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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1050206.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
14.01.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:13

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Inhalt der Datei

Neufassung Nr. 00971-ÄA-001-NF-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 20.01.2016 Zuständigkeit Bestätigung Eingereicht von SPD-Fraktion Fraktion DIE LINKE Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Evaluation der Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag der Vorlage wird wie folgt geändert (kursiv gedruckt). 1. [entfällt] 2. Im Rahmen einer Vergabe einer Dienstleistung wird die Durchführung des Livestreams ab Januar 2016 mit der Mindestlaufzeit für die Dauer der Wahlperiode vergeben. Jährlich findet eine Evaluation statt. 3. Die Nutzungsrechte des Livestream und des Mitschnitts liegen bei der Stadt Leipzig. Der Anbieter stellt den Mitschnitt des Livestreams unmittelbar nach der jeweiligen Ratsversammlung der Stadt Leipzig zur Verfügung. 4. Dem Anbieter und etwaigen anfragenden Medien wird ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht am Mitschnitt des Livestreams eingeräumt. Das Nutzungsrecht beinhaltet auch eine journalistische Aufbereitung, aus der sich auch die Rechte auf Nutzung und Verbreitung ableiten. Der Mitschnitt wird zu diesem Zweck anfragenden Medien vom Anbieter bzw. der Stadt Leipzig ohne Erhebung von Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt. Stadträte und Fraktionen können ihre eigenen Seite 1/4 Beiträge zeitlich unbegrenzt nutzen. Unbenommen bleibt jedem Stadtrat das Recht, von vornherein der Übertragung seiner Beiträge im Livestream zu widersprechen. 5. [entfällt] 9. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie der Livestream während der Ratsversammlung auf die Website der Stadt eingebunden werden kann und wie im Anschluss daran die Mitschnitte leicht auffindbar für interessierte Bürger vorgehalten werden können. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Seite 2/4 Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: Vor dem Hintergrund der Evaluation, dass bereits 40 bis 80 Zuschauer pro Sekunde dem Stadtrat zu einer arbeitnehmer- und familienunfreundlichen Zeit mittwochs nachmittags um 14 Uhr folgen, sehen die Antragsteller Bedarf, das Angebot auszuweiten und damit auch für weitere Bevölkerungsteile nutzbar zu machen. Ebenfalls erscheint es vor dem Hintergrund der Bemühungen der Stadt Leipzig um Informationsfreiheit, Transparenz und Bürgerbeteiligung geboten, diese Anstrengungen auch auf die Ratsversammlung auszudehnen. Öffentliche Sitzungen sind ein wichtiges Gut, welches die Transparenz der Gremienarbeit in hohem Maße begünstigt. Allein die bloße Saalöffentlichkeit daran teilhaben lassen, erscheint in heutiger Zeit nicht mehr angemessen. In der heutigen Zeit ist diese Öffentlichkeit auch mit elektronischen Mitteln sicherzustellen. Es ist ein Zeichen von Barrierefreiheit, auch jenen Menschen die Teilhabe am politischen Prozess zu ermöglichen, welche aus gesundheitlichen, sozialen oder terminlichen Gründen eine Teilnahme zur Ratssitzung im Saal nicht möglich ist. Insofern stellen Aufzeichnungen und Streaming einen wichtigen Beitrag zur niederschwelligen Teilhabe an politischen Prozessen dar. Nicht zuletzt besteht mit einer Umsetzung o.g. Antrages auch für die Stadtverwaltung, die Fraktionen und Stadträte die Möglichkeit, ihre Arbeit den Bürgern und Wählern auf moderne und zeitgemäße Art näherzubringen. Anlagen: Seite 3/4