Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1042293.pdf
Größe
7,8 MB
Erstellt
25.09.15, 12:00
Aktualisiert
17.04.16, 14:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01897
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost
Verwaltungsausschuss
06.01.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und
Heinrichstraße in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Aufwendung gemäß § 79
SächsGemO in 2016
Beschlussvorschlag:
1.
Die Baumaßnahme Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße wird realisiert
(Baubeschluss gemäß § 13, Absatz 7, Ziffer 1 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung).
2.
Die Gesamtkosten für den Bau betragen 1.470.000 €, bei einem Stadtanteil von 585.000 €.
3.
Im PSP-Element Deckenbauprogramm (7.0000639.700) werden 2016 brutto 1.470.000 €
(netto 1.235.294,12 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 234.705,88 €) bereitgestellt. Die
Einzahlungen werden im PSP-Element Zweckgebundenen von Dritten (7.0000639.705) im Jahr
2016 mit brutto 885.000 € (netto 743.697,48 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 141.302,52 €)
geplant.
4.
Die zum Jahresabschluss 2016 nicht verbrauchten Mittel werden als Ermächtigung in das
Folgejahr übertragen, dies erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung des Jahresrechnungsergebnisses
2015 und der Bestätigung der Übertragung der Ermächtigung aus dem Vorjahr.
5.
Im Jahr 2016 wird eine außerplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 SächsGemO i. H. v.
88.400 € im Innenauftrag Stadtbeleuchtung investiv (106654100010) bestätigt. Die Deckung erfolgt
aus dem PSP-Element Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen (1.100.61.1.0.01.01),
Sachkonto Investive Schlüsselzuweisung (31120000). Im PSP-Element Deckenbauprogramm
(7.0000639.700) werden in 2016 Mittel in gleicher Höhe gesperrt.
6.
In der Projektdefinition 7.0000639 wird im Jahr 2016 ein nachträglicher
Zweckbindungsvermerk gemäß § 19 (1) SächsKomHVO-Doppik bestätigt.
7.
Die im Haushaltsjahr entsprechend Punkt 6 der Begründung anfallenden Folgekosten
werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der
jeweiligen Haushaltsplanung zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt
anzumelden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
Erträge
88.400,00 106654100010
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
2016
885.000,00 7.0000639.705
Auszahlungen
2016
1.470.000,00 7.0000639.700
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
wo veranschlagt
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
ab 2019
853,12 1.100.551.001
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
siehe Anlage 4
Anlagen:
Prüfkatalog Strategische Ziele
Zusammenfassung
Sachverhalt
Fotodokumentation
Übersichtsplan
Lagepläne 1 bis 3
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Verwaltungsausschuss vom 06.01.2016
zu 5.3
Bau- und Finanzierungsbeschluss Täubchenweg zwischen Gerichtsweg
und Heinrichstraße in Verbindung mit einer außerplanmäßigen
Aufwendung gemäß § 79 SächsGemO in 2016
Vorlage: VI-DS-01897
Beschluss:
1. Die Baumaßnahme Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße wird realisiert
(Baubeschluss gemäß § 13, Absatz 7, Ziffer 1 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen
Fassung).
2. Die Gesamtkosten für den Bau betragen 1.470.000 €, bei einem Stadtanteil von 585.000 €.
3. Im PSP-Element Deckenbauprogramm (7.0000639.700) werden 2016 brutto 1.470.000 €
(netto 1.235.294,12 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 234.705,88 €) bereitgestellt. Die
Einzahlungen werden im PSP-Element Zweckgebundenen von Dritten (7.0000639.705) im
Jahr 2016 mit brutto 885.000 € (netto 743.697,48 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht
141.302,52 €) geplant.
4. Die zum Jahresabschluss 2016 nicht verbrauchten Mittel werden als Ermächtigung in das
Folgejahr übertragen, dies erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung des
Jahresrechnungsergebnisses 2015 und der Bestätigung der Übertragung der Ermächtigung
aus dem Vorjahr.
