Daten
Kommune
Leipzig
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1046796.pdf
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2,5 MB
Erstellt
30.11.15, 12:00
Aktualisiert
29.01.16, 09:54
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Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02147
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Jugendhilfeausschuss
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Planungsbeschluss zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des offenen
Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14 in Leipzig Thekla, einschließlich der Schaffung
dauerhafter Betreuungsplätze für die Unterbringung minderjähriger Asylsuchender
und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 26.01.2016:
1. Für die Sanierung und Modernisierung des OFT 50NordOst, Klingenthaler Straße 14, in 04349
Leipzig-Thekla wird der Grundsatz- und Planungsbeschluss gefasst.
2. Die Planung für die Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI wird umgehend beauftragt.
3. Die Planungskosten der LP 1 bis LP 3 betragen für die Sanierung des Bereiches OFT 125.400 €
(davon Innensanierung 69.300 € und anteilige Hüllensanierung 56.100 €).
Die Mittel waren im Haushaltsjahr 2015 im PSP - Element "OFT Klingenthaler Straße 14"
7.0000756.7004 veranschlagt. Die nicht verbrauchten Mittel werden im Rahmen des
Jahresabschlusses 2015 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2016 übertragen. Die
Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Beigeordneten für
Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt.
4. Die Planungskosten der LP 1 bis LP 3 betragen für die Sanierung und Modernisierung des
Bereiches umA 78.600 € (davon Innensanierung 53.100 € und anteilige Hüllensanierung 25.500 €).
Die Mittel sind im Haushaltsjahr 2016 im PSP - Element „Unterbringung umA - Klingenthaler Str. 14 “
(7.0001543.700) außerplanmäßig bereitzustellen.
5. Die außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016 i.H.
v. 78.600 € im PSP – Element „Unterbringung u.m.A. - Klingenthaler Str. 14 “ (7.0001543.700)
werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne
Deckung Finanzhaushalt Asyl" (1098400000).
6. Über eine Realisierung der einzelnen Bauabschnitte, einschließlich der terminlichen Einordnung
insbesondere der Hüllensanierung, ist im Rahmen des Baubeschlusses zu entscheiden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
wird mit BB
nachgereicht
Einzahlungen
Auszahlungen
2015
2016
2016
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
2015
2016
2016
nein
von
7.0000756.700 7.0000756.700
7.0000756.700 7.0000756.700
7.0001543.700 7.0001543.700
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
HAUSHALTSVORLAGE
Planungsbeschluss
für die Maßnahme Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, in Leipzig Thekla, einschließlich der Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die Unterbringung minderjähriger Asylsuchender
Bauvorhaben:
Planungsbeschluss zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, in Leipzig Thekla, einschließlich der
Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die Unterbringung minderjähriger Asylsuchender
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Str. 126, 04317 Leipzig
Stand:
11.01.16
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, in Leipzig Thekla, einschließlich der Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die
Unterbringung minderjähriger Asylsuchender /Stand vom: 11.01. 2016
Inhaltsverzeichnis
1 Grundlagen.....................................................................................................................3
1.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption ...................................................................................3
1.2 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen..................................................................................3
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens..................................................3
IST-Zustand.....................................................................................................................3
Ableitung des Investitionsbedarfes...................................................................................3
Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit....................................................................4
Alternativlösungen............................................................................................................4
Folgen bei Nichtbeschlussfassung...................................................................................4
3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.5
3.7
Beschreibung der beabsichtigten Investition..............................................................4
Städtebauliche Einordnung .............................................................................................4
Erläuterung Projektkonzept..............................................................................................4
Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition ..................................................5
Eigentumsverhältnisse.....................................................................................................5
Energiekonzept ...............................................................................................................5
Barrierefreies Bauen........................................................................................................5
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen......................................................................5
4
Investitionsaufwand.......................................................................................................6
5
Finanzierungsplan.........................................................................................................6
6 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung....................................................6
6.1 Folgekosten.....................................................................................................................7
6.2 Aufwandsvergleiche.........................................................................................................7
7
Fristenplan......................................................................................................................7
8
Planungsbeteiligte.........................................................................................................7
Anlagen:
•
•
Anlage 1
Anlage 2
Lageplan Flurstück
Nutzungsvorschlag Grundrisse EG, 1. und 2. OG
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, in Leipzig Thekla, einschließlich der Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die
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1
Grundlagen
1.1
Ziel- und Entwicklungskonzeption
Ziel der vorgesehenen Um- und Ausbaumaßnahmen am Objekt Klingenthaler Straße
14 in 04349 Leipzig-Thekla ist die schrittweise bauliche Sanierung und Modernisierung des Gebäudes als offener Freizeittreff (OFT) „50ºNordOst“ in Verbindung mit
der Schaffung von 22 dauerhaften Betreuungsplätzen für die Unterbringung minderjähriger Asylsuchender.
