Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1043125.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
01.09.15, 12:00
Aktualisiert
15.11.16, 20:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01807
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
20.01.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Neufassung Fachförderrichtlinie über die Gewährung eines Zuzugsbonusses für
Studenten in der Stadt Leipzig
Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Fachförderrichtlinie über die Gewährung eines Zuzugsbonusses für
Studenten in der Stadt Leipzig (Anlage) wird bestätigt. Gleichzeitig wird der Ratsbeschluss
RBV-882/11 aufgehoben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt:
I. Ausgangslage
Der Stadtrat der Stadt Leipzig hat am 18.11.1999 mit Ratsbeschluss Nr. RBIII-119/99 beschlossen,
den Studenten, die sich zum Zwecke des Studiums in Leipzig mit Hauptwohnsitz anmelden, einen
Zuzugsbonus zu zahlen, welcher "Erstattung des Semesterbeitrages" genannt wurde und seinerzeit
in Höhe der durch die Studenten zu entrichtenden Semesterbeiträge ausgestaltet wurde.
Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 02.03.2011 Nr. RVV-688/11 hat der Stadtrat der Änderung
des Zuzugsbonusses von einer jährlichen semesterabhängigen Zahlung für das gesamte Studium
auf eine Einmalzahlung je antragsberechtigter Person in Höhe von 150 EUR zugestimmt. Die
Einmalzahlung ist vor allem darin zu begründen, dass die Studenten zu Beginn ihrer Studienzeit
erhöhte Aufwendungen für Umzug etc. haben. Weiterhin sollen durch die Einmalzahlung junge
NeuleipzigerInnen gewonnen und somit der Wissenschaftsstandort Leipzig gestärkt werden.
II. Entwicklung des Zuzugsbonusses
Die Fallzahlen seit Umstellung auf die Einmalzahlung haben sich wie folgt entwickelt:
Zuzugsbonus/Jahr
Anzahl Antrag stellende Studenten
2011
3.155
2012
3.277
2013
3.327
2014
3.860
Bei der Entwicklung der Fallzahlen ist natürlich das Wachstum der Bevölkerung mit zu
berücksichtigen. Leipzig ist eine Stadt, die wächst, sich entwickelt und immer attraktiver für junge
Menschen wird.
Seit September 2014 können Dienstleistungen der Melde-, Pass- und Personalausweisbehörde
bürgernah und ortsunabhängig mit dem mobilen Bürgerkoffer erledigt werden. Der Bürgerkoffer
kommt überall dort zum Einsatz, wo eine Vielzahl von Personen gleiche oder gleichgelagerte
Verwaltungsdienstleistungen abfragen. So kommt der Bürgerkoffer u. a. auch zu den
Einschreibewochen der Hochschulen im September und Oktober zum Einsatz. Neben der
Wohnsitzanmeldung können die Studenten in diesem Zusammenhang gleichzeitig den
Zuzugsbonus beantragen.
III. Modifizierung der Fachförderrichtlinie
Die Fachförderrichtlinie über die Gewährung eines Zuzugsbonusses für Studenten in der Stadt
Leipzig (Beschluss Nr. RBV-882/11) aus dem Jahr 2011 muss dem aktuellen Verwaltungshandeln
und den Gegebenheiten angepasst werden. Die Neufassung der Fachförderrichtlinie als Anlage ist
Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
Anlagen
Fachförderrichtlinie über die Gewährung eines Zuzugsbonusses
Antragsformular
Bewilligungsbescheid
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.01.2016
zu 19.8
Neufassung Fachförderrichtlinie über die Gewährung eines
Zuzugsbonusses für Studenten in der Stadt Leipzig
Vorlage: VI-DS-01807
Beschluss:
Die Neufassung der Fachförderrichtlinie über die Gewährung eines Zuzugsbonusses
für Studenten in der Stadt Leipzig (Anlage) wird bestätigt. Gleichzeitig wird der
Ratsbeschluss RBV-882/11 aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 21. Januar 2016
Seite: 1/1
nein
Finanzielle Auswirkungen
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
Folgen bei Ablehnung
nein
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
von
bis
x
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
nein
von
x
bis
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
nein
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
nein
ja,
Fachförderrichtlinie über die Gewährung eines Zuzugsbonusses für Student/-innen in der
Stadt Leipzig
1.
Zuwendungszweck/Gegenstand der Förderung
1.1
Die Stadt Leipzig gewährt Student/-innen, die zur Aufnahme eines Studiums ihren
Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz erstmalig in Leipzig anmelden auf Grundlage
dieser Fachförderrichtlinie einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 150,00 EUR
(Zuzugsbonus).
