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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1037299.pdf
Größe
570 kB
Erstellt
27.08.15, 12:00
Aktualisiert
03.02.16, 13:34

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01784 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 19.11.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Planungsbeschluss für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Dreifeldsporthalle in der Rolf-Axen-Straße in Leipzig Kleinzschocher verbunden mit einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO Beschlussvorschlag: 1. Für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Dreifeldsporthalle in der Rolf-AxenStraße in Leipzig Kleinzschocher auf den Flurstücken 282, 283, 284, 281e, Gemarkung Kleinzschocher wird der Grundsatz – und Planungsbeschluss gefasst. 2. Die notwendigen Planungsmittel i.H. von 900.000 € werden im Haushaltsjahr 2015 im PSPElement "Neubau GS mit Dreifeldsporthalle Rolf-Axen-Straße (7.0001490.700)" als außerplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung FH (Invest/1098700000). Die Mittelbereitstellung erfolgt unter dem Vorbehalt des Eigentumsübergangs der Grundstücke. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2015 2016 900.000 7.0001490.700 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 20.01.2016 zu 19.7 Planungsbeschluss für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Dreifeldsporthalle in der Rolf-Axen-Straße in Leipzig Kleinzschocher verbunden mit einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO Vorlage: VI-DS-01784 Beschluss: 1. Für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Dreifeldsporthalle in der Rolf-AxenStraße in Leipzig Kleinzschocher auf den Flurstücken 282, 283, 284, 281e, Gemarkung Kleinzschocher wird der Grundsatz - und Planungsbeschluss gefasst. 2. Die notwendigen Planungsmittel i.H. von 900.000 € werden im Haushaltsjahr 2016 im PSPElement "Neubau GS mit Dreifeldsporthalle Rolf-Axen-Straße (7.0001490.700)" als außerplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung FH (Invest/1098700000). Die Mittelbereitstellung erfolgt unter dem Vorbehalt des Eigentumsübergangs der Grundstücke. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 2 Enthaltungen Leipzig, den 21. Januar 2016 Seite: 1/1 HAUSHALTSVORLAGE Planungsbeschluss Planungsbeschluss für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Dreifeldsporthalle in der Rolf-Axen-Straße in Leipzig Kleinzschocher verbunden mit einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO Bauvorhaben: Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Dreifeldsporthalle in der Rolf-Axen-Straße auf den Flurstücken 282, 283, 284, 281e , Gemarkung Kleinzschocher für die Grundschule am Adler Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Str. 126, 04317 Leipzig Stand: 30.09.2015 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung/ Amt für Gebäudemanagement Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Dreifeldsporthalle in der Rolf-Axen-Straße in Leipzig Kleinzschocher verbunden mit einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO / Stand vom: 30.09.2015 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen.......................................................................................................................3 1.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption ....................................................................................3 1.2 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen ...................................................................................3 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens ...................................................3 IST-Zustand .......................................................................................................................3 Ableitung des Investitionsbedarfes ....................................................................................3 Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit .....................................................................4 Alternativlösungen .............................................................................................................4 Folgen bei Nichtbeschlussfassung ....................................................................................4 