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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1047201.pdf
Größe
377 kB
Erstellt
13.11.15, 12:00
Aktualisiert
20.10.17, 10:24

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02109 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 23.03.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Ausschreibungsverfahren Werbekonzession - Vergabevorschlag Los 3 und Los 4 Beschlussvorschlag: 1. 2. Dem Vergabevorschlag für Los 3 wird zugestimmt. Dem Vergabevorschlag mit Wahl der Option für Los 4 wird zugestimmt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE X von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: X Sachverhalt: siehe Begründung Anlagen: Begründung Bewertungsmatrix Los 3 Bewertungsmatrix Los 4 Verkehrs- und Tiefbauamt 04.01.2016 Ausschreibungsverfahren Werbekonzession – Vergabevorschlag für Los 3 und 4 _________________________________________________________________________________ 1. Verfahrensablauf zur Ausschreibung der Werbekonzession Mit Ratsbeschluss Nr. 1687/13 vom 19.06.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Ausschreibungsverfahren zur Vergabe der Werberechte in Leipzig durchzuführen. Folgende Ziele wurden dabei für die neuen Werbeverträge definiert: 1. flächendeckende Ausrüstung mit FGU, erstmalig Einbindung der eingemeindeten Ortsteile, 2. Erhöhung der Entgelteinnahmen, 3. Erhalt des heutigen Umfangs an rabattierter Eigen- und Kulturwerbung, 4. moderne und attraktive Stadtmöbel für den öffentlichen Raum, 5. rechtssichere Vertragsformulierungen für ein effektives Controlling. In einer weiteren Ratsvorlage (Nr. VI-DS-01426 vom 17.06.2015) wurde der Stand des Verfahrens geschildert sowie ein Beschluss zu den Ausschreibungsgrundlagen (Werbeträgerportfolio) herbeigeführt. Auf dieser Grundlage erfolgte ab April 2015 die europaweite Ausschreibung der Werberechte der Stadt Leipzig in vier Losen. Aus rechtlicher Sicht unterliegt das Verfahren der Vergabe einer Dienstleistungskonzession weder dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren (§§ 97 ff. GWB) noch den gemeinschaftsrechtlichen Vergaberichtlinien. Dennoch sind Transparenz und Wettbewerb unter Einhaltung der europarechtlichen Vorgaben zu gewährleisten und ein Diskriminierungsverbot einzuhalten. Unter Beachtung dessen wurde die Vergabe der Werbekonzession in Anlehnung an die Vorschriften der VOL/A wie ein Verhandlungsverfahren gestaltet und im Wege des Verhandlungsverfahrens mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die Bekanntmachung gemäß § 15 EG VOL/A wurde im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft am 04.04.2015 veröffentlicht. Die Teilnahmeanträge konnten bei der Stadt bis zum 04.05.2015, 12:00 Uhr gestellt werden. Die Ergänzung um Los 4 (Uhren) erfolgte am 23.04.2015 an die Veröffentlichungsstelle des europäischen Amtsblattes durch die Übersendung der Bekanntmachung mit der Aufforderung zur Stellung der Teilnahmeanträge bis zum 12.05.2015 um 12:00 Uhr. Nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbes erfolgte der Versand der Angebotsunterlagen an geeignete Bieter, getrennt nach den vier Losen für das vorläufige Angebot am 06.07.2015. Folgende Unterlagen wurden an die Bieter versandt: - ein Anschreiben an den Bieter, - eine Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Angabe der geforderten Angebotsunterlagen (Appendix 1, Appendix 2 mit Werbekonzept und ggf. Markups zum Vertragsentwurf) sowie die beigefügten Unterlagen: Appendix 1: Preisblatt, Appendix 2: Entwurf Gestattungsvertrag mit den Leistungsbeschreibungen und Übersichten, Appendix 3: Bewertungsmatrix Verkehrs- und Tiefbauamt 04.01.2016 Ausschreibungsverfahren Werbekonzession – Vergabevorschlag für Los 3 und 4 _________________________________________________________________________________ Dies war gleichzeitig der Beginn des Verhandlungsverfahrens. Die Abgabe der vorläufigen Angebote wurde in der Aufforderung zur Angebotsabgabe auf den 31.07.2015 festgelegt. Nachdem einige Bieter den Zeitraum für die Erstellung eines Angebotes als zu gering einschätzten, wurde nach Abwägung der Abgabetermin für Los 3 und 4 auf den 07.08.2015 festgelegt. Da für die Lose 1 und 2 der Umfang für die Erstellung der Angebote größer war, wurde hier der Abgabetermin auf den 28.08.2015 verschoben. Die Frist zur Einreichung der Angebotsunterlagen endete jeweils zum Termin um 12:00 Uhr. Die Bieter machten im Vorfeld regen Gebrauch von Anfragen an die Stadt. Die Antworten wurden entsprechend der Lose formuliert und an alle Bieter der jeweiligen Lose parallel per E-Mail verschickt. Die Angebotsunterlagen für die Lose 3 (Kandelaber- und Hotelwegweisung) und 4 (Uhren) wurden am 11.08.2015 geöffnet und markiert. Es waren vier vorläufige Angebote zu Los 3 und ein vorläufiges Angebot zu Los 4 eingegangen. Nach der Auswertung der vorläufigen Angebote sowie deren Bewertung entsprechend der Bewertungsmatrix wurden alle Bieter zu einem Verhandlungsgespräch geladen. Die Verhandlungsgespräche fanden für das Los 3 am 31.08.2015 sowie weiterführend auch für Los 4 am 01.09.2015 statt. In den Gesprächen wurden nicht nur Designfragen sondern auch Fragen zum Vertragsentwurf beantwortet. Außerdem gab die Stadt Hinweise zur Nachbesserung des Angebotes. Im Ergebnis der Gespräche wurde ein Verhandlungsprotokoll gefertigt, das allen Bietern mit Versand der Unterlagen zur Abgabe eines Endangebotes übergeben wurde. Die Aufforderung zur Abgabe eines Endangebotes zu den Losen 3 und 4 erfolgte am 25.09.2015 durch Versand der Unterlagen mit Festsetzung der Abgabefrist zum 12.10.2015 um 12:00 Uhr. Die Angebotsunterlagen für die Lose 3 und 4 wurden am 13.10.2015 geöffnet und markiert. Es gingen fristgerecht vier Endangebote für Los 3 und ein Endangebot für Los 4 ein. Danach erfolgte die Bewertung der Unterlagen auf Vollständigkeit sowie eine materielle Bewertung auf der Grundlage der Bewertungsmatrix. Das folgende Ergebnis wurde in einem Vergabevermerk dokumentiert und ist im Verkehrs- und Tiefbauamt einsehbar: Los Bieter Gesamtpunkt- Platzierung zahl 3 Klimm GmbH & Co KG 16,8 4. 