Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1051349.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
25.01.16, 12:00
Aktualisiert
26.02.16, 17:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-02327
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
24.02.2016
Zuständigkeit
schriftliche Beantwortung
Eingereicht von
Stadtrat Ansbert Maciejewski
Betreff
Konsequenzen für die Stadt Leipzig aus der Schulgesetznovelle
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Anfrage
Nach dem Entwurf des „Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen“ ist es
vorgesehen, dass den Schulkonferenzen künftig bis zu vier Vertreter des Schulträgers mit Stimmrecht
zu ausgewählten Themen angehören sollen.
Ich frage an:
1. Welche Haltung hat der der Oberbürgermeister zu dieser konkreten Änderung im Gesetzestext,
welche die Eltern- und Schülermitwirkung einschränkt?
2. Hat sich die Stadt Leipzig im Vorfeld, beispielsweise in Gremien des Sächsischen Städte- und
Gemeindetags, hierzu positioniert?
3. Welchen Personalbedarf hat der Oberbürgermeister ermittelt, um diese gesetzliche Bestimmung
umzusetzen ? (ca. 125 Schulen, 2 Schulkonferenzen pro Jahr, ggf. vier städtische Vertreter)
Auch bisher war es bereits möglich, dass ein Vertreter des Schulträgers mit beratender Stimme an den
Schulkonferenzen teilnehmen konnte. Ich frage an:
4. An wie viel Schulkonferenzen hat ein Vertreter der Stadt Leipzig in den letzten 5 Jahren
teilgenommen? (Bitte nach Schularten aufgliedern: Anzahl der Schulkonferenzen, Teilnahme des
Schulträgers)
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