5. Im Jahr 2016 wird eine außerplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 SächsGemO i. H. v.
88.400 € im Innenauftrag Stadtbeleuchtung investiv (106654100010) bestätigt. Die Deckung
erfolgt aus dem PSP-Element Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen
(1.100.61.1.0.01.01), Sachkonto Investive Schlüsselzuweisung (31120000). Im PSP-Element
Deckenbauprogramm (7.0000639.700) werden in 2016 Mittel in gleicher Höhe gesperrt.
6. In der Projektdefinition 7.0000639 wird im Jahr 2016 ein nachträglicher
Zweckbindungsvermerk gemäß § 19 (1) SächsKomHVO-Doppik bestätigt.
7. Die im Haushaltsjahr entsprechend Punkt 6 der Begründung anfallenden Folgekosten
werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im
Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend
durch das Fachamt anzumelden.
Abstimmungsergebnis: 16/0/0
Leipzig, den 7. Januar 2016
Seite: 1/1
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
1)
niedrig
nein
ja
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit
Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat
stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Stad
t
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße
25.09.2015
Zusammenfassende Erläuterung zum
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße
Die Maßnahme Täubchenweg ist Bestandteil des geplanten Deckenbauprogramms 2015/2016.
Die Fahrbahn wird in vollgebundener Bauweise mit einer Asphaltbefestigung von 38 cm Stärke
ausgebaut. Die vorhandene Fahrbahnbreite beträgt durchschnittlich 12,00 m. Aufgrund dieser
Breite können beidseitig Radfahrstreifen eingeordnet werden. Auf der südlichen Straßenseite
werden zwischen Täubchenweg Hausnummer 16 und Heinrichstraße 28 Parkstellflächen
angeordnet. Zwischen den Parkstellflächen werden 16 Bäume zur Aufwertung der Straßenanlage
gepflanzt.
An den Einmündungen Göschenstraße, Crusiusstraße, Breitkopfstraße, Augustenstraße und
Heinrichstraße werden Gehwegnasen gebaut. Auf den Gehwegnasen werden nach Möglichkeit
Fahrradbügel eingeordnet. In der östlichen Knotenzufahrt Gerichtsweg verbleibt die
Fahrbahnbreite im vorhandenen Zustand. Zur Einordnung der Radfahrstreifen wird die
Linksabbiegespur für den Kfz-Verkehr in Richtung Gerichtsweg abgesetzt angeordnet. In der
südlichen Knotenzufahrt zum Knoten Gerichtsweg/Täubchenweg erfolgt nur eine Neuaufteilung
der Spuren, wobei die Linksabbiegespur für Radfahrer entfernt und dafür eine Geradeausspur für
den Radfahrer geschaffen wird.
Auf der gesamten Baulänge werden die Gehbahnen einschließlich Borde neu gebaut. Das
vorhandene Pflaster sowie die Borde werden wieder verwendet bzw. mit Neumaterial ergänzt. Der
Neubau ist erforderlich, da die Borde zurzeit tiefer als die Fahrbahn liegen. Die Lichtsignalanlage
am Knoten Täubchenweg/Gerichtsweg erhält Blindentaster und Bodenindikatoren. Die
Fußgängersignalanlage an der Heinrichstraße zur Grundschule erhält Blindentaster und
Bodenindikatoren.Die Straßenbeleuchtungsanlage wird komplett erneuert.
Finanzierung:
Baukosten (entsprechend Kostenberechnung vom 17.09.2015)
einschließlich Beleuchtung
Baunebenkosten *)
1.400.000 €
Gesamtkosten für den Bau
1.470.000 €
davon nicht zuwendungsfähige Kosten
70.000 €
200.000 €
Straßenausbaubeiträge
Zuwendungsfähige Kosten
16.300 €
1.253.700 €
Fördermittel insgesamt
885.000 €
Stadtanteil
585.000 €
*) Kosten für Bauüberwachung, Kontrollprüfungen im Rahmen der Bauausführung
Die Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage betragen 88.400 € und werden
dem Ergebnishaushalt zugeordnet.
