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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1045031.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
30.11.15, 12:00
Aktualisiert
15.03.16, 14:45

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02100-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 02.02.2016 Vorberatung Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit 02.02.2016 Vorberatung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 09.02.2016 Vorberatung Ratsversammlung 24.02.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Schaffung eines P+R-Parkplatzes Prager Straße, LVB-Endhaltestelle "Meusdorf" Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Zustimmung Nachteilig für die Stadt Leipzig. x Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Sachverhalt: Mit dem Stadtentwicklungsplan (STEP) Verkehr und öffentlicher Raum wurden im Februar 2015 vom Stadtrat allgemeine Planungsgrundsätze für den Verkehrsbereich beschlossen und diese im STEP weiter durch detaillierte Ziele und Leitlinien untersetzt. Der STEP befasst sich auch mit dem Thema Park-and-Ride (P+R) und führt aus, dass P+R einerseits grundsätzlich gefördert werden sollte. Andererseits sollen jedoch aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel und der noch geringen Auslastung der vorhandenen P+R-Anlagen, Maßnahmen zu deren besseren Nutzung zunächst Vorrang vor Neuplanungen haben. Aus diesem Grund werden derzeit die verfügbaren Mittel in die Ertüchtigung der vorhandenen Plätze investiert. Darüber hinaus sprechen jedoch auch allgemeine Planungsüberlegungen gegen den Neubau eines P+R-Platzes in Meusdorf. Ein Grundsatz der StVO ist, dass öffentlicher Straßenraum allen Nutzern zur Verfügung steht. D. h., Parken in den Straßen ist Jedermann im Gemeingebrauch der Straßen gestattet und stellt, soweit der Platz dafür vorhanden ist und Fremdparker die Fahrzeuge der Anwohner nicht ungebührlich verdrängen, auch keinen zu regelnden Tatbestand dar. Es gibt diesbezüglich auch kein Recht der Anwohner, dass durch ihre eigenen Fahrzeuge verursachter Lärm und Abgase als hinnehmbar, die von Dritten verursachten Emissionen jedoch als auszuschließen gelten. Dies ist mit der Funktion öffentlich gewidmeter Straßen nicht vereinbar. Die praktisch geteilte Nutzung der an der Endhaltestelle der Linie 15 anliegenden öffentlichen Straßen tagsüber durch P+R-Nutzer und über Nacht durch die Fahrzeuge der Anwohner, entspricht auch dem Ziel des STEP, die vorhandene Verkehrsinfrastruktur effizient zu nutzen. Es kann daher nicht befürwortet werden, an dieser Stelle zur vorhandenen, ausreichenden und zu unterhaltenden Straßeninfrastruktur zusätzliche Verkehrsflächen zu schaffen und zu unterhalten. Ein regelwidriges Verhalten der P+R-Nutzer oder ein Parkraummangel für Bewohner konnte vor Ort nicht beobachtet werden. Insofern besteht auch keine Eingriffsmöglichkeit durch Verwaltungshandeln. Hinzu kommt, dass sich im Umfeld der Endstellenschleife Meusdorf auch keine Flächen in städtischem Eigentum befinden, die für einen P+R-Platz in Frage kommen und dass mit dem P+RPlatz Völkerschlachtdenkmal aus Richtung Südost bereits ein großer P+R-Platz zur Verfügung steht. Hier besteht mit den Straßenbahnlinien 2 und 15, der Buslinie 70 sowie der S-Bahn ein sehr gutes Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln in unterschiedliche Richtungen.