Daten
Kommune
Leipzig
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1027795.pdf
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414 kB
Erstellt
27.02.15, 12:00
Aktualisiert
26.01.16, 11:10
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01102
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
08.06.2015
Bestätigung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
16.06.2015
1. Lesung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
30.06.2015
2. Lesung
Betriebsausschuss Stadtreinigung
01.07.2015
Anhörung
Ratsversammlung
08.07.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Papierkorbkonzept der Stadt Leipzig
Beschluss:
1. Das Konzept zur Papierkorbentsorgung der Stadt Leipzig ab 01.01.2016 wird bestätigt.
2. Die Finanzierung der Papierkorbentsorgung wird zu 32 % über die Straßenreinigungsgebühren
(einschließlich kommunaler Anteil) und zu 68 % aus dem städtischen Haushalt sichergestellt.
3. Die städtische Kostenbeteiligung für 2017ff. steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der
jeweiligen Haushaltssatzungen.
4. Nach Abschluss und Abrechnung des ersten Jahres erfolgt eine Evaluierung des
Papierkorbkonzeptes.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
+150.000
+245.000
1.100.54.5.1.01
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
2016
2017ff.
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
nein
ja,
Sachverhalt:
Begründung/Sachverhalt als Anlage.
Anlagen:
•
Begründung/Sachverhalt Papierkorbkonzept der Stadt Leipzig
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 08.07.2015
zu 19.5
Papierkorbkonzept der Stadt Leipzig
Vorlage: VI-DS-01102
Beschluss:
1. Das Konzept zur Papierkorbentsorgung der Stadt Leipzig ab 01.01.2016 wird bestätigt.
2. Die Finanzierung der Papierkorbentsorgung wird zu 32 % über die
Straßenreinigungsgebühren (einschließlich kommunaler Anteil) und zu 68 % aus dem
städtischen Haushalt sichergestellt.
3. Die städtische Kostenbeteiligung für 2017ff. steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung
der jeweiligen Haushaltssatzungen.
4. Nach Abschluss und Abrechnung des ersten Jahres erfolgt eine Evaluierung des
Papierkorbkonzeptes.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 9. Juli 2015
Seite: 1/1
Aktuelle Situation der Papierkorbentsorgung in der Stadt Leipzig
Einleitung
Ein sauberer und gepflegter Zustand von Wohngebieten, Geschäftsstraßen und öffentlichen
Anlagen prägt wesentlich die Lebensqualität und das Image einer Stadt. Der Anspruch der
Bürgerinnen und Bürger an eine saubere Stadt ist vielfältig, so u. a. auch an eine ausreichende Ausstattung und Leerung von Papierkörben.
In der Stadt Leipzig ist die Aufgabe der Planung und Steuerung auf Grundlage des Bedarfes
von Papierkörben im öffentlichen Raum keinem Amt zugeordnet. Verschiedene Ämter nehmen Teilaufgaben wahr. Der Eigenbetrieb Stadtreinigung (SRL) übernimmt die Leerung von
ca. 3.000 Papierkörben in Grünanlagen, an Haltestellen und auf Straßen und Plätzen. In der
am 25. März 2015 durch die Ratsversammlung beschlossenen Neufassung der Betriebssatzung wurde diese Aufgabe der SRL übertragen.
In Sachsen gibt es keine Rechtsgrundlage, die die Städte und Gemeinden verpflichtet, Papierkörbe vorzuhalten.
Die Finanzierung wird derzeit ausschließlich durch den städtischen Haushalt sichergestellt,
unterliegt dadurch aber auch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen. Die Mittel, die die SRL
jährlich erhält, reichen schon seit 2008 nicht, um eine angemessene Mindestausstattung an
Papierkörben und deren Bewirtschaftung zu gewährleisten. Daher ist der Bereich seit Jahren
defizitär.
