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Daten

Kommune
Leipzig
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17.12.15, 12:00
Aktualisiert
20.09.16, 14:02

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02224 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Stadtbezirksbeirat Leipzig-West Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest Fachausschuss Umwelt und Ordnung Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln Ratsversammlung 23.03.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Straßenbenennung 1/2016 Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beschließt die Neubenennung folgender Straßen und Brücken und die Teilumbenennung einer Straße gemäß Anlage 1: Nr. 1.1.1 1.1.2 1.1.3 1.1.4 Stadtbezirk / Ortsteil Nordost / SchönefeldAbtnaundorf Südost / Probstheida Südost / Probstheida Südwest / HartmannsdorfKnautnaundorf 1.1.5 1.1.6 West / Schönau 1.1.7 Nordwest / Möckern 1.1.8 Nordwest / LützschenaStahmeln 1.1.9 Beschreibung der Lage 1.1 Neubenennungen B-Plan Nr. 299 „Alte Ortslage Schönefeld“ Areal der ehemaligen „Löwenbäckerei“ B-Plan Nr. 98.2 „Ortskern Probstheida“ Neubau „Erikenbrücke“ Benennungsvorschlag Thieriotstraße Trögelweg Ugiwinkel Erikenstraße (Verlängerung der bestehenden Straße) Erikenbrücke B-Plan Nr. 359 „Lindenauer Hafen – Zentraler Wassertorbrücke Bereich“ B-Plan Nr. 343 „Nachnutzung einer Teilfläche Benedekring an der General-Olbricht-Kaserne“ B-Plan Nr. 219 „Wohngebiet „Am Heidegraben Heidegraben“ Zum Kalten Born (Verlängerung der bestehenden Straße) Nr. 1.2.1 Stadtbezirk / Ortsteil Nordwest / LützschenaStahmeln Beschreibung der Lage 1.2 Teilumbenennung Radefelder Weg Benennungsvorschlag Zur Alten Brauerei 2. Der Stadtrat bestätigt den Vorschlag zur Benennung von Plätzen bzw. Straßen nach Partnerstädten gemäß Anlage 2. 3. Der Stadtrat bestätigt die entgeltliche Abgabe der Broschürenreihe „Leipziger Brücken“ gemäß Anlage 3. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Stadt Leipzig Straßenbenennung 1/2016 1.1 Anlage 1 Neubenennungen von Straßen und Brücken 1.1.1 Stadtbezirk Nordost, Ortsteil Schönefeld-Abtnaundorf: B-Plan Nr. 299 „Alte Ortslage Schönefeld“ Es wird vorgeschlagen, die neu entstehende Straße zwischen Robert-Blum-Straße und Löbauer Straße wie folgt zu benennen: Thieriotstraße Länge: Breite: ca. 200 m ca. 6,0 m Erläuterung: Familie Thieriot – weit verzweigte Leipziger Kaufmanns- und Musikerfamilie – die Familie Thieriot kam Ende des 17. / Anfang des 18. Jahrhunderts als hugenottische Einwanderer nach Deutschland Bedeutende Familienmitglieder Philipp Thieriot (1745-1801), gebürtiger Leipziger war u.a. Beauftragter für bilaterale Wirtschaftsbeziehungen mit Nordamerika Jacob Heinrich Thieriot (1778-1849), engagierte sich hauptsächlich im Handel mit französischen Seidenwaren, war Gemeindevorsteher der Reformierten Kirche in Leipzig und Handelsdeputierter; er propagierte u. a. den Anschluss Sachsens an den Zollverein und den Bau von Eisenbahnen – Paul Emil Thieriot, geb. 17.02.1780 in Leipzig, gest. 20.01.1831 in Wiesbaden, Violinist und Philologe, Freund Jean Pauls – Ferdinand Heinrich