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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1042972.pdf
Größe
261 kB
Erstellt
19.08.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.16, 13:25

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01751 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Allgemeine Verwaltung Verwaltungsausschuss Ratsversammlung 20.01.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Strategische Neuausrichtung der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Leipzig GmbH (VWA) Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung nimmt den Sachstand zur notwendigen strategischen Neuausrichtung der VWA infolge veränderter bildungspolitischer Schwerpunktsetzungen und angekündigter Absicht eines Rückzuges der Mitgesellschafterin IHK zu Leipzig zum 31.12.2015 zur Kenntnis. 2. Der Oberbürgermeister wird mit der Umsetzung aller mit einem Austritt der Mitgesellschafterin IHK verbundenen Maßnahmen in der Gesellschafterversammlung der VWA GmbH beauftragt. 3. Der Ratsversammlung ist 2016 eine Konzeption vorzulegen, die hinsichtlich des Aufgabenbereiches "Studieninstitut" den verwaltungsinternen Aus- und Fortbildungserfordernissen Rechnung trägt und hinsichtlich des Aufgabenbereiches "Studiengänge" vorrangig Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Bildungsträgern anstrebt. Die Konzeption beinhaltet auch einen Vorschlag über Umfang und Form der zukünftigen rechtlichen Ausgestaltung der bisherigen Aufgabenbereiche der VWA GmbH. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: siehe Vorlagentext Anlagen: Vorlagentext BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 20.01.2016 zu 19.5 Strategische Neuausrichtung der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Leipzig GmbH (VWA) Vorlage: VI-DS-01751 Beschluss: 1. Die Ratsversammlung nimmt den Sachstand zur notwendigen strategischen Neuausrichtung der VWA infolge veränderter bildungspolitischer Schwerpunktsetzungen und angekündigter Absicht eines Rückzuges der Mitgesellschafterin IHK zu Leipzig zum 31.12.2015 zur Kenntnis. 2. Der Oberbürgermeister wird mit der Umsetzung aller mit einem Austritt der Mitgesellschafterin IHK verbundenen Maßnahmen in der Gesellschafterversammlung der VWA GmbH beauftragt. 3. Der Ratsversammlung ist 2016 eine Konzeption vorzulegen, die hinsichtlich des Aufgabenbereiches "Studieninstitut" den verwaltungsinternen Aus- und Fortbildungserfordernissen Rechnung trägt und hinsichtlich des Aufgabenbereiches "Studiengänge" vorrangig Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Bildungsträgern anstrebt. Die Konzeption beinhaltet auch einen Vorschlag über Umfang und Form der zukünftigen rechtlichen Ausgestaltung der bisherigen Aufgabenbereiche der VWA GmbH. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 21. Januar 2016 Seite: 1/1 Gliederung: 1 2 3 Ausgangssituation – Stellung der VWA und der Kontext der Aus- und Fortbildung in der Stadtverwaltung Leipzig Erfordernis zur strategischen Neuausrichtung der VWA Erarbeitung einer Konzeption zur Sicherung der bedarfsgerechten Fort- und Weiterbildung in der Stadtverwaltung Leipzig 1 Ausgangssituation – Stellung der VWA und der Kontext der Aus- und Fortbildung in der Stadtverwaltung Leipzig Die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Leipzig GmbH (VWA) wurde 1991 durch die Industrieund Handelskammer zu Leipzig (IHK) in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH gegründet. Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.09.1992 ist die Stadt Leipzig seit dem 08.12.1992 zu 50 Prozent Mitgesellschafterin der VWA. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 200 TDM (102 T€). Jeder Gesellschafter hat 80 TDM (40,9 T€) Stammkapital eingezahlt. In der Satzung der VWA wird im § 2 Abs. 1 Folgendes ausgeführt: „Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung, insbesondere der Angehörigen des öffentlichen Dienstes und der gewerblichen Wirtschaft, auf den Gebieten der Rechts- und Verwaltungswissenschaften sowie der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.“ Die Organe der Gesellschaft sind nach Satzung die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung ( § 4). Im Zusammenhang mit der Auflösung des Zweckverbandes „Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westsachsen“ wurden die Aufgaben des Studieninstitutes zum 01.01.2001 der VWA übertragen. Die VWA gliedert sich zurzeit in folgende Geschäftsbereiche: a) Kommunales Studieninstitut (STI) b) (berufsbegleitende) Studiengänge zu a): Der Geschäftsbereich Kommunales Studieninstitut umfasst schwerpunktmäßig folgende Leistungen: • • • Angestelltenlehrgänge I und II Seminare zu diversen Themenkomplexen Dienstbegleitende Unterweisungen für Auszubildende des 3. Lehrjahres in verwaltenden Berufsfeldern (Verwaltungsfachangestellte/-r, Kaufmann/-frau für Büromanagement) Darüber hinaus nimmt das Kommunale Studieninstitut koordinierende Aufgaben im Bereich der Aus- und Fortbildung auf Landes- und Bundesebene wahr. Gemäß § 61 Abs. 3 SächsGemO, § 5 TVöD und § 23 SächsBG fördert die Stadtverwaltung Leipzig die Aus- und Fortbildung ihrer Bediensteten. Die Kontinuität, Qualität, Quantität und anforderungsgerechte Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildung der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen, ist vor dem o. g. Hintergrund ein unabdingbares und wichtiges Anliegen der Stadtverwaltung, welches zu ihrer Zukunftsfähigkeit beiträgt und insofern auch erforderlich ist. -1- Die VWA ist der für die Stadtverwaltung wichtigste Bildungsträger. Im Jahr 2014 hat diese ca. 46 % der Leistungen der Fort- und Weiterbildung übernommen. Zudem wurden der VWA ca. 33 T€ für die Teilnahme von Auszubildenden der Stadtverwaltung Leipzig an vorgeschriebenen dienstbegleitenden Unterweisungen zur Verfügung gestellt. zu b): Die Teilnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an (berufsbegleitenden) Studiengängen bzw. Verwaltungslehrgängen der VWA wird durch die Stadtverwaltung nur in speziellen Ausnahmefällen (dringliches dienstliches Erfordernis) gefördert. Dabei hat die Stadtverwaltung grundsätzliches Interesse an der beruflichen Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Regelfall nehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Eigeninitiative und aufgrund eigenen Interesses an ihrer beruflichen Entwicklung an entsprechenden Maßnahmen der VWA teil. Eine finanzielle Förderung bzw. eine Förderung durch bezahlte Freistellung von der Arbeit erfolgt gegenwärtig in der Stadtverwaltung nicht. 2 Erfordernis zur strategischen Neuausrichtung der VWA Der Bildungssektor befindet sich in einem rasanten und umfänglichen Veränderungsprozess. Dieser ist gekennzeichnet durch viele neue Angebote, insbesondere auch auf dem Gebiet der beruflichen Weiterbildung. So gibt es z. B. heute eine Vielzahl von berufsbegleitend zu erwerbenden Bachelor- und Masterabschlüssen, z. B. den sechs Semester umfassenden Masterstudiengang „Public Governance“ an der FH Meißen mit dem Abschluss „Master of Science (M.Sc.). Die gesellschaftliche Entwicklung, die auch Auswirkungen auf die Arbeit in der Stadtverwaltung hat, bedingt, dass sich Arbeitsinhalte permanent verändern und Arbeitsanforderungen stetig steigen. Dies hat zur Folge, dass nicht jeder in der Vergangenheit erworbene Abschluss auch für die Zukunft unverändert als geeignet für bestimmte Tätigkeiten angesehen werden kann. Um die wachsenden und komplexer werdenden Aufgaben der Stadtverwaltung auch zukünftig in erforderlicher Qualität und Quantität erfüllen zu können, bedarf es entsprechend qualifizierten Personals. Dies bedeutet zum einen, dass sich die