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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1049959.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
12.01.16, 12:00
Aktualisiert
27.10.17, 07:11

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Anfrage Nr. VI-F-02284 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 24.02.2016 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Streusalz-Einsatz minimieren Sachverhalt: In den Wintermonaten kommt es aufgrund der Witterungsbedingungen vermehrt zum Einsatz von Streusalz. So berichtete die Stadtreinigung gegenüber der Leipziger Volkszeitung in ihrem Artikel am 05. Januar 2016, dass bei der dünnen Schneedecke Feuchtsalz auf das betreute Straßennetz aufgebracht wurde. 331 km Straße würden von der Stadtreinigung betreut, der Rest des 582 km langen Straßennetzes von anderen Anbietern bewirtschaftet. 2.500 t Streusalz gibt die Stadtreinigung als Reservoir für die Wintermonate 2015/2016 an. Dem widerspricht die aktuelle Satzung über den Winterdienst in der Stadt Leipzig vom 20.09.2012. Demnach dürfen nach § 5 auftauende und umweltschädigende Streumittel wie Streusalz nur dann verwendet werden, „wenn auf Grund besonderer Witterungsbedingungen (z. B. Blitzeis) mit anderen Mitteln keine hinreichende Wirkung erzielt werden kann. […] Zum Abstumpfen sind Streumittel wie Sand, Splitt und Blähschiefer zu nutzen.“ Blitzeis ist nicht aufgetreten in den Tagen vom 04. bis 06. Januar 2016. Streusalz wurde dennoch massiv eingesetzt auf den Leipziger Straßen und im Schienennetz der LVB. Der Einsatz von Streusalz und Salzlauge ist ökologisch bedenklich. Besonders für Bäume und Pflanzen wirkt das Salz schädlich, führt zum Absterben der Blätter und erhöht den ph-Wert des Bodens. Streusalz greift aber auch Gebäude und Fahrzeuge an. Es geht ins Grundwasser und schadet auch Tieren. Salz schadet und verursacht dadurch direkte und indirekte Kosten für die Bürgerinnen und Bürger. Es gibt bereits eine Reihe von umweltverträglichen Streugutmitteln, welche durch den Blauen Engel zertifiziert und genauso wirksam wie Salz sind. Wir fragen daher an: 1. Warum und in welchem Umfang wurde Streusalz in den Tagen vom 04. bis 06. Januar 2016 auf den von der Stadtreinigung betreuten Straßen Leipzigs sowie im Schienennetz der LVB ausgetragen, obwohl kein Blitzeis eintrat und die Winterdienstsatzung den Einsatz von Streumitteln wie Sand, Splitt und Blähschiefer vorschreibt? 2. Wie sieht die Konzeption der Stadt Leipzig / Stadtreinigung und der LVB aus, die Streusalzverbringung zu minimieren? 3. Welche kostensparenden und umweltschonenende Ersatzstoffe nutzt die Stadtreinigung Leipzig und die LVB und in welchem Umfang? 4. Wann werden aus Umweltgründen die einzusetzenden Mengen an Streusalz reduziert? 5. Wie ist der Einsatz von Streusalz in Leipzig auf Straßen, Fahrradwegen, Gehwegen und im Wirkungsbereich der LVB geregelt? 6. Wie werden die Leipzigerinnen und Leipziger und auch die Gehwegsreinigungsfirmen darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet sind, ihre Gehwege zu reinigen und sturzfrei zu halten, dass aber die Verwendung von Streusalz auf Gehwegen umweltschädlich und verboten ist 7. Wie oft wurde das unsachgemäße Streuen von Streusalz durch Anlieger bzw. Straßenreinigungsfirmen in Leipzig in den letzten fünf Jahren kontrolliert bzw. wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden diesbezüglich ausgesprochen?