Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1027359.pdf
Größe
944 kB
Erstellt
28.05.15, 12:00
Aktualisiert
10.03.16, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. WA-00808/14-NF-002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ortschaftsrat Wiederitzsch
09.06.2015
Vorberatung
Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf
10.06.2015
Vorberatung
Ortschaftsrat Holzhausen
16.06.2015
Vorberatung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost
16.06.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
17.06.2015
Beschlussfassung
Ortschaftsrat Plaußig
23.06.2015
Vorberatung
Ortschaftsrat Burghausen
30.06.2015
Vorberatung
Eingereicht von
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest
Betreff
Wildtiere auf städtischem Gebiet - Zunahme der Populationen u. a. von Nutrias,
Waschbären und Wildschweinen
Beschluss:
1. Der Stadtrat Leipzig bestätigt die Notwendigkeit, dass seitens der Verwaltung präventiv mittels
konzentrierter Informationskampagne zum Fütterungsverbot von Wildtieren und auch durch
Kontrollen und Sanktionen von Fehlverhalten in Leipzig vorgegangen werden soll.
2. Die Stadt Leipzig nutzt die Erfahrung anderer Großstädte bei der erfolgreichen Information der
Bevölkerung über die Folgen von Wildtierfütterungen und geeigneten Gegenmaßnahmen. (siehe
Beispiel Berlin in der Anlage)
Sachverhalt:
Der Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest beobachtet seit geraumer Zeit die deutliche Zunahme der
Populationen von Wildtieren auf städtischem Gebiet, hauptsächlich Wildschweine, Waschbären,
Füchse, Nutrias und Ratten. Zum Teil sind das regional untypische Wildtiere, die z. B. aus
Zuchtanlagen freigelassen und ausgewildert wurden (z. B. Waschbären und Nutrias), zum Teil
solche, die als regionaltypische Bestände verstärkt in der Stadt Leipzig auftreten (z. B. Wildschweine
und Füchse). Die Tiere haben teilweise bereits arttypisches Verhalten wie Menschenscheu und
Fluchtreflex verloren. Durch das Überhandnehmen der Populationen werden die Tiere zur Plage,
Klagen der Anwohner und Anwohnerinnen sowie aus der Land- und Forstwirtschaft über
Ernteausfälle und Beschädigungen häufen sich. Exzessive Fütterungen durch die Bevölkerung
verhindern die natürliche Reduzierung der Populationen im Winter.
Anlage:
WA 808 14 NF Anlage_fuettern_nein_danke
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 08.07.2015
zu 9.1
Wildtiere auf städtischem Gebiet - Zunahme der Populationen u. a. von
Nutrias, Waschbären und Wildschweinen
Vorlage: WA-00808/14-NF-002
Beschluss:
1. Der Stadtrat Leipzig bestätigt die Notwendigkeit, dass seitens der Verwaltung präventiv
mittels konzentrierter Informationskampagne zum Fütterungsverbot von Wildtieren und auch
durch Kontrollen und Sanktionen von Fehlverhalten in Leipzig vorgegangen werden soll.
2. Die Stadt Leipzig nutzt die Erfahrung anderer Großstädte bei der erfolgreichen Information
der Bevölkerung über die Folgen von Wildtierfütterungen und geeigneten
Gegenmaßnahmen. (siehe Beispiel Berlin in der Anlage)
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 2 Enthaltungen
Leipzig, den 9. Juli 2015
Seite: 1/1
Infos Füttern
Ansprechpartner für den richtigen Umgang mit Wildtieren:
Herausgeber:
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung
Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin
Text und Redaktion:
Frank Ackermann
www.waldbildung.de
Gestaltung/Satz:
Philipp Kaufhold
www.formpix.de
Illustrationen:
Burghard Piller
+ + + Füttern gefährdet die Gesundheit der Wildtiere + + +
Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung
Jagdbehörde
Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin-Mitte
Tel.: 030/90251347
Berliner Forsten
Landesforstamt
Dahlwitzer Landstraße 4
12587 Berlin
Wildtiertelefon: 030/64193723
www.stadtentwicklung.berlin.de
Wildtiere@senstadt.berlin.de
Weitere Informationen erhalten Sie
auch bei der Unteren Naturschutzbehörde Ihres Bezirksamtes und bei Ihren
Revierförstern.
§
Das Füttern von jagdbaren Wildtieren ist
generell verboten. Eine Zuwiderhandlung
stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann
mit einer Geldbuße bis zu 5.000€ geahndet
werden. (§§ 34 und 50 LJagdG Bln)
Herausgeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Bereich Kommunikation, 10702 Berlin,
oeffentlichkeitsarbeit@senstadt.berlin.de
Füttern gefährdet
die Gesundheit
der Wildtiere
Das ohnehin reichhaltige Nahrungsangebot
in Gärten, Parkanlagen oder aus Mülleimern
und Komposthaufen wird mit dem bewussten Füttern durch den Menschen noch
„verbessert“.
Oftmals vermuten wir, dass die Wildtiere
Hunger leiden und aus falsch verstandener
Tierliebe wird dann zugefüttert.
Verfügen die Tiere von Natur aus über zahlreiche Strategien mit Futterknappheit fertig
zu werden, so bringt sie unsere Fürsorge
doch in konfliktträchtige und gefährliche
Situationen im Dschungel der Großstadt.
Durch das direkte Füttern lernen die Wildtiere
ihren Hunger im Wesentlichen in der Stadt und
durch den Menschen zu stillen. Sie verlieren
die angeborene Scheu und verursachen damit
eine Vielzahl von Problemen.
Nahrungsüberfluss verursacht eine unkontrollierte Vermehrung
das Zufüttern führt bei den Tieren zu
Stoffwechselerkrankungen, Organschäden und einem erhöhten Infektionsrisiko
futterzahme Tiere können dreist oder
sogar aggressiv werden
Beißunfälle durch Angst, Unsicherheit
und Einengung der Tiere
das Einbüßen des natürlichen Distanzverhaltens ist Grundlage der Zerstörung von
Gärten, Grünanlagen und Friedhöfen
hohe Kosten für die Beseitigung der vom
Wild verursachten Schäden
Ruhestörung und Geruchsbelästigung
die Anzahl der Wildunfälle in der Stadt
nimmt stark zu
Durch ein umsichtiges Verhalten ist ein
friedliches Neben- und Miteinander mit den
Wildtieren in der Stadt möglich, ohne dass die
Populationen der Tiere unkontrolliert ansteigen und die daraus resultierenden negativen
Folgen überwiegen.
So wird was draus
Wildschweine am Alexanderplatz und auf
dem Ku’damm, Füchse auf Spielplätzen
oder Waschbären im Haus – eine Nachricht
über Begegnungen der wilden Art jagt die
nächste.
+ + + Füttern gefährdet die Gesundheit der Wildtiere + + + + + + Füttern gefährdet die Gesundheit der Wildtiere + + +
Das kommt dabei raus
So sieht’s aus
+ + + Füttern gefährdet die Gesundheit der Wildtiere + + +
keine Wildtiere füttern!!
Essensreste für Wildtiere unerreichbar
entsorgen
Picknickreste beseitigen und Grillplätze
sauber verlassen
keine Speisereste auf den Kompost
werfen
Gärten und Komposthaufen für das Wild
unzugänglich machen
Mülltonnen erst kurz vor dem Leeren raus
stellen
keine Gartenabfälle in der Umgebung
abladen
Haustiernahrung für Wildtiere unerreichbar aufstellen
Sagen Sie’s auch Ihren Nachbarn
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zum Antrag Nr. WA-00808/14-NF-002 vom
Beschluss der Ratsversammlung vom 08.07.2015
Beschluss- Nr. WA-00808/14-NF-002
Eingereicht von Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest
Wildtiere auf städtischem Gebiet – Zunahme der Populationen u. a. von Nutrias,
Waschbären und Wildschweinen
Stand vom 12.11.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
in Arbeit
geändert
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Umsetzungsbericht – Wildtiere auf städtischem Gebiet Zunahme der Populationen u.a. von Nutrias,
Waschbären und Wildschweinen
Aktuell ist der Bestand an Nutrias so niedrig wie seit Jahren nicht. Mittlerweile gibt es eher Nachfragen von
Bürgerinnen und Bürgern, wo die Nutrias im Stadtgebiet verblieben sind. Der Betrieb der Futterplätze ist
weitestgehend zurückgegangen. Dies wurde an den zwei bekanntesten Futterplätzen am Limburger Steg bei
einer gemeinsamen Kontrolle mit der Landestalsperrenverwaltung als auch an der Holzbrücke über die
Weiße Elster (Verlängerung der Straße: „Am Hirtenhaus“) festgestellt. Auch die Zahl der Vorfälle mit
Waschbären unterscheidet sich nicht erheblich von denen der vergangenen Jahre. Meldungen von
Wildschäden entsprechend § 32, Sächsischen Landesjagdgesetz und § 34, Bundesjagdgesetz erfolgten in
den letzten Monaten nicht. Unabhängig davon erfolgte eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit, unter
anderem im Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg, bei einer Veranstaltung des Umweltinformationszentrums und
beim Stadtverband der Kleingärtner. Auf der Homepage der Stadt Leipzig wurde ähnlich wie in anderen
deutschen Großstädten bisher ein Informationsblatt zu Nutrias und ein Informationsblatt zum Waschbär
eingestellt, weitere sind in Erarbeitung. Zusätzlich wurde ein Hörbeitrag – Audioforst „Problematische
Wildtiere im Raum Leipzig“ veröffentlicht. Fördermittel zur Herstellung eines Films zur Problematik der
Wildtiere in der Großstadt wurden beim Staatsbetrieb Sachsenforst beantragt. Die Finanzierung des
entsprechenden Eigenanteiles (10%) ist im Haushalt des Amtes für Stadtgrün und Gewässer für das Jahr
2016 abgesichert. Für den Doppelhaushalt 2017/18 wurden weiterhin finanzielle Mittel in Höhe von 50.000 €
zur qualitativen und quantitativen Steigerung der Informationskampagne zum Fütterungsverbot der Wildtiere
angemeldet. Ansonsten wurde mit unserer Aufsichtsbehörde (Staatsbetrieb Sachsenforst, Obere Forst- und
Jagdbehörde) nochmals abgeklärt, dass das Fütterungsverbot des § 27, Sächsischen Jagdgesetz auch für
dem Jagdrecht unterliegende Tiere in befriedeten Bezirken gilt. Damit bestünde eine Rechtsgrundlage,
gegen das Füttern von dem Jagdrecht unterliegenden Wildtieren öffentlich-rechtlich vorzugehen, wenn sich
hierfür die Notwendigkeit ergäbe. Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass zum einen aufgrund
der gegebenen Situation sich die Umsetzung des Beschlusses erübrigt bzw. die Inhalte des Beschlusses im
Wesentlichen abgearbeitet sind oder sich in Abarbeitung befinden.