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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1042984.pdf
Größe
220 kB
Erstellt
13.08.15, 12:00
Aktualisiert
19.01.16, 15:33

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Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01728 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Allgemeine Verwaltung Fachausschuss Finanzen Verwaltungsausschuss 06.01.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Ausführungsbeschluss zum Kauf von Klein(st)transportern und Transportern als Dienstkraftfahrzeuge Beschlussvorschlag: 1. Die Stadtverwaltung schließt Rahmenverträge, die bis 31.12.2019 gelten, zum Kauf von Klein(st)transportern und Transportern. 2. Für die Rahmenverträge gilt insbesondere der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Für die Erteilung des Zuschlags sind neben dem Kaufpreis der Fahrzeuge deren Umwelteigenschaften und deren Folgekosten entscheidend. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt 800.000 7.0000212.710.050 7.0000092.710 7.0000210.710.050 7.0000155.710.051 7.0000096.710.050 7.0000421.710.050 7.0000258.710 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x 2019 nein wenn ja, von bis Höhe in EUR (jährlich) 2015 2025 Noch nicht bezifferbar wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten 2015 Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: siehe Anlage VI-DS-01728-text BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Verwaltungsausschuss vom 06.01.2016 zu 5.2 Ausführungsbeschluss zum Kauf von Klein(st)transportern und Transportern als Dienstkraftfahrzeuge Vorlage: VI-DS-01728 Beschluss: 1. Die Stadtverwaltung schließt Rahmenverträge, die bis 31.12.2019 gelten, zum Kauf von Klein(st)transportern und Transportern. 2. Für die Rahmenverträge gilt insbesondere der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Für die Erteilung des Zuschlags sind neben dem Kaufpreis der Fahrzeuge deren Umwelteigenschaften und deren Folgekosten entscheidend. Abstimmungsergebnis: 16/0/0 Leipzig, den 7. Januar 2016 Seite: 1/1 1 Einleitung Das Hauptamt muss als Beschaffungsstelle für Dienstkraftfahrzeuge im Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2019 unumgängliche Ersatzbeschaffungen von Kleintransportern und Transportern für alle Ämter, denen Dienstfahrzeuge zur dauerhaften Nutzung zugeordnet sind, durchführen. Die Notwendigkeit dieser Ersatzbeschaffungen ergibt sich in allen Fällen aufgrund des Einsatzzwecks, der nur mit einem (Klein-) Transporter erfüllt werden kann, des Alters, des entsprechend schlechten Zustands, der damit verbundenen hohen Reparaturanfälligkeit und in Einzelfällen aus der hohen Gesamtlaufleistung der Dienstfahrzeuge. Ob und wodurch Dienstkraftfahrzeuge ersetzt werden, ist Gegenstand des (betrieblichen) Mobilitätsmanagementkonzeptes der Stadtverwaltung Leipzig. Anhand dessen werden die Klein(st)- Transporter ersetzt bzw. nicht ersetzt. Etliche Pflichtaufgaben, wie z. B. Stadtbeleuchtung/Lichtsignalanlagen, Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Stadtforsten, Vermessung, sowie Unterhaltung und Pflege der Friedhöfe werden mit Transportern als Arbeitsmittel erledigt. Nach erfolgter Ausschreibung, für die dieser Ausführungsbeschluss notwendig ist, werden Rahmenverträge geschlossen, die es der Stadtverwaltung in den kommenden vier Jahren ermöglichen, ohne größeren Verwaltungsaufwand, Klein(st)transporter und Transporter gemäß Mobilitätsmanagementkonzept zu kaufen. Die hier gemeinten, umgangssprachlich Kleintransporter und Transporter genannten, Fahrzeuge entsprechen den Klassen M1 und N1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Anlage 29, EGFahrzeugklassen • M1: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. • N1: Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t). Die Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen findet unter schwierigen Rahmenbedingungen statt. Es besteht eine deutliche Dissonanz zwischen dem Sparsamkeits- und Wirtschaftlichkeitsgebot des Haushalts- und des Vergaberechts und den Vorgaben des Klimaschutzes. Das Angebot an Fahrzeugen entspricht insbesondere bei Nutzfahrzeugen, wie z. B. Transportern, nicht den Vorgaben des Klimaschutzes. Um dennoch Fahrzeuge unter Berücksichtigung der Folgekosten (z. B. Reparaturkosten) wirtschaftlich bereitstellen und unterhalten zu können sowie die Kaufverträge praktikabel und schnell nachvollziehbar zu gestalten, werden Rahmenverträge ausgeschrieben. Dieser Ausführungsbeschluss betrifft nur die Klein(st)transporter und Transporter. 2 Notwendigkeit des Ersatzes Bei allen Beschaffungen von Transportern handelt es sich stets um Ersatzbeschaffungen, die erst nach Prüfung des Einsatzzwecks, der Auslastung, des technischen Zustandes und der Dringlichkeit durch neue Fahrzeuge ersetzt werden. Der Bedarf wird anhand der Daten zur Erstzulassung, der gesamten Laufleistung, den bisher entstandenen Reparaturkosten und den u. U. dringend anstehenden Reparaturen, die durch entsprechende Kostenvoranschläge belegt werden, ermittelt. Das Hauptamt prüft die Notwendigkeit jeder einzelnen Ersatzbeschaffung. Die Beschaffung von Transportern über die nächsten 4 Jahre verteilt, in so großer Zahl, resultiert aus der Einführung der Umweltzone in Leipzig. Es mussten in den vergangenen fünf Jahren zunächst Dienstkraftfahrzeuge, die keine grüne Plakette erhalten konnten ersetzt werden. Es kam deshalb vor, dass auch Transporter, die alt und ersatzwürdig waren, noch nicht ersetzt wurden, weil sie eine grüne Plakette haben. Die ersetzten alten Transporter werden – wie alle ausgesonderten Dienstfahrzeuge – versteigert. Erfahrungsgemäß werden dabei mindestens marktübliche Preise erzielt. 1 von 2 3 Alternativen zum Kauf 3.1 keine (Ersatz-) Beschaffung von Dienstfahrzeugen Kostengünstiger und umweltfreundlicher als die Ersatzbeschaffung von Dienstfahrzeugen durch Kaufvertrag ist nur die Konsolidierung von Dienstkraftfahrzeugen und deren Substitution durch den ÖPNV (gemäß SächsRKG) und/oder Dienstfahrräder. Die Einsatzzwecke von Klein(st)transportern und Transportern lassen sich nicht mit dem ÖPNV oder mit Dienstfahrrädern erreichen. 3.2 Leasing Eine Alternative zum Kauf ist Leasing. Diese Alternative ist bei Kleintransportern und Transportern weder kostengünstiger noch umweltfreundlicher als der Kauf derselben. Bei 99% der Transporter und 100% der Kleintransporter handelt es sich um Dienstfahrzeuge die vorwiegend innerhalb des Stadtgebietes von Leipzig im Einsatz sind. Aufgrund der niedrigen Jahreslaufleistung der Dienstfahrzeuge in der Stadtverwaltung Leipzig ist ein Kauf immer wirtschaftlicher, da dann von einer Nutzungsdauer von mindestens zehn Jahren (gemäß DA des Oberbürgermeisters Nr. 11/2015 „Haltung und Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen“) erfahrungsgemäß aber 12 Jahren ausgegangen werden kann. Würden Dienstfahrzeuge immer wieder geleast, verursacht dies auch einen höheren Verwaltungsaufwand bei den Ämtern, insbesondere beim Hauptamt. Denn bei Ablauf der Leasingverträge müssten dieselben neu ausgeschrieben werden. Die geleasten Fahrzeuge müssten bei der Zulassungsstelle und beim kommunalen Schadenausgleich ab- bzw. angemeldet und in der Stadtverwaltung inventarisiert bzw. aus dem Inventarverzeichnis gestrichen werden. Insbesondere bei Transportern, die sehr häufig nach serienmäßiger Lieferung mit Spezialeinbauten oder Werkzeugregaleinbauten nachgerüstet werden, ist Leasing aufgrund der vergleichsweise kurzen Vertragslaufzeiten/Nutzungsdauer unwirtschaftlich. Erfahrungsgemäß werden Transporter in der Stadtverwaltung mindestens 12 Jahre, meistens sogar 14 Jahre, genutzt, bevor sie ersetzt werden. Dabei ist der Verschließ äußerlich meistens sehr hoch. Das hat keinen Einfluss auf den technischen Zustand und die weitere Nutzung. Der hohe äußerliche Verschleiß hätte aber sehr wohl Einfluss auf die Leasingkosten, wenn der Transporter alle 3 Jahre ersetzt würde. 