Daten
Kommune
Leipzig
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1047201.pdf
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377 kB
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13.11.15, 12:00
Aktualisiert
20.10.17, 10:24
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Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02109
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
23.03.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Ausschreibungsverfahren Werbekonzession - Vergabevorschlag Los 3 und Los 4
Beschlussvorschlag:
1.
2.
Dem Vergabevorschlag für Los 3 wird zugestimmt.
Dem Vergabevorschlag mit Wahl der Option für Los 4 wird zugestimmt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
X
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X
Sachverhalt:
siehe Begründung
Anlagen:
Begründung
Bewertungsmatrix Los 3
Bewertungsmatrix Los 4
Verkehrs- und Tiefbauamt
04.01.2016
Ausschreibungsverfahren Werbekonzession – Vergabevorschlag für Los 3 und 4
_________________________________________________________________________________
1.
Verfahrensablauf zur Ausschreibung der Werbekonzession
Mit Ratsbeschluss Nr. 1687/13 vom 19.06.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, ein
Ausschreibungsverfahren zur Vergabe der Werberechte in Leipzig durchzuführen.
Folgende Ziele wurden dabei für die neuen Werbeverträge definiert:
1. flächendeckende Ausrüstung mit FGU, erstmalig Einbindung der eingemeindeten Ortsteile,
2. Erhöhung der Entgelteinnahmen,
3. Erhalt des heutigen Umfangs an rabattierter Eigen- und Kulturwerbung,
4. moderne und attraktive Stadtmöbel für den öffentlichen Raum,
5. rechtssichere Vertragsformulierungen für ein effektives Controlling.
In einer weiteren Ratsvorlage (Nr. VI-DS-01426 vom 17.06.2015) wurde der Stand
des Verfahrens geschildert sowie ein Beschluss zu den Ausschreibungsgrundlagen
(Werbeträgerportfolio) herbeigeführt. Auf dieser Grundlage erfolgte ab April 2015 die
europaweite Ausschreibung der Werberechte der Stadt Leipzig in vier Losen.
Aus rechtlicher Sicht unterliegt das Verfahren der Vergabe einer
Dienstleistungskonzession weder dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren (§§ 97
ff. GWB) noch den gemeinschaftsrechtlichen Vergaberichtlinien. Dennoch sind
Transparenz und Wettbewerb unter Einhaltung der europarechtlichen Vorgaben zu
gewährleisten und ein Diskriminierungsverbot einzuhalten. Unter Beachtung dessen
wurde die Vergabe der Werbekonzession in Anlehnung an die Vorschriften der
VOL/A wie ein Verhandlungsverfahren gestaltet und im Wege des
Verhandlungsverfahrens
mit
einem
vorgeschalteten
Teilnahmewettbewerb
durchgeführt.
Die Bekanntmachung gemäß § 15 EG VOL/A wurde im Supplement zum Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaft am 04.04.2015 veröffentlicht. Die Teilnahmeanträge
konnten bei der Stadt bis zum 04.05.2015, 12:00 Uhr gestellt werden.
Die Ergänzung um Los 4 (Uhren) erfolgte am 23.04.2015 an die
Veröffentlichungsstelle des europäischen Amtsblattes durch die Übersendung der
Bekanntmachung mit der Aufforderung zur Stellung der Teilnahmeanträge bis zum
12.05.2015 um 12:00 Uhr.
Nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbes erfolgte der Versand der
Angebotsunterlagen an geeignete Bieter, getrennt nach den vier Losen für das
vorläufige Angebot am 06.07.2015.
Folgende Unterlagen wurden an die Bieter versandt:
- ein Anschreiben an den Bieter,
- eine Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Angabe der geforderten Angebotsunterlagen (Appendix 1, Appendix 2 mit Werbekonzept und ggf. Markups zum
Vertragsentwurf) sowie die beigefügten Unterlagen:
Appendix 1: Preisblatt,
Appendix 2: Entwurf Gestattungsvertrag mit den Leistungsbeschreibungen und
Übersichten,
Appendix 3: Bewertungsmatrix
Verkehrs- und Tiefbauamt
04.01.2016
Ausschreibungsverfahren Werbekonzession – Vergabevorschlag für Los 3 und 4
_________________________________________________________________________________
Dies war gleichzeitig der Beginn des Verhandlungsverfahrens.