Thieriot, geb. 07.04.1838 in Hamburg, gest. 31.07.1919 in Schwarzenbeck, deutscher Komponist, Dirigent und Cellist, wirkte u. a. in Leipzig – Marianne Pauline Mende, geb. Thieriot, gest 15.01.1881, Stifterin des Mendebrunnens Begründung: Im Bebauungsplan Nr. 299 ist der Bereich südlich der Ossietzkystraße als Wohnbaufläche ausgewiesen. Auf dem Areal westlich des Johanniterhauses „Am Mariannenpark“ entsteht zwischen Robert-Blum-Straße und Löbauer Straße ein neues Wohngebiet mit einer neuen, in städtischem Eigentum befindlichen Straße. Es wird vorgeschlagen, diese Straße nach der Familie Thieriot zu benennen. Frau Marianne Pauline Mende, geborene Thieriot, Stifterin des Mendebrunnes, besaß in unmittelbarer Nähe ein Sommerhaus. Die Benennung wird mit ihrer Bekanntgabe im Leipziger Amtsblatt wirksam und und nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bzw. der Erschöpfung des Rechtsweges bestandskräftig. Lageplan umseitig. 1 Stadt Leipzig Straßenbenennung 1/2016 Anlage 1 Lageplan: 2 Stadt Leipzig Straßenbenennung 1/2016 Anlage 1 1.1.2 Stadtbezirk Südost, Ortsteil Probstheida: Bebauung des Areals der ehemaligen „Löwenbäckerei“ Es wird vorgeschlagen, die auf dem Gelände der ehemaligen Löwenbäckerei neu entstehende Straße wie folgt zu benennen: Trögelweg Länge: Breite: ca. 240 m ca. 5,0 m bzw. 5,50 m Erläuterung: Trögel schmale, leicht hohl geschliffene Bretter, in denen in der Bäckerei die Teiglinge zwischen der Teigzubereitung und dem Backvorgang zum Gehen und Ruhen gelagert werden. Begründung: Auf dem Gelände der ehemaligen Löwenbäckerei, vormals Bäckerei Knoll, wird ein neues Wohngebiet mit zukünftig 23 Häusern gebaut. Von 1836 bis 2012 wurde an dieser Stelle Brot gebacken. In Erinnerung an den Bäckereistandort wird vorgeschlagen die Straße Trögelweg zu benennen. Der Eigentümer der Privatstraße ist über die Benennung informiert worden. Die Benennung wird mit ihrer Bekanntgabe im Leipziger Amtsblatt wirksam. Lageplan: 3 Stadt Leipzig Straßenbenennung 1/2016 Anlage 1 1.1.3 Stadtbezirk Südost, Ortsteil Probstheida: B-Plan Nr. 98.2 „Ortskern Probstheida“ Es wird vorgeschlagen, die neu entstehende Straße wie folgt zu benennen: Ugiwinkel Länge: ca. 240 m Breite: ca. 6,0 m Erläuterung: Ugi, Camillo (eigentlich Camill) – deutscher Fußballspieler; Elektromechaniker und Konstrukteur – geb. 21.12.1884 in Leipzig, gest. 18.05.1970 in Markkleeberg – 1899 Eintritt in den Allgemeinen Turnverein Leipzig 1845 – von 1902 bis 1905 Mitglied im Leipziger Ballspielclub – 1904 Abschluss als Elekromechaniker – von 1905 bis 1924 gehört er mit Unterbrechungen - aufgrund des Militärdienstes und aus beruflichen Gründen - dem VfB Leipzig an – 1906 Deutscher Fußballmeister und 1911 Vizemeister mit dem VfB Leipzig – zwischen 1908 und 1921 bestreitet er 12 Auswahlspiele für den Verband mitteldeutscher Ballspielvereine und zwischen 1909 bis 1912 15 Länderspiele für die deutsche Fußball-Nationalmannschaft, davon 9 als Spielführer – 1912 Teilnahme an den Olympischen Spielen in Stockholm – 1921 Heiratet mit Hertha Schmöllner – ab 1922 widmet er sich verstärkt seiner beruflichen Entwicklung: er arbeitet bis zu