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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1046883.pdf
Größe
7,2 MB
Erstellt
07.12.15, 12:00
Aktualisiert
08.03.16, 13:09

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02099-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Verkehrssicherheit am Zuckelhausener Ring, 04288 Leipzig Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung X Zustimmung mit Ergänzung Alternativvorschlag Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht Vorbemerkung Die Verwaltung hat die Verkehrssicherheit am Zuckelhausener Ring mit dem Ergebnis geprüft, dass die 3 Punkte des Beschlussantrages in einer zukünftigen Gesamtbaumaßnahme zu berücksichtigen sind. Akut sind aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht lediglich die laufende Kontrolle des Straßen- (und Gehweg-)zustandes sowie gegebenenfalls punktuelle Instandsetzungen erforderlich. Daraus ergibt sich die grundsätzliche Zustimmung zum Beschlussvorschlag mit entsprechender Ergänzung: Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beauftragt die Stadtverwaltung, laufend die Verkehrssicherheit und den Straßenzustand im Zuckelhausener Ring zu kontrollieren. Im Rahmen der Fortschreibung oder Neuaufstellung entsprechender Neu- und Ausbauprogramme (Gehweginstandsetzungsprogramm, Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau, Straßenerneuerungsprogramm für Seite 1/5 Hauptverkehrs- und Erschließungsstraßen) wird für die Maßnahme Grundhafter Ausbau des Zuckelhausener Rings eine entsprechende Priorität festgelegt. Begründung: Die im Antrag genannten Punkte wurden bei der Prüfung durch die Verwaltung betrachtet. Dabei wurden die Hinweise des Ortschaftsrates bezüglich des Kindergartens sowie des Landpflegeheimes berücksichtigt. Prüfung zur Anlegung eines Radweges: Für den Bereich des Zuckelhausener Rings kommt grundsätzlich die Anordnung von Schutzstreifen in Betracht. In den derzeit vorhandenen Fahrbahnbreiten ist dies jedoch auch wegen der Kurvenlage und der notwendigen Berücksichtigung des ruhenden Verkehrs problematisch und der vorhandene Fahrbahnbelag (Kopfsteinpflaster) ist ohne zusätzliche Maßnahmen für die Aufnahme von Markierungen ungeeignet. Die Einordnung von Radverkehrsanlagen kann am Zuckelhausener Ring daher erst im Zusammenhang mit einer Gesamtbaumaßnahme geprüft werden. Gemäß Regelwerk (Empfehlung für die Anlage von Radverkehrsanlagen – ERA 2010, Einsatzbereiche Bild 9 kommt die Anlage von Schutzstreifen grundsätzlich in Betracht und ist unter den oben genannten Aspekten zu prüfen. Im anschließenden Abschnitt der Mölkauer Straße zwischen Arthur-Polenz-Straße und Ortsgrenze Holzhausen wird im Jahr 2016 die Anlage von Radfahr- und Schutzstreifen geprüft, um Anschluss an bereits vorhandene Radverkehrsanlagen herzustellen. Prüfung zum grundhaften Ausbau des Zuckelhausener Rings mit einer Asphaltdecke: Die Fahrbahn des Zuckelhausener Rings (Teil Hauptnetzstraße) ist im Bereich der 2015 gebauten Querungshilfe bereits grundhaft ausgebaut und mit Asphalt befestigt. Nach Aufgrabungen bzw. Schadensbeseitigungen wurde die Fahrbahn in weiteren Teilbereichen mit Asphalt befestigt. Ein grundhafter Ausbau des Zuckelhausener Rings ist unter Berücksichtigung des Fahrbahn- und Gehwegzustandes nicht sofort, jedoch perspektivisch erforderlich. Deshalb ist die Baumaßnahme Zuckelhausener Ring zwischen Liebertwolkwitzer Straße und Mölkauer Straße bereits Bestandteil des Straßenerneuerungsprogramms für Hauptverkehrs- und Erschließungsstraßen und dort unter der laufenden Nummer 131 eingeordnet. Aufgrund der bisher verfügbaren finanziellen Mittel konnte die Maßnahme noch nicht