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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1027359.pdf
Größe
944 kB
Erstellt
28.05.15, 12:00
Aktualisiert
10.03.16, 12:04

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. WA-00808/14-NF-002 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ortschaftsrat Wiederitzsch 09.06.2015 Vorberatung Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf 10.06.2015 Vorberatung Ortschaftsrat Holzhausen 16.06.2015 Vorberatung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost 16.06.2015 Vorberatung Ratsversammlung 17.06.2015 Beschlussfassung Ortschaftsrat Plaußig 23.06.2015 Vorberatung Ortschaftsrat Burghausen 30.06.2015 Vorberatung Eingereicht von Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest Betreff Wildtiere auf städtischem Gebiet - Zunahme der Populationen u. a. von Nutrias, Waschbären und Wildschweinen Beschluss: 1. Der Stadtrat Leipzig bestätigt die Notwendigkeit, dass seitens der Verwaltung präventiv mittels konzentrierter Informationskampagne zum Fütterungsverbot von Wildtieren und auch durch Kontrollen und Sanktionen von Fehlverhalten in Leipzig vorgegangen werden soll. 2. Die Stadt Leipzig nutzt die Erfahrung anderer Großstädte bei der erfolgreichen Information der Bevölkerung über die Folgen von Wildtierfütterungen und geeigneten Gegenmaßnahmen. (siehe Beispiel Berlin in der Anlage) Sachverhalt: Der Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest beobachtet seit geraumer Zeit die deutliche Zunahme der Populationen von Wildtieren auf städtischem Gebiet, hauptsächlich Wildschweine, Waschbären, Füchse, Nutrias und Ratten. Zum Teil sind das regional untypische Wildtiere, die z. B. aus Zuchtanlagen freigelassen und ausgewildert wurden (z. B. Waschbären und Nutrias), zum Teil solche, die als regionaltypische Bestände verstärkt in der Stadt Leipzig auftreten (z. B. Wildschweine und Füchse). Die Tiere haben teilweise bereits arttypisches Verhalten wie Menschenscheu und Fluchtreflex verloren. Durch das Überhandnehmen der Populationen werden die Tiere zur Plage, Klagen der Anwohner und Anwohnerinnen sowie aus der Land- und Forstwirtschaft über Ernteausfälle und Beschädigungen häufen sich. Exzessive Fütterungen durch die Bevölkerung verhindern die natürliche Reduzierung der Populationen im Winter. Anlage: WA 808 14 NF Anlage_fuettern_nein_danke BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 08.07.2015 zu 9.1 Wildtiere auf städtischem Gebiet - Zunahme der Populationen u. a. von Nutrias, Waschbären und Wildschweinen Vorlage: WA-00808/14-NF-002 Beschluss: 1. Der Stadtrat Leipzig bestätigt die Notwendigkeit, dass seitens der Verwaltung präventiv mittels konzentrierter Informationskampagne zum Fütterungsverbot von Wildtieren und auch durch Kontrollen und Sanktionen von Fehlverhalten in Leipzig vorgegangen werden soll. 2. Die Stadt Leipzig nutzt die Erfahrung anderer Großstädte bei der erfolgreichen Information der Bevölkerung über die Folgen von Wildtierfütterungen und geeigneten Gegenmaßnahmen. (siehe Beispiel Berlin in der Anlage) Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 2 Enthaltungen Leipzig, den 9. Juli 2015 Seite: 1/1 Infos Füttern Ansprechpartner für den richtigen Umgang mit Wildtieren: Herausgeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin Text und Redaktion: Frank Ackermann www.waldbildung.de Gestaltung/Satz: Philipp Kaufhold www.formpix.de Illustrationen: Burghard Piller + + + Füttern gefährdet die Gesundheit der Wildtiere + + + Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Jagdbehörde Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin-Mitte Tel.: 030/90251347 Berliner Forsten Landesforstamt Dahlwitzer Landstraße 4 12587 Berlin Wildtiertelefon: 030/64193723 www.stadtentwicklung.berlin.de Wildtiere@senstadt.berlin.de Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Unteren Naturschutzbehörde Ihres Bezirksamtes und bei Ihren Revierförstern. § Das Füttern von jagdbaren Wildtieren ist generell verboten. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000€ geahndet werden. (§§ 34 und 50 LJagdG Bln) Herausgeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Bereich Kommunikation, 10702 Berlin, oeffentlichkeitsarbeit@senstadt.berlin.de Füttern gefährdet die Gesundheit der Wildtiere Das ohnehin reichhaltige Nahrungsangebot in Gärten, Parkanlagen oder aus Mülleimern und Komposthaufen wird mit dem bewussten Füttern durch den Menschen noch „verbessert“. Oftmals vermuten wir, dass die Wildtiere Hunger leiden und aus falsch verstandener Tierliebe wird dann zugefüttert. Verfügen die Tiere von Natur aus über zahlreiche Strategien mit Futterknappheit fertig zu werden, so bringt sie unsere Fürsorge doch in konfliktträchtige und gefährliche Situationen im Dschungel der Großstadt. Durch das direkte Füttern lernen die Wildtiere ihren Hunger im Wesentlichen in der Stadt und durch