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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1042293.pdf
Größe
7,8 MB
Erstellt
25.09.15, 12:00
Aktualisiert
17.04.16, 14:56

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Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01897 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost Verwaltungsausschuss 06.01.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Aufwendung gemäß § 79 SächsGemO in 2016 Beschlussvorschlag: 1. Die Baumaßnahme Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 13, Absatz 7, Ziffer 1 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten für den Bau betragen 1.470.000 €, bei einem Stadtanteil von 585.000 €. 3. Im PSP-Element Deckenbauprogramm (7.0000639.700) werden 2016 brutto 1.470.000 € (netto 1.235.294,12 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 234.705,88 €) bereitgestellt. Die Einzahlungen werden im PSP-Element Zweckgebundenen von Dritten (7.0000639.705) im Jahr 2016 mit brutto 885.000 € (netto 743.697,48 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 141.302,52 €) geplant. 4. Die zum Jahresabschluss 2016 nicht verbrauchten Mittel werden als Ermächtigung in das Folgejahr übertragen, dies erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung des Jahresrechnungsergebnisses 2015 und der Bestätigung der Übertragung der Ermächtigung aus dem Vorjahr. 5. Im Jahr 2016 wird eine außerplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 SächsGemO i. H. v. 88.400 € im Innenauftrag Stadtbeleuchtung investiv (106654100010) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen (1.100.61.1.0.01.01), Sachkonto Investive Schlüsselzuweisung (31120000). Im PSP-Element Deckenbauprogramm (7.0000639.700) werden in 2016 Mittel in gleicher Höhe gesperrt. 6. In der Projektdefinition 7.0000639 wird im Jahr 2016 ein nachträglicher Zweckbindungsvermerk gemäß § 19 (1) SächsKomHVO-Doppik bestätigt. 7. Die im Haushaltsjahr entsprechend Punkt 6 der Begründung anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen x nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR Erträge 88.400,00 106654100010 Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen 2016 885.000,00 7.0000639.705 Auszahlungen 2016 1.470.000,00 7.0000639.700 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wo veranschlagt x nein von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) ab 2019 853,12 1.100.551.001 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: siehe Anlage 4 Anlagen: Prüfkatalog Strategische Ziele Zusammenfassung Sachverhalt Fotodokumentation Übersichtsplan Lagepläne 1 bis 3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Verwaltungsausschuss vom 06.01.2016 zu 5.3 Bau- und Finanzierungsbeschluss Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Aufwendung gemäß § 79 SächsGemO in 2016 Vorlage: VI-DS-01897 Beschluss: 1. Die Baumaßnahme Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 13, Absatz 7, Ziffer 1 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten für den Bau betragen 1.470.000 €, bei einem Stadtanteil von 585.000 €. 3. Im PSP-Element Deckenbauprogramm (7.0000639.700) werden 2016 brutto 1.470.000 € (netto 1.235.294,12 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 234.705,88 €) bereitgestellt. Die Einzahlungen werden im PSP-Element Zweckgebundenen von Dritten (7.0000639.705) im Jahr 2016 mit brutto 885.000 € (netto 743.697,48 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 141.302,52 €) geplant. 4. Die zum Jahresabschluss 2016 nicht verbrauchten Mittel werden als Ermächtigung in das Folgejahr übertragen, dies erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung des Jahresrechnungsergebnisses 2015 und der Bestätigung der Übertragung der Ermächtigung aus dem Vorjahr. 5. Im Jahr 2016 wird eine außerplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 SächsGemO i. H. v. 88.400 € im Innenauftrag Stadtbeleuchtung investiv (106654100010) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen (1.100.61.1.0.01.01), Sachkonto Investive Schlüsselzuweisung (31120000). Im PSP-Element Deckenbauprogramm (7.0000639.700) werden in 2016 Mittel in gleicher Höhe gesperrt. 