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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1046479.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
26.11.15, 12:00
Aktualisiert
14.01.16, 09:38

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02094-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Jugendparlament 27.01.2016 Bestätigung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 02.02.2016 Vorberatung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Süd 03.02.2016 Anhörung Verwaltungsausschuss 10.02.2016 Vorberatung Ratsversammlung 24.02.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Erhalt Straßenbahninfrastruktur ab Connewitzer Kreuz bis Markkleeberg-Mitte Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln x Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung unterbreitet folgenden Alternativvorschlag: In Bezug auf die Straßenbahninfrastruktur der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH wird kein aktiver Rückbau der Straßenbahngleise auf dem Abschnitt zwischen Connewitz, Kreuz und Forsthaus Raschwitz erfolgen, bis die Prüfergebnisse der im Rahmen der Überarbeitung des Nahverkehrsplans der Stadt Leipzig zu untersuchenden Möglichkeiten einer attraktiven, schienengebundenen ÖPNV-Anbindung des Cospudener und des Markkleeberger Sees (vgl. VI-A01390) vorliegen. Im Falle unvermeidlicher Tiefbauarbeiten kann ein notwendiger Rückbau der Gleise jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Sachverhalt: Aus technischer Sicht ist das bloße Vorhalten der Infrastruktur grundsätzlich mit denselben betrieblichen Risiken verbunden, wie unter Fahrbetrieb und müsste über geeignete Instandhaltungsbzw. Investitionsmaßnahmen abgesichert werden. Wenn vom Erhalt der Straßenbahninfrastruktur vom Connewitzer Kreuz bis Markkleeberg-Mitte gesprochen wird, muss eine differenzierte Betrachtung bezüglich der Schwerpunkte Fahrleitung, Unterwerk und Oberbau erfolgen. Fahrleitung Grundsätzlich sind Oberleitungen sowie dazugehörige Speise- und Verstärkungsleitungen über dauernd außer Betrieb genommenen Gleisen abzubauen (siehe Punkt 10.4 der DIN EN 50122-1 über Bahnanwendungen- Ortsfeste Anlagen- Elektrische Sicherheit, Erdung und Rückleitung). Darüberhinaus müssen die elektrischen Anlagen verkehrssicher sein und es darf keine Gefährdung von diesen ausgehen. Sofern es nicht zum Rückbau der Fahrleitung kommt, entstehen durch den Erhalt der Betriebssicherheit erhebliche Aufwendungen für die laufende Instandhaltung, da zumindest die statische Sicherheit des Fahrleitungssystems weiter gewährleistet werden muss. Ferner muss die komplette Fahrleitung weiter unter Spannung gehalten werden, um über die Steuerungssysteme Störungen feststellen und damit die langfristige Betriebsfähigkeit absichern zu können. Für die dann bereits ab 2016 notwendigen Ersatzinvestitionen in die Fahrleitung (z. B. Koburger Brücke) stehen einerseits keine finanziellen Mittel zur Verfügung, andererseits existiert die erforderliche Fachplanung hierfür nicht. Der Gesamtzustand der Fahrleitung spricht insgesamt für einen kompletten Rückbau bei Betriebseinstellung, sodass bei Wiederaufnahme des Betriebes ein kompletter Neubau der Fahrleitungsanlage notwendig ist. Bahnstromunterwerk Das Bahnstromunterwerk Markkleeberg Mitte wird mit Einstellung des Linienbetriebes auf dem Ast zwischen Connewitz, Kreuz und Markkleeberg-West dauerhaft vom Netz genommen, könnte jedoch zu einem späteren Zeitpunkt mit entsprechendem Aufwand reaktiviert werden. Gleisinfrastruktur Das Beibehalten der Gleisinfrastruktur im Abschnitt zwischen Connewitz, Kreuz und Forsthaus Raschwitz ist, zumindest bis die Prüfergebnisse der im Rahmen der Überarbeitung des Nahverkehrsplans der Stadt Leipzig zu untersuchenden Möglichkeiten einer attraktiven, schienengebundenen ÖPNV-Anbindung des Cospudener und des Markkleeberger Sees (vgl. VI-A01390) vorliegen, möglich. Da jedoch große Gleisabschnitte das Ende ihrer Lebensdauer bereits erreicht haben, müssten diese im Falle der Wiederaufnahme des Betriebes grundhaft ersetzt werden. Bei anfallenden Tiefbauarbeiten (bspw. von Versorgungsträgern wie Kommunale Wasserwerke (KWL) GmbH) wird es zudem unter Umständen in den nächsten Jahren zu Mitbauverpflichtungen kommen. Bezüglich der Sicherung der Straßenbahninfrastruktur im weiteren Streckenverlauf wurden entsprechende Abstimmungen mit der Stadt Markkleeberg vorgenommen. Im Zusammenhang mit notwendigen Bauarbeiten der Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL) GmbH müssen die Gleise im Bereich der Stadt Markkleeberg ab Forsthaus Raschwitz bis Energiestraße bereits im nächsten Jahr ohnehin entfernt werden, weshalb ein kompletter Erhalt der Trasse bis Markkleeberg-West langfristig nicht absehbar ist.