Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1045019.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
12.11.15, 12:00
Aktualisiert
10.02.16, 16:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02043-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
20.01.2016
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Fortschreibung der Unternehmensstrategie der LWB
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
x Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
x Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt „Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln“.
Begründung:
Mit dem Rats- und Gesellschafterbeschlusses im Zusammenhang mit dem Corporate
Governance Kodex wurde festgelegt, dass jedes Unternehmen eine Unternehmensstrategie
vorzulegen hat, die im Aufsichtsrat zu verabschieden und dem Gesellschafter vorzulegen ist.
Dies, sowie die laufende Fortschreibung ist dauerhaftes Verwaltungshandeln, dass keines weiteren
Beschlusses bedarf. Der Beschlussvorschlag sieht zudem eine Beauftragung der Geschäftsführung
und des Aufsichtsrates durch den Stadtrat vor. Der Stadtrat kann jedoch generell nur den
Oberbürgermeister beauftragen, in der Gesellschafterversammlung entsprechende Beschlüsse zu
fassen.
Darüber hinaus gibt die Verwaltung folgenden Sachstandsbericht ab:
Die Ratsversammlung hat am 28.11.2012 die aktuellen Eigentümerziele der LWB beschlossen und
diese mit Ratsbeschluss vom 19.03.2014 ergänzt. Gemäß erstgenannter Beschlussfassung sollte
die Umsetzung der Eigentümerziele im Jahr 2015 evaluiert werden. Die diesbezügliche Information
für die Ratsversammlung wurde von der LWB erstellt und den Fraktionen mit der DS-Nr. VI-02080
zugeleitet. Hier ist auch das weitere Vorgehen aufgezeigt.
Der Aufsichtsrat der LWB hat zudem in seiner Sitzung am 19.03.2015 bereits beschlossen, dass
nach dem Evaluierungsprozess der Eigentümerziele eine Fortschreibung und Erstellung der neuen
strategischen Unternehmensplanung erfolgen soll. Gemäß der Vorlage "Eigentümerziele für die
LWB" dient deren regelmäßige Evaluierung u.a. als Grundlage dafür, die Zielstellungen
entsprechend der zwischenzeitlichen Entwicklungen und nach den bestehenden bzw. veränderten
Erfordernissen nachzujustieren (dies ist somit auch in Folge des beschlossenen WoPoKo der Fall).
Die Eigentümerziele finden sodann Eingang in die Strategische Unternehmensplanung des
Unternehmens.
Entsprechend der Informationsvorlage VI-02080 sind vor dem Hintergrund des beschlossenen
Wohnungspolitischen Konzeptes die Eigentümerziele für die LWB selbst im weiteren Verfahren
nochmals hinsichtlicher etwaiger Anpassungsbedarfe zu bewerten. Über einen sich daraus
ergebenden Anpassungs- oder Ergänzungsbedarf des Eigentümerzielkatalogs wird die
Ratsversammlung informiert bzw. ein entsprechender Beschluss der Ratsversammlung
herbeigeführt.
Bei der Zusammenführung der (zum Teil konkurrierenden) Zielstellungen aus dem WoPoKo müßte
aus Sicht der LWB sichergestellt werden, dass die Ziele in ihrem Zusammenwirken eine
wirtschaftlich nachhaltige Stabilität des Unternehmens nicht gefährden. Momentan kann die LWB
noch nicht ihre eigene Investitionskraft (Eigenanteil an Investitionsmaßnahmen) durchgängig halten
und nachhaltig sicherstellen. Die schrittweise Vornahme komplexer Sanierungsmaßnahmen im
Bestand im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen sind Teil der
Unternehmensplanung; ebenso geeignete Neubaumaßnahmen. Inwieweit es möglich sein wird, eine
Bestandserweiterung durch Neubau / Zukauf auf jene Stadtteile zu konzentrieren, in welchen die
LWB bisher keine eigenen Bestände besitzt, ist abhängig vom bestehenden Angebot. Insgesamt
müssen auch diesbezügliche Aktivitäten dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen.
Einer Überprüfung, inwieweit eine Übertragung oder zumindest Verwaltung bisher nicht von der
LWB verwalteter aber im städtischen Besitz befindlicher Wohnungen auf bzw. durch den LWBKonzern sinnvoll sein könnte, steht die LWB aufgeschlossen gegenüber.
Eine Fortschreibung der Unternehmensstrategie der LWB im Anschluss einer erfolgten Evaluierung
der Eigentümerziele erachtet die Verwaltung für angemessen.