Durch die Mitarbeiter des Bereiches Papierkorbentsorgung der SRL wurden im Jahr 2014
363.865 Leerungen von Papierkörben vorgenommen und dabei 600 t Abfall entsorgt. Das
zeigt die hohe Bedeutung dieser öffentlichen Dienstleistung für ein sauberes und attraktives
Stadtbild für die Leipziger Bevölkerung und ihre Gäste. In der letzten Bürgerumfrage von
2013 werden von 15 % der Leipziger die Sauberkeit auf Straßen und Plätzen als Problem in
der Stadt benannt (Kurzfassung Seite 11). In diesem Spannungsverhältnis ist das Thema
Papierkörbe zu betrachten.
Aufgrund dessen legt der Eigenbetrieb Stadtreinigung mit diesem Papierkorbkonzept für die
Stadt Leipzig dem Stadtrat eine Entscheidungsgrundlage vor, um Verantwortlichkeiten, Prozessabläufe und neue Finanzierungsmöglichkeiten eindeutig zu regeln.
1
1
1.1
Ist – Analyse Entwicklung Papierkorbentsorgung
Papierkorbstandorte und Papierkorbanzahl
In der Stadt Leipzig sind zum Stand 31.12.2014 3.347 Papierkörbe an 1.130 Standorten aufgestellt. Davon werden 3.021 Papierkörbe an 979 Standorten durch die SRL geleert.
Im Jahr 2007 wurden im Zusammenhang mit erforderlichen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen 500 Papierkörbe ersatzlos eingezogen. Die Entwicklung des Papierkorbbestandes
ist im folgenden Diagramm dargestellt:
Gegenwärtig ist zu beobachten, dass sich das Standortnetz Papierkörbe fast selbstständig
und unkontrolliert weiter entwickelt. Standorte mit neu aufgestellten Papierkörben werden
der SRL durch die Eigentümer mitgeteilt. Mitunter unterbleibt jedoch die Information. Diese
Veränderungen an Papierkorbstandorten werden dann entweder bei Kontrollfahrten oder zufällig durch Mitarbeiter der SRL oder über Hinweise von Bürgern auf übervolle Behälter registriert.
Die Papierkörbe werden durch die SRL entleert und instand gehalten. Bezüglich der Papierkorbentsorgung im öffentlichen Verkehrsraum sowie auf und an Haltestellen der LVB gibt es
keine Abstimmung mit den Eigentümern der Papierkörbe. Es wird, außer durch das Amt für
Stadtgrün und Gewässer (ASG), keine Eigentümerverantwortung wahrgenommen.
Die durch die SRL zu leerenden Papierkörbe sind entsprechend der Standorte folgenden Eigentümern zugeordnet:
Eigentümer
ASG
LVB
Messe
VTA
Fremd
Gesamt
Standorte
479
359
8
125
8
979
Papierkörbe
1.795
824
21
372
9
3.021
Tabelle : Eigentümer, Standorte, Papierkorbanzahl (Stand: 31.12.2014)
2
Besondere Problemlage: Innenstadt
Große Probleme, gerade im Bereich des Stadtzentrums, bereiten die steigenden Mengen an
Unterwegsabfällen und die kleinen historischen 30-Liter-Behälter (H 30). Man kann überall
verpackte Speisen und Getränke mitnehmen, unterwegs verzehren und dann den Abfall in
den Papierkörben entsorgen. Wenige Einwegverpackungen reichen aus, um einen 30-LiterPapierkorb zu füllen.
Die Bürger beklagen sich über zu wenige und zu kleine Papierkörbe und die dadurch zunehmende Umfeldverschmutzung. Einige Papierkörbe „verschwinden“ im Sommer in genehmigten Freisitzen zwischen den Gästen, andere werden aufgrund ihres Standortes direkt neben
Fahrradständern, als ein solcher „missbraucht“.
Die historischen Papierkörbe sind ca. 20 Jahre alt, geben in Leipzigs Zentrum kein schönes
Bild mehr ab und werden trotz ihrer Anzahl dem Abfallaufkommen nicht mehr gerecht und
sollten durch neue und größere ersetzt werden. Laut Verkehrs- und Tiefbauamt kann die Anbringung von größeren Behältern an den Schinkelleuchten aus statischen Gründen und im
Gegensatz zu den derzeit „geduldeten“ H30 nicht genehmigt werden. Vorteile der H30 sind
eine einfache Anbringung und Demontagemöglichkeit, um die Papierkörbe mittels Wasserhochdruckreinigung bei der SRL im Betriebsobjekt Geithainer Straße zu reinigen.
