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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1045019.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
12.11.15, 12:00
Aktualisiert
10.02.16, 16:18

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02043-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 20.01.2016 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Fortschreibung der Unternehmensstrategie der LWB Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre x Rechtswidrig und/oder Zustimmung Nachteilig für die Stadt Leipzig. Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag x Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt „Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln“. Begründung: Mit dem Rats- und Gesellschafterbeschlusses im Zusammenhang mit dem Corporate Governance Kodex wurde festgelegt, dass jedes Unternehmen eine Unternehmensstrategie vorzulegen hat, die im Aufsichtsrat zu verabschieden und dem Gesellschafter vorzulegen ist. Dies, sowie die laufende Fortschreibung ist dauerhaftes Verwaltungshandeln, dass keines weiteren Beschlusses bedarf. Der Beschlussvorschlag sieht zudem eine Beauftragung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates durch den Stadtrat vor. Der Stadtrat kann jedoch generell nur den Oberbürgermeister beauftragen, in der Gesellschafterversammlung entsprechende Beschlüsse zu fassen. Darüber hinaus gibt die Verwaltung folgenden Sachstandsbericht ab: Die Ratsversammlung hat am 28.11.2012 die aktuellen Eigentümerziele der LWB beschlossen und diese mit Ratsbeschluss vom 19.03.2014 ergänzt. Gemäß erstgenannter Beschlussfassung sollte die Umsetzung der Eigentümerziele im Jahr 2015 evaluiert werden. Die diesbezügliche Information für die Ratsversammlung wurde von der LWB erstellt und den Fraktionen mit der DS-Nr. VI-02080 zugeleitet. Hier ist auch das weitere Vorgehen aufgezeigt. Der Aufsichtsrat der LWB hat zudem in seiner Sitzung am 19.03.2015 bereits beschlossen, dass nach dem Evaluierungsprozess der Eigentümerziele eine Fortschreibung und Erstellung der neuen strategischen Unternehmensplanung erfolgen soll. Gemäß der Vorlage "Eigentümerziele für die LWB" dient deren regelmäßige Evaluierung u.a. als Grundlage dafür, die Zielstellungen entsprechend der zwischenzeitlichen Entwicklungen und nach den bestehenden bzw. veränderten Erfordernissen nachzujustieren (dies ist somit auch in Folge des beschlossenen WoPoKo der Fall). Die Eigentümerziele finden sodann Eingang in die Strategische Unternehmensplanung des Unternehmens. Entsprechend der Informationsvorlage VI-02080 sind vor dem Hintergrund des beschlossenen Wohnungspolitischen Konzeptes die Eigentümerziele für die LWB selbst im weiteren Verfahren nochmals hinsichtlicher etwaiger Anpassungsbedarfe zu bewerten. Über einen sich daraus ergebenden Anpassungs- oder Ergänzungsbedarf des Eigentümerzielkatalogs wird die Ratsversammlung informiert bzw. ein entsprechender Beschluss der Ratsversammlung herbeigeführt. Bei der Zusammenführung der (zum Teil konkurrierenden) Zielstellungen aus dem WoPoKo müßte aus Sicht der LWB sichergestellt werden, dass die Ziele in ihrem Zusammenwirken eine wirtschaftlich nachhaltige Stabilität des Unternehmens nicht gefährden. Momentan kann die LWB noch nicht ihre eigene Investitionskraft (Eigenanteil an Investitionsmaßnahmen) durchgängig halten und nachhaltig sicherstellen. Die schrittweise Vornahme komplexer Sanierungsmaßnahmen im Bestand im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen sind Teil der Unternehmensplanung; ebenso geeignete Neubaumaßnahmen. Inwieweit es möglich sein wird, eine Bestandserweiterung durch Neubau / Zukauf auf jene Stadtteile zu konzentrieren, in welchen die LWB bisher keine eigenen Bestände besitzt, ist abhängig vom bestehenden Angebot. Insgesamt müssen auch diesbezügliche Aktivitäten dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen. Einer Überprüfung, inwieweit eine Übertragung oder zumindest Verwaltung bisher nicht von der LWB verwalteter aber im städtischen Besitz befindlicher Wohnungen auf bzw. durch den LWBKonzern sinnvoll sein könnte, steht die LWB aufgeschlossen gegenüber. Eine Fortschreibung der Unternehmensstrategie der LWB im Anschluss einer erfolgten Evaluierung der Eigentümerziele erachtet die Verwaltung für angemessen.