Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1046820.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
02.12.15, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-02120-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Beschlussfassung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Petition zur Verbesserung des öffentlichen Raums und Entschleunigung des
Verkehrs im historischen Zentrum von Gohlis
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
X Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Das grundsätzliche Anliegen der Petenten wird geteilt, trotzdem muß die Verwaltung die
Ablehnung empfehlen und begründet dies wie folgt:
Es läuft seit längerer Zeit ein Abstimmungs- und Planungsprozess zum Thema öffentlicher
Raum und Verkehr im Bereich Friedenskirche u.a. mit den Petenten. Auch wenn der dabei
bisher erreichte Stand und die weitere zeitliche Perspektive für die Petenten nachvollziehbar
unbefriedigend sein muß, entspricht es dem durch die Verwaltung und in Abwägung mit
anderen Aufgaben in diesem Themenfeld Leistbaren. Die geforderte Ausdehnung der
Planung auf das gesamte historische Zentrum von Gohlis (Menckestraße, Gohliser Straße,
Berggartenstraße und Lützowstraße) unter intensiver Einbeziehung der Bürgerschaft, wie
experimentell durch die Verwaltung für einen Teilbereich (Einmündung
Berggartenstraße/Gohliser Straße) getestet, kann demgegenüber nach gegenwärtigem
Stand durch die Verwaltung weder finanziell noch personell abgesichert werden.
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Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass bei der Planung von Umgestaltungen in
Hauptverkehrsstraßen wie der Gohliser Straße und der Lützowstraße deren Funktion im
Straßennetz angemessen zu berücksichtigen ist, was die Möglichkeiten der
Verkehrsberuhigung im Vergleich zu Anliegerstraßen wie der Berggartenstraße oder der
Menckestraße einschränkt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
1. Der öffentliche Raum des historischen Zentrums von Gohlis rund um den
Kirchplatz der Friedenskirche (mit Menckestraße, Gohliser Straße, Berggarten- und
Lützowstraße) kann und sollte nur mit den Bürger/-innen/n zusammen – und in ihrem
Sinne – verbessert werden. Dabei geht es im Kern darum, den Bürger/-innen/n den
öffentlichen Raum zurückzugeben und den motorisierten Verkehr nachhaltig zu
entschleunigen.
Mit der Situation rund um die Friedenskirche im Stadtteil Gohlis beschäftigt sich die
Stadtverwaltung im Ergebnis des Bürgerwettbewerbs „Ideen für den Stadtverkehr“, der am
3. Juni 2013 abgeschlossen wurde, sehr intensiv.
Insbesondere bei den ausgezeichneten Beiträgen, wie der von der Bürgerinitiative „Gegen
Schall und Rauch“ eingereichte Beitrag „Ausfahrt zur Normalität – ein Stadtplateau als
Dorfplatz“ hat die Verwaltung die Idee aufgenommen und diese zusammen mit den
Einreichern, dem Bürgerverein Gohlis e.V. sowie interessierten Bürgern im Rahmen von
zwei Workshops (November 2013, Januar 2014) weiter vertieft. Im Ergebnis dieser
konstruktiven Treffen wurden für eine mögliche Umgestaltung des Bereiches rund um die
Friedenskirche im Zentrum von Gohlis folgende drei prinzipielle Varianten erarbeitet:
Variante 1
Umgestaltung des Kirchplatzes (Areal um die Friedenskirche) unter Federführung des
Stadtplanungsamtes
Variante 2
Umgestaltung des Einmündungsbereiches Berggartenstraße zwischen Gohliser Straße und
Schorlemmerstraße unter Federführung Verkehrs- und Tiefbauamt
Variante 3
Umgestaltung eines Bereiches der Gohliser Straße (ab Menckestraße) und Berggartenstraße bis Schorlemmerstraße einschließlich Kirchplatz unter Federführung der Bürger initiative „Gegen Schall und Rauch“
Den interessierten Bürgern wurde mit diesem Verfahren einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung ermöglicht, sich zu einem sehr frühen Zeitpunkt an der Erarbeitung einer
Aufgabenstellung für eine spätere mögliche Planung zu beteiligen.
Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurde durch das Verkehrs- und Tiefbauamt in weiterführender planerischer
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Vorbereitung der Variante 2 (bauliche Umgestaltung des Einmündungsbereiches
Berggartenstraße/Gohliser Straße) Mitte 2015 ein Planungsbüro mit der Erstellung einer
entsprechenden Vorplanung beauftragt.
Mit dem Ziel der Verkehrsberuhigung und der weiteren Erhöhung der Querungssicherheit
für Fußgänger werden im Rahmen dieser Planung auch unter Berücksichtigung von
stadtgestalterischen Aspekten, in Varianten Lösungsmöglichkeiten zur baulichen
Umgestaltung der Berggartenstraße im Abschnitt zwischen Gohliser Straße und
Lindenthaler Straße ermittelt und gegenübergestellt. Dabei wird berücksichtigt, dass diese
geplante bauliche Umgestaltung des Einmündungsbereiches Berggartenstraße/Gohliser
Straße, die nur ein Teil des Gesamtvorhabens zur Umgestaltung des alten Ortskerns Gohlis
darstellt, nicht den vorliegenden Ansätzen für eine mögliche Umgestaltung der unmittelbar
anschließenden Planungsbereiche (Varianten 1 und 3) widerspricht.
Zu dieser Vorplanung, die aktuell in der Lesefassung vorliegt, konnte der Bürgerverein und
die Bürgerinitiative ergänzend zu den Ergebnissen der beiden o. g. Bürgerworkshops
weitere Hinweise und Ideen im Rahmen der regulären Anlaufberatung am 04.06.2015 sowie
einer zusätzlichen Zwischenabstimmung (Teil der frühzeitigen Bürgerbeteiligung) am
10.09.2015 einbringen. Eine nochmalige Einbeziehung der Bürger ist nach der regulären
Ämterbeteiligung im 1. Quartal 2016, noch vor der Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen der Ämter, geplant.
Die weiterführende planerische Vorbereitung und Realisierung dieser Maßnahme ist unter
Berücksichtigung der Haushaltslage mittel- bis langfristig geplant.
2. Die Entschleunigung dient insbesondere der Verkehrssicherheit, damit
Schulkinder, Eltern mit Kleinkindern sowie Seniorinnen und Senioren sich gefahrlos
auf diesen Plätzen aufhalten und bewegen können.
Zwecks Erhöhung der Verkehrssicherheit für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer sollen mit
der vorliegenden Vorplanung zur Umgestaltung der Berggartenstraße die Wahrnehmung
der angeordneten Tempo 30-Zonenregelung verdeutlicht sowie die Querungsbedingungen
und die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Es kann im Ergebnis aber kein Platz zum
völlig gefahrlosen Aufenthalt u. a. für Kinder und Senioren geschaffen werden, da die
Straßenbaumaßnahme nicht zu einer Beeinträchtigung der Erschließungsfunktion
(Andienung, Rettungsdienste, Feuerwehr, Müllabfuhr, Nachtbuslinie der LVB) des
Straßenabschnittes führen darf.
3. Die Anbindung, Erreichbarkeit und Zugänglichkeit öffentlicher Verkehrsmittel ist
unter Beteiligung – und im Sinne - der Bürger/-innen mit baulichen Maßnahmen so zu
verbessern, dass die Vielfältigkeit des örtlichen Handels, der Fahrrad- und der
Fußgängerverkehr gemeinsam davon profitieren.
Die Erreichbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel, der neu errichteten Kindertagesstätte
(Gohliser Straße/Springerstraße) sowie von Handelseinrichtungen wird, in Ergänzung der im
Zuge der Gohliser Straße vorhandenen gesicherten Querungsmöglichkeiten in Form von
Fußgängersignalanlagen (FSA) im Bereich Nordplatz und Kirchplatz, ab 15.12.2015 durch
die Einrichtung einer temporären FSA im Bereich Gohliser Straße/Springerstraße verbessert
werden. Koordiniert mit der Aufstellung dieser FSA wurde durch die Leipziger
Verkehrsbetriebe (LVB), in Verdichtung der Haltestellenabstände im Zuge der Gohliser
Straße, eine zusätzliche Haltestelle für die Straßenbahn (zwischen Springerstraße und
Trufanowstraße) zum Fahrplanwechsel der Leipziger Verkehrsbetriebe am 28.11.2015 in
Betrieb genommen.
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