6. In der Projektdefinition 7.0000639 wird im Jahr 2016 ein nachträglicher Zweckbindungsvermerk gemäß § 19 (1) SächsKomHVO-Doppik bestätigt. 7. Die im Haushaltsjahr entsprechend Punkt 6 der Begründung anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden. Abstimmungsergebnis: 16/0/0 Leipzig, den 7. Januar 2016 Seite: 1/1 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja 1) niedrig nein ja Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau hat stattgefunden ist vorgesehen verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Stad t Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße 25.09.2015 Zusammenfassende Erläuterung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße Die Maßnahme Täubchenweg ist Bestandteil des geplanten Deckenbauprogramms 2015/2016. Die Fahrbahn wird in vollgebundener Bauweise mit einer Asphaltbefestigung von 38 cm Stärke ausgebaut. Die vorhandene Fahrbahnbreite beträgt durchschnittlich 12,00 m. Aufgrund dieser Breite können beidseitig Radfahrstreifen eingeordnet werden. Auf der südlichen Straßenseite werden zwischen Täubchenweg Hausnummer 16 und Heinrichstraße 28 Parkstellflächen angeordnet. Zwischen den Parkstellflächen werden 16 Bäume zur Aufwertung der Straßenanlage gepflanzt. An den Einmündungen Göschenstraße, Crusiusstraße, Breitkopfstraße, Augustenstraße und Heinrichstraße werden Gehwegnasen gebaut. Auf den Gehwegnasen werden nach Möglichkeit Fahrradbügel eingeordnet. In der östlichen Knotenzufahrt Gerichtsweg verbleibt die Fahrbahnbreite im vorhandenen Zustand. Zur Einordnung der Radfahrstreifen wird die Linksabbiegespur für den Kfz-Verkehr in Richtung Gerichtsweg abgesetzt angeordnet. In der südlichen Knotenzufahrt zum Knoten Gerichtsweg/Täubchenweg erfolgt nur eine Neuaufteilung der Spuren, wobei die Linksabbiegespur für Radfahrer entfernt und dafür eine Geradeausspur für den Radfahrer geschaffen wird. Auf der gesamten Baulänge werden die Gehbahnen einschließlich Borde neu gebaut. Das vorhandene Pflaster sowie die Borde werden wieder verwendet bzw. mit Neumaterial ergänzt. Der Neubau ist erforderlich, da die Borde zurzeit tiefer als die Fahrbahn liegen. Die Lichtsignalanlage am Knoten Täubchenweg/Gerichtsweg erhält Blindentaster und Bodenindikatoren. Die Fußgängersignalanlage an der Heinrichstraße zur Grundschule erhält Blindentaster und Bodenindikatoren.Die Straßenbeleuchtungsanlage wird komplett erneuert. Finanzierung: Baukosten (entsprechend Kostenberechnung vom 17.09.2015) einschließlich Beleuchtung Baunebenkosten *) 1.400.000 € Gesamtkosten für den Bau 1.470.000 € davon nicht zuwendungsfähige Kosten 70.000 € 200.000 € Straßenausbaubeiträge Zuwendungsfähige Kosten 16.300 € 1.253.700 € Fördermittel insgesamt 885.000 € Stadtanteil 585.000 € *) Kosten für Bauüberwachung, Kontrollprüfungen im Rahmen der Bauausführung Die Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage betragen 88.400 € und werden dem Ergebnishaushalt zugeordnet. Die Realisierung der Straßenbaumaßnahme kann zur Sicherung der Erschließung in einzelnen Abschnitten erst ab Mai 2016 erfolgen, da zuvor die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH eine Trinkwasserleitung neu verlegt und den Abwasserkanal saniert. Der Bau erfolgt in zwei Abschnitten: 1. Bauabschnitt Gerichtsweg bis Crusiusstraße und 2. Bauabschnitt Crusiusstraße bis Heinrichstraße jeweils unter Vollsperrung. Die Umleitung für den Durchgangsverkehr erfolgt über die Dresdner Straße. Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße 25.09.2015 Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße 1. Grundlagen – Das Deckenbauprogramm 2016 ist die Fortführung des bereits realisierten Programms zur Winterschadensbeseitigung/ Deckensanierung 2011 (Ratsbeschluss RBV-811/11 vom 18.05.2011, DS-Nr. V/1435). – Im Haushaltsplan 2015/2016 der Stadt Leipzig ist das Deckenbauprogramm 2015/2016 Bestandteil. – Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB) vom 24.08.2010 – Die Maßnahme ist Bestandteil des „Mittelfristigen Investitionsprogrammes im Straßenund Brückenbau 2013 - 2020“ (Anlage 3, Nr. 8), welches in der Ratsversammlung RBV-1774/13 am 18.09.2013 beschlossen wurde. 