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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1046796.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
30.11.15, 12:00
Aktualisiert
29.01.16, 09:54

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Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02147 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Jugendhilfeausschuss Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Planungsbeschluss zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14 in Leipzig Thekla, einschließlich der Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die Unterbringung minderjähriger Asylsuchender und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO Beschluss des Oberbürgermeisters vom 26.01.2016: 1. Für die Sanierung und Modernisierung des OFT 50NordOst, Klingenthaler Straße 14, in 04349 Leipzig-Thekla wird der Grundsatz- und Planungsbeschluss gefasst. 2. Die Planung für die Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI wird umgehend beauftragt. 3. Die Planungskosten der LP 1 bis LP 3 betragen für die Sanierung des Bereiches OFT 125.400 € (davon Innensanierung 69.300 € und anteilige Hüllensanierung 56.100 €). Die Mittel waren im Haushaltsjahr 2015 im PSP - Element "OFT Klingenthaler Straße 14" 7.0000756.7004 veranschlagt. Die nicht verbrauchten Mittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2016 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt. 4. Die Planungskosten der LP 1 bis LP 3 betragen für die Sanierung und Modernisierung des Bereiches umA 78.600 € (davon Innensanierung 53.100 € und anteilige Hüllensanierung 25.500 €). Die Mittel sind im Haushaltsjahr 2016 im PSP - Element „Unterbringung umA - Klingenthaler Str. 14 “ (7.0001543.700) außerplanmäßig bereitzustellen. 5. Die außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016 i.H. v. 78.600 € im PSP – Element „Unterbringung u.m.A. - Klingenthaler Str. 14 “ (7.0001543.700) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt Asyl" (1098400000). 6. Über eine Realisierung der einzelnen Bauabschnitte, einschließlich der terminlichen Einordnung insbesondere der Hüllensanierung, ist im Rahmen des Baubeschlusses zu entscheiden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt wird mit BB nachgereicht Einzahlungen Auszahlungen 2015 2016 2016 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE 2015 2016 2016 nein von 7.0000756.700 7.0000756.700 7.0000756.700 7.0000756.700 7.0001543.700 7.0001543.700    wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x HAUSHALTSVORLAGE Planungsbeschluss für die Maßnahme Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, in Leipzig Thekla, einschließlich der Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die Unterbringung minderjähriger Asylsuchender Bauvorhaben: Planungsbeschluss zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, in Leipzig Thekla, einschließlich der Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die Unterbringung minderjähriger Asylsuchender Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Str. 126, 04317 Leipzig Stand: 11.01.16 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, in Leipzig Thekla, einschließlich der Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die Unterbringung minderjähriger Asylsuchender /Stand vom: 11.01. 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen.....................................................................................................................3 1.