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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1023989.pdf
Größe
264 kB
Erstellt
17.04.15, 12:00
Aktualisiert
25.01.16, 12:03

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Antrag Nr. VI-A-01297 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 28.04.2015 1. Lesung Grundstücksverkehrsausschuss 04.05.2015 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 12.05.2015 2. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 09.06.2015 2. Lesung Ratsversammlung 17.06.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik (Flächenbevorratung) - kein Verkauf (ehemals HP 097/15/16-01) Beschlussvorschlag: Es werden keine Liegenschaften der Stadt Leipzig, ihrer Eigenbetriebe und Beteiligungsunterneh men mehr verkauft, die insbesondere jetzt und perspektivisch für die verschiedenen Bereiche der Daseinsvorsorge (insbesondere Sicherung der sozialen Infrastruktur: z.B. Kita- und Schulneubau ten) geeignet sind. Bei einem Verkauf von Liegenschaften, für die keine fachpolitische und effiziente Perspektive identifiziert werden kann, sollen ferner folgende Kernziele Berücksichtigung finden: • Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen, • Förderung gemeinschaftlichen, familiengerechten und generationsübergreifenden Wohnens, • Wohnungsbau (z.B. Restflächen), • Förderung Klima verbessernder Maßnahmen. Die Stadtverwaltung soll dazu die Instrumente der Liegenschaftspolitik so anpassen, dass diese Vorgaben und Ziele besser und in einem transparenten Verfahren umgesetzt werden können. Bei einem beabsichtigten Verkauf ist ein entsprechender Nachweis der Überprüfung dieser Vorgaben zu erbringen. Kommunale Flächen, Flächen der Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen sind als sog. Vorhalteflächen für jetzige und künftige Nutzungen, insbesondere der Daseinsvorsorge, auszuweisen. Begründung Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen will einen anderen Umgang mit kommunalen Liegenschaften und Liegenschaften der städtischen Eigenbetriebe sowie Beteiligungsunternehmen. Die bisherige Praxis des bloßen Verkaufs von städtischen Flächen und Flächen der städtischen Eigenbetriebe sowie Beteiligungsunternehmen, zumeist allein aus fiskalischem Interesse, ist zu beenden. Künftig soll beim Umgang mit kommunalen Liegenschaften und Liegenschaften der Leipziger Eigen betriebe durch die stärkere Berücksichtigung von wirtschafts-, wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Zielen sowie der Daseinsvorsorge – neben den fiskalischen Interessen – eine nachhaltige und langfristigstrategische Wertschöpfung für die Stadt Leipzig in einem transparenten Verfahren angestrebt und erzielt werden. Aufgrund des Bevölkerungswachstums sind wir der Auffassung, dass jetzt und künftig keine kom munalen Flächen und Liegenschaften der Eigenbetriebe sowie der Beteiligungsunternehmen, die insbesondere der Daseinsvorsorge und sozialen Infrastruktur dienen könnten, zum Verkauf angeboten werden sollen. Gleichzeitig ist zielgerichtet und verstärkt wieder eine nachhaltige Flächenbevorratung, insbesondere unter diesem Gesichtspunkt der Sicherung der Daseinsvorsorge und sozialen Infrastruktur, in den Fokus zu nehmen. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 08.07.2015 zu 15.9 Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik (Flächenbevorratung) kein Verkauf (ehemals HP 097/15/16-01) Vorlage: VI-A-01297 Beschluss: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Strategie zur aktiven Liegenschaftspolitik der Stadt Leipzig (RBIII-1281/03) zu aktualisieren. Dabei soll insbesondere beachtet werden, dass bei einem Verkauf von städtischen Liegenschaften, für die keine fachpolitische und effiziente Perspektive identifiziert werden kann (z.B. keine Sicherung der sozialen Infrastruktur), folgende Kernziele Berücksichtigung finden sollen: • Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen, Ansiedlung (Erweiterung) von Unternehmen, • Förderung gemeinschaftlichen, familiengerechten und generationsübergreifenden Wohnens, • Wohnungsbau (z.B. Restflächen), • Förderung Klima verbessernder Maßnahmen, • Förderung von Eigentumsbildung. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch ein geeignetes Verfahren sicher zu stellen, dass Flächen/Grundstücke städtischer Beteiligungsunternehmen, die zur Erfüllung des Unternehmenszwecks nicht erforderlich sind, vor einer beabsichtigten Vermarktung darauf geprüft werden, ob sie zur Erfüllung anderer öffentlicher Aufgaben von erheblicher stadtstrategischer Bedeutung und geeignet sind. Das Verfahren ist bis zum I. Quartal 2016 dem Stadtrat vorzulegen. 3. Zur Umsetzung des Beschlusspunktes 1 sowie des Ratsbeschlusses A-567/14 (Konzeptvergabe) wird die Verwaltung bis zum I. Quartal 2016 eine Vorlage zur ergänzten Strategischen Liegenschaftspolitik einbringen, die auch das Ergebnis einer Überprüfung der die Zusammenführung wohnungspolitisch wichtiger Bestände bei der LWB enthalten wird. 4. Der Grundstücksverkehrsausschuss ist stets in schriftlicher Form über alle beabsichtigten Liegenschaftsverkäufe mindestens fünf Wochen vor Verkauf zu informieren. Dazu wird ihm eine Liste mit den bestätigten Erst- und Zweitvorlagen, die nicht in seiner Zuständigkeit liegen, vorgelegt. 5. Bis zur Umsetzung des Ratsbeschlusses A-567/14 (Regularien für Verkäufe nach Konzept verfahren) werden keine mehrgeschossigen Wohngebäude (Wohnanlagen) zum Verkauf neu ausgeschrieben. Verkaufsvorgänge, bei denen bestätigte Erstvorlagen bestehen, können abschlossen werden. Abstimmungsergebnis zum Beschlusspunkt 1 bis 4: einstimmig angenommen Abstimmungsergebnis zum Beschlusspunkt 5: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 3 Enthaltungen Leipzig, den 9. Juli 2015 Seite: 1/1 RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zum Antrag Nr. VI-A-01297 vom 08.07.2015 Beschluss der Ratsversammlung vom 08.07.2015 Beschluss- Nr. Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik (Flächenbevorratung) – kein Verkauf (ehemals HP 097/15/16-01) Stand vom 08.12.2015 noch nicht begonnen umgesetzt (BP 4 und 5) aufgehoben in Arbeit (BP 1-3) geändert Dezernat Wirtschaft und Arbeit Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Beschlusspunkt 1 Die Vorlage zur Aktualisierung der aktiven Liegenschaftspolitik ist in Bearbeitung. Diesbezüglich laufen intensive dezernatsübergreifende, verwaltungsinterne Abstimmungen. Aufgrund dieser umfangreichen Abstimmungen ist es möglich, dass die Vorlage erst im II. Quartal 2016 in den Stadtrat eingebracht werden kann. Beschlusspunkt 2 Das Verfahren ist mit dem Geschäftsbereich II abgesprochen und soll ebenfalls in der o. g. Vorlage geschildert werden. Die Umsetzung obliegt dem Geschäftsbereich II. Beschlusspunkt 3 Wird ebenfalls in der o. g. Vorlage enthalten sein. Beschlusspunkt 4 Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Ist umgesetzt. Beschlusspunkt 5 Ist umgesetzt. -2-