Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1042972.pdf
Größe
261 kB
Erstellt
19.08.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.16, 13:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01751
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
Verwaltungsausschuss
Ratsversammlung
20.01.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Strategische Neuausrichtung der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Leipzig
GmbH (VWA)
Beschlussvorschlag:
1.
Die Ratsversammlung nimmt den Sachstand zur notwendigen strategischen Neuausrichtung
der VWA infolge veränderter bildungspolitischer Schwerpunktsetzungen und angekündigter Absicht
eines Rückzuges der Mitgesellschafterin IHK zu Leipzig zum 31.12.2015 zur Kenntnis.
2.
Der Oberbürgermeister wird mit der Umsetzung aller mit einem Austritt der
Mitgesellschafterin IHK verbundenen Maßnahmen in der Gesellschafterversammlung der VWA
GmbH beauftragt.
3.
Der Ratsversammlung ist 2016 eine Konzeption vorzulegen, die hinsichtlich des
Aufgabenbereiches "Studieninstitut" den verwaltungsinternen Aus- und Fortbildungserfordernissen
Rechnung trägt und hinsichtlich des Aufgabenbereiches "Studiengänge" vorrangig
Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Bildungsträgern anstrebt. Die Konzeption beinhaltet auch
einen Vorschlag über Umfang und Form der zukünftigen rechtlichen Ausgestaltung der bisherigen
Aufgabenbereiche der VWA GmbH.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Vorlagentext
Anlagen:
Vorlagentext
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.01.2016
zu 19.5
Strategische Neuausrichtung der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie
Leipzig GmbH (VWA)
Vorlage: VI-DS-01751
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung nimmt den Sachstand zur notwendigen strategischen Neuausrichtung
der VWA infolge veränderter bildungspolitischer Schwerpunktsetzungen und angekündigter
Absicht eines Rückzuges der Mitgesellschafterin IHK zu Leipzig zum 31.12.2015 zur
Kenntnis.
2. Der Oberbürgermeister wird mit der Umsetzung aller mit einem Austritt der
Mitgesellschafterin IHK verbundenen Maßnahmen in der Gesellschafterversammlung der
VWA GmbH beauftragt.
3. Der Ratsversammlung ist 2016 eine Konzeption vorzulegen, die hinsichtlich des
Aufgabenbereiches "Studieninstitut" den verwaltungsinternen Aus- und
Fortbildungserfordernissen Rechnung trägt und hinsichtlich des Aufgabenbereiches
"Studiengänge" vorrangig Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Bildungsträgern anstrebt.
Die Konzeption beinhaltet auch einen Vorschlag über Umfang und Form der zukünftigen
rechtlichen Ausgestaltung der bisherigen Aufgabenbereiche der VWA GmbH.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 21. Januar 2016
Seite: 1/1
Gliederung:
1
2
3
Ausgangssituation – Stellung der VWA und der Kontext der Aus- und
Fortbildung in der Stadtverwaltung Leipzig
Erfordernis zur strategischen Neuausrichtung der VWA
Erarbeitung einer Konzeption zur Sicherung der bedarfsgerechten Fort- und
Weiterbildung in der Stadtverwaltung Leipzig
1 Ausgangssituation – Stellung der VWA und der Kontext der Aus- und Fortbildung in der
Stadtverwaltung Leipzig
Die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Leipzig GmbH (VWA) wurde 1991 durch die Industrieund Handelskammer zu Leipzig (IHK) in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH gegründet.
Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.09.1992 ist die Stadt Leipzig seit dem
08.12.1992 zu 50 Prozent Mitgesellschafterin der VWA.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 200 TDM (102 T€). Jeder Gesellschafter hat 80 TDM
(40,9 T€) Stammkapital eingezahlt.
In der Satzung der VWA wird im § 2 Abs. 1 Folgendes ausgeführt:
„Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung, insbesondere
der Angehörigen des öffentlichen Dienstes und der gewerblichen Wirtschaft, auf den Gebieten der
Rechts- und Verwaltungswissenschaften sowie der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.“
Die Organe der Gesellschaft sind nach Satzung die Geschäftsführung und die
Gesellschafterversammlung ( § 4).
Im Zusammenhang mit der Auflösung des Zweckverbandes „Studieninstitut für kommunale
Verwaltung Westsachsen“ wurden die Aufgaben des Studieninstitutes zum 01.01.2001 der VWA
übertragen.
Die VWA gliedert sich zurzeit in folgende Geschäftsbereiche:
a) Kommunales Studieninstitut (STI)
b) (berufsbegleitende) Studiengänge
zu a):
Der Geschäftsbereich Kommunales Studieninstitut umfasst schwerpunktmäßig folgende
Leistungen:
•
•
•
Angestelltenlehrgänge I und II
Seminare zu diversen Themenkomplexen
Dienstbegleitende Unterweisungen für Auszubildende des 3. Lehrjahres in verwaltenden
Berufsfeldern (Verwaltungsfachangestellte/-r, Kaufmann/-frau für Büromanagement)
Darüber hinaus nimmt das Kommunale Studieninstitut koordinierende Aufgaben im Bereich der
Aus- und Fortbildung auf Landes- und Bundesebene wahr.
Gemäß § 61 Abs. 3 SächsGemO, § 5 TVöD und § 23 SächsBG fördert die Stadtverwaltung Leipzig
die Aus- und Fortbildung ihrer Bediensteten. Die Kontinuität, Qualität, Quantität und
anforderungsgerechte Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildung der städtischen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen, ist vor dem o. g. Hintergrund ein unabdingbares
und wichtiges Anliegen der Stadtverwaltung, welches zu ihrer Zukunftsfähigkeit beiträgt und
insofern auch erforderlich ist.
-1-
Die VWA ist der für die Stadtverwaltung wichtigste Bildungsträger. Im Jahr 2014 hat diese ca. 46 %
der Leistungen der Fort- und Weiterbildung übernommen. Zudem wurden der VWA ca. 33 T€ für
die Teilnahme von Auszubildenden der Stadtverwaltung Leipzig an vorgeschriebenen
dienstbegleitenden Unterweisungen zur Verfügung gestellt.
zu b):
Die Teilnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an (berufsbegleitenden) Studiengängen bzw.
Verwaltungslehrgängen der VWA wird durch die Stadtverwaltung nur in speziellen Ausnahmefällen
(dringliches dienstliches Erfordernis) gefördert. Dabei hat die Stadtverwaltung grundsätzliches
Interesse an der beruflichen Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Im Regelfall nehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Eigeninitiative und aufgrund eigenen
Interesses an ihrer beruflichen Entwicklung an entsprechenden Maßnahmen der VWA teil. Eine
finanzielle Förderung bzw. eine Förderung durch bezahlte Freistellung von der Arbeit erfolgt
gegenwärtig in der Stadtverwaltung nicht.
2 Erfordernis zur strategischen Neuausrichtung der VWA
Der Bildungssektor befindet sich in einem rasanten und umfänglichen Veränderungsprozess.
Dieser ist gekennzeichnet durch viele neue Angebote, insbesondere auch auf dem Gebiet der
beruflichen Weiterbildung. So gibt es z. B. heute eine Vielzahl von berufsbegleitend zu
erwerbenden Bachelor- und Masterabschlüssen, z. B. den sechs Semester umfassenden
Masterstudiengang „Public Governance“ an der FH Meißen mit dem Abschluss „Master of Science
(M.Sc.).
Die gesellschaftliche Entwicklung, die auch Auswirkungen auf die Arbeit in der Stadtverwaltung hat,
bedingt, dass sich Arbeitsinhalte permanent verändern und Arbeitsanforderungen stetig steigen.
Dies hat zur Folge, dass nicht jeder in der Vergangenheit erworbene Abschluss auch für die
Zukunft unverändert als geeignet für bestimmte Tätigkeiten angesehen werden kann.
Um die wachsenden und komplexer werdenden Aufgaben der Stadtverwaltung auch zukünftig in
erforderlicher Qualität und Quantität erfüllen zu können, bedarf es entsprechend qualifizierten
Personals. Dies bedeutet zum einen, dass sich die Beschäftigten in ihrer Tätigkeit kontinuierlich
qualifizieren müssen. Zum anderen müssen den Beschäftigen Möglichkeiten der beruflichen
Entwicklung, die zukunftsfähig sind, offenstehen.