Die Abgabe der vorläufigen Angebote wurde in der Aufforderung zur Angebotsabgabe auf den 31.07.2015 festgelegt. Nachdem einige Bieter den Zeitraum für die
Erstellung eines Angebotes als zu gering einschätzten, wurde nach Abwägung der
Abgabetermin für Los 3 und 4 auf den 07.08.2015 festgelegt. Da für die Lose 1 und 2
der Umfang für die Erstellung der Angebote größer war, wurde hier der
Abgabetermin auf den 28.08.2015 verschoben. Die Frist zur Einreichung der
Angebotsunterlagen endete jeweils zum Termin um 12:00 Uhr.
Die Bieter machten im Vorfeld regen Gebrauch von Anfragen an die Stadt. Die
Antworten wurden entsprechend der Lose formuliert und an alle Bieter der jeweiligen
Lose parallel per E-Mail verschickt.
Die Angebotsunterlagen für die Lose 3 (Kandelaber- und Hotelwegweisung) und 4
(Uhren) wurden am 11.08.2015 geöffnet und markiert. Es waren vier vorläufige
Angebote zu Los 3 und ein vorläufiges Angebot zu Los 4 eingegangen.
Nach der Auswertung der vorläufigen Angebote sowie deren Bewertung
entsprechend
der
Bewertungsmatrix
wurden
alle
Bieter
zu
einem
Verhandlungsgespräch geladen.
Die Verhandlungsgespräche fanden für das Los 3 am 31.08.2015 sowie
weiterführend auch für Los 4 am 01.09.2015 statt. In den Gesprächen wurden nicht
nur Designfragen sondern auch Fragen zum Vertragsentwurf beantwortet. Außerdem
gab die Stadt Hinweise zur Nachbesserung des Angebotes. Im Ergebnis der
Gespräche wurde ein Verhandlungsprotokoll gefertigt, das allen Bietern mit Versand
der Unterlagen zur Abgabe eines Endangebotes übergeben wurde.
Die Aufforderung zur Abgabe eines Endangebotes zu den Losen 3 und 4 erfolgte am
25.09.2015 durch Versand der Unterlagen mit Festsetzung der Abgabefrist zum
12.10.2015 um 12:00 Uhr.
Die Angebotsunterlagen für die Lose 3 und 4 wurden am 13.10.2015 geöffnet und
markiert. Es gingen fristgerecht vier Endangebote für Los 3 und ein Endangebot für
Los 4 ein.
Danach erfolgte die Bewertung der Unterlagen auf Vollständigkeit sowie eine
materielle Bewertung auf der Grundlage der Bewertungsmatrix. Das folgende
Ergebnis wurde in einem Vergabevermerk dokumentiert und ist im Verkehrs- und
Tiefbauamt einsehbar:
Los
Bieter
Gesamtpunkt-
Platzierung
zahl
3
Klimm GmbH & Co KG
16,8
4.
3
Mediateam Stadtservice GmbH
18,9
2.
3
Media GmbH
17,9
3.
Verkehrs- und Tiefbauamt
04.01.2016
Ausschreibungsverfahren Werbekonzession – Vergabevorschlag für Los 3 und 4
_________________________________________________________________________________
Los
Bieter
Gesamtpunkt-
Platzierung
zahl
3
DSM Deutsche Städte Medien GmbH
24,5
1.
4
DSM Deutsche Städte Medien GmbH
24,5
1.
Aus dem Ergebnis wird nunmehr folgender Vergabevorschlag für die Zuschlagserteilung abgeleitet:
2. Vergabevorschlag/ Zuschlag:
Los 3:
DSM Deutsche Städte Medien GmbH
Durch den vorherrschenden Wettbewerb in diesem Los konnte zum vorläufigen
Angebot im finalen Angebot nochmals eine Steigerung der jährlichen
Entgeltzahlungen um 45% erreicht werden.