1.2
Der Zuzugsbonus ist eine freiwillige Leistung der Stadt Leipzig, auf die kein Rechtsanspruch besteht und wird vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel gewährt.
2.
Rechtliche Grundlagen
Die Stadt Leipzig gewährt einen Zuzugsbonus nach Maßgabe dieser Richtlinie und der
Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der jeweils geltenden Fassung sowie auf der Grundlage
nachfolgend ausgewiesener rechtlicher Grundlagen, insbesondere:
- Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der
Stadtverwaltung stehende Stellen
- Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
- Sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG)
- Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG)
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Sächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SächsVwVfG)
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
3.
Zuwendungsempfänger
3.1
Als Student/-in nach Punkt 1 gilt, wer im Jahr der Antragstellung an einer in Punkt 4
genannten Hochschule immatrikuliert ist und den Semesterbeitrag entrichtet hat. Dies ist
durch eine aktuelle Bescheinigung der Hochschule nach § 9 BAföG nachzuweisen.
3.2
Nicht zuwendungsberechtigt sind Studenten/-innen, deren Ausbildung in einem dualen
System mit einem Unternehmen durchgeführt wird.
4.
Zuwendungsvoraussetzungen
4.1
Den Zuzugsbonus kann beantragen, wer als Student/-in an einer der folgenden
Hochschulen nach § 1 i. V. m. §§ 106 bis 108 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz
(SächsHSFG) immatrikuliert ist:
- Universität Leipzig,
- Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur,
- Hochschule für Musik und Theater,
- Hochschule für Grafik und Buchkunst,
- Handelshochschule Leipzig,
- Hochschule für Telekommunikation Leipzig,
- Designhochschule Leipzig
...
-2-
5.
Art und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird als Zuschuss nach dieser Fachförderrichtlinie als einmalige
Festbetragsfinanzierung in Höhe von 150 Euro gewährt.
6.
Antrags- und Bewilligungsverfahren
6.1
Der Zuzugsbonus wird einmalig und nur auf schriftlichen Antrag, vorbehaltlich vorhandener
Haushaltsmittel, nach folgendem Verfahren gewährt.
6.2
Das vollständig (bis auf die freiwilligen Angaben) ausgefüllte Antragsformular sowie alle
unter 6.3 genannten Unterlagen sind bis spätestens 31.12. des Antragsjahres bei der Stadt
Leipzig einzureichen. Später eingehende Anträge können erst im nachfolgenden Jahr
berücksichtigt werden. Die Beweispflicht für die rechtzeitige und vollständige Einreichung
liegt beim Antragsteller.
6.3
Der Antragsteller hat folgende Unterlagen einzureichen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (Anlage 1)
- Bescheinigung der Hochschule nach § 9 BAföG,
- ggf. Nachweise über studienvorbereitende Tätigkeiten (6.4) und/oder eine Studienverlaufsbescheinigung (6.5)
6.4
Der Zuzug mit Hauptwohnung oder alleinigen Wohnsitz nach Leipzig muss innerhalb eines
halben Jahres vor oder nach Beginn des Studiums in Leipzig erfolgen. Erfolgte der Zuzug
mehr als ein halbes Jahr vor Beginn des Studiums, kann der Zuzugsbonus erteilt werden,
wenn nachgewiesen wird, dass die Zwischenzeit der Vorbereitung des Studiums diente
(Praktika, Sprachkurse etc.).
6.5
Erfolgte die Immatrikulation an einer Leipziger Hochschule in ein höheres Fachsemester,
so muss dies durch eine Studienverlaufsbescheinigung oder Vergleichbares nachgewiesen
werden.
6.6
Die Anmeldung von Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz muss mit dem Zuzug nach
Leipzig erfolgen. Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung, also der Wohnort,
an welchem der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt. Ein alleiniger Wohnsitz liegt
vor, wenn nur ein Wohnsitz in Deutschland besteht. Maßgeblich ist der Status des
Wohnsitzes in Leipzig zum 31.12. des Antragsjahres.
6.7
Der Statuswechsel von Neben- in Hauptwohnsitz in Leipzig
Anspruchsgrundlage dar, da die Wohnung in Leipzig schon bezogen wurde.
6.8
stellt
keine
Über den Antrag entscheidet die Stadt Leipzig im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens.
