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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1031493.pdf
Größe
318 kB
Erstellt
02.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:30

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Inhalt der Datei

Neufassung Nr. VI-A-00954-NF-002 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff Standorte für Fahrradverleihstationen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: 1. Der Stadtrat nimmt den Sachstand zur Kenntnis. 2. Durch einen Betreiber eines Fahrradverleihsystems beantragte Fahrradverleihstationen werden zeitnah geprüft und genehmigt. Sollten sich einzelne Standorte als nicht genehmigungsfähig herausstellen, unterstützt die Stadtverwaltung, z.B. bei einer vor Ort Begehung den Betreiber der Stationen bei der Suche nach Alternativen im näheren Umfeld. 3. Bei Straßen- und Gehwegsanierungen bzw. Umgestaltungen werden Fahrradverleihstationen in Abstimmung mit dem Anbieter rechtzeitig eingeplant und nach Antragstellung genehmigt. 4. Die Stadtverwaltung informiert im zuständigen Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau am 24. November 2015 über den Umsetzungsstand der Vorlage „Standorte für Fahrradverleihstationen“. Begründung: Zur Ratsversammlung am 10.12.2014 hat die SPD-Fraktion Anfragen zum "Sachstand der Umsetzung von Mobilitätsstationen" und zum "Sachstand der Umsetzung von Fahrradverleihstationen" gestellt. Während die Beantwortung der Anfrage zu den Mobilitätsstationen deutlich gemacht hat, dass diesbezüglich Fortschritte zu verzeichnen sind, Seite 1/4 zeichnet die Antwort auf die Anfrage zum Umsetzungsstand der Fahrradverleihstationen ein anderes Bild. Die Antwort auf diese Anfrage lässt den Schluss zu, dass die Stadtverwaltung die Umsetzung dieser Vorlage mit der Umsetzung der Mobilitätsstationen als erledigt betrachtet. Es handelt sich jedoch um zwei, wenn auch durchaus ähnliche Beschlüsse, die unterschiedliche Anforderungen an die Standorte haben. So ist beispielsweise für die Fahrradverleihstationen von großer Bedeutung, dass diese im Zentrum bzw. zentrumsnah und gut sichtbar angeordnet sind. Die Geschwindigkeit der Umsetzung des Ratsbeschlusses "Standorte für Fahrradverleihstationen" hat dazu geführt, dass uns zahlreiche Städte inzwischen überholt haben und Fahrradverleihsysteme mit einer Kombination aus festen Verleihstationen und Fahrrädern mit flexibler Aufstellung besitzen. Unter anderem folgende Städte besitzen ein kombiniertes Fahrradverleihsystem: Dresden, Potsdam, Augsburg, Karlsruhe, Flensburg, Nürnberg, Dortmund, Essen, Bochum, Duisburg, Hamm, Herne, Oberhausen oder Gelsenkirchen, darüber hinaus im Ausland Budapest, Warschau oder Glasgow. Als ein ehemaliger Vorreiter im Bereich Fahrradverleihsysteme sollte Leipzig den Anschluss nicht verlieren und das kombinierte System endlich zügig umsetzen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Seite 2/4 Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: Anlagen: Seite 3/4 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 08.07.2015 zu 15.3 Standorte für Fahrradverleihstationen Vorlage: VI-A-00954-NF-002 Beschluss: 1. Der Stadtrat nimmt den Sachstand zur Kenntnis. 2. Durch einen Betreiber eines Fahrradverleihsystems beantragte Fahrradverleihstationen werden zeitnah geprüft und genehmigt. Sollten sich einzelne Standorte als nicht genehmigungsfähig herausstellen, unterstützt die Stadtverwaltung, z.B. bei einer vor Ort Begehung den Betreiber der Stationen bei der Suche nach Alternativen im näheren Umfeld. 3. Bei Straßen- und Gehwegsanierungen bzw. Umgestaltungen werden Fahrradverleihstationen in Abstimmung mit dem Anbieter rechtzeitig eingeplant und nach Antragstellung genehmigt. 4. Die Stadtverwaltung informiert im zuständigen Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau am 24. November 2015 über den Umsetzungsstand der Vorlage „Standorte für Fahrradverleihstationen". Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen Leipzig, den 9. Juli 2015 Seite: 1/1 RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zum Antrag Nr. VI-A-00954Vom 17.06.2015 Beschluss der Ratsversammlung vom 14.05.2013 Beschluss- Nr. <BITTE HIER EINTRAGEN> Eingereicht von SPD Fraktion Standorte für Fahrradverleihstationen Stand vom 11.12.2015 noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben ✘ in Arbeit geändert Stadtentwicklung und Bau Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Im Mai 2013 wurde die Vorlage zu den Standorten für Fahrradverleihstationen durch den Stadtrat bestätigt, auf welche sich der Beschlussantrag der SPD Fraktion bezieht. Die vorgeschlagenen 20 potentiellen Grobstandorte (in der Vorlage wird auch auf die Beantragungsmöglichkeit von weiteren Standorten hingewiesen) wurden mit der Vorlage bestätigt und das überwiegende öffentliche Interesse festgesetzt. Damit wurde die Grundlage für den Erlass der Gebühren gemäß Sondernutzungssatzung geschaffen und der Ratsbeschluss ist damit umgesetzt. Die Vorlage sieht vor, dass sich potentielle Betreiber auf die Grobstandorte bewerben und einen Antrag auf Sondernutzung stellen können mit dem Entfall der Sondernutzungsgebühren. Ferner wurden die Grundzüge des Designs der Stelen, d. H. erkennbare Einordnung in die „Designerfamilie“ der Mobilitätsstelen, festgelegt. Die durch einen potentiellen Betreiber beantragten 3 Standorte konnten bisher nicht umgesetzt werden, da wichtige technische Bauunterlagen nicht eingereicht wurden. In einen Gespräch mit dem möglichen Betreiber im September 2015 wurde nochmals auf die Wichtigkeit der Unterlagen hingewiesen und ein Konzept für weitere Standorte diskutiert. Durch den Betreiber wurden die baufachlichen Unterlagen beauftragt sowie eine Konzeptstudie begonnen. Im November 2015 erfolgte die Übergabe eines ersten Entwurfes des Konzeptes und die Übergabe der baustatischen Berechnungen. Da das Design der Stelen grundlegend verändert wurde, war eine Vorstellung des neuen Stelendesigns der Fahrradverleihstation in der Projektkonferenz des Dezernat VI notwendig. Das Konzept ist jetzt zu überarbeiten und soll bis Ende des 1. Quartals 2016 neu eingereicht werden. Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Da die Finanzierung der Fahrradverleihstationen ausschließlich durch den Betreiber erfolgt, wird in einem ersten Schritt die Einrichtung der 3 bereits beantragten Fahrradverleihstationen sowie weiterer 3 Standorte für das Jahr 2016 angestrebt. Nachfolgend ist die Einrichtung weiterer Standorte aus dem in Entwicklung befindlichen Konzept für die Folgejahre geplant.