Das Gebäude Klingenthaler Str. 4 einschließlich dazugehörigem Grundstück befindet
sich im Eigentum der Stadt Leipzig.
Der OFT „50ºNordOst“ wird nach Realisierung des Bauvorhabens weiterhin durch
den Internationalen Bund (IB) betreut werden. Zukünftig sollen auch die Betreuungsplätze für minderjährige Asylsuchende (u.m.A.) mit durch den IB betrieben werden.
Gebäudeeigentümer bleibt die Stadt Leipzig, vertreten durch das Amt für Jugend,
Familie und Bildung.
Die Umsetzung des Bauvorhabens ermöglicht die Schaffung deutlich verbesserter
Bedingungen für den offenen Freizeittreff und verknüpft zudem die zwingende notwendige Versorgung unbegleiteter minderjährige Ausländer (durch Gesetzesnovellierung §§ 42 a-e SGB VIII und Bundes- und Länderverteilung auf die Stadt Leipzig)
sinnvoll mit vorgenanntem Angebot.
Neben der Verfügbarkeit des städtischen Grundstückes ist insbesondere die günstige sozialräumliche Lage (reizarm, gewachsenes Wohngebiet) von Vorteil und ermöglicht auf Grund der räumlichen Gegebenheiten einen sinnvollen Integrationsansatz in Verbindung mit dem bereits bestehenden Freizeittreff.
1.2
Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen
Die Notwendigkeit des Bauvorhabens ergibt sich aus folgenden Beschlüssen/ Handlungsgrundlagen:
–
–
–
–
–
–
§ 27 SGB VIII, Rechtsanspruch auf personenbezogene Hilfen zur Erziehung
Teilfachplanung Hilfen zur Erziehung DS Nr. DSIV/4056 / Beschluss Nr. RBIV1611/09
Erlass des SMS zur Ausgestaltung des Betriebserlaubnisverfahrens nach § 45
SGB VIII
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung
und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 09.06.2015
Änderungsanträge zum Doppelhaushalt 2015/2016: A-078/15; A-079/16
Teilfachplan Kinder- und Jugendförderung ( RBV 1348/12). Darin ist die Stabilisierung der Maßnahmen und Angebote der OFT nach SGB VIII §§11 – 16
als Ziel formuliert und damit einhergehend die Standortsicherung beschrieben.
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Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, in Leipzig Thekla, einschließlich der Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die
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–
2
2.1
Erlass zur Anwendung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für
Soziales vom 30. Juli 2008 zur Förderung von Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen (FRL Investitionen) im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in
Einrichtungen der Jugendhilfe vom 3. November 2015
Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens
IST-Zustand
Das Gebäude wurde 1977 in DDR-Plattenbauweise/ (Typ Ratio 72-Kiga-Kikri-18090) als Kindergarten und Kinderkrippe errichtet.
Seit 1987 wird das Gebäude u.a. als offener Freizeittreff genutzt. Seit 1992 wird der
linke Teil des Gebäudes durch den Mütterzentrum e.V. genutzt. Ebenso befindet
sich vom Freizeithäuser e.V. eine Ludothek im Objekt. Das Mütterzentrum wird im
Verlauf des Jahres 2016 in Abstimmung mit dem Träger verlagert, verbleibt jedoch
im Planungsraum Nordost bzw. Nord. Die Ludothek, ein weiterer Mieter, hat kein
Ausweichobjekt. Der Träger ist auf das weitere mietfreie Nutzen der Räume angewiesen. Im Haus stehen zahlreiche Räumlichkeiten leer bzw. sind lediglich als Lagerräume etc. genutzt.
