Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1040681.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
28.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01909
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Betriebsausschuss Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
Ratsversammlung
16.12.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff
Wirtschaftsplan des Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) für das
Jahr 2016
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan für den Kommunalen Eigenbetrieb
Leipzig/Engelsdorf (KEE) für das Wirtschaftsjahr 2016 mit folgenden Eckwerten:
– Summe der Gesamterträge aus dem Erfolgsplan
11.077 T€
– Summe der Gesamtaufwendungen aus dem Erfolgsplan 11.072 T€
– Gewinn aus Endergebnis des Erfolgsplanes
– Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
5 T€
0 T€
2. Die Ratsversammlung beschließt die Gewährung eines Kassenkredites in Höhe von 500 T€ zur
Sicherung der Liquidität des KEE.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.01.2016
31.12.2016
3.601.000,00
1.100.57.1.0.02.02
01.01.2016
31.12.2016
79.000,00
7.0000022.740
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
von
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlage:
Wirtschaftsplan der KEE 2016
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.12.2015
zu
18.34
Wirtschaftsplan des Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE)
für das Jahr 2016
Vorlage: VI-DS-01909
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan für den Kommunalen Eigenbetrieb
Leipzig/Engelsdorf (KEE) für das Wirtschaftsjahr 2016 mit folgenden Eckwerten:
–
–
–
–
Summe der Gesamterträge aus dem Erfolgsplan
Summe der Gesamtaufwendungen aus dem Erfolgsplan
Gewinn aus Endergebnis des Erfolgsplanes
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
11.077 T€
11.072 T€
5 T€
0 T€
2. Die Ratsversammlung beschließt die Gewährung eines Kassenkredites in Höhe von 500 T€
zur Sicherung der Liquidität des KEE.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 17. Dezember 2015
Seite: 1/1
Wirtschaftsplan KEE 2016
Vorbericht zum Wirtschaftsplan des
Kommunalen Eigenbetriebes Leipzig/Engelsdorf auf Basis der
§§ 16-21 SächsEigBVO
KOMMUNALER EIGENBETRIEB LEIPZIG/ ENGELSDORF
Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig / Engelsdorf
Holzhäuser Straße 72
04299 Leipzig
--------------------------------------Thomas Reichardt
Betriebsleiter
Leipzig, den 07.08.2015
© KEE
1
Inhalt
1.
Rahmenbedingungen und Ausgangslage ......................................... 3
2.
Selbst verst ändnis des KEE.............................................................. 4
3.
Spart en/ Projekt e im KEE und Prämissen der Planung 2 0 1 6 ........... 5
4.
Erläut erungen zum vorliegenden Wirt schaft splan ........................... 9
4.1. Aufbau der Daten ............................................................ 9
4.2. Risiken in der Planung und Umgang der Betriebsleitung ...... 10
4.3.
Erläuterungen zum Erfolgsplan ............................................. 13
4.3.1. Umsatzerlöse und Erträge ................................................ 13
4.3.2. Aufwendungen .......................................................... 20
4.3.3. Abscheibungen ......................................................... 21
4.4.
Jahresergebnis im Wirtschaftsjahr 2016 .................................. 21
4.5.
Planung 2017-2019 ........................................................... 22
5.
Personalplanung ...........................................................................2 3
6.
Erläuterungen zum Investitionsplan ..............................................2 7
7.
Erläuterungen zum Liquiditäts- und Finanzplan ............................2 7
8.
Plan haushalt srelevant e Posit ionen/ Finanzbeziehung St adt ........ .2 8
9.
Planbilanz 2 0 1 6 ............................................................................3 3
1 0 . Anlagen: Formulare Wirt schaft splan 2 0 1 6 ...................................3 4
© KEE
2
1. Rahmenbedingungen und Ausgangslage
Der Kommunale Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf wurde nach der Eingemeindung von Engelsdorf durch die Stadt Leipzig weiter fortgeführt. Als kommunaler Eigenbetrieb im Feld der Beschäftigungsförderung soll der KEE als aktives Steuerungsinstrument für die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung genutzt werden, um durch beschäftigungspolitische Maßnahmen die Teilnehmer auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten und um die übrigen Marktteilnehmer (Arbeitgeber) in fachlicher, inhaltlicher und finanzieller Hinsicht positiv zu beeinflussen.
Als kommunales Beschäftigungsunternehmen hat es sich der KEE zur Aufgabe gemacht, ein
ganzheitliches Integrationsangebot anzubieten, welches unabhängig vom Rechtskreis den
Leipzigerinnen und Leipzigern unterstützend zur Verfügung steht. Durch den Abbau von multiplen und komplexen Profillagen innerhalb der Person bzw. innerhalb der Rahmenbedingungen (z. B. Familie) ist es erklärte Zielstellung des KEE, jenen Menschen wieder einen Zugang
zur gleichberechtigten Teilhabe in die Gemeinschaft zu ermöglichen. Der KEE definiert den
Begriff der Integration hierbei bewusst in mehreren Dimension: sozial, kulturell und beruflich.
Hierzu bietet der KEE individuelle und zielgruppenorientierte Leistungen für Menschen die von
Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht sind in verschiedenen Altersgruppen, mit unterschiedlichen Förder- und Betreuungsbedarfen, sowie für unterschiedliche Einschränkungen (z. B.
affektive Grunderkrankungen) an. Hauptziel ist die Integration von Betroffenen in den ersten
Arbeitsmarkt, um dem Anspruch der Teilhabe und dem Schutzauftrag der Bedürftigsten gerecht zu werden.
