Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1046479.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
26.11.15, 12:00
Aktualisiert
14.01.16, 09:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02094-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Jugendparlament
27.01.2016
Bestätigung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
02.02.2016
Vorberatung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Süd
03.02.2016
Anhörung
Verwaltungsausschuss
10.02.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
24.02.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Erhalt Straßenbahninfrastruktur ab Connewitzer Kreuz bis Markkleeberg-Mitte
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung unterbreitet folgenden Alternativvorschlag:
In Bezug auf die Straßenbahninfrastruktur der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH wird kein
aktiver Rückbau der Straßenbahngleise auf dem Abschnitt zwischen Connewitz, Kreuz und
Forsthaus Raschwitz erfolgen, bis die Prüfergebnisse der im Rahmen der Überarbeitung des
Nahverkehrsplans der Stadt Leipzig zu untersuchenden Möglichkeiten einer attraktiven,
schienengebundenen ÖPNV-Anbindung des Cospudener und des Markkleeberger Sees (vgl. VI-A01390) vorliegen. Im Falle unvermeidlicher Tiefbauarbeiten kann ein notwendiger Rückbau der
Gleise jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Sachverhalt:
Aus technischer Sicht ist das bloße Vorhalten der Infrastruktur grundsätzlich mit denselben
betrieblichen Risiken verbunden, wie unter Fahrbetrieb und müsste über geeignete Instandhaltungsbzw. Investitionsmaßnahmen abgesichert werden.
Wenn vom Erhalt der Straßenbahninfrastruktur vom Connewitzer Kreuz bis Markkleeberg-Mitte
gesprochen wird, muss eine differenzierte Betrachtung bezüglich der Schwerpunkte Fahrleitung,
Unterwerk und Oberbau erfolgen.
Fahrleitung
Grundsätzlich sind Oberleitungen sowie dazugehörige Speise- und Verstärkungsleitungen über
dauernd außer Betrieb genommenen Gleisen abzubauen (siehe Punkt 10.4 der DIN EN 50122-1
über Bahnanwendungen- Ortsfeste Anlagen- Elektrische Sicherheit, Erdung und Rückleitung).
Darüberhinaus müssen die elektrischen Anlagen verkehrssicher sein und es darf keine Gefährdung
von diesen ausgehen.
Sofern es nicht zum Rückbau der Fahrleitung kommt, entstehen durch den Erhalt der
Betriebssicherheit erhebliche Aufwendungen für die laufende Instandhaltung, da zumindest die
statische Sicherheit des Fahrleitungssystems weiter gewährleistet werden muss. Ferner muss die
komplette Fahrleitung weiter unter Spannung gehalten werden, um über die Steuerungssysteme
Störungen feststellen und damit die langfristige Betriebsfähigkeit absichern zu können.
Für die dann bereits ab 2016 notwendigen Ersatzinvestitionen in die Fahrleitung (z. B. Koburger
Brücke) stehen einerseits keine finanziellen Mittel zur Verfügung, andererseits existiert die
erforderliche Fachplanung hierfür nicht.
Der Gesamtzustand der Fahrleitung spricht insgesamt für einen kompletten Rückbau bei
Betriebseinstellung, sodass bei Wiederaufnahme des Betriebes ein kompletter Neubau der
Fahrleitungsanlage notwendig ist.
Bahnstromunterwerk
Das Bahnstromunterwerk Markkleeberg Mitte wird mit Einstellung des Linienbetriebes auf dem Ast
zwischen Connewitz, Kreuz und Markkleeberg-West dauerhaft vom Netz genommen, könnte jedoch
zu einem späteren Zeitpunkt mit entsprechendem Aufwand reaktiviert werden.
Gleisinfrastruktur
Das Beibehalten der Gleisinfrastruktur im Abschnitt zwischen Connewitz, Kreuz und Forsthaus
Raschwitz ist, zumindest bis die Prüfergebnisse der im Rahmen der Überarbeitung des
Nahverkehrsplans der Stadt Leipzig zu untersuchenden Möglichkeiten einer attraktiven,
schienengebundenen ÖPNV-Anbindung des Cospudener und des Markkleeberger Sees (vgl. VI-A01390) vorliegen, möglich. Da jedoch große Gleisabschnitte das Ende ihrer Lebensdauer bereits
erreicht haben, müssten diese im Falle der Wiederaufnahme des Betriebes grundhaft ersetzt
werden. Bei anfallenden Tiefbauarbeiten (bspw. von Versorgungsträgern wie Kommunale
Wasserwerke (KWL) GmbH) wird es zudem unter Umständen in den nächsten Jahren zu
Mitbauverpflichtungen kommen.
Bezüglich der Sicherung der Straßenbahninfrastruktur im weiteren Streckenverlauf wurden
entsprechende Abstimmungen mit der Stadt Markkleeberg vorgenommen. Im Zusammenhang mit
notwendigen Bauarbeiten der Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL) GmbH müssen die Gleise
im Bereich der Stadt Markkleeberg ab Forsthaus Raschwitz bis Energiestraße bereits im nächsten
Jahr ohnehin entfernt werden, weshalb ein kompletter Erhalt der Trasse bis Markkleeberg-West
langfristig nicht absehbar ist.