Zuständig für die Bearbeitung ist die Melde-, Pass- und Personalausweisbehörde der Stadt
Leipzig. Sofern erforderlich, wird der Antragsteller entsprechend angehört. Bringt der
Antragsteller die notwendigen Unterlagen oder Informationen nicht innerhalb einer durch
die Behörde bestimmten Frist bei, ist eine Gewährung des Zuzugsbonus nicht möglich.
Infolgedessen wird der Antrag kostenfrei, gemäß § 3 Verwaltungskostensatzung der Stadt
Leipzig, mittels Bescheid abgelehnt.
...
-36.9
Sind alle Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt, zahlt die Stadt Leipzig bis spätestens Ende
des zweiten Quartals des Folgejahres der Antragstellung den Zuzugsbonus an den
Berechtigten aus. Die Bewilligung wird in einem vereinfachten Verwaltungsverfahren mittels
eines Bescheides mindestens vier Wochen vor Auszahlung bekannt gegeben.
6.10
Es erfolgt keine Barauszahlung. Bei Antragstellung ist zwingend eine aktuelle
Bankverbindung anzugeben. Jede Änderung ist der Melde-, Pass- und
Personalausweisbehörde der Stadt Leipzig unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Ist
eine Überweisung auf Grund nicht mehr aktueller oder unrichtiger Bankdaten erfolglos,
wird keine Nachermittlung durch die Melde-, Pass- und Personalausweisbehörde
angestellt. Sofern keine aktuelle Bankverbindung mitgeteilt wird, entfällt der Anspruch auf
Gewährung drei Monate nach Erlass des Bewilligungsbescheides.
6.11
Erhält die Stadt Leipzig während der Antragsprüfung oder nach Bewilligung des
Zuzugsbonusses Kenntnis von Tatsachen, welche zur Ablehnung des Antrages geführt
hätten, so kann die Bewilligung abgelehnt oder mit Wirkung für die Vergangenheit
zurückgenommen werden. Die Stadt Leipzig behält sich vor, den ausgezahlten
Zuzugsbonus zurückzufordern.
7.
Sonstige Zuwendungsbestimmungen/Übergangsregelung
7.1
Keine Berechtigung zum Erhalt des Zuzugsbonusses haben Personen, die bereits einen
Zuzugsbonus – unabhängig von der Höhe oder Art der Zahlung - erhalten haben. Die
Berechtigung entfällt ebenfalls, wenn bereits zuvor ein Antrag auf Grund unwahrer
Angaben abgelehnt oder die Erteilung zurückgenommen wurde.
7.2
Sämtliche
gemachten Angaben
werden
zum
Zwecke
der
Prüfung
der
Antragsvoraussetzungen und zur Zahlung des Zuzugsbonus gemäß § 13 Sächsisches
Datenschutzgesetz gespeichert und verarbeitet. Da es sich hierbei um
zahlungsbegründende Unterlagen handelt, werden diese zehn Jahre aufbewahrt.
7.3
Mit In-Kraft-Treten dieser Fachförderrichtlinie tritt die bis dahin geltende Fachförderrichtlinie
zur Erteilung des Zuzugsbonus außer Kraft. Die Anträge, die vor dem In-Kraft-Treten
eingegangen sind, werden nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fachförderrichtlinie
entschieden.
8.
In-Kraft-Treten
Diese Fachförderrichtlinie tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Anlagen
Antragsformular (Anlage 1)
Bewilligungsbescheid (Anlage 2)
Bitte erst lesen, bevor Sie das Formular ausfüllen:
Zuzugsbonus für Studierende-Auszahlungsantrag
www.leipzig.de/zuzugsbonus
Wer kann einen Auszahlungsantrag stellen?
Studierende der Leipziger Hochschulen*, die
• zum Zwecke des Studiums ihren Wohnsitz nach Leipzig verlegt
haben und
• hier mit Hauptwohnung gemeldet sind,
bekommen auf Antrag den einmaligen Zuzugsbonus gewährt.
Er wird im ersten Quartal des dem Antragsjahr folgenden Jahres ausgezahlt!
Was ist beim Ausfüllen des Formulars zu beachten?
(1) Seit dem 1. Juli 2014 besteht die Möglichkeit, der Melde-, Pass und Personalausweisbehörde den
Antrag und die weiteren vorzulegenden Dokumente elektronisch zu übermitteln. Für diesen Fall
sind alle Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu
versehen. E-Mail-Kontakt: zuzugsbonus@leipzig.de oder info@leipzig.de-mail.de (verschlüsselt,
vertraulich und eindeutig nachweisbar)
(2) Bitte tragen Sie die Anschrift Ihrer Hauptwohnung in Leipzig ein, einschließlich der Wohnungsbzw. Zimmernummer.
