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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1050147.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
14.01.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:14

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. 0517/14-NF-05-ÄA-04 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 20.01.2016 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Naturkundemuseum Leipzig - Grundsatzbeschluss und Standortentscheidung Beschlussvorschlag: ... 3. Unter Federführung der neuen Leitung des Naturkundemuseums Leipzig wird beginnend im Jahre 2016 dem Stadtrat bis zum 31. März 2017 die Aufgabenstellung für die Museumskonzeption für den Standort Halle 7 Baumwollspinnerei erarbeitet vorgelegt. In die Haushaltsplanung der Jahre 2017/18 ff. ist der städtische Zuschuss für das Museum auf mindestens 1 Mio. Euro (vgl. Modellrechnung Masterplan S. 136 ff. gerundet) jährlich anzuheben. Die Personalstellen sind entsprechend Masterplan ab dem Jahr 2017 auf die im Masterplan genannte erforderliche Höhe von 12,75 VzÄ (S. 103ff.) im Stellenplan einzuplanen und zu besetzen. Die im Masterplan genannten erforderlichen Honorarstellen sind im Zuschuss zu berücksichtigen. 4. Im Jahre Bis zum 30. September 2017 wird der Planungs- und Finanzierungsbeschluss zur Umsetzung der Museumskonzeption dem Stadtrat vorgelegt. Hierfür werden im Haushalt 2017/18 ff. die erforderlichen Investitionsmittel (Planungs- und Investitionskosten) in Höhe von mindestens 5 Mio. Euro eingestellt. Mittel in Höhe von mindestens 3 Mio. Euro (Anlage 3, Standortvergleich) werden für Museale Ausstattung und Ausstellungseinrichtung zuzüglich der prognostizierten 500.000 Euro für die Beseitigung der Schadstoffbelastung laut Protokoll BAK (07.1.2016) eingestellt. Über die Bereitstellung der im Ergebnis der Vorplanung ermittelten Kosten wird im Rahmen der Haushaltsplanung entschieden. Die Mittel werden dann entsprechend durch das Fachamt angemeldet, ebenso die Mittel der Bewirtschaftung. 5. Wird gestrichen. 6. Bis zur Eröffnung des Museumsbetriebs ist die Halle 7 mit einer Direktverbindung vom Innenstadtring an den ÖPNV anzuschließen. Die Haltestelle sollte nicht mehr als 300 m vom Eingang des Museums entfernt sein. Diese Planung ist im neu zu erstellenden Nahverkehrsplan aufzunehmen. Sachverhalt: Die Vorlage trifft keinerlei Aussagen über die erforderlichen Investkosten, die bei der Einrichtung des Naturkundemuseums am Standort Halle 7 anfallen. Sie schließt auch keine Aussagen über den zukünftigen städtischen Zuschuss ein. Über die Schadstoffbelastung des Gebäudes und daraus resultierenden Entsorgungskosten wurde lediglich in den Fachausschüssen bzw. im Betriebsausschuss Kultur (7.1.2016) informiert. Sofern der Beschluss zur Ansiedlung des Naturkundemuseums am Standort Halle 7 gefällt wird, werden diese Kosten aber unweigerlich anfallen. Sie sind demnach zwingend abzusichern. Ein belastbares Finanzierungskonzept ist Grundvoraussetzung für die Zukunft des Naturkundemuseums. Ein Wechsel an einen Standort außerhalb des Innenstadtrings muss berücksichtigen, dass die prognostizierte Besucherzahl von 140.000 nur dann erreicht werden kann, wenn der Museumsstandort ausreichend attraktiv ist. Das gelingt nur, wenn sowohl die Ausstellung den zeitgemäßen Anforderungen hinsichtlich wissenschaftlicher, pädagogischer und kuratorischer Standards entspricht. Hierfür müssen die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. An dieser Stelle zu sparen, birgt das Risiko, mit dem Standortwechsel das Museum erneut in seiner Bedeutung zu marginalisieren. Die im Masterplan aufgeführte Aufstockung der Personalstellen (VzÄ und Honorarstellen) sind bereits vor der Eröffnung des Museumsbetriebs am neuen Standort vorzunehmen, da die Entwicklung einer Museumskonzeption, die Vorbereitung der Dauerausstellung sowie die dafür erforderliche Aufbereitung der Sammlung nicht erst beginnen können, wenn das Museum eröffnet ist. Die prognostizierten Einnahmen von ca. 380.000 Euro (Masterplan S. 140 f., die eine Verzehnfachung der Einnahmen Stand 2011 bedeuten) können jedoch erst nach Eröffnung veranschlagt werden. Insofern ist in den Jahren der Vorbereitung sogar mit einem höheren Zuschussbedarf als im Masterplan angegeben zu rechnen. Der Stadtrat hat mit der Vorlage VI-A-01297 eine Änderung der städtischen Liegenschaftspolitik beschlossen. Bei der Immobilie „Lortzingstraße 3“ handelt es sich um ein Gebäude in sehr guter Innenstadtlage, welches als Schulgebäude erbaut wurde. Es ist durchaus vorstellbar, dass dieses Gebäude wieder als Schule oder als Wohnhaus weitergenutzt werden kann. Der weitere Umgang mit dieser Liegenschaft sollte in einer separaten Vorlage behandelt werden. Im Masterplan wird im Rahmen des Standortvergleichs die Erreichbarkeit des Museumsstandorts stets prioritär in die Abwägung einbezogen. Es erscheint also auch aus fachlicher Sicht geboten, den Standort optimal an den ÖPNV anzubinden. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die Lage außerhalb der Innenstadt sich kontraproduktiv auf die Besucherzahlen auswirkt und das Museum von der Bevölkerung nicht angenommen wird. Ein Fußweg von 700 m (ÖPNV-Haltestelle bis Eingang Museum) ist sowohl für ältere Menschen, aber auch für Kindergarten- und Grundschulgruppen eine ernstzunehmende Barriere für einen Museumsbesuch. Das fällt umso mehr ins Gewicht, da für viele Zielgruppen, insbesondere aus dem Umland, die Anreise im Vergleich zur Innenstadtlage deutlich aufwändiger wird. Daher ist es notwendig, dass das Museum mit einer Verbindung ohne Umstiege direkt aus der Innenstadt erreichbar ist.