deren Auflösung 1937 in der Firma „Nitzsche AG, Kinematographen und Filme“, ab 1927 als Betriebsstättenleiter – von 1937 bis 1945 arbeitet er in der Allgemeine Transportanlagen-Gesellschaft m.b.H. Leipzig und von 1945 bis 1954 im VEB Medizintechnik Leipzig Begründung: Südlich der Dösner Straße, auf einer brach gefallenen Gewerbefläche, wird unter Einbeziehung eines Teiles der als Gartenland genutzten Grundstücke ein neuer Eigenheimstandort für Einzel- bzw. Doppelhausbebauung mit einer neuen Erschließungsstraße entwickelt. Eine Benennung der Straße ist aufgrund der geplanten Anzahl Anlieger aus Ordnungs- und Orientierungsgründen notwendig. Für die neue Straße wird der Name Ugiwinkel vorgeschlagen. Nordwestlich des neuen Wohngebietes befindet sich das Bruno-Plache-Stadion, seit 1922 Spielstätte des ehemaligen VfB Leipzig, heute 1.FC Lokomotive Leipzig. Die Benennung wird mit ihrer Bekanntgabe im Leipziger Amtsblatt wirksam und und nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bzw. der Erschöpfung des Rechtsweges bestandskräftig. Lageplan umseitig. 4 Stadt Leipzig Straßenbenennung 1/2016 Anlage 1 Lageplan: 5 Stadt Leipzig Straßenbenennung 1/2016 Anlage 1 1.1.4, 1.1.5 Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Hartmannsdorf-Knautnaundorf: Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Neubau „Erikenbrücke“ 1.1.4: Es wird vorgeschlagen, die in südlicher Verlängerung der bestehenden Erikenstraße neu entstehenden Straßenabschnitte zwischen dem derzeitigen südlichen Ende der Straße und dem Anfang der neu entstehenden Brücke sowie zwischen dem südlichen Ende der Brücke und dem Mückenhainer Weg wie folgt zu benennen: Erikenstraße (Verlängerung der bestehenden Straße, Änderung des Beschlusses 16/10/92 der Gemeinde Hartmannsdorf vom 16.10.1992) Länge: Länge: Breite: ca. 28 m (von Erikenstraße bis Brückenanfang) ca. 19 m (von Brückenende bis Mückenhainer Weg) ca. 3,75 m 1.1.5: Es wird vorgeschlagen, das neu entstehende, im Verlauf der Erikenstraße über die Weiße Elster führende Brückenwerk wie folgt zu benennen: Erikenbrücke Länge: Breite: 115,0 m 3,75 m Erläuterung: Erica Erica gracialis, Zierpflanze und ein typisches Produkt der Gärtnereien von Hartmannsdorf. Mit der Benennung wird an die Tradition des Gärtnerhandwerks in Hartmannsdorf und an die Züchtung von Spezialkulturen erinnert. Der Ort besaß einst das größte Anbaugebiet dieser Pflanze in Deutschland. Begründung: Mit der Ausdehnung des Tagebaus Böhlen/Zwenkau nach Westen in den 60er und 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts wurde die Straßenverbindung zwischen Zwenkau und Hartmannsdorf unterbrochen. Nach der abgeschlossenen Flutung der Bergbaurestlöcher Cospuden und Zwenkau und der Aufwertung der Seenlandschaft zu einem touristischen Zentrum wird mit dem Bau der Brücke eine vormals existierende Straßenverbindung für Fußgänger und Radfahrer wieder hergestellt. Die Benennung wird mit ihrer Bekanntgabe im Leipziger Amtsblatt wirksam und und nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bzw. der Erschöpfung des Rechtsweges bestandskräftig. Lageplan umseitig. 