Im Rahmen von individuellen Maßnahmen abseits des Breitengeschäfts anderer Bildungseinrichtungen möchte der KEE die Menschen befähigen, ein Leben in größtmöglicher Selbstbestimmung zu führen. Hierbei steht die Entfaltung eines jeden Einzelnen im Mittelpunkt der Arbeit des KEE. Die Angebote sind zudem jederzeit auf Nachhaltigkeit statt kurzfristiger Erfolge
ausgerichtet. Eine Verzahnung der unterschiedlichen Gesetzlichkeiten ist hierbei auf Dauer
unerlässlich und wird bereits durch die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Partnern
realisiert (verschiedene Ämter, Krankenkasse und Verbände). Ein partnerschaftlicher Umgang
mit den Betroffenen, deren Angehörigen sowie Betreuern und weiteren Akteuren sind zwingend einzuhaltende Arbeitsmaximen des KEE. Maßgeblich für die Arbeit sind die Würde und
das Selbstbestimmungsrecht der arbeitssuchenden und von Arbeitslosigkeit bedrohten Zielgruppen, orientiert an den Wünschen, Bedürfnissen und Fähigkeiten des Einzelnen.
Für die Umsetzung dieser Grundprinzipien hält der KEE ein differenziertes Angebotsspektrum
vor, welches entsprechend der individuellen Bedarfe sowie persönlichen Entwicklungspotenziale für verschiedene Lebens- und Unterstützungsanforderungen verwendet werden kann.
© KEE
3
Jeder Betriebsteil des KEE arbeitet teamorientiert und hat einen Leiter bzw. Koordinator, der
die Verbindung zur Betriebsleitung hält. Das Personal des KEE ist den Anforderungen der
verschiedenen Sparten entsprechend unterschiedlich qualifiziert. Mit dem vorhandenen breiten Spektrum an Qualifikationen ist der KEE insgesamt schnell in der Lage, auf besondere
Vorkommnisse flexibel und effizient zu reagieren. Im KEE können Menschen unterschiedlichen Alters gleichermaßen betreut werden. Die Hilfen lehnen sich an den Sozialgesetzbüchern
nach dem SGB V, SGB VIII, SGB XII und hauptsächlich den Bereichen des SGB II und SGB
III an.
2. Selbstverständnis des KEE
Der KEE baut auf 20 Jahre Berufserfahrung in der Arbeit mit Menschen mit multiplen Problemlagen auf. Die Erfahrungen des KEE haben gezeigt, dass die gesellschaftlichen Entwicklungen unmittelbare Auswirkungen auf die Familiensituation der Betroffenen haben. Für den
KEE ergibt sich hieraus der Auftrag, neue Angebote zu entwickeln, um mit geeignetem Fachpersonal Unterstützung und Hilfe für benachteiligte Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene zu leisten und hierzu optimierte Rahmenbedingungen für den Einzelnen zu schaffen.
Der KEE ist ein Anbieter vollumfänglicher Leistungen der Arbeitsmarkintegration und sozialer
Unterstützungsangebote in der Stadt Leipzig. Die Einrichtungen und Angebote sind in einem
Eigenbetrieb zusammengefasst und zu 100 % in kommunaler Trägerschaft.
Das Angebotsspektrum des KEE umfasst sowohl Leistungen für (junge) Erwachsene als auch
für Erwachsene mit gesundheitlichen und sozialen Dispositionen, die wieder an den ersten
Arbeitsmarkt herangeführt werden wollen.
Die Angebote für diese Menschen beginnen bereits im sogenannten Fördermodell des KEE,
welches einen arbeitsmarktintegrativen Zugang für alle Leipziger Bürgerinnen und Bürger auf
freiwilliger Basis sicherstellt. Kostenträger für all diese Maßnahmen sind überwiegend das
Jobcenter, das Land, der Bund sowie die Stadt Leipzig. In der Mittelfristperspektive ist zudem
geplant auch Leistungen für den überörtlichen und örtlichen Träger der Sozialhilfe im Bereich
der Arbeitsmarktintegration anzubieten.
Seit nun mehr 20 Jahren ist der KEE erster Dienstleister in der Beantragung, Durchführung
und Abrechnung aller beschäftigungspolitischen Maßnahmen. Im Rahmen einer qualitativen
Ausweitung der Angebote wurde durch den Stadtrat der Stadt Leipzig im Jahr 2012 das Fördermodell als Zusatzangebot beschlossen. Mit der Überarbeitung und Evaluierung der Eigentümerziele sowie der Satzung im Haushaltsjahr 2014 hat der Stadtrat den KEE beauftragt die
Schnittstellen an den angrenzenden Gesetzesbüchern nach dem SGB VIII, IX und XII zu
schließen und entsprechend neue Angebote für die Stadt Leipzig für eine verbesserte Arbeitsmarktintegration zu entwickeln.
© KEE
4
Zur Qualitätssicherung erfahren die Sparten im KEE eine Begleitung in ihrer Arbeit im Rahmen
von Anleitungs-, Beratungs- und Controllingprozessen. Um die Effizienz und Effektivität der
Leistungsinhalte und die Erreichung der jeweils vereinbarten Ziele zu gewährleisten erfolgen
durch die oberen Führungskräfte Unterstützungsangebote.
Orientierung bilden hierbei die Standards der Qualitätsentwicklