Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1044450.pdf
Größe
202 kB
Erstellt
30.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-A-01787-NF-04
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
01.12.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
16.12.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Leipzig ohne Plastiktüten
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt bis Mitte 2016 zu prüfen, ob
a)
die ausschließliche Ausgabe von Stoff- und Papiertragetaschen bei der Zulassung zur
Teilnahme auf Markt- und Großveranstaltungen für die Händlerinnen und Händler verpflichtend
geregelt werden kann, oder
b) Anreize für eine Selbstverpflichtung der Händlerinnen und Händler zur ausschließlichen
Ausgabe von Stoff- und Papiertragetaschen über die Zulassung zur Teilnahme auf Markt- und
Großveranstaltungen geschaffen werden können.
c) ein runder Tisch zur Beratung konkreter Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den
umweltpolitisch aktiven Verbänden der Stadt Leipzig gegründet werden kann.
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Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird die Stadt beauftragt, dem Stadtrat Leipzig einen Plan
zur frühzeitigen Umsetzung mit festem Termin vorzulegen und ggf. u. a. eine ergänzende Regelung
in der Marktsatzung vorzuschlagen.
Die Stadtverwaltung wird ggf. gemeinsam mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung eine
Informationskampagne zur Vermeidung von Plastiktüten (Kunststofftüten) durch Informationsflyer,
Presseberichte, Anzeigen im Amtsblatt oder in Kooperation mit der Verbraucherzentrale initiieren.
Begründung:
Plastiktüten sind eine starke Belastung für unsere Umwelt. Sie werden unter hohem Energieaufwand
und dem unnötigen Verbrauch von Erdöl hergestellt. Zwar sind die Tüten nicht kompostierbar, sie
zerfallen jedoch in kleine Partikel, die eine Gefahr für Land- und Meerestiere darstellen. So wurden
Tüten und Plastikreste bereits in den Mägen von Walen, Seevögeln und Schildkröten gefunden. Bis
zu 94 Prozent aller Vögel in der Nordsee fressen Plastik, schätzt die EU-Kommission.
Das Verbrennen des Plastikmülls beschleunigt zudem den Klimawandel. Nach Angaben der EUKommission wurden in der Europäischen Union 2010 über acht Milliarden Kunststofftüten
weggeworfen. Zurzeit verbraucht jeder Europäer im Durchschnitt 198 Plastiktüten pro Jahr, in
Deutschland sind es immerhin 71.
Die EU will mit der Ergänzung der Europäischen Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) – durch
Beschluss im Europäischen Parlament vom 28.04.2015 - den Verbrauch von umweltschädlichen
Plastiktüten in den nächsten Jahren deutlich reduzieren: Vertreter der Europäischen Kommission,
des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten verständigten sich darauf, dass bis Ende
2019 jeder EU-Bürger im Schnitt pro Jahr nur noch maximal 90 Plastiktüten verbrauchen soll. Sechs
Jahre später sollen es sogar nur noch 40 sein. Mitgliedsstaaten können alternativ oder zusätzlich
eine Bezahlpflicht für Plastiktüten einführen. Darüber hinaus können sie selbst entscheiden, welche
weiteren Maßnahmen sie ergreifen, um den Verbrauch an Kunststoff Tragetaschen zu senken. Für
besonders leichte Kunststofftüten, die insbesondere zur Verpackung loser Lebensmittel verwendet
werden, sollen Ausnahmen möglich sein. Damit soll vermieden werden, dass stattdessen
ressourcenintensivere Verpackungsmaterialien zum Einsatz kommen. Die Bundesregierung hat
angekündigt, im Dialog mit Umwelt- und Verbraucherverbänden, den Ländern sowie der betroffenen
Wirtschaft geeignete Maßnahmen nunmehr zu erörtern. Diese Maßnahmen können regulatorischer
als auch freiwilliger Art sein.
Natürlich kann eine Reduktion des Verbrauchs nicht alles lösen, denn auch ein Stoffbeutel muss
einige Male getragen werden, um z.B. ein positive Energiebilanz zu erhalten. Deswegen fordert
dieser Antrag auch geeignete Maßnahme zur Öffentlichkeitsarbeit, Weiterbildung sowie eine
fortgesetzte Diskussion mit den aktiven Umweltverbänden der Stadt Leipzig.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
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Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
Anlagen:
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.12.2015
zu 14.6
Leipzig ohne Plastiktüten
Vorlage: VI-A-01787-NF-04
Beschluss:
Die Stadtverwaltung wird ggf. gemeinsam mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung eine
Informationskampagne zur Vermeidung von Plastiktüten (Kunststofftüten) durch
Informationsflyer, Presseberichte, Anzeigen im Amtsblatt oder in Kooperation mit der
Verbraucherzentrale initiieren.
Abstimmungsergebnis: 40/26/0
Leipzig, den 17. Dezember 2015
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