6 Stadt Leipzig Straßenbenennung 1/2016 Anlage 1 7 Stadt Leipzig Straßenbenennung 1/2016 Anlage 1 1.1.6 Stadtbezirk West, Ortsteil Schönau: B-Plan Nr. 359 „Lindenauer Hafen – Zentraler Bereich“, Satzungsbeschluss, und 2. Rahmenvorlage zur Entwicklung des Lindenauer Hafens Es wird vorgeschlagen, die neu entstandene Fuß-und Radfahrerbrücke im Bereich des „Lindenauer Hafens“ wie folgt zu benennen: Wassertorbrücke Länge: ca. 22 m Breite: ca. 3 m Erläuterung: Wassertor Absperrbarer Durchlass auf Fließgewässern zur Kontrolle der Schifffahrt. Wassertore waren besonders in mittelalterlichen Festungsanlagen und Stadtbefestigungen verbreitet. An dem verschließbaren Tor mussten in das Stadtgebiet einfahrende Schiffe ihre Waren kontrollieren und verzollen lassen. Begründung: Die im Sommer 2015 fertiggestellte Kanalbrücke für Fußgänger und Radfahrer verbindet das zukünftige Wohngebiet mit dem westlich des Kanals gelegenen Schönauer Park. Die Bezeichnung „Wassertor“ wurde bereits im Planungsverfahren für den südlichen Bereich des Wohngebietes verwendet. Die Benennung wird mit ihrer Bekanntgabe im Leipziger Amtsblatt wirksam und und nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bzw. der Erschöpfung des Rechtsweges bestandskräftig. Lageplan: 8 Stadt Leipzig Straßenbenennung 1/2016 Anlage 1 1.1.7 Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern: B-Plan Nr. 343 „Nachnutzung einer Teilfläche an der General-Olbricht-Kaserne“, Satzungsbeschluss Es wird vorgeschlagen, die nördlich der Max-Liebermann-Straße neu entstehende Ringstraße wie folgt zu benennen: Benedekring Länge: Breite: ca. 900 m ca. 6,0 m Erläuterung: Benedek, Therese – Psychiaterin und Psychoanalytikerin – geb. 30.06. 1890 in Eger, gest. 27.10.1977 in Chicago – 1900 Umzug der Familie nach Budapest – 1911 bis 1916 Studium der Medizin an der Budapester Universität – Assistenzzeit in Budapest, danach in Pozsony, kehrte als Ungarin nach der Unabhängigkeitserklärung der Tschechoslowakei nach Budapest zurück – 1919 Hochzeit mit dem Dermatologen Tibor Benedek – 1920 nach der Niederschlagung der ungarischen Räterepublik emigrierte sie mit anderen Mitgliedern der Ungarischen Psychoanalytischen Vereinigung nach Deutschland, wo sie sich dem Berliner Psychanalytischen Institut anschloss; Übersiedlung nach Leipzig, wo beide zunächst eine Assistentenstelle hatten, bevor sie eine Arztpraxis eröffneten, sie als erste Psychoanalytikerin in Leipzig – Gründerin der „Leipziger psychoanalytischen Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft“ – 1936 Auswanderung nach Chicago und Tätigkeit als Analytikerin und Lehranalytikerin bis 1970 Begründung: Auf dem Gelände des 1908 in Betrieb genommenen Lazarettes werden die denkmalgeschützten Gebäude mit ergänzenden Neubauten zu Wohnungen, Dienstleistungs- und Gewerbeeinrichtungen umgebaut. Seit seiner Inbetriebnahme bis zum Abzug der GUS-Streitkräfte 1992 fungierte das Gebäudeensemble als Lazarett bzw. Krankenhaus für Militärangehörige. Aus diesem Grund wird für die bereits damals angelegte Ringstraße aus dem Themenbereich „Mediziner“ der Name Benedekring vorgeschlagen. Die Benennung wird mit ihrer Bekanntgabe im Leipziger Amtsblatt wirksam und und nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bzw. der Erschöpfung des Rechtsweges bestandskräftig. Lageplan umseitig. 