Bedingt durch die seit 1977 ununterbrochene Nutzung unterlagen die Gebäudeteile
einem hohen Verschleiß. Sowohl im Inneren als auch an der Gebäudehülle besteht
erheblicher Sanierungsbedarf. Eine grundhafte Sanierung wurde nicht vorgenommen. Zudem weist die Gebäudesubstanz u.a. Mängel im Brandschutzbereich verbunden mit einer teilweise desolaten Elektroanlage auf.
Weiterhin sind die großen Freiflächen nicht zuletzt durch die nur eingeschränkte Nutzung und den auch daraus resultierendem Vandalismus zu überarbeiten bzw. neu zu
gestalten.
2.2
Ableitung des Investitionsbedarfes
Der Freizeittreff soll am bestehenden Standort erhalten bleiben und das Objekt muss
dafür grundsätzlich saniert werden.
Um das gesamte Objekt optimal zu nutzen, sollen ca. 35 % der Bruttogeschossfläche zur Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer belegt
werden. Neben den stetig anwachsenden Fallzahlen einheimischer Kinder und Jugendlicher, die in stationären Einrichtungen betreut werden müssen, rechnet die
Stadt mit ca. 300 unbegleiteten minderjährigen Ausländern (kurz „u.m.A.“ für unbegleitete, minderjährige Ausländer), die sowohl durch die weiter angespannte weltpolitische Lage, als auch durch die Gesetzesanpassungen im Kinder – und Jugendhilferecht (u.a. §§ 42a- e SGB VIII) in der Stadt Leipzig mit Unterbringungsangeboten
versorgt werden müssen.
Die Stadt Leipzig verfügt für die o.g. Aufgabe über zu wenig räumliche Betreuungskapazitäten. Mit der Realisierung der Baumaßnahme und der anschließenden Betreibung des OFT und des stationären Angebotes werden durch den IB Mitte gGmbH,
Niederlassung Sachsen, Betrieb Sachsen Nord, Kapazitäten für eine integrative
Flüchtlingsbetreuung geschaffen.
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2.3
Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit
Die Dringlichkeit der fallbezogenen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen
durch den ASD zur Sicherung des Kindeswohls als gesetzliche Pflichtaufgabe erfordert die zeitlich nicht aufschiebbare Notwendigkeit des Angebotsaufbaus. Dem IB als
freier Träger der Jugendhilfe kommt eine besondere Verantwortung im Rahmen seiner subsidiären Aufgabenerfüllung zur Bereitstellung ausreichender Kapazitäten für
die Stadt Leipzig zu. Die Stadt Leipzig ist somit zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe
zwingend auf die schnellstmögliche Umsetzung des Angebots des freien Trägers IB
angewiesen. Neben der Sicherung des Kindeswohls ist bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländern die zügige Integration in die Gesellschaft ein unabdingbares
Ziel. Die im Konzept gegebene Nutzung beider Angebote als lebensnahe Variante
der Begegnung und Eingliederung erfüllt diesen Zweck auf intensive pädagogisch
begleitete Art und Weise.
2.4
Alternativlösungen
Auf Grund des Stadtratsbeschlusses gibt es keine Alternative für die Sanierung des
OFT. Es handelt sich hier um einen gewachsenen Standort der Jugendhilfe, der gerade auch in der räumlichen Nähe zum Oberschulstandort nicht in Frage zu stellen
ist.
Die Verbindung eines Angebotes zur Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern mit einem Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist nahezu optimal für eine möglichst schnelle soziale Integration dieser Kinder
und Jugendlichen. Leipzig verfügt nicht über sehr viele Standorte, wo eine solche
Verbindung herzustellen ist, daher sollte die Chance an diesem Standort ergriffen
werden.
