Daten
Kommune
Leipzig
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27.08.15, 12:00
Aktualisiert
03.02.16, 13:34
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01784
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
19.11.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Planungsbeschluss für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit
Dreifeldsporthalle in der Rolf-Axen-Straße in Leipzig Kleinzschocher verbunden mit
einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO
Beschlussvorschlag:
1.
Für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Dreifeldsporthalle in der Rolf-AxenStraße in Leipzig Kleinzschocher auf den Flurstücken 282, 283, 284, 281e, Gemarkung
Kleinzschocher wird der Grundsatz – und Planungsbeschluss gefasst.
2.
Die notwendigen Planungsmittel i.H. von 900.000 € werden im Haushaltsjahr 2015 im PSPElement "Neubau GS mit Dreifeldsporthalle Rolf-Axen-Straße (7.0001490.700)" als
außerplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der
Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung FH (Invest/1098700000). Die
Mittelbereitstellung erfolgt unter dem Vorbehalt des Eigentumsübergangs der Grundstücke.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2015
2016
900.000
7.0001490.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.01.2016
zu 19.7
Planungsbeschluss für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit
Dreifeldsporthalle in der Rolf-Axen-Straße in Leipzig Kleinzschocher
verbunden mit einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1)
SächsGemO
Vorlage: VI-DS-01784
Beschluss:
1. Für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Dreifeldsporthalle in der Rolf-AxenStraße in Leipzig Kleinzschocher auf den Flurstücken 282, 283, 284, 281e, Gemarkung
Kleinzschocher wird der Grundsatz - und Planungsbeschluss gefasst.
2. Die notwendigen Planungsmittel i.H. von 900.000 € werden im Haushaltsjahr 2016 im PSPElement "Neubau GS mit Dreifeldsporthalle Rolf-Axen-Straße (7.0001490.700)" als
außerplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO bereitgestellt. Die Deckung erfolgt
aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung FH (Invest/1098700000). Die
Mittelbereitstellung erfolgt unter dem Vorbehalt des Eigentumsübergangs der Grundstücke.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 2 Enthaltungen
Leipzig, den 21. Januar 2016
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HAUSHALTSVORLAGE
Planungsbeschluss
Planungsbeschluss für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit
Dreifeldsporthalle in der Rolf-Axen-Straße in Leipzig Kleinzschocher verbunden mit
einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO
Bauvorhaben:
Neubau einer vierzügigen Grundschule mit
Dreifeldsporthalle in der Rolf-Axen-Straße auf den
Flurstücken 282, 283, 284, 281e , Gemarkung Kleinzschocher für die Grundschule am Adler
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Str. 126, 04317 Leipzig
Stand:
30.09.2015
Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung/ Amt für Gebäudemanagement
Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit
Dreifeldsporthalle in der Rolf-Axen-Straße in Leipzig Kleinzschocher verbunden mit einer
außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO / Stand vom: 30.09.2015
Inhaltsverzeichnis
1 Grundlagen.......................................................................................................................3
1.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption ....................................................................................3
1.2 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen ...................................................................................3
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens ...................................................3
IST-Zustand .......................................................................................................................3
Ableitung des Investitionsbedarfes ....................................................................................3
Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit .....................................................................4
Alternativlösungen .............................................................................................................4
Folgen bei Nichtbeschlussfassung ....................................................................................4
3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.5
3.7
Beschreibung der beabsichtigten Investition ...............................................................4
Städtebauliche Einordnung ...............................................................................................4
Erläuterung Projektkonzept ...............................................................................................4
Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition ...................................................5
Eigentumsverhältnisse.......................................................................................................5
Energiekonzept .................................................................................................................5
Barrierefreies Bauen ..........................................................................................................5
