Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1016896.pdf
Größe
403 kB
Erstellt
02.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. A-00471/14-NF-004
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
03.02.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
25.02.2015
2. Lesung
Eingereicht von
Stadtrat R. Hobusch
Betreff
Öffnungszeiten der städtischen Schwimmhallen für Berufstätige und Familien
verbessern
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Beschluss:
1. Der Oberbürgermeister prüft, in Vorbereitung auf das Sportprogramm 2015-2020, die
Möglichkeiten einer Erweiterung und Harmonisierung der Öffnungszeiten der
Schwimmhallen der Sportbäder Leipzig GmbH. Innerhalb der Prüfung sind die Kosten und die
Auswirkungen auf den Bäderleistungsfinanzierungsvertrag darzustellen. Zielstellung ist es,
die Nutzungszeiten für Berufstätige und ihre Familien zu erweitern und so neue, zusätzliche
Nutzerkreise zu erschließen. Innerhalb dieser Prüfung ist auch ein Schwimmhallenneubau zu
prüfen und mit Kosten zu untersetzen.
2. Zur kurzfristigen Erweiterung und Harmonisierung der Öffnungszeiten der Schwimmhallen
der Sportbäder Leipzig GmbH werden zusätzliche Schwimmmeister eingestellt. Durch
zusätzliche Eintrittsgelder nicht gedeckte Mehraufwendungen, die sich auf den
Bäderleistungsfinanzierungsvertrag auswirken, werden durch die im Jahr 2015 und im Jahr
2016 zu erwartenden Minderausgaben bei der Fraktionsfinanzierung (Änderungsantrag-Nr.
151 zum HHPL 2015/16) gedeckt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Seite 1/4
Sachverhalt:
Anlagen:
Seite 2/4
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 25.02.2015
zu 15.8. Öffnungszeiten der städtischen Schwimmhallen für Berufstätige und
Familien verbessern
Vorlage: A-00471/14-NF-004
Beschluss:
Der Oberbürgermeister setzt sich in Erarbeitung des Sportprogramms 2016-2024 für eine
Erweiterung und Harmonisierung der Öffnungszeiten der Schwimmhallen der Sportbäder
Leipzig GmbH ein. Dabei sind die Kosten und die Auswirkungen auf den
Bäderleistungsfinanzierungsvertrag darzustellen und auszugleichen.
Der Oberbürgermeister tritt mit der Leitung der Universität Leipzig bzw. dem sächsischen
Kultusministerium in Verhandlung mit dem Ziel einer Öffnung der Universitätsschwimmhalle für
Leipziger Schwimmsportvereine.
Der Oberbürgermeister prüft in Zusammenarbeit mit der Sportbäder Leipzig GmbH und der
KWL als Gesellschafter den Bau und die Finanzierung einer neuen Schwimmhalle, möglichst
im Leipziger Osten, mit Fertigstellung bis spätestens 2019, um der stark wachsenden
Nachfrage nach Schwimmzeiten zu begegnen. Das Prüfergebnis und daraus resultierende
Schritte sind dem Stadtrat bis Ende des Jahres vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 4 Gegenstimmen
Leipzig, den 26. Februar 2015
Seite: 1/2
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zum Antrag Nr. A 00471/14-NF-004 vom 03.02.2015
Beschluss der Ratsversammlung vom 25.02.2015
Beschluss- Nr. A 00471/14-NF-004
Eingereicht von Stadtrat R. Hobusch
Öffnungszeiten der städtischen Schwimmhallen für Berufstätige und Familien verbessern
Stand vom 17.07.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
in Arbeit
geändert
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Die endgültige Fassung des Antrages A 00471/14-NF-004 besteht aus einem Beschlusspunkt mit
drei einzelnen Unterpunkten.
1. Der Oberbürgermeister setzt sich in Erarbeitung des Sportprogramms 2016-2024 für eine
Erweiterung und Harmonisierung der Öffnungszeiten der Schwimmhallen der Sportbäder Leipzig
GmbH ein. Dabei sind die Kosten und die Auswirkungen auf den Bäderleistungsfinanzierungsvertrag darzustellen und auszugleichen.
Diese Abstimmung erfolgt derzeit zwischen der Sportbäder Leipzig GmbH (SBL) und dem Amt für Sport im
kooperativen Planungsschritt zum "Sportstättenentwicklungskonzept" (als Kapitel des Sportprogramms
2016-2024). Bei diesem Schritt werden u.a. der Schwimmsportverband und die SBL beteiligt.
