Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1050359.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
15.01.16, 12:00
Aktualisiert
02.11.16, 19:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. -02043-NF-02-ÄA-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
20.01.2016
Zuständigkeit
Bestätigung
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Fortschreibung der Unternehmensstrategie der LWB
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag des Antrags wird wie folgt geändert:
1. Vor dem Hintergrund des aktuellen Beschlusses zum wohnungspolitischen Konzept sind die
Eigentümerziele der LWB neu zu bewerten und fortzuschreiben. Eine entsprechende
Beschlussfassung ist der Ratsversammlung bis zum 30.06.2016 vorzulegen. Darauf aufbauend, ist
die strategische Unternehmensplanung 2022 durch die LWB zu überarbeiten und anzupassen.
2. Die BBVL wird beauftragt zu prüfen, ob und wie Wohnimmobilien der Stadt und anderer
kommunaler Unternehmen, an die LWB übertragen werden können. Die Ergebnisse dieser Prüfung
sind ebenfalls bis zum 30.06.2016 vorzulegen.
Sachverhalt:
Der Leipziger Wohnungsmarkt gerät aufgrund des nachhaltigen und dynamischen
Bevölkerungswachstums zunehmend unter Druck. Die Neuerrichtung von Wohnungen hält mit der
Bevölkerungsentwicklung nicht Schritt, mit der Folge eines zügigen Abschmelzens der
Leerstandsreserve in der Stadt. Im Ergebnis des beschlossenen wohnungspolitischen Konzeptes
kommt der LWB eine marktstabilisierende Rolle zu. Um dieser gerecht zu werden, ist ein moderates
Wachstum durch Wohnungsneubau und Zukauf von Wohnungen unerlässlich. Der Stadtrat selbst
kann aber nur über eine Aktualisierung der Eigentümerziele Einfluss auf die strategische
Unternehmensplanung der LWB nehmen. Eine direkte Beauftragung der Geschäftsführung ist nicht
möglich. Da die letzte grundsätzliche Aktualisierung der Eigentümerziele im Jahr 2011 erfolgte, ist
eine Fortschreibung sinnvoll und geboten.
Eine Übertragung von Wohnungen, die bisher im Besitz der Stadt Leipzig und anderer kommunaler
Unternehmungen sind, kann zu weiteren Effizienzsteigerungen hinsichtlich der Verwaltung dieser
Objekte führen und die LWB weiter wirtschaftlich stabilisieren. Die Prüfung wurde bereits mit
Beschluss des Antrages vom 26.06.2015 der Fraktion Bündnis 90/Grüne „Änderung der
strategischen Liegenschaftspolitik…“ beauftragt, in dem der Antrag der SPD Fraktion vom
07.10.2013 zur Übertragung städtisch verwalteter Wohnimmobilien bei der LWB mit aufgenommen
wurde. Ein Ergebnis der Prüfung durch das Derzernat 7 liegt noch nicht vor. Eine durch den OBM
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veranlasste direkte Prüfung durch die BBVL erscheint sinnvoll, um somit ein unter Abwägung
gesamtstädtischer Interessen erarbeitetes Prüfungsergebnis vorzulegen.
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