2. Veranlassung und Zielstellung Auf der Grundlage der Erfassung der Straßenschäden des Straßenhauptnetzes der Stadt Leipzig erfolgte auf der Basis der bestehenden Maßnahmelisten eine aktualisierte Straßenzustandsbewertung durch das Verkehrs- und Tiefbauamt. Der Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße wurde mit der Zustandsnote 6 bewertet. Die Maßnahme ist Bestandteil des geplanten Deckenbauprogramms 2015/2016. Mit dem Deckenbauprogramm soll der derzeitige, sehr schlechte Straßenzustand von besonders wichtigen Straßen des Hauptstraßennetzes weiter spürbar verbessert werden. Die Zielstellung besteht darin, zunehmend eine planmäßige Erhaltung speziell des Hauptnetzes zu erreichen. Die prognostizierte Verkehrsbelegung mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) beträgt im Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße für das Jahr 2025 13.610 KfZ/24 h, bei einem Lkw-Anteil von 3 %. 3. Alternative bei Nichtrealisierung der Straßenbaumaßnahme Die Alternative bei Nichtrealisierung der Sanierung der Fahrbahndecke wäre die Beibehaltung des vorhandenen schlechten baulichen Zustandes. Es sind weiterhin Maßnahmen der operativen Schadensbeseitigung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich, die keine dauerhaften Lösungen darstellen sowie 1 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße 25.09.2015 einen ständig steigenden und letztlich unwirtschaftlichen Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich ziehen. 4. Beschreibung der baulichen Maßnahmen Zur Feststellung des Straßenzustandes wurden Baugrund- und Tragfähigkeitsuntersuchungen durchgeführt und ausgewertet. Es wurde festgestellt, dass erhebliche Tragfähigkeitsmängel vorliegen. Die Straße muss somit grundhaft ausgebaut werden. Die Fahrbahn wird in vollgebundener Bauweise mit einer Asphaltbefestigung von 38 cm Stärke ausgebaut. Die vorhandene Fahrbahnbreite beträgt durchschnittlich 12,00 m. Aufgrund dieser Breite können beidseitig Radfahrstreifen mit einer Breite von 1,50 m eingeordnet werden. Auf der südlichen Straßenseite werden zwischen Täubchenweg Hausnummer 16 und Heinrichstraße Parkstellflächen (28 Längsparker) angeordnet. Zwischen den Parkstellflächen werden 16 Bäume (Tilia cordata „Greenspire“- Stadt-Linde) zur Aufwertung der Straßenanlage gepflanzt. An den Einmündungen Göschenstraße, Crusiusstraße, Breitkopfstraße, Augustenstraße und Heinrichstraße werden Gehwegnasen zur Reduzierung der Querungslängen gebaut. Auf den Gehwegnasen werden nach Möglichkeit Fahrradbügel eingeordnet. In der Knotenzufahrt Gerichtsweg verbleibt die Fahrbahnbreite im vorhandenen Zustand. Zur Einordnung der Radfahrstreifen wird die Linksabbiegespur für den Kfz-Verkehr in Richtung Gerichtsweg abgesetzt angeordnet. In der südlichen Knotenzufahrt zum Knoten Gerichtsweg/Täubchenweg erfolgt nur eine Neuaufteilung der Spuren, wobei die Linksabbiegespur für Radfahrer entfernt und dafür eine Geradeausspur für den Radfahrer geschaffen wird. Die Lichtsignalanlage am Knoten Täubchenweg/Gerichtsweg erhält Blindentaster und Bodenindikatoren (Auffindestreifen und Richtungsfeld mit Begleitstreifen). Auf der gesamten Baulänge werden die Gehbahnen einschließlich Borde neu gebaut. Das vorhandene Material Granitplatten und Mosaikpflaster sowie die Granitborde werden wieder verwendet bzw. mit Neumaterial ergänzt. Der Neubau ist erforderlich, da die Borde zurzeit tiefer als die Fahrbahn liegen. Die Fußgängersignalanlage an der Heinrichstraße zur Grundschule erhält Blindentaster und Bodenindikatoren (Auffindestreifen und Richtungsfeld mit Begleitstreifen). Die Straßenbeleuchtungsanlage wird komplett erneuert. Die neue Beleuchtungsanlage wird mit LED, Leuchtfarbe weiß, ausgestattet. Es werden Stahlmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 8 m gesetzt. Des Weiteren wurden die Koordinierungsanfragen an die Versorgungsunternehmen zu Mitbauabsichten (Leitungsbaumaßnahmen) gestellt, so dass im Zuge des Straßenbaus ein koordinierter Leitungsbau durch Netz- Leipzig Fernwärme und Strom sowie LVBBahnstrom erfolgen wird. 2 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße 25.09.2015 Die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH hat Handlungsbedarf am Abwassernetz und Trinkwassernetz angemeldet. Dieser wird vor der Straßenbaumaßnahme realisiert. 