Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1050158.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
14.01.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-01580-ÄA-03
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
20.01.2016
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Bestätigung von überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO im HHJahr 2016 und einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 81
SächsGemO im HH Jahr 2016 (kw 2017) zur Kofinanzierung der Ertüchtigung,
Sanierung und des Umbaus der Halle 7 auf dem Gelände der Baumwollspinnerei mit
dem Ziel der Schaffung einer kulturellen Gemeinbedarfseinrichtung
Beschlussvorschlag:
8.
9.
Die laut Anlage 5 anfallenden Folgekosten werden ab dem Haushaltsjahr 2017 nach
Gegenrechnung der in den derzeitigen Objekten (Lortzingstraße, Engertstraße,
Lindenauer Markt) anfallenden Kosten zusätzlich bereitgestellt.
...
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 31. Mai 2016 mit der Leipziger
Baumwollspinnerei Verwaltungsgesellschaft mbH einen Miet-Kauf-Vertrag für einen
Zeitraum von 15 Jahren nach Nutzungsübergabe an die Stadt Leipzig als Gemeinbedarfseinrichtung im Sinne der kulturellen Nutzung zu vereinbaren. Dem Stadtrat ist bis
zum 30. Juni 2016 der Entwurf des Vertrags zur Beschlussfassung zu übergeben.
Sachverhalt:
In der Vorlage fehlt eine Gegenüberstellung der aktuell anfallenden Miet- und Mietnebenkosten der
genutzten Liegenschaften der beteiligten Institutionen (Naturkundemuseum, Theater der Jungen
Welt, LOFFT, Leipziger Tanztheater) mit den in der Anlage 5 genannten Folgekosten. Ein Teil der in
Anlage 5 anfallenden Kosten fallen auch für die Flächen Naturkundemuseum bereits ab dem Jahr
2017 an. Aus diesem Grund ist eine genaue Summe nicht ohne Weiteres zu ermitteln. In jedem Fall
sind alle zusätzlich anfallenden Kosten auch zusätzlich im Haushalt bereitzustellen, da sonst
Abstriche im Betrieb der Einrichtungen zu befürchten sind.
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Aufgrund der wahrscheinlich dauerhaften Nutzung des Objektes über einige Jahrzehnte ist - wie die
Verwaltung im Mai selbst vorschlug - mindestens ein Mietkaufvertrag geboten. Über die Konditionen
sollte der Stadtrat letztendlich entscheiden.
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