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption ...................................................................................3 1.2 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen..................................................................................3 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens..................................................3 IST-Zustand.....................................................................................................................3 Ableitung des Investitionsbedarfes...................................................................................3 Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit....................................................................4 Alternativlösungen............................................................................................................4 Folgen bei Nichtbeschlussfassung...................................................................................4 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.5 3.7 Beschreibung der beabsichtigten Investition..............................................................4 Städtebauliche Einordnung .............................................................................................4 Erläuterung Projektkonzept..............................................................................................4 Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition ..................................................5 Eigentumsverhältnisse.....................................................................................................5 Energiekonzept ...............................................................................................................5 Barrierefreies Bauen........................................................................................................5 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen......................................................................5 4 Investitionsaufwand.......................................................................................................6 5 Finanzierungsplan.........................................................................................................6 6 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung....................................................6 6.1 Folgekosten.....................................................................................................................7 6.2 Aufwandsvergleiche.........................................................................................................7 7 Fristenplan......................................................................................................................7 8 Planungsbeteiligte.........................................................................................................7 Anlagen: • • Anlage 1 Anlage 2 Lageplan Flurstück Nutzungsvorschlag Grundrisse EG, 1. und 2. OG Seite 2 von 11 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, in Leipzig Thekla, einschließlich der Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die Unterbringung minderjähriger Asylsuchender /Stand vom: 11.01. 2016 1 Grundlagen 1.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption Ziel der vorgesehenen Um- und Ausbaumaßnahmen am Objekt Klingenthaler Straße 14 in 04349 Leipzig-Thekla ist die schrittweise bauliche Sanierung und Modernisierung des Gebäudes als offener Freizeittreff (OFT) „50ºNordOst“ in Verbindung mit der Schaffung von 22 dauerhaften Betreuungsplätzen für die Unterbringung minderjähriger Asylsuchender. Das Gebäude Klingenthaler Str. 4 einschließlich dazugehörigem Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Leipzig. Der OFT „50ºNordOst“ wird nach Realisierung des Bauvorhabens weiterhin durch den Internationalen Bund (IB) betreut werden. Zukünftig sollen auch die Betreuungsplätze für minderjährige Asylsuchende (u.m.A.) mit durch den IB betrieben werden. Gebäudeeigentümer bleibt die Stadt Leipzig, vertreten durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung. Die Umsetzung des Bauvorhabens ermöglicht die Schaffung deutlich verbesserter Bedingungen für den offenen Freizeittreff und verknüpft zudem die zwingende notwendige Versorgung unbegleiteter minderjährige Ausländer (durch Gesetzesnovellierung §§ 42 a-e SGB VIII und Bundes- und Länderverteilung auf die Stadt Leipzig) sinnvoll mit vorgenanntem Angebot. Neben der Verfügbarkeit des städtischen Grundstückes ist insbesondere die günstige sozialräumliche Lage (reizarm, gewachsenes Wohngebiet) von Vorteil und ermöglicht auf Grund der räumlichen Gegebenheiten einen sinnvollen Integrationsansatz in Verbindung mit dem bereits bestehenden Freizeittreff. 