Beschäftigten in ihrer Tätigkeit kontinuierlich qualifizieren müssen. Zum anderen müssen den Beschäftigen Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung, die zukunftsfähig sind, offenstehen. Gegenwärtig und nach regelmäßiger Verwaltungspraxis in der Stadtverwaltung Leipzig eröffnen die an der VWA erworbenen Abschlüsse zum Verwaltungsbetriebswirt und zum Betriebswirt sowie die Angestelltenprüfung II neben weiteren Abschlüssen den Zugang zum „gehobenen Dienst“ (Einstiegsebene 1; Laufbahngruppe 2) unter Beachtung der Anforderungsprofile der entsprechenden Stellen. Aufgrund der in der EU geltenden Berufs- und Arbeitnehmerfreizügigkeit mussten Kriterien festgelegt werden, nach denen Abschlüsse international verglichen werden können. Auf dieser Grundlage wurden insbesondere die neuen akademischen Grade „Bachelor“ und „Master“ entwickelt. Daneben wird für die beruflichen (Weiterbildungs-)Abschlüsse ebenfalls eine Einordnungssystematik entwickelt: der Europäische Qualifikationsrahmen. Darauf aufbauend ist für die Qualifikationen des deutschen Bildungssystems der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) geschaffen worden, in dem Schritt für Schritt die Bildungsabschlüsse eingeordnet werden, die in Deutschland erworben werden können. Die Einordnung erfolgt in bestimmte Niveaus. Abschlüsse desselben Niveaus sind in Bezug auf die Wertigkeit der vermittelten Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen vergleichbar. Diverse Abschlüsse sind bereits eingeordnet; dies sind zum Beispiel die mindestens 3-jährigen dualen Berufsausbildungen, wie die zur/zum Kauffrau/-mann für Bürokommunikation/Büromanagement, zur/zum Fachangestellten für Bürokommunikation oder -2- zur/zum Verwaltungsfachangestellten (Niveaustufe 4), die Bachelorabschlüsse (Stufe 6) und Masterabschlüsse (Stufe 7). Noch nicht eingeordnet sind die Abschlüsse der Angestelltenlehrgänge und die Abschlüsse als Verwaltungs-Betriebswirt/-in (VWA) oder Betriebswirt/-in (VWA), wobei zu beachten ist, dass die VWA-Abschlüsse keine formalen Abschlüsse sind, also keine, die auf Grundlage einer staatlichen oder staatlich anerkannten Prüfung erlangt werden. Die Fortbildungsprüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt/-in ist hingegen ein formaler Abschluss, da es sich hierbei um einen beruflichen Fortbildungsabschluss nach dem BBiG handelt. Im Kontext der o. g. Entwicklungen ist ein Rückgang der Umsatzerlöse der VWA im ersten Halbjahr 2015, wie aus dem Managementreport der bbvl für die VWA vom 30. Juni 2015 hervorgeht, aufgrund der rückläufigen Nachfrage bei den Studiengängen zu verzeichnen. Dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 der VWA und der Lagebeurteilung des Geschäftsführers ist zu entnehmen, dass der Rückgang von Bewerberzahlen für die Studiengänge die Entwicklung kooperativer Studienmodelle mit anderen Bildungsträgern erfordert. 3 Erarbeitung einer Konzeption für die Fort- und Weiterbildung in der Stadtverwaltung Zur Sicherung einer bedarfsgerechten und kontinuierlichen Aus- und Fortbildung der städtischen Bediensteten der Stadtverwaltung wird 2016 eine Konzeption erarbeitet. Mit der Konzeption soll auch sichergestellt werden: • • • die Steuerungsfunktion und Einflussmöglichkeiten der Stadtverwaltung auf die Aus- und Fortbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Finanzierbarkeit der Maßnahmen die Nutzung des Know-How des STI Darüber hinaus soll die Konzeption hinsichtlich des Aufgabenbereiches „Studiengänge“ Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Bildungsträgern beinhalten, welche den Beschäftigten zukunftsfähige berufliche Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen. In der Konzeption wird auch der von der IHK zu Leipzig, die Mitgesellschafter der VWA ist, angekündigte Rückzug aus der Gesellschaft berücksichtigt. -3-