Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1043054.pdf
Größe
229 kB
Erstellt
24.09.15, 12:00
Aktualisiert
15.02.16, 14:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01893
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
20.01.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Ausführungsbeschluss zur Vergabe der Postdienstleistungen für die
Stadtverwaltung Leipzig
Beschlussvorschlag:
1.
Der Ausführungsbeschluss zur Vergabe der Postdienstleistung für die Stadtverwaltung
Leipzig wird bestätigt.
2.
Der Ausführungsbeschluss umfasst die voraussichtlichen Gesamtaufwendungen mit
folgenden Postsendungen und Leistungsarten:
•
Briefsendungen, ohne Zusatzleistungen, nationaler und internationaler Versand, alle
Formate/Gewichte im Wert von ca. 1,18 Mio. Euro/p.a.
•
Paketsendungen, ohne Zusatzleistungen, nationaler und internationaler Versand, alle
Formate/Gewichte im Wert von ca. 30 Tsd. Euro/p.a.
3.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die zentrale Dienstleistung Post die gesamte
Stadtverwaltung Leipzig und die Fraktionen umfasst. Die Dienstleistung umfasst auch teilweise die
Eigenbetriebe und ihre Nachfolgeeinrichtungen sowie städtische Unternehmen und Beteiligungen
der Stadt Leipzig, die aus der Kernverwaltung ausgegliedert, aber die Postausgangsbearbeitung bei
der Zentralen Poststelle belassen haben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
KSt: 1010340065
Aufwendungen
04/2017 03/2021 4,8 Mio
SK: 44310100
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
nein
von
bis
wenn ja, siehe Begründung Anlage
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
1.
Beschreibung des Vorhabens
Die Stadt Leipzig beabsichtigt im Jahr 2016 die Postdienstleistungen im Wege eines europaweiten
Vergabeverfahrens auszuschreiben und im Wettbewerb neu zu vergeben.
Die Beschlussvorlage beinhaltet die Neuvergabe für die Abholung, Beförderung, Frankierung und
Zustellung von Standard-, Kompakt-, Groß-, und Maxibriefen, Infopostversand, Postkarten und
Pakete.
Die Vergabe bezieht sich auf den Postversand innerhalb Deutschlands und internationalen Versand
auf der Grundlage einer gültigen Lizenz der Bundesnetzagentur für Telekommunikation und Post
gemäß §§ 5, Abs. 1 und 6 Postgesetz (PostG) im Sinne des § 4 PostG.
Versandaktionen anlässlich besonderer Ereignisse (z. B. Wahlen), förmliche Zustellungen von
Schriftstücken im Verwaltungsverfahren und eingeschriebene Briefe werden von der Vergabe der
Postdienstleistungen ausgenommen. Eine Vergabe dieser Leistungen ist nicht sinnvoll, da für
Versandaktionen, wie z. B. für Wahlbriefe, kein flächendeckendes Briefkastensystem für die
erlangten Rückantworten besteht. Für die förmlichen Zustellungen werden von der Deutschen Post
AG (DP AG) die Zustellurkunden kostenfrei zur Verfügung gestellt und die Zustellaufträge bei der DP
AG auf Grund des hohen Versandes kostengünstig realisiert. Des Weiteren sollen in den
Fachämtern und in der Zentralen Post- und Scanstelle/Kurierdienst nicht die verwaltungsorganisatorischen Abläufe und geschaffenen Rahmenbedingungen für die förmlichen Zustellungen
und registrierungspflichtigen Sendungen, wie eingeschriebene Briefe, verändert werden. Hier ist zu
gewährleisten, dass unbedingt die Versendung der Briefe mit Zusatzleistungen nach § 176 ff
Zivilprozessordnung (ZPO) und § 4 ff Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) ungestört fortgesetzt
werden kann.
Das Hauptamt, Zentrale Post- und Scanstelle/Kurierdienst erbringt die zentralen Dienstleistungen
der Freimachung der Brief- und Paketsendungen für die gesamte Stadtverwaltung, Fraktionen,
Eigenbetriebe, städtische Unternehmen und Beteiligungen.
Die Stadt Leipzig betreibt im Neuen Rathaus ihre Zentrale Post- und Scanstelle/Kurierdienst, über
die die auslaufende externe Post für die Abholung durch das beauftragte Unternehmen bereit
gestellt wird. Ein Teil der auslaufenden externen Post wird beim IT–Dienstleister Lecos GmbH
produziert und durch den Zentralen Verwaltungskurierdienst in das Neue Rathaus transportiert, für
die Abholung durch den Dienstleister.
Bei den Postdienstleistungen handelt es sich um Dienstleistungen, für die ein Entgelt gezahlt wird.
Das Rechtsgeschäft entspricht § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Der Leistungszeitraum für die Vergabe soll vier Jahre umfassen. Geplant ist die Vergabe ab
01.04.2017 bis 31.03.2019 mit einer Option für 2 Jahre, längstens bis 31.03.2021.
