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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1044450.pdf
Größe
202 kB
Erstellt
30.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:04

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-A-01787-NF-04 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Umwelt und Ordnung 01.12.2015 2. Lesung Ratsversammlung 16.12.2015 Beschlussfassung Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff Leipzig ohne Plastiktüten Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt bis Mitte 2016 zu prüfen, ob a) die ausschließliche Ausgabe von Stoff- und Papiertragetaschen bei der Zulassung zur Teilnahme auf Markt- und Großveranstaltungen für die Händlerinnen und Händler verpflichtend geregelt werden kann, oder b) Anreize für eine Selbstverpflichtung der Händlerinnen und Händler zur ausschließlichen Ausgabe von Stoff- und Papiertragetaschen über die Zulassung zur Teilnahme auf Markt- und Großveranstaltungen geschaffen werden können. c) ein runder Tisch zur Beratung konkreter Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den umweltpolitisch aktiven Verbänden der Stadt Leipzig gegründet werden kann. Seite 1/4 Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird die Stadt beauftragt, dem Stadtrat Leipzig einen Plan zur frühzeitigen Umsetzung mit festem Termin vorzulegen und ggf. u. a. eine ergänzende Regelung in der Marktsatzung vorzuschlagen. Die Stadtverwaltung wird ggf. gemeinsam mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung eine Informationskampagne zur Vermeidung von Plastiktüten (Kunststofftüten) durch Informationsflyer, Presseberichte, Anzeigen im Amtsblatt oder in Kooperation mit der Verbraucherzentrale initiieren. Begründung: Plastiktüten sind eine starke Belastung für unsere Umwelt. Sie werden unter hohem Energieaufwand und dem unnötigen Verbrauch von Erdöl hergestellt. Zwar sind die Tüten nicht kompostierbar, sie zerfallen jedoch in kleine Partikel, die eine Gefahr für Land- und Meerestiere darstellen. So wurden Tüten und Plastikreste bereits in den Mägen von Walen, Seevögeln und Schildkröten gefunden. Bis zu 94 Prozent aller Vögel in der Nordsee fressen Plastik, schätzt die EU-Kommission. Das Verbrennen des Plastikmülls beschleunigt zudem den Klimawandel. Nach Angaben der EUKommission wurden in der Europäischen Union 2010 über acht Milliarden Kunststofftüten weggeworfen. Zurzeit verbraucht jeder Europäer im Durchschnitt 198 Plastiktüten pro Jahr, in Deutschland sind es immerhin 71. Die EU will mit der Ergänzung der Europäischen Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) – durch Beschluss im Europäischen Parlament vom 28.04.2015 - den Verbrauch von umweltschädlichen Plastiktüten in den nächsten Jahren deutlich reduzieren: Vertreter der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten verständigten sich darauf, dass bis Ende 2019 jeder EU-Bürger im Schnitt pro Jahr nur noch maximal 90 Plastiktüten verbrauchen soll. Sechs Jahre später sollen es sogar nur noch 40 sein. Mitgliedsstaaten können alternativ oder zusätzlich eine Bezahlpflicht für Plastiktüten einführen. Darüber hinaus können sie selbst entscheiden, welche weiteren Maßnahmen sie ergreifen, um den Verbrauch an Kunststoff Tragetaschen zu senken. Für besonders leichte Kunststofftüten, die insbesondere zur Verpackung loser Lebensmittel verwendet werden, sollen Ausnahmen möglich sein. Damit soll vermieden werden, dass stattdessen ressourcenintensivere Verpackungsmaterialien zum Einsatz kommen. Die Bundesregierung hat angekündigt, im Dialog mit Umwelt- und Verbraucherverbänden, den Ländern sowie der betroffenen Wirtschaft geeignete Maßnahmen nunmehr zu erörtern. Diese Maßnahmen können regulatorischer als auch freiwilliger Art sein. Natürlich kann eine Reduktion des Verbrauchs nicht alles lösen, denn auch ein Stoffbeutel muss einige Male getragen werden, um z.B. ein positive Energiebilanz zu erhalten. Deswegen fordert dieser Antrag auch geeignete Maßnahme zur Öffentlichkeitsarbeit, Weiterbildung sowie eine fortgesetzte Diskussion mit den aktiven Umweltverbänden der Stadt Leipzig. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Seite 2/4 Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: Anlagen: Seite 3/4 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.12.2015 zu 14.6 Leipzig ohne Plastiktüten Vorlage: VI-A-01787-NF-04 Beschluss: Die Stadtverwaltung wird ggf. gemeinsam mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung eine Informationskampagne zur Vermeidung von Plastiktüten (Kunststofftüten) durch Informationsflyer, Presseberichte, Anzeigen im Amtsblatt oder in Kooperation mit der Verbraucherzentrale initiieren. Abstimmungsergebnis: 40/26/0 Leipzig, den 17. Dezember 2015 Seite: 1/1