Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1037606.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
01.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Petition Nr. VI-P-01244
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.05.2015
Bestätigung
Petitionsausschuss
25.09.2015
Anhörung
Ratsversammlung
28.10.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff
Fußgänger leben gefährlich...
Beschlussvorschlag:
Der Petition wird nicht abgeholfen. Die Petition wird bei der Erstellung des Fußwegekonzeptes unter
Einbeziehung der Beauftragten für Senioren berücksichtigt.
Sachverhalt:
A. Allgemeine Fragen:
In enger Abstimmung mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und den
entsprechenden Verbänden wurden bereits in den letzten Jahren bei Neubau und
Rekonstruktionsmaßnahmen von Verkehrsanlagen die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger
konkret abgestimmt.
Dabei kamen und kommen auf der Grundlage gesetzlicher Regelwerke verstärkt Bodenindikatoren
zur Information, Leitung und Warnung für blinde und sehbehinderte Menschen mit einem hohen
taktilen, visuellen und teilweise an Lichtsignalanlagen akustischen Kontrast zum angrenzenden
Bodenbelag zum Einsatz. Diese erhöhen auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Zur einheitlichen Anwendung wurden die am 28.10.2014 in der Dienstberatung des
Oberbürgermeisters bestätigten Musterblätter nach DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen
Raum“ als Standards in der Stadt Leipzig eingeführt.
So werden die Borde in Knotenbereichen und an Querungen in der Regel auf 3 cm abgesenkt.
Dies stellt einen Kompromiss zwischen der Begehbarkeit für ältere Menschen, Gehbehinderte,
Rollstuhlfahrer und für Blinde und Sehbehinderte dar. Der Höhenunterschied von 3 cm ist für ältere
Menschen, Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer gerade noch überwindbar. Für Blinde und
Sehbehinderte ist die Kante von 3 cm zum Ertasten mit dem Blindenstock notwendig. Zur visuellen
Erkennbarkeit werden an stark frequentierten Querungen kontrastreiche Blindenleitplatten und bei
Notwendigkeit Begleitplatten eingebaut.
B. Fragen zur Könneritzstraße:
1. "Werden wieder, wie bisher vielerorts üblich, gemauerte Parktaschen gebaut?"
Anliegen unserer Straßenbaumaßnahme ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle
Verkehrsteilnehmer.
Dazu gehören auch die Gehwegnasen an den Kreuzungsbereichen, um eine bessere
Querungsmöglichkeit für Fußgänger anzubieten. Diese Gehwegnasen bilden die bauliche Fassung
von Parkstellflächen im "Schatten" dieser Gehwegnasen. Damit sich die Stellplätze vom
Asphaltbelag der Fahrbahn baulich unterscheiden, werden die Stellflächen mit Pflastersteinen aus
Kupferschlacke befestigt. Visuell wird die Abgrenzung der Stellflächen gegen die Fahrbahn durch
eine Reihe Granitgroßpflaster verdeutlicht. Stellflächen und Fahrbahn befinden sich auf einem
Niveau, also ohne Auftritt/Höhenunterschied. Die Parkstellflächen werden gegenüber dem Gehweg
mit 12 cm hohen Borden abgegrenzt.
2. "Werden zur Begrenzung des Straßenbahn-Gleisbettes erhöhte Bordsteinkanten gelegt?"
Das "Gleisbett" wird durch Kfz befahren und mit Asphalt befestigt. Eine Begrenzung mit erhöhten
Borden erfolgt nicht.
3. "Geplante Querungshilfen"
Die o. g. Gehwegnasen und die geplante Querungshilfe in der Schnorrstraße müssen einen
Bordauftritt nach den Regeln der Technik von 12 cm erhalten. Im unmittelbaren Querungsbereich
wird der Bord auf 3 cm abgesenkt. Eine Absenkung auf 0 cm, wie Sie es wünschen, ist (wie oben
bereits erläutert) nicht möglich, da so die Verkehrsflächen für Fußgänger von sehbehinderten
Menschen mit dem Langstock nicht ertastet werden können.
4. "Und nun zur Kostenfrage"
Die materielle Gestaltung u. a. von Gehwegen folgt einem in der Stadt Leipzig abgestimmten
Gestaltungskonzept, wonach städtebaulich höherwertige Bereiche, wie die Geschäftsstraße
Könneritzstraße, mit den für Leipzig typischen Großgranitplatten befestigt werden. Diese sind eben
und ermöglichen ein komfortables Begehen. Das vorhandene Material wird geborgen und neu
zugesägt. Fehlende Mengen werden mit Neumaterial ergänzt. Lediglich die "Restflächen" bis zum
Hochbord, bzw. bis zur Häuserkante (Ober- und Unterstreifen) werden (ebenfalls historisch
gewachsen) mit Mosaikpflaster befestigt. Nach der Baumaßnahme sind die Gehwegbereiche eben
und ohne "Stolperkanten".
Wir verweisen auch auf die zuletzt durchgeführte Bürgerinformationsveranstaltung zur
Baumaßnahme Könneritzstraße am 23.02.2015 und die aktuellen Informationen unter www.leipzig.
de/koe. Dort kann sich die Bürgerin mit den aktuellen Planunterlagen vertraut machen.