Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1045031.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
30.11.15, 12:00
Aktualisiert
15.03.16, 14:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02100-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
02.02.2016
Vorberatung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
02.02.2016
Vorberatung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
09.02.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
24.02.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Schaffung eines P+R-Parkplatzes Prager Straße, LVB-Endhaltestelle "Meusdorf"
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
x Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Sachverhalt:
Mit dem Stadtentwicklungsplan (STEP) Verkehr und öffentlicher Raum wurden im Februar 2015
vom Stadtrat allgemeine Planungsgrundsätze für den Verkehrsbereich beschlossen und diese im
STEP weiter durch detaillierte Ziele und Leitlinien untersetzt.
Der STEP befasst sich auch mit dem Thema Park-and-Ride (P+R) und führt aus, dass P+R
einerseits grundsätzlich gefördert werden sollte. Andererseits sollen jedoch aufgrund der begrenzten
finanziellen Mittel und der noch geringen Auslastung der vorhandenen P+R-Anlagen, Maßnahmen
zu deren besseren Nutzung zunächst Vorrang vor Neuplanungen haben.
Aus diesem Grund werden derzeit die verfügbaren Mittel in die Ertüchtigung der vorhandenen Plätze
investiert.
Darüber hinaus sprechen jedoch auch allgemeine Planungsüberlegungen gegen den Neubau eines
P+R-Platzes in Meusdorf. Ein Grundsatz der StVO ist, dass öffentlicher Straßenraum allen Nutzern
zur Verfügung steht. D. h., Parken in den Straßen ist Jedermann im Gemeingebrauch der Straßen
gestattet und stellt, soweit der Platz dafür vorhanden ist und Fremdparker die Fahrzeuge der
Anwohner nicht ungebührlich verdrängen, auch keinen zu regelnden Tatbestand dar. Es gibt
diesbezüglich auch kein Recht der Anwohner, dass durch ihre eigenen Fahrzeuge verursachter
Lärm und Abgase als hinnehmbar, die von Dritten verursachten Emissionen jedoch als
auszuschließen gelten. Dies ist mit der Funktion öffentlich gewidmeter Straßen nicht vereinbar.
Die praktisch geteilte Nutzung der an der Endhaltestelle der Linie 15 anliegenden öffentlichen
Straßen tagsüber durch P+R-Nutzer und über Nacht durch die Fahrzeuge der Anwohner, entspricht
auch dem Ziel des STEP, die vorhandene Verkehrsinfrastruktur effizient zu nutzen. Es kann daher
nicht befürwortet werden, an dieser Stelle zur vorhandenen, ausreichenden und zu unterhaltenden
Straßeninfrastruktur zusätzliche Verkehrsflächen zu schaffen und zu unterhalten. Ein regelwidriges
Verhalten der P+R-Nutzer oder ein Parkraummangel für Bewohner konnte vor Ort nicht beobachtet
werden. Insofern besteht auch keine Eingriffsmöglichkeit durch Verwaltungshandeln.
Hinzu kommt, dass sich im Umfeld der Endstellenschleife Meusdorf auch keine Flächen in
städtischem Eigentum befinden, die für einen P+R-Platz in Frage kommen und dass mit dem P+RPlatz Völkerschlachtdenkmal aus Richtung Südost bereits ein großer P+R-Platz zur Verfügung steht.
Hier besteht mit den Straßenbahnlinien 2 und 15, der Buslinie 70 sowie der S-Bahn ein sehr gutes
Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln in unterschiedliche Richtungen.