Der im Antrag benannte Bedarf wurde auch im Entwurf des Kapitels "Sport und Bewegung im öffentlichen
Raum" herausgearbeitet. So werden Verbesserungsmöglichkeiten des Schwimmflächenmanagements,
insbesondere in den Abendstunden und an Wochenenden, gesehen, die sich allerdings auf den
bestehenden Bäderleistungsfinanzierungsvertrag auswirken und neu verhandelt werden müssen.
2. Der Oberbürgermeister tritt mit der Leitung der Universität Leipzig bzw. dem sächsischen
Kultusministerium in Verhandlung mit dem Ziel einer Öffnung der Universitätsschwimmhalle für
Leipziger Schwimmsportvereine.
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Diese Abstimmung erfolgt derzeit. Es liegen noch keine Ergebnisse vor.
3. Der Oberbürgermeister prüft in Zusammenarbeit mit der Sportbäder Leipzig GmbH und der KWL
als Gesellschafter den Bau und die Finanzierung einer neuen Schwimmhalle, möglichst im
Leipziger Osten, mit Fertigstellung bis spätestens 2019, um der stark wachsenden Nachfrage nach
Schwimmzeiten zu begegnen. Das Prüfergebnis und daraus resultierende Schritte sind dem
Stadtrat bis Ende des Jahres vorzulegen.
Diese Abstimmung erfolgt derzeit. Es liegen noch keine Ergebnisse vor.
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zum Antrag Nr. A 00471/14-NF-004 vom 03.02.2015
Beschluss der Ratsversammlung vom 25.02.2015
Beschluss- Nr. A 00471/14-NF-004
Eingereicht von Stadtrat R. Hobusch
Öffnungszeiten der städtischen Schwimmhallen für Berufstätige und Familien verbessern
Stand vom 10.12.2015
noch nicht begonnen
✘ umgesetzt
aufgehoben
✘ in Arbeit
geändert
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Die endgültige Fassung des Antrages A 00471/14-NF-004 besteht aus einem Beschlusspunkt mit
drei einzelnen Unterpunkten.
1. Der Oberbürgermeister setzt sich in Erarbeitung des Sportprogramms 2016-2024 für eine
Erweiterung und Harmonisierung der Öffnungszeiten der Schwimmhallen der Sportbäder Leipzig
GmbH ein. Dabei sind die Kosten und die Auswirkungen auf den Bäderleistungsfinanzierungsvertrag darzustellen und auszugleichen.
Der im Antrag benannte Bedarf wurde auch im Entwurf des Kapitels "Sport und Bewegung im öffentlichen
Raum" des neuen Sportprogrammes für die Jahre 2016-2024 herausgearbeitet. So soll gemäß des
aktuellen
Kapitelentwurfes
geprüft
werden,
inwieweit
Verbesserungsmöglichkeiten
des
Schwimmflächenmanagements, insbesondere in den Abendstunden und an Wochenenden bestehen.
Sofern sich diese auf den bestehenden Bäderleistungsfinanzierungsvertrag auswirken sollten, müsste
dieser neu verhandelt werden. Eine Beschlussfassung des „Sportprogrammes 2024“ ist für das erste
Quartal 2016 geplant.
Die im Antrag und im Sportprogramm 2024 benannte detaillierte Prüfung von Verbesserungsmöglichkeiten
im Schwimmflächenmanagement muss durch die Sportbäder Leipzig GmbH (SBL), dem Dezernat
Umwelt,Ordnung, Sport und dem Amt für Sport, in Abstimmung mit dem Schwimmsportverband Leipzig,
erfolgen.
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Noch während der redaktionellen Erarbeitung der Sportprogramminhalte gab es bereits - auch auf den
Antrag hin - erste Maßnahmen der SBL zur Verbesserung der Schwimmhallenzeiten im öffentlichen
Schwimmen. Für den Turnus 2015/2016 hat die SBL die Zeiten für den öffentlichen Badebetrieb um 9,5
Öffnungsstunden pro Woche erweitert, zum großen Teil in für Werktätigen freundlichen Zeiten.
Diese Erweiterung war nur durch Verlängerung der Arbeitszeit in Abstimmung mit den
Arbeitnehmervertretern möglich. Damit ist allerdings die Belastbarkeit der des derzeitigen
Mitarbeiterbestandes der SBL erreicht. Aus der Sicht der SBL gehen weitere Forderungen nur über eine
Vertragsanpassung für zusätzliches Personal und Betriebskosten.