1.2
Tourenplanung
Die Tourenplanung erfolgt derzeit nicht auf Grundlage des tatsächlichen Bedarfes, sondern
auf Basis der vorhandenen Mitarbeiter und Technik. Neu hinzugekommene Papierkörbe werden in die bestehenden Touren mit integriert.
Die im Zuge der Reduzierung von Haushaltmitteln eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen
im Jahr 2009 führten als eine Maßnahme dazu, dass die bisher auf 17 Touren zu entleerenden Papierkörbe auf 12 Touren verteilt wurden. Die durchschnittliche Anzahl der Papierkörbe
pro Tour erhöhte sich von 170 auf 216. Das komplette Abarbeiten der aufgestockten Papierkorbtouren ist insbesondere in der wärmeren Jahreszeit nicht immer möglich. Das bedeutet,
dass es zeitweilig zu Überfüllungen kommt, da die „liegen gebliebenen“ Papierkörbe erst
wieder in der nächsten Tour berücksichtigt werden können.
Als weitere Maßnahme wurde ein veränderter Entleerungsrhythmus (bei den Haltestellen
von Leerung alle 2 Tage auf Leerung alle 3 Tage, in den Grünanlagen von Leerung alle 3
Tage auf Leerung alle 5 Tage, in Grünau von Leerung 5x wöchentlich auf Leerung 3x wöchentlich) eingeführt. Inzwischen sind die Papierkörbe fast immer voll (abgesehen von den
Wintermonaten und an einigen ganz abgelegenen Standorten).
Die Überlastung der Touren und der geänderte Entsorgungsrhythmus führen neben den
Überfüllungen auch dazu, dass die Mitarbeiter mehr Zeit aufwenden müssen, um das direkte
Umfeld an den Standorten zu reinigen.
Besondere Problemlage: Grünanlagen im Sommer
In den Sommermonaten werden bei Bedarf zusätzlich Sondertouren bearbeitet (15 Sondertouren mit 478 Papierkörben an 69 Standorten). Die Sondertouren beinhalten Positionen aus
den regulären Touren der Parkanlagen.
Bei schönem Sommerwetter halten sich viele Menschen für ein Picknick oder zum Grillen in
den Parkanlagen auf, das Müllaufkommen ist sehr hoch und trotz von der SRL zusätzlich
aufgestellter 1,1 m³-Container wird eine mehrmalige Entleerung pro Woche, an Wochenenden, an Feiertagen und bei Sonderveranstaltungen teilweise sogar mehrmals täglich nötig.
Die Durchführung der Sondertouren führt dazu, dass die regulären Touren nicht abgearbeitet
werden können.
3
1.3
Investitionen und Instandhaltung
Investitionen in Grünanlagen, öffentlichen Plätzen und Haltestelleninseln der LVB beinhalten
i. d. R. auch die Installation von Papierkörben. Bei den Planungen wird die SRL jedoch nur
unzureichend eingebunden und ihre Hinweise selten berücksichtigt. Es gibt kaum Absprachen mit den betreffenden Bauämtern. So können die Erfahrungen bezüglich der Papierkorbsammlung und Papierkorbtypen nur bedingt eingebracht werden. Dies führt später zu
großen Problemen in der Leerungslogistik, bei der Reparatur und bei der Ersatzbeschaffung.
Folgekosten dafür werden nicht ausgewiesen.
In der folgenden Übersicht ist zu erkennen, dass es eine große Anzahl verschiedener Papierkorbtypen in der Stadt Leipzig gibt:
Typ
P50
Historisch (H 30)
Stein
Wetz
Holz
Decaux
MWH
Anzahl
938
173
345
40
4
88
1.064
Sondertypen
(>20 Stk.)