Los 4:
DSM Deutsche Städte Medien GmbH
Im Los 4 bestand die Möglichkeit eine Option anzubieten, bei der die Uhren an den
ausgeschriebenen 20 Standorten weiter verbleiben können, wenn diese
entsprechend der Designvorgaben angepasst werden. Diese Option ermöglicht
nochmals eine jährliche Steigerung des angebotenen Entgeltes um 33,3 %. Im
Vergleich zum jetzigen Vertrag wird durch Annahme der Option keine
Schlechterstellung zum jetzigen Vertrag erreicht.
Daher wird empfohlen, den Zuschlag unter Einbindung der Option zu erteilen.
3. Umsetzung der Beschlussvorlagen in Los 3 und 4
1. Ziel: flächendeckende Ausrüstung mit FGU, erstmalig Einbindung der
eingemeindeten Ortsteile
Dieses Ziel ist für Los 3 und 4 nicht relevant, da die Fahrgastunterstände Bestandteil
des Loses 1 sind.
2. Ziel 2: Erhöhung der Entgelteinnahmen
Im Los 4 konnte eine minimale Steigerung der jährlichen Entgeltzahlung erreicht
werden. Dies setzt allerdings voraus, dass der Option zur Renovierung der Uhren
zugestimmt wird.
Im Los 3 setzt sich der seit Jahren andauernde Negativtrend bei den Umsätzen
dieses Portfolios weiter fort.
Verkehrs- und Tiefbauamt
04.01.2016
Ausschreibungsverfahren Werbekonzession – Vergabevorschlag für Los 3 und 4
_________________________________________________________________________________
Die heutige Entgeltregelung umfasst eine reine Umsatzbeteiligung. Eine weitere
tendenzielle Entgeltentwicklung gegen 0 wäre dabei von der Stadt nicht zu
beeinflussen.
Mit dem neuen Vertrag ab 2017 unterteilt sich das Entgelt nunmehr in ein festes
Mindestentgelt mit einer zusätzlichen prozentualen Umsatzbeteiligung. Dabei erklärte
die Werbefirma in den Verhandlungen, dass die derzeit geltende prozentuale
Umsatzbeteiligung zu einer Zeit vertraglich festgelegt wurde, als sich die Werbefirma
noch in städtischer Hand befand. Heute sind derartige prozentuale Beteiligungen aus
Gründen des Wettbewerbs und der Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens nicht mehr
durchsetzbar.
3. Ziel: Erhalt des heutigen Umfangs an rabattierter Eigen- und Kulturwerbung
Dieses Ziel gilt nur für die Lose 1 und 2 und ist auf Grund des Portfolios für die Lose
3 und 4 nicht relevant.
4. Ziel: moderne und attraktive Stadtmöbel für den öffentlichen Raum
Die Uhren sowie die Kandelaber- und Hotelwegweisung müssen entsprechend der
Designvorgaben de Stadt umgestaltet werden. Gerade bei der Hotelwegweisung wird
dadurch ein moderneres und frischeres Aussehen erreicht. Dabei wird die heute
vorherrschende Farbgestaltung von den neuen Konzessionären aufgenommen.
5. Ziel: rechtssichere Vertragsformulierungen für ein effektives Controlling
Über die neuen Vertragsformulierungen mit geänderten Abrechnungsmodalitäten
und konkreter Nachweisführung durch den Konzessionär ist die Stadt in der Lage,
ein umfassendes Controlling durchzuführen. Auch werden außerdem Themen, die
zum jetzigen Zeitpunkt bei einer Beendigung der Werbekonzessionen zum Nachteil
der Stadt geregelt sind, juristisch eindeutig und klar im Interesse der Stadt formuliert.
Aufbau- und Rückbaukosten sowie Stromverbrauchskosten gehen ab 2017
vollumfänglich zu Lasten des Konzessionärs.
Nach Bestätigung der Vergabevorschläge werden beiderseitig die Verträge
unterzeichnet sowie alle Bieter zeitnah über die Vergabeentscheidung informiert.
