Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1043125.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
01.09.15, 12:00
Aktualisiert
15.11.16, 20:43

öffnen download melden Dateigröße: 1,3 MB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01807 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 20.01.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Neufassung Fachförderrichtlinie über die Gewährung eines Zuzugsbonusses für Studenten in der Stadt Leipzig Beschlussvorschlag: Die Neufassung der Fachförderrichtlinie über die Gewährung eines Zuzugsbonusses für Studenten in der Stadt Leipzig (Anlage) wird bestätigt. Gleichzeitig wird der Ratsbeschluss RBV-882/11 aufgehoben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Sachverhalt: I. Ausgangslage Der Stadtrat der Stadt Leipzig hat am 18.11.1999 mit Ratsbeschluss Nr. RBIII-119/99 beschlossen, den Studenten, die sich zum Zwecke des Studiums in Leipzig mit Hauptwohnsitz anmelden, einen Zuzugsbonus zu zahlen, welcher "Erstattung des Semesterbeitrages" genannt wurde und seinerzeit in Höhe der durch die Studenten zu entrichtenden Semesterbeiträge ausgestaltet wurde. Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 02.03.2011 Nr. RVV-688/11 hat der Stadtrat der Änderung des Zuzugsbonusses von einer jährlichen semesterabhängigen Zahlung für das gesamte Studium auf eine Einmalzahlung je antragsberechtigter Person in Höhe von 150 EUR zugestimmt. Die Einmalzahlung ist vor allem darin zu begründen, dass die Studenten zu Beginn ihrer Studienzeit erhöhte Aufwendungen für Umzug etc. haben. Weiterhin sollen durch die Einmalzahlung junge NeuleipzigerInnen gewonnen und somit der Wissenschaftsstandort Leipzig gestärkt werden. II. Entwicklung des Zuzugsbonusses Die Fallzahlen seit Umstellung auf die Einmalzahlung haben sich wie folgt entwickelt: Zuzugsbonus/Jahr Anzahl Antrag stellende Studenten 2011 3.155 2012 3.277 2013 3.327 2014 3.860 Bei der Entwicklung der Fallzahlen ist natürlich das Wachstum der Bevölkerung mit zu berücksichtigen. Leipzig ist eine Stadt, die wächst, sich entwickelt und immer attraktiver für junge Menschen wird. Seit September 2014 können Dienstleistungen der Melde-, Pass- und Personalausweisbehörde bürgernah und ortsunabhängig mit dem mobilen Bürgerkoffer erledigt werden. Der Bürgerkoffer kommt überall dort zum Einsatz, wo eine Vielzahl von Personen gleiche oder gleichgelagerte Verwaltungsdienstleistungen abfragen. So kommt der Bürgerkoffer u. a. auch zu den Einschreibewochen der Hochschulen im September und Oktober zum Einsatz. Neben der Wohnsitzanmeldung können die Studenten in diesem Zusammenhang gleichzeitig den Zuzugsbonus beantragen. III. Modifizierung der Fachförderrichtlinie Die Fachförderrichtlinie über die Gewährung eines Zuzugsbonusses für Studenten in der Stadt Leipzig (Beschluss Nr. RBV-882/11) aus dem Jahr 2011 muss dem aktuellen Verwaltungshandeln und den Gegebenheiten angepasst werden. Die Neufassung der Fachförderrichtlinie als Anlage ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage. Anlagen Fachförderrichtlinie über die Gewährung eines Zuzugsbonusses Antragsformular Bewilligungsbescheid BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 20.01.2016 zu 19.8 Neufassung Fachförderrichtlinie über die Gewährung eines Zuzugsbonusses für Studenten in der Stadt Leipzig Vorlage: VI-DS-01807 Beschluss: Die Neufassung der Fachförderrichtlinie über die Gewährung eines Zuzugsbonusses für Studenten in der Stadt Leipzig (Anlage) wird bestätigt. Gleichzeitig wird der Ratsbeschluss RBV-882/11 aufgehoben. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 21. Januar 2016 Seite: 1/1 nein Finanzielle Auswirkungen Kostengünstigere Alternativen geprüft x Folgen bei Ablehnung nein Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt nein von bis x x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von x bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen nein Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x nein ja, Fachförderrichtlinie über die Gewährung eines Zuzugsbonusses für Student/-innen in der Stadt Leipzig 1. Zuwendungszweck/Gegenstand der Förderung 1.1 Die Stadt Leipzig gewährt Student/-innen, die zur Aufnahme eines Studiums ihren Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz erstmalig in Leipzig anmelden auf Grundlage dieser Fachförderrichtlinie einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 150,00 EUR (Zuzugsbonus). 1.2 Der Zuzugsbonus ist eine freiwillige Leistung der Stadt Leipzig, auf die kein Rechtsanspruch besteht und wird vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel gewährt. 2. Rechtliche Grundlagen Die Stadt Leipzig gewährt einen Zuzugsbonus nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der jeweils geltenden Fassung sowie auf der Grundlage nachfolgend ausgewiesener rechtlicher Grundlagen, insbesondere: - Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen - Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) - Sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG) - Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) - Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) - Sächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SächsVwVfG) - Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) 3. Zuwendungsempfänger 3.1 Als Student/-in nach Punkt 1 gilt, wer im Jahr der Antragstellung an einer in Punkt 4 genannten Hochschule immatrikuliert ist und den Semesterbeitrag entrichtet hat. Dies ist durch eine aktuelle Bescheinigung der Hochschule nach § 9 BAföG nachzuweisen. 3.2 Nicht zuwendungsberechtigt sind Studenten/-innen, deren Ausbildung in einem dualen System mit einem Unternehmen durchgeführt wird. 4. Zuwendungsvoraussetzungen 4.1 Den Zuzugsbonus kann beantragen, wer als Student/-in an einer der folgenden Hochschulen nach § 1 i. V. m. §§ 106 bis 108 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) immatrikuliert ist: - Universität Leipzig, - Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur, - Hochschule für Musik und Theater, - Hochschule für Grafik und Buchkunst, - Handelshochschule Leipzig, - Hochschule für Telekommunikation Leipzig, - Designhochschule Leipzig ... -2- 5. Art und Höhe der Zuwendung Die Zuwendung wird als Zuschuss nach dieser Fachförderrichtlinie als einmalige Festbetragsfinanzierung in Höhe von 150 Euro gewährt. 6. Antrags- und Bewilligungsverfahren 6.1 Der Zuzugsbonus wird einmalig und nur auf schriftlichen Antrag, vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel, nach folgendem Verfahren gewährt. 6.2 Das vollständig (bis auf die freiwilligen Angaben) ausgefüllte Antragsformular sowie alle unter 6.3 genannten Unterlagen sind bis spätestens 31.12. des Antragsjahres bei der Stadt Leipzig einzureichen. Später eingehende Anträge können erst im nachfolgenden Jahr berücksichtigt werden. Die Beweispflicht für die rechtzeitige und vollständige Einreichung liegt beim Antragsteller. 6.3 Der Antragsteller hat folgende Unterlagen einzureichen: - vollständig ausgefülltes Antragsformular (Anlage 1) - Bescheinigung der Hochschule nach § 9 BAföG, - ggf. Nachweise über studienvorbereitende Tätigkeiten (6.4) und/oder eine Studienverlaufsbescheinigung (6.5) 6.4 Der Zuzug mit Hauptwohnung oder alleinigen Wohnsitz nach Leipzig muss innerhalb eines halben Jahres vor oder nach Beginn des Studiums in Leipzig erfolgen. Erfolgte der Zuzug mehr als ein halbes Jahr vor Beginn des Studiums, kann der Zuzugsbonus erteilt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Zwischenzeit der Vorbereitung des Studiums diente (Praktika, Sprachkurse etc.). 6.5 Erfolgte die Immatrikulation an einer Leipziger Hochschule in ein höheres Fachsemester, so muss dies durch eine Studienverlaufsbescheinigung oder Vergleichbares nachgewiesen werden. 6.6 Die Anmeldung von Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz muss mit dem Zuzug nach Leipzig erfolgen. Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung, also der Wohnort, an welchem der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt. Ein alleiniger Wohnsitz liegt vor, wenn nur ein Wohnsitz in Deutschland besteht. Maßgeblich ist der Status des Wohnsitzes in Leipzig zum 31.12. des Antragsjahres. 6.7 Der Statuswechsel von Neben- in Hauptwohnsitz in Leipzig Anspruchsgrundlage dar, da die Wohnung in Leipzig schon bezogen wurde. 6.8 stellt keine Über den Antrag entscheidet die Stadt Leipzig im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens. Zuständig für die Bearbeitung ist die Melde-, Pass- und Personalausweisbehörde der Stadt Leipzig. Sofern erforderlich, wird der Antragsteller entsprechend angehört. Bringt der Antragsteller die notwendigen Unterlagen oder Informationen nicht innerhalb einer durch die Behörde bestimmten Frist bei, ist eine Gewährung des Zuzugsbonus nicht möglich. Infolgedessen wird der Antrag kostenfrei, gemäß § 3 Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig, mittels Bescheid abgelehnt. ... -36.9 Sind alle Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt, zahlt die Stadt Leipzig bis spätestens Ende des zweiten Quartals des Folgejahres der Antragstellung den Zuzugsbonus an den Berechtigten aus. Die Bewilligung wird in einem vereinfachten Verwaltungsverfahren mittels eines Bescheides mindestens vier Wochen vor Auszahlung bekannt gegeben. 6.10 Es erfolgt keine Barauszahlung. Bei Antragstellung ist zwingend eine aktuelle Bankverbindung anzugeben. Jede Änderung ist der Melde-, Pass- und Personalausweisbehörde der Stadt Leipzig unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Ist eine Überweisung auf Grund nicht mehr aktueller oder unrichtiger Bankdaten erfolglos, wird keine Nachermittlung durch die Melde-, Pass- und Personalausweisbehörde angestellt. Sofern keine aktuelle Bankverbindung mitgeteilt wird, entfällt der Anspruch auf Gewährung drei Monate nach Erlass des Bewilligungsbescheides. 6.11 Erhält die Stadt Leipzig während der Antragsprüfung oder nach Bewilligung des Zuzugsbonusses Kenntnis von Tatsachen, welche zur Ablehnung des Antrages geführt hätten, so kann die Bewilligung abgelehnt oder mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Die Stadt Leipzig behält sich vor, den ausgezahlten Zuzugsbonus zurückzufordern. 7. Sonstige Zuwendungsbestimmungen/Übergangsregelung 7.1 Keine Berechtigung zum Erhalt des Zuzugsbonusses haben Personen, die bereits einen Zuzugsbonus – unabhängig von der Höhe oder Art der Zahlung - erhalten haben. Die Berechtigung entfällt ebenfalls, wenn bereits zuvor ein Antrag auf Grund unwahrer Angaben abgelehnt oder die Erteilung zurückgenommen wurde. 7.2 Sämtliche gemachten Angaben werden zum Zwecke der Prüfung der Antragsvoraussetzungen und zur Zahlung des Zuzugsbonus gemäß § 13 Sächsisches Datenschutzgesetz gespeichert und verarbeitet. Da es sich hierbei um zahlungsbegründende Unterlagen handelt, werden diese zehn Jahre aufbewahrt. 7.3 Mit In-Kraft-Treten dieser Fachförderrichtlinie tritt die bis dahin geltende Fachförderrichtlinie zur Erteilung des Zuzugsbonus außer Kraft. Die Anträge, die vor dem In-Kraft-Treten eingegangen sind, werden nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fachförderrichtlinie entschieden. 8. In-Kraft-Treten Diese Fachförderrichtlinie tritt am 01.01.2016 in Kraft. Anlagen Antragsformular (Anlage 1) Bewilligungsbescheid (Anlage 2) Bitte erst lesen, bevor Sie das Formular ausfüllen: Zuzugsbonus für Studierende-Auszahlungsantrag www.leipzig.de/zuzugsbonus Wer kann einen Auszahlungsantrag stellen? Studierende der Leipziger Hochschulen*, die • zum Zwecke des Studiums ihren Wohnsitz nach Leipzig verlegt haben und • hier mit Hauptwohnung gemeldet sind, bekommen auf Antrag den einmaligen Zuzugsbonus gewährt. Er wird im ersten Quartal des dem Antragsjahr folgenden Jahres ausgezahlt! Was ist beim Ausfüllen des Formulars zu beachten? (1) Seit dem 1. Juli 2014 besteht die Möglichkeit, der Melde-, Pass und Personalausweisbehörde den Antrag und die weiteren vorzulegenden Dokumente elektronisch zu übermitteln. Für diesen Fall sind alle Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. E-Mail-Kontakt: zuzugsbonus@leipzig.de oder info@leipzig.de-mail.de (verschlüsselt, vertraulich und eindeutig nachweisbar) (2) Bitte tragen Sie die Anschrift Ihrer Hauptwohnung in Leipzig ein, einschließlich der Wohnungsbzw. Zimmernummer. (3) Änderungen der Bankverbindung sind mitzuteilen! Ansonsten können wir Ihnen den Bonus nicht überweisen. (4) Angabe der BIC/SWIFT nur notwendig bei Zahlungsverkehr ins Ausland. Welche Unterlagen müssen Sie vorlegen? • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular • Bescheinigung der Hochschule nach § 9 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) • Bestätigung der Hochschule über die Entrichtung der Semestergebühr • ggf. Nachweise über studienvorbereitende Maßnahmen** Sie müssen Fristen beachten! • • • Die generelle melderechtliche Frist zur Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Leipzig beträgt zwei Wochen. Wenn Sie den Zuzugsbonus erhalten wollen, muss die Anmeldung mit Hauptwohnsitz spätestens bis 31.12. des Antragsjahres erfolgen. Die Frist für die Abgabe des Auszahlungsantrages ist der 01.09. bis 31.12. des Antragsjahres. Außerhalb der genannten Zeitspanne eingehende Antragsformulare werden aufbewahrt und ab dem 01.09. bearbeitet. Wo erfolgt die Anmeldung des Wohnsitzes und Abgabe des Auszahlungsantrages? Zur Anmeldung Ihres Wohnsitzes sprechen Sie bitte in einem Bürgeramt vor. Die Antragsabgabe erfolgt dort ebenfalls. Sie können den Antrag auch per Post (mit Kopien der Unterlagen) an die Melde-, Pass und Personalausweisbehörde senden. www.leipzig.de/buergeramt Im Sinne einer schnellen Bearbeitung des Antrages, bitten wir Sie von Nachfragen abzusehen. Sie erhalten nach Abschluss der Bearbeitung Ihres Antrages einen Bescheid. Stadt Leipzig 32/220/03.15 * Dazu zählen: Universität Leipzig, Hochschule für Musik und Theater (HMT), Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur (HTWK), Hochschule für Grafik und Buchkunst (HGB), Handelshochschule Leipzig (HHL), Berufsakademie Sachsen (BA), Hochschule für Telekommunikation Leipzig (HTL) und AKAD Fachhochschule ** Zum Beispiel: Sprachkurse, Praktika mit direktem Zusammenhang zum Studium -1- ▼ Behördlicher Eingangsvermerk Folgende Unterlagen wurden vorgelegt und geprüft: Bescheinigung der Hochschule nach § 9 BAföG ▼ Bitte senden an: (1) Bestätigung der Hochschule über die Entrichtung der Semestergebühr Nachweise zu studienvorbereitenden Maßnahmen Sonstiges Stadt Leipzig Melde-, Pass und Personalausweisbehörde 04092 Leipzig Datum Unterschrift Zuzugsbonus für Studierende – Auszahlungsantrag für 2015 1. Antragstellende Person Name, Vorname Geburtsdatum Wohnanschrift (Straße, Haus-Nr., Wohnungs-/Zimmernummer, PLZ, Ort) (2) Telefon (*freiwillige Angaben, für ev. Rückfragen) E-Mail-Adresse (*) 2. Bankverbindung (3) BIC/SWIFT (4) IBAN ggf. abweichende Kontoinhaberin/abweichender Kontoinhaber/Name, Vorname 3. Erklärung Ich studiere an einer Hochschule in Leipzig und versichere, die Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben. Mir ist bekannt, dass sich die Stadt Leipzig vorbehält, der Erstattung zu widersprechen, wenn die Antragsgründe nicht der „Fachförderrichtlinie über die Gewährung eines Zuzugsbonus für Studenten in der Stadt Leipzig“, Beschluss der Ratsversammlung (RBV 882/11) vom 22.06.2011, entsprechen. Ich willige ein, dass meine Daten zum Zwecke der Prüfung der Antragsvoraussetzungen und zur Zahlung des Zuzugsbonus gespeichert und verarbeitet werden. Die Hinweise auf Seite eins habe ich gelesen und die notwendigen Unterlagen beigefügt. Ort, Datum Unterschrift ▼ wird von der Melde-, Pass- und Personalausweisbehörde ausgefüllt! Status der angegebenen Wohnung Hauptwohnung in Leipzig seit Anzuordnender Betrag sachlich richtig Stadt Leipzig 32/220/07.15 150 EURO -2- Drucken Eingabe löschen