1
Zusätzliche Zeiten 2015/2016 für den öffentlichen Badebetrieb:
Schwimmhalle Nord
bisher So. 8 bis 13 Uhr;
neu So. 8 bis 16 Uhr
Schwimmhalle Süd
bisher Sa. 14 bis 18 Uhr;
neu Sa. 13 bis 18 Uhr
Schwimmhalle SO
bisher Mo. 9 bis 9.30 Uhr;
neu Mo. 7 bis 9 Uhr
bisher Do. 8 bis 9 Uhr;
neu Do. 7 bis 9 Uhr
Schwimmhalle West
bisher Do. 18 bis 22 Uhr;
neu Do. 16 bis 22 Uhr
bisher So. 8 bis 13 Uhr,
neu So. 8 bis 15 Uhr
* Fettdruck = Verbesserung
Die SBL betreibt folgende Schwimmhallen:
- Sport- und Freizeitbad „Grünauer Welle“
- Sportbad an der Elster
- Schwimmhalle Mitte
(Typ Anklam)
- Schwimmhalle Nord
(Typ Anklam)
- Schwimmhalle Süd
(Typ Anklam)
- Schwimmhalle Südost (Typ Anklam)
- Schwimmhalle Nordost (Typ Anklam)
- Schwimmhalle West
(Typ Anklam)
Wasserfläche
Wasserfläche
Wasserfläche
Wasserfläche
Wasserfläche
Wasserfläche
Wasserfläche
Wasserfläche
688,0 m²
1.242,0 m²
312,5 m²
312,5 m²
312,5 m²
312,5 m²
312,5 m²
312,5 m²
Die Gestaltung und Festlegung der Öffnungszeiten, Belegungspläne und Nutzergruppen obliegt der
Geschäftsführung der SBL; Leipziger Stadträte und der Bürgermeister für Umwelt, Ordnung, Sport sitzen
im Aufsichtsrat, so dass eine entsprechende Einflussnahme der Stadt Leipzig auf das Unternehmen
möglich ist.
Entsprechend dem Bäderleistungsfinanzierungsvertrag (BLFV) zwischen der SBL und der Stadt Leipzig
sichert die SBL mit den genannten Bädern den obligatorischen Schulschwimmunterricht, den öffentlichen
Badebetrieb und den Vereinsschwimmsport (Training, Wettkämpfe) ab.
Darüber hinaus ist die SBL verpflichtet, die öffentliche Gesundheitspflege zu fördern. Hierzu bietet die SBL
eine Vielzahl von Kursen für Kinder und Erwachsene an, die von allen Bürgern gebucht werden können.
Zudem stellt die SBL Wasserflächen für Physiotherapien und Gesundheitseinrichtungen bereit.
Das Angebot, das die SBL für die genannten Nutzergruppen vorzuhalten hat, ist im BLFV wie folgt geregelt:
- Vereinsschwimmen
- Schulschwimmen
- öffentliches Schwimmen
BLFV
Ist 2015/16
1.500
875
1.500
1.994
919
1.997
Alle Angaben sind ausgewiesen in Bahnstunden (25 Meter Bahn) pro Woche. Darüber hinaus stellt die
SBL 196 Bahnstunden für sonstige Nutzer (Feuerwehr, Polizei, Physiotherapien etc.) und 159 für den
Eigenbedarf (Reinigung, Azubi-Ausbildung) bereit.
Die SBL erfüllt ihre Vertragspflichten aus dem BLFV aktuell vollumfänglich. Für das öffentliche Schwimmen
stellt sie sogar mehr Zeiten als vertraglich erforderlich zur Verfügung. Die Frage der optimalen Tageszeit
für diese Bereitstellung ist, wie vorgenannt, obwohl bereits verbessert auch weiterhin zu prüfen. Oberste
Priorität im Zeitmanagement hat das Schulschwimmunterrichts (Pflichtaufgabe).
Zusätzliches Personal führt zu folgenden Mehrkosten, die aufgrund des geringen Kostendeckungsgrades
der Wasserflächenvergabe zu einem zusätzlichen Zuschuss führen müssen:
Bei einer Erweiterung des öffentlichen Badebetriebs um weitere 20 Stunden pro Woche, verteilt auf
vier Schwimmhallen, werden drei Stellen (ein Fachangestellter für Bäderbetriebe; zwei Kassierer in
Teilzeit) benötigt. Mehrkosten für die SBL: ca. 105.000 Euro pro Jahr.
