Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1046019.pdf
Größe
2,4 MB
Erstellt
16.12.15, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-01901-NF-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
16.12.2015
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren
zur Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna im Baufeld 5b
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtlichen
Planfeststellungsverfahren zur Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna im Baufeld 5b.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Im Zuge der Gremienbeteiligung vor dem geplanten Ratsbeschluss am 16.12.2015 zur
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum
Rahmenbetriebsplan Kiessandtagebau Kleinpösna – Erweiterung um Baufeld 5b wurden vom
Ortschaftsrat Änderungswünsche eingebracht, welche teilweise in den Entwurf eingeflossen sind.
Die Änderungen sind rot markiert. Im einzelnen handelt es sich um folgende Änderungen:
1. Verweis auf Stellungnahme der Stadt Leipzig zur Rahmenbetriebsplanverlängerung (S. 1)
Die Stadt Leipzig hatte mit Schreiben vom 20.08.2015 sich zur von der Mitteldeutschen Baustoffe
GmbH als Betreiberin der Kiesgrube Kleinpösna beantragten Verlängerung des
Rahmenbetriebsplans Kleinpösna für die Baufelder 1-4 geäußert. Einige der Inhalte dieser
Stellungnahme sind auch relevant für das Verfahren zu Baufeld 5b.
2. Forderungen zum Straßennetz (S. 3)
Die Forderungen zur Sanierung des Straßennetzes sind in Abstimmung mit dem Verkehrs- und
Tiefbauamt nun nach Abschnitten unterteilt und detaillierter gefasst.
3. Wiedernutzbarmachung in den Baufeldern 1-4
Der Wiedernutzbarmachungsfortschritt für die bereits ausgekiesten Baufelder 1-4 wird vom
Ortschaftsrat kritisiert. Hier bedarf es größerer Anstrengungen der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH
zur Wiedernutzbarmachung an den Stellen, wo dies bereits heute möglich ist, um bereits vor Ende
der Auskiesung des letzten Abbaufeldes 5a in ca. 25 Jahren das ehem. Abbaugebiet für die
Bevölkerung in Wert zu setzen und damit die Belastungen durch den Kiesabbau zu verringern.
Anlagen:
1 - Lageplan
2 - Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen
3 - Entwurf der Stellungnahme
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.01.2016
zu
19.13
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtlichen
Planfeststellungsverfahren zur Weiterführung des Kiessandtagebaus
Kleinpösna im Baufeld 5b
Vorlage: VI-DS-01901-NF-02
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtlichen
Planfeststellungsverfahren zur Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna im Baufeld 5b
im Wortlaut der Fassung vom 02.12.2015 (VI-DS-1901-NF-01).
Abstimmungsergebnis: 24/22/0
Leipzig, den 21. Januar 2016
Seite: 1/1
-ENTWURF-
Beigeordnete für Stadtentwicklung und
Bau
Sächsisches Oberbergamt
Postfach 13 64
09583 Freiberg
4717.2-02/134
-4917/ -4930
korwin.schwarzlose@leipzig.de
.12.2015
Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zur Weiterführung Kiessandtagebau Kleinpösna im
Baufeld 5b in Seifertshain
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 11.08.2015 erhielt die Stadt Leipzig vom Sächsischen Oberbergamt im Rahmen des
bergrechtlichen
Planfeststellungsverfahrens den Rahmenbetriebsplan zur Weiterführung des
Kiessandtagebaus Kleinpösna im neu aufzuschließenden Baufeld 5b in Seifertshain der Mitteldeutschen
Baustoffe GmbH mit der Bitte um Stellungnahme. Die Stadt Leipzig hatte sich zuletzt mit Schreiben vom
20.08.2015 zum Antrag der Mitteldeutsche Baustoffe GmbH auf Verlängerung des Rahmenbetriebsplans für
die Baufelder 1-4 zum geplanten Abbau u.a. im Baufeld 5b geäußert. Der Inhalt des Schreibens vom
20.08.2015 ist in Bezug auf die dort gemachten Äußerungen zum Umgriff des Rahmenbetriebsplans, zu den
Nutzungskonflikten zwischen Badegästen und LKW-Verkehr, zum Straßennetz und zur Straßenunterhaltung
sowie zur Wiedernutzbarmachungskonzeption auch im aktuellen bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren
zu Baufeld 5b zu beachten. Zu den vorgelegten Unterlagen hat die Stadt Leipzig folgende Bedenken und
Hinweise:
Genereller Hinweis
Aus Sicht der Stadt Leipzig ist eine regionale Baustoffversorgung vorteilhaft, soweit tatsächlich überwiegend
die regionale Rohstoffnachfrage durch die Bergbauunternehmen bedient werden. Das Baufeld 5b des
Kiessandtagebaus Kleinpösna erweitert den bestehenden Betrieb und liegt relativ siedlungsfern direkt an der
Autobahn mit direktem Autobahnanschluss und hat daher im Vergleich zu anderen Standorten Lagevorteile.