Die Realisierung der Straßenbaumaßnahme kann zur Sicherung der Erschließung in einzelnen
Abschnitten erst ab Mai 2016 erfolgen, da zuvor die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH eine
Trinkwasserleitung neu verlegt und den Abwasserkanal saniert. Der Bau erfolgt in zwei
Abschnitten: 1. Bauabschnitt Gerichtsweg bis Crusiusstraße und 2. Bauabschnitt Crusiusstraße bis
Heinrichstraße jeweils unter Vollsperrung. Die Umleitung für den Durchgangsverkehr erfolgt über
die Dresdner Straße.
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße
25.09.2015
Begründung zum
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße
1. Grundlagen
– Das Deckenbauprogramm 2016 ist die Fortführung des bereits realisierten Programms
zur Winterschadensbeseitigung/ Deckensanierung 2011 (Ratsbeschluss RBV-811/11
vom 18.05.2011, DS-Nr. V/1435).
– Im Haushaltsplan 2015/2016 der Stadt Leipzig ist das Deckenbauprogramm 2015/2016
Bestandteil.
– Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die
Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB)
vom 24.08.2010
– Die Maßnahme ist Bestandteil des „Mittelfristigen Investitionsprogrammes im Straßenund Brückenbau 2013 - 2020“ (Anlage 3, Nr. 8), welches in der Ratsversammlung
RBV-1774/13 am 18.09.2013 beschlossen wurde.
2. Veranlassung und Zielstellung
Auf der Grundlage der Erfassung der Straßenschäden des Straßenhauptnetzes der Stadt
Leipzig erfolgte auf der Basis der bestehenden Maßnahmelisten eine aktualisierte
Straßenzustandsbewertung durch das Verkehrs- und Tiefbauamt. Der Täubchenweg
zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße wurde mit der Zustandsnote 6 bewertet.
Die Maßnahme ist Bestandteil des geplanten Deckenbauprogramms 2015/2016.
Mit dem Deckenbauprogramm soll der derzeitige, sehr schlechte Straßenzustand von
besonders wichtigen Straßen des Hauptstraßennetzes weiter spürbar verbessert werden.
Die Zielstellung besteht darin, zunehmend eine planmäßige Erhaltung speziell des
Hauptnetzes zu erreichen.
Die prognostizierte Verkehrsbelegung mit einer durchschnittlichen täglichen
Verkehrsstärke (DTV) beträgt im Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße
für das Jahr 2025 13.610 KfZ/24 h, bei einem Lkw-Anteil von 3 %.
3. Alternative bei Nichtrealisierung der Straßenbaumaßnahme
Die Alternative bei Nichtrealisierung der Sanierung der Fahrbahndecke wäre die
Beibehaltung des vorhandenen schlechten baulichen Zustandes.
Es sind weiterhin Maßnahmen der operativen Schadensbeseitigung zur Gewährleistung
der Verkehrssicherheit erforderlich, die keine dauerhaften Lösungen darstellen sowie
1
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße
25.09.2015
einen ständig steigenden und letztlich unwirtschaftlichen Aufwand im Ergebnishaushalt für
die Straßeninstandsetzung nach sich ziehen.
4. Beschreibung der baulichen Maßnahmen
Zur Feststellung des Straßenzustandes wurden Baugrund- und
Tragfähigkeitsuntersuchungen durchgeführt und ausgewertet. Es wurde festgestellt, dass
erhebliche Tragfähigkeitsmängel vorliegen. Die Straße muss somit grundhaft ausgebaut
werden.
Die Fahrbahn wird in vollgebundener Bauweise mit einer Asphaltbefestigung von 38 cm
Stärke ausgebaut. Die vorhandene Fahrbahnbreite beträgt durchschnittlich 12,00 m.
Aufgrund dieser Breite können beidseitig Radfahrstreifen mit einer Breite von 1,50 m
eingeordnet werden. Auf der südlichen Straßenseite werden zwischen Täubchenweg
Hausnummer 16 und Heinrichstraße Parkstellflächen (28 Längsparker) angeordnet.
