Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1043913.pdf
Größe
14 MB
Erstellt
04.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.07.16, 11:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01815
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
20.01.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bebauungsplan Nr. 425 "Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße";
Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain;
Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ wird für das im
Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Sachverhalt:
Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“.
Anlagen:
Prüfkatalog
Beschreibung des Sachverhaltes
Übersichtskarte
Übersichtsplan
Auszug Flächennutzungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.01.2016
zu 19.9
Bebauungsplan Nr. 425 "Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße";
Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain;
Aufstellungsbeschluss
Vorlage: VI-DS-01815
Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ wird für das
im Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 21. Januar 2016
Seite: 1/1
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
nein
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
1
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Beschreibung des Sachverhaltes
Bebauungsplan Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“
Aufstellungsbeschluss
Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 425
„Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ für das in den Anlagen, der Übersichtskarte und dem
Übersichtsplan, kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden.
Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben:
• Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass gegenüber der heutigen Situation
erstmals die Grundlage für die planungsrechtliche Zulässigkeit gewerblicher Nutzungen im Gebiet
geschaffen wird. Hinsichtlich der vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzung ist davon auszugehen,
dass diese innerhalb des Gebietes dann nicht mehr ausgeübt werden kann. Allerdings ist der Wegfall
der landwirtschaftlich genutzten Flächen aufgrund der geringen Größe und ihrer isolierten Lage für
die wirtschaftliche Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebes nur von geringer Bedeutung.
• Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur
In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass die Entwicklung/Ergänzung einer
familienfreundlichen Wohnsiedlung zu einer Wohnraumangebotsverbesserung führt. Die Bildung
von Wohneigentum führt zu einer stärkeren Identifizierung der Bewohner mit ihrem Stadtteil. Die
Ausweisung neuer Baugrundstücke in Ergänzung zur bestehenden Wohnbebauung führt zu einer
Durchmischung der Nutzergruppen und demzufolge auch zu einer ausgeglicheneren Altersstruktur.
Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der Aufstellung
des B-Planes auf die Stadt zukommen können, einschließlich
- der Einbeziehung städtischer Flächen in das Plangebiet,
- sonstiger Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. durch Maßnahmen zum Ausgleich von
Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) oder
- das Erfordernis zum Grunderwerb durch die Stadt,
können erst im Laufe des weiteren Verfahrens ermittelt werden.
Alle anfallenden Folgekosten sind rechtzeitig in die Planung der jeweiligen Haushaltsjahre
aufzunehmen. Die Deckung dieser Kosten ist aus dem Eckwert der dafür zuständigen Ämter zu
gewährleisten.
Landwirtschaftliche Flächen in einer Größe von ca. 1,7 ha sind von der Planung betroffen. Diese
Flächen sind derzeit an landwirtschaftliche Betriebe verpachtet. Ein Wegfall dieser Flächen wird
aufgrund der geringen Größe und der isolierten Lage die Fortführung des landwirtschaftlichen
Betriebes voraussichtlich nicht in Frage stellen. Detaillierte Analysen erfolgen im weiteren
Verfahren.
Flächen im Eigentum der Stadt sind von der Planung betroffen. Näheres siehe Kap. 2 und 4 der
Begründung zum B-Plan.
Dem Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten
unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.
15.10.2015
Wildentensteig
Dieskaustr
aße
Emil-Teich-Straße
Nimrodstraße
Wildentensteig
Emil-Teich-Straße
Nimrodstraße
Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 425
„Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“
(Aufstellungsbeschluss)
Stadtbezirk:
Südwest
Ortsteil:
Knautkleeberg-Knauthain
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Planverfasser:
Stadtplanungsamt
20.10.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 2
1.
Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Südwest, im Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain1.
Es umfasst eine Fläche von ca. 4,2 ha und wird umgrenzt
•
im Norden von der Straßenverkehrsfläche „Wildentensteig“,
im Osten von Ackerflächen,
im Süden von einer Kleingartenanlage,
im Südwesten von einem privaten Wohngrundstück und
im Nordwesten von Ackerflächen.
Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus dem Übersichtsplan zu ersehen.
2.
Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis
Ausgangslage
Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich und unterliegt der planungsrechtlichen Beurteilung
nach § 35 BauGB. Das Gebiet ist Teil einer überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grünzone,
welche vollständig von angrenzenden Siedlungsräumen Knautkleebergs umschlossen wird.
Die im Plangebiet nördlich der Emil-Teich-Straße gelegenen Flächen (ca. 1,5 ha) befinden sich im
Eigentum der Stadt Leipzig und sind überwiegend mit baulichen Anlagen bebaut, welche ehemals
einer Gärtnerei, heute jedoch gewerblichen Nutzungen dienen. Folgende Nutzungen werden derzeit
(2015) ausgeübt: Landwirtschaftliche Hallennutzung und Hofladen, Kosmetik- und Friseurfachschule, Friseur- und Schönheitssalon, gärtnerische Nutzung des Geländes wurde Ende der 90er
Jahre aufgegeben.
Die im Plangebiet südlich der Emil-Teich-Straße gelegenen Flächen (ca. 2,5 ha) stehen im privaten
Eigentum. Hier befinden sich zwei bebaute Wohngrundstücke, Gartengrundstücke sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) ist die Fläche des Plangebietes als Wohnbaufläche und
im Landschaftsplan (LSP) als Fläche für die Landwirtschaft (Acker bzw. Baumschule) dargestellt.
Für den Standort gilt das Leitbild 3 „Offenland/Agrarlandschaft“.