Diesem positivem Aspekt stehen allerdings auch negative Aspekte entgegen, welche insgesamt zu folgender
Einschätzung führen, welche im folgenden erläutert werden:
Die Stadt Leipzig hat Hinweise zur Zulassung des Rahmenbetriebsplans zur
Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna im Baufeld 5b.
Maßgaben
Die Maßgaben der Stadt Leipzig resultieren aus folgenden Gründen:
Abbauzeitraum und Vorbelastung
Die Ortslage Kleinpösna ist bereits durch die bestehenden Abbaufelder des Kiessandtagebaus Kleinpösna
sowie in geringerem Umfang durch den Kiessandtagebau Hirschfeld vorbelastet. Die mit dem
Rahmenbetriebsplan beabsichtigte Verlängerung des Abbaus im Gesamtfeld Kleinpösna bis 2023 ist mit
einer entsprechenden längeren Belastung der benachbarten Ortslage Kleinpösna verbunden, auch wenn das
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtl. PFV Rahmenbetriebsplan Kleinpösna – BF 5b
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geplante Baufeld 5b sich weiter entfernt von der Ortslage befinden. Betrachtet man den geplanten Abbau in
Baufeld 5a mit, ist sogar von einer Belastung Kleinpösnas für die nächsten 30 Jahre auszugehen. Die
Belastungen resultieren hauptsächlich aus der weiteren Abwicklung der Kiestransporte über die nördlich von
Kleinpösna vorbeiführende Kiesgrubenstraße.
Nutzungskonflikte
Das Baufeld 5b liegt außerhalb der Stadtgrenze Leipzig, jedoch verbleibt die Aufbereitungsanlage auch in
diesem Zeitraum am jetzigen Standort im Baufeld 1, welches überwiegend im Stadtgebiet liegt. Der
Wirtschaftsverkehr des Kieswerkes erfolgt somit weiterhin über die Kiesgrubenstraße in Richtung A 14, was
insbesondere in den Sommermonaten zu Konflikten mit Badegästen und sonstigen Erholungssuchenden
führen könnte. Das Problem wird sich ggf. noch verschärfen, wenn der Kiesabbau im Baufeld 3 Ende 2017
erschöpft ist und die Nordseite dieses Baufeldes voraussichtlich zum Badestrand ausgebaut wird. In diesem
Zusammenhang zeichnet sich schon jetzt der Bedarf für Anlagen der touristischen Infrastruktur
(Gastronomie, Toiletten, weitere Stellplätze) ab. Der letztgenannte Aspekt wird in den Erläuterungen (Kapitel
3.3.1) über die zu erwartenden Beeinträchtigungen, bezogen auf das Schutzgut Mensch, nicht ausreichend
beachtet.
Belastung des Straßennetzes
Eine Änderung der Verkehrsanbindung und der gegenwärtigen Abbaumenge von ca. 650.000 t/Jahr
gegenüber dem derzeitigen Zustand ist nicht vorgesehen, so dass die Verkehrsströme auch zukünftig
beibehalten werden. D.h., mit dem Neuaufschluss von Baufeld 5b wird die Kiesgrubenstraße weiter mit
Kiestransporten belegt sein, welche mit einer auch weiterhin erhöhten Beanspruchung der Straße verbunden
sind.
