Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1023989.pdf
Größe
264 kB
Erstellt
17.04.15, 12:00
Aktualisiert
25.01.16, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. VI-A-01297
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
28.04.2015
1. Lesung
Grundstücksverkehrsausschuss
04.05.2015
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
12.05.2015
2. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
09.06.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
17.06.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik (Flächenbevorratung) - kein
Verkauf (ehemals HP 097/15/16-01)
Beschlussvorschlag:
Es werden keine Liegenschaften der Stadt Leipzig, ihrer Eigenbetriebe und Beteiligungsunterneh men mehr verkauft, die insbesondere jetzt und perspektivisch für die verschiedenen Bereiche der
Daseinsvorsorge (insbesondere Sicherung der sozialen Infrastruktur: z.B. Kita- und Schulneubau ten) geeignet sind. Bei einem Verkauf von Liegenschaften, für die keine fachpolitische und effiziente
Perspektive identifiziert werden kann, sollen ferner folgende Kernziele Berücksichtigung finden:
• Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen,
• Förderung gemeinschaftlichen, familiengerechten und generationsübergreifenden Wohnens,
• Wohnungsbau (z.B. Restflächen),
• Förderung Klima verbessernder Maßnahmen.
Die Stadtverwaltung soll dazu die Instrumente der Liegenschaftspolitik so anpassen, dass diese
Vorgaben und Ziele besser und in einem transparenten Verfahren umgesetzt werden können. Bei
einem beabsichtigten Verkauf ist ein entsprechender Nachweis der Überprüfung dieser Vorgaben zu
erbringen. Kommunale Flächen, Flächen der Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen sind als
sog. Vorhalteflächen für jetzige und künftige Nutzungen, insbesondere der Daseinsvorsorge,
auszuweisen.
Begründung
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen will einen anderen Umgang mit kommunalen Liegenschaften und Liegenschaften der städtischen Eigenbetriebe sowie Beteiligungsunternehmen. Die
bisherige Praxis des bloßen Verkaufs von städtischen Flächen und Flächen der städtischen Eigenbetriebe sowie Beteiligungsunternehmen, zumeist allein aus fiskalischem Interesse, ist zu beenden.
Künftig soll beim Umgang mit kommunalen Liegenschaften und Liegenschaften der Leipziger Eigen
betriebe durch die stärkere Berücksichtigung von wirtschafts-, wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Zielen sowie der Daseinsvorsorge – neben den fiskalischen Interessen – eine nachhaltige
und langfristigstrategische Wertschöpfung für die Stadt Leipzig in einem transparenten Verfahren
angestrebt und erzielt werden.
Aufgrund des Bevölkerungswachstums sind wir der Auffassung, dass jetzt und künftig keine kom munalen Flächen und Liegenschaften der Eigenbetriebe sowie der Beteiligungsunternehmen, die
insbesondere der Daseinsvorsorge und sozialen Infrastruktur dienen könnten, zum Verkauf angeboten werden sollen. Gleichzeitig ist zielgerichtet und verstärkt wieder eine nachhaltige Flächenbevorratung, insbesondere unter diesem Gesichtspunkt der Sicherung der Daseinsvorsorge und sozialen
Infrastruktur, in den Fokus zu nehmen.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 08.07.2015
zu 15.9
Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik (Flächenbevorratung) kein Verkauf (ehemals HP 097/15/16-01)
Vorlage: VI-A-01297
Beschluss:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Strategie zur aktiven Liegenschaftspolitik der Stadt
Leipzig (RBIII-1281/03) zu aktualisieren. Dabei soll insbesondere beachtet werden, dass bei
einem Verkauf von städtischen Liegenschaften, für die keine fachpolitische und effiziente
Perspektive identifiziert werden kann (z.B. keine Sicherung der sozialen Infrastruktur), folgende
Kernziele Berücksichtigung finden sollen:
• Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen, Ansiedlung (Erweiterung) von Unternehmen,
• Förderung gemeinschaftlichen, familiengerechten und generationsübergreifenden Wohnens,
• Wohnungsbau (z.B. Restflächen),
• Förderung Klima verbessernder Maßnahmen,
• Förderung von Eigentumsbildung.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch ein geeignetes Verfahren sicher zu stellen, dass
Flächen/Grundstücke städtischer Beteiligungsunternehmen, die zur Erfüllung des
Unternehmenszwecks nicht erforderlich sind, vor einer beabsichtigten Vermarktung darauf
geprüft werden, ob sie zur Erfüllung anderer öffentlicher Aufgaben von erheblicher
stadtstrategischer Bedeutung und geeignet sind. Das Verfahren ist bis zum I. Quartal 2016 dem
Stadtrat vorzulegen.
3. Zur Umsetzung des Beschlusspunktes 1 sowie des Ratsbeschlusses A-567/14 (Konzeptvergabe)
wird die Verwaltung bis zum I. Quartal 2016 eine Vorlage zur ergänzten Strategischen
Liegenschaftspolitik einbringen, die auch das Ergebnis einer Überprüfung der die
Zusammenführung wohnungspolitisch wichtiger Bestände bei der LWB enthalten wird.
4. Der Grundstücksverkehrsausschuss ist stets in schriftlicher Form über alle beabsichtigten
Liegenschaftsverkäufe mindestens fünf Wochen vor Verkauf zu informieren. Dazu wird ihm eine
Liste mit den bestätigten Erst- und Zweitvorlagen, die nicht in seiner Zuständigkeit liegen,
vorgelegt.
5. Bis zur Umsetzung des Ratsbeschlusses A-567/14 (Regularien für Verkäufe nach Konzept
verfahren) werden keine mehrgeschossigen Wohngebäude (Wohnanlagen) zum Verkauf neu
ausgeschrieben.
Verkaufsvorgänge, bei denen bestätigte Erstvorlagen bestehen, können abschlossen werden.
Abstimmungsergebnis zum Beschlusspunkt 1 bis 4:
einstimmig angenommen
Abstimmungsergebnis zum Beschlusspunkt 5:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 3 Enthaltungen
Leipzig, den 9. Juli 2015
Seite: 1/1
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zum Antrag Nr. VI-A-01297 vom 08.07.2015
Beschluss der Ratsversammlung vom 08.07.2015
Beschluss- Nr.
Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik (Flächenbevorratung) – kein Verkauf
(ehemals HP 097/15/16-01)
Stand vom 08.12.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt (BP 4 und 5)
aufgehoben
in Arbeit (BP 1-3)
geändert
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Beschlusspunkt 1
Die Vorlage zur Aktualisierung der aktiven Liegenschaftspolitik ist in Bearbeitung.
Diesbezüglich laufen intensive dezernatsübergreifende, verwaltungsinterne Abstimmungen.
Aufgrund dieser umfangreichen Abstimmungen ist es möglich, dass die Vorlage erst im II.
Quartal 2016 in den Stadtrat eingebracht werden kann.
Beschlusspunkt 2
Das Verfahren ist mit dem Geschäftsbereich II abgesprochen und soll ebenfalls in der o. g.
Vorlage geschildert werden.
Die Umsetzung obliegt dem Geschäftsbereich II.
Beschlusspunkt 3
Wird ebenfalls in der o. g. Vorlage enthalten sein.
Beschlusspunkt 4
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Ist umgesetzt.
Beschlusspunkt 5
Ist umgesetzt.
-2-