Daten
Kommune
Leipzig
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1042984.pdf
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220 kB
Erstellt
13.08.15, 12:00
Aktualisiert
19.01.16, 15:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01728
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
Fachausschuss Finanzen
Verwaltungsausschuss
06.01.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Ausführungsbeschluss zum Kauf von Klein(st)transportern und Transportern als
Dienstkraftfahrzeuge
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung schließt Rahmenverträge, die bis 31.12.2019 gelten, zum Kauf von
Klein(st)transportern und Transportern.
2. Für die Rahmenverträge gilt insbesondere der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Für die Erteilung des Zuschlags sind neben dem Kaufpreis der Fahrzeuge deren
Umwelteigenschaften und deren Folgekosten entscheidend.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
800.000
7.0000212.710.050
7.0000092.710
7.0000210.710.050
7.0000155.710.051
7.0000096.710.050
7.0000421.710.050
7.0000258.710
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
2019
nein
wenn ja,
von
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
2015
2025
Noch nicht
bezifferbar
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Maßnahme zu erwarten
2015
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
siehe Anlage VI-DS-01728-text
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Verwaltungsausschuss vom 06.01.2016
zu 5.2
Ausführungsbeschluss zum Kauf von Klein(st)transportern und
Transportern als Dienstkraftfahrzeuge
Vorlage: VI-DS-01728
Beschluss:
1. Die Stadtverwaltung schließt Rahmenverträge, die bis 31.12.2019 gelten, zum Kauf von
Klein(st)transportern und Transportern.
2. Für die Rahmenverträge gilt insbesondere der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit. Für die Erteilung des Zuschlags sind neben dem Kaufpreis der Fahrzeuge
deren Umwelteigenschaften und deren Folgekosten entscheidend.
Abstimmungsergebnis: 16/0/0
Leipzig, den 7. Januar 2016
Seite: 1/1
1 Einleitung
Das Hauptamt muss als Beschaffungsstelle für Dienstkraftfahrzeuge im Zeitraum vom 01.01.2016
bis 31.12.2019 unumgängliche Ersatzbeschaffungen von Kleintransportern und Transportern für
alle Ämter, denen Dienstfahrzeuge zur dauerhaften Nutzung zugeordnet sind, durchführen. Die
Notwendigkeit dieser Ersatzbeschaffungen ergibt sich in allen Fällen aufgrund des Einsatzzwecks,
der nur mit einem (Klein-) Transporter erfüllt werden kann, des Alters, des entsprechend
schlechten Zustands, der damit verbundenen hohen Reparaturanfälligkeit und in Einzelfällen aus
der hohen Gesamtlaufleistung der Dienstfahrzeuge. Ob und wodurch Dienstkraftfahrzeuge ersetzt
werden, ist Gegenstand des (betrieblichen) Mobilitätsmanagementkonzeptes der Stadtverwaltung
Leipzig. Anhand dessen werden die Klein(st)- Transporter ersetzt bzw. nicht ersetzt.
Etliche Pflichtaufgaben, wie z. B. Stadtbeleuchtung/Lichtsignalanlagen, Tierschutz,
Tierseuchenbekämpfung, Stadtforsten, Vermessung, sowie Unterhaltung und Pflege der Friedhöfe
werden mit Transportern als Arbeitsmittel erledigt.
Nach erfolgter Ausschreibung, für die dieser Ausführungsbeschluss notwendig ist, werden
Rahmenverträge geschlossen, die es der Stadtverwaltung in den kommenden vier Jahren
ermöglichen, ohne größeren Verwaltungsaufwand, Klein(st)transporter und Transporter gemäß
Mobilitätsmanagementkonzept zu kaufen.
Die hier gemeinten, umgangssprachlich Kleintransporter und Transporter genannten, Fahrzeuge
entsprechen den Klassen M1 und N1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Anlage 29, EGFahrzeugklassen
•
M1: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens 8
Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
•
N1: Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen
Gesamtmasse bis zu 3,5 t).
Die Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen findet unter schwierigen Rahmenbedingungen statt.
Es besteht eine deutliche Dissonanz zwischen dem Sparsamkeits- und Wirtschaftlichkeitsgebot
des Haushalts- und des Vergaberechts und den Vorgaben des Klimaschutzes. Das Angebot an
Fahrzeugen entspricht insbesondere bei Nutzfahrzeugen, wie z. B. Transportern, nicht den
Vorgaben des Klimaschutzes. Um dennoch Fahrzeuge unter Berücksichtigung der Folgekosten (z.
B. Reparaturkosten) wirtschaftlich bereitstellen und unterhalten zu können sowie die Kaufverträge
praktikabel und schnell nachvollziehbar zu gestalten, werden Rahmenverträge ausgeschrieben.