Die Kiesgrubenstraße ist im Bereich von der Dorfstraße (Kleinpösna) bis zum Kieswerk (Baufeld 1)
asphaltiert. Bis zur Einfahrt in das Kieswerk ist ein Befahren möglich. Bestehende Schadstellen wurden
ausgebessert. Der asphaltierte Straßenabschnitt ist nicht erstmalig grundhaft ausgebaut und hergestellt. Die
Kiestransporte sind mit einer erhöhten Beanspruchung der Straße verbunden. Aufgrund des Alters und des
Verschleißes der Asphaltbefestigung ist mit erhöhten Aufwendungen in der Straßenunterhaltung zu rechnen.
Dies auch im Hinblick auf eine Radverbindung.
Der daran anschließende sandgeschlämmte Bereich der Kiesgrubenstraße (teilweise in der Baulast der Stadt
Leipzig und teilweise in der Baulast des Landkreises Leipzig) ist so stark beschädigt, dass er aus Gründen
der Verkehrssicherungspflicht für den gesamten Verkehr (auch für Fußgänger) gesperrt werden musste. Der
Landkreis hat Kenntnis von der Sperrung der Straße.
Die Zufahrt zum Kieswerk erfolgt über die Dorfstraße Kleinpösna, die dadurch einer erhöhten Belastung
ausgesetzt ist.
Leipzig-Elbe-Radweg (Europa-Radweg)
Im Rahmen der SachsenNetz Rad soll die Kiesgrubenstraße an den Leipzig-Elbe-Radweg (Europa-Radweg)
in Richtung Albrechtshain angebunden werden. Durch die Schäden im sandgeschlämmten Bereich der
Kiesgrubenstraße ist ein Radverkehr nicht möglich.
Rahmenbetriebsplan und Wiedernutzbarmachungskonzeption für alle Baufelder
Die eingereichten Unterlagen zum Bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren enthalten weder einen
gemeinsamen Rahmenbetriebsplan für alle bisherigen und künftigen Baufelder noch eine übergreifende
Gesamtdarstellung zur Wiedernutzbarmachung. Damit ist eine wesentliche Forderung aus der o.g.
Stellungnahme der Stadt Leipzig nach wie vor nicht erfüllt.
Die in den Anlagen beigefügten Planunterlagen (A 3.3 - Abbauentwicklungsplan und A 4.2 - Lageplan der
landschaftspflegerischen Maßnahmen) enthalten nur Darstellungen zum Baufeld 5b und teilweise zum
Baufeld 4. Der Erläuterungsbericht enthält zwar Angaben zum Flächenbedarf des Gesamtvorhabens
(Tabellen zur Flächeninanspruchnahme und Flächenrückgabe), aber die Ausführungen zur
Abbauentwicklung und zum zeitlichen Ablauf der Maßnahmen zur Landschaftspflege und
Wiedernutzbarmachung sind ebenfalls nur auf die Baufelder 5 b und 4 beschränkt.
Inanspruchnahme von Landwirtschaftsflächen
Mit dem Abbau des Baufeldes 5b gehen der Landwirtschaft 39 ha Fläche verloren. Sollte danach wie vom
Vorhabenträger geplant das Baufeld 5a abgebaut werden, würden weitere 42 ha landwirtschaftlicher
Nutzfläche in Anspruch genommen. Da als Folgenutzungen für die beiden Baufelder 5b und 5a jeweils
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtl. PFV Rahmenbetriebsplan Kleinpösna – BF 5b
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Landschaftsseen vorgesehen sind, würden damit der Landwirtschaft auf beiden genannten Baufeldern über
80 ha Fläche dauerhaft verloren gehen.
