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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1046820.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
02.12.15, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:18

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-02120-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung Beschlussfassung Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Petition zur Verbesserung des öffentlichen Raums und Entschleunigung des Verkehrs im historischen Zentrum von Gohlis Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Zustimmung Nachteilig für die Stadt Leipzig. X Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Das grundsätzliche Anliegen der Petenten wird geteilt, trotzdem muß die Verwaltung die Ablehnung empfehlen und begründet dies wie folgt: Es läuft seit längerer Zeit ein Abstimmungs- und Planungsprozess zum Thema öffentlicher Raum und Verkehr im Bereich Friedenskirche u.a. mit den Petenten. Auch wenn der dabei bisher erreichte Stand und die weitere zeitliche Perspektive für die Petenten nachvollziehbar unbefriedigend sein muß, entspricht es dem durch die Verwaltung und in Abwägung mit anderen Aufgaben in diesem Themenfeld Leistbaren. Die geforderte Ausdehnung der Planung auf das gesamte historische Zentrum von Gohlis (Menckestraße, Gohliser Straße, Berggartenstraße und Lützowstraße) unter intensiver Einbeziehung der Bürgerschaft, wie experimentell durch die Verwaltung für einen Teilbereich (Einmündung Berggartenstraße/Gohliser Straße) getestet, kann demgegenüber nach gegenwärtigem Stand durch die Verwaltung weder finanziell noch personell abgesichert werden. Seite 1/6 Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass bei der Planung von Umgestaltungen in Hauptverkehrsstraßen wie der Gohliser Straße und der Lützowstraße deren Funktion im Straßennetz angemessen zu berücksichtigen ist, was die Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung im Vergleich zu Anliegerstraßen wie der Berggartenstraße oder der Menckestraße einschränkt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: 1. Der öffentliche Raum des historischen Zentrums von Gohlis rund um den Kirchplatz der Friedenskirche (mit Menckestraße, Gohliser Straße, Berggarten- und Lützowstraße) kann und sollte nur mit den Bürger/-innen/n zusammen – und in ihrem Sinne – verbessert werden. Dabei geht es im Kern darum, den Bürger/-innen/n den öffentlichen Raum zurückzugeben und den motorisierten Verkehr nachhaltig zu entschleunigen. Mit der Situation rund um die Friedenskirche im Stadtteil Gohlis beschäftigt sich die Stadtverwaltung im Ergebnis des Bürgerwettbewerbs „Ideen für den Stadtverkehr“, der am 3. Juni 2013 abgeschlossen wurde, sehr intensiv. Insbesondere bei den ausgezeichneten Beiträgen, wie der von der Bürgerinitiative „Gegen Schall und Rauch“ eingereichte Beitrag „Ausfahrt zur Normalität – ein Stadtplateau als Dorfplatz“ hat die Verwaltung die Idee aufgenommen und diese zusammen mit den Einreichern, dem Bürgerverein Gohlis e.V. sowie interessierten Bürgern im Rahmen von zwei Workshops (November 2013, Januar 2014) weiter vertieft. Im Ergebnis dieser konstruktiven Treffen wurden für eine mögliche Umgestaltung des Bereiches rund um die Friedenskirche im Zentrum von Gohlis folgende drei prinzipielle Varianten erarbeitet: Variante 1 Umgestaltung des Kirchplatzes (Areal um die Friedenskirche) unter Federführung des Stadtplanungsamtes Variante 2 Umgestaltung des Einmündungsbereiches Berggartenstraße zwischen Gohliser Straße und Schorlemmerstraße unter Federführung Verkehrs- und Tiefbauamt Variante 3 Umgestaltung eines Bereiches der Gohliser Straße (ab Menckestraße) und Berggartenstraße bis Schorlemmerstraße einschließlich Kirchplatz unter Federführung der Bürger initiative „Gegen Schall und Rauch“ Den interessierten Bürgern wurde mit diesem Verfahren einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung ermöglicht, sich zu einem sehr frühen Zeitpunkt an der Erarbeitung einer Aufgabenstellung für eine spätere mögliche Planung zu beteiligen. Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurde durch das Verkehrs- und Tiefbauamt in weiterführender planerischer Seite 2/6 Vorbereitung der Variante 2 (bauliche Umgestaltung des Einmündungsbereiches Berggartenstraße/Gohliser Straße) Mitte 2015 ein Planungsbüro mit der Erstellung einer entsprechenden Vorplanung beauftragt. Mit dem Ziel der Verkehrsberuhigung und der weiteren Erhöhung der Querungssicherheit für Fußgänger werden im Rahmen dieser Planung auch unter Berücksichtigung von stadtgestalterischen Aspekten, in Varianten Lösungsmöglichkeiten zur baulichen Umgestaltung der Berggartenstraße im Abschnitt zwischen Gohliser Straße und Lindenthaler Straße ermittelt und gegenübergestellt. Dabei wird berücksichtigt, dass diese geplante bauliche Umgestaltung des Einmündungsbereiches Berggartenstraße/Gohliser Straße, die nur ein Teil des Gesamtvorhabens zur Umgestaltung des alten Ortskerns Gohlis darstellt, nicht den vorliegenden Ansätzen für eine mögliche Umgestaltung der unmittelbar anschließenden Planungsbereiche (Varianten 1 und 3) widerspricht. Zu dieser Vorplanung, die aktuell in der Lesefassung vorliegt, konnte der Bürgerverein und die Bürgerinitiative ergänzend zu den Ergebnissen der beiden o. g. Bürgerworkshops weitere Hinweise und Ideen im Rahmen der regulären Anlaufberatung am 04.06.2015 sowie einer zusätzlichen Zwischenabstimmung (Teil der frühzeitigen Bürgerbeteiligung) am 10.09.2015 einbringen. Eine nochmalige Einbeziehung der Bürger ist nach der regulären Ämterbeteiligung im 1. Quartal 2016, noch vor der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Ämter, geplant. Die weiterführende planerische Vorbereitung und Realisierung dieser Maßnahme ist unter Berücksichtigung der Haushaltslage mittel- bis langfristig geplant. 2. Die Entschleunigung dient insbesondere der Verkehrssicherheit, damit Schulkinder, Eltern mit Kleinkindern sowie Seniorinnen und Senioren sich gefahrlos auf diesen Plätzen aufhalten und bewegen können. Zwecks Erhöhung der Verkehrssicherheit für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer sollen mit der vorliegenden Vorplanung zur Umgestaltung der Berggartenstraße die Wahrnehmung der angeordneten Tempo 30-Zonenregelung verdeutlicht sowie die Querungsbedingungen und die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Es kann im Ergebnis aber kein Platz zum völlig gefahrlosen Aufenthalt u. a. für Kinder und Senioren geschaffen werden, da die Straßenbaumaßnahme nicht zu einer Beeinträchtigung der Erschließungsfunktion (Andienung, Rettungsdienste, Feuerwehr, Müllabfuhr, Nachtbuslinie der LVB) des Straßenabschnittes führen darf. 3. Die Anbindung, Erreichbarkeit und Zugänglichkeit öffentlicher Verkehrsmittel ist unter Beteiligung – und im Sinne - der Bürger/-innen mit baulichen Maßnahmen so zu verbessern, dass die Vielfältigkeit des örtlichen Handels, der Fahrrad- und der Fußgängerverkehr gemeinsam davon profitieren. Die Erreichbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel, der neu errichteten Kindertagesstätte (Gohliser Straße/Springerstraße) sowie von Handelseinrichtungen wird, in Ergänzung der im Zuge der Gohliser Straße vorhandenen gesicherten Querungsmöglichkeiten in Form von Fußgängersignalanlagen (FSA) im Bereich Nordplatz und Kirchplatz, ab 15.12.2015 durch die Einrichtung einer temporären FSA im Bereich Gohliser Straße/Springerstraße verbessert werden. Koordiniert mit der Aufstellung dieser FSA wurde durch die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB), in Verdichtung der Haltestellenabstände im Zuge der Gohliser Straße, eine zusätzliche Haltestelle für die Straßenbahn (zwischen Springerstraße und Trufanowstraße) zum Fahrplanwechsel der Leipziger Verkehrsbetriebe am 28.11.2015 in Betrieb genommen. Seite 3/6 Seite 4/6