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.5 3.7 Beschreibung der beabsichtigten Investition ...............................................................4 Städtebauliche Einordnung ...............................................................................................4 Erläuterung Projektkonzept ...............................................................................................4 Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition ...................................................5 Eigentumsverhältnisse.......................................................................................................5 Energiekonzept .................................................................................................................5 Barrierefreies Bauen ..........................................................................................................5 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen........................................................................5 4 Investitionsaufwand ........................................................................................................6 5 Finanzierungsplan ...........................................................................................................6 6 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung......................................................6 6.1 Folgekosten .......................................................................................................................7 6.2 Aufwandsvergleiche...........................................................................................................7 7 Fristenplan .......................................................................................................................7 8 Planungsbeteiligte ...........................................................................................................7 Anlagen: • Anlage 1 • Stadtplanausschnitt Anlage 2 Lageplan Flurstücke Kleinzschocher) 281e, 30.09.2015 282, 283, 284 (alle Gemarkung Seite 2 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung/ Amt für Gebäudemanagement Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Dreifeldsporthalle in der Rolf-Axen-Straße in Leipzig Kleinzschocher verbunden mit einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO / Stand vom: 30.09.2015 Grundlagen Ziel- und Entwicklungskonzeption Am Schulstandort Antonienstraße 24 befinden sich die Schule am Adler (Grundschule) und die Schule am Adler (Oberschule). Sie nutzen das Gebäude gemeinsam mit dem Hort. Damit die Schulen und der Hort ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllen können, müssen viele Räume mehrfach genutzt und nachgenutzt werden, was die innere Organisation aller drei Institutionen erheblich erschwert. Zuzüglich fehlen Kapazitäten für die Realisierung des Sportunterrichts. Der Hort verfügt lediglich über zwei eigene Gruppenräume. In der Prognose ist weiterhin ein deutliches Anwachsen der Schülerzahlen für die Grundschule als auch die Oberschule zu verzeichnen. In Folge dessen vergrößert sich auch der Hort. Unter optimaler Ausnutzung der räumlichen Bedingungen, konnte der Schülerzuwachs der Grundschule bis zum Schuljahr 2015/16 befriedigt werden. Ab dem Schuljahr 2016/17 werden die Schule am Adler (Grundschule) und die 120. Schule (Grundschule) einen gemeinsamen Schulbezirk haben. Nur so können die Kapazitäten beider Schulen optimal ausgelastet werden. Da erkennbar ist, dass diese Maßnahme nicht ausreicht um den künftigen Bedarf für die Grundschule am Adler als auch die Oberschule am Adler sichern zu können, ist eine Auslenkung der Grundschule in ein eigenes Schulhaus mit gleichzeitiger Kapazitätserweiterung erforderlich. Dies ist im Besonderen auch im Zusammenhang mit der Oberschulversorgung für das Gebiet zu betrachten. Die Kapazität dieser Schule ist ausgeschöpft. Mit einer räumlichen Erweiterung am jetzigen Standort, können Kapazitäten für zwei zusätzliche Züge für den Bedarf der Oberschule nachhaltig geschaffen und gesichert werden. Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen • Fortschreibung der Schulnetzplanung RBV-1164/12 vom 21.03.2012. • Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 380 „Grüner Bahnhof Plagwitz“ (Beschl.