3.3 Carsharing Eine zweite Alternative ist die Nutzung von Mietfahrzeugen bei einer Carsharingfirma. Für die Stadtverwaltung, deren Kleintransporter und Transporter in den meisten Fällen mit Einbauten nachgerüstet sind, ist Carsharing bei Transportern nur in Einzelfällen eine wirtschaftliche und praktikable Alternative. 4 Finanzierung Für die Jahre 2015 und 2016 sind für die notwendigen Ersatzbeschaffungen finanzielle Mittel eingeplant. Mit den eingeplanten und ggf. übertragenen Mitteln sollen 2016 die in der Tabelle der Anlage genannten Klein(st)transporter und Transporter beschafft werden. Für die Jahre 2017 bis 2019 liegt noch kein Haushaltsplan vor. Mittelfristig haben die Ämter auf Anforderung Ersatzbeschaffungen bis 2017 gemeldet. Ein Gesamtüberblick bis 2017 ist fahrzeuggenau der Anlage zu entnehmen. Es wird geschätzt, dass in den Jahren 2018 und 2019 noch Klein(st)transporter und Transporter in geringerer Anzahl ersetzt werden sollen, so dass in den kommenden vier Jahren Klein(st)transporter und Transporter für nicht mehr als 800.000 € gekauft werden. An dem bisherigen Verfahren der Mittelplanung durch die Fachämter für Ersatzbeschaffungen von Dienstkraftfahrzeugen wird weiterhin festgehalten. Vor jeder Ersatzbeschaffung ist ein konkreter Beschaffungsbedarf in Abstimmung zwischen dem Hauptamt und dem entsprechenden Fachamt festzustellen. Die dazu unerlässlichen Mittelfreigaben sind bei der Stadtkämmerei zu beantragen und dem Hauptamt vorzulegen. Anlage 2 von 2 Ersatzbeschaffungen Klein(st)transporter/Transporter 2016 bis 2017 Anlage 17.08.15 geplante Mittel in Typ Amt Kennzeichen EZL Ersatzwunsch Amt 2015 2016 2017 40.000,00 € geplanter Ersatz gemäß Mobilitätsmanagementkonzept 10 VW Kleinbus L- 2026 18.10.1994 Kleinbus 32 VW Caddy L-SV1080 31.08.2007 Kastenwagen 25.000,00 € DKFZ Elektro 36 Ford Focus L- 2564 29.06.2001 Kleintransporter Allrad 28.500,00 € Carsharing 52 Ford Transit Pritsche L- SV1026 26.05.2010 Transporter Pritsche 40.000,00 € DKFZ 56 Ford Transit L-SV1138 25.02.2010 Kastenwagen 62 Transporter L- 2583 20.07.2001 Transporter Kasten 50.000,00 € DKFZ 65 VW Golf L- 2229 14.11.2002 Kleintransporter Kasten 15.000,00 € DKFZ PKW Ford Fiesta L- 2530 11.09.2001 Kleintransporter 5-Sitzer 24.000,00 € DKFZ Elektro PKW Ford Fiesta L- 2060 28.11.2001 Kleintransporter 5-Sitzer 24.000,00 € DKFZ Elektro DKFZ Altes DKFZ nicht mehr verwendbar! 35.000,00 € DKFZ Ford Courier L- 2563 29.06.2001 Kleintransporter 5-Sitzer 16.000,00 € DKFZ Elektro Ford Focus L- 2377 13.01.2004 Kleintransporter 5-Sitzer 16.000,00 € DKFZ VW T4 L- 2586 06.06.1995 Kleintransporter Kasten 24.000,00 € DKFZ VW T4 L- 2332 03.06.1996 Kleintransporter Kasten 24.000,00 € DKFZ Ford Transit L- 2403 22.01.2004 Kleintransporter Kasten VW T4 L- 2860 23.07.1998 Transporter Kasten 32.000,00 € DKFZ VW T4 L- 2158 30.07.1998 Transporter Kasten 32.000,00 € DKFZ VW Transporter L-20800 01.08.2000 Transporter Kasten 24.000,00 € Ford Transit L- 2033 08.06.2004 Transporter Kasten 24.000,00 € VW geschl. Kasten L- 2329 10.01.2005 Transporter Kasten 25.000,00 € DKFZ 66 VW geschl. Kasten L- 2334 23.02.2006 Transporter Kasten 25.000,00 € DKFZ 67 VW Crafter Pritsche L- 2265 16.01.2007 Kleintransporter Pritsche 25.000,00 € DKFZ 20.000,00 € Summe 253.500,00 € Seite 1 205.000,00 € DKFZ DKFZ DKFZ 110.000,00 € 568.500,00 €