2.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Bei Nichtbeschlussfassung können dringend benötigte stationäre Kapazitäten zur
bedarfsgerechten Versorgung von Kindern und Jugendlichen/ Familien in bedrohlichen Krisensituationen nicht geschaffen werden. Das AfJFB kann seiner gesetzlichen Verantwortung gemäß SGB VIII nicht nachkommen. Im Hinblick auf massiv
steigende Flüchtlingszahlen müssen zwingend entsprechende Kapazitäten geschaffen werden, um der hoheitlichen Aufgabe der Unterbringung minderjähriger Ausländer und / oder Fällen mit HzE Bedarf gerecht werden zu können. Ohne die pädagogische Intervention der aktiven Eingliederung in die Gesellschaft durch den angegliederten und inhaltlich in dieser Richtung ausgestalteten OFT ist eine Förderung im
Bereich der sozialen und interkulturellen Fähigkeiten sowohl der deutschen als auch
der ausländischen Jugendlichen nicht möglich. Es ist Aufgabe der Jugendhilfe spätere Fehlentwicklungen und Integrationsschwierigkeiten in den Biografien zu vermeiden und das Abgleiten in andere, durch schwierige Lebenslagen erzwungene Szenarien zu verhindern. Es ist davon auszugehen, dass viele ehemalige umA in
Deutschland bleiben werden.
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Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, in Leipzig Thekla, einschließlich der Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die
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3
3.1
Beschreibung der beabsichtigten Investition
Städtebauliche Einordnung
Das betreffende Grundstück befindet sich im ehemaligen Neubaugebiet Thekla, welches ab 1976 mit über 1600 Wohneinheiten zu DDR-Zeiten errichtet wurde.
Das Objekt selbst liegt im ruhigen Innenbereich in der zu DDR-Zeiten in L-förmiger
Form herum errichteten Wohnbebauung. Östlich in etwas weiterer Entfernung befinden sich Einfamilienhäuser in einem stärker durchgrünten Stadtbereich. Das Freigelände ist geprägt von nunmehr bereits größerem Baumbestand, u.a. angepflanzt zur
Bauzeit des Gebäudes in den 70er Jahren.
3.2
Erläuterung Projektkonzept
Im Rahmen des vorgesehenen Umbau werden die vorhandenen Grundrissflächen
neu belegt. Vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit soll die Grundrissstruktur im
wesentlichen beibehalten werden. So ist u.a. geplant den Haupteingang zum OFT
öffentlichkeitswirksam zum Straßenraum im nördlichen Gebäudeteil, verbunden mit
weiteren Räumlichkeiten, erneut anzuordnen.
Der Bereich für die 22 avisierten Betreuungsplätze für unbegleitete minderjährige
Ausländer wird ebenfalls über beide Gebäudeteile, allerdings lediglich im Erdgeschoss untergebracht. Das hierfür geplante Raumprogramm beinhaltet u.a. folgende
Räumlichkeiten: 12 Zweibettzimmer, 2 Gemeinschaftsräume für Spiel und Begegnung, Büro, Bereitschaftszimmer, 2 Küchen mit integriertem Essbereich und Sanitäreinrichtungen, Wirtschaftsräume und sonstige Räumlichkeiten nach den Vorschriften
des Landes Sachsen.
Die Obergeschosse des rückwärtigen Gebäudeteils stehen ausschließlich dem OFT
und der Ludothek zur Verfügung. Die zukünftige nutzbare Bruttogeschossfläche für
den OFT beträgt ca.1310 m², für die Ludothek sind ca. 263 m² vorgesehen. Der
nördliche eingeschossige Gebäudeteil bietet zudem Ausbaureserven im Kellergeschoss.
Das mit über 6000 m² sehr große Freigelände soll wie folgt aufgeteilt werden. Dem
„u.m.A.- Teil“ werden ca. 475 m² zugeordnet. Der OFT erhält den weitaus größeren
Freibereich mit ca. 2422 m². Verbleibende Flächen von ca. 1322 m² am Gebäude
und in den Innenhöfen müssen im Rahmen der Hüllensanierung neu gestaltet werden.
Zudem ist durch den Betreiber vorgesehen bei Bedarf Freibereiche auch gemeinsam
bzw. wechselseitig zu nutzen, um so optimale Synergieeffekte zwischen OFT und
u.m.A. Betreuung zu erzielen. Gleiches gilt für eine temporäre Mitnutzung der Räumlichkeiten des OFT oder der Ludothek.
Der Umgang mit der sonstigen noch verbleibenden Freifläche in Höhe von 1878 m²
wird im Baubeschluss präzisiert. Vorstellbar ist u.a. eine öffentliche Nutzung für die
angrenzende Wohnbebauung.
