Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1046883.pdf
Größe
7,2 MB
Erstellt
07.12.15, 12:00
Aktualisiert
08.03.16, 13:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02099-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Verkehrssicherheit am Zuckelhausener Ring, 04288 Leipzig
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
X Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Vorbemerkung
Die Verwaltung hat die Verkehrssicherheit am Zuckelhausener Ring mit dem Ergebnis geprüft, dass
die 3 Punkte des Beschlussantrages in einer zukünftigen Gesamtbaumaßnahme zu berücksichtigen
sind. Akut sind aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Gewährleistung der
Verkehrssicherungspflicht lediglich die laufende Kontrolle des Straßen- (und Gehweg-)zustandes
sowie gegebenenfalls punktuelle Instandsetzungen erforderlich.
Daraus ergibt sich die grundsätzliche Zustimmung zum Beschlussvorschlag mit entsprechender
Ergänzung:
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beauftragt die Stadtverwaltung, laufend die Verkehrssicherheit und den
Straßenzustand im Zuckelhausener Ring zu kontrollieren. Im Rahmen der Fortschreibung oder
Neuaufstellung entsprechender Neu- und Ausbauprogramme (Gehweginstandsetzungsprogramm,
Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau, Straßenerneuerungsprogramm für
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Hauptverkehrs- und Erschließungsstraßen) wird für die Maßnahme Grundhafter Ausbau des
Zuckelhausener Rings eine entsprechende Priorität festgelegt.
Begründung:
Die im Antrag genannten Punkte wurden bei der Prüfung durch die Verwaltung betrachtet. Dabei
wurden die Hinweise des Ortschaftsrates bezüglich des Kindergartens sowie des Landpflegeheimes
berücksichtigt.
Prüfung zur Anlegung eines Radweges:
Für den Bereich des Zuckelhausener Rings kommt grundsätzlich die Anordnung von Schutzstreifen
in Betracht. In den derzeit vorhandenen Fahrbahnbreiten ist dies jedoch auch wegen der Kurvenlage
und der notwendigen Berücksichtigung des ruhenden Verkehrs problematisch und der vorhandene
Fahrbahnbelag (Kopfsteinpflaster) ist ohne zusätzliche Maßnahmen für die Aufnahme von
Markierungen ungeeignet.
Die Einordnung von Radverkehrsanlagen kann am Zuckelhausener Ring daher erst im
Zusammenhang mit einer Gesamtbaumaßnahme geprüft werden. Gemäß Regelwerk (Empfehlung
für die Anlage von Radverkehrsanlagen – ERA 2010, Einsatzbereiche Bild 9 kommt die Anlage von
Schutzstreifen grundsätzlich in Betracht und ist unter den oben genannten Aspekten zu prüfen.
Im anschließenden Abschnitt der Mölkauer Straße zwischen Arthur-Polenz-Straße und Ortsgrenze
Holzhausen wird im Jahr 2016 die Anlage von Radfahr- und Schutzstreifen geprüft, um Anschluss
an bereits vorhandene Radverkehrsanlagen herzustellen.
Prüfung zum grundhaften Ausbau des Zuckelhausener Rings mit einer Asphaltdecke:
Die Fahrbahn des Zuckelhausener Rings (Teil Hauptnetzstraße) ist im Bereich der 2015 gebauten
Querungshilfe bereits grundhaft ausgebaut und mit Asphalt befestigt. Nach Aufgrabungen bzw.
Schadensbeseitigungen wurde die Fahrbahn in weiteren Teilbereichen mit Asphalt befestigt.
Ein grundhafter Ausbau des Zuckelhausener Rings ist unter Berücksichtigung des Fahrbahn- und
Gehwegzustandes nicht sofort, jedoch perspektivisch erforderlich. Deshalb ist die Baumaßnahme
Zuckelhausener Ring zwischen Liebertwolkwitzer Straße und Mölkauer Straße bereits Bestandteil
des Straßenerneuerungsprogramms für Hauptverkehrs- und Erschließungsstraßen und dort unter
der laufenden Nummer 131 eingeordnet.
Aufgrund der bisher verfügbaren finanziellen Mittel konnte die Maßnahme noch nicht in die
mittelfristige Finanzplanung aufgenommen werden. Die Priorität der Einordnung ist daher bei
Fortschreibung der entsprechenden Programme festzulegen.
