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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1049956.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
12.01.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:14

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-02285 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 24.02.2016 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Rechtswidrige Streichung des Weihnachtsgeldes für die Beamtinnen und Beamten seit 2011 Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Leipzig richtet sich analog nach der Besoldung im Freistaat Sachsen – Veränderungen allerdings 6 Monate zeitversetzt. So wurde auch, wie im Freistaat, die Streichung des Weihnachtsgeldes ab dem Jahr 2011 veranlasst. Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2015 diese Praxis in Sachsen für rechtswidrig erklärt. Die Vergütung der Beamtinnen und Beamten unterliegt verfassungsrechtlich strengen Maßstäben. Eine Kürzung der Bezüge ist zwar laut Gericht in einer finanziellen Ausnahmesituation und zur Haushaltskonsolidierung grundsätzlich möglich. Von einer Haushaltsnotlage im Jahr 2011 sei in der Gesetzesbegründung jedoch keine Rede gewesen, kritisierten die Karlsruher Richter. Der Landtag hat nun bis zum Juli 2016 Zeit, eine verfassungskonforme Regelung zu verabschieden. Auch in Leipzig ist eine solche Begründung, schon gar nicht im nach hinein, herleitbar. Zudem hat der Oberbürgermeister den Betroffenen bereits Ende 2011 mitteilen lassen, dass ein Widerspruch im Einzelfall nicht erforderlich sei und so bereits damals die Rechtsunsicherheit der Entscheidung eingeräumt. Die Beamtinnen und Beamten erhalten wie die Angestellten je nach Besoldungsgruppe jährlich einen einmaligen Betrag bis zu 1.500 EUR brutto. Diese werden nun als Nachzahlung fällig. Wir fragen daher an: Seite 1/3 1. Wird die Verwaltung diese rechtswidrige Entscheidung zur Vermeidung weiterer Gerichtsprozesse zurück nehmen und die ausstehende Besoldung auszahlen? Wenn ja: Wann? 2. Mit welchen überplanmäßigen Ausgaben wird zu rechnen sein? Wurde in Anbetracht der Rechtsunsicherheit seit 2011 eine zweckgebundene Rücklage dafür gebildet? Anlagen: Seite 2/3