2.
Begründung der Notwendigkeit
Als öffentlicher Auftraggeber hat die Stadt Leipzig entgeltliche Dienstleistungen im Wettbewerb und
im Wege eines transparenten Vergabeverfahrens entsprechend § 97 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beschaffen. Dazu gehören auch die Postdienstleistungen,
die an ein leistungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen vergeben werden soll. Als
Gebietskörperschaft ist die Stadt Leipzig öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 1 GWB und
bei Eröffnung des Anwendungsbereiches gemäß § 100 Abs. 1 GWB verpflichtet, bei Neuvergabe
Postdienstleistungen im Wege eines europaweiten Vergabeverfahrens im Wettbewerb zu
beschaffen. Dies steht im Einklang des § 72 Abs. 2 SächsGemO, in dem im Rahmen eines
Wettbewerbes das wirtschaftlichste Angebot ermittelt werden und den Zuschlag erhalten soll.
Die auszuschreibende Leistung umfasst jährlich ca. 2,0 Mio. Briefe und ca. 7.200 Pakete.
Durchschnittlich sind dies täglich ca. 8.000 Briefe und 29 Pakete. Der Auftragnehmer hat zu
gewährleisten, dass vom Jahresdurchschnitt deutlich abweichende Mengen ordnungsgemäß
abgeholt, transportiert, frankiert und zugestellt werden (z. B. die Versendung von
Grundsteuerbescheiden).
Die Zentrale Post- und Scanstelle/Kurierdienst frankiert derzeitig alle Briefe und Pakete und übergibt
diese sortiert nach festgelegten Kriterien versandfertig an den Auftragnehmer DP AG.
Neben den Organisationseinheiten umfasst die Leistung auch die der Eigenbetriebe und deren
nachgeordneten Einrichtungen, städtische Unternehmen und Beteiligungen der Stadt Leipzig, die
aus der Kernverwaltung ausgegliedert wurden, aber ihren Postausgang bei der Zentralen Post- und
Scanstelle/Kurierdienst belassen haben.
Auch nach der Ausschreibung ist vorgesehen, unverändert die Leistungen über die Zentrale Postund Scanstelle/Kurierdienst fortzusetzen, damit nicht in diesen städtischen Unternehmen und
Beteiligungen für die Postbearbeitung personelle und technische Ressourcen angeschafft werden
müssen.
Eine Versandzahlverpflichtung kann die Stadt Leipzig nicht eingehen. Die Zentrale Post- und
Scanstelle/Kurierdienst des Hauptamtes hat in der Frage „wie viel versandt wird“ keinen
Ermessensspielraum. Aber sie hat die Verantwortung für die Anwendung der wirtschaftlichsten
Versandform. Die Leistung ist an das Handeln der Verwaltung, der Fraktionen, Eigenbetriebe und
andere städtische Unternehmen und Beteiligungen gebunden. Der Standard der Versandleistungen
ist durch die Gesetzgebung festgeschrieben.
Insgesamt erfasst die Ausschreibung den überwiegenden Anteil des Versandvolumens. Durch die
Ausschreibung werden ca. 76 % des jährlichen Volumens vergeben.
Mit der Ausschreibung soll auch der Anteil der Frankierleistung im Sachgebiet Zentrale Post- und
Scanstelle/Kurierdienst entfallen, unabhängig, welches Unternehmen den Zuschlag erhält. Dies setzt
vor allem Personalressourcen in der Zentralen Post- und Scanstelle/Kurierdienst frei, die dringend
für das neue Aufgabengebiet Zentraler Posteingangsscan im Rahmen der eGovernment–Strategie
der Stadt Leipzig eingesetzt werden müssen.
3.
Darstellung der Wirtschaftlichkeit
Unter Beachtung der angestrebten Prozessveränderungen können in der Postbearbeitung folgende
Synergien erzielt werden:
•
Reduzierung der Leistungen in der Sortierung der Briefe nach Regionen
•
Reduzierung der Leistungen in der Sortierung nach Produkten
•
Reduzierung der Leistungen in der Frankierung der Briefe
•
Reduzierung der Material- und Reparaturkosten für die Frankiermaschinen
•
Reduzierung der Folgekosten für den Neukauf/Ersatz an Frankiermaschinen
•
Reduzierung der personellen Ressourcen für physische Postbearbeitung
•
Umsetzung der freigesetzten personellen Ressourcen für das neue Aufgabenfeld „ePostscan
- zentraler Posteingangsscan in der Zentralen Poststelle“
Die Briefe werden derzeitig nach der Postleitzahlregion 04 und bundesweit, nach Produkten und
Kostenstellen sortiert, bevor diese mit Hilfe der Frankiermaschine freigemacht werden. Über ein
Portokostenmanagement werden die Daten und Portogebühren der Briefe elektronisch in diese
Software übertragen. Diese gesammelten Daten sind dann die Grundlage für die monatliche Umlage
und Portokostenabrechnung auf die Absenderstellen.
