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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1048629.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
07.10.15, 12:00
Aktualisiert
19.02.16, 10:53

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01788-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Finanzen Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Neue Wege in der Realisierung von Schul- und Kitabaumaßnahmen gehen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln x Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die LESG wird die Schul- und Kitabaumaßnahmen, die vom Amt für Gebäudemanagement aus Kapazitätsgründen nicht bedarfsgerecht realisiert werden können, prüfen und übernehmen, wenn dies im Rahmen der Leistungsfähigkeit, des Leistungsprofils und der Kapazitäten der LESG möglich ist. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Seite 1/3 Begründung: Eine Beauftragung der LESG entspricht bereits jetzt grundsätzlich dem Satzungszweck der Gesellschaft, kann jedoch ungeachtet einer sinnvollen Investitionsvolumengrenze generell nur nach Einzelfallprüfung und unter Abwägung der im AGM und in der Gesellschaft vorhandenen Ressourcen sowie der wirtschaftlichen Kriterien entschieden werden. Der Antragsteller geht davon aus, dass durch eine Übernahme von Schul- und Kitabaumaßnahmen durch die LESG eine Beschleunigung bei den Planungs- und Realisierungsprozessen möglich ist. Aber sowohl die LESG wie auch das Amt für Gebäudemanagement sind an die städtischen Dienstanweisungen, das Vergaberecht und das Fördermittelprozedere gebunden. Deshalb wird es auch der LESG nicht möglich sein, die für den Vorbereitungsprozess erforderlichen Fristen bis zur Vergabe zu reduzieren. Das entscheidende Kriterium für eine bedarfsgerechte Bereitstellung der benötigten Ressourcen im Schul- und Kitabau ist eine frühzeitige Standortentscheidung. Derzeit arbeiten die LESG, das AfJFB und das AGM in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zusammen, in der für die Zukunft das Investoren- und das Dienstleistungsmodell als zwei Realisierungsverfahren bestätigt wurden. Die Auswahl zum jeweiligen Verfahren richtet sich neben der Dringlichkeit der Maßnahmen nach den finanziellen Möglichkeiten des städtischen Haushaltes bzw. der finanziellen Möglichkeiten der LESG. So wird die LESG als Investor in den Jahren 2016/17 im Asyl-, Kita- und Schulbereich Maßnahmen von ca. 31 Mio. € umsetzen. Dies hat zur Folge, dass sich die derzeitige Bilanzsumme von 13 Mio. € erhöht. Eine über den abgestimmten Rahmen hinaus gehende Beauftragung von Maßnahmen im Kita- und Schulhausbau ist im Sinne des Antrages nicht zielführend. Die LESG müsste über das bisherigen Volumen hinaus im Rahmen des Investorenmodells weitere ansteigende Verbindlichkeiten eingehen. Parallel dazu wäre eine nachhaltige Personalstruktur mit Neueinstellungen zur fachlichen Absicherung des Aufgabenvolumens erforderlich. Auftragsschwankungen könnten dann wegen der wirtschaftlichen Struktur der LESG nur analog mit Personalschwankungen abgefedert werden, dies sollte keine Basis für eine städtischen Gesellschaft sein. Die LESG hat mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung seit dem Jahr 2013 eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Umsetzung von Aufgaben hinsichtlich des Kita- und Schulhausbau. Diesbezüglich wurden die Kita Knauthain als Investorenmodell und vier Kita- und Schulprojekte als Dienstleistungsmodell (Projektsteuerung) bereits realisiert. Seite 2/3