Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1028533.pdf
Größe
243 kB
Erstellt
09.06.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01507
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Betriebsausschuss Kulturstätten
09.07.2015
1. Lesung
Betriebsausschuss Kulturstätten
03.09.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
16.09.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff
Weiterführung des zweckgebundenen Zuschlages in der Spielstätte Musikalische
Komödie des Eigenbetriebes Oper Leipzig
Beschlussvorschlag:
1.
Die Erhebung eines zweckgebundenen Zuschlages auf Eintrittskarten der Musikalischen
Komödie in Höhe von 1,00 € pro Eintrittskarte wird vom 01.08.2015 bis zum 31.07.2020 fortgeführt.
2.
Der Zuschlag wird auf alle Eintrittskarten erhoben, ausgenommen sind Schülergruppen,
Juniorcard-Inhaber sowie Besucher, für die die Sonderregelung für ALG II-Empfänger gilt.
3.
Die Einnahmen aus diesem Zuschlag sind zweckgebunden für die Durchführung dringender
Instandhaltungsmaßnahmen und Investitionen der Musikalischen Komödie zu verwenden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Mit Instandhaltungsmitteln aus dem laufenden Budget der Oper Leipzig können im Wesentlichen
nur erforderliche Wartungen an technischen Anlagen und Notreparaturen durchgeführt werden.
Für die Erhaltung der Spielstätte "Musikalische Komödie" wurde deshalb - zuletzt befristet bis zum
31.07.2015 - ein zweckgebundener Zuschlag auf die Eintrittspreise erhoben und damit zusätzliche
finanzielle Mittel für Instandhaltungen und Investitionen in Zuschauerbereichen aufgebracht (vgl.
Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1260/12 vom 20.06.2012).
Die jährlichen Einnahmen aus diesem Zuschlag betragen ca. 50.000 Euro. Seit der Einführung
2001/2002 wurden die Einnahmen für die Sanierung der Besuchertoiletten, die Errichtung eines
Behinderten-WC, die Erneuerung des Parkettfußbodens, die Restaurierung der Wandbereiche im
Zuschauersaal sowie die Modernisierung und Instandsetzung der Foyers und
Sicherheitsbeleuchtungsanlage verwendet. Außerdem wurden dringend benötigte
Musikinstrumente angeschafft und eine Beschallungsanlage installiert, ohne die keine MusicalAufführungen möglich wären.
Investiert werden muss dringend in Bühnentechnik (betrifft insbesondere die Erneuerung
Hauptvorhang, Hebebühne, Orchestergraben Hubpodium) sowie in Beleuchtungs- und Tontechnik.
Die zukünftigen Einnahmen aus dem zweckgebundenen Zuschlag auf die Eintrittskarten sollen
deshalb vorrangig für Maßnahmen verwendet werden, die die Qualität der Vorstellungen erhöhen,
was sich wiederum positiv auf die Spielstätte und damit auf die Auslastung der Einrichtung
auswirken sollte.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.09.2015
zu
19.16
Weiterführung des zweckgebundenen Zuschlages in der Spielstätte
Musikalische Komödie des Eigenbetriebes Oper Leipzig
Vorlage: VI-DS-01507
Beschluss:
1. Die Erhebung eines zweckgebundenen Zuschlages auf Eintrittskarten der Musikalischen
Komödie in Höhe von 1,00 € pro Eintrittskarte wird vom 01.08.2015 bis zum 31.07.2020
fortgeführt.
2. Der Zuschlag wird auf alle Eintrittskarten erhoben, ausgenommen sind Schülergruppen,
Juniorcard-Inhaber sowie Besucher, für die die Sonderregelung für ALG II-Empfänger gilt.
3. Die Einnahmen aus diesem Zuschlag sind zweckgebunden für die Durchführung dringender
Instandhaltungsmaßnahmen und Investitionen der Musikalischen Komödie zu verwenden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 17. September 2015
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