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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1037606.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
01.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:08

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Petition Nr. VI-P-01244 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 20.05.2015 Bestätigung Petitionsausschuss 25.09.2015 Anhörung Ratsversammlung 28.10.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff Fußgänger leben gefährlich... Beschlussvorschlag: Der Petition wird nicht abgeholfen. Die Petition wird bei der Erstellung des Fußwegekonzeptes unter Einbeziehung der Beauftragten für Senioren berücksichtigt. Sachverhalt: A. Allgemeine Fragen: In enger Abstimmung mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und den entsprechenden Verbänden wurden bereits in den letzten Jahren bei Neubau und Rekonstruktionsmaßnahmen von Verkehrsanlagen die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger konkret abgestimmt. Dabei kamen und kommen auf der Grundlage gesetzlicher Regelwerke verstärkt Bodenindikatoren zur Information, Leitung und Warnung für blinde und sehbehinderte Menschen mit einem hohen taktilen, visuellen und teilweise an Lichtsignalanlagen akustischen Kontrast zum angrenzenden Bodenbelag zum Einsatz. Diese erhöhen auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Zur einheitlichen Anwendung wurden die am 28.10.2014 in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters bestätigten Musterblätter nach DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“ als Standards in der Stadt Leipzig eingeführt. So werden die Borde in Knotenbereichen und an Querungen in der Regel auf 3 cm abgesenkt. Dies stellt einen Kompromiss zwischen der Begehbarkeit für ältere Menschen, Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer und für Blinde und Sehbehinderte dar. Der Höhenunterschied von 3 cm ist für ältere Menschen, Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer gerade noch überwindbar. Für Blinde und Sehbehinderte ist die Kante von 3 cm zum Ertasten mit dem Blindenstock notwendig. Zur visuellen Erkennbarkeit werden an stark frequentierten Querungen kontrastreiche Blindenleitplatten und bei Notwendigkeit Begleitplatten eingebaut. B. Fragen zur Könneritzstraße: 1. "Werden wieder, wie bisher vielerorts üblich, gemauerte Parktaschen gebaut?" Anliegen unserer Straßenbaumaßnahme ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Dazu gehören auch die Gehwegnasen an den Kreuzungsbereichen, um eine bessere Querungsmöglichkeit für Fußgänger anzubieten. Diese Gehwegnasen bilden die bauliche Fassung von Parkstellflächen im "Schatten" dieser Gehwegnasen. Damit sich die Stellplätze vom Asphaltbelag der Fahrbahn baulich unterscheiden, werden die Stellflächen mit Pflastersteinen aus Kupferschlacke befestigt. Visuell wird die Abgrenzung der Stellflächen gegen die Fahrbahn durch eine Reihe Granitgroßpflaster verdeutlicht. Stellflächen und Fahrbahn befinden sich auf einem Niveau, also ohne Auftritt/Höhenunterschied. Die Parkstellflächen werden gegenüber dem Gehweg mit 12 cm hohen Borden abgegrenzt. 2. "Werden zur Begrenzung des Straßenbahn-Gleisbettes erhöhte Bordsteinkanten gelegt?" Das "Gleisbett" wird durch Kfz befahren und mit Asphalt befestigt. Eine Begrenzung mit erhöhten Borden erfolgt nicht. 3. "Geplante Querungshilfen" Die o. g. Gehwegnasen und die geplante Querungshilfe in der Schnorrstraße müssen einen Bordauftritt nach den Regeln der Technik von 12 cm erhalten. Im unmittelbaren Querungsbereich wird der Bord auf 3 cm abgesenkt. Eine Absenkung auf 0 cm, wie Sie es wünschen, ist (wie oben bereits erläutert) nicht möglich, da so die Verkehrsflächen für Fußgänger von sehbehinderten Menschen mit dem Langstock nicht ertastet werden können. 4. "Und nun zur Kostenfrage" Die materielle Gestaltung u. a. von Gehwegen folgt einem in der Stadt Leipzig abgestimmten Gestaltungskonzept, wonach städtebaulich höherwertige Bereiche, wie die Geschäftsstraße Könneritzstraße, mit den für Leipzig typischen Großgranitplatten befestigt werden. Diese sind eben und ermöglichen ein komfortables Begehen. Das vorhandene Material wird geborgen und neu zugesägt. Fehlende Mengen werden mit Neumaterial ergänzt. Lediglich die "Restflächen" bis zum Hochbord, bzw. bis zur Häuserkante (Ober- und Unterstreifen) werden (ebenfalls historisch gewachsen) mit Mosaikpflaster befestigt. Nach der Baumaßnahme sind die Gehwegbereiche eben und ohne "Stolperkanten". Wir verweisen auch auf die zuletzt durchgeführte Bürgerinformationsveranstaltung zur Baumaßnahme Könneritzstraße am 23.02.2015 und die aktuellen Informationen unter www.leipzig. de/koe. Dort kann sich die Bürgerin mit den aktuellen Planunterlagen vertraut machen.