5. Finanzierung Die Gesamtkosten für die Planung und den Bau betragen 1.470.000 (Brutto). Straßenausbaubeiträge Der Täubchenweg von Gerichtsweg bis Heinrichstraße ist im Straßennetz als Hauptverkehrsstraße eingestuft. Der vorgesehene Bauabschnitt Täubchenweg befindet sich innerhalb des Sanierungsgebietes „Leipzig-Reudnitz“. Gleiches trifft auf den Großteil der anliegenden Grundstücke zu. Nur auf der Nordseite der Straße im Abschnitt zwischen Breitkopfstraße im Osten und Perthesstraße im Westen liegen die anliegenden Grundstücke außerhalb des Sanierungsgebietes. Eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist deshalb nur für den geplanten Ausbau des nördlichen Gehweges von Breitkopfstraße bis Perthesstraße außerhalb des Sanierungsgebietes möglich. Die Kosten des Gehweges können nur bis zu einer Breite bis 2,50 m umgelegt werden. Für den o. g. Gehwegbereich mit einer Fläche von 450 m² mit dem Ansatz von 25 % ergibt sich somit eine Beitragshöhe von brutto 16.300 € bei anrechenbaren Kosten in Höhe von 65.300 €. Auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger vom 24.08.2010 kann diese Maßnahme gefördert werden. Die Förderquote beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 1.253.700 €. Seitens des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig, werden vorerst ca. 5 % der Fördermittel einbehalten und erst nach Übergabe des Verwendungsnachweises durch die Stadt Leipzig und dessen Prüfung bei Bedarf ausgereicht. Somit ergibt sich eine Fördermitteleinnahme von 893.261 € (entspricht ca. 75 %/95 %). Die Landesdirektion Leipzig ermittelt erst in der Phase der Verwendungsnachweisprüfung, ob auch die Einzelpositionen anerkannt werden, bei denen eine 10%ige Überschreitung der Mengen eingetreten ist. Dazu kommt, dass nach den geltenden Nebenbestimmungen Nachträge bis zu einer Höhe von 10.000 € nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden. Die Fördermittel werden im Rahmen des Kommunalen Straßen- und Brückenbaues (RL-KStB) beantragt. Es wird von einer Fördermitteleinnahme für den Bau- und Finanzierungsbeschluss von 885.000 € ausgegangen. 3 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße 25.09.2015 Unabhängig davon kann es bei der Einnahme der Fördermittel zu Änderungen kommen, wenn die zuwendungsfähigen Kosten durch die Landesdirektion Leipzig nicht in der beantragten Höhe festgestellt werden sollten. In diesem Fall würde sich der Stadtanteil verändern. Damit stellt sich die Finanzierung wie folgt dar: Baukosten (entsprechend Kostenberechnung vom 17.09.2015) einschließlich Beleuchtung Baunebenkosten *) 1.400.000 € Gesamtkosten für den Bau 1.470.000 € davon nicht zuwendungsfähige Kosten 70.000 € 200.000 € Straßenausbaubeiträge 16.300 € zuwendungsfähige Kosten 1.253.700 € Fördermittel insgesamt 885.000 € Stadtanteil 585.000 € *) Kosten für Bauüberwachung, Kontrollprüfungen im Rahmen der Bauausführung Die Planungskosten für die Leistungsphasen 3 - 6 wurden bereits finanziert und sind hier nicht enthalten. Gesamt Gesamt 1.470.000 € davon in 7.0000639.700 - Deckensanierung 1.381.600 € 106654100010 - Stadtbeleuchtung investiv 88.400 € Einzahlung 7.0000639.705 885.000 € Stadtanteil 585.000 € Die Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage betragen 88.400,00 € und werden dem Ergebnishaushalt zugeordnet. 6. Folgekosten Nach Abschluss der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege entstehen unten aufgeführte Folgekosten: Folgekosten pro Jahr ab 2019 4 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße 25.09.2015 Bezeichnung PSP-Element/ Sachkonto Kosten/Einheit/Jahr Kosten pro Jahr in Euro 16 Bäume 53,32 €/Jahr PSP-Element: 1.100.551.001 Sachkonto: 42112000 853,12 € 7. Grunderwerb Für die Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. 