15 % der
Fördersumme) durch die Stadt Leipzig zur Verfügung zu stellen.
1
VO Anerkennung und Förderung von Betreuungsangeboten vom 21.12.2010, rechtsbereinigt mit Stand vom 31.12.2013.
Nach dieser Richtlinie wurden jährlich verschiedene Projekte und Angebote gefördert. Für
die Jahre 2013 und 2014 wurden folgende Förderungen gewährt:
2013
2014
Ehrenamtsprojekte
3
3
Selbsthilfe
2
0
niedrigschw.
Angebote
5
1
Gesamtsumme
15.885 €
7.582 €
Es erfolgte eine antragsgerechte Bewilligung der Förderungen durch die Stadt Leipzig.
2. Veränderungen der Fördermittelgewährung ab 2015
In der Verbandsversammlung am 8.12.2014 wurde beschlossen, das bisherige Verfahren zur
Mitfinanzierung und den Prozess der Zustimmung oder Ablehnung von Förderungen ab dem
1.1.2015 über den KSV Sachsen zu organisieren. Der je Landkreis oder kreisfreie Stadt zu
übernehmende Anteil an der Förderung der Einzelprojekte und -angebote wird nicht mehr im
Einzelnen erhoben, sondern prozentual – gemäß den geltenden Umlageberechnungen über die Sozialumlage finanziert. Der KSV seinerseits berücksichtigt die voraussichtlich
erforderlichen Mittel in der Haushaltsplanung.
Unter Zusammenführung aller Mittel der Landkreise und kreisfreien Städte zur
Mitfinanzierung von Angeboten nach der BAVO entstanden nach Auskunft des KSV Sachsen
in 2013 Gesamtaufwendungen von 164.805 € in den Gebietskörperschaften. Für die
Haushaltsplanung 2015 sieht der KSV Gesamtaufwendungen von 226.164 sowie für 2016
von 248.780 € vor. Diese Aufwendungen gehen in den Gesamthaushalt des KSV ein und
sind entsprechend über die Sozialumlage mit zu finanzieren.
Die Stadt Leipzig wird zu verschiedenen Terminen über die vorgesehenen Förderungen
nach der BAVO informiert (vgl. Anlage).
In der beiliegenden Vereinbarung sind zur Vervollständigung der Verfahren noch die
Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine sowie die Arbeitsplätze im Zuverdienst benannt.
Für erstere Richtlinie liegt die Zuständigkeit bereits beim KSV, da auch die Aufgabe als
überörtliche Betreuungsbehörde erfüllt. Die Koordination und Finanzierung für Arbeitsplätze
im Zuverdienst nach der Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe nimmt der KSV ebenfalls erst
neu seit 2015 gemäß dieser Vereinbarung wahr.
Die Vereinbarung wird vorerst befristet für zwei Jahre geschlossen und kann unter
Einhaltung einer sechsmonatigen Frist frühestens zum 31.12.2016 gekündigt werden.
Aufgrund der besonderen Finanzierungsform der Einzelangebote über die Sozialumlage
würde diese Vereinbarung sofort für alle Gebietskörperschaften erlöschen, wenn eine
Kündigung der Vereinbarung durch eine Mitgliedskörperschaft erfolgt.
Die Ratsversammlung ermächtigt den Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule, der genannten Vereinbarung beizutreten.
Im zuständigen Fachausschuss kann über die erfolgten Förderungen nach der BAVO in der
Stadt Leipzig berichtet werden.
3. Folgen bei Nichtbeschluss
Die vorgesehene Vereinbarung tritt nur in Kraft, wenn alle im KSV zusammengefassten
Mitglieder der Vereinbarung zustimmen. Durch die Verbandsversammlung des KSV wurde
der Beschluss zur Vereinbarung mehrheitlich gefasst. Eine Nichtzustimmung der Stadt
Leipzig verhindert die Umsetzung des Beschlusses der Verbandsversammlung.
Anlage:
Verwaltungsvereinbarung zur Betrauung des KSV Sachsen mit der Wahrnehmung der
Aufgaben der Durchführung der Förderung der kommunalen Anteile von Diensten und
Angeboten