1.2 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen Die Notwendigkeit des Bauvorhabens ergibt sich aus folgenden Beschlüssen/ Handlungsgrundlagen: – – – – – – § 27 SGB VIII, Rechtsanspruch auf personenbezogene Hilfen zur Erziehung Teilfachplanung Hilfen zur Erziehung DS Nr. DSIV/4056 / Beschluss Nr. RBIV1611/09 Erlass des SMS zur Ausgestaltung des Betriebserlaubnisverfahrens nach § 45 SGB VIII Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 09.06.2015 Änderungsanträge zum Doppelhaushalt 2015/2016: A-078/15; A-079/16 Teilfachplan Kinder- und Jugendförderung ( RBV 1348/12). Darin ist die Stabilisierung der Maßnahmen und Angebote der OFT nach SGB VIII §§11 – 16 als Ziel formuliert und damit einhergehend die Standortsicherung beschrieben. Seite 3 von 11 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, in Leipzig Thekla, einschließlich der Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die Unterbringung minderjähriger Asylsuchender /Stand vom: 11.01. 2016 – 2 2.1 Erlass zur Anwendung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales vom 30. Juli 2008 zur Förderung von Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen (FRL Investitionen) im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in Einrichtungen der Jugendhilfe vom 3. November 2015 Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens IST-Zustand Das Gebäude wurde 1977 in DDR-Plattenbauweise/ (Typ Ratio 72-Kiga-Kikri-18090) als Kindergarten und Kinderkrippe errichtet. Seit 1987 wird das Gebäude u.a. als offener Freizeittreff genutzt. Seit 1992 wird der linke Teil des Gebäudes durch den Mütterzentrum e.V. genutzt. Ebenso befindet sich vom Freizeithäuser e.V. eine Ludothek im Objekt. Das Mütterzentrum wird im Verlauf des Jahres 2016 in Abstimmung mit dem Träger verlagert, verbleibt jedoch im Planungsraum Nordost bzw. Nord. Die Ludothek, ein weiterer Mieter, hat kein Ausweichobjekt. Der Träger ist auf das weitere mietfreie Nutzen der Räume angewiesen. Im Haus stehen zahlreiche Räumlichkeiten leer bzw. sind lediglich als Lagerräume etc. genutzt. Bedingt durch die seit 1977 ununterbrochene Nutzung unterlagen die Gebäudeteile einem hohen Verschleiß. Sowohl im Inneren als auch an der Gebäudehülle besteht erheblicher Sanierungsbedarf. Eine grundhafte Sanierung wurde nicht vorgenommen. Zudem weist die Gebäudesubstanz u.a. Mängel im Brandschutzbereich verbunden mit einer teilweise desolaten Elektroanlage auf. Weiterhin sind die großen Freiflächen nicht zuletzt durch die nur eingeschränkte Nutzung und den auch daraus resultierendem Vandalismus zu überarbeiten bzw. neu zu gestalten. 2.2 Ableitung des Investitionsbedarfes Der Freizeittreff soll am bestehenden Standort erhalten bleiben und das Objekt muss dafür grundsätzlich saniert werden. Um das gesamte Objekt optimal zu nutzen, sollen ca. 35 % der Bruttogeschossfläche zur Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer belegt werden. Neben den stetig anwachsenden Fallzahlen einheimischer Kinder und Jugendlicher, die in stationären Einrichtungen betreut werden müssen, rechnet die Stadt mit ca. 300 unbegleiteten minderjährigen Ausländern (kurz „u.m.A.“ für unbegleitete, minderjährige Ausländer), die sowohl durch die weiter angespannte weltpolitische Lage, als auch durch die Gesetzesanpassungen im Kinder – und Jugendhilferecht (u.a. §§ 42a- e SGB VIII) in der Stadt Leipzig mit Unterbringungsangeboten versorgt werden müssen. Die Stadt Leipzig verfügt für die o.g. Aufgabe über zu wenig räumliche Betreuungskapazitäten. Mit der Realisierung der Baumaßnahme und der anschließenden Betreibung des OFT und des stationären Angebotes werden durch den IB Mitte gGmbH, Niederlassung Sachsen, Betrieb Sachsen Nord, Kapazitäten für eine integrative Flüchtlingsbetreuung geschaffen. Seite 4 von 11 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, in Leipzig Thekla, einschließlich der Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die Unterbringung minderjähriger Asylsuchender /Stand vom: 11.01. 