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen........................................................................5
4
Investitionsaufwand ........................................................................................................6
5
Finanzierungsplan ...........................................................................................................6
6 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung......................................................6
6.1 Folgekosten .......................................................................................................................7
6.2 Aufwandsvergleiche...........................................................................................................7
7
Fristenplan .......................................................................................................................7
8
Planungsbeteiligte ...........................................................................................................7
Anlagen:
• Anlage 1
•
Stadtplanausschnitt
Anlage 2
Lageplan Flurstücke
Kleinzschocher)
281e,
30.09.2015
282,
283,
284
(alle
Gemarkung
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Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung/ Amt für Gebäudemanagement
Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit
Dreifeldsporthalle in der Rolf-Axen-Straße in Leipzig Kleinzschocher verbunden mit einer
außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO / Stand vom: 30.09.2015
Grundlagen
Ziel- und Entwicklungskonzeption
Am Schulstandort Antonienstraße 24 befinden sich die Schule am Adler (Grundschule) und
die Schule am Adler (Oberschule). Sie nutzen das Gebäude gemeinsam mit dem Hort. Damit
die Schulen und der Hort ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllen können, müssen
viele Räume mehrfach genutzt und nachgenutzt werden, was die innere Organisation aller
drei Institutionen erheblich erschwert. Zuzüglich fehlen Kapazitäten für die Realisierung des
Sportunterrichts. Der Hort verfügt lediglich über zwei eigene Gruppenräume. In der Prognose
ist weiterhin ein deutliches Anwachsen der Schülerzahlen für die Grundschule als auch die
Oberschule zu verzeichnen. In Folge dessen vergrößert sich auch der Hort. Unter optimaler
Ausnutzung der räumlichen Bedingungen, konnte der Schülerzuwachs der Grundschule bis
zum Schuljahr 2015/16 befriedigt werden. Ab dem Schuljahr 2016/17 werden die Schule am
Adler (Grundschule) und die 120. Schule (Grundschule) einen gemeinsamen Schulbezirk
haben. Nur so können die Kapazitäten beider Schulen optimal ausgelastet werden. Da
erkennbar ist, dass diese Maßnahme nicht ausreicht um den künftigen Bedarf für die
Grundschule am Adler als auch die Oberschule am Adler sichern zu können, ist eine
Auslenkung der Grundschule in ein eigenes Schulhaus mit gleichzeitiger
Kapazitätserweiterung erforderlich. Dies ist im Besonderen auch im Zusammenhang mit der
Oberschulversorgung für das Gebiet zu betrachten. Die Kapazität dieser Schule ist
ausgeschöpft. Mit einer räumlichen Erweiterung am jetzigen Standort, können Kapazitäten
für zwei zusätzliche Züge für den Bedarf der Oberschule nachhaltig geschaffen und
gesichert werden.
Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen
•
Fortschreibung der Schulnetzplanung RBV-1164/12 vom 21.03.2012.
•
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 380 „Grüner Bahnhof Plagwitz“
(Beschl.-Nr. RBV – 1476/12 der Ratsversammlung vom 12.12.2012).
Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens
IST-Zustand
Gegenwärtig werden die potentiellen Schulbauflächen als temporär gestaltete Grünfläche
genutzt. Die Fläche wurde im Rahmen des Förderprogramms URBAN II auf einer
ehemaligen Industriebrache nach diversen Abbruchmaßnahmen zu großen Teilen neu
gestaltet. Bedingt durch die von vornherein zeitliche Befristung der Nutzung ist der
Gesamtzustand in Teilen bereits heute unakzeptabel.
Detaillierte Untersuchungen zu Altlasten etc. sind noch durchzuführen.
Ableitung des Investitionsbedarfes
Gemäß Schulnetzplanung besteht der dringende Bedarf im Stadtgebiet zusätzliche
Grundschulkapazitäten mit notwendigen Sport- und Freiflächen kurzfristig zu zu schaffen.
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Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung/ Amt für Gebäudemanagement
Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit
Dreifeldsporthalle in der Rolf-Axen-Straße in Leipzig Kleinzschocher verbunden mit einer
außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO / Stand vom: 30.09.2015
Da der Standort Rolf-Axen-Str. 17 - 19 einer der wenigen noch ausreichend großen Flächen
in diesem Umfang im Stadtgebiet ist, wurde dieser Schulstandort für eine Grundschule der
Stadt Leipzig ausgewählt.
Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit
Mit Sicht auf die sich stetig verschärfende Problemlage der Schulversorgung im Stadtbezirk
Südwest, die zuvorderst den Grundschulbereich treffen wird, ist es notwendig die Flurstücke
in der Rolf-Axen-Straße in der Gesamtheit zu einem Grundschulstandort zu entwickeln. Der
Bedarf für einen notwendigen Flächenerwerb in diesem Gebiet ist in der aktuellen
Fortschreibung der Schulnetzplanung verankert. Die Größe ist ausreichend für eine
vierzügige Grundschule mit Hort sowie Sporthalle und Kleinspielfeld. Der Standort ist mit
Blick auf die Wegeverbindung und Erreichbarkeit für den Versorgungsauftrag im Gebiet
optimal.