3 Mediateam Stadtservice GmbH 18,9 2. 3 Media GmbH 17,9 3. Verkehrs- und Tiefbauamt 04.01.2016 Ausschreibungsverfahren Werbekonzession – Vergabevorschlag für Los 3 und 4 _________________________________________________________________________________ Los Bieter Gesamtpunkt- Platzierung zahl 3 DSM Deutsche Städte Medien GmbH 24,5 1. 4 DSM Deutsche Städte Medien GmbH 24,5 1. Aus dem Ergebnis wird nunmehr folgender Vergabevorschlag für die Zuschlagserteilung abgeleitet: 2. Vergabevorschlag/ Zuschlag: Los 3: DSM Deutsche Städte Medien GmbH Durch den vorherrschenden Wettbewerb in diesem Los konnte zum vorläufigen Angebot im finalen Angebot nochmals eine Steigerung der jährlichen Entgeltzahlungen um 45% erreicht werden. Los 4: DSM Deutsche Städte Medien GmbH Im Los 4 bestand die Möglichkeit eine Option anzubieten, bei der die Uhren an den ausgeschriebenen 20 Standorten weiter verbleiben können, wenn diese entsprechend der Designvorgaben angepasst werden. Diese Option ermöglicht nochmals eine jährliche Steigerung des angebotenen Entgeltes um 33,3 %. Im Vergleich zum jetzigen Vertrag wird durch Annahme der Option keine Schlechterstellung zum jetzigen Vertrag erreicht. Daher wird empfohlen, den Zuschlag unter Einbindung der Option zu erteilen. 3. Umsetzung der Beschlussvorlagen in Los 3 und 4 1. Ziel: flächendeckende Ausrüstung mit FGU, erstmalig Einbindung der eingemeindeten Ortsteile Dieses Ziel ist für Los 3 und 4 nicht relevant, da die Fahrgastunterstände Bestandteil des Loses 1 sind. 2. Ziel 2: Erhöhung der Entgelteinnahmen Im Los 4 konnte eine minimale Steigerung der jährlichen Entgeltzahlung erreicht werden. Dies setzt allerdings voraus, dass der Option zur Renovierung der Uhren zugestimmt wird. Im Los 3 setzt sich der seit Jahren andauernde Negativtrend bei den Umsätzen dieses Portfolios weiter fort. Verkehrs- und Tiefbauamt 04.01.2016 Ausschreibungsverfahren Werbekonzession – Vergabevorschlag für Los 3 und 4 _________________________________________________________________________________ Die heutige Entgeltregelung umfasst eine reine Umsatzbeteiligung. Eine weitere tendenzielle Entgeltentwicklung gegen 0 wäre dabei von der Stadt nicht zu beeinflussen. Mit dem neuen Vertrag ab 2017 unterteilt sich das Entgelt nunmehr in ein festes Mindestentgelt mit einer zusätzlichen prozentualen Umsatzbeteiligung. Dabei erklärte die Werbefirma in den Verhandlungen, dass die derzeit geltende prozentuale Umsatzbeteiligung zu einer Zeit vertraglich festgelegt wurde, als sich die Werbefirma noch in städtischer Hand befand. Heute sind derartige prozentuale Beteiligungen aus Gründen des Wettbewerbs und der Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens nicht mehr durchsetzbar. 3. Ziel: Erhalt des heutigen Umfangs an rabattierter Eigen- und Kulturwerbung Dieses Ziel gilt nur für die Lose 1 und 2 und ist auf Grund des Portfolios für die Lose 3 und 4 nicht relevant. 