Für die o.g. Maßnahmen ist ein Bauantragsverfahren zwingend notwendig. Aus wirtschaftlichen Gründen ist ein Bauantrag für das gesamte Gebäude mit den zwei vorgesehenen Nutzungen zu stellen. Ob die Einhaltung der aktuellen EnEV, u.a. enerSeite 6 von 11
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getische Ertüchtigung der Gebäudehülle, dabei eine Auflage der Baugenehmigungsbehörde sein wird oder Novellierungen im Rahmen des Asylbeschleunigungsgesetzes gelten, kann nur im weiteren Planungsprozess geprüft werden.
Die Realisierung aller Maßnahmen des Innenausbaus kann nur gemeinsam in einem
Bauabschnitte sinnvoll erfolgen. Der Realisierung in mehreren Bauabschnitten stehen sowohl wirtschaftliche als auch funktionell nutzungsbedingte Gründe entgegen.
Gegebenenfalls sind jedoch während der Baumaßnahme noch nicht bzw. bereits fertiggestellte Teilbereiche des OFT teilweise nutzbar.
In einem zweiten Bauabschnitt anschließend oder gar in Teilen überlappend sollte
bei entsprechender Beschlussfassung, z.B. zum Doppelhaushalt 2017/18, in einem
weiteren Bauabschnitt die energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle umgesetzt
werden. Sollten hier im Rahmen des Asylbeschleunigungsgesetzes Ausnahmen gelten ist ebenfalls im Rahmen des Baubeschlusses über die Realisierung zu entscheiden.
3.3
Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition
- Verbesserung der Bedingungen für die Nutzer des Gebäudes, insbesondere des
OFT „50ºNordOst“ und der Ludothek
- ggf. Energetische Verbesserung des Gebäudes durch Einhaltung der EnEV 2009
- Senkung der Folgekosten
- Beseitigung der Brandschutzmängel als Pflichtaufgabe der Stadt Leipzig
- Beseitigung sonstiger Sicherheitsmängel verbunden mit der Gewährleistung der
Einhaltung aktueller Vorschriften und Ausbaustandards
3.4
Eigentumsverhältnisse
Eigentum:
Gemarkung:
Flurstücks-Nr.:
Größe in m²:
3.5
Stadt Leipzig
Thekla
858
7.950 m2
Energiekonzept
Die Planung der Sanierung erfolgt unter den Gesichtspunkten einer effizienten Gesamtinvestition mit folgenden Zielen:
• niedrige Betriebskosten
• niedrige Investitionskosten
• hohe Funktionalität
• wirtschaftliche Betriebsführung
• Prinzipiell sind für die Planung einer so grundlegender Sanierung, verbunden
mit einer teilweisen Umnutzung die Vorgaben der aktuellen ENEV verbindlich.
Ggf. gelten Ausnahmen um Rahmen des Asylbeschleunigungsgesetzes.
3.5
Barrierefreies Bauen
Das Gebäude wird in Teilen barrierefrei errichtet. Die Planung wird frühzeitig mit dem
Gesundheitsamt der Stadt Leipzig abgestimmt.
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3.7
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Bei der Gestaltung im Gebäudeinnern, z.B. des Farbkonzeptes im Gebäudeinneren,
werden nach Möglichkeit die späteren Nutzer, Kinder und Betreuer, einbezogen werden.
4 Investitionsaufwand
Kostenermittlung überschläglich Bruttokosten in EUR
Mehrwertsteuersatz:
19 %
Kostenermittlungsstufe:
Kostenüberschlag für alle Bauabschnitte
1. BA2)
(Sanierung OFT und u.m.A –
Innenbereich, inkl. anteilige
Außenanlagen)
2. BA
(Sanierung gesamte
Gebäudehülle, inkl. anteilige
Außenanlagen )
KG
Kostengruppe
100
Grundstück
0
0
200
Öffentliche Erschließung
0
0
300
Bauwerk – Baukonstruktion
880.000
962.000
400
Bauwerk – Technische
Anlagen
545.000
10.000
500
Außenanlage
199.000
113.000
600
Ausstattung und
Kunstwerke1)
0
0
700
Baunebenkosten
408.000
272.000
2.032.000
1.357.000
Summe
Gesamtinvestition
3.389.000
1)
Anfallende Kosten, insbesondere für die Ausstattung u.m. A. können erst mit Baubeschluss mitgeteilt werden.
2)
Die Kosten für den notwendigen Umbau und damit auch Tausch der Fenster wurden beim Innenausbau des u.m.A. Bereiches bereits berücksichtigt.
Generell werden Kosten des Umbaus für den u.m.A. Bereich getrennt ermittelt und
abgerechnet, um eine maximale Refinanzierung beim Bund bzw. Land gewährleisten
zu können. Kosten zur Gestaltung der Freiflächen , die weder durch den OFT noch
durch die u.m.A. - Betreuungsplätze genutzt werden, wurden nicht berücksichtigt.
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5
Finanzierungsplan
Maßnahme
gesamt
davon förderfähig – hier umA
Fördermittel
Eigenmittel
Kosten in €
3.389.000,00 €
880.000,00 €
792.000,00 €
2.597.000,00 €
Die
Prüfung
zur
Einwerbung
weiterer
Fördermittel
über
das
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KinvFG, max. 75 % Förderung) erfolgt
unabhängig von oben aufgezeigtem Finanzierungsansatz.
6
Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
Nach gegenwärtigem Stand ist vorgesehen das gesamte Vorhaben in zwei Bauabschnitten, vorbehaltlich der Zustimmung der zu beteiligenden Gremien im Rahmen
des Baubeschlusses, zu realisieren.
Im Rahmen der Haushaltsplanung zum Doppelhaushalt 2015/16 wurden mittels der
Haushaltsänträge A 078/15 und A 079/16 insgesamt 900 T€ für 2015/2016 für die
Sanierung des OFT eingestellt.
Für die „Bereitstellung von Betreuungsplätzen für u.m.A.“ sind bereits pauschal Fördermittel beim Freistaat Sachsen beantragt. Der angegebene Finanzierungsansatz
beruht somit auf einer Bewilligung von 792 T€ Förderung. Dabei wird von 40 T€ Förderung pro Betreuungsplatz, exklusive dem durch die Stadt Leipzig zu erbringenden
Eigenanteil von 10 % ausgegangen.
Im Rahmen des vorliegenden Planungsbeschlusses ist dabei vorerst lediglich über
die Planungskosten der Leistungsphasen 1 – 3 HOAI (= Entwurfsplanung, sowie diverse Gutachten) sowohl für den OFT, als u.m.A. Bereich, einschließlich der Planungen zur Gebäudehülle (LP 1 -3) 2. Bauabschnitt) in Höhe von 204 T€ zu entscheiden. Entsprechend Kosten sind mit * gekennzeichnet.
Der Nachweis der Deckung des gegenwärtig noch vorhandenen Defizites erfolgt innerhalb des notwendigen Baubeschlusses. Die Deckung von Finanzierungsdefiziten
des OFT – Anteils erfolgt ebenfalls aus dem nicht pflichtigen Bereich.
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Die Einordnung des Mittelbedarfes in die entsprechenden Jahresscheiben, inkl. noch
bestehender Defizite stellt folgende Übersicht dar (alle Angaben in €).
HH-Jahr
2015
2016
2017
Gesamt
umA
OFT
umA
OFT
umA
GebäudeOFT
7.0000756 7.0001543 7.0000756 7.0001543 7.0000756 7.0001543
teil
1. BA Innensanierung, inkl. Freianlagen
Gesamt
4.050
1.900** 1.147.950
Davon
Planungsmittel bis
zur LP 3
4.050
1.900**
Städtischer Zuschuss
4.050
Fördermittel
0
0
Bisher
ohne
Deckung
0
0
878.100
0
0 2.032.000
65.250
51.200
0
0
1.900 1.147.950
86.100
0
0 1.240.000
0
792.000
0
0
308100
88.000
0
0
122.400*
792.000
396.100
2. BA Hüllensanierung, inkl. Freianlagen
Gesamt
56.100
25.500
874.900
400.500 1.357.000
Davon
Planungsmittel bis
zur LP 3
0
0
56.100
25.500
0
0
81.600*
Städtischer Zuschuss
0
0
56.100
25.500
874.900
Fördermittel
0
0
0
0
0
0
0
Bisher
ohne
Deckung
0
0
0
25.500
0
0
25.500
400.500 1.357.000
Kosten gesamt OFT, inkl. Freianlagen und Gebäudehülle
2.083.000
Kosten gesamt umA, inkl. Freianlagen und Gebäudehülle
1.306.000
Gesamtinvestition
3.389.000
** Die für den Bereich umA verausgabten Auszahlungen in 2015 wurden aus den Mitteln des Bereichs
OFT vorfinanziert und sind diesem wieder zuzuführen.