den Menschen zu stillen. Sie verlieren die angeborene Scheu und verursachen damit eine Vielzahl von Problemen. ƒƒ Nahrungsüberfluss verursacht eine unkontrollierte Vermehrung ƒƒ das Zufüttern führt bei den Tieren zu Stoffwechselerkrankungen, Organschäden und einem erhöhten Infektionsrisiko ƒƒ futterzahme Tiere können dreist oder sogar aggressiv werden ƒƒ Beißunfälle durch Angst, Unsicherheit und Einengung der Tiere ƒƒ das Einbüßen des natürlichen Distanzverhaltens ist Grundlage der Zerstörung von Gärten, Grünanlagen und Friedhöfen ƒƒ hohe Kosten für die Beseitigung der vom Wild verursachten Schäden ƒƒ Ruhestörung und Geruchsbelästigung ƒƒ die Anzahl der Wildunfälle in der Stadt nimmt stark zu Durch ein umsichtiges Verhalten ist ein friedliches Neben- und Miteinander mit den Wildtieren in der Stadt möglich, ohne dass die Populationen der Tiere unkontrolliert ansteigen und die daraus resultierenden negativen Folgen überwiegen. So wird was draus Wildschweine am Alexanderplatz und auf dem Ku’damm, Füchse auf Spielplätzen oder Waschbären im Haus – eine Nachricht über Begegnungen der wilden Art jagt die nächste. + + + Füttern gefährdet die Gesundheit der Wildtiere + + + + + + Füttern gefährdet die Gesundheit der Wildtiere + + + Das kommt dabei raus So sieht’s aus + + + Füttern gefährdet die Gesundheit der Wildtiere + + + ƒƒ keine Wildtiere füttern!! ƒƒ Essensreste für Wildtiere unerreichbar entsorgen ƒƒ Picknickreste beseitigen und Grillplätze sauber verlassen ƒƒ keine Speisereste auf den Kompost werfen ƒƒ Gärten und Komposthaufen für das Wild unzugänglich machen ƒƒ Mülltonnen erst kurz vor dem Leeren raus stellen ƒƒ keine Gartenabfälle in der Umgebung abladen ƒƒ Haustiernahrung für Wildtiere unerreichbar aufstellen ƒƒ Sagen Sie’s auch Ihren Nachbarn RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zum Antrag Nr. WA-00808/14-NF-002 vom Beschluss der Ratsversammlung vom 08.07.2015 Beschluss- Nr. WA-00808/14-NF-002 Eingereicht von Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest Wildtiere auf städtischem Gebiet – Zunahme der Populationen u. a. von Nutrias, Waschbären und Wildschweinen Stand vom 12.11.2015 noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben in Arbeit geändert Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Umsetzungsbericht – Wildtiere auf städtischem Gebiet Zunahme der Populationen u.a. von Nutrias, Waschbären und Wildschweinen Aktuell ist der Bestand an Nutrias so niedrig wie seit Jahren nicht. Mittlerweile gibt es eher Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern, wo die Nutrias im Stadtgebiet verblieben sind. Der Betrieb der Futterplätze ist weitestgehend zurückgegangen. Dies wurde an den zwei bekanntesten Futterplätzen am Limburger Steg bei einer gemeinsamen Kontrolle mit der Landestalsperrenverwaltung als auch an der Holzbrücke über die Weiße Elster (Verlängerung der Straße: „Am Hirtenhaus“) festgestellt. Auch die Zahl der Vorfälle mit Waschbären unterscheidet sich nicht erheblich von denen der vergangenen Jahre. Meldungen von Wildschäden entsprechend § 32, Sächsischen Landesjagdgesetz und § 34, Bundesjagdgesetz erfolgten in den letzten Monaten nicht. Unabhängig davon erfolgte eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit, unter anderem im Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg, bei einer Veranstaltung des Umweltinformationszentrums und beim Stadtverband der Kleingärtner. Auf der Homepage der Stadt Leipzig wurde ähnlich wie in anderen deutschen Großstädten bisher ein Informationsblatt zu Nutrias und ein Informationsblatt zum Waschbär eingestellt, weitere sind in Erarbeitung. Zusätzlich wurde ein Hörbeitrag – Audioforst „Problematische Wildtiere im Raum Leipzig“ veröffentlicht. Fördermittel zur Herstellung eines Films zur Problematik der Wildtiere in der Großstadt wurden beim Staatsbetrieb Sachsenforst beantragt. Die Finanzierung des entsprechenden Eigenanteiles (10%) ist im Haushalt des Amtes für Stadtgrün und Gewässer für das Jahr 2016 abgesichert. Für den Doppelhaushalt 2017/18 wurden weiterhin finanzielle Mittel in Höhe von 50.000 € zur qualitativen und quantitativen Steigerung der Informationskampagne zum Fütterungsverbot der Wildtiere angemeldet. Ansonsten wurde mit unserer Aufsichtsbehörde (Staatsbetrieb Sachsenforst, Obere Forst- und Jagdbehörde) nochmals abgeklärt, dass das Fütterungsverbot des § 27, Sächsischen Jagdgesetz auch für dem Jagdrecht unterliegende Tiere in befriedeten Bezirken gilt. Damit bestünde eine Rechtsgrundlage, gegen das Füttern von dem Jagdrecht unterliegenden Wildtieren öffentlich-rechtlich vorzugehen, wenn sich hierfür die Notwendigkeit ergäbe. Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass zum einen aufgrund der gegebenen Situation sich die Umsetzung des Beschlusses erübrigt bzw. die Inhalte des Beschlusses im Wesentlichen abgearbeitet sind oder sich in Abarbeitung befinden.