4. Ziel: moderne und attraktive Stadtmöbel für den öffentlichen Raum Die Uhren sowie die Kandelaber- und Hotelwegweisung müssen entsprechend der Designvorgaben de Stadt umgestaltet werden. Gerade bei der Hotelwegweisung wird dadurch ein moderneres und frischeres Aussehen erreicht. Dabei wird die heute vorherrschende Farbgestaltung von den neuen Konzessionären aufgenommen. 5. Ziel: rechtssichere Vertragsformulierungen für ein effektives Controlling Über die neuen Vertragsformulierungen mit geänderten Abrechnungsmodalitäten und konkreter Nachweisführung durch den Konzessionär ist die Stadt in der Lage, ein umfassendes Controlling durchzuführen. Auch werden außerdem Themen, die zum jetzigen Zeitpunkt bei einer Beendigung der Werbekonzessionen zum Nachteil der Stadt geregelt sind, juristisch eindeutig und klar im Interesse der Stadt formuliert. Aufbau- und Rückbaukosten sowie Stromverbrauchskosten gehen ab 2017 vollumfänglich zu Lasten des Konzessionärs. Nach Bestätigung der Vergabevorschläge werden beiderseitig die Verträge unterzeichnet sowie alle Bieter zeitnah über die Vergabeentscheidung informiert. Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 - Bewertungsmatrix Los 3 Bewertungsmatrix Los 4 VERGABE DER AUSSENWERBERECHTE DER STADT LEIPZIG Bewertungsmatrix – Los 3 (Kandelaberwerbung (Hinweis-/ Dauerwerbung und Hotelwegweisung)) Stadt Leipzig, 25.06.2015 GRUNDLAGE Referenzierung Für den Fall, dass in den Bereichen der qualitativen Zuschlagskriterien (Kriterium Akzeptanz des vorgegebenen Vertragswerks) das bestplatzierte Angebot insgesamt weniger als die Maximalpunktzahl erzielt, erfolgt – um das Gewichtungsverhältnis zu gewährleisten – eine entsprechende Skalierung auf die zu erreichende Maximalpunktzahl (sogenannte Referenzierung). Dies erfolgt nach folgender Rechenmethode: WPi = ×* [Maximalpunktzahl] ÷ y Legende: • WPi = Wertungspunkte des jeweiligen Bieters nach Heraufrechnung • x = Summe der Punkte des jeweiligen Bieters vor Heraufrechnung • y = Summe der Punkte des insgesamt besten qualitativen Bieters vor Heraufrechnung Erst das auf diese Weise ermittelte Endergebnis ist Teil der Gesamtbewertung des Angebots. Leipzig, 25.06.2015 , Los 3 2 BEWERTUNGSMATRIX Bewertungskriterium Mindestentgelt in EUR p. a. ab 2017 Maximal 25 Punkte (Gewichtung 70 Prozent) Umsatzbeteiligung in Prozent p. a. (Mindest-Umsatzbeteiligung 40 Prozent) Maximal 25 Punkte (Gewichtung 20 Prozent) Akzeptanz des vorgegebenen Vertragswerks* Maximal 25 Punkte (Gewichtung 10 Prozent) * = Für das erste (indikative) Angebot erhalten alle Bieter unabhängig ihrer Anmerkungen im Vertrag einschließlich Anlagen die volle Punktzahl. Entsprechendes gilt für die endgültigen verbindlichen Angebote dann, wenn die Vertragsunterlagen (Vertrag plus Anlagen) für alle Bieter gleich erstellt werden. Bei verhandelten und durch die Stadt akzeptierten Unterschieden greift das Kriterium und wird bewertet. Weitere Vergabeziele in Form konkreter Vorgaben im Verfahren berücksichtigt, u. a.: • Reinigungs- und Instandhaltungsstandards, • Rahmenfarbe. ⇒ Keine Bewertung, da Anforderungen seitens der Stadt vorgegeben und vertraglich fixiert