Ungeachtet der generellen Bedenken der Stadt Leipzig zum Neuaufschluss des Baufeldes 5b, sind bei
Zulassung des Rahmenbetriebsplans folgende Bedenken/Forderungen und Hinweise zu berücksichtigen:
Bedenken/Forderungen
Straßenunterhaltung
Für den o.g. sandgeschlämmten Bereich der Kiesgrubenstraße müsste ein grundhafter Ausbau der Straße
erfolgen. Im städtischen Haushalt ist eine solche Maßnahme mittelfristig nicht vorgesehen. Der
sandgeschlämmte Bereich der Kiesgrubenstraße ist für die Erschließung des Baufeldes 5b erforderlich.
Ein zukünftiger Ausbau der Kiesgrubenstraße und der verlängerten Kiesgrubenstraße muss auch die
Straßenentwässerung und das Ableiten von Oberflächenwasser gewährleisten. Gegenwärtig wird durch die
Kiesaufschüttungen das Oberflächenwasser von der Kiesgrubenanlage beiderseits auf den unbefestigten
Straßenabschnitt abgeleitet bzw. der Abfluss verhindert, was zu einem erheblichen Wasserrückstau auf den
öffentliche Flächen (Straße) führt. Seitens der Grundstückseigentümer/Pächter der angrenzenden Flurstücke
ist dies zu verhindern.
Das Straßennetz im Plangebiet ist, wie oben dargelegt wurde, in einem teilweise sehr desolaten
Zustand. Unabhängig von ggf. bereits bestehenden Sanierungsverpflichtungen der Mitteldeutschen
Baustoffe GmbH im Straßennetz erhebt die Stadt Leipzig bei Neuaufschluss des Baufeldes 5b
folgende Forderungen bzgl. des von den Kiestransporten der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH
belasteten Straßennetzes:
1. Kiesgrubenstraße (zwischen Dorfstraße und Zugang zur Aufbereitungsanlage)
Durch die LKW-Transporte der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH kommt es bei der Kiesgrubenstraße
zur Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus. Dies ist mit einem deutlich erhöhten Verschleiß
verbunden. Bei anhaltendem LKW-Verkehr des Kieswerkes wird es notwendig, in den kommenden
Jahren eine Sanierungsmaßnahme durchzuführen, welche über die bisher stattgefundenen
Schlaglochbeseitigungen hinausgeht. An dieser Sanierungsmaßnahme hat sich daher die
Mitteldeutsche Baustoffe GmbH in erheblichem Umfang zu beteiligen.
2. Erweiterte Kiesgrubenstraße (zwischen Zugang Aufbereitungsanlage und Stadtgrenze)
Der Bereich von der Werkseinfahrt bis zur Stadtgrenze im Osten ist von der Mitteldeutschen
Baustoffe GmbH in geeigneter Weise herzustellen. Über Umfang, Zeitpunkt und weitere Details hat
sich die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig
abzustimmen.
3. Dorfstraße
Mögliche erhöhte Aufwendungen zur Unterhaltung der Dorfstraße aufgrund der Belastungen durch
Kiestransporte sind ebenfalls von der Mitteldeutsche Baustoffe GmbH zu übernehmen. Über die
Feststellung der Mehrbelastungen durch die Kiestransporte und die sich daraus notwendigen
Sanierungsmaßnahmen hat sich die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH mit dem Verkehrs- und
Tiefbauamt der Stadt Leipzig abzustimmen.
Als auch künftiger Hauptnutzerin der Kiesgrubenstraße und der verlängerten – für die Erschließung
des Baufeldes 5b (und perspektivisch des Baufeldes 5a) notwendigen - sandgeschlämmten
Kiesgrubenstraße müsste durch die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH die Kiesgrubenstraße auf ihrer
gesamten Länge
ordnungsgemäß hergestellt werden. Mögliche erhöhte Aufwendungen zur
Unterhaltung der Dorfstraße aufgrund der Belastungen durch Kiestransporte sind ebenfalls von der
Mitteldeutsche Baustoffe GmbH zu übernehmen.
