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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1028533.pdf
Größe
243 kB
Erstellt
09.06.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:24

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01507 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Betriebsausschuss Kulturstätten 09.07.2015 1. Lesung Betriebsausschuss Kulturstätten 03.09.2015 2. Lesung Ratsversammlung 16.09.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff Weiterführung des zweckgebundenen Zuschlages in der Spielstätte Musikalische Komödie des Eigenbetriebes Oper Leipzig Beschlussvorschlag: 1. Die Erhebung eines zweckgebundenen Zuschlages auf Eintrittskarten der Musikalischen Komödie in Höhe von 1,00 € pro Eintrittskarte wird vom 01.08.2015 bis zum 31.07.2020 fortgeführt. 2. Der Zuschlag wird auf alle Eintrittskarten erhoben, ausgenommen sind Schülergruppen, Juniorcard-Inhaber sowie Besucher, für die die Sonderregelung für ALG II-Empfänger gilt. 3. Die Einnahmen aus diesem Zuschlag sind zweckgebunden für die Durchführung dringender Instandhaltungsmaßnahmen und Investitionen der Musikalischen Komödie zu verwenden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Mit Instandhaltungsmitteln aus dem laufenden Budget der Oper Leipzig können im Wesentlichen nur erforderliche Wartungen an technischen Anlagen und Notreparaturen durchgeführt werden. Für die Erhaltung der Spielstätte "Musikalische Komödie" wurde deshalb - zuletzt befristet bis zum 31.07.2015 - ein zweckgebundener Zuschlag auf die Eintrittspreise erhoben und damit zusätzliche finanzielle Mittel für Instandhaltungen und Investitionen in Zuschauerbereichen aufgebracht (vgl. Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1260/12 vom 20.06.2012). Die jährlichen Einnahmen aus diesem Zuschlag betragen ca. 50.000 Euro. Seit der Einführung 2001/2002 wurden die Einnahmen für die Sanierung der Besuchertoiletten, die Errichtung eines Behinderten-WC, die Erneuerung des Parkettfußbodens, die Restaurierung der Wandbereiche im Zuschauersaal sowie die Modernisierung und Instandsetzung der Foyers und Sicherheitsbeleuchtungsanlage verwendet. Außerdem wurden dringend benötigte Musikinstrumente angeschafft und eine Beschallungsanlage installiert, ohne die keine MusicalAufführungen möglich wären. Investiert werden muss dringend in Bühnentechnik (betrifft insbesondere die Erneuerung Hauptvorhang, Hebebühne, Orchestergraben Hubpodium) sowie in Beleuchtungs- und Tontechnik. Die zukünftigen Einnahmen aus dem zweckgebundenen Zuschlag auf die Eintrittskarten sollen deshalb vorrangig für Maßnahmen verwendet werden, die die Qualität der Vorstellungen erhöhen, was sich wiederum positiv auf die Spielstätte und damit auf die Auslastung der Einrichtung auswirken sollte. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.09.2015 zu 19.16 Weiterführung des zweckgebundenen Zuschlages in der Spielstätte Musikalische Komödie des Eigenbetriebes Oper Leipzig Vorlage: VI-DS-01507 Beschluss: 1. Die Erhebung eines zweckgebundenen Zuschlages auf Eintrittskarten der Musikalischen Komödie in Höhe von 1,00 € pro Eintrittskarte wird vom 01.08.2015 bis zum 31.07.2020 fortgeführt. 2. Der Zuschlag wird auf alle Eintrittskarten erhoben, ausgenommen sind Schülergruppen, Juniorcard-Inhaber sowie Besucher, für die die Sonderregelung für ALG II-Empfänger gilt. 3. Die Einnahmen aus diesem Zuschlag sind zweckgebunden für die Durchführung dringender Instandhaltungsmaßnahmen und Investitionen der Musikalischen Komödie zu verwenden. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 17. September 2015 Seite: 1/1