Bei einer Erweiterung des öffentlichen Badebetriebs um weitere 40 Stunden pro Woche, verteilt auf
sechs Schwimmhallen, werden fünf Stellen (zwei Fachangestellte für Bäderbetriebe; drei Kassierer in
Teilzeit) benötigt. Mehrkosten für die SBL: ca. 180.000 Euro pro Jahr.
In den Schwimmhallen der SBL fanden 2014 an den Wochenenden 33 Schwimm- bzw.
Wasserballwettkämpfe statt, hinzu kommt eine Reihe von Veranstaltungen in den Schwimmhallen (z.B.
Sächs. Polizeimeisterschaften). Diese sind ebenfalls personell durch die SBL abzusichern. Zudem zeigt
sich auch hier, dass es in den letzten Jahren eine stetig steigende Nachfrage nach Veranstaltungen und
Sonderanmietungen in den Bädern der SBL gibt.
2
Da die Schwimmhallen der SBL i.d.R. von Montag bis Freitag von 7 bis 22 Uhr genutzt werden, sind die o.
g. Erweiterungen nur an den Wochenenden möglich, hierzu müssten Wettkämpfe und Veranstaltungen
deutlich reduziert werden.
2. Der Oberbürgermeister tritt mit der Leitung der Universität Leipzig bzw. dem sächsischen
Kultusministerium in Verhandlung mit dem Ziel einer Öffnung der Universitätsschwimmhalle für
Leipziger Schwimmsportvereine.
Die Anfrage zur Öffnung der Universitätsschwimmhalle blieb ohne Ergebnis. Den Nutzern der
Schwimmhalle Mainzer Straße wurde Ende Juli 2015 durch die Universität Leipzig mitgeteilt, dass wegen
Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes im Jahr 2016 das
Lehrschwimmbecken vom 01.04. bis 31.10., die Sprunghalle vom 01.06. bis 31.10. und das 50 m-Becken
vom 01.06. bis 31.10. nicht nutzbar bzw. geschlossen sein werden.
3. Der Oberbürgermeister prüft in Zusammenarbeit mit der Sportbäder Leipzig GmbH und der KWL
als Gesellschafter den Bau und die Finanzierung einer neuen Schwimmhalle, möglichst im
Leipziger Osten, mit Fertigstellung bis spätestens 2019, um der stark wachsenden Nachfrage nach
Schwimmzeiten zu begegnen. Das Prüfergebnis und daraus resultierende Schritte sind dem
Stadtrat bis Ende des Jahres vorzulegen.
Durch den Anstieg der Einwohnerzahl und durch zunehmendes Gesundheits- und Sportbewusstsein ist
das ohnehin hohe Interesse der Leipziger und Leipzigerinnen am Schwimmen und an weiteren Angeboten
in den Schwimmhallen der Sportbäder Leipzig GmbH (SBL) stark gestiegen. Dies zeigt sich eindrucksvoll
an Hand der Entwicklung der Zahl der Badegäste in den Schwimmhallen. Um dieser Entwicklung
Rechnung zu tragen, ist es nicht zielführend einzelne Nutzergruppen gegeneinander auszuspielen
(öffentliches Schwimmen vs. Schul- und Vereinsnutzung) und durch eine noch stärkere Belegung der
vorhandenen Schwimmhallen dem steigenden Bedarf Rechnung zu tragen.
Es sind vielmehr andere Wege zu suchen, um allen Schwimmhallennutzern gerecht zu werden.
Da es gerade bei Flachwasserbecken (Wassertiefe bis 1,35 m) ein großes Defizit gibt, plant die SBL die
Erweiterung der Schwimmhalle Mitte um einen Anbau mit Flachwasserbecken bis 2018.
Hierzu hat die SBL eine konkrete Planung erarbeitet und einen Fördermittelantrag bei der Sächsischen
Aufbaubank (SAB) eingereicht. Mit einem Fördermittelbescheid wird im 2. Quartal 2016 gerechnet.
Bei einem positiven Fördermittelbescheid, wird die SBL das Projekt schnellstens umsetzen.
Darüber hinaus ist aus aktueller Sicht (Entwurf „Sportprogramm 2024 für die Stadt Leipzig; avisierter
Ratsbeschluss im 1. Quartal 2016) weiterer Neubau von Schwimmhallenfläche in Leipzig notwendig, um
der Entwicklung der Bevölkerung und dem steigenden Interesse am Schwimmen Rechnung zu tragen.
Bedarfsherleitungen und Standortuntersuchungen sind Inhalte des Sportprogramms 2024.
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