-Nr. RBV – 1476/12 der Ratsversammlung vom 12.12.2012). Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens IST-Zustand Gegenwärtig werden die potentiellen Schulbauflächen als temporär gestaltete Grünfläche genutzt. Die Fläche wurde im Rahmen des Förderprogramms URBAN II auf einer ehemaligen Industriebrache nach diversen Abbruchmaßnahmen zu großen Teilen neu gestaltet. Bedingt durch die von vornherein zeitliche Befristung der Nutzung ist der Gesamtzustand in Teilen bereits heute unakzeptabel. Detaillierte Untersuchungen zu Altlasten etc. sind noch durchzuführen. Ableitung des Investitionsbedarfes Gemäß Schulnetzplanung besteht der dringende Bedarf im Stadtgebiet zusätzliche Grundschulkapazitäten mit notwendigen Sport- und Freiflächen kurzfristig zu zu schaffen. 30.09.2015 Seite 3 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung/ Amt für Gebäudemanagement Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Dreifeldsporthalle in der Rolf-Axen-Straße in Leipzig Kleinzschocher verbunden mit einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO / Stand vom: 30.09.2015 Da der Standort Rolf-Axen-Str. 17 - 19 einer der wenigen noch ausreichend großen Flächen in diesem Umfang im Stadtgebiet ist, wurde dieser Schulstandort für eine Grundschule der Stadt Leipzig ausgewählt. Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit Mit Sicht auf die sich stetig verschärfende Problemlage der Schulversorgung im Stadtbezirk Südwest, die zuvorderst den Grundschulbereich treffen wird, ist es notwendig die Flurstücke in der Rolf-Axen-Straße in der Gesamtheit zu einem Grundschulstandort zu entwickeln. Der Bedarf für einen notwendigen Flächenerwerb in diesem Gebiet ist in der aktuellen Fortschreibung der Schulnetzplanung verankert. Die Größe ist ausreichend für eine vierzügige Grundschule mit Hort sowie Sporthalle und Kleinspielfeld. Der Standort ist mit Blick auf die Wegeverbindung und Erreichbarkeit für den Versorgungsauftrag im Gebiet optimal. Alternativlösungen Es steht keine alternative Lösung für das Gebiet zur Verfügung, das diese Schule für die Versorgung für Teile des Ortsteils Plagwitz sowie dem gesamten Ortsteil Kleinzschocher benötigt wird. Alle umliegenden Schulen sind und werden weiterhin ausgelastet sein. Folgen bei Nichtbeschlussfassung Erfolgt keine Beschlussfassung zum Vorhaben, kann die Bereitstellung der Kapazitäten für das zu erwartende Schüleraufkommen im Grund- als auch im Oberschulbereich im Gebiet nicht gesichert werden. 30.09.2015 Seite 4 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung/ Amt für Gebäudemanagement Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Dreifeldsporthalle in der Rolf-Axen-Straße in Leipzig Kleinzschocher verbunden mit einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO / Stand vom: 30.09.2015 Beschreibung der beabsichtigten Investition Städtebauliche Einordnung Der potentielle neue Schulstandort liegt im Stadtbezirk Südwest im nördlichen Bereich des Stadtteils Kleinzschocher in der Nähe der Grenze zum Stadtteil Plagwitz. Die betreffenden Grundstücke bilden weitestgehend einen Restfläche der ansonsten in drei Richtungen angrenzenden gründerzeitlichen Blockbebauung. Westlich schließen sich die ehemaligen Bahnflächen des Güterbahnhofs Plagwitz an das Areal an. Begrenzt werden die Grundstücke durch die im Norden verlaufende Baumannstraße, im Süden die Panitzstraße und östlich der Rolf-Axen-Straße. Im Westen werden die Grundstücke durch eine Erschließungsstraße des ehemaligen Plagwitzer Bahnhofes begrenzt. Die Grundstücke wurden ehemals zu großen Teilen gewerblich genutzt (u.a. holzverarbeitendes Gewerbe und KFZ - Werkstatt). Seit Abbruch nach 2000 besteht auf dem Areal - mit Ausnahme der freistehenden Bebauung entlang der Panitzstraße - eine temporäre Brach-/Grünfläche mit teilweise Baumbestand inmitten der vorrangig gründerzeitlich geprägten Blockbebauung des Umfeldes. Die verbleibenden vier unbebauten Grundstücke eigenen sich gut für eine größere Solitärbebauung in ruhiger Lage im städtischen Umfeld. Die Grundstücke wurden zweckentsprechend im Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 380 „Grüner Bahnhof Plagwitz“ als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule dargestellt und waren somit bereits Gegenstand der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Anregungen, die gegen diese Zielstellung des Bebauungsplanes sprachen, wurden nicht vorgetragen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 25.11.2014 bis 19.12.2014. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann die zukünftige Schule u.a. mit der Straßenbahnlinie 3 (Haltestelle in der Dieskaustraße) mit Fußweg über die Creuziger Straße – 260 m Entfernung - sowie mit über die Antonienstraße (Linien 1 und 2) in 450 m erreicht werden. Die Schule ist ebenfalls für den Induvidualverkehr gut erschlossen. Die Einrichtung der Grundschule an diesem Standort wird zu einer Arondierung verbunden mit einer deutlichen städtebaulichen Aufwertung des Umfeldes beitragen. Erläuterung Projektkonzept Am Standort ist gemäß den Ableitungen aus der Schulnetzplanung eine vierzügige Grundschule mit Dreifeldhalle, Sportfreiflächen, Pausenflächen und sonstigen notwendigen Freiflächen zu errichten. In der weiteren Planung sind entsprechend B-Planentwurf Nr. 380 „Grüner Bahnhof Plagwitz“ auf den betreffenden Flurstücken 282, 284 und ggf. 281 e Wegerechte in unterschiedlichen Breiten zu sichern. Das anzuwendende Raumprogramm leitet sich aus den Vorgaben der Schulbaurichtlinie / Grundlage für eine Bewilligung von Fördermittel aus dem Programm Schulinfrastruktur / her. Zudem wird eine Kapazitätserhöhung (Überbelegung) um 20 % bei der Auslegung der Speiseräume, Sanitärbereiche und den allgemeinen Genehmigungsgrundlagen (z.B. Brandschutz) berücksichtigt, welche das Sächsische Staatsministerium für Kultus als praktikabel bewertet. Gleichfalls werden die notwendigen Sportfreiflächen für eine Grundschule um die für eine Oberschule notwendigen Sportanlagen erweitert. - hier 100 m – Bahn und eine 30.09.2015 Seite 5 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung/ Amt für Gebäudemanagement Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Dreifeldsporthalle in der Rolf-Axen-Straße in Leipzig Kleinzschocher verbunden mit einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO / Stand vom: 30.09.2015 Kugelstoßanlage - um den bisher ungedeckten Bedarf der Oberschule am Adler abzudecken. Die Errichtung der Sporthalle als Dreifeldhalle begründet sich mit der notwendigen Absicherung des Mehrbedarfs an Hallenkapazität für die Oberschule am Adler. Der Gebäudekomplex wird behindertengerecht errichtet. Weiterführende Erläuterungen sind erst mit abschließender Aufgabenstellung zum Architektenwettbewerb/ VOF – Verfahren und nach abschließender Festlegung der stadtplanerischen Vorgaben möglich. Der Gebäudekomplex ist komplett behindertengerecht ausgebaut. Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition • entfällt, da Neubau Eigentumsverhältnisse Gemarkung: Flurstücks-Nr.: Größe in m²: Kleinzschocher 283, 284 3282 m² + 5192 m² = 8474 m² Eigentümer*: DOCEMUS Privatschulen gGmbH Gemarkung: Flurstücks-Nr.: Größe in m²: Kleinzschocher 281e, 282, 60m² + 4856 m² = 4916 m² Eigentümer*: Pfarrlehn zu Kleinzschocher *laut aktuellem Grundbucheintrag Die Stadt Leipzig beabsichtigt die o.g. Grundstücke 283, 284 käuflich zu erwerben (siehe Vorlage VI-DS-01173 ). Die im Besitz der Kirchgemeinde Kleinzschocher befindlichen Grundstücke sollen nach Möglichkeit über einen Flächentausch mit stadteigenen Grundstücken erworben bzw. per Erbbaupacht in Nutzung durch die Stadt Leipzig gebracht werden. 30.09.2015 Seite 6 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung/ Amt für Gebäudemanagement Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Dreifeldsporthalle in der Rolf-Axen-Straße in Leipzig Kleinzschocher verbunden mit einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO / Stand vom: 30.09.2015 Generell gilt, dass vor Auslösung der Planung die Grundstücksverfügbarkeit zu klären ist. 3.5 Energiekonzept Die Planung des Neubaus erfolgt unter den Gesichtspunkten einer effizienten Gesamtinvestition mit folgenden Zielen: • niedrige Betriebskosten • niedrige Investitionskosten • hohe Funktionalität • wirtschaftliche Betriebsführung • Prinzipiell ist für die Planung von Neubauten die Vorgabe „der aktuellen ENEV„ zu Grunde zu legen. Die Umsetzung des Passivhausstandards ist zu prüfen. 3.6 Barrierefreies Bauen Der Neubau wird barrierefrei errichtet. Die Planung wird frühzeitig mit den zu beteiligten Ämtern (z.B. Stadtplanungsamt, Gesundheitsamt der Stadt Leipzig) abgestimmt. 