werden. Leipzig, 25.06.2015 , Los 3 3 BEWERTUNGSKRITERIEN MINDESTENTGELT IN EUR P. A. AB 2017 Mindestentgelt p. a. ab 2017 (Der Bieter bietet ein fixes Mindestentgelt ab 2017 EUR p. a.. • Bis zu 25 Punkte (jeweils nur glatte Punktzahl möglich, kaufmännische Rundung). • Bestes Angebot in EUR gleich Maximalpunktzahl (25 Punkte). • Lineare Bewertung, 0,00 EUR gleich null (0) Punkte • Gewichtung: 70 Prozent (jeweils ungerade Punktzahl möglich). Beispiel: Angebote: Bieter A: 18 TEUR, Bieter B: 20 TEUR, Bieter C: 30 TEUR, Bieter A: 15 Punkte, Gewichtung: 15 Punkte x 0,7 = 10,5 Punkte Bieter B: 17 Punkte, Gewichtung: 17 Punkte x 0,7 = 11,9 Punkte Bieter C: 25 Punkte, Gewichtung: 25 Punkte x 0,7 = 17,5 Punkte 30 Punkte 0 Punkte Leipzig, 25.06.2015 , Los 3 Angebot in TEUR A (18) B (20) 4 C (30) BEWERTUNGSKRITERIEN UMSATZBETEILIGUNG IN PROZENT P. A. AB 2017 Umsatzbeteiligung in Prozent p. a. ab 2017 (Der Bieter bietet eine Umsatzbeteiligung in Form einer prozentualen Beteiligung im Falle einer Überschreitung des vertraglich vereinbarten Mindestentgeltes am entgeltrelevanten Umsatz ab 2017 in Prozent p. a., mindestens 40 Prozent): • Bis zu 25 Punkte (jeweils nur glatte Punktzahl möglich, kaufmännische Rundung). • Bestes Angebot in Prozent gleich Maximalpunktzahl (25 Punkte). • Lineare Bewertung. • Mindest-Umsatzbeteiligung (40 Prozent) entspricht Punkteanzahl bei linearer Bewertung und null (0) Prozent gleich null (0) Punkte. • Gewichtung: 20 Prozent (jeweils ungerade Punktzahl möglich). • Angebote unter 40 Prozent gleich k.o.-Kriterium. Beispiel: Angebote: Mindest-Umsatzbeteiligung 40 Prozent, Bieter A: 40 Prozent, Bieter B: 45 Prozent Bieter C: 50 Prozent. Bieter A: 20 Punkte (Mindest-Umsatzbeteiligung), Gewichtung: 20 Punkte x 0,2 = 4,0 Punkte Bieter B: 23 Punkte, Gewichtung: 23 Punkte x 0,2 = 4,6 Punkte Bieter C: 25 Punkte. Gewichtung: 25 Punkte x 0,2 = 5,0 Punkte 25 Punkte Angebot in Prozent 0 Punkte A (40) B (45) Leipzig, 25.06.2015 , Los 3 5 C (50) BEWERTUNGSKRITERIEN AKZEPTANZ DES VERTRAGSWERKES Akzeptanz des vorgegebenen Vertragswerks • Bis zu 25 Punkte (jeweils nur glatte Punktzahl möglich). • Lineare Bewertung. • Gewichtung: 10 Prozent (jeweils ungerade Punktzahl möglich). Bewertungskriterium sind einschließlich die vom Auftraggeber gebilligten Änderungen. 16 bis 25 Punkte: Ursprungsvertragswerk wird in allen wirtschaftlich relevanten Punkten im Wesentlichen akzeptiert. 9 bis 15 Punkte: Ursprungsvertragswerk wird überwiegend akzeptiert; es gibt kleinere und wirtschaftlich nicht ganz unbedeutende Abweichungen. 1 bis 8 Punkte: Ursprungsvertragswerk wird überwiegend und in zum Teil auch wirtschaftlich bedeutenden Punkten nicht akzeptiert. 0 Punkte: Keine Einigung, k.o.