9 Stadt Leipzig Straßenbenennung 1/2016 Anlage 1 Lageplan: 10 Stadt Leipzig Straßenbenennung 1/2016 Anlage 1 1.1.8, 1.1.9 Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln: B-Plan Nr. 219 „Wohngebiet „Am Heidegraben“, Satzungsbeschluss 1.1.8: Es wird vorgeschlagen, die neu entstehende Straße wie folgt zu benennen: Heidegraben Länge: Breite: Erläuterung: ca. 430 m ca. 5,0 m Heidegraben benannt nach dem Lützschenaer Heidegraben, der westlich von dem neuen Wohnstandort vorbeiführt. 1.1.9: Es wird vorgeschlagen, den in nordwestlicher Verlängerung der bestehenden Straße Zum Kalten Born neu entstehenden Straßenabschnitt wie folgt zu benennen: Zum Kalten Born (Verlängerung der bestehenden Straße) Länge: Breite: ca. 27 m ca. 5,0 m Erläuterung: Zum Kalten Born Benannt nach dem gleichnamigen Bach mit Quelle in Quasnitz. Begründung: Private Eigentümer beabsichtigen, westlich der Straße Zum Kalten Born eine Wohnsiedlung für Ein-und Zweifamilienhäuser zu entwickeln. Die Siedlung wird durch eine neue Straße erschlossen. Der Ortschaftsrat schlägt den Straßennamen Heidegraben nach dem dort befindlichen vor Lützschenaer Heidegraben vor. Die neue Straße erhält eine Anbindung an die Straße Zum Kalten Born. Diese Anbindung bildet mit der Straße Zum Kalten Born eine durchgängigen Verlauf. Aus diesem Grund wird die Verlängerung vorgeschlagen. Die Benennung wird mit ihrer Bekanntgabe im Leipziger Amtsblatt wirksam und und nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bzw. der Erschöpfung des Rechtsweges bestandskräftig. Lageplan umseitig. 11 Stadt Leipzig Straßenbenennung 1/2016 Anlage 1 Lageplan: 12 Stadt Leipzig Straßenbenennung 1/2016 1.2 Anlage 1 Teilumbenennung Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln: Radefelder Weg Es wird vorgeschlagen, den Straßenabschnitt des Radefelder Weges von der Halleschen Straße bis zur Kreuzung Bahnstraße in Zur Alten Brauerei umzubenennen. Radefelder Weg: Erläuterung: Teilumbenennung: Länge: Breite: ca. 260 m ca. 8,0 m Radefeld Benannt nach der Gemeinde Radefeld im Norden von Leipzig, die 1999 nach Schkeuditz eingemeindet wurde Zur Alten Brauerei Östlich des umzubenennenden Straßenabschnitt befand sich seit 1836/37 die Sternburg Brauerei, in der bis zum 15. Mai 1991 Bier gebraut wurde. Begründung: Für das Gebäude auf dem Flurstück 54 a der Gemarkung Quasnitz, Radefelder Weg 2 B, wurde ein Bauantrag zum Umbau in 3 Reihenhäuser gestellt. Aufgrund der historisch gewachsenen Hausnummerierung des Radefelder Weges ist eine eindeutige Adressvergabe an dieser Stelle nicht mehr möglich. Aus Ordnungs- und Orientierungsgründen wird eine Teilumbenennung vorgeschlagen. Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 09.12.2015 beschlossen, für den Straßenabschnitt zwischen Hallesche Straße und Bahnweg den neuen Namen Zur Alten Brauerei vorzuschlagen. Von der Umbenennung sind vier Anlieger betroffen: Radefelder Weg 2 A und 2 B (zur Zeit ungenutzt), 2 C und 2 D (bewohnt). Die Umbenennung wird mit ihrer Bekanntgabe im Leipziger Amtsblatt wirksam und und nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bzw. der Erschöpfung des Rechtsweges bestandskräftig. Die Umstellungsfrist für Adressänderungen endet ein halbes Jahr nach Bestandskraft der Allgemeinverfügung. Lageplan umseitig. 