Alternativlösungen
Es steht keine alternative Lösung für das Gebiet zur Verfügung, das diese Schule für die
Versorgung für Teile des Ortsteils Plagwitz sowie dem gesamten Ortsteil Kleinzschocher
benötigt wird. Alle umliegenden Schulen sind und werden weiterhin ausgelastet sein.
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Erfolgt keine Beschlussfassung zum Vorhaben, kann die Bereitstellung der Kapazitäten für
das zu erwartende Schüleraufkommen im Grund- als auch im Oberschulbereich im Gebiet
nicht gesichert werden.
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Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung/ Amt für Gebäudemanagement
Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit
Dreifeldsporthalle in der Rolf-Axen-Straße in Leipzig Kleinzschocher verbunden mit einer
außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO / Stand vom: 30.09.2015
Beschreibung der beabsichtigten Investition
Städtebauliche Einordnung
Der potentielle neue Schulstandort liegt im Stadtbezirk Südwest im nördlichen Bereich des
Stadtteils Kleinzschocher in der Nähe der Grenze zum Stadtteil Plagwitz. Die betreffenden
Grundstücke bilden weitestgehend einen Restfläche der ansonsten in drei Richtungen
angrenzenden gründerzeitlichen Blockbebauung. Westlich schließen sich die ehemaligen
Bahnflächen des Güterbahnhofs Plagwitz an das Areal an. Begrenzt werden die
Grundstücke durch die im Norden verlaufende Baumannstraße, im Süden die Panitzstraße
und östlich der Rolf-Axen-Straße. Im Westen werden die Grundstücke durch eine
Erschließungsstraße des ehemaligen Plagwitzer Bahnhofes begrenzt.
Die Grundstücke wurden ehemals zu großen Teilen gewerblich genutzt (u.a.
holzverarbeitendes Gewerbe und KFZ - Werkstatt). Seit Abbruch nach 2000 besteht auf dem
Areal - mit Ausnahme der freistehenden Bebauung entlang der Panitzstraße - eine
temporäre Brach-/Grünfläche mit teilweise Baumbestand
inmitten der vorrangig
gründerzeitlich geprägten Blockbebauung des Umfeldes.
Die verbleibenden vier unbebauten Grundstücke eigenen sich gut für eine größere
Solitärbebauung in ruhiger Lage im städtischen Umfeld.
Die Grundstücke wurden zweckentsprechend im Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 380
„Grüner Bahnhof Plagwitz“ als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule
dargestellt und waren somit bereits Gegenstand der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Anregungen, die gegen diese Zielstellung des
Bebauungsplanes sprachen, wurden nicht vorgetragen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit
erfolgte vom 25.11.2014 bis 19.12.2014.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann die zukünftige Schule u.a. mit der Straßenbahnlinie 3
(Haltestelle in der Dieskaustraße) mit Fußweg über die Creuziger Straße – 260 m Entfernung
- sowie mit über die Antonienstraße (Linien 1 und 2) in 450 m erreicht werden. Die Schule ist
ebenfalls für den Induvidualverkehr gut erschlossen.
Die Einrichtung der Grundschule an diesem Standort wird zu einer Arondierung verbunden
mit einer deutlichen städtebaulichen Aufwertung des Umfeldes beitragen.
Erläuterung Projektkonzept
Am Standort ist gemäß den Ableitungen aus der Schulnetzplanung eine vierzügige
Grundschule mit Dreifeldhalle, Sportfreiflächen, Pausenflächen und sonstigen notwendigen
Freiflächen zu errichten. In der weiteren Planung sind entsprechend B-Planentwurf Nr. 380
„Grüner Bahnhof Plagwitz“ auf den betreffenden Flurstücken 282, 284 und ggf. 281 e
Wegerechte in unterschiedlichen Breiten zu sichern.
Das anzuwendende Raumprogramm leitet sich aus den Vorgaben der Schulbaurichtlinie /
Grundlage für eine Bewilligung von Fördermittel aus dem Programm Schulinfrastruktur / her.
Zudem wird eine Kapazitätserhöhung (Überbelegung) um 20 % bei der Auslegung der
Speiseräume, Sanitärbereiche und den allgemeinen Genehmigungsgrundlagen (z.B.
