Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1050179.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
14.01.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:14

öffnen download melden Dateigröße: 63 kB

Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. -01901-NF-02-ÄA-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 20.01.2016 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zur Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna im Baufeld 5b Beschlussvorschlag: Der nachfolgende Satz der Beschlussvorlage „Die Stadt Leipzig hat Hinweise zur Zulassung...“ wird wie folgt ersetzt: Die Stadt Leipzig hat erhebliche Bedenken gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans zur Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna im Baufeld 5b. Deshalb sind „Maßgaben“ durch „erhebliche Bedenken“ zu ersetzen, so dass der folgende Satz ebenso zu ändern ist: Die erheblichen Bedenken der Stadt Leipzig resultieren aus folgenden Gründen: Sachverhalt: Die Mehrheit der Mitglieder des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau teilte in der ersten Fassung der Beschlussvorlage die Auffassung der Verwaltung, nicht nur Bedenken, sondern sogar „erhebliche Bedenken“ zu äußern. In seiner Sitzung am 10. 11. 2015 votierte der Fachausschuss dann eine geänderte Vorlage mit der Präzisierung „erhebliche Bedenken“. Während der Ratsversammlung am 16.12.2015 wurde dann jedoch eine Fassung ausgereicht, in der nicht einmal mehr Bedenken, sondern nur noch von Maßgaben die Rede ist. Offensichtlich hatte sich der OBM die vorrangig von den Interessen des Tagebaubetreibers geleitete Meinung als Stellungnahme zu eigen gemacht und das Votum des vorberatenden Ausschusses negiert. Den Mitgliedern des Fachausschusses war bei ihrer Entscheidungsfindung die Meinung des Ortschaftsrates Engelsdorf bekannt. In Wahrnahme ihrer Verantwortung für die Stadt und gegenüber der Stadtgesellschaft war neben den wirtschaftlichen Interessen ebenso die Einsicht maßgebend, Seite 1 dass, wer einen Tagebau käuflich übernimmt und weiternutzt, damit nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten erwirbt. Deshalb ist es selbstverständlich, dass der Tagebaubetreiber nicht nur eine von mehreren von ihm abgenutzte Straßen wiederherstellt. Es kann dem absurden Ansinnen nicht gefolgt werden, für die Inanspruchnahme eines weiteren Abbaufeldes von der Reparatur anderer durch den Tagebaubetrieb beschädigter Straßen und der Geländeauffüllung freigestellt zu werden. Diese Auffassung folgt vor dem Hintergrund, dass für die Gestaltung der Braunkohlentagebaulandschaft im Nord- und Südraum sogar Milliardeninvestitionen erforderlich sind, nur dem rechtsstaatlichen Prinzip der Gleichbehandlung. Seite 2