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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1043913.pdf
Größe
14 MB
Erstellt
04.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.07.16, 11:56

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01815 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 20.01.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bebauungsplan Nr. 425 "Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße"; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain; Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ wird für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Sachverhalt: Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“. Anlagen: Prüfkatalog Beschreibung des Sachverhaltes Übersichtskarte Übersichtsplan Auszug Flächennutzungsplan Begründung zum Bebauungsplan BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 20.01.2016 zu 19.9 Bebauungsplan Nr. 425 "Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße"; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain; Aufstellungsbeschluss Vorlage: VI-DS-01815 Beschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ wird für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 21. Januar 2016 Seite: 1/1 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung hoch mittel 5 Finanzierung ja Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 nein ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. keine Auswirkung       niedrig Drittmittel/ Fördermittel private Mittel 1 negative Auswirkung positive Auswirkung nein finanzielle keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt       ja nein Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1       1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1       Beschreibung des Sachverhaltes Bebauungsplan Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ Aufstellungsbeschluss Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ für das in den Anlagen, der Übersichtskarte und dem Übersichtsplan, kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden. Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben: • Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass gegenüber der heutigen Situation erstmals die Grundlage für die planungsrechtliche Zulässigkeit gewerblicher Nutzungen im Gebiet geschaffen wird. Hinsichtlich der vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzung ist davon auszugehen, dass diese innerhalb des Gebietes dann nicht mehr ausgeübt werden kann. Allerdings ist der Wegfall der landwirtschaftlich genutzten Flächen aufgrund der geringen Größe und ihrer isolierten Lage für die wirtschaftliche Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebes nur von geringer Bedeutung. • Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass die Entwicklung/Ergänzung einer familienfreundlichen Wohnsiedlung zu einer Wohnraumangebotsverbesserung führt. Die Bildung von Wohneigentum führt zu einer stärkeren Identifizierung der Bewohner mit ihrem Stadtteil. Die Ausweisung neuer Baugrundstücke in Ergänzung zur bestehenden Wohnbebauung führt zu einer Durchmischung der Nutzergruppen und demzufolge auch zu einer ausgeglicheneren Altersstruktur. Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt. Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der Aufstellung des B-Planes auf die Stadt zukommen können, einschließlich - der Einbeziehung städtischer Flächen in das Plangebiet, - sonstiger Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. durch Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) oder - das Erfordernis zum Grunderwerb durch die Stadt, können erst im Laufe des weiteren Verfahrens ermittelt werden. Alle anfallenden Folgekosten sind rechtzeitig in die Planung der jeweiligen Haushaltsjahre aufzunehmen. Die Deckung dieser Kosten ist aus dem Eckwert der dafür zuständigen Ämter zu gewährleisten. Landwirtschaftliche Flächen in einer Größe von ca. 1,7 ha sind von der Planung betroffen. Diese Flächen sind derzeit an landwirtschaftliche Betriebe verpachtet. Ein Wegfall dieser Flächen wird aufgrund der geringen Größe und der isolierten Lage die Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebes voraussichtlich nicht in Frage stellen. Detaillierte Analysen erfolgen im weiteren Verfahren. Flächen im Eigentum der Stadt sind von der Planung betroffen. Näheres siehe Kap. 2 und 4 der Begründung zum B-Plan. Dem Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet. 15.10.2015 Wildentensteig Dieskaustr aße Emil-Teich-Straße Nimrodstraße Wildentensteig Emil-Teich-Straße Nimrodstraße Begründung zum Bebauungsplan Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ (Aufstellungsbeschluss) Stadtbezirk: Südwest Ortsteil: Knautkleeberg-Knauthain Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt Planverfasser: Stadtplanungsamt 20.10.2015 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 2 1. Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Südwest, im Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain1. Es umfasst eine Fläche von ca. 4,2 ha und wird umgrenzt • im Norden von der Straßenverkehrsfläche „Wildentensteig“,  im Osten von Ackerflächen,  im Süden von einer Kleingartenanlage,  im Südwesten von einem privaten Wohngrundstück und  im Nordwesten von Ackerflächen. Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus dem Übersichtsplan zu ersehen. 2. Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis Ausgangslage Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich und unterliegt der planungsrechtlichen Beurteilung nach § 35 BauGB. Das Gebiet ist Teil einer überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grünzone, welche vollständig von angrenzenden Siedlungsräumen Knautkleebergs umschlossen wird. Die im Plangebiet nördlich der Emil-Teich-Straße gelegenen Flächen (ca. 1,5 ha) befinden sich im Eigentum der Stadt Leipzig und sind überwiegend mit baulichen Anlagen bebaut, welche ehemals einer Gärtnerei, heute jedoch gewerblichen Nutzungen dienen. Folgende Nutzungen werden derzeit (2015) ausgeübt: Landwirtschaftliche Hallennutzung und Hofladen, Kosmetik- und Friseurfachschule, Friseur- und Schönheitssalon, gärtnerische Nutzung des Geländes wurde Ende der 90er Jahre aufgegeben. Die im Plangebiet südlich der Emil-Teich-Straße gelegenen Flächen (ca. 2,5 ha) stehen im privaten Eigentum. Hier befinden sich zwei bebaute Wohngrundstücke, Gartengrundstücke sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) ist die Fläche des Plangebietes als Wohnbaufläche und im Landschaftsplan (LSP) als Fläche für die Landwirtschaft (Acker bzw. Baumschule) dargestellt. Für den Standort gilt das Leitbild 3 „Offenland/Agrarlandschaft“. Im Stadtentwicklungsplan (STEP) - Wohnungsbau- und Stadterneuerung, Teilplan Wohnungsbau (Fortschreibung 2010) wird das Plangebiet als Fläche ohne Entwicklungspriorität (langfristige Flächenreserve) dargestellt. Beim dem zu entwickelnden Plangebiet handelt es sich um einen verhältnismäßig kleinen Bereich bzw. Standort. An diesem Mikrostandort haben sich nördlich der Emil-Teich-Straße Nutzungen angesiedelt, die mit der derzeitigen planungsrechtlichen Gebietseinstufung (§ 35 BauGB) nicht vereinbar sind. Diese müssen entweder aufgegeben werden oder im Rahmen einer Bebauungsplanung eine Zulässigkeitsperspektive erhalten. Es handelt sich um eine gewachsene, für ländlich strukturierte Ortsteile übliche Nutzungsmischung. Konflikte mit der angrenzenden Wohnnutzung sind nicht bekannt. 1 Stadtbezirks- und Ortsteilbezeichnungen lt. Ratsbeschluss 423/92, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss III-411/00 20.10.2015 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 3 Aus diesem Grund soll das Problem der planungsrechtlichen Zulässigkeit für den Großteil der nördlich der Emil-Teich-Straße bestehenden Nutzung durch Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO geregelt werden. Bei perspektivischer Aufgabe der bestehenden Nutzungen können als Nachfolgenutzung auch Einfamilienhäuser errichtet werden. Zur städtebaulichen Integration ist eine Verknüpfung mit dem westlich angrenzenden Siedlungskörper durch Einbeziehung von Flächen südlich der Emil-Teich-Straße sinnvoll. Mit den betroffenen Eigentümern wurde im Vorfeld gesprochen. Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird von diesen befürwortet und anteilig finanziert. Insgesamt können durch die Bebauungsplanung südlich der Emil-Teich-Straße 30 Einfamilienhäuser, nördlich der Emil-Teich-Straße perspektivisch 15 Einfamilienhäuser realisiert werden. Diese Anzahl ist vor dem Hintergrund der oben dargestellten sonstigen Planungsziele stadtentwicklungsplanerisch verträglich. Insbesondere ist durch das neue Baulandpotenzial keine erhebliche Nachfrageschwächung der prioritär zu entwickelnden Baugebiete in der erweiterten Thomas-Müntzer-Siedlung und an der Rehbacher Straße zu erwarten. Der Planungsanlass liegt daher in der Auflösung der bestehenden planungsrechtlichen Nutzungskonflikte einhergehend mit der generell bestehenden Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken begründet. Das Erfordernis für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ begründet sich im § 1 BauGB und der Notwendigkeit der Schaffung einer rechtsverbindlichen Grundlage zur Entwicklung dieser Außenbereichsflächen unter Einhaltung der städtebaulichen Ordnung. 3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen vor allem die folgenden Ziele und Zwecke verfolgt werden: ● Auflösung der planungsrechtlichen Nutzungskonflikte ● Entwicklung der im FNP dargestellten Wohnbauflächen ● Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die bauliche Entwicklung ● Ermittlung und Berücksichtigung der umweltrelevanten Belange Im Rahmen der Planaufstellung sind die Belange der Umwelt zu ermitteln und zu bewerten. Insbesondere sind Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft zu erarbeiten und soweit dies nach umfassender Prüfung möglich ist, innerhalb des Plangebietes umzusetzen. 4. Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung Wesentliche Inhalte der Planung sollen sein: – Festsetzung zu Art und Maß der baulichen Nutzung als Allgemeines Wohngebiet, der überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen und Regelung der inneren und äußeren Erschließung des Plangebietes 20.10.2015 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 4 – Festsetzungen zur Grünordnung, insbesondere zur Kompensation der mit der Umsetzung der Planung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft Folgende wesentliche Auswirkungen der Planung sind zu erwarten:  Erweiterung der vorhandenen bebauten Siedlungsbereiche Die südlich der Emil-Teich-Straße gelegenen Flächen werden in Richtung Westen erweitert.  Neuerrichtung von Erschließungsanlagen Zur optimalen Ausnutzung der Flächen sind analog zu den umliegenden Siedlungsräumen und ausgehend von den in Ost-West-Richtung verlaufenden Straßen ergänzende Erschließungsanlagen herzustellen.  Neuordnung der vorhandenen Nutzungen auf den stadteigenen Grundstücken Aufgrund der vorhandenen planungsrechtlichen Restriktionen aber auch bedingt durch die Planungsziele (Allgemeines Wohngebiet) ist davon auszugehen, dass die landwirtschaftliche Nutzung der Hallen, Veranstaltungsnutzungen und Lagernutzungen für Bauunternehmen nicht dauerhaft betrieben werden können. Genauere Überprüfungen hierzu erfolgen im weiteren Verfahren.  Entwicklung von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen zu Wohnbauflächen Durch eine Überplanung wird aufgrund der geringen Größe und der isolierten Lage der Plangebietsflächen nach derzeitiger Einschätzung die wirtschaftliche Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebes, der die Ackerflächen bewirtschaftet, nicht in Frage gestellt. Genauere Untersuchungen hierzu erfolgen im weiteren Verfahren. 5. Verfahren, weiteres Vorgehen Es soll das volle Verfahren - mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) - zur Anwendung kommen. Leipzig, den 21.10.2015 gez. Jochem Lunebach Leiter des Stadtplanungsamtes 20.10.2015