Brandschutz) berücksichtigt, welche das Sächsische Staatsministerium für Kultus als
praktikabel bewertet.
Gleichfalls werden die notwendigen Sportfreiflächen für eine Grundschule um die für eine
Oberschule notwendigen Sportanlagen erweitert. - hier 100 m – Bahn und eine
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Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung/ Amt für Gebäudemanagement
Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit
Dreifeldsporthalle in der Rolf-Axen-Straße in Leipzig Kleinzschocher verbunden mit einer
außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO / Stand vom: 30.09.2015
Kugelstoßanlage - um den bisher ungedeckten Bedarf der Oberschule am Adler abzudecken.
Die Errichtung der Sporthalle als Dreifeldhalle begründet sich mit der notwendigen
Absicherung des Mehrbedarfs an Hallenkapazität für die Oberschule am Adler.
Der Gebäudekomplex wird behindertengerecht errichtet.
Weiterführende Erläuterungen sind erst mit abschließender Aufgabenstellung zum
Architektenwettbewerb/ VOF – Verfahren und nach abschließender Festlegung der
stadtplanerischen Vorgaben möglich.
Der Gebäudekomplex ist komplett behindertengerecht ausgebaut.
Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition
•
entfällt, da Neubau
Eigentumsverhältnisse
Gemarkung:
Flurstücks-Nr.:
Größe in m²:
Kleinzschocher
283, 284
3282 m² + 5192 m² = 8474 m²
Eigentümer*:
DOCEMUS Privatschulen gGmbH
Gemarkung:
Flurstücks-Nr.:
Größe in m²:
Kleinzschocher
281e, 282,
60m² + 4856 m² = 4916 m²
Eigentümer*:
Pfarrlehn zu Kleinzschocher
*laut aktuellem Grundbucheintrag
Die Stadt Leipzig beabsichtigt die o.g. Grundstücke 283, 284 käuflich zu erwerben (siehe
Vorlage VI-DS-01173 ). Die im Besitz der Kirchgemeinde Kleinzschocher befindlichen
Grundstücke sollen nach Möglichkeit über einen Flächentausch mit stadteigenen
Grundstücken erworben bzw. per Erbbaupacht in Nutzung durch die Stadt Leipzig gebracht
werden.
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Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung/ Amt für Gebäudemanagement
Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit
Dreifeldsporthalle in der Rolf-Axen-Straße in Leipzig Kleinzschocher verbunden mit einer
außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO / Stand vom: 30.09.2015
Generell gilt, dass vor Auslösung der Planung die Grundstücksverfügbarkeit zu klären ist.
3.5
Energiekonzept
Die Planung des Neubaus erfolgt unter den Gesichtspunkten einer effizienten
Gesamtinvestition mit folgenden Zielen:
• niedrige Betriebskosten
• niedrige Investitionskosten
• hohe Funktionalität
• wirtschaftliche Betriebsführung
•
Prinzipiell ist für die Planung von Neubauten die Vorgabe „der aktuellen ENEV„ zu Grunde
zu legen. Die Umsetzung des Passivhausstandards ist zu prüfen.
3.6
Barrierefreies Bauen
Der Neubau wird barrierefrei errichtet. Die Planung wird frühzeitig mit den zu beteiligten
Ämtern (z.B. Stadtplanungsamt, Gesundheitsamt der Stadt Leipzig) abgestimmt.
3.7
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Für das Erarbeiten des Raumkonzeptes bzw. des Farbkonzeptes im Gebäudeinneren ist die
Einbeziehung der Kinder und Lehrer vorgesehen.
Investitionsaufwand
Kostenermittlung nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR
Mehrwertsteuersatz:
Kostenermittlungsstufe:
19 %
Kostenüberschlag
KG-Nr. Kostengruppe
100
Grundstück
200
Öffentliche Erschließung
300
Bauwerk – Baukonstruktion
Kosten
Keine Angaben –
gesonderte Vorlage
1.000.000 €
11.550.000 €
400
Bauwerk – Technische Anlagen
500
Außenanlagen
600
Ausstattung und Kunstwerke*
1.000.000 €
700
Baunebenkosten
2.300.000 €
800.000 €
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Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung/ Amt für Gebäudemanagement
Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit
Dreifeldsporthalle in der Rolf-Axen-Straße in Leipzig Kleinzschocher verbunden mit einer
außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO / Stand vom: 30.09.2015
200 700
Summe
16.650.000 €
* Die Kosten der Kostengruppe 600 in Höhe von 1 Mio € umfassen sowohl Kosten im Ergebnis- als auch im
Finanzhaushalt. Die konkrete Aufschlüsselung und Zuordnung der Kostenanteile zum Finanz- und
Ergebnishaushalt kann erst mit fortgeschrittener Planung und auf Grundlage der Raumplanung erfolgen.
