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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1047477.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
09.12.15, 12:00
Aktualisiert
21.01.16, 19:24

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-02133-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Petitionsausschuss Vorberatung Ratsversammlung Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Umbenennung des Richard-Wagner-Platzes in den Refugees-Welcome-Platz. Leipzig ist eine weltoffene, tolerante und vielfältige Stadt. Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Zustimmung Nachteilig für die Stadt Leipzig. X Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Sachverhalt: Der Petent schlägt vor, den Richard-Wagner-Platz in Refugees-Welcome-Platz umzubenennen. Er begründet seine Petition wie folgt: 1. Regelmäßig auf dem Platz geäußerter Hass und Hetze stehe einer langen Leipziger Tradition von Weltoffenheit, Toleranz und Humanismus entgegen. 2. Der Ruf des Richard-Wagner-Platzes sei zerstört. 3. Mit der Umbenennung solle ein Ort geschaffen werden, der Tradition und Kultur deutlich macht. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Seite 1/1 Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Seite 2/3 Anlagen: Seite 3/3 Entscheidungsgründe Straßen- und Platzbenennungen bedürfen aufgrund des öffentlichen Interesses und der Betroffenheit zahlreicher Bürger, Unternehmen und anderer Namensnutzer einer sorgfältigen Bearbeitung. Bei der Namensauswahl steht der Gemeinde ein weiterer Gestaltungsspielraum zu, der nur durch die Ordnungs- und Erschließungsfunktion des Straßennamens, den Rahmen der verfassungsrechtlichen Ordnung und der Gesetze, von Sitte und Anstand und vom Willkürverbot begrenzt ist. In der Praxis wird die Orientierungsfunktion oft von einer in der Benennung liegenden Gestaltungsfunktion überlagert, denn Straßenbenennungen sind eine mögliche und zugleich herausragende Form, an Personen, Ereignisse und Örtlichkeiten zu erinnern und diese im öffentlichen „Gedächtnis“ der Stadt zu bewahren. Auch mit der Stadt Leipzig, die seit vielen Jahrhunderten ein bedeutendes politisches, wissenschaftliches und kulturelles Zentrum bildet, sind eine Vielzahl von Persönlichkeiten und Ereignissen verbunden, deren Nicht-Vergessen wünschenswert und wichtig ist. Zu diesen Personen zählt unbestritten auch der 1813 in Leipzig geborene Komponist Richard Wagner. Dessen Geburtshaus stand in unmittelbarer Nähe des zur Umbenennung vorgeschlagenen Platzes, der anlässlich Wagners 100. Geburtstages den Namen Richard-Wagner-Platz erhielt. Der Platzname gehört somit zu den ältesten Straßennamen in der Stadt Leipzig und zu den seltenen Straßen- bzw. Platzbenennungen, bei denen der Name unmittelbar mit der historischen Örtlichkeit verbunden ist. Ein Wegfall des Platznamens wäre aus dieser Sicht national und international kaum zu vermitteln, wie u. a. aus einem Schreiben der WAGNER SOCIETY of New York an die Stadt Leipzig hervorgeht. Die vorgeschlagene Umbenennung des Richard-Wagner-Platzes in Refugees-Welcome-Platz greift die derzeitige Zuwanderung von Flüchtlingen auf. Der Namensvorschlag stellt dabei eine dem Inhalt und der Form nach politische Aussage dar, mit der die Überzeugung vermittelt werden soll, dem verfassungsrechlich gewährten Grundrecht auf Asyl mit einer Willkommenskultur besonderen Ausdruck zu verleihen. Wie der Petent in seiner Begündung selbst ausführt, soll mit der vorgeschlagenen Umbenennung – im Kontext zu den auf dem zur Umbenennung vorgeschlagenen Platz wiederholt stattgefundenen Versammlungen – ein „Zeichen“ gesetzt werden. Versammlungen sind Formen politischer Meinungsäußerung, wobei die Versammlungsfreiheit ein im Artikel 8 des deutschen Grundgesetzes verankertes Grundrecht ist. In Leipzig finden seit jeher eine Vielzahl von Versammlungen und Demonstrationen an den verschiedensten Orten statt. Aus dieser Tatsache heraus lässt sich weder eine „Zerstörung“ des Rufes der betroffenen Straßen und Plätze, noch die Notwendigkeit, deren Namen zu entfernen, ableiten. Weltoffenheit, Toleranz und Kultur sind in Leipzig an vielen Orten erlebbar. Ihre vielfältigen Formen sind stets auch von aktuellen Ereignissen und Entwicklungen beeinflusst worden. Deutschland bietet jetzt Flüchtlingen aus anderen Ländern Unterkunft und Unterstützung. Ob, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form daran erinnert werden soll, wäre unabhängig von den aktuellen politischen Ereignissen noch grundsätzlich zu überdenken, denn bei ereignisbezogenen Namensgebungen im öffentlichen Raum ist stets eine angemessene zeitliche Distanz zu wahren, um die Bedeutung des namensgebenden Ereignisses und dessen Einordnung in die Geschichte umfassend bewerten zu können. Insbesondere sind im Fall einer Straßen- oder Platzbenennung unter der Prämisse, dass Straßennamen üblicherweise jahrzehnte- bis jahrhundertelang Bestand haben (sollen), um die Gültigkeit der Adressen für die Nutzer langfristig zu gewährleisten, bei der Namenswahl hohe Maßstäbe an eine dauerhafte Benennungseignung anzulegen.