-Kriterium Beispiel: Anhand o. a. Bewertungsskala werden die Bieter wie folgt bewertet: Bieter A: 7 Punkte, Bieter B: 25 Punkte, Bieter C: 2 Punkte. Bieter A: 7 Punkte x 0,1 = 0,7 Punkte Bieter B: 25 Punkte x 0,1 = 2,5 Punkte Bieter C: 2 Punkte x 0,1 = 0,2 Punkte Leipzig, 25.06.2015 , Los 3 6 BEWERTUNGSKRITERIEN ERMITTLUNG GESAMTERGEBNIS Ergebnis „MINDESTENTGELT“: Bieter A: 10,5 Punkte Bieter B: 11,9 Punkte Bieter C: 17,5 Punkte Ergebnis „UMSATZBETEILIGUNG“: Bieter A: 4,0 Punkte Bieter B: 4,6 Punkte Bieter C: 5,0 Punkte Ergebnis „AKZEPTANZ VERTRAGSWERK“: Bieter A: 0,7 Punkte Bieter B: 2,5 Punkte Bieter C: 0,2 Punkte GESAMTERGEBNIS: Bieter A: 15,2 Punkte Bieter B: 19,0 Punkte Bieter C: 22,7 Punkte (wirtschaftliches bestes Ergebnis) Leipzig, 25.06.2015 , Los 3 7 VERGABE DER AUSSENWERBERECHTE DER STADT LEIPZIG Bewertungsmatrix – Los 4 (Uhren) Stadt Leipzig, 30.06.2015 GRUNDLAGE Referenzierung Für den Fall, dass in den Bereichen der qualitativen Zuschlagskriterien (Kriterium Akzeptanz des vorgegebenen Vertragswerks) das bestplatzierte Angebot insgesamt weniger als die Maximalpunktzahl erzielt, erfolgt – um das Gewichtungsverhältnis zu gewährleisten – eine entsprechende Skalierung auf die zu erreichende Maximalpunktzahl (sogenannte Referenzierung). Dies erfolgt nach folgender Rechenmethode: WPi = ×* [Maximalpunktzahl] ÷ y Legende: • WPi = Wertungspunkte des jeweiligen Bieters nach Heraufrechnung • x = Summe der Punkte des jeweiligen Bieters vor Heraufrechnung • y = Summe der Punkte des insgesamt besten qualitativen Bieters vor Heraufrechnung Erst das auf diese Weise ermittelte Endergebnis ist Teil der Gesamtbewertung des Angebots. Leipzig, 30.06.2015, Los 4 2 BEWERTUNGSMATRIX Bewertungskriterium Mindestentgelt in EUR p. a. ab 2017 Maximal 25 Punkte (Gewichtung 70 Prozent) Design gemäß Werbekonzept Maximal 25 Punkte (Gewichtung 20 Prozent) Akzeptanz des vorgegebenen Vertragswerks* Maximal 25 Punkte (Gewichtung 10 Prozent) * = Für das erste (indikative) Angebot erhalten alle Bieter unabhängig ihrer Anmerkungen im Vertrag einschließlich Anlagen die volle Punktzahl. Entsprechendes gilt für die endgültigen verbindlichen Angebote dann, wenn die Vertragsunterlagen (Vertrag plus Anlagen) für alle Bieter gleich erstellt werden. Bei verhandelten und durch die Stadt akzeptierten Unterschieden greift das Kriterium und wird bewertet. Weitere Vergabeziele in Form konkreter Vorgaben im Verfahren berücksichtigt, u. a.: • Reinigungs- und Instandhaltungsstandards, • Rahmenfarbe. ⇒ Keine Bewertung, da Anforderungen seitens der Stadt vorgegeben und vertraglich fixiert werden. Leipzig, 30.06.2015, Los 4 3 BEWERTUNGSKRITERIEN MINDESTENTGELT IN EUR P. A. AB 2017 Mindestentgelt p. a. ab 2017 (Der Bieter bietet ein Mindestentgelt ab 2017 EUR p. a.). • Bis zu 25 Punkte (jeweils nur glatte Punktzahl möglich, kaufmännische Rundung). • Bestes Angebot in EUR gleich Maximalpunktzahl (25 Punkte). • Lineare Bewertung, 0,00 EUR gleich null (0) Punkte • Gewichtung: 70 Prozent (jeweils ungerade Punktzahl möglich). Beispiel: Angebote: Bieter A: 18 TEUR, Bieter B: 20 TEUR, Bieter C: 30 TEUR, Bieter A: 15 Punkte, Gewichtung: 15 Punkte x 0,7 = 10,5 Punkte Bieter B: 17 Punkte, Gewichtung: 17 Punkte x 0,7 = 11,9 Punkte Bieter C: 25 Punkte, Gewichtung: 25 Punkte x 0,7 = 17,5 Punkte 20 Punkte 0 Punkte Leipzig, 30.06.2015, Los 4 Angebot in TEUR A (18) B (20) 4 C (30) BEWERTUNGSKRITERIEN DESIGN GEMÄSS WERBEKONZEPT Design gemäß Werbekonzept • bis zu 25 Punkte (jeweils nur glatte Punktzahl möglich). • Lineare Bewertung. • Gewichtung: 20 Prozent (jeweils ungerade Punktzahl möglich). 