369
Summe
3.021
Tabelle : relevante PK nach Typ und Anzahl (Stand 31.12.2014)
Diese Verfahrensweise soll zukünftig der Vergangenheit angehören. Ein zwischen den Dezernaten Stadtentwicklung und Bau sowie Umwelt, Ordnung, Sport erfolgter Abstimmungsprozess zur Reduzierung der Typenvielfalt soll zu einem besseren gegenseitigen Verständnis der jeweiligen Fachbelange beitragen.
Anders verhält es sich mit der LVB. Hier werden trotz der getroffenen Festlegungen, an Haltestellen mit Zu- und Ausstiegszahlen unter 500 Fahrgästen pro 24 h keinen Papierkorb
mehr anzubringen, Neu- und Umbauten mit mehreren Papierkörben ausgestattet (z. B. Haltestelle Lützowstraße – vor dem Umbau kein Papierkorb – nach dem Umbau 6 Papierkörbe
Typ MWH).
Die SRL repariert die defekten Papierkörbe und ersetzt diese durch den Typ P50, wenn er
nicht mehr reparabel ist. Mit dem ASG gibt es eine Vereinbarung zur Instandhaltung und Beschaffung von Ersatzteilen für die Standard- und die meisten Sondertypen. Das ASG hat
sich verpflichtet, keine neuen Sondertypen mehr aufzustellen.
Es wurde mit dem Stadtplanungsamt ein Ausstattungskatalog vereinbart, der diese Vielfalt
reduzieren und eine Einheitlichkeit im Stadtbild schaffen soll, dies betrifft jedoch nur Neuinstallationen. Deshalb sind Verfahrensweisen zum Umgang mit dem Bestand, ebenso wie ein
Zeitrahmen und die Finanzierung des Austausches alter und defekter Behältnisse zu erarbeiten.
1.4
Personal, Fahrzeuge und deren Finanzierung
Seit dem Jahr 2009 wurden auf Grundlage des Optimierungsprogramms der SRL 155 T€
weniger für die Papierkorbentsorgung aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt.
In der Realisierung wurde ein Kraftfahrzeug und eine Kraftfahrerstelle eingespart (70 T€).
Darüber hinaus sollte eine Kostenbeteiligung der LVB an den Kosten der Papierkorbentsorgung im Haltestellenbereich erreicht werden (85 T€). Die innerbetriebliche Maßnahme wurde
umgesetzt, die Verhandlungen mit der LVB führten nicht zum gewünschten Ergebnis.
Anzahl
2006
2007
2008
seit 2009
Anzahl Fahrzeuge
7
6
5
4
Anzahl Mitarbeiter
7
7
6
5
Tabelle: Fahrzeuge und Mitarbeiter seit 2006
4
In der folgenden Tabelle sind die Kosten und die Leistungen der Papierkorbentsorgung in
der SRL seit 2006 dargestellt:
Kalenderjahr
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Anzahl Leerungen
Kosten Papierkorbsammlung
[€]
436.256 346.523 355.197 340.563 316.838 347.413 350.569 352.888 363.865
642.070 581.561 674.499 538.380 499.052 546.348 544.054 576.187 555.020
Bereitgest. Haushaltsmittel [€]
710.000 638.000 649.945 503.750 462.750 475.050 478.750 516.550 519.150
Überschuss/ Verlust [€]
67.930
56.439
-24.554
-34.630
-36.302
-71.298
-65.303
-59.637
-37.870
Tabelle: Finanzübersicht seit 2006 bis 2014
Besondere Problemlage: Haltestelleninseln der LVB
Mit der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB) ist ein Vertrag hinsichtlich der zukünftigen
Papierkorbentsorgung auf Haltestelleninseln zu schließen. Dieser beinhaltet auch Regelungen zu Investitionen und Instandhaltungen von Papierkörben.
1.5
Großstädte-Vergleich und Tourismus
Durch das Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH in Ahlen (INFA)
wurde im Jahr 2012 ein Qualitäts- und Produktivitätssicherungsvergleich in der Straßenreinigung von 12 deutschsprachigen Großstädten1 vorgenommen. Ein Teilbereich betraf
Kennzahlen der Papierkorbentsorgung.