in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen werden. Die Priorität der Einordnung ist daher bei Fortschreibung der entsprechenden Programme festzulegen. Gemäß Stadtratsbeschluss Nr. VI-A-00968 vom 08.07.2015 wird derzeit der Vorschlag für ein Gehwegsanierungsprogramm erarbeitet. Das Mittelfristige Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau wird beginnend ab 2019 für den Zeitraum ab 2021 fortgeschrieben. Prüfung zur Verkehrssicherheit und Ausbau der Fußwege: Die Gehwege beidseitig der Fahrbahn des Zuckelhausener Rings sind teilweise unbefestigt und teilweise mit Mosaikpflaster befestigt. Im Bereich der 2015 gebauten Querungshilfe wurden die entsprechenden Gehwegabschnitte neu hergestellt. Auf der nordwestlichen Seite des Zuckelhausener Rings ist der Gehweg durch die angrenzende Mauer teilweise auf nur 1,40 m Breite eingeengt. Der Gehweg muss trotzdem als Schulweg und als Weg von/zur Kindertagesstätte genutzt werden. Aufgrund der eingeschränkten Gehwegbreite müssen sich begegnende Personen ggf. besondere Aufmerksamkeit widmen. Die teilweise nicht dem Regelmaß entsprechende Gehwegbreite ist auch nachteilig für Kinder, die auf dem Gehweg Rad fahren. Mit Blick auf das anliegende Landpflegeheim ist der Oberflächenzustand der Gehwege nicht wünschenswert. Eine konkrete Gefahr besteht jedoch nicht. Die bei regelmäßigen Kontrollen Seite 2/5 eventuell festgestellten Schadstellen werden bis zu einem grundhaften Ausbau punktuell ausgebessert. Der Kindergarten Fuchsbau befindet sich in der Russenstraße und ist zusätzlich über eine Wegeverbindung an den Zuckelhausener Ring angeschlossen. Im Zuge dieser Wegverbindung wurde im Jahr 2015 eine Querungshilfe hergestellt. Damit sind die von Kindergartengruppen begangenen Wege in einem verkehrssicheren Zustand. Die Erreichbarkeit der Bushaltestelle Zuckelhausen in der Mölkauer Straße für Kindergartengruppen ist über den östlichen Teil des Zuckelhausener Rings (Anliegerstraße, Tempo 30 Zone) möglich. Im Bereich der Bushaltestelle wurde der Gehweg und die zu querende Fahrbahn bereits erneuert. Bringen und Holen der Kinder des Kindergartens Fuchsbau erfolgt zum allergrößten Teil durch die Eltern mit dem Pkw. Dabei wird sowohl in der Russenstraße als auch im Zuckelhausener Ring geparkt. Eine Überquerung der Fahrbahn ist dann für die Kinder, die dabei von ihren Eltern begleitet werden, nicht erforderlich. Die Verkehrssicherheit ist vollständig gegeben. Eine perspektivische bauliche Anpassung des Gehweges ist ohne einen Eingriff in die Fahrbahn des Zuckelhausener Rings nicht möglich und kann deshalb erst mit einer Gesamtbaumaßnahme sinnvoll umgesetzt werden. Der Ausbau des westlichen Teils des Zuckelhausener Rings (Hauptverkehrsstraße) ist grundsätzlich straßenausbaubeitragspflichtig (25 % der beitragsfähigen Kosten). Der östliche Teil des Zuckelhausener Rings (Anliegerstraße) ist bei einem Ausbau ebenfalls straßenausbaubeitragspflichtig (75 % der beitragsfähigen Kosten). Fazit: Die Verkehrssicherheit am Zuckelhausener Ring und im Umfeld ist gegeben. Im Rahmen der laufenden Kontrollen werden punktuelle Instandsetzungen bei Bedarf vorgenommen. Die beantragte Maßnahme grundhafter Ausbau der Gehwege und der Fahrbahn ist perspektivisch erforderlich. Dabei sollte auch ein Radweg (Schutzstreifen) angelegt werden. Die Priorität der Einordnung in die entsprechenden Bauprogramme sollte bei deren Aufstellung bzw. Fortschreibung festgelegt werden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Anlagen: Anlage 1 – Fotodokumentation Zuckelhausener Ring Anlage 2 – Luftbild Zuckelhausener Ring, Maßstab 1 : 750 Seite 3/5 Zuckelhausener Ring Blick Richtung Süden Blick Richtung Norden