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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1050186.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
14.01.16, 12:00
Aktualisiert
15.01.16, 19:56

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-01868-ÄA-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 20.01.2016 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag im Zusammenhang mit der Begrenzung des Höchstbetrages für die Jahre 2015/2016 auf 45 Mio. € Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung stimmt bestätigt die derzeit gültige Fassung der Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) zu vom 23.12.2013. In Abstimmung mit der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) mbH und der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH soll der Maximalbetrag von 45 Mio. € auf mindestens 48 Mio. € für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend des VLFV § 2 Abs. 4a fortgeschrieben werden. Sachverhalt: Zur Festlegung einer Maximal-Summe für den Gesamtfinanzierungsbeitrag der Stadt Leipzig halten wir eine Trennungsrechnung für unerlässlich. Seit nunmehr sieben Jahren wird der ursprüngliche Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 mit dem Passus, in § 2 Absatz 4a VLFV in den Folgejahren eine Trennungsrechnung durchzuführen, fortgeschrieben. Daher fordern wir die Beibehaltung der derzeitigen Zusatzfestlegung, welche festlegt: „Für die Jahre ab 2015 wird anhand der Trennungsrechnungen und des sich für den Planungszeitraum ergebenden Finanzierungsbedarfs überprüft, ob die Begrenzung des Jahres 2014 für die Folgejahre fortzuführen oder anzupassen ist.“ Genau diese Überprüfung halten wir für umgehend geboten, da ansonsten der Anschein entsteht, dass die vorgeschlagenen 45 Mio. € als Höchstbetrag durch keinerlei Rechnung gedeckt bzw. begründbar sind. Eine Vorlage der Trennungsrechnung ist längst überfällig und sollte daher bis spätestens 30.06.2016 erfolgen. Seite 1 Um jedoch die wirtschaftliche Planung für die LVB nicht weiter zu verzögern, schlagen wir eine Erhöhung des Maximalbetrages auf mindestens 48 Mio. € für die Jahre 2015 und 2016 vor. Die nunmehr bereits einige Zeit laufende Debatte um die Prüfung alternativer Finanzierungen des ÖPNV hat gezeigt, dass die Anforderungen an die Nahverkehrsbetriebe deutlich gewachsen sind und dass die öffentliche Hand in größerem Maße ihrer Verantwortung gerecht werden muss. Die Fahrgäste können diesen höheren Finanzbedarf nicht alleine schultern. Die jährlichen Preissteigerungen müssen ein Ende haben. Die Stadt Leipzig muss sich als Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs auch aus der Sicht der Finanzierung zu ihrer Verantwortung bekennen. Seite 2