Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1050206.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
14.01.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. 00971-ÄA-001-NF-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
20.01.2016
Zuständigkeit
Bestätigung
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Fraktion DIE LINKE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Evaluation der Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag der Vorlage wird wie folgt geändert (kursiv gedruckt).
1.
[entfällt]
2.
Im Rahmen einer Vergabe einer Dienstleistung wird die Durchführung des Livestreams ab
Januar 2016 mit der Mindestlaufzeit für die Dauer der Wahlperiode vergeben. Jährlich findet eine
Evaluation statt.
3.
Die Nutzungsrechte des Livestream und des Mitschnitts liegen bei der Stadt Leipzig. Der
Anbieter stellt den Mitschnitt des Livestreams unmittelbar nach der jeweiligen Ratsversammlung der
Stadt Leipzig zur Verfügung.
4.
Dem Anbieter und etwaigen anfragenden Medien wird ein einfaches, nicht exklusives
Nutzungsrecht am Mitschnitt des Livestreams eingeräumt. Das Nutzungsrecht beinhaltet auch eine
journalistische Aufbereitung, aus der sich auch die Rechte auf Nutzung und Verbreitung ableiten.
Der Mitschnitt wird zu diesem Zweck anfragenden Medien vom Anbieter bzw. der Stadt Leipzig ohne
Erhebung von Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt. Stadträte und Fraktionen können ihre eigenen
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Beiträge zeitlich unbegrenzt nutzen. Unbenommen bleibt jedem Stadtrat das Recht, von vornherein
der Übertragung seiner Beiträge im Livestream zu widersprechen.
5.
[entfällt]
9. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie der Livestream während der
Ratsversammlung auf die Website der Stadt eingebunden werden kann und wie im Anschluss daran
die Mitschnitte leicht auffindbar für interessierte Bürger vorgehalten werden können.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
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Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
Vor dem Hintergrund der Evaluation, dass bereits 40 bis 80 Zuschauer pro Sekunde dem Stadtrat zu
einer arbeitnehmer- und familienunfreundlichen Zeit mittwochs nachmittags um 14 Uhr folgen, sehen
die Antragsteller Bedarf, das Angebot auszuweiten und damit auch für weitere Bevölkerungsteile
nutzbar zu machen.
Ebenfalls erscheint es vor dem Hintergrund der Bemühungen der Stadt Leipzig um
Informationsfreiheit, Transparenz und Bürgerbeteiligung geboten, diese Anstrengungen auch auf die
Ratsversammlung auszudehnen. Öffentliche Sitzungen sind ein wichtiges Gut, welches die
Transparenz der Gremienarbeit in hohem Maße begünstigt. Allein die bloße Saalöffentlichkeit daran
teilhaben lassen, erscheint in heutiger Zeit nicht mehr angemessen. In der heutigen Zeit ist diese
Öffentlichkeit auch mit elektronischen Mitteln sicherzustellen. Es ist ein Zeichen von Barrierefreiheit,
auch jenen Menschen die Teilhabe am politischen Prozess zu ermöglichen, welche aus
gesundheitlichen, sozialen oder terminlichen Gründen eine Teilnahme zur Ratssitzung im Saal nicht
möglich ist. Insofern stellen Aufzeichnungen und Streaming einen wichtigen Beitrag zur
niederschwelligen Teilhabe an politischen Prozessen dar.
Nicht zuletzt besteht mit einer Umsetzung o.g. Antrages auch für die Stadtverwaltung, die Fraktionen
und Stadträte die Möglichkeit, ihre Arbeit den Bürgern und Wählern auf moderne und zeitgemäße
Art näherzubringen.
Anlagen:
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