2016 2.3 Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit Die Dringlichkeit der fallbezogenen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen durch den ASD zur Sicherung des Kindeswohls als gesetzliche Pflichtaufgabe erfordert die zeitlich nicht aufschiebbare Notwendigkeit des Angebotsaufbaus. Dem IB als freier Träger der Jugendhilfe kommt eine besondere Verantwortung im Rahmen seiner subsidiären Aufgabenerfüllung zur Bereitstellung ausreichender Kapazitäten für die Stadt Leipzig zu. Die Stadt Leipzig ist somit zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe zwingend auf die schnellstmögliche Umsetzung des Angebots des freien Trägers IB angewiesen. Neben der Sicherung des Kindeswohls ist bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländern die zügige Integration in die Gesellschaft ein unabdingbares Ziel. Die im Konzept gegebene Nutzung beider Angebote als lebensnahe Variante der Begegnung und Eingliederung erfüllt diesen Zweck auf intensive pädagogisch begleitete Art und Weise. 2.4 Alternativlösungen Auf Grund des Stadtratsbeschlusses gibt es keine Alternative für die Sanierung des OFT. Es handelt sich hier um einen gewachsenen Standort der Jugendhilfe, der gerade auch in der räumlichen Nähe zum Oberschulstandort nicht in Frage zu stellen ist. Die Verbindung eines Angebotes zur Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern mit einem Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist nahezu optimal für eine möglichst schnelle soziale Integration dieser Kinder und Jugendlichen. Leipzig verfügt nicht über sehr viele Standorte, wo eine solche Verbindung herzustellen ist, daher sollte die Chance an diesem Standort ergriffen werden. 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Bei Nichtbeschlussfassung können dringend benötigte stationäre Kapazitäten zur bedarfsgerechten Versorgung von Kindern und Jugendlichen/ Familien in bedrohlichen Krisensituationen nicht geschaffen werden. Das AfJFB kann seiner gesetzlichen Verantwortung gemäß SGB VIII nicht nachkommen. Im Hinblick auf massiv steigende Flüchtlingszahlen müssen zwingend entsprechende Kapazitäten geschaffen werden, um der hoheitlichen Aufgabe der Unterbringung minderjähriger Ausländer und / oder Fällen mit HzE Bedarf gerecht werden zu können. Ohne die pädagogische Intervention der aktiven Eingliederung in die Gesellschaft durch den angegliederten und inhaltlich in dieser Richtung ausgestalteten OFT ist eine Förderung im Bereich der sozialen und interkulturellen Fähigkeiten sowohl der deutschen als auch der ausländischen Jugendlichen nicht möglich. Es ist Aufgabe der Jugendhilfe spätere Fehlentwicklungen und Integrationsschwierigkeiten in den Biografien zu vermeiden und das Abgleiten in andere, durch schwierige Lebenslagen erzwungene Szenarien zu verhindern. Es ist davon auszugehen, dass viele ehemalige umA in Deutschland bleiben werden. Seite 5 von 11 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, in Leipzig Thekla, einschließlich der Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die Unterbringung minderjähriger Asylsuchender /Stand vom: 11.01. 2016 3 3.1 Beschreibung der beabsichtigten Investition Städtebauliche Einordnung Das betreffende Grundstück befindet sich im ehemaligen Neubaugebiet Thekla, welches ab 1976 mit über 1600 Wohneinheiten zu DDR-Zeiten errichtet wurde. Das Objekt selbst liegt im ruhigen Innenbereich in der zu DDR-Zeiten in L-förmiger Form herum errichteten Wohnbebauung. Östlich in etwas weiterer Entfernung befinden sich Einfamilienhäuser in einem stärker durchgrünten Stadtbereich. Das Freigelände ist geprägt von nunmehr bereits größerem Baumbestand, u.a. angepflanzt zur Bauzeit des Gebäudes in den 70er Jahren. 