13 Stadt Leipzig Straßenbenennung 1/2016 Anlage 1 Lageplan: N 14 Stadt Leipzig Straßenbenennung 1/2016 Anlage 2 2 Straßenbenennungen nach Partnerstädten 2.1 Ausgangssituation Die Ratsversammlung hat mit Beschluss Nr. VI-DS-01189 Grundsätze für Benennungen im öffentlichen Raum nach Partnerstädten bestätigt. Mit dem gleichen Beschluss hat die Rats versammlung die Stadtverwaltung beauftragt, einen Vorschlag zur Benennung von Plätzen bzw. Straßen nach Partnerstädten, für die dies bisher nicht erfolgte, vorzulegen. Die Stadt Leipzig unterhält gegenwärtig 14 Städtepartnerschaften und zwei Stadtteil partnerschaften, von denen neun mit einem Straßen- bzw. Platznamen im Stadtbild vertreten sind: • Addis Abeba: Benennung 2015 • Brno (Brünn): Benennung 1977 • Hannover: Benennung 1933 (Benennung erfolgte nicht im Zusammenhang mit der Partnerschaft) • Herzliya: Benennung 2015 • Kiew: Benennung 1977 • Kraków (Krakau): Benennung 1977 • Les Epesses: Benennung 2001 • Lyon: Benennung 1993 • Travnik: Benennung 2011 Bei den übrigen sieben Partnerschaften (Althen-des-Paluds, Birmingham, Bologna, Frankfurt am Main, Houston, Nanjing und Thessaloniki) ist derzeit keine Straßenbenennung gegeben. 2.2 Weitere Benennungen nach Partnerstädten Weitere Benennungen können unter Beachtung der mit dem o. a. Beschluss festgesetzten Grundsätze vorgenommen werden. Die noch nicht mit einer Benennung bedachten Städte sind für diesen Zweck in den Namensvorrat für künftige Benennungen aufgenommen worden. Um benennungen benannter Straßen und Plätze erfolgen nicht. Ein Vorschlag in dem Sinn, für alle noch nicht berücksichtigten Partnerschaften eine bestimmte Straße oder einen bestimmten Platz sowie einen konkreten Zeitpunkt für eine Benennung anzugeben, kann nicht unterbreitet werden, da für eine Benennung geeignete Straßen und Plätze nicht “auf Abruf” bereitstehen. Weitere Benennungen werden vielmehr anlassbezogen unter Berücksichtigung der Initiativen der betreffenden Partnerschaftsvereine, der Intensität und der Stabilität der partnerschaftlichen Aktivitäten sowie im Zuge von Bauvorhaben neu entstehender Straßen und Plätze vorgeschlagen. Dabei werden Komplexbenennungen in räumlich konzentrierten Gebieten, darunter in den Grünauer Ortsteilen und in den südlich des Stadtzentrums gelegenen Ortsteilen, bevorzugt berücksichtigt. Ungeachtet bestimmter Straßen- bzw. Platzbenennungen werden die Namen der Partnerstädte in die geplante Neugestaltung des Vorplatzes des Neuen Rathauses einbezogen, die im Jahr 2016 realisiert werden soll. Dabei ist vorgesehen, einzelne Bodenplatten mit den Namen der Partner städte in deutscher Schreibweise und in Originalsprache in den Natursteinbelag einzulassen. 