Folgende Kennzahlen und Platzierungen der Stadt Leipzig wurden ermittelt:
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Position
Papierkörbe/km²-Stadtgebiet
11,24
9,56
9,26
9,26
9,46
9,88
9,94
11
Leerungen/Einwohner und Jahr
0,86
0,68
0,69
0,66
0,61
0,66
0,7
12
Leerungen/Papierkorb und Jahr
131
122
129
124
113
118
118
11
Gesamtkosten €/Einw. u Jahr
1,27
1,15
1,32
1,04
0,97
1,02
1
1
Gesamtkosten €/Leerung
1,47
1,68
1,9
1,58
1,58
1,53
1,57
8
Tabelle: Entwicklung von Kennzahlen
Die Stadt Leipzig hält nach Fläche vergleichsweise wenige Papierkörbe vor. Es wird deutlich,
dass die Papierkörbe je Einwohner und Jahr sowie je Papierkorb und Jahr nur sehr selten
geleert werden. Vergleichsstädte entleeren mehr Papierkörbe in kürzeren Abständen. Die
Kosten pro Einwohner und Jahr sind im Vergleich am niedrigsten, allerdings führt die geringe
Papierkorbdichte dazu, dass die Kosten pro Leerung nicht die günstigsten sind, sondern im
oberen Feld liegen.
Darüber hinaus ist auch festzustellen, dass neben dem deutlichen Einwohneranstieg in den
letzten Jahren (seit 2009: +19.300) auch immer mehr Touristen die Stadt Leipzig besuchen.
Allein zwischen 2009 und 2013 beträgt der Anstieg rund 426.500 Gäste2. Dieser Zuwachs
und Infrastrukturprojekte wie die Inbetriebnahme des Citytunnels bedeuten eine höhere Frequentierung der Innenstadt und von touristisch bedeutsamen Orten und führen somit auch
zu höheren Mengen an Unterwegsabfällen.
Der positiven Einwohner – und Gästeentwicklung sollte auch ein entsprechendes Papierkorbangebot gegenübergestellt werden.
1Berlin, Dresden, Düsseldorf, Dortmund, Duisburg, Frankfurt (M.), Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Wien
2Quelle: Stadt Leipzig, Statistisches Jahrbuch 2014, Seite 138
5
2
Soll - Zustand
2.1
Festlegungen zu Papierkorbstandorten, -anzahl und -typen
Die SRL hat als einzige städtische Institution eine vollständige Übersicht über die Anzahl, die
Typen und die Standorte von Papierkörben. Sie trifft auf Grundlage ihrer Erfahrungen Entscheidungen zum Leerungsrhythmus. Darüber hinaus ist nur sie in der Lage, Überkapazitäten und Unterversorgungen in den Stadtteilen festzustellen. Daher sollte die SRL die Verantwortung bei der Organisation der Papierkorbentsorgung erhalten und entsprechende Befugnisse übertragen bekommen. Das schließt auch die Bereitstellung und Bewirtschaftung von
sogenannten Hundetoiletten an ausgewählten Standorten mit ein.
Die SRL wird gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt (SPA) und dem Verkehrs- und Tiefbauamt (VTA) standortbezogen eine Festlegung der zukünftig zu beschaffenden Papierkorbtypen treffen. Beauftragte Planer und Architekten haben dies bei ihren Planungen zu berücksichtigen.
2.2
Neu- und Ersatzinvestitionen
2.2.1 Neuinvestitionen im Zuge von Baumaßnahmen
Es sind Verfahrensweisen bei Neuinvestitionen von Papierkörben zu erarbeiten:
•
Bei städtischen Investitionsprojekten und bei Baumaßnahmen der LVB, in wel chen
neue Papierkörbe aufgestellt werden sollen, ist bereits in der Planungs phase die
SRL einzubeziehen.
•
Die SRL entscheidet über den Papierkorbstandort, -anzahl und -typ, um eine effektive und nachhaltige Papierkorbbewirtschaftung zu gewährleisten. Bei großen Baumaßnahmen ist zu prüfen, ob der Einsatz von Unterflurpapierkörben mit einem relativ
hohen Fassungsvolumen ökonomisch sinnvoller sein könnte.
