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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1042736.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
21.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:54

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ratsversammlung 20.01.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Aufgabenübertragung der Förderung von Diensten und Angeboten nach der Betreuungs- und Angeboteverordnung auf den Kommunalen Sozialverband Sachsen Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Verwaltungsvereinbarung zur Aufgabenbetrauung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Diensten und Angeboten nach der BAVO für die Stadt Leipzig abzuschließen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt + Anteil in Sozialumlage 1.100.611001.03 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt x nein bis wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein nein x Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt 1.1.14 31.12.14 - 7.600 € 1.100311201.01 Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten x nein Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 20.01.2016 zu 21.4 Aufgabenübertragung der Förderung von Diensten und Angeboten nach der Betreuungs- und Angeboteverordnung auf den Kommunalen Sozialverband Sachsen Vorlage: VI-DS-02001 Beschluss: Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Verwaltungsvereinbarung zur Aufgabenbetrauung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Diensten und Angeboten nach der BAVO für die Stadt Leipzig abzuschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 21. Januar 2016 Seite: 1/2 Begründung 1. Einleitung und Anlass Das Sozialgesetzbuch XI. Buch (SGB XI) ermöglicht nach §§ 45a ff. SGB XI Betreuungsund Entlastungsangebote für Personen, die neben den klassischen Pflegeleistungen ergänzende Hilfe- und Betreuungsangebote aufgrund einer eingeschränkten Alltagskompetenz benötigen. Für die Umsetzung dieser neuen Angebotsformen wurde durch den Freistaat Sachsen im Dezember 2010 eine Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Betreuungsangeboten (Betreuungs- und Angeboteverordnung, BAVO1) erlassen. Nach dieser Verordnung ist die Anerkennung und Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten möglich, bei denen Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen sowie im häuslichen Bereich übernehmen und pflegende Angehörige oder sonstige Pflegepersonen entlasten und beratend unterstützen. Darüber hinaus können Angebote der Nachbarschaftshilfe unterstützt werden. Die Förderbedingungen der Richtlinie unterscheiden nach drei Förderbereichen: - niedrigschwellige Betreuungsangebote, - Modellvorhaben und - Strukturen der Selbsthilfe. Eine Förderung dieser verschiedenen Angebote über die Richtlinie setzt nach § 3 Abs. 2 der Verordnung eine Beteiligung der kreisfreien Stadt oder des Landkreises zu 15% voraus. Gemäß § 45c Abs. 3 SGB XI ist die kommunale Gebietskörperschaft zur Kostenbeteiligung an diesen Angeboten verpflichtet. Die BAVO regelt insoweit keine neue Aufgabe, sondern bildet den Umsetzungsrahmen für ein Bundesgesetz. Die Erfüllung dieser Aufgabe ist als pflichtig für die Stadt Leipzig einzustufen. In der Stadt Leipzig erfolgte die benannte Mitfinanzierung für die Angebote nach der BAVO aus den Mitteln des Sozialamtes. Antragsbehörde für die Anerkennung und Förderung als Antrags- und Bewilligungsbehörde ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV). Bis 2014 erfolgte die Abfrage durch den KSV bei der Stadt Leipzig, ob ein antragstellendes Angebot oder Projekt nach Einschätzung der Stadt Leipzig in die Förderung aufgenommen werden soll oder nicht. Daneben holt der KSV die Zustimmung zur Förderung beim Landesverband der Pflegekassen und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. ein. Mit der Zustimmung zur Förderung war der entsprechende finanzielle Anteil (15 % der Fördersumme) durch die Stadt Leipzig zur Verfügung zu stellen. 1 VO Anerkennung und Förderung von Betreuungsangeboten vom 21.12.2010, rechtsbereinigt mit Stand vom 31.12.2013. Nach dieser Richtlinie wurden jährlich verschiedene Projekte und Angebote gefördert. Für die Jahre 2013 und 2014 wurden folgende Förderungen gewährt: 2013 2014 Ehrenamtsprojekte 3 3 Selbsthilfe 2 0 niedrigschw. Angebote 5 1 Gesamtsumme 15.885 € 7.582 € Es erfolgte eine antragsgerechte Bewilligung der Förderungen durch die Stadt Leipzig. 2. Veränderungen der Fördermittelgewährung ab 2015 In der Verbandsversammlung am 8.12.2014 wurde beschlossen, das bisherige Verfahren zur Mitfinanzierung und den Prozess der Zustimmung oder Ablehnung von Förderungen ab dem 1.1.2015 über den KSV Sachsen zu organisieren. Der je Landkreis oder kreisfreie Stadt zu übernehmende Anteil an der Förderung der Einzelprojekte und -angebote wird nicht mehr im Einzelnen erhoben, sondern prozentual – gemäß den geltenden Umlageberechnungen über die Sozialumlage finanziert. Der KSV seinerseits berücksichtigt die voraussichtlich erforderlichen Mittel in der Haushaltsplanung. Unter Zusammenführung aller Mittel der Landkreise und kreisfreien Städte zur Mitfinanzierung von Angeboten nach der BAVO entstanden nach Auskunft des KSV Sachsen in 2013 Gesamtaufwendungen von 164.805 € in den Gebietskörperschaften. Für die Haushaltsplanung 2015 sieht der KSV Gesamtaufwendungen von 226.164 sowie für 2016 von 248.780 € vor. Diese Aufwendungen gehen in den Gesamthaushalt des KSV ein und sind entsprechend über die Sozialumlage mit zu finanzieren. Die Stadt Leipzig wird zu verschiedenen Terminen über die vorgesehenen Förderungen nach der BAVO informiert (vgl. Anlage). In der beiliegenden Vereinbarung sind zur Vervollständigung der Verfahren noch die Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine sowie die Arbeitsplätze im Zuverdienst benannt. Für erstere Richtlinie liegt die Zuständigkeit bereits beim KSV, da auch die Aufgabe als überörtliche Betreuungsbehörde erfüllt. Die Koordination und Finanzierung für Arbeitsplätze im Zuverdienst nach der Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe nimmt der KSV ebenfalls erst neu seit 2015 gemäß dieser Vereinbarung wahr. Die Vereinbarung wird vorerst befristet für zwei Jahre geschlossen und kann unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist frühestens zum 31.12.2016 gekündigt werden. Aufgrund der besonderen Finanzierungsform der Einzelangebote über die Sozialumlage würde diese Vereinbarung sofort für alle Gebietskörperschaften erlöschen, wenn eine Kündigung der Vereinbarung durch eine Mitgliedskörperschaft erfolgt. Die Ratsversammlung ermächtigt den Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, der genannten Vereinbarung beizutreten. Im zuständigen Fachausschuss kann über die erfolgten Förderungen nach der BAVO in der Stadt Leipzig berichtet werden. 3. Folgen bei Nichtbeschluss Die vorgesehene Vereinbarung tritt nur in Kraft, wenn alle im KSV zusammengefassten Mitglieder der Vereinbarung zustimmen. Durch die Verbandsversammlung des KSV wurde der Beschluss zur Vereinbarung mehrheitlich gefasst. Eine Nichtzustimmung der Stadt Leipzig verhindert die Umsetzung des Beschlusses der Verbandsversammlung. Anlage: Verwaltungsvereinbarung zur Betrauung des KSV Sachsen mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Durchführung der Förderung der kommunalen Anteile von Diensten und Angeboten