Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1050147.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
14.01.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. 0517/14-NF-05-ÄA-04
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
20.01.2016
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Naturkundemuseum Leipzig - Grundsatzbeschluss und Standortentscheidung
Beschlussvorschlag:
...
3.
Unter Federführung der neuen Leitung des Naturkundemuseums Leipzig wird beginnend im
Jahre 2016 dem Stadtrat bis zum 31. März 2017 die Aufgabenstellung für die Museumskonzeption
für den Standort Halle 7 Baumwollspinnerei erarbeitet vorgelegt. In die Haushaltsplanung der Jahre
2017/18 ff. ist der städtische Zuschuss für das Museum auf mindestens 1 Mio. Euro (vgl.
Modellrechnung Masterplan S. 136 ff. gerundet) jährlich anzuheben. Die Personalstellen sind
entsprechend Masterplan ab dem Jahr 2017 auf die im Masterplan genannte erforderliche
Höhe von 12,75 VzÄ (S. 103ff.) im Stellenplan einzuplanen und zu besetzen. Die im Masterplan
genannten erforderlichen Honorarstellen sind im Zuschuss zu berücksichtigen.
4.
Im Jahre Bis zum 30. September 2017 wird der Planungs- und Finanzierungsbeschluss zur
Umsetzung der Museumskonzeption dem Stadtrat vorgelegt. Hierfür werden im Haushalt 2017/18
ff. die erforderlichen Investitionsmittel (Planungs- und Investitionskosten) in Höhe von
mindestens 5 Mio. Euro eingestellt. Mittel in Höhe von mindestens 3 Mio. Euro (Anlage 3,
Standortvergleich) werden für Museale Ausstattung und Ausstellungseinrichtung zuzüglich
der prognostizierten 500.000 Euro für die Beseitigung der Schadstoffbelastung laut Protokoll
BAK (07.1.2016) eingestellt.
Über die Bereitstellung der im Ergebnis der Vorplanung ermittelten Kosten wird im Rahmen der
Haushaltsplanung entschieden. Die Mittel werden dann entsprechend durch das Fachamt
angemeldet, ebenso die Mittel der Bewirtschaftung.
5. Wird gestrichen.
6. Bis zur Eröffnung des Museumsbetriebs ist die Halle 7 mit einer Direktverbindung vom
Innenstadtring an den ÖPNV anzuschließen. Die Haltestelle sollte nicht mehr als 300 m vom
Eingang des Museums entfernt sein. Diese Planung ist im neu zu erstellenden
Nahverkehrsplan aufzunehmen.
Sachverhalt:
Die Vorlage trifft keinerlei Aussagen über die erforderlichen Investkosten, die bei der Einrichtung
des Naturkundemuseums am Standort Halle 7 anfallen. Sie schließt auch keine Aussagen über den
zukünftigen städtischen Zuschuss ein. Über die Schadstoffbelastung des Gebäudes und daraus
resultierenden Entsorgungskosten wurde lediglich in den Fachausschüssen bzw. im
Betriebsausschuss Kultur (7.1.2016) informiert. Sofern der Beschluss zur Ansiedlung des
Naturkundemuseums am Standort Halle 7 gefällt wird, werden diese Kosten aber unweigerlich
anfallen. Sie sind demnach zwingend abzusichern. Ein belastbares Finanzierungskonzept ist
Grundvoraussetzung für die Zukunft des Naturkundemuseums. Ein Wechsel an einen Standort
außerhalb des Innenstadtrings muss berücksichtigen, dass die prognostizierte Besucherzahl von
140.000 nur dann erreicht werden kann, wenn der Museumsstandort ausreichend attraktiv ist. Das
gelingt nur, wenn sowohl die Ausstellung den zeitgemäßen Anforderungen hinsichtlich
wissenschaftlicher, pädagogischer und kuratorischer Standards entspricht. Hierfür müssen die
erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. An dieser Stelle zu sparen, birgt das Risiko, mit dem
Standortwechsel das Museum erneut in seiner Bedeutung zu marginalisieren. Die im Masterplan
aufgeführte Aufstockung der Personalstellen (VzÄ und Honorarstellen) sind bereits vor der Eröffnung
des Museumsbetriebs am neuen Standort vorzunehmen, da die Entwicklung einer
Museumskonzeption, die Vorbereitung der Dauerausstellung sowie die dafür erforderliche
Aufbereitung der Sammlung nicht erst beginnen können, wenn das Museum eröffnet ist. Die
prognostizierten Einnahmen von ca. 380.000 Euro (Masterplan S. 140 f., die eine Verzehnfachung
der Einnahmen Stand 2011 bedeuten) können jedoch erst nach Eröffnung veranschlagt werden.
Insofern ist in den Jahren der Vorbereitung sogar mit einem höheren Zuschussbedarf als im
Masterplan angegeben zu rechnen.
Der Stadtrat hat mit der Vorlage VI-A-01297 eine Änderung der städtischen Liegenschaftspolitik
beschlossen. Bei der Immobilie „Lortzingstraße 3“ handelt es sich um ein Gebäude in sehr guter
Innenstadtlage, welches als Schulgebäude erbaut wurde. Es ist durchaus vorstellbar, dass dieses
Gebäude wieder als Schule oder als Wohnhaus weitergenutzt werden kann. Der weitere Umgang
mit dieser Liegenschaft sollte in einer separaten Vorlage behandelt werden.
Im Masterplan wird im Rahmen des Standortvergleichs die Erreichbarkeit des Museumsstandorts
stets prioritär in die Abwägung einbezogen. Es erscheint also auch aus fachlicher Sicht geboten,
den Standort optimal an den ÖPNV anzubinden. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die Lage
außerhalb der Innenstadt sich kontraproduktiv auf die Besucherzahlen auswirkt und das Museum
von der Bevölkerung nicht angenommen wird. Ein Fußweg von 700 m (ÖPNV-Haltestelle bis
Eingang Museum) ist sowohl für ältere Menschen, aber auch für Kindergarten- und
Grundschulgruppen eine ernstzunehmende Barriere für einen Museumsbesuch. Das fällt umso mehr
ins Gewicht, da für viele Zielgruppen, insbesondere aus dem Umland, die Anreise im Vergleich zur
Innenstadtlage deutlich aufwändiger wird. Daher ist es notwendig, dass das Museum mit einer
Verbindung ohne Umstiege direkt aus der Innenstadt erreichbar ist.