(3) Änderungen der Bankverbindung sind mitzuteilen! Ansonsten können wir Ihnen den Bonus nicht
überweisen.
(4) Angabe der BIC/SWIFT nur notwendig bei Zahlungsverkehr ins Ausland.
Welche Unterlagen müssen Sie vorlegen?
• ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
• Bescheinigung der Hochschule nach § 9 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
• Bestätigung der Hochschule über die Entrichtung der Semestergebühr
• ggf. Nachweise über studienvorbereitende Maßnahmen**
Sie müssen Fristen beachten!
•
•
•
Die generelle melderechtliche Frist zur Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Leipzig beträgt zwei
Wochen.
Wenn Sie den Zuzugsbonus erhalten wollen, muss die Anmeldung mit Hauptwohnsitz spätestens
bis 31.12. des Antragsjahres erfolgen.
Die Frist für die Abgabe des Auszahlungsantrages ist der 01.09. bis 31.12. des Antragsjahres.
Außerhalb der genannten Zeitspanne eingehende Antragsformulare werden aufbewahrt und ab
dem 01.09. bearbeitet.
Wo erfolgt die Anmeldung des Wohnsitzes und Abgabe des Auszahlungsantrages?
Zur Anmeldung Ihres Wohnsitzes sprechen Sie bitte in einem Bürgeramt vor. Die Antragsabgabe erfolgt
dort ebenfalls. Sie können den Antrag auch per Post (mit Kopien der Unterlagen) an die Melde-, Pass und
Personalausweisbehörde senden.
www.leipzig.de/buergeramt
Im Sinne einer schnellen Bearbeitung des Antrages, bitten wir Sie von Nachfragen
abzusehen. Sie erhalten nach Abschluss der Bearbeitung Ihres Antrages einen
Bescheid.
Stadt Leipzig
32/220/03.15
*
Dazu zählen: Universität Leipzig, Hochschule für Musik und Theater (HMT), Hochschule für Technik,
Wirtschaft und Kultur (HTWK), Hochschule für Grafik und Buchkunst (HGB), Handelshochschule
Leipzig (HHL), Berufsakademie Sachsen (BA), Hochschule für Telekommunikation Leipzig (HTL) und
AKAD Fachhochschule
** Zum Beispiel: Sprachkurse, Praktika mit direktem Zusammenhang zum Studium
-1-
▼ Behördlicher Eingangsvermerk
Folgende Unterlagen wurden vorgelegt und geprüft:
Bescheinigung der Hochschule nach § 9 BAföG
▼ Bitte senden an: (1)
Bestätigung der Hochschule über die Entrichtung der
Semestergebühr
Nachweise zu studienvorbereitenden Maßnahmen
Sonstiges
Stadt Leipzig
Melde-, Pass und
Personalausweisbehörde
04092 Leipzig
Datum
Unterschrift
Zuzugsbonus für Studierende – Auszahlungsantrag für 2015
1. Antragstellende Person
Name, Vorname
Geburtsdatum
Wohnanschrift (Straße, Haus-Nr., Wohnungs-/Zimmernummer, PLZ, Ort) (2)
Telefon (*freiwillige Angaben, für ev. Rückfragen)
E-Mail-Adresse (*)
2. Bankverbindung
(3)
BIC/SWIFT (4)
IBAN
ggf. abweichende Kontoinhaberin/abweichender Kontoinhaber/Name, Vorname
3. Erklärung
Ich studiere an einer Hochschule in Leipzig und versichere, die Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben. Mir ist
bekannt, dass sich die Stadt Leipzig vorbehält, der Erstattung zu widersprechen, wenn die Antragsgründe nicht der
„Fachförderrichtlinie über die Gewährung eines Zuzugsbonus für Studenten in der Stadt Leipzig“, Beschluss der
Ratsversammlung (RBV 882/11) vom 22.06.2011, entsprechen.
Ich willige ein, dass meine Daten zum Zwecke der Prüfung der Antragsvoraussetzungen und zur Zahlung des Zuzugsbonus
gespeichert und verarbeitet werden.
Die Hinweise auf Seite eins habe ich gelesen und die notwendigen Unterlagen beigefügt.
Ort, Datum
Unterschrift
▼ wird von der Melde-, Pass- und Personalausweisbehörde ausgefüllt!
Status der angegebenen Wohnung
Hauptwohnung in Leipzig seit
Anzuordnender Betrag
sachlich richtig
Stadt Leipzig
32/220/07.15
150 EURO
-2-
Drucken
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