1 Stadt Leipzig Straßenbenennung 1/2016 3 Anlage 3 Entgeltliche Abgabe der Broschüren „Leipziger Brücken“ Die Benennung der „dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken“ ist gemäß § 5 Abs. 4 Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGemO) Angelegenheit der Gemeinde. Laut § 8 Abs. 3 Nr. 28 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig entscheidet die Ratsversammlung über diese Benennungen. Verwaltungsintern ist der Verfahrensweg bei Straßen- und Brücken benennungen in der Dienstanweisung Nr. 16/2015 des OBM geregelt. Punkt 3.8 dieser Dienstanweisung legt fest, dass das Amt für Statistik und Wahlen u. a. ein Brückennamensverzeichnis führt, dieses Verzeichnis in geeigneter Form zur Verfügung stellt und mit Erläuterungen der Brückennamen und der Entstehungsgeschichte der Brücken veröffentlichen kann. Das Amt für Statistik und Wahlen gibt für diesen Zweck unter dem Titel „Leipziger Brücken“ eine Reihe von Broschüren zu Brücken über die Leipziger Flüsse und Kanäle heraus. Die Broschüren enthalten umfangreiche Informationen über die Entstehung und die Geschichte der Brücken der Stadt Leipzig und machen dieses interessante Gebiet der Stadtgeschichte der Öffentlichkeit zugänglich. Sie gehen insoweit deutlich über die bloße statistische Zusammenstellung von Brückendaten und Brückennamen hinaus und sind bezüglich der Erfüllung der Informationspflicht für die städtischen Fachämter sowie für interessierte Bürger und Gäste der Stadt Leipzig von besonderer Bedeutung. Bisher sind in der Reihe folgende Titel erschienen: • Leipziger Brücken I Brücken über Pleiße, Mühlpleiße, Floßgraben und Pleißemühlgraben • Leipziger Brücken II Brücken über Weiße Elster, Elsterflutbett, Elsterbecken, Elstermühlgraben, Hundewasser und Knauthainer Elstermühlgraben • Leipziger Brücken III Brücken über die Parthe • Leipziger Brücken IV Brücken über den Karl-Heine-Kanal und den Elster-Saale-Kanal • Leipziger Brücken V Brücken über die Kleine Luppe, Nahle, Neue Luppe, Alte Luppe, Rote Luppe, Namenlose Luppe und Heuwegluppe Die Herausgabe und der Verkauf dieser Publikationen stellt allerdings eine freiwillige Aufgaben übernahme der Stadt Leipzig nach § 2 Abs. 1 SächsGemO dar, die einer Entscheidung des Stadtrates nach § 28 Abs. 2 Nr. 3 SächsGemO bedarf und für die die Stadt Leipzig unter Beachtung der Grundsätze der Einnahmenbeschaffung von § 73 Abs. 2 SächsGemO ein Entgelt zu bestimmen hat. Das Entgelt für die Abgabe der Brückenbroschüren wird auf Basis der beiliegenden Kalkulation auf 8,00 bis 12,00 Euro pro Druckexemplar festgesetzt. 1 Stadt Leipzig Straßenbenennung 1/2016 Anlage 3 Entgeltkalkulation für die Abgabe der Broschüren „Leipziger Brücken“ Die Broschüren bestehen aus einem Text-/Fototeil und einem Kartenteil. Der Text-/Fototeil wird von einer externen Autorin im Rahmen eines Werkvertrages erstellt und geliefert. Die Karten werden vom Amt für Geoinformation und Bodenordnung angefertigt und bereitgestellt. Dem Amt für Statistik und Wahlen obliegt die Gesamtredaktion, die Erstellung der Druckvorlage und die Bearbeitung der Kundenbestellungen einschließlich Verkauf und Versand. Der Druck erfolgt in der Zentralen Vervielfältigung. Die durchschnittliche Auflage eines Brückenbandes beträgt 250 Druckexemplare. Erstellung des Werkes