Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1048629.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
07.10.15, 12:00
Aktualisiert
19.02.16, 10:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01788-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Finanzen
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Neue Wege in der Realisierung von Schul- und Kitabaumaßnahmen gehen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die LESG wird die Schul- und Kitabaumaßnahmen, die vom Amt für Gebäudemanagement aus
Kapazitätsgründen nicht bedarfsgerecht realisiert werden können, prüfen und übernehmen, wenn
dies im Rahmen der Leistungsfähigkeit, des Leistungsprofils und der Kapazitäten der LESG möglich
ist.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
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Begründung:
Eine Beauftragung der LESG entspricht bereits jetzt grundsätzlich dem Satzungszweck der
Gesellschaft, kann jedoch ungeachtet einer sinnvollen Investitionsvolumengrenze generell nur nach
Einzelfallprüfung und unter Abwägung der im AGM und in der Gesellschaft vorhandenen
Ressourcen sowie der wirtschaftlichen Kriterien entschieden werden.
Der Antragsteller geht davon aus, dass durch eine Übernahme von Schul- und Kitabaumaßnahmen
durch die LESG eine Beschleunigung bei den Planungs- und Realisierungsprozessen möglich ist.
Aber sowohl die LESG wie auch das Amt für Gebäudemanagement sind an die städtischen
Dienstanweisungen, das Vergaberecht und das Fördermittelprozedere gebunden. Deshalb wird es
auch der LESG nicht möglich sein, die für den Vorbereitungsprozess erforderlichen Fristen bis zur
Vergabe zu reduzieren. Das entscheidende Kriterium für eine bedarfsgerechte Bereitstellung der
benötigten Ressourcen im Schul- und Kitabau ist eine frühzeitige Standortentscheidung.
Derzeit arbeiten die LESG, das AfJFB und das AGM in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe
zusammen, in der für die Zukunft das Investoren- und das Dienstleistungsmodell als zwei
Realisierungsverfahren bestätigt wurden. Die Auswahl zum jeweiligen Verfahren richtet sich neben
der Dringlichkeit der Maßnahmen nach den finanziellen Möglichkeiten des städtischen Haushaltes
bzw. der finanziellen Möglichkeiten der LESG. So wird die LESG als Investor in den Jahren 2016/17
im Asyl-, Kita- und Schulbereich Maßnahmen von ca. 31 Mio. € umsetzen. Dies hat zur Folge, dass
sich die derzeitige Bilanzsumme von 13 Mio. € erhöht.
Eine über den abgestimmten Rahmen hinaus gehende Beauftragung von Maßnahmen im Kita- und
Schulhausbau ist im Sinne des Antrages nicht zielführend. Die LESG müsste über das bisherigen
Volumen hinaus im Rahmen des Investorenmodells weitere ansteigende Verbindlichkeiten
eingehen. Parallel dazu wäre eine nachhaltige Personalstruktur mit Neueinstellungen zur fachlichen
Absicherung des Aufgabenvolumens erforderlich. Auftragsschwankungen könnten dann wegen der
wirtschaftlichen Struktur der LESG nur analog mit Personalschwankungen abgefedert werden, dies
sollte keine Basis für eine städtischen Gesellschaft sein.
Die LESG hat mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung seit dem Jahr 2013 eine gemeinsame
Arbeitsgruppe zur Umsetzung von Aufgaben hinsichtlich des Kita- und Schulhausbau. Diesbezüglich
wurden die Kita Knauthain als Investorenmodell und vier Kita- und Schulprojekte als
Dienstleistungsmodell (Projektsteuerung) bereits realisiert.
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