Anlagen:
Anlage 1 Anlage 2 -
Bewertungsmatrix Los 3
Bewertungsmatrix Los 4
VERGABE DER AUSSENWERBERECHTE
DER STADT LEIPZIG
Bewertungsmatrix – Los 3 (Kandelaberwerbung (Hinweis-/ Dauerwerbung und
Hotelwegweisung))
Stadt Leipzig, 25.06.2015
GRUNDLAGE
Referenzierung
Für den Fall, dass in den Bereichen der qualitativen Zuschlagskriterien (Kriterium Akzeptanz des
vorgegebenen Vertragswerks) das bestplatzierte Angebot insgesamt weniger als die
Maximalpunktzahl erzielt, erfolgt – um das Gewichtungsverhältnis zu gewährleisten – eine
entsprechende Skalierung auf die zu erreichende Maximalpunktzahl (sogenannte Referenzierung).
Dies erfolgt nach folgender Rechenmethode:
WPi =
×* [Maximalpunktzahl] ÷ y
Legende:
• WPi = Wertungspunkte des jeweiligen Bieters nach Heraufrechnung
• x = Summe der Punkte des jeweiligen Bieters vor Heraufrechnung
• y = Summe der Punkte des insgesamt besten qualitativen Bieters vor Heraufrechnung
Erst das auf diese Weise ermittelte Endergebnis ist Teil der Gesamtbewertung des Angebots.
Leipzig, 25.06.2015 , Los 3
2
BEWERTUNGSMATRIX
Bewertungskriterium
Mindestentgelt in EUR p. a. ab 2017
Maximal 25 Punkte
(Gewichtung 70 Prozent)
Umsatzbeteiligung in Prozent p. a.
(Mindest-Umsatzbeteiligung 40 Prozent)
Maximal 25 Punkte
(Gewichtung 20 Prozent)
Akzeptanz des vorgegebenen Vertragswerks*
Maximal 25 Punkte
(Gewichtung 10 Prozent)
* = Für das erste (indikative) Angebot erhalten alle Bieter unabhängig ihrer Anmerkungen im Vertrag
einschließlich Anlagen die volle Punktzahl. Entsprechendes gilt für die endgültigen verbindlichen
Angebote dann, wenn die Vertragsunterlagen (Vertrag plus Anlagen) für alle Bieter gleich erstellt
werden. Bei verhandelten und durch die Stadt akzeptierten Unterschieden greift das Kriterium und
wird bewertet.
Weitere Vergabeziele in Form konkreter Vorgaben im Verfahren berücksichtigt, u. a.:
•
Reinigungs- und Instandhaltungsstandards,
•
Rahmenfarbe.
⇒ Keine Bewertung, da Anforderungen seitens der Stadt vorgegeben und vertraglich
fixiert werden.
Leipzig, 25.06.2015 , Los 3
3
BEWERTUNGSKRITERIEN
MINDESTENTGELT IN EUR P. A. AB 2017
Mindestentgelt p. a. ab 2017 (Der Bieter bietet ein fixes Mindestentgelt ab 2017 EUR p. a..
• Bis zu 25 Punkte (jeweils nur glatte Punktzahl möglich, kaufmännische Rundung).
• Bestes Angebot in EUR gleich Maximalpunktzahl (25 Punkte).
• Lineare Bewertung, 0,00 EUR gleich null (0) Punkte
• Gewichtung: 70 Prozent (jeweils ungerade Punktzahl möglich).
Beispiel:
Angebote: Bieter A: 18 TEUR, Bieter B: 20 TEUR, Bieter C: 30 TEUR,
Bieter A: 15 Punkte, Gewichtung: 15 Punkte x 0,7 = 10,5 Punkte
Bieter B: 17 Punkte, Gewichtung: 17 Punkte x 0,7 = 11,9 Punkte
Bieter C: 25 Punkte, Gewichtung: 25 Punkte x 0,7 = 17,5 Punkte
30 Punkte
0 Punkte
Leipzig, 25.06.2015 , Los 3
Angebot in TEUR
A (18)
B (20)
4
C (30)
BEWERTUNGSKRITERIEN
UMSATZBETEILIGUNG IN PROZENT P. A. AB 2017
Umsatzbeteiligung in Prozent p. a. ab 2017 (Der Bieter bietet eine Umsatzbeteiligung in Form einer prozentualen
Beteiligung im Falle einer Überschreitung des vertraglich vereinbarten Mindestentgeltes am entgeltrelevanten
Umsatz ab 2017 in Prozent p. a., mindestens 40 Prozent):
• Bis zu 25 Punkte (jeweils nur glatte Punktzahl möglich, kaufmännische Rundung).