Präzisierte Aussagen zu Mittelbedarf, insbesondere bezogen auf die notwendigen
Jahresscheiben für den zweiten Bauabschnitt erfolgen im Rahmen des Baubeschlusses. Idealerweise stehen diese im Haushaltsjahr 2017, wie in o.g. Tabelle dargeSeite 10 von 11
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage: Planungsbeschluss zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, in Leipzig Thekla, einschließlich der Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die
Unterbringung minderjähriger Asylsuchender /Stand vom: 11.01. 2016
stellt, zur Verfügung. Die Einordnung der Mittel für das Haushaltsjahr 2017 erfolgt im
Rahmen der Haushaltsplanung zum Doppelhaushalt 2017/2018 innerhalb des Investitionsbudgets des Amtes für Jugend, Familie und Bildung.
6.1
Nutzungskosten
Die Höhe der Folgekosten kann erst in der Vorlage Baubeschluss eingeschätzt werden. Erst dann liegt eine Entwurfsplanung vor, die die Grundlage für die Erstellung
des Energiebedarfsausweises und die Ermittlung der Betriebs- und Folgekosten bildet.
6.2
Aufwandsvergleiche
O.g. Kosten entsprechen bundesweiten Vergleichskosten und sind auf Grundlage
von Baupreiskatalogen erstellt.
7
Fristenplan
Vorbereitung:
Planungsbeschluss
01/2016
Planung, LP1-3
04/2016
Baubeschluss
05/2016
Baudurchführung:
Baubeginn 1.BA
Bauende 1.BA
Baubeginn 2.BA*
8
schnellstmöglichst
schnellstmöglichst
nach Möglichkeit zu Bauabschnitt 1 überlappend, abhängig von Beschlussfassung und Haushaltsplanung
Planungsbeteiligte
Objektplanung nach § 33 HOAI
Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI
Tragwerksplanung nach § 49 HOAI
wird noch festgelegt
wird noch festgelegt
wird noch festgelegt
Seite 11 von 11
1.032,27 m2
UMA
2. Freifläche UMA
289,69 m2
747,87 m2
OFT
3. Freifläche OFT
2.422,45 m2
Klingenthaler Straße 14 - 04349 Leipzig
4. Freifläche Sonstige
1.877,63 m2
Anmerkungen
Ermittlung und Darstellung der Teilflächen anhand des Katasterplanes M 1:1000
Gesamtfläche Grundstück gem. Grundbuch:............
PLANVERFASSER
HOFFMANN & HOFMANN GMBH
Architektur- und Ingenieurbüro. Schwägrichenstraße 4, 04107 Leipzig
Tel.: 0341-91058-0, Fax: 0341-91058-22, info@hoffmann-hofmann.de
BAUHERR
Stadt Leipzig - Dezernat V
Amt für Jugend, Familie und Bildung | Abt.51.6 Schulen/ Bau | SG 51.63 Bau
Postanschrift: Georg-Schumann-Straße 357 | 04159 Leipzig | Tel.: 0341.123 1034
Fax.: 0314.123 1225 | email: bertram.plate2@leipzig.de | www.leipzig.de
PHASE
PLANINHALT
Vorstudie
Übersicht der Maßnahmen
UMA - 20 Plätze Unbgeleitete Minderjährige Ausländer
1. Wirtschaftshof und Anlieferzone
PROJEKTNR.
MASZSTAB
242-K-1115
1:1000
SEITE
gedruckt am:
05.10.2015
Anlage 2: Grundriss Obergeschosse - Nutzungsbelegung
Anlage 2: Grundriss Erdgeschoss - Nutzungsbelegung