17 bis 25 Punkte: Sachlich-modernes Erscheinungsbild gemäß Gestaltungsvorgaben der Ausschreibungsunterlagen (Anlage 9.2 b), das sich in die vorgegebenen verschiedenen städtebaulichen Zusammenhänge unaufdringlich einfügt, Uhren- und Werbekorpus stehen zueinander in einem harmonischen Verhältnis, die Gesamtkonstruktion wirkt elegant und ausgewogen, hochwertige Materialien in den Ansichtsflächen (z. B. Stahl, Glas), Pulverbeschichtung, glatte Oberflächen, keine unnötigen Anbauteile und (Dach) Aufbauten. 9 bis 16 Punkte: Die vorgestellte Designform wirkt unproportioniert und stilistisch nicht bis ins letzte Detail durchdrungen (z. B. minimalistischer Korpus mit verschnörkeltem Zifferblatt), hochwertige Materialien wurden nicht konsequent für alle Ansichtsflächen eingesetzt, Abstriche in der Ausführung, z. B. sichtbare Verbindungsteile/Inspektionstüren etc. 0 bis 8 Punkte: Einzelne Bauteile passen optisch und von den gewählten Materialien her nicht zueinander, architektonisch verspielte Optik, Staub- und Laubfallen. Beispiel: Leipzig, 30.06.2015, Los 4 Anhand o. a. Bewertungsskala werden die Bieter wie folgt bewertet: Bieter A: 7 Punkte, Bieter B: 25 Punkte, Bieter C: 2 Punkte. Bieter A: 7 Punkte x 0,2 = 1,4 Punkte Bieter B: 25 Punkte x 0,2 = 5,0 Punkte Bieter C: 2 Punkte x 0,2 = 0,4 Punkte 5 BEWERTUNGSKRITERIEN AKZEPTANZ DES VERTRAGSWERKES Akzeptanz des vorgegebenen Vertragswerks • Bis zu 25 Punkte (jeweils nur glatte Punktzahl möglich). • Lineare Bewertung. • Gewichtung: 10 Prozent (jeweils ungerade Punktzahl möglich). Bewertungskriterium sind einschließlich die vom Auftraggeber gebilligten Änderungen. 16 bis 25 Punkte: Ursprungsvertragswerk wird in allen wirtschaftlich relevanten Punkten im Wesentlichen akzeptiert. 9 bis 15 Punkte: Ursprungsvertragswerk wird überwiegend akzeptiert; es gibt kleinere und wirtschaftlich nicht ganz unbedeutende Abweichungen. 1 bis 8 Punkte: Ursprungsvertragswerk wird überwiegend und in zum Teil auch wirtschaftlich bedeutenden Punkten nicht akzeptiert. 0 Punkte: Keine Einigung, k.o.-Kriterium Beispiel: Anhand o. a. Bewertungsskala werden die Bieter wie folgt bewertet: Bieter A: 7 Punkte, Bieter B: 25 Punkte, Bieter C: 2 Punkte. Bieter A: 7 Punkte x 0,1 = 0,7 Punkte Bieter B: 25 Punkte x 0,1 = 2,5 Punkte Bieter C: 2 Punkte x 0,1 = 0,2 Punkte Leipzig, 30.06.2015, Los 4 6 BEWERTUNGSKRITERIEN ERMITTLUNG GESAMTERGEBNIS Ergebnis „MINDESTENTGELT“: Bieter A: 10,5 Punkte Bieter B: 11,9 Punkte Bieter C: 17,5 Punkte Ergebnis „DESIGNKONZEPT“: Bieter A: 1,4 Punkte Bieter B: 5,0 Punkte Bieter C: 0,4 Punkte Ergebnis „AKZEPTANZ VERTRAGSWERK“: Bieter A: 0,7 Punkte Bieter B: 5,0 Punkte Bieter C: 0,2 Punkte GESAMTERGEBNIS: Bieter A: 12,6 Punkte Bieter B: 21,9 Punkte (wirtschaftlich bestes Ergebnis) Bieter C: 18,1 Punkte Leipzig, 30.06.2015, Los 4 7