Die Kosten wurden aus Durchschnittswerten bereits errichteter Schulbauten und bereits
einkalkulierten Baupreissteigerung durch das Amt für Gebäudemanagement ermittelt.
Zusätzliche Kosten für eine eventuelle Altlastenbeseitigung können erst nach einem
Bodengutachten, verbunden mit Probebohrungen auf dem Gelände, eingeschätzt werden.
Kosten für den notwendigen Grundstückserwerb wurden nicht berücksichtigt und sind in
einer gesonderten Vorlage zu beschließen.
Gleichfalls sind geschätzte Kosten im Ergebnishaushalt für den Umzug in Höhe von 25 T€
noch unberücksichtigt. Mit Einreichung des Baubeschlusses werden o.g. Koste präzisiert und
als zusätzliche Kosten Teil des Baubeschlusses.
Finanzierungsplan
Die aufgezeigte Finanzierung beruht auf bisherigen Erfahrungswerten und Annahmen.
Verbindliche Werte können erst nach Vorlage der Entwurfsplanung und Prüfung durch den
Fördermittelgeber benannt werden (*Annahme Förderung 40 % bei 550 T€ nicht förderfähige
Kosten).
Kosten in €
(max. mögl. FM)
16.650.000,00 €
16.100.000,00 €
6.440.000,00 €
10.210.000,00 €
Maßnahme
gesamt
davon förderfähig
Fördermittel
Eigenmittel
Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
Jahr
2015
2016
2017
2018
2019
2020
gesamt
Ausgaben
900.000 €
0€
800.000 €
4.665.000 €
5.220.000 €
5.065.000 €
16.650.000 €
Einnahmen
Eigenanteil
0€
900.000 €
0€
0€
460.000 €
340.000 €
1.866.000 €
2.799.000 €
2.088.000 €
3.132.000 €
2.026.000 €
3.039.000 €
6.440.000 €
10.210.000 €
Die Planungskosten für Vorbereitung, Architektenwettbewerb und das VOF-Verfahren ,
sowie diverse Gutachten betragen ca. 900.000 €.
Folgekosten
Die Höhe der Folgekosten kann erst in der Vorlage Baubeschluss eingeschätzt werden. Erst
dann liegt eine Entwurfsplanung vor, die die Grundlage für die Erstellung des
Energiebedarfsausweises und die Ermittlung der Betriebs- und Folgekosten bildet.
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Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung/ Amt für Gebäudemanagement
Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit
Dreifeldsporthalle in der Rolf-Axen-Straße in Leipzig Kleinzschocher verbunden mit einer
außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO / Stand vom: 30.09.2015
Aufwandsvergleiche
Neben den mit dem vorgegebenen Raumprogramm werden u.a. durch das AGM die
Festlegung baulicher und technischer Standards geregelt.
Die Kostenprognose orientiert sich an Baukostenwerten vergleichbarer Neubauvorhaben,
sowie aktuell gültiger baulicher und technischer Standards erstellt.
Fristenplan
Vorbereitung:
Planungsbeschluss/ Vorbereitung AST
4. Quartal 2015
Planung, LP1-3
1. Quartal 2017
Fördermittelantrag Abgabe
spätestens 08/2017
Baubeschluss
1. Quartal 2017
Baudurchführung:
Planungsbeteiligte
Objektplanung nach § 33 HOAI
Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI
Tragwerksplanung nach § 49 HOAI
Nach Architektenwettbewerb und VOF –
Verfahren erfolgt Festlegung
Nach VOF – Verfahren erfolgt Festlegung
Nach VOF – Verfahren erfolgt Festlegung
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Anlage 1
Stadtplanausschnitt
Anlage 2
Lageplan (Flurstücke 281e, 282, 283, 284 - alle Gemarkung Kleinzschocher)