•
Die Papierkörbe werden nach der Baumaßnahme der SRL übergeben. Diese werden
im Anlagevermögen der SRL erfasst und dafür werden Abschreibungen gebildet. Ab
Kosten von 150 € netto werden diese über 5 Jahre abgeschrieben. Ersatzbeschaffungen werden dann im Investitionsplan der SRL berücksichtigt.
•
Sollte die Übertragung an die SRL bei Investitionen (z. B. LVB) nicht möglich sein,
bleiben die Verpflichtungen zu Instandhaltung und Ersatzinvestitionen beim Eigentümer der Papierkörbe.
2.2.2 Neuinvestitionen im Zuge der Bedarfsermittlung
Es sind Verfahrensweisen bei Neuinvestitionen von Papierkörben aufgrund des Bedarfes zu
erarbeiten:
•
Aufgrund der Reduzierung von 500 Papierkörben im Jahr 2007 gibt es Bereiche in
der Stadt, in welchen ein Mangel an Papierkörben besteht.
•
Darüber hinaus hat sich das Konsumverhalten der Bürger und Gäste verändert und
es bedarf einer Erhöhung der Papierkorbanzahl.
•
Die SRL entscheidet für Grünanlagen gemeinsam mit dem ASG über weitere Papierkorbstandorte, für weitere Standorte im öffentlichen Verkehrsraum gibt es eine Abstimmung mit dem VTA und SPA (Vorschlag: Einrichten einer AG Papierkörbe aus
Vertretern der SRL, VTA und SPA). Bewegliche Behälter sind bei Neuinvestitionen in
der Innenstadt zu bevorzugen, da sie saisonabhängig eingesetzt werden können und
die SRL flexibel auf unterschiedliche Bedarfsanforderungen reagieren kann.
•
Ansonsten gelten die Festlegungen zu 2.2.1
6
2.2.3 Ersatzinvestitionen
Es sind Verfahrensweisen bei Ersatzinvestitionen von Papierkörben zu erarbeiten:
2.3
•
Wie oben beschrieben, ist ein Großteil der Papierkörbe verschlissen. Darüber hinaus
sind die vorgehaltenen Behältervolumen für eine effektive Papierkorbentsorgung
nicht mehr ausreichend. Hier sollte die AG Papierkörbe gemeinsame Lösungsvorschläge unter Berücksichtigung der bereits zwischen Stadtplanungsamt und der SRL
getroffenen Abstimmungen erarbeiten.
•
Ersatzinvestitionen können durch die SRL getätigt werden, wenn dafür Abschreibungen gebildet werden können. Inwieweit der jetzige Papierkorbbestand im Anlagevermögen der Stadt Leipzig erfasst wurde und in welcher Höhe Abschreibungen im städtischen Haushalt gebildet wurden, ist zu prüfen.
•
Die SRL hat in den letzten fünf Jahren in Höhe von 58 T€ in Papierkörbe investiert.
Es stehen somit Abschreibungen von 12 T€ jährlich zur Verfügung.
Erhöhung Anzahl Mitarbeiter und Anzahl Fahrzeuge
Um die Anzahl regelmäßig überfüllter Papierkörbe zu minimieren, werden mindestens vier
zusätzliche Mitarbeiter und drei weitere Papierkorb-Abfall-Sammelfahrzeuge benötigt. Die Investition beläuft sich auf 155 T€. Analog zum Jahr 2006 könnten somit kleinere Touren geplant und Entleerungsrhythmen in Kombination mit Änderung der Gefäßgrößen an das Abfallaufkommen angepasst werden. Die Zeit für die Reinigung des Papierkorbumfeldes könnte somit verringert und die Anzahl der Leerungen erhöht werden. Parallel zur Optimierung
soll der Papierkorbbestand erhöht werden. Hier soll jährlich mindestens eine Investitionssumme von 25 T€ eingesetzt werden, um schrittweise Ersatz-und Neuinvestitionen zu tätigen.
In nachfolgender Tabelle wird dargestellt, mit welchen Kosten geplant wird. Für das Jahr
2016 ist dabei eine Anlaufphase berücksichtigt.Für die Jahre nach 2017 werden sich die
Kosten weiter erhöhen, insbesondere die Personalkosten aufgrund von Tariferhöhungen.