3.2 Erläuterung Projektkonzept Im Rahmen des vorgesehenen Umbau werden die vorhandenen Grundrissflächen neu belegt. Vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit soll die Grundrissstruktur im wesentlichen beibehalten werden. So ist u.a. geplant den Haupteingang zum OFT öffentlichkeitswirksam zum Straßenraum im nördlichen Gebäudeteil, verbunden mit weiteren Räumlichkeiten, erneut anzuordnen. Der Bereich für die 22 avisierten Betreuungsplätze für unbegleitete minderjährige Ausländer wird ebenfalls über beide Gebäudeteile, allerdings lediglich im Erdgeschoss untergebracht. Das hierfür geplante Raumprogramm beinhaltet u.a. folgende Räumlichkeiten: 12 Zweibettzimmer, 2 Gemeinschaftsräume für Spiel und Begegnung, Büro, Bereitschaftszimmer, 2 Küchen mit integriertem Essbereich und Sanitäreinrichtungen, Wirtschaftsräume und sonstige Räumlichkeiten nach den Vorschriften des Landes Sachsen. Die Obergeschosse des rückwärtigen Gebäudeteils stehen ausschließlich dem OFT und der Ludothek zur Verfügung. Die zukünftige nutzbare Bruttogeschossfläche für den OFT beträgt ca.1310 m², für die Ludothek sind ca. 263 m² vorgesehen. Der nördliche eingeschossige Gebäudeteil bietet zudem Ausbaureserven im Kellergeschoss. Das mit über 6000 m² sehr große Freigelände soll wie folgt aufgeteilt werden. Dem „u.m.A.- Teil“ werden ca. 475 m² zugeordnet. Der OFT erhält den weitaus größeren Freibereich mit ca. 2422 m². Verbleibende Flächen von ca. 1322 m² am Gebäude und in den Innenhöfen müssen im Rahmen der Hüllensanierung neu gestaltet werden. Zudem ist durch den Betreiber vorgesehen bei Bedarf Freibereiche auch gemeinsam bzw. wechselseitig zu nutzen, um so optimale Synergieeffekte zwischen OFT und u.m.A. Betreuung zu erzielen. Gleiches gilt für eine temporäre Mitnutzung der Räumlichkeiten des OFT oder der Ludothek. Der Umgang mit der sonstigen noch verbleibenden Freifläche in Höhe von 1878 m² wird im Baubeschluss präzisiert. Vorstellbar ist u.a. eine öffentliche Nutzung für die angrenzende Wohnbebauung. Für die o.g. Maßnahmen ist ein Bauantragsverfahren zwingend notwendig. Aus wirtschaftlichen Gründen ist ein Bauantrag für das gesamte Gebäude mit den zwei vorgesehenen Nutzungen zu stellen. Ob die Einhaltung der aktuellen EnEV, u.a. enerSeite 6 von 11 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, in Leipzig Thekla, einschließlich der Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die Unterbringung minderjähriger Asylsuchender /Stand vom: 11.01. 2016 getische Ertüchtigung der Gebäudehülle, dabei eine Auflage der Baugenehmigungsbehörde sein wird oder Novellierungen im Rahmen des Asylbeschleunigungsgesetzes gelten, kann nur im weiteren Planungsprozess geprüft werden. Die Realisierung aller Maßnahmen des Innenausbaus kann nur gemeinsam in einem Bauabschnitte sinnvoll erfolgen. Der Realisierung in mehreren Bauabschnitten stehen sowohl wirtschaftliche als auch funktionell nutzungsbedingte Gründe entgegen. Gegebenenfalls sind jedoch während der Baumaßnahme noch nicht bzw. bereits fertiggestellte Teilbereiche des OFT teilweise nutzbar. In einem zweiten Bauabschnitt anschließend oder gar in Teilen überlappend sollte bei entsprechender Beschlussfassung, z.B. zum Doppelhaushalt 2017/18, in einem weiteren Bauabschnitt die energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle umgesetzt werden. Sollten hier im Rahmen des Asylbeschleunigungsgesetzes Ausnahmen gelten ist ebenfalls im Rahmen des Baubeschlusses über die Realisierung zu entscheiden. 3.3 Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition - Verbesserung der Bedingungen für die Nutzer des Gebäudes, insbesondere des OFT „50ºNordOst“ und der Ludothek - ggf. Energetische Verbesserung des Gebäudes durch Einhaltung der EnEV 2009 - Senkung der Folgekosten - Beseitigung der Brandschutzmängel als Pflichtaufgabe der Stadt Leipzig - Beseitigung sonstiger Sicherheitsmängel verbunden mit der Gewährleistung der Einhaltung aktueller Vorschriften und Ausbaustandards 3.4 Eigentumsverhältnisse Eigentum: Gemarkung: Flurstücks-Nr.: Größe in m²: 3.5 Stadt Leipzig Thekla 858 7.950 m2 Energiekonzept Die Planung der Sanierung erfolgt unter den Gesichtspunkten einer effizienten Gesamtinvestition mit folgenden Zielen: • niedrige Betriebskosten • niedrige Investitionskosten • hohe Funktionalität • wirtschaftliche Betriebsführung • Prinzipiell sind für die Planung einer so grundlegender Sanierung, verbunden mit einer teilweisen Umnutzung die Vorgaben der aktuellen ENEV verbindlich. Ggf. gelten Ausnahmen um Rahmen des Asylbeschleunigungsgesetzes. 