Gegenwärtig und nach regelmäßiger Verwaltungspraxis in der Stadtverwaltung Leipzig eröffnen
die an der VWA erworbenen Abschlüsse zum Verwaltungsbetriebswirt und zum Betriebswirt sowie
die Angestelltenprüfung II neben weiteren Abschlüssen den Zugang zum „gehobenen Dienst“
(Einstiegsebene 1; Laufbahngruppe 2) unter Beachtung der Anforderungsprofile der
entsprechenden Stellen.
Aufgrund der in der EU geltenden Berufs- und Arbeitnehmerfreizügigkeit mussten Kriterien
festgelegt werden, nach denen Abschlüsse international verglichen werden können. Auf dieser
Grundlage wurden insbesondere die neuen akademischen Grade „Bachelor“ und „Master“
entwickelt. Daneben wird für die beruflichen (Weiterbildungs-)Abschlüsse ebenfalls eine
Einordnungssystematik entwickelt: der Europäische Qualifikationsrahmen. Darauf aufbauend ist für
die Qualifikationen des deutschen Bildungssystems der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR)
geschaffen worden, in dem Schritt für Schritt die Bildungsabschlüsse eingeordnet werden, die in
Deutschland erworben werden können. Die Einordnung erfolgt in bestimmte Niveaus. Abschlüsse
desselben Niveaus sind in Bezug auf die Wertigkeit der vermittelten Kenntnisse, Fertigkeiten und
Kompetenzen vergleichbar. Diverse Abschlüsse sind bereits eingeordnet; dies sind zum Beispiel
die mindestens 3-jährigen dualen Berufsausbildungen, wie die zur/zum Kauffrau/-mann für
Bürokommunikation/Büromanagement, zur/zum Fachangestellten für Bürokommunikation oder
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zur/zum Verwaltungsfachangestellten (Niveaustufe 4), die Bachelorabschlüsse (Stufe 6) und
Masterabschlüsse (Stufe 7).
Noch nicht eingeordnet sind die Abschlüsse der Angestelltenlehrgänge und die Abschlüsse als
Verwaltungs-Betriebswirt/-in (VWA) oder Betriebswirt/-in (VWA), wobei zu beachten ist, dass die
VWA-Abschlüsse keine formalen Abschlüsse sind, also keine, die auf Grundlage einer staatlichen
oder staatlich anerkannten Prüfung erlangt werden. Die Fortbildungsprüfung zum/zur
Verwaltungsfachwirt/-in ist hingegen ein formaler Abschluss, da es sich hierbei um einen
beruflichen Fortbildungsabschluss nach dem BBiG handelt.
Im Kontext der o. g. Entwicklungen ist ein Rückgang der Umsatzerlöse der VWA im ersten
Halbjahr 2015, wie aus dem Managementreport der bbvl für die VWA vom 30. Juni 2015
hervorgeht, aufgrund der rückläufigen Nachfrage bei den Studiengängen zu verzeichnen. Dem
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 der VWA und der
Lagebeurteilung des Geschäftsführers ist zu entnehmen, dass der Rückgang von Bewerberzahlen
für die Studiengänge die Entwicklung kooperativer Studienmodelle mit anderen Bildungsträgern
erfordert.
3 Erarbeitung einer Konzeption für die Fort- und Weiterbildung in der Stadtverwaltung
Zur Sicherung einer bedarfsgerechten und kontinuierlichen Aus- und Fortbildung der städtischen
Bediensteten der Stadtverwaltung wird 2016 eine Konzeption erarbeitet.
Mit der Konzeption soll auch sichergestellt werden:
•
•
•
die Steuerungsfunktion und Einflussmöglichkeiten der Stadtverwaltung auf die Aus- und
Fortbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Finanzierbarkeit der Maßnahmen
die Nutzung des Know-How des STI
Darüber hinaus soll die Konzeption hinsichtlich des Aufgabenbereiches „Studiengänge“
Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Bildungsträgern beinhalten, welche den Beschäftigten
zukunftsfähige berufliche Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.
In der Konzeption wird auch der von der IHK zu Leipzig, die Mitgesellschafter der VWA ist,
angekündigte Rückzug aus der Gesellschaft berücksichtigt.
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