Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1031493.pdf
Größe
318 kB
Erstellt
02.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-A-00954-NF-002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Standorte für Fahrradverleihstationen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
1.
Der Stadtrat nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
2.
Durch einen Betreiber eines Fahrradverleihsystems beantragte Fahrradverleihstationen
werden zeitnah geprüft und genehmigt. Sollten sich einzelne Standorte als nicht genehmigungsfähig
herausstellen, unterstützt die Stadtverwaltung, z.B. bei einer vor Ort Begehung den Betreiber der
Stationen bei der Suche nach Alternativen im näheren Umfeld.
3.
Bei Straßen- und Gehwegsanierungen bzw. Umgestaltungen werden
Fahrradverleihstationen in Abstimmung mit dem Anbieter rechtzeitig eingeplant und nach
Antragstellung genehmigt.
4.
Die Stadtverwaltung informiert im zuständigen Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau am
24. November 2015 über den Umsetzungsstand der Vorlage „Standorte für Fahrradverleihstationen“.
Begründung:
Zur Ratsversammlung am 10.12.2014 hat die SPD-Fraktion Anfragen zum "Sachstand der
Umsetzung von Mobilitätsstationen" und zum "Sachstand der Umsetzung von
Fahrradverleihstationen" gestellt. Während die Beantwortung der Anfrage zu den
Mobilitätsstationen deutlich gemacht hat, dass diesbezüglich Fortschritte zu verzeichnen sind,
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zeichnet die Antwort auf die Anfrage zum Umsetzungsstand der Fahrradverleihstationen ein
anderes Bild. Die Antwort auf diese Anfrage lässt den Schluss zu, dass die Stadtverwaltung die
Umsetzung dieser Vorlage mit der Umsetzung der Mobilitätsstationen als erledigt betrachtet. Es
handelt sich jedoch um zwei, wenn auch durchaus ähnliche Beschlüsse, die unterschiedliche
Anforderungen an die Standorte haben. So ist beispielsweise für die Fahrradverleihstationen von
großer Bedeutung, dass diese im Zentrum bzw. zentrumsnah und gut sichtbar angeordnet sind.
Die Geschwindigkeit der Umsetzung des Ratsbeschlusses "Standorte für
Fahrradverleihstationen" hat dazu geführt, dass uns zahlreiche Städte inzwischen überholt
haben und Fahrradverleihsysteme mit einer Kombination aus festen Verleihstationen und
Fahrrädern mit flexibler Aufstellung besitzen. Unter anderem folgende Städte besitzen ein
kombiniertes Fahrradverleihsystem: Dresden, Potsdam, Augsburg, Karlsruhe, Flensburg,
Nürnberg, Dortmund, Essen, Bochum, Duisburg, Hamm, Herne, Oberhausen oder
Gelsenkirchen, darüber hinaus im Ausland Budapest, Warschau oder Glasgow. Als ein
ehemaliger Vorreiter im Bereich Fahrradverleihsysteme sollte Leipzig den Anschluss nicht
verlieren und das kombinierte System endlich zügig umsetzen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Seite 2/4
Nach Durchführung der
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
Anlagen:
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 08.07.2015
zu 15.3
Standorte für Fahrradverleihstationen
Vorlage: VI-A-00954-NF-002
Beschluss:
1. Der Stadtrat nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
2. Durch einen Betreiber eines Fahrradverleihsystems beantragte Fahrradverleihstationen
werden zeitnah geprüft und genehmigt. Sollten sich einzelne Standorte als nicht
genehmigungsfähig herausstellen, unterstützt die Stadtverwaltung, z.B. bei einer vor Ort
Begehung den Betreiber der Stationen bei der Suche nach Alternativen im näheren Umfeld.
3. Bei Straßen- und Gehwegsanierungen bzw. Umgestaltungen werden
Fahrradverleihstationen in Abstimmung mit dem Anbieter rechtzeitig eingeplant und nach
Antragstellung genehmigt.
4. Die Stadtverwaltung informiert im zuständigen Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
am 24. November 2015 über den Umsetzungsstand der Vorlage „Standorte für
Fahrradverleihstationen".
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
Leipzig, den 9. Juli 2015
Seite: 1/1
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zum Antrag Nr. VI-A-00954Vom 17.06.2015
Beschluss der Ratsversammlung vom 14.05.2013
Beschluss- Nr. <BITTE HIER EINTRAGEN>
Eingereicht von SPD Fraktion
Standorte für Fahrradverleihstationen
Stand vom 11.12.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
✘ in Arbeit
geändert
Stadtentwicklung und Bau
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Im Mai 2013 wurde die Vorlage zu den Standorten für Fahrradverleihstationen durch den Stadtrat bestätigt,
auf welche sich der Beschlussantrag der SPD Fraktion bezieht. Die vorgeschlagenen 20 potentiellen
Grobstandorte (in der Vorlage wird auch auf die Beantragungsmöglichkeit von weiteren Standorten
hingewiesen) wurden mit der Vorlage bestätigt und das überwiegende öffentliche Interesse festgesetzt.
Damit wurde die Grundlage für den Erlass der Gebühren gemäß Sondernutzungssatzung geschaffen und
der Ratsbeschluss ist damit umgesetzt.
Die Vorlage sieht vor, dass sich potentielle Betreiber auf die Grobstandorte bewerben und einen Antrag auf
Sondernutzung stellen können mit dem Entfall der Sondernutzungsgebühren. Ferner wurden die
Grundzüge des Designs der Stelen, d. H. erkennbare Einordnung in die „Designerfamilie“ der
Mobilitätsstelen, festgelegt.
Die durch einen potentiellen Betreiber beantragten 3 Standorte konnten bisher nicht umgesetzt werden, da
wichtige technische Bauunterlagen nicht eingereicht wurden. In einen Gespräch mit dem möglichen
Betreiber im September 2015 wurde nochmals auf die Wichtigkeit der Unterlagen hingewiesen und ein
Konzept für weitere Standorte diskutiert. Durch den Betreiber wurden die baufachlichen Unterlagen
beauftragt sowie eine Konzeptstudie begonnen. Im November 2015 erfolgte die Übergabe eines ersten
Entwurfes des Konzeptes und die Übergabe der baustatischen Berechnungen. Da das Design der Stelen
grundlegend verändert wurde, war eine Vorstellung des neuen Stelendesigns der Fahrradverleihstation in
der Projektkonferenz des Dezernat VI notwendig.
Das Konzept ist jetzt zu überarbeiten und soll bis Ende des 1. Quartals 2016 neu eingereicht werden.
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Da die Finanzierung der Fahrradverleihstationen ausschließlich durch den Betreiber erfolgt, wird in einem
ersten Schritt die Einrichtung der 3 bereits beantragten Fahrradverleihstationen sowie weiterer 3 Standorte
für das Jahr 2016 angestrebt. Nachfolgend ist die Einrichtung weiterer Standorte aus dem in Entwicklung
befindlichen Konzept für die Folgejahre geplant.