Wiedernutzbarmachung
Die überarbeitete Wiedernutzbarmachungskonzeption des RBP von 1998 mit der Geltungsdauer bis zum
31.12.2045 wurde bisher noch nicht umgesetzt. Im Zusammenhang mit den eingereichten Unterlagen ist eine
aktuelle Wiedernutzbarmachungskonzeption vorzulegen. Ausgehend von der beantragten Verlängerung ist
es aus unserer Sicht immer dringlicher, dass ein Gesamtplan zum weiteren Abbau und den Planungen zur
Wiedernutzbarmachung erarbeitet wird. Der Neuaufschluss von Baufeld 5b kann nicht abgetrennt von der
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtl. PFV Rahmenbetriebsplan Kleinpösna – BF 5b
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Entwicklung der älteren Baufelder 1-4 und 6 geplant werden. Vor Beginn des Abbaus in Baufeld 5b ist daher
in den Baufeldern, wo dies betriebstechnisch bereits möglich ist, mit der Wiedernutzbarmachung zu beginnen
bzw. diese fortzusetzen, bspw. durch Ordnung und Bepflanzung der Uferböschungen. Eine entsprechende
Nebenbestimmung sollte in den Planfeststellungsbeschluss zum laufenden Verfahren zu Baufeld 5b
aufgenommen werden.
Immissionsschutz: Gewerbelärm, Staubimmissionen
Der Anlagenbetrieb hat antragsgemäß so zu erfolgen, dass das Vorhaben keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm- und Staubimmissionen an den Immissionsorten auf dem Gebiet der Stadt Leipzig, Orts lage Kleinpösna verursacht. Dafür sind die im Kapitel 5.5.4 des schalltechnischen Gutachtens (SIP, IDU Ingenieurgesellschaft für Datenverarbeitung und Umweltschutz mbH Zittau, 24. Oktober 2011, Projekt-Nr.
SO540-1) aufgeführten Schallschutzmaßnahmen:
• Betrieb des Kieswerkes und Lkw-Lieferverkehr/Umschlagtätigkeiten werktags von 6 bis 22 Uhr, ausgenommen Betrieb der Pumpenstation (auch nachts von 22 bis 6 Uhr),
• Anordnung der Siebtürme wie bisher,
• Schaffung von Abschirmungen als Lärm- und Sichtschutz durch Lager und Aufhaldungen von Kies
westlich der Siebtürme (in Richtung Ortslage Kleinpösna),
• Baufeldfreimachung nur im Tagzeitraum
und die im Kapitel 6, Satz 2 der Stellungnahme zu den in der Umgebung des Kieswerkes Kleinpösna zu erwartenden Staubimmissionen (SN der IDU Ingenieurgesellschaft für Datenverarbeitung und Umweltschutz
mbH Zittau, 27. Oktober 2011, Projekt-Nr. LO296-1) genannten Staubminderungsmaßnahmen:
• bedarfsgerechte Wasserberieselung an den Siebtürmen,
• Befeuchtung der Fahrwege auf dem Anlagengelände nach Bedarf, um einen staubtrockenen Untergrund zu vermeiden,
• Befeuchtung der Lager bei ungünstigen Wetterlagen zur Vermeidung von Abwehungen,
• unverzügliche Beseitigung der durch Fahrzeuge und Baumaschinen verursachten Verschmutzungen
der anliegenden Straßen, Wege und Plätze gemäß § 17 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)
Hinweis
Das Abbaufeld liegt außerhalb der Stadt Leipzig und damit in der Zuständigkeit der Unteren
Landwirtschaftsbehörde des Landkreises Leipzig. Städtisches Eigentum ist nicht betroffen.
Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
Dorothee Dubrau
Bürgermeisterin
Verteiler:
23, 36, 66, 67, 80, 61.0, 61.11, 61.4
OR Engelsdorf – Fr. Opitz
K:\61_1\Umland\Stellungnahmen\Kies-Ton\Kleinpösna\PFV Baufeld 5b\ST BRPFV RBP Kleinpösna BF 5b.odt