Zwischen den Parkstellflächen werden 16 Bäume (Tilia cordata „Greenspire“- Stadt-Linde)
zur Aufwertung der Straßenanlage gepflanzt.
An den Einmündungen Göschenstraße, Crusiusstraße, Breitkopfstraße, Augustenstraße
und Heinrichstraße werden Gehwegnasen zur Reduzierung der Querungslängen gebaut.
Auf den Gehwegnasen werden nach Möglichkeit Fahrradbügel eingeordnet.
In der Knotenzufahrt Gerichtsweg verbleibt die Fahrbahnbreite im vorhandenen Zustand.
Zur Einordnung der Radfahrstreifen wird die Linksabbiegespur für den Kfz-Verkehr in
Richtung Gerichtsweg abgesetzt angeordnet. In der südlichen Knotenzufahrt zum Knoten
Gerichtsweg/Täubchenweg erfolgt nur eine Neuaufteilung der Spuren, wobei die
Linksabbiegespur für Radfahrer entfernt und dafür eine Geradeausspur für den Radfahrer
geschaffen wird.
Die Lichtsignalanlage am Knoten Täubchenweg/Gerichtsweg erhält Blindentaster und
Bodenindikatoren (Auffindestreifen und Richtungsfeld mit Begleitstreifen).
Auf der gesamten Baulänge werden die Gehbahnen einschließlich Borde neu gebaut. Das
vorhandene Material Granitplatten und Mosaikpflaster sowie die Granitborde werden
wieder verwendet bzw. mit Neumaterial ergänzt. Der Neubau ist erforderlich, da die Borde
zurzeit tiefer als die Fahrbahn liegen.
Die Fußgängersignalanlage an der Heinrichstraße zur Grundschule erhält Blindentaster
und Bodenindikatoren (Auffindestreifen und Richtungsfeld mit Begleitstreifen).
Die Straßenbeleuchtungsanlage wird komplett erneuert. Die neue Beleuchtungsanlage
wird mit LED, Leuchtfarbe weiß, ausgestattet. Es werden Stahlmaste mit einer
Lichtpunkthöhe von 8 m gesetzt.
Des Weiteren wurden die Koordinierungsanfragen an die Versorgungsunternehmen zu
Mitbauabsichten (Leitungsbaumaßnahmen) gestellt, so dass im Zuge des Straßenbaus ein
koordinierter Leitungsbau durch Netz- Leipzig Fernwärme und Strom sowie LVBBahnstrom erfolgen wird.
2
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße
25.09.2015
Die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH hat Handlungsbedarf am Abwassernetz und
Trinkwassernetz angemeldet. Dieser wird vor der Straßenbaumaßnahme realisiert.
5. Finanzierung
Die Gesamtkosten für die Planung und den Bau betragen 1.470.000 (Brutto).
Straßenausbaubeiträge
Der Täubchenweg von Gerichtsweg bis Heinrichstraße ist im Straßennetz als
Hauptverkehrsstraße eingestuft.
Der vorgesehene Bauabschnitt Täubchenweg befindet sich innerhalb des
Sanierungsgebietes „Leipzig-Reudnitz“. Gleiches trifft auf den Großteil der anliegenden
Grundstücke zu.
Nur auf der Nordseite der Straße im Abschnitt zwischen Breitkopfstraße im Osten und
Perthesstraße im Westen liegen die anliegenden Grundstücke außerhalb des
Sanierungsgebietes.
Eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist deshalb nur für den geplanten Ausbau
des nördlichen Gehweges von Breitkopfstraße bis Perthesstraße außerhalb des
Sanierungsgebietes möglich. Die Kosten des Gehweges können nur bis zu einer Breite bis
2,50 m umgelegt werden.
Für den o. g. Gehwegbereich mit einer Fläche von 450 m² mit dem Ansatz von 25 % ergibt
sich somit eine Beitragshöhe von brutto 16.300 € bei anrechenbaren Kosten in Höhe von
65.300 €.
Auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und
Arbeit für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler
Baulastträger vom 24.08.2010 kann diese Maßnahme gefördert werden. Die Förderquote
beträgt
75 % der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 1.253.700 €. Seitens des Landesamtes
für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig, werden vorerst ca. 5 % der
Fördermittel einbehalten und erst nach Übergabe des Verwendungsnachweises durch die
Stadt Leipzig und dessen Prüfung bei Bedarf ausgereicht. Somit ergibt sich eine
Fördermitteleinnahme von 893.261 € (entspricht ca. 75 %/95 %).
Die Landesdirektion Leipzig ermittelt erst in der Phase der Verwendungsnachweisprüfung,
ob auch die Einzelpositionen anerkannt werden, bei denen eine 10%ige Überschreitung
der Mengen eingetreten ist. Dazu kommt, dass nach den geltenden Nebenbestimmungen
Nachträge bis zu einer Höhe von 10.000 € nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Die Fördermittel werden im Rahmen des Kommunalen Straßen- und Brückenbaues
(RL-KStB) beantragt. Es wird von einer Fördermitteleinnahme für den Bau- und
Finanzierungsbeschluss von 885.000 € ausgegangen.
3
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße
25.09.2015
Unabhängig davon kann es bei der Einnahme der Fördermittel zu Änderungen kommen,
wenn die zuwendungsfähigen Kosten durch die Landesdirektion Leipzig nicht in der
beantragten Höhe festgestellt werden sollten. In diesem Fall würde sich der Stadtanteil
verändern.
Damit stellt sich die Finanzierung wie folgt dar:
Baukosten (entsprechend Kostenberechnung vom 17.09.2015)
einschließlich Beleuchtung
Baunebenkosten *)
1.400.000 €
Gesamtkosten für den Bau
1.470.000 €
davon nicht zuwendungsfähige Kosten
70.000 €
200.000 €
Straßenausbaubeiträge
16.300 €
zuwendungsfähige Kosten
1.253.700 €
Fördermittel insgesamt
885.000 €
Stadtanteil
585.000 €
*) Kosten für Bauüberwachung, Kontrollprüfungen im Rahmen der Bauausführung
Die Planungskosten für die Leistungsphasen 3 - 6 wurden bereits finanziert und sind hier nicht
enthalten.
Gesamt
Gesamt
1.470.000 €
davon in
7.0000639.700 - Deckensanierung
1.381.600 €
106654100010 - Stadtbeleuchtung investiv
88.400 €
Einzahlung
7.0000639.705
885.000 €
Stadtanteil
585.000 €
Die Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage betragen 88.400,00 €
und werden dem Ergebnishaushalt zugeordnet.
6. Folgekosten
Nach Abschluss der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege entstehen unten aufgeführte
Folgekosten:
Folgekosten pro Jahr ab 2019
4
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße
25.09.2015
Bezeichnung PSP-Element/ Sachkonto
Kosten/Einheit/Jahr Kosten pro Jahr in Euro
16 Bäume
53,32 €/Jahr
PSP-Element:
1.100.551.001
Sachkonto: 42112000
853,12 €
7. Grunderwerb
Für die Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.
8. Kinderfreundlichkeit/Barrierefreiheit
Im Baubereich werden an der Lichtsignalanlage Gerichtsweg/Täubchenweg und an der
Fußgängerlichtsignalanlage Heinrichstraße/Täubchenweg (Zugang zur Grundschule)
Blindentaster und Bodenindikatoren für Blinde und Sehschwache eingebaut.
Durch den Bau von Gehwegnasen an den einmündenden Straßen verbessert sich die
Situation für den Fußgänger, da das Queren der Fahrbahnen an diesen Stellen sicherer
wird.
9. Bauzeit und Umleitung
Die Realisierung der Straßenbaumaßnahme kann zur Sicherung der Erschließung in
einzelnen Abschnitten erst ab Mai 2016 erfolgen, da zuvor die Kommunale Wasserwerke
Leipzig GmbH eine Trinkwasserleitung neu verlegt und den Abwasserkanal saniert. Der
Bau erfolgt in zwei Abschnitten: 1. Bauabschnitt Gerichtsweg bis Crusiusstraße und 2.
