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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1046476.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
11.12.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:08

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02075-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 28.01.2016 Bestätigung Ratsversammlung 24.02.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Übernahme der Kosten der Vor- und Anlauffinanzierung bei der Eröffnung neuer/erweiterter Kindertagesstätten aus Mitteln der Stadt Leipzig Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder X Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung X Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Begründung: Die Personal- und Sachkosten im Sinne des SächsKitaG sind solche, die für den ordnungsgemäßen Betrieb einer Kindertageseinrichtung erforderlich sind. Die Höhe und das Verfahren der Erstattung sind mit dem freien Träger vertraglich zu vereinbaren. Der gesetzliche Anspruch auf Übernahme von Personal- und Sachkosten besteht erst mit der Inbetriebnahme der Einrichtung. Dementsprechend handelt es sich bei einer Übernahme von Vorlauf- und Anlaufkosten um eine freiwillige Leistung. Es wäre Aufgabe des Freistaates Sachsen, diesen Sachverhalt ggf. gesetzlich zu regeln und sich auch an der Finanzierung dieser Kosten zu beteiligen. Gegenwärtig werden seitens des Freistaates Sachsen nur Landeszuschüsse für Kinder ausgezahlt, die zum 01.04. des Vorjahres in einer Kindertageseinrichtung betreut wurden. Für die hier benannten Vor- und Anlaufkosten erhalten die Kommunen keine Landeszuschüsse.