2015 in T€
2016 in T€
2017 in T€
Bisherige Ausstattung
519
519
519
Geplanter Fehlbetrag
89
127
155
Personalkosten für 4 neue Mitarbeiter
127
196
Abschreibungen für 3 neue Fahrzeuge
15
22
Fahrzeugkosten
20
30
Verwertungskosten
16
25
Papierkorbkosten
20
30
Sonstige Kosten
16
23
860
1.000
Gesamtkosten
608
Tabelle: Geplante Kosten der Papierkorbentsorgung
7
2.4
Deckung der laufenden Kosten und Ersatzbeschaffung
2.4.1 Rechtliche Würdigung
Die Papierkorbentsorgung ist keine Pflichtaufgabe der Kommune. Das politische Bekenntnis
zu einer sauberen Stadt muss jedoch auch dazu führen, dass die Papierkorbentsorgung
ausreichend mit finanziellen Mitteln ausgestattet wird. Bisher wurde die Papierkorbentsorgung vollständig aus Haushaltsmitteln finanziert. Wie oben beschrieben, wurde dargestellt,
dass diese Mittel nicht ausreichend sind, um eine zufriedenstellende Ausstattung und Bewirtschaftung mit Papierkörben in Leipzig zu ermöglichen.
Diese unbefriedigende Situation führte dazu, dass die SRL eine Prüfung beauftragte, ob Abfälle aus Abfallbehältern im öffentlichen Raum (Straße, Haltestellen und Grünanlagen) in das
öffentlich-rechtliche Abfallentsorgungssystem und die Einbeziehung der Kosten in die von allen Leipziger Haushalten getragene Abfallgebühr einbezogen werden kann, da es in Sachsen keine ausdrückliche gesetzliche Regelung dazu gibt. Eine Finanzierung über Abfall hätte
auf Dauer zu keiner Mehrbelastung des städtischen Haushaltes geführt.
Allerdings wurde zwischenzeitlich durch den Hessischen VGH klargestellt (Urteil vom 20.
November 2014), dass die Kosten für die Leerung von Straßenpapierkörben nach hessischem Recht Teil der auf die Straßenreinigungsgebührenpflichtigen umlegungsfähige Kosten sind.
Das Urteil des Hessischen VGH ist nach Aussage der Gutachter aufgrund der Vergleichbarkeit der Rechtslage auf den Freistaat Sachsen übertragbar: Sowohl in Sachsen als auch in
Hessen gibt es keine gesetzliche Regelung zur Zuordnung der Kosten der Entleerung von
Straßenpapierkörben. Nach Auffassung des Hessischen VGH bedarf es keiner ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, um die Kosten der Entleerung von Straßenpapierkörben der
Straßenreinigung zuzuordnen.
Laut der Stellungnahme des Rechtsamtes vom 24.03.2015 verbleibt auch bei der teilweisen
Finanzierung über die Straßenreinigungsgebühr gleichsam ein Risiko, allerdings wird es geringer gehalten als bei der Finanzierung über die Abfallgebühren.
Unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Hessischen VGH bedeutet das, dass nur
die Kosten der Straßenpapierkörbe zu 75% auf die Gebühren umzulegen sind. Den weitaus
größeren Teil der Kosten (Grünanlagen und Haltestelleninseln) sind weiterhin über den städtischen Haushalt zu finanzieren.
2.4.2 Zukünftige Finanzierung
Derzeit erhält die SRL für die Leerung der über 3.000 Papierkörbe im gesamten Stadtgebiet
einen Betrag in Höhe von 519 T€ aus dem städtischen Haushalt. Wie bereits erwähnt, reicht
dieser Betrag schon seit Jahren nicht mehr aus (siehe Punkt 1.4). Für das aktuelle Jahr
2015 wurde mit einem Defizit von 89 T€ geplant. Die Papierkorbentsorgung wird im Eigenbetrieb Stadtreinigung als separate Organisationseinheit und Kostenstelle geführt. Dies soll
auch zukünftig so beibehalten werden.