Bauabschnitt Crusiusstraße bis Heinrichstraße jeweils unter Vollsperrung. Die Umleitung
für den Durchgangsverkehr erfolgt über die Dresdner Straße. Die Umleitungskonzeption
wird zurzeit erarbeitet.
10. Sonstiges
Altlasten/Abfall:
Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. Die Untersuchung der Asphaltschichten
und ungebundenen Schichten ergab, dass alle Schichten als nicht gefährlicher Abfall
deklariert sind.
Kampfmittel:
Im Baubereich ist keine Belastung mit Kampfmitteln bekannt.
AG Rad:
Die Maßnahme wurde am 25.08.2015 in der AG Rad vorgestellt und mit Hinweisen zur
Markierung bestätigt. Die Hinweise werden bei der Erarbeitung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung berücksichtigt.
5
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße
25.09.2015
Anliegerinformation:
Der Stadtbezirksbeirat wird im Zuge des Verfahrenslaufes der Vorlage angehört. Vor
Baubeginn erfolgt eine Information zur Baumaßnahme an die Anlieger.
Anlagen:
Übersichtsplan
Lagepläne
Fotos
6
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Leipzig, 19.08.2015
Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße
Bild 1:
Täubchenweg, östliche Zufahrt zum Knoten Täubchenweg/Gerichtsweg
Tragfähigkeitsschäden in der Fahrbahn
1
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Leipzig, 19.08.2015
Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße
Bild 2:
Täubchenweg: nördlicher Gehweg in Höhe Göschenstraße
fehlender Bordauftritt, Pfützenbildung durch Asphaltverwerfungen
2
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Leipzig, 19.08.2015
Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße
Bild 3:
Täubchenweg zwischen Göschenstraße und Crusiusstraße
Fahrbahnschäden aufgrund fehlender Tragfähigkeit
Bild 4:
3
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Leipzig, 19.08.2015
Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße
südlicher Gehweg zwischen Breitkopfstraße und Heinrichstraße
Fahrbahn höher als Gehweg, kein Bordauftritt, Asphaltverwerfungen
4
1
Planung
2
Beratende Ingenieure VBI
Fahrbahn
bearbeitet
gezeichnet
Datum
11.09.15
11.09.15
Tel.: 0341/99 39 100 0 Fax: 0341/99 39 100 22
ENTWURFSPLANUNG
Auftraggeber:
Unterlage / Blatt-Nr.:
Stadt Leipzig / Verkehrs- und Tiefbauamt
geplanter Baum
Granitbord
Plattenband
Name
Kitzing
Neumann
Dipl.-Ing. W.-D. Mann
Radfahrstreifen
Gehweg
3
PROJIS-Nr.:
1 : 500
3/1
1
Planung
2
Beratende Ingenieure VBI
Fahrbahn
bearbeitet
gezeichnet
Datum
11.09.15
11.09.15
Tel.: 0341/99 39 100 0 Fax: 0341/99 39 100 22
ENTWURFSPLANUNG
Auftraggeber:
Unterlage / Blatt-Nr.:
Stadt Leipzig / Verkehrs- und Tiefbauamt
geplanter Baum
Granitbord
Plattenband
Name
Kitzing
Neumann
Dipl.-Ing. W.-D. Mann
Radfahrstreifen
Gehweg
3
PROJIS-Nr.:
1 : 500
3/2
1
Planung
2
Beratende Ingenieure VBI
Fahrbahn
bearbeitet
gezeichnet
Datum
11.09.15
11.09.15
Tel.: 0341/99 39 100 0 Fax: 0341/99 39 100 22
ENTWURFSPLANUNG
Auftraggeber:
Unterlage / Blatt-Nr.:
Stadt Leipzig / Verkehrs- und Tiefbauamt
geplanter Baum
Granitbord
Plattenband
Name
Kitzing
Neumann
Dipl.-Ing. W.-D. Mann
Radfahrstreifen
Gehweg
3
PROJIS-Nr.:
1 : 500
3/3