Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1047477.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
09.12.15, 12:00
Aktualisiert
21.01.16, 19:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-02133-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Petitionsausschuss
Vorberatung
Ratsversammlung
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Umbenennung des Richard-Wagner-Platzes in den Refugees-Welcome-Platz. Leipzig
ist eine weltoffene, tolerante und vielfältige Stadt.
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
X Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Sachverhalt:
Der Petent schlägt vor, den Richard-Wagner-Platz in Refugees-Welcome-Platz umzubenennen. Er
begründet seine Petition wie folgt:
1. Regelmäßig auf dem Platz geäußerter Hass und Hetze stehe einer langen Leipziger Tradition von
Weltoffenheit, Toleranz und Humanismus entgegen.
2. Der Ruf des Richard-Wagner-Platzes sei zerstört.
3. Mit der Umbenennung solle ein Ort geschaffen werden, der Tradition und Kultur deutlich macht.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Seite 1/1
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Seite 2/3
Anlagen:
Seite 3/3
Entscheidungsgründe
Straßen- und Platzbenennungen bedürfen aufgrund des öffentlichen Interesses und der Betroffenheit zahlreicher Bürger, Unternehmen und anderer Namensnutzer einer sorgfältigen Bearbeitung. Bei der Namensauswahl steht der Gemeinde ein weiterer Gestaltungsspielraum zu, der nur durch die Ordnungs- und
Erschließungsfunktion des Straßennamens, den Rahmen der verfassungsrechtlichen Ordnung und der
Gesetze, von Sitte und Anstand und vom Willkürverbot begrenzt ist. In der Praxis wird die Orientierungsfunktion oft von einer in der Benennung liegenden Gestaltungsfunktion überlagert, denn Straßenbenennungen sind eine mögliche und zugleich herausragende Form, an Personen, Ereignisse und
Örtlichkeiten zu erinnern und diese im öffentlichen „Gedächtnis“ der Stadt zu bewahren. Auch mit der Stadt
Leipzig, die seit vielen Jahrhunderten ein bedeutendes politisches, wissenschaftliches und kulturelles
Zentrum bildet, sind eine Vielzahl von Persönlichkeiten und Ereignissen verbunden, deren Nicht-Vergessen
wünschenswert und wichtig ist.
Zu diesen Personen zählt unbestritten auch der 1813 in Leipzig geborene Komponist Richard Wagner.
Dessen Geburtshaus stand in unmittelbarer Nähe des zur Umbenennung vorgeschlagenen Platzes, der
anlässlich Wagners 100. Geburtstages den Namen Richard-Wagner-Platz erhielt. Der Platzname gehört
somit zu den ältesten Straßennamen in der Stadt Leipzig und zu den seltenen Straßen- bzw.
Platzbenennungen, bei denen der Name unmittelbar mit der historischen Örtlichkeit verbunden ist. Ein
Wegfall des Platznamens wäre aus dieser Sicht national und international kaum zu vermitteln, wie u. a. aus
einem Schreiben der WAGNER SOCIETY of New York an die Stadt Leipzig hervorgeht.
Die vorgeschlagene Umbenennung des Richard-Wagner-Platzes in Refugees-Welcome-Platz greift die
derzeitige Zuwanderung von Flüchtlingen auf. Der Namensvorschlag stellt dabei eine dem Inhalt und der
Form nach politische Aussage dar, mit der die Überzeugung vermittelt werden soll, dem verfassungsrechlich
gewährten Grundrecht auf Asyl mit einer Willkommenskultur besonderen Ausdruck zu verleihen. Wie der
Petent in seiner Begündung selbst ausführt, soll mit der vorgeschlagenen Umbenennung – im Kontext zu
den auf dem zur Umbenennung vorgeschlagenen Platz wiederholt stattgefundenen Versammlungen – ein
„Zeichen“ gesetzt werden. Versammlungen sind Formen politischer Meinungsäußerung, wobei die
Versammlungsfreiheit ein im Artikel 8 des deutschen Grundgesetzes verankertes Grundrecht ist. In Leipzig
finden seit jeher eine Vielzahl von Versammlungen und Demonstrationen an den verschiedensten Orten statt.
Aus dieser Tatsache heraus lässt sich weder eine „Zerstörung“ des Rufes der betroffenen Straßen und
Plätze, noch die Notwendigkeit, deren Namen zu entfernen, ableiten.
Weltoffenheit, Toleranz und Kultur sind in Leipzig an vielen Orten erlebbar. Ihre vielfältigen Formen sind stets
auch von aktuellen Ereignissen und Entwicklungen beeinflusst worden. Deutschland bietet jetzt Flüchtlingen
aus anderen Ländern Unterkunft und Unterstützung. Ob, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form daran
erinnert werden soll, wäre unabhängig von den aktuellen politischen Ereignissen noch grundsätzlich zu
überdenken, denn bei ereignisbezogenen Namensgebungen im öffentlichen Raum ist stets eine
angemessene zeitliche Distanz zu wahren, um die Bedeutung des namensgebenden Ereignisses und
dessen Einordnung in die Geschichte umfassend bewerten zu können. Insbesondere sind im Fall einer
Straßen- oder Platzbenennung unter der Prämisse, dass Straßennamen üblicherweise jahrzehnte- bis
jahrhundertelang Bestand haben (sollen), um die Gültigkeit der Adressen für die Nutzer langfristig zu gewährleisten, bei der Namenswahl hohe Maßstäbe an eine dauerhafte Benennungseignung anzulegen.