• Bestes Angebot in Prozent gleich Maximalpunktzahl (25 Punkte).
• Lineare Bewertung.
• Mindest-Umsatzbeteiligung (40 Prozent) entspricht Punkteanzahl bei linearer Bewertung und null (0) Prozent
gleich null (0) Punkte.
• Gewichtung: 20 Prozent (jeweils ungerade Punktzahl möglich).
• Angebote unter 40 Prozent gleich k.o.-Kriterium.
Beispiel:
Angebote: Mindest-Umsatzbeteiligung 40 Prozent, Bieter A: 40 Prozent, Bieter B: 45 Prozent
Bieter C: 50 Prozent.
Bieter A: 20 Punkte (Mindest-Umsatzbeteiligung), Gewichtung: 20 Punkte x 0,2 = 4,0 Punkte
Bieter B: 23 Punkte, Gewichtung: 23 Punkte x 0,2 = 4,6 Punkte
Bieter C: 25 Punkte. Gewichtung: 25 Punkte x 0,2 = 5,0 Punkte
25 Punkte
Angebot in Prozent
0 Punkte
A (40) B (45)
Leipzig, 25.06.2015 , Los 3
5
C (50)
BEWERTUNGSKRITERIEN
AKZEPTANZ DES VERTRAGSWERKES
Akzeptanz des vorgegebenen Vertragswerks
•
Bis zu 25 Punkte (jeweils nur glatte Punktzahl möglich).
•
Lineare Bewertung.
•
Gewichtung: 10 Prozent (jeweils ungerade Punktzahl möglich).
Bewertungskriterium sind einschließlich die vom Auftraggeber gebilligten Änderungen.
16 bis 25 Punkte: Ursprungsvertragswerk wird in allen wirtschaftlich relevanten Punkten im Wesentlichen akzeptiert.
9 bis 15 Punkte: Ursprungsvertragswerk wird überwiegend akzeptiert; es gibt kleinere und wirtschaftlich nicht ganz
unbedeutende Abweichungen.
1 bis 8 Punkte: Ursprungsvertragswerk wird überwiegend und in zum Teil auch wirtschaftlich bedeutenden Punkten
nicht akzeptiert.
0 Punkte: Keine Einigung, k.o.-Kriterium
Beispiel:
Anhand o. a. Bewertungsskala werden die Bieter wie folgt bewertet:
Bieter A: 7 Punkte, Bieter B: 25 Punkte, Bieter C: 2 Punkte.
Bieter A: 7 Punkte x 0,1 = 0,7 Punkte
Bieter B: 25 Punkte x 0,1 = 2,5 Punkte
Bieter C: 2 Punkte x 0,1 = 0,2 Punkte
Leipzig, 25.06.2015 , Los 3
6
BEWERTUNGSKRITERIEN
ERMITTLUNG GESAMTERGEBNIS
Ergebnis „MINDESTENTGELT“:
Bieter A: 10,5 Punkte
Bieter B: 11,9 Punkte
Bieter C: 17,5 Punkte
Ergebnis „UMSATZBETEILIGUNG“:
Bieter A: 4,0 Punkte
Bieter B: 4,6 Punkte
Bieter C: 5,0 Punkte
Ergebnis „AKZEPTANZ VERTRAGSWERK“:
Bieter A: 0,7 Punkte
Bieter B: 2,5 Punkte
Bieter C: 0,2 Punkte
GESAMTERGEBNIS:
Bieter A: 15,2 Punkte
Bieter B: 19,0 Punkte
Bieter C: 22,7 Punkte (wirtschaftliches bestes Ergebnis)
Leipzig, 25.06.2015 , Los 3
7
VERGABE DER AUSSENWERBERECHTE
DER STADT LEIPZIG
Bewertungsmatrix – Los 4 (Uhren)
Stadt Leipzig, 30.06.2015
GRUNDLAGE
Referenzierung
Für den Fall, dass in den Bereichen der qualitativen Zuschlagskriterien (Kriterium Akzeptanz des
vorgegebenen Vertragswerks) das bestplatzierte Angebot insgesamt weniger als die
Maximalpunktzahl erzielt, erfolgt – um das Gewichtungsverhältnis zu gewährleisten – eine
entsprechende Skalierung auf die zu erreichende Maximalpunktzahl (sogenannte Referenzierung).