Unter 2.3 wird ausgeführt, dass für das Planjahr 2016 mit Kosten von 860 T€ und für das
Jahr 2017 mit 1 Mio. € zu rechnen ist. Da es bislang nur eine Finanzierungsquelle für die Papierkorbentsorgung gab, können zum jetzigen Zeitpunkt die Kosten für die einzelnen Anfallbereiche (Straße, Grünanlagen, Haltestelleninseln) nur ausgehend vom aktuellen Bestand
aufgeteilt werden.
Es stehen derzeit 60 % der Papierkörbe in Grünanlagen und 40 % im öffentlichen Verkehrsraum. Für die Leerung der Papierkörbe auf den Haltestelleninseln der LVB bietet das Straßenreinigungsgebührenrecht jedoch auch keine Rechtsgrundlage. Diese Kosten in Höhe
von 85.000 € können somit auch nicht über die Gebühren finanziert werden.
8
In nachfolgender Tabelle ist die zukünftige Finanzierung der Papierkorbentsorgung dargestellt:
Standorte Papierkörbe
Finanzierung
2016 in T€
Straße
75% über die Gebühr
Straße
25% über Haushalt
Grünanlagen
Haltestelleninseln LVB
2017 in T€
191
236
64
79
Haushalt
520
600
Haushalt
85
85
Gesamt
860
1.000
davon Gebührenzahler
191
236
davon Haushaltplan 2016
519
519
davon Erhöhung Kostenbeteiligung
150
245
Tabelle: zukünftige Finanzierung der Papierkorbentsorgung
Für das Planjahr 2016 bedeutet das, dass die Gebührenkalkulation um Kosten in Höhe von
255 T€ erhöht wird. Der öffentliche Anteil der Stadt erhöht sich somit um 64 T€ und die Kostenbeteiligung Papierkörbe um 86 T€.
Insgesamt führt das vorgeschlagene Finanzierungsmodell 2016 zu einer Erhöhung der städtischen Kostenbeteiligung um 150 T€ gegenüber dem Planansatz 2015.
Da die Erweiterung der Personal- und Fahrzeugkapazitäten erst Ende 2016 abgeschlossen
ist, wird die vollständige Finanzierung des Bereiches Papierkorbentsorgung 2017 notwendig.
Dies bedeutet eine Mittelbereitstellung aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 764 T€;
245 T€ mehr als 2015 geplant.
Überdeckungen in diesem Bereich werden in eine Rücklage eingestellt und für Ersatz- und
Neuinvestitionen in das Papierkorbnetz verwendet.
Mit den Mitteln, die durch die Straßenreinigungsgebühr und den Haushalt bereitgestellt werden, sollte es der SRL gemeinsam mit allen Beteiligten gelingen, die Papierkorbsituation wesentlich zu verbessern und die Sauberkeit in der Stadt zu erhöhen.
9
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zur Vorlage Nr. VI-DS-01102 vom 08.06.2015
Beschluss der Ratsversammlung vom 08.07.2015
Beschluss- Nr. VI-DS-01102
Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Papierkorbkonzept der Stadt Leipzig
Stand vom 08.12.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
✘ in Arbeit
geändert
Dezernat
Umwelt, Ordnung, Sport
Datum/Unterschrift
Sachstand:
Die Ratsversammlung beschloss am 19.11.2015 die 4. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung von 2011. Die Gebührenkalkulation beinhaltet 255.000 EUR für die Erweiterung der
technischen und personellen Ausstattung der Sparte Papierkorbsammlung in 2016.
Die konstituierende Sitzung der neu gegründeten Projektgruppe „Papierkörbe“ mit Vertretern aller
betroffenen Ämter und der LVB fand unter der Federführung des Eigenbetriebes Stadtreinigung am
03.12.2015 statt.
Derzeit werden die Standorte der Papierkörbe digital erfasst und die bisherigen Touren in einem
ausgewählten Stadtgebiet mit einem Testprogramm überarbeitet bzw. neu erstellt.
Stadt Leipzig
01.5/046/11.08
Die Ausschreibung zusätzlicher Sammelfahrzeuge erfolgte. Der voraussichtliche Liefertermin liegt
im Mai 2016.