8. Kinderfreundlichkeit/Barrierefreiheit Im Baubereich werden an der Lichtsignalanlage Gerichtsweg/Täubchenweg und an der Fußgängerlichtsignalanlage Heinrichstraße/Täubchenweg (Zugang zur Grundschule) Blindentaster und Bodenindikatoren für Blinde und Sehschwache eingebaut. Durch den Bau von Gehwegnasen an den einmündenden Straßen verbessert sich die Situation für den Fußgänger, da das Queren der Fahrbahnen an diesen Stellen sicherer wird. 9. Bauzeit und Umleitung Die Realisierung der Straßenbaumaßnahme kann zur Sicherung der Erschließung in einzelnen Abschnitten erst ab Mai 2016 erfolgen, da zuvor die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH eine Trinkwasserleitung neu verlegt und den Abwasserkanal saniert. Der Bau erfolgt in zwei Abschnitten: 1. Bauabschnitt Gerichtsweg bis Crusiusstraße und 2. Bauabschnitt Crusiusstraße bis Heinrichstraße jeweils unter Vollsperrung. Die Umleitung für den Durchgangsverkehr erfolgt über die Dresdner Straße. Die Umleitungskonzeption wird zurzeit erarbeitet. 10. Sonstiges Altlasten/Abfall: Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. Die Untersuchung der Asphaltschichten und ungebundenen Schichten ergab, dass alle Schichten als nicht gefährlicher Abfall deklariert sind. Kampfmittel: Im Baubereich ist keine Belastung mit Kampfmitteln bekannt. AG Rad: Die Maßnahme wurde am 25.08.2015 in der AG Rad vorgestellt und mit Hinweisen zur Markierung bestätigt. Die Hinweise werden bei der Erarbeitung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung berücksichtigt. 5 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße 25.09.2015 Anliegerinformation: Der Stadtbezirksbeirat wird im Zuge des Verfahrenslaufes der Vorlage angehört. Vor Baubeginn erfolgt eine Information zur Baumaßnahme an die Anlieger. Anlagen: Übersichtsplan Lagepläne Fotos 6 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig, 19.08.2015 Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße Bild 1: Täubchenweg, östliche Zufahrt zum Knoten Täubchenweg/Gerichtsweg Tragfähigkeitsschäden in der Fahrbahn 1 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig, 19.08.2015 Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße Bild 2: Täubchenweg: nördlicher Gehweg in Höhe Göschenstraße fehlender Bordauftritt, Pfützenbildung durch Asphaltverwerfungen 2 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig, 19.08.2015 Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße Bild 3: Täubchenweg zwischen Göschenstraße und Crusiusstraße Fahrbahnschäden aufgrund fehlender Tragfähigkeit Bild 4: 3 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig, 19.08.2015 Täubchenweg zwischen Gerichtsweg und Heinrichstraße südlicher Gehweg zwischen Breitkopfstraße und Heinrichstraße Fahrbahn höher als Gehweg, kein Bordauftritt, Asphaltverwerfungen 4 1 Planung 2 Beratende Ingenieure VBI Fahrbahn bearbeitet gezeichnet Datum 11.09.15 11.09.15 Tel.: 0341/99 39 100 0 Fax: 0341/99 39 100 22 ENTWURFSPLANUNG Auftraggeber: Unterlage / Blatt-Nr.: Stadt Leipzig / Verkehrs- und Tiefbauamt geplanter Baum Granitbord Plattenband Name Kitzing Neumann Dipl.-Ing. W.-D. Mann Radfahrstreifen Gehweg 3 PROJIS-Nr.: 1 : 500 3/1 1 Planung 2 Beratende Ingenieure VBI Fahrbahn bearbeitet gezeichnet Datum 11.09.15 11.09.15 Tel.: 0341/99 39 100 0 Fax: 0341/99 39 100 22 ENTWURFSPLANUNG Auftraggeber: Unterlage / Blatt-Nr.: Stadt Leipzig / Verkehrs- und Tiefbauamt geplanter Baum Granitbord Plattenband Name Kitzing Neumann Dipl.-Ing. W.-D. Mann Radfahrstreifen Gehweg 3 PROJIS-Nr.: 1 : 500 3/2 1 Planung 2 Beratende Ingenieure VBI Fahrbahn bearbeitet gezeichnet Datum 11.09.15 11.09.15 Tel.: 0341/99 39 100 0 Fax: 0341/99 39 100 22 ENTWURFSPLANUNG Auftraggeber: Unterlage / Blatt-Nr.: Stadt Leipzig / Verkehrs- und Tiefbauamt geplanter Baum Granitbord Plattenband Name Kitzing Neumann Dipl.-Ing. W.-D. Mann Radfahrstreifen Gehweg 3 PROJIS-Nr.: 1 : 500 3/3