Dieser Ausführungsbeschluss betrifft nur die Klein(st)transporter und Transporter.
2 Notwendigkeit des Ersatzes
Bei allen Beschaffungen von Transportern handelt es sich stets um Ersatzbeschaffungen, die erst
nach Prüfung des Einsatzzwecks, der Auslastung, des technischen Zustandes und der
Dringlichkeit durch neue Fahrzeuge ersetzt werden. Der Bedarf wird anhand der Daten zur
Erstzulassung, der gesamten Laufleistung, den bisher entstandenen Reparaturkosten und den u.
U. dringend anstehenden Reparaturen, die durch entsprechende Kostenvoranschläge belegt
werden, ermittelt. Das Hauptamt prüft die Notwendigkeit jeder einzelnen Ersatzbeschaffung.
Die Beschaffung von Transportern über die nächsten 4 Jahre verteilt, in so großer Zahl, resultiert
aus der Einführung der Umweltzone in Leipzig. Es mussten in den vergangenen fünf Jahren
zunächst Dienstkraftfahrzeuge, die keine grüne Plakette erhalten konnten ersetzt werden. Es kam
deshalb vor, dass auch Transporter, die alt und ersatzwürdig waren, noch nicht ersetzt wurden,
weil sie eine grüne Plakette haben.
Die ersetzten alten Transporter werden – wie alle ausgesonderten Dienstfahrzeuge – versteigert.
Erfahrungsgemäß werden dabei mindestens marktübliche Preise erzielt.
1 von 2
3 Alternativen zum Kauf
3.1 keine (Ersatz-) Beschaffung von Dienstfahrzeugen
Kostengünstiger und umweltfreundlicher als die Ersatzbeschaffung von Dienstfahrzeugen durch
Kaufvertrag ist nur die Konsolidierung von Dienstkraftfahrzeugen und deren Substitution durch
den ÖPNV (gemäß SächsRKG) und/oder Dienstfahrräder. Die Einsatzzwecke von
Klein(st)transportern und Transportern lassen sich nicht mit dem ÖPNV oder mit Dienstfahrrädern
erreichen.
3.2 Leasing
Eine Alternative zum Kauf ist Leasing. Diese Alternative ist bei Kleintransportern und Transportern
weder kostengünstiger noch umweltfreundlicher als der Kauf derselben.
Bei 99% der Transporter und 100% der Kleintransporter handelt es sich um Dienstfahrzeuge die
vorwiegend innerhalb des Stadtgebietes von Leipzig im Einsatz sind. Aufgrund der niedrigen
Jahreslaufleistung der Dienstfahrzeuge in der Stadtverwaltung Leipzig ist ein Kauf immer
wirtschaftlicher, da dann von einer Nutzungsdauer von mindestens zehn Jahren (gemäß DA des
Oberbürgermeisters Nr. 11/2015 „Haltung und Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen“)
erfahrungsgemäß aber 12 Jahren ausgegangen werden kann.
Würden Dienstfahrzeuge immer wieder geleast, verursacht dies auch einen höheren
Verwaltungsaufwand bei den Ämtern, insbesondere beim Hauptamt. Denn bei Ablauf der
Leasingverträge müssten dieselben neu ausgeschrieben werden. Die geleasten Fahrzeuge
müssten bei der Zulassungsstelle und beim kommunalen Schadenausgleich ab- bzw. angemeldet
und in der Stadtverwaltung inventarisiert bzw. aus dem Inventarverzeichnis gestrichen werden.
Insbesondere bei Transportern, die sehr häufig nach serienmäßiger Lieferung mit
Spezialeinbauten oder Werkzeugregaleinbauten nachgerüstet werden, ist Leasing aufgrund der
vergleichsweise kurzen Vertragslaufzeiten/Nutzungsdauer unwirtschaftlich. Erfahrungsgemäß
werden Transporter in der Stadtverwaltung mindestens 12 Jahre, meistens sogar 14 Jahre,
genutzt, bevor sie ersetzt werden. Dabei ist der Verschließ äußerlich meistens sehr hoch. Das hat
keinen Einfluss auf den technischen Zustand und die weitere Nutzung. Der hohe äußerliche
Verschleiß hätte aber sehr wohl Einfluss auf die Leasingkosten, wenn der Transporter alle 3 Jahre
ersetzt würde.
3.3 Carsharing
Eine zweite Alternative ist die Nutzung von Mietfahrzeugen bei einer Carsharingfirma. Für die
Stadtverwaltung, deren Kleintransporter und Transporter in den meisten Fällen mit Einbauten
nachgerüstet sind, ist Carsharing bei Transportern nur in Einzelfällen eine wirtschaftliche und
praktikable Alternative.