Diese Tätigkeit beinhaltet die vertragsgemäße Lieferung des Werkes mit Text-, Foto- und Kartenteil. Text-/Fototeil gemäß Werkvertrag: 5.000,00 € Kartenteil (Abrechnung vom Amt für Geoinformation und Bodenordnung): 1.200,00 € Werkkosten für die Gesamtauflage: 6.200,00 € Werkkosten pro Exemplar (bei 250 Stück): 24,80 € Redaktion und Druckvorbereitung Diese Tätigkeit beinhaltet die inhaltliche Textabstimmung mit der Autorin, Korrekturlesen und die Zusammenstellung der Druckvorlage (Druckdatei) und wird in der Regel von Mitarbeiter/innen der Entgeltgruppe 13 ausgeführt. Der Arbeitsaufwand beträgt durchschnittlich 40 Stunden. Arbeitsplatzkosten Gesamtauflage: 40 Stunden x 62,35 €/h: (zum Stundensatz siehe Anmerkung zur Ermittlung der Arbeitsplatzkosten) Arbeitsplatzkosten pro Exemplar (bei 250 Stück): 2.494,00 € 9,98 € Druck der Broschüren Diese Tätigkeit beinhaltet den Druck und die Endfertigung der Broschüren in der zentralen Vervielfältigung. Textteil (30 Seiten 80g/m2 weiß recycling Typ 100 doppelseitig à 0,0263 €): 0,79 € Fototeil (8 Seiten 90g/m2 Digital color weiß KU Vollfarbe doppelseitig à 0,1229 €): 0,98 € Kartenteil (5 Seiten 90g/m2 Digital color weiß KU Vollfarbe einseitig à 0,068 €): 0,34 € Umschlag: 0,17 € Bindung: 0,43 € Klebeecke: 0,12 € Druckkosten pro Exemplar: 2,83 € Verkauf und Versand Diese Tätigkeit beinhaltet die Abholung der Broschüren aus der zentralen Vervielfältigung, die Aufnahme in das Bestandsverzeichnis und die Einlagerung im Amt für Statistik und Wahlen sowie die Bearbeitung von Bestellungen (Auftragsannahme und -registrierung, Verpackung, Adressierung und Rechnungslegung) und 2 Stadt Leipzig Straßenbenennung 1/2016 Anlage 3 wird in der Regel von Mitarbeiter/innen der Entgeltgruppe 8 ausgeführt. Der Arbeitsaufwand beträgt pro Exemplar/Bestellvorgang durchschnittlich 12 Minuten. Arbeitsplatzkosten pro Exemplar (0,2 Stunden): (zum Stundensatz siehe Anmerkung zur Ermittlung der Arbeitsplatzkosten) 8,73 € Gesamtkosten Werkkosten: 24,80 € Arbeitsplatzkosten Redaktion und Druckvorbereitung: 9,98 € Druckkosten: 2,83 € Arbeitsplatzkosten Verkauf und Versand: 8,73 € Gesamtkosten pro Exemplar (= Entgeltobergrenze): 46,34 € Unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an einer Herausgabe der Informationen und der wirtschaftlichen Leistungskraft des Kundenkreises (u. a. Studenten) sowie dem Trend zur zunehmend kostenfreien Datenbereitstellung von Behörden (Open Data) wird in Abhängigkeit des Umfangs des jeweiligen Bandes eine Entgeltspanne von 8,00 bis 12,00 € pro Druckexemplar festgesetzt. Anmerkung zur Ermittlung der Arbeitsplatzkosten Die Arbeitsplatzkosten sind auf Grundlage des KGSt.-Materials Nr. 19/2014 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ mit pauschalen Wertansätzen kalkuliert worden: Entgeltgruppe: Personalkosten pro Jahr E8 E 13 50.500,00 € 76.200,00 € 9.700,00 € 9.700,00 € Verwaltungsgemeinkosten (20 % der Personalkosten) pro Jahr 10.100,00 € 14.480,00 € Arbeitsplatzkosten pro Jahr 70.300,00 € 100.380,00 € 43,66 € 62,35 € Sachkosten IT-Arbeitsplatz pro Jahr Arbeitsplatzkosten pro Stunde (bei 1.610 Arbeitsstunden pro Jahr) 3