Gemäß Stadtratsbeschluss Nr. VI-A-00968 vom 08.07.2015 wird derzeit der Vorschlag für ein
Gehwegsanierungsprogramm erarbeitet. Das Mittelfristige Investitionsprogramm im Straßen- und
Brückenbau wird beginnend ab 2019 für den Zeitraum ab 2021 fortgeschrieben.
Prüfung zur Verkehrssicherheit und Ausbau der Fußwege:
Die Gehwege beidseitig der Fahrbahn des Zuckelhausener Rings sind teilweise unbefestigt und
teilweise mit Mosaikpflaster befestigt. Im Bereich der 2015 gebauten Querungshilfe wurden die
entsprechenden Gehwegabschnitte neu hergestellt.
Auf der nordwestlichen Seite des Zuckelhausener Rings ist der Gehweg durch die angrenzende
Mauer teilweise auf nur 1,40 m Breite eingeengt. Der Gehweg muss trotzdem als Schulweg und als
Weg von/zur Kindertagesstätte genutzt werden. Aufgrund der eingeschränkten Gehwegbreite
müssen sich begegnende Personen ggf. besondere Aufmerksamkeit widmen. Die teilweise nicht
dem Regelmaß entsprechende Gehwegbreite ist auch nachteilig für Kinder, die auf dem Gehweg
Rad fahren.
Mit Blick auf das anliegende Landpflegeheim ist der Oberflächenzustand der Gehwege nicht
wünschenswert. Eine konkrete Gefahr besteht jedoch nicht. Die bei regelmäßigen Kontrollen
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eventuell festgestellten Schadstellen werden bis zu einem grundhaften Ausbau punktuell
ausgebessert.
Der Kindergarten Fuchsbau befindet sich in der Russenstraße und ist zusätzlich über eine
Wegeverbindung an den Zuckelhausener Ring angeschlossen. Im Zuge dieser Wegverbindung
wurde im Jahr 2015 eine Querungshilfe hergestellt. Damit sind die von Kindergartengruppen
begangenen Wege in einem verkehrssicheren Zustand. Die Erreichbarkeit der Bushaltestelle
Zuckelhausen in der Mölkauer Straße für Kindergartengruppen ist über den östlichen Teil des
Zuckelhausener Rings (Anliegerstraße, Tempo 30 Zone) möglich. Im Bereich der Bushaltestelle
wurde der Gehweg und die zu querende Fahrbahn bereits erneuert.
Bringen und Holen der Kinder des Kindergartens Fuchsbau erfolgt zum allergrößten Teil durch die
Eltern mit dem Pkw. Dabei wird sowohl in der Russenstraße als auch im Zuckelhausener Ring
geparkt. Eine Überquerung der Fahrbahn ist dann für die Kinder, die dabei von ihren Eltern begleitet
werden, nicht erforderlich.
Die Verkehrssicherheit ist vollständig gegeben.
Eine perspektivische bauliche Anpassung des Gehweges ist ohne einen Eingriff in die Fahrbahn des
Zuckelhausener Rings nicht möglich und kann deshalb erst mit einer Gesamtbaumaßnahme sinnvoll
umgesetzt werden.
Der Ausbau des westlichen Teils des Zuckelhausener Rings (Hauptverkehrsstraße) ist grundsätzlich
straßenausbaubeitragspflichtig (25 % der beitragsfähigen Kosten). Der östliche Teil des
Zuckelhausener Rings (Anliegerstraße) ist bei einem Ausbau ebenfalls
straßenausbaubeitragspflichtig (75 % der beitragsfähigen Kosten).
Fazit:
Die Verkehrssicherheit am Zuckelhausener Ring und im Umfeld ist gegeben. Im Rahmen der
laufenden Kontrollen werden punktuelle Instandsetzungen bei Bedarf vorgenommen.
Die beantragte Maßnahme grundhafter Ausbau der Gehwege und der Fahrbahn ist perspektivisch
erforderlich. Dabei sollte auch ein Radweg (Schutzstreifen) angelegt werden.
Die Priorität der Einordnung in die entsprechenden Bauprogramme sollte bei deren Aufstellung bzw.
Fortschreibung festgelegt werden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Anlagen:
Anlage 1 – Fotodokumentation Zuckelhausener Ring
Anlage 2 – Luftbild Zuckelhausener Ring, Maßstab 1 : 750
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Zuckelhausener Ring
Blick Richtung Süden
Blick Richtung Norden