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Für das Erarbeiten des Raumkonzeptes bzw. des Farbkonzeptes im Gebäudeinneren ist die Einbeziehung der Kinder und Lehrer vorgesehen. Investitionsaufwand Kostenermittlung nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR Mehrwertsteuersatz: Kostenermittlungsstufe: 19 % Kostenüberschlag KG-Nr. Kostengruppe 100 Grundstück 200 Öffentliche Erschließung 300 Bauwerk – Baukonstruktion Kosten Keine Angaben – gesonderte Vorlage 1.000.000 € 11.550.000 € 400 Bauwerk – Technische Anlagen 500 Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke* 1.000.000 € 700 Baunebenkosten 2.300.000 € 800.000 € 30.09.2015 Seite 7 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung/ Amt für Gebäudemanagement Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Dreifeldsporthalle in der Rolf-Axen-Straße in Leipzig Kleinzschocher verbunden mit einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO / Stand vom: 30.09.2015 200 700 Summe 16.650.000 € * Die Kosten der Kostengruppe 600 in Höhe von 1 Mio € umfassen sowohl Kosten im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt. Die konkrete Aufschlüsselung und Zuordnung der Kostenanteile zum Finanz- und Ergebnishaushalt kann erst mit fortgeschrittener Planung und auf Grundlage der Raumplanung erfolgen. Die Kosten wurden aus Durchschnittswerten bereits errichteter Schulbauten und bereits einkalkulierten Baupreissteigerung durch das Amt für Gebäudemanagement ermittelt. Zusätzliche Kosten für eine eventuelle Altlastenbeseitigung können erst nach einem Bodengutachten, verbunden mit Probebohrungen auf dem Gelände, eingeschätzt werden. Kosten für den notwendigen Grundstückserwerb wurden nicht berücksichtigt und sind in einer gesonderten Vorlage zu beschließen. Gleichfalls sind geschätzte Kosten im Ergebnishaushalt für den Umzug in Höhe von 25 T€ noch unberücksichtigt. Mit Einreichung des Baubeschlusses werden o.g. Koste präzisiert und als zusätzliche Kosten Teil des Baubeschlusses. Finanzierungsplan Die aufgezeigte Finanzierung beruht auf bisherigen Erfahrungswerten und Annahmen. Verbindliche Werte können erst nach Vorlage der Entwurfsplanung und Prüfung durch den Fördermittelgeber benannt werden (*Annahme Förderung 40 % bei 550 T€ nicht förderfähige Kosten). Kosten in € (max. mögl. FM) 16.650.000,00 € 16.100.000,00 € 6.440.000,00 € 10.210.000,00 € Maßnahme gesamt davon förderfähig Fördermittel Eigenmittel Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 gesamt Ausgaben 900.000 € 0€ 800.000 € 4.665.000 € 5.220.000 € 5.065.000 € 16.650.000 € Einnahmen Eigenanteil 0€ 900.000 € 0€ 0€ 460.000 € 340.000 € 1.866.000 € 2.799.000 € 2.088.000 € 3.132.000 € 2.026.000 € 3.039.000 € 6.440.000 € 10.210.000 € Die Planungskosten für Vorbereitung, Architektenwettbewerb und das VOF-Verfahren , sowie diverse Gutachten betragen ca. 900.000 €. Folgekosten Die Höhe der Folgekosten kann erst in der Vorlage Baubeschluss eingeschätzt werden. Erst dann liegt eine Entwurfsplanung vor, die die Grundlage für die Erstellung des Energiebedarfsausweises und die Ermittlung der Betriebs- und Folgekosten bildet. 30.09.2015 Seite 8 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung/ Amt für Gebäudemanagement Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Dreifeldsporthalle in der Rolf-Axen-Straße in Leipzig Kleinzschocher verbunden mit einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO / Stand vom: 30.09.2015 Aufwandsvergleiche Neben den mit dem vorgegebenen Raumprogramm werden u.a. durch das AGM die Festlegung baulicher und technischer Standards geregelt. Die Kostenprognose orientiert sich an Baukostenwerten vergleichbarer Neubauvorhaben, sowie aktuell gültiger baulicher und technischer Standards erstellt. Fristenplan Vorbereitung: Planungsbeschluss/ Vorbereitung AST 4. Quartal 2015 Planung, LP1-3 1. Quartal 2017 Fördermittelantrag Abgabe spätestens 08/2017 Baubeschluss 1. Quartal 2017 Baudurchführung: Planungsbeteiligte Objektplanung nach § 33 HOAI Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI Tragwerksplanung nach § 49 HOAI Nach Architektenwettbewerb und VOF – Verfahren erfolgt Festlegung Nach VOF – Verfahren erfolgt Festlegung Nach VOF – Verfahren erfolgt Festlegung 30.09.2015 Seite 9 von 9 Anlage 1 Stadtplanausschnitt Anlage 2 Lageplan (Flurstücke 281e, 282, 283, 284 - alle Gemarkung Kleinzschocher)