Im Stadtentwicklungsplan (STEP) - Wohnungsbau- und Stadterneuerung, Teilplan Wohnungsbau
(Fortschreibung 2010) wird das Plangebiet als Fläche ohne Entwicklungspriorität (langfristige Flächenreserve) dargestellt.
Beim dem zu entwickelnden Plangebiet handelt es sich um einen verhältnismäßig kleinen Bereich
bzw. Standort. An diesem Mikrostandort haben sich nördlich der Emil-Teich-Straße Nutzungen angesiedelt, die mit der derzeitigen planungsrechtlichen Gebietseinstufung (§ 35 BauGB) nicht vereinbar sind. Diese müssen entweder aufgegeben werden oder im Rahmen einer Bebauungsplanung
eine Zulässigkeitsperspektive erhalten. Es handelt sich um eine gewachsene, für ländlich strukturierte Ortsteile übliche Nutzungsmischung. Konflikte mit der angrenzenden Wohnnutzung sind nicht
bekannt.
1
Stadtbezirks- und Ortsteilbezeichnungen lt. Ratsbeschluss 423/92, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss III-411/00
20.10.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 3
Aus diesem Grund soll das Problem der planungsrechtlichen Zulässigkeit für den Großteil der nördlich der Emil-Teich-Straße bestehenden Nutzung durch Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO geregelt werden. Bei perspektivischer Aufgabe der bestehenden Nutzungen können als Nachfolgenutzung auch Einfamilienhäuser errichtet werden. Zur städtebaulichen
Integration ist eine Verknüpfung mit dem westlich angrenzenden Siedlungskörper durch Einbeziehung von Flächen südlich der Emil-Teich-Straße sinnvoll. Mit den betroffenen Eigentümern wurde
im Vorfeld gesprochen. Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird von diesen befürwortet
und anteilig finanziert.
Insgesamt können durch die Bebauungsplanung südlich der Emil-Teich-Straße 30 Einfamilienhäuser, nördlich der Emil-Teich-Straße perspektivisch 15 Einfamilienhäuser realisiert werden. Diese
Anzahl ist vor dem Hintergrund der oben dargestellten sonstigen Planungsziele stadtentwicklungsplanerisch verträglich. Insbesondere ist durch das neue Baulandpotenzial keine erhebliche Nachfrageschwächung der prioritär zu entwickelnden Baugebiete in der erweiterten Thomas-Müntzer-Siedlung und an der Rehbacher Straße zu erwarten.
Der Planungsanlass liegt daher in der Auflösung der bestehenden planungsrechtlichen Nutzungskonflikte einhergehend mit der generell bestehenden Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken
begründet.
Das Erfordernis für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ begründet sich im § 1 BauGB und der Notwendigkeit der Schaffung einer rechtsverbindlichen
Grundlage zur Entwicklung dieser Außenbereichsflächen unter Einhaltung der städtebaulichen Ordnung.
3.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen vor allem die folgenden Ziele und Zwecke verfolgt
werden:
●
Auflösung der planungsrechtlichen Nutzungskonflikte
●
Entwicklung der im FNP dargestellten Wohnbauflächen
●
Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die bauliche Entwicklung
●
Ermittlung und Berücksichtigung der umweltrelevanten Belange
Im Rahmen der Planaufstellung sind die Belange der Umwelt zu ermitteln und zu bewerten. Insbesondere sind Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft zu erarbeiten und
soweit dies nach umfassender Prüfung möglich ist, innerhalb des Plangebietes umzusetzen.
4.
Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung
Wesentliche Inhalte der Planung sollen sein:
–
Festsetzung zu Art und Maß der baulichen Nutzung als Allgemeines Wohngebiet, der überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen und Regelung der inneren und äußeren Erschließung des Plangebietes
20.10.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 4
–
Festsetzungen zur Grünordnung, insbesondere zur Kompensation der mit der Umsetzung der
Planung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft
Folgende wesentliche Auswirkungen der Planung sind zu erwarten:
Erweiterung der vorhandenen bebauten Siedlungsbereiche
Die südlich der Emil-Teich-Straße gelegenen Flächen werden in Richtung Westen erweitert.
Neuerrichtung von Erschließungsanlagen
Zur optimalen Ausnutzung der Flächen sind analog zu den umliegenden Siedlungsräumen und ausgehend von den in Ost-West-Richtung verlaufenden Straßen ergänzende Erschließungsanlagen herzustellen.
Neuordnung der vorhandenen Nutzungen auf den stadteigenen Grundstücken
Aufgrund der vorhandenen planungsrechtlichen Restriktionen aber auch bedingt durch die Planungsziele (Allgemeines Wohngebiet) ist davon auszugehen, dass die landwirtschaftliche Nutzung
der Hallen, Veranstaltungsnutzungen und Lagernutzungen für Bauunternehmen nicht dauerhaft betrieben werden können. Genauere Überprüfungen hierzu erfolgen im weiteren Verfahren.
Entwicklung von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen zu Wohnbauflächen
Durch eine Überplanung wird aufgrund der geringen Größe und der isolierten Lage der Plangebietsflächen nach derzeitiger Einschätzung die wirtschaftliche Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebes, der die Ackerflächen bewirtschaftet, nicht in Frage gestellt. Genauere Untersuchungen hierzu erfolgen im weiteren Verfahren.
5.
Verfahren, weiteres Vorgehen
Es soll das volle Verfahren - mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) - zur Anwendung kommen.
Leipzig, den 21.10.2015
gez.
Jochem Lunebach
Leiter des
Stadtplanungsamtes
20.10.2015