Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1043977.pdf
Größe
238 kB
Erstellt
24.11.15, 12:00
Aktualisiert
12.01.16, 18:32

öffnen download melden Dateigröße: 238 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01537-DS-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Rechnungsprüfungsausschuss Betriebsausschuss Kulturstätten Ratsversammlung 16.12.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Dezernat Kultur Betreff Prüfungsbericht Nr. 14/2/0051 des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes - Bildung eines zeitweise beratenden Ausschusses Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt gemäß § 43 Abs. 1 und 3 (§ 42 Abs.2) SächsGemO und § 17 Abs. 2-6 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig sowie § 27 der Geschäftsordnung der Stadt Leipzig die Bildung eines zeitweise beratenden Ausschusses “Wirtschaftsführung von Eigenbetrieben; Prüfbericht 14/2/0051 des Rechnungsprüfungsamtes“ Aufgabe des Ausschusses ist in Kooperation mit der Verwaltung die Auswertung, Ursachenfeststellung und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Beschlussvorschlägen im Rahmen der Feststellungen des o.g. Prüfberichtes. 2. Der Ausschuss besteht aus sechs Mitgliedern, dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses (Vertretung: stellv. Vorsitzender) und jeweils einem Mitglied und einem Stellvertreter der Fraktionen, die von ihnen benannt werden. Die zu entsendenden Stadträte/innen sollten Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses und (max. drei) des Betriebsausschusses Kultur sein. 3. Die Ratsversammlung nimmt die Besetzung des Ausschusses entsprechend Anlage 1 zur Kenntnis. 4. Die Arbeitsaufnahme dieses Ausschusses beginnt mit Beschlussfassung der Ratsversammlung. Er tagt in der Regel einmal im Monat. Auf Empfehlung des „Zweitweisen Ausschusses“ wird selbiger durch Beschluss des Stadtrates aufgelöst. 5. Beratend nehmen an den Sitzungen des „Zeitweisen Ausschusses“ je zwei Mitarbeiter/innen des Dezernates Finanzen und des Rechnungsprüfungsamtes sowie ein(e) Verwaltungsdirektor/in der Eigenbetriebe Kultur teil. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Anlagen: Besetzung des Ausschusses (wird nachgereicht) BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.12.2015 zu 18.36 Prüfungsbericht Nr. 14/2/0051 des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes Bildung eines zeitweise beratenden Ausschusses Vorlage: VI-DS-01537-DS-01 Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt gemäß § 43 Abs. 1 und 3 (§ 42 Abs.2) SächsGemO und § 17 Abs. 2-6 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig sowie § 27 der Geschäftsordnung der Stadt Leipzig die Bildung eines zeitweise beratenden Ausschusses “Wirtschaftsführung von Eigenbetrieben; Prüfbericht 14/2/0051 des Rechnungsprüfungsamtes“ Aufgabe des Ausschusses ist in Kooperation mit der Verwaltung die Auswertung, Ursachenfeststellung und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Beschlussvorschlägen im Rahmen der Feststellungen des o.g. Prüfberichtes. 2. Der Ausschuss besteht aus sechs Mitgliedern, dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses (Vertretung: stellv. Vorsitzender) und jeweils einem Mitglied und einem Stellvertreter der Fraktionen, die von ihnen benannt werden. Die zu entsendenden Stadträte/innen sollten Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses und (max. drei) des Betriebsausschusses Kultur sein. 3. Die Ratsversammlung nimmt die Besetzung des Ausschusses entsprechend Anlage 1 zur Kenntnis. 4. Die Arbeitsaufnahme dieses Ausschusses beginnt mit Beschlussfassung der Ratsversammlung. Er tagt in der Regel einmal im Monat. Auf Empfehlung des „Zweitweisen Ausschusses“ wird selbiger durch Beschluss des Stadtrates aufgelöst. 5. Beratend nehmen an den Sitzungen des „Zeitweisen Ausschusses“ je zwei Mitarbeiter/innen des Dezernates Finanzen und des Rechnungsprüfungsamtes sowie ein(e) Verwaltungsdirektor/in der Eigenbetriebe Kultur teil. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 17. Dezember 2015 Seite: 1/1 Anlage 1 zu Vorlage VI-DS-01537-DS-01 „Prüfungsbericht Nr. 14/2/0051 des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes - Bildung eines zeitweise beratenden Ausschusses“ Fraktion Mitglied Stellvertreter CDU Andreas Habicht Stefan Georgi DIE LINKE Dr. Skadi Jennicke Dr. Ilse Lauter SPD Heiko Bär Ute Elisabeth Gabelmann Bündnis 90 / Die Grünen Dieter Deissler Annette Körner AfD Holger Hentschel Jörg Kühne