Mit der Vergabe können die Sortierleistungen nach Regionen entfallen. Nicht entfallen kann die
Registrierung der Produkte nach Kostenstellen, da eine genaue Umlage weiterhin gewährleistet
werden muss. Die Registrierung erfolgt mit Hilfe von Frankiermaschinen, da die Daten elektronisch
auf die Kostenstellen genau erfasst werden und zur Auswertung bereitstehen. Die Frankierung soll
für die auszuschreibenden Briefe ebenfalls auf den Auftragnehmer übergehen, ohne Abschaffung
aller vorhandenen Frankiermaschinen.
Einige Postprodukte, wie Postzustellaufträge, eingeschriebene Briefe, Nachnahme und Infpost im
Rahmen bestimmter Ereignisse, werden von der Ausschreibung ausgeschlossen und müssen
weiterhin frankiert werden. Mit der Ausschreibung können die jährlichen Reparatur- und
Materialkosten von der Stadt Leipzig reduziert werden, da die derzeitige Klickzahl der zu
frankierenden Briefe von ca. 2,0 Mio. Stück weg fallen. Somit werden weniger Tintentanks,
Druckköpfe und längere Laufzeiten der Maschinen erreicht. Dies wirkt sich wiederum auf die
Haushaltsplanung aus. Die jährliche Bereitstellung der Haushaltsmittel für den Ersatz einer
Frankiermaschine in Höhe von ca. 13.500 Euro verlängert sich um ca. 3 Jahre.
Folgekosten
Die Stadt Leipzig erbringt die oben genannten Sortierleistungen als sogenannte Teilleistungen
bisher selbst und dafür werden vom jetzigen Auftragnehmer entsprechend des Versandvolumens
vereinbarte Konditionen gezahlt, was sich möglicherweise wirtschaftlich günstig für die
Stadtverwaltung darstellt. Der Wettbewerb muss mindestens dieses Ziel erreichen bzw. sollte ein
noch besseres Ergebnis erbringen.
Mit der Ausschreibung werden
•
•
•
Kosten für die Abholung
Kosten für den Frankierservice
Kosten für die Beförderung und Zustellung
zu berücksichtigen sein.
Das hat Auswirkungen auf die durch die Fachämter zu planenden Kosten für die Ausgangspost.
Alternativvorschlag
Es gibt keine Alternative, da die Stadt Leipzig verpflichtet ist, bei Neuvergabe Postdienstleistungen
im Wege eines europaweiten Vergabeverfahrens im Wettbewerb zu beschaffen.
4.
Finanzierung
Der Wertumfang bei den auszuschreibenden Postprodukten kann sich nur nach den jetzigen
Vereinbarungen der DP AG richten und es ist von einem Entgelt in Höhe von ca. 1.2 Mio. €/p.a.
auszugehen. Bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren beträgt die Ausschreibungssumme ca. 4,8
Mio. Euro.
Die Vorfinanzierung erfolgt aus der Kostenstelle 1010340065 (Lagerverwaltung) und wird monatlich
auf das Sachkonto 44310100 der Organisationseinheiten umgelegt. Bei den Eigenbetrieben und
Beteiligungen erfolgt eine Rechnungslegung unter Angaben des Vertragsgegenstandes.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.01.2016
zu
19.12
Ausführungsbeschluss zur Vergabe der Postdienstleistungen für die
Stadtverwaltung Leipzig
Vorlage: VI-DS-01893
Beschluss:
1. Der Ausführungsbeschluss zur Vergabe der Postdienstleistung für die Stadtverwaltung
Leipzig wird bestätigt.
2. Der Ausführungsbeschluss umfasst die voraussichtlichen Gesamtaufwendungen mit
folgenden Postsendungen und Leistungsarten:
・Briefsendungen, ohne Zusatzleistungen, nationaler und internationaler Versand, alle
Formate/Gewichte im Wert von ca. 1,18 Mio. Euro/p.a.
・Paketsendungen, ohne Zusatzleistungen, nationaler und internationaler Versand, alle
Formate/Gewichte im Wert von ca. 30 Tsd. Euro/p.a.
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die zentrale Dienstleistung Post die gesamte
Stadtverwaltung Leipzig und die Fraktionen umfasst. Die Dienstleistung umfasst auch
teilweise die Eigenbetriebe und ihre Nachfolgeeinrichtungen sowie städtische Unternehmen
und Beteiligungen der Stadt Leipzig, die aus der Kernverwaltung ausgegliedert, aber die
Postausgangsbearbeitung bei der Zentralen Poststelle belassen haben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 21. Januar 2016
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