3.5 Barrierefreies Bauen Das Gebäude wird in Teilen barrierefrei errichtet. Die Planung wird frühzeitig mit dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig abgestimmt. Seite 7 von 11 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, in Leipzig Thekla, einschließlich der Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die Unterbringung minderjähriger Asylsuchender /Stand vom: 11.01. 2016 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Bei der Gestaltung im Gebäudeinnern, z.B. des Farbkonzeptes im Gebäudeinneren, werden nach Möglichkeit die späteren Nutzer, Kinder und Betreuer, einbezogen werden. 4 Investitionsaufwand Kostenermittlung überschläglich Bruttokosten in EUR Mehrwertsteuersatz: 19 % Kostenermittlungsstufe: Kostenüberschlag für alle Bauabschnitte 1. BA2) (Sanierung OFT und u.m.A – Innenbereich, inkl. anteilige Außenanlagen) 2. BA (Sanierung gesamte Gebäudehülle, inkl. anteilige Außenanlagen ) KG Kostengruppe 100 Grundstück 0 0 200 Öffentliche Erschließung 0 0 300 Bauwerk – Baukonstruktion 880.000 962.000 400 Bauwerk – Technische Anlagen 545.000 10.000 500 Außenanlage 199.000 113.000 600 Ausstattung und Kunstwerke1) 0 0 700 Baunebenkosten 408.000 272.000 2.032.000 1.357.000 Summe Gesamtinvestition 3.389.000 1) Anfallende Kosten, insbesondere für die Ausstattung u.m. A. können erst mit Baubeschluss mitgeteilt werden. 2) Die Kosten für den notwendigen Umbau und damit auch Tausch der Fenster wurden beim Innenausbau des u.m.A. Bereiches bereits berücksichtigt. Generell werden Kosten des Umbaus für den u.m.A. Bereich getrennt ermittelt und abgerechnet, um eine maximale Refinanzierung beim Bund bzw. Land gewährleisten zu können. Kosten zur Gestaltung der Freiflächen , die weder durch den OFT noch durch die u.m.A. - Betreuungsplätze genutzt werden, wurden nicht berücksichtigt. Seite 8 von 11 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, in Leipzig Thekla, einschließlich der Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die Unterbringung minderjähriger Asylsuchender /Stand vom: 11.01. 2016 5 Finanzierungsplan Maßnahme gesamt davon förderfähig – hier umA Fördermittel Eigenmittel Kosten in € 3.389.000,00 € 880.000,00 € 792.000,00 € 2.597.000,00 € Die Prüfung zur Einwerbung weiterer Fördermittel über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KinvFG, max. 75 % Förderung) erfolgt unabhängig von oben aufgezeigtem Finanzierungsansatz. 6 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung Nach gegenwärtigem Stand ist vorgesehen das gesamte Vorhaben in zwei Bauabschnitten, vorbehaltlich der Zustimmung der zu beteiligenden Gremien im Rahmen des Baubeschlusses, zu realisieren. Im Rahmen der Haushaltsplanung zum Doppelhaushalt 2015/16 wurden mittels der Haushaltsänträge A 078/15 und A 079/16 insgesamt 900 T€ für 2015/2016 für die Sanierung des OFT eingestellt. Für die „Bereitstellung von Betreuungsplätzen für u.m.A.“ sind bereits pauschal Fördermittel beim Freistaat Sachsen beantragt. Der angegebene Finanzierungsansatz beruht somit auf einer Bewilligung von 792 T€ Förderung. Dabei wird von 40 T€ Förderung pro Betreuungsplatz, exklusive dem durch die Stadt Leipzig zu erbringenden Eigenanteil von 10 % ausgegangen. Im Rahmen des vorliegenden Planungsbeschlusses ist dabei vorerst lediglich über die Planungskosten der Leistungsphasen 1 – 3 HOAI (= Entwurfsplanung, sowie diverse Gutachten) sowohl für den OFT, als u.m.A. Bereich, einschließlich der Planungen zur Gebäudehülle (LP 1 -3) 2. Bauabschnitt) in Höhe von 204 T€ zu entscheiden. Entsprechend Kosten sind mit * gekennzeichnet. Der Nachweis der Deckung des gegenwärtig noch vorhandenen Defizites erfolgt innerhalb des notwendigen Baubeschlusses. Die Deckung von Finanzierungsdefiziten des OFT – Anteils erfolgt ebenfalls aus dem nicht pflichtigen Bereich. Seite 9 von 11 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, in Leipzig Thekla, einschließlich der Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die Unterbringung minderjähriger Asylsuchender /Stand vom: 11.01. 