4 Finanzierung
Für die Jahre 2015 und 2016 sind für die notwendigen Ersatzbeschaffungen finanzielle Mittel
eingeplant. Mit den eingeplanten und ggf. übertragenen Mitteln sollen 2016 die in der Tabelle der
Anlage genannten Klein(st)transporter und Transporter beschafft werden. Für die Jahre 2017 bis
2019 liegt noch kein Haushaltsplan vor. Mittelfristig haben die Ämter auf Anforderung Ersatzbeschaffungen bis 2017 gemeldet. Ein Gesamtüberblick bis 2017 ist fahrzeuggenau der Anlage zu
entnehmen. Es wird geschätzt, dass in den Jahren 2018 und 2019 noch Klein(st)transporter und
Transporter in geringerer Anzahl ersetzt werden sollen, so dass in den kommenden vier Jahren
Klein(st)transporter und Transporter für nicht mehr als 800.000 € gekauft werden.
An dem bisherigen Verfahren der Mittelplanung durch die Fachämter für Ersatzbeschaffungen von
Dienstkraftfahrzeugen wird weiterhin festgehalten. Vor jeder Ersatzbeschaffung ist ein konkreter
Beschaffungsbedarf in Abstimmung zwischen dem Hauptamt und dem entsprechenden Fachamt
festzustellen. Die dazu unerlässlichen Mittelfreigaben sind bei der Stadtkämmerei zu beantragen
und dem Hauptamt vorzulegen.
Anlage
2 von 2
Ersatzbeschaffungen Klein(st)transporter/Transporter 2016 bis 2017
Anlage
17.08.15
geplante Mittel in
Typ
Amt
Kennzeichen
EZL
Ersatzwunsch Amt
2015
2016
2017
40.000,00 €
geplanter Ersatz gemäß
Mobilitätsmanagementkonzept
10
VW Kleinbus
L- 2026
18.10.1994
Kleinbus
32
VW Caddy
L-SV1080
31.08.2007
Kastenwagen
25.000,00 €
DKFZ Elektro
36
Ford Focus
L- 2564
29.06.2001
Kleintransporter Allrad
28.500,00 €
Carsharing
52
Ford Transit Pritsche
L- SV1026
26.05.2010
Transporter Pritsche
40.000,00 €
DKFZ
56
Ford Transit
L-SV1138
25.02.2010
Kastenwagen
62
Transporter
L- 2583
20.07.2001
Transporter Kasten
50.000,00 €
DKFZ
65
VW Golf
L- 2229
14.11.2002
Kleintransporter Kasten
15.000,00 €
DKFZ
PKW Ford Fiesta
L- 2530
11.09.2001
Kleintransporter 5-Sitzer
24.000,00 €
DKFZ Elektro
PKW Ford Fiesta
L- 2060
28.11.2001
Kleintransporter 5-Sitzer
24.000,00 €
DKFZ Elektro
DKFZ
Altes DKFZ nicht mehr
verwendbar!
35.000,00 € DKFZ
Ford Courier
L- 2563
29.06.2001
Kleintransporter 5-Sitzer
16.000,00 €
DKFZ Elektro
Ford Focus
L- 2377
13.01.2004
Kleintransporter 5-Sitzer
16.000,00 €
DKFZ
VW T4
L- 2586
06.06.1995
Kleintransporter Kasten
24.000,00 €
DKFZ
VW T4
L- 2332
03.06.1996
Kleintransporter Kasten
24.000,00 €
DKFZ
Ford Transit
L- 2403
22.01.2004
Kleintransporter Kasten
VW T4
L- 2860
23.07.1998
Transporter Kasten
32.000,00 €
DKFZ
VW T4
L- 2158
30.07.1998
Transporter Kasten
32.000,00 €
DKFZ
VW Transporter
L-20800
01.08.2000
Transporter Kasten
24.000,00 €
Ford Transit
L- 2033
08.06.2004
Transporter Kasten
24.000,00 €
VW geschl. Kasten
L- 2329
10.01.2005
Transporter Kasten
25.000,00 € DKFZ
66
VW geschl. Kasten
L- 2334
23.02.2006
Transporter Kasten
25.000,00 € DKFZ
67
VW Crafter Pritsche
L- 2265
16.01.2007
Kleintransporter Pritsche
25.000,00 € DKFZ
20.000,00 €
Summe
253.500,00 €
Seite 1
205.000,00 €
DKFZ
DKFZ
DKFZ
110.000,00 €
568.500,00 €