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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1050158.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
14.01.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:15

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-01580-ÄA-03 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 20.01.2016 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Bestätigung von überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO im HHJahr 2016 und einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 81 SächsGemO im HH Jahr 2016 (kw 2017) zur Kofinanzierung der Ertüchtigung, Sanierung und des Umbaus der Halle 7 auf dem Gelände der Baumwollspinnerei mit dem Ziel der Schaffung einer kulturellen Gemeinbedarfseinrichtung Beschlussvorschlag: 8. 9. Die laut Anlage 5 anfallenden Folgekosten werden ab dem Haushaltsjahr 2017 nach Gegenrechnung der in den derzeitigen Objekten (Lortzingstraße, Engertstraße, Lindenauer Markt) anfallenden Kosten zusätzlich bereitgestellt. ... Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 31. Mai 2016 mit der Leipziger Baumwollspinnerei Verwaltungsgesellschaft mbH einen Miet-Kauf-Vertrag für einen Zeitraum von 15 Jahren nach Nutzungsübergabe an die Stadt Leipzig als Gemeinbedarfseinrichtung im Sinne der kulturellen Nutzung zu vereinbaren. Dem Stadtrat ist bis zum 30. Juni 2016 der Entwurf des Vertrags zur Beschlussfassung zu übergeben. Sachverhalt: In der Vorlage fehlt eine Gegenüberstellung der aktuell anfallenden Miet- und Mietnebenkosten der genutzten Liegenschaften der beteiligten Institutionen (Naturkundemuseum, Theater der Jungen Welt, LOFFT, Leipziger Tanztheater) mit den in der Anlage 5 genannten Folgekosten. Ein Teil der in Anlage 5 anfallenden Kosten fallen auch für die Flächen Naturkundemuseum bereits ab dem Jahr 2017 an. Aus diesem Grund ist eine genaue Summe nicht ohne Weiteres zu ermitteln. In jedem Fall sind alle zusätzlich anfallenden Kosten auch zusätzlich im Haushalt bereitzustellen, da sonst Abstriche im Betrieb der Einrichtungen zu befürchten sind. Seite 1 Aufgrund der wahrscheinlich dauerhaften Nutzung des Objektes über einige Jahrzehnte ist - wie die Verwaltung im Mai selbst vorschlug - mindestens ein Mietkaufvertrag geboten. Über die Konditionen sollte der Stadtrat letztendlich entscheiden. Seite 2