2016 Die Einordnung des Mittelbedarfes in die entsprechenden Jahresscheiben, inkl. noch bestehender Defizite stellt folgende Übersicht dar (alle Angaben in €). HH-Jahr 2015 2016 2017 Gesamt umA OFT umA OFT umA GebäudeOFT 7.0000756 7.0001543 7.0000756 7.0001543 7.0000756 7.0001543 teil 1. BA Innensanierung, inkl. Freianlagen Gesamt 4.050 1.900** 1.147.950 Davon Planungsmittel bis zur LP 3 4.050 1.900** Städtischer Zuschuss 4.050 Fördermittel 0 0 Bisher ohne Deckung 0 0 878.100 0 0 2.032.000 65.250 51.200 0 0 1.900 1.147.950 86.100 0 0 1.240.000 0 792.000 0 0 308100 88.000 0 0 122.400* 792.000 396.100 2. BA Hüllensanierung, inkl. Freianlagen Gesamt 56.100 25.500 874.900 400.500 1.357.000 Davon Planungsmittel bis zur LP 3 0 0 56.100 25.500 0 0 81.600* Städtischer Zuschuss 0 0 56.100 25.500 874.900 Fördermittel 0 0 0 0 0 0 0 Bisher ohne Deckung 0 0 0 25.500 0 0 25.500 400.500 1.357.000 Kosten gesamt OFT, inkl. Freianlagen und Gebäudehülle 2.083.000 Kosten gesamt umA, inkl. Freianlagen und Gebäudehülle 1.306.000 Gesamtinvestition 3.389.000 ** Die für den Bereich umA verausgabten Auszahlungen in 2015 wurden aus den Mitteln des Bereichs OFT vorfinanziert und sind diesem wieder zuzuführen. Präzisierte Aussagen zu Mittelbedarf, insbesondere bezogen auf die notwendigen Jahresscheiben für den zweiten Bauabschnitt erfolgen im Rahmen des Baubeschlusses. Idealerweise stehen diese im Haushaltsjahr 2017, wie in o.g. Tabelle dargeSeite 10 von 11 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, in Leipzig Thekla, einschließlich der Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die Unterbringung minderjähriger Asylsuchender /Stand vom: 11.01. 2016 stellt, zur Verfügung. Die Einordnung der Mittel für das Haushaltsjahr 2017 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung zum Doppelhaushalt 2017/2018 innerhalb des Investitionsbudgets des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. 6.1 Nutzungskosten Die Höhe der Folgekosten kann erst in der Vorlage Baubeschluss eingeschätzt werden. Erst dann liegt eine Entwurfsplanung vor, die die Grundlage für die Erstellung des Energiebedarfsausweises und die Ermittlung der Betriebs- und Folgekosten bildet. 6.2 Aufwandsvergleiche O.g. Kosten entsprechen bundesweiten Vergleichskosten und sind auf Grundlage von Baupreiskatalogen erstellt. 7 Fristenplan Vorbereitung: Planungsbeschluss 01/2016 Planung, LP1-3 04/2016 Baubeschluss 05/2016 Baudurchführung: Baubeginn 1.BA Bauende 1.BA Baubeginn 2.BA* 8 schnellstmöglichst schnellstmöglichst nach Möglichkeit zu Bauabschnitt 1 überlappend, abhängig von Beschlussfassung und Haushaltsplanung Planungsbeteiligte Objektplanung nach § 33 HOAI Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI Tragwerksplanung nach § 49 HOAI wird noch festgelegt wird noch festgelegt wird noch festgelegt Seite 11 von 11 1.032,27 m2 UMA 2. Freifläche UMA 289,69 m2 747,87 m2 OFT 3. Freifläche OFT 2.422,45 m2 Klingenthaler Straße 14 - 04349 Leipzig 4. Freifläche Sonstige 1.877,63 m2 Anmerkungen Ermittlung und Darstellung der Teilflächen anhand des Katasterplanes M 1:1000 Gesamtfläche Grundstück gem. Grundbuch:............ PLANVERFASSER HOFFMANN & HOFMANN GMBH Architektur- und Ingenieurbüro. Schwägrichenstraße 4, 04107 Leipzig Tel.: 0341-91058-0, Fax: 0341-91058-22, info@hoffmann-hofmann.de BAUHERR Stadt Leipzig - Dezernat V Amt für Jugend, Familie und Bildung | Abt.51.6 Schulen/ Bau | SG 51.63 Bau Postanschrift: Georg-Schumann-Straße 357 | 04159 Leipzig | Tel.: 0341.123 1034 Fax.: 0314.123 1225 | email: bertram.plate2@leipzig.de | www.leipzig.de PHASE PLANINHALT Vorstudie Übersicht der Maßnahmen UMA - 20 Plätze Unbgeleitete Minderjährige Ausländer 1. Wirtschaftshof und Anlieferzone PROJEKTNR. MASZSTAB 242-K-1115 1:1000 SEITE gedruckt am: 05.10.2015 Anlage 2: Grundriss Obergeschosse - Nutzungsbelegung Anlage 2: Grundriss Erdgeschoss - Nutzungsbelegung