Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1046476.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
11.12.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02075-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
28.01.2016
Bestätigung
Ratsversammlung
24.02.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Übernahme der Kosten der Vor- und Anlauffinanzierung bei der Eröffnung
neuer/erweiterter Kindertagesstätten aus Mitteln der Stadt Leipzig
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
X Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
X Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Begründung:
Die Personal- und Sachkosten im Sinne des SächsKitaG sind solche, die für den ordnungsgemäßen
Betrieb einer Kindertageseinrichtung erforderlich sind. Die Höhe und das Verfahren der Erstattung
sind mit dem freien Träger vertraglich zu vereinbaren.
Der gesetzliche Anspruch auf Übernahme von Personal- und Sachkosten besteht erst mit der
Inbetriebnahme der Einrichtung. Dementsprechend handelt es sich bei einer Übernahme von
Vorlauf- und Anlaufkosten um eine freiwillige Leistung.
Es wäre Aufgabe des Freistaates Sachsen, diesen Sachverhalt ggf. gesetzlich zu regeln und sich
auch an der Finanzierung dieser Kosten zu beteiligen. Gegenwärtig werden seitens des Freistaates
Sachsen nur Landeszuschüsse für Kinder ausgezahlt, die zum 01.04. des Vorjahres in einer
Kindertageseinrichtung betreut wurden. Für die hier benannten Vor- und Anlaufkosten erhalten die
Kommunen keine Landeszuschüsse.