Dies erfolgt nach folgender Rechenmethode:
WPi =
×* [Maximalpunktzahl] ÷ y
Legende:
• WPi = Wertungspunkte des jeweiligen Bieters nach Heraufrechnung
• x = Summe der Punkte des jeweiligen Bieters vor Heraufrechnung
• y = Summe der Punkte des insgesamt besten qualitativen Bieters vor Heraufrechnung
Erst das auf diese Weise ermittelte Endergebnis ist Teil der Gesamtbewertung des Angebots.
Leipzig, 30.06.2015, Los 4
2
BEWERTUNGSMATRIX
Bewertungskriterium
Mindestentgelt in EUR p. a. ab 2017
Maximal 25 Punkte
(Gewichtung 70 Prozent)
Design gemäß Werbekonzept
Maximal 25 Punkte
(Gewichtung 20 Prozent)
Akzeptanz des vorgegebenen Vertragswerks*
Maximal 25 Punkte
(Gewichtung 10 Prozent)
* = Für das erste (indikative) Angebot erhalten alle Bieter unabhängig ihrer Anmerkungen im Vertrag
einschließlich Anlagen die volle Punktzahl. Entsprechendes gilt für die endgültigen verbindlichen
Angebote dann, wenn die Vertragsunterlagen (Vertrag plus Anlagen) für alle Bieter gleich erstellt
werden. Bei verhandelten und durch die Stadt akzeptierten Unterschieden greift das Kriterium und
wird bewertet.
Weitere Vergabeziele in Form konkreter Vorgaben im Verfahren berücksichtigt, u. a.:
•
Reinigungs- und Instandhaltungsstandards,
•
Rahmenfarbe.
⇒ Keine Bewertung, da Anforderungen seitens der Stadt vorgegeben und vertraglich
fixiert werden.
Leipzig, 30.06.2015, Los 4
3
BEWERTUNGSKRITERIEN
MINDESTENTGELT IN EUR P. A. AB 2017
Mindestentgelt p. a. ab 2017 (Der Bieter bietet ein Mindestentgelt ab 2017 EUR p. a.).
• Bis zu 25 Punkte (jeweils nur glatte Punktzahl möglich, kaufmännische Rundung).
• Bestes Angebot in EUR gleich Maximalpunktzahl (25 Punkte).
• Lineare Bewertung, 0,00 EUR gleich null (0) Punkte
• Gewichtung: 70 Prozent (jeweils ungerade Punktzahl möglich).
Beispiel:
Angebote: Bieter A: 18 TEUR, Bieter B: 20 TEUR, Bieter C: 30 TEUR,
Bieter A: 15 Punkte, Gewichtung: 15 Punkte x 0,7 = 10,5 Punkte
Bieter B: 17 Punkte, Gewichtung: 17 Punkte x 0,7 = 11,9 Punkte
Bieter C: 25 Punkte, Gewichtung: 25 Punkte x 0,7 = 17,5 Punkte
20 Punkte
0 Punkte
Leipzig, 30.06.2015, Los 4
Angebot in TEUR
A (18)
B (20)
4
C (30)
BEWERTUNGSKRITERIEN DESIGN GEMÄSS WERBEKONZEPT
Design gemäß Werbekonzept
• bis zu 25 Punkte (jeweils nur glatte Punktzahl möglich).
• Lineare Bewertung.
• Gewichtung: 20 Prozent (jeweils ungerade Punktzahl möglich).
17 bis 25 Punkte: Sachlich-modernes
Erscheinungsbild gemäß Gestaltungsvorgaben der
Ausschreibungsunterlagen (Anlage 9.2 b), das sich in die vorgegebenen verschiedenen städtebaulichen
Zusammenhänge unaufdringlich einfügt, Uhren- und Werbekorpus stehen zueinander in einem harmonischen
Verhältnis, die Gesamtkonstruktion wirkt elegant und ausgewogen, hochwertige Materialien in den
Ansichtsflächen (z. B. Stahl, Glas), Pulverbeschichtung, glatte Oberflächen, keine unnötigen Anbauteile und
(Dach) Aufbauten.
9 bis 16 Punkte: Die vorgestellte Designform wirkt unproportioniert und stilistisch nicht bis ins letzte Detail
durchdrungen (z. B. minimalistischer Korpus mit verschnörkeltem Zifferblatt), hochwertige Materialien wurden
nicht konsequent für alle Ansichtsflächen eingesetzt, Abstriche in der Ausführung, z. B. sichtbare Verbindungsteile/Inspektionstüren etc.
0 bis 8 Punkte: Einzelne Bauteile passen optisch und von den gewählten Materialien her nicht zueinander,
architektonisch verspielte Optik, Staub- und Laubfallen.
Beispiel:
Leipzig, 30.06.2015, Los 4
Anhand o. a. Bewertungsskala werden die Bieter wie folgt bewertet:
Bieter A: 7 Punkte, Bieter B: 25 Punkte, Bieter C: 2 Punkte.
Bieter A: 7 Punkte x 0,2 = 1,4 Punkte
Bieter B: 25 Punkte x 0,2 = 5,0 Punkte
Bieter C: 2 Punkte x 0,2 = 0,4 Punkte
5
BEWERTUNGSKRITERIEN
AKZEPTANZ DES VERTRAGSWERKES
Akzeptanz des vorgegebenen Vertragswerks
•
Bis zu 25 Punkte (jeweils nur glatte Punktzahl möglich).
•
Lineare Bewertung.
•
Gewichtung: 10 Prozent (jeweils ungerade Punktzahl möglich).
Bewertungskriterium sind einschließlich die vom Auftraggeber gebilligten Änderungen.
16 bis 25 Punkte: Ursprungsvertragswerk wird in allen wirtschaftlich relevanten Punkten im Wesentlichen akzeptiert.
9 bis 15 Punkte: Ursprungsvertragswerk wird überwiegend akzeptiert; es gibt kleinere und wirtschaftlich nicht ganz
unbedeutende Abweichungen.
1 bis 8 Punkte: Ursprungsvertragswerk wird überwiegend und in zum Teil auch wirtschaftlich bedeutenden Punkten
nicht akzeptiert.
0 Punkte: Keine Einigung, k.o.-Kriterium
Beispiel:
Anhand o. a. Bewertungsskala werden die Bieter wie folgt bewertet:
Bieter A: 7 Punkte, Bieter B: 25 Punkte, Bieter C: 2 Punkte.
Bieter A: 7 Punkte x 0,1 = 0,7 Punkte
Bieter B: 25 Punkte x 0,1 = 2,5 Punkte
Bieter C: 2 Punkte x 0,1 = 0,2 Punkte
Leipzig, 30.06.2015, Los 4
6
BEWERTUNGSKRITERIEN
ERMITTLUNG GESAMTERGEBNIS
Ergebnis „MINDESTENTGELT“:
Bieter A: 10,5 Punkte
Bieter B: 11,9 Punkte
Bieter C: 17,5 Punkte
Ergebnis „DESIGNKONZEPT“:
Bieter A: 1,4 Punkte
Bieter B: 5,0 Punkte
Bieter C: 0,4 Punkte
Ergebnis „AKZEPTANZ VERTRAGSWERK“:
Bieter A: 0,7 Punkte
Bieter B: 5,0 Punkte
Bieter C: 0,2 Punkte
GESAMTERGEBNIS:
Bieter A: 12,6 Punkte
Bieter B: 21,9 Punkte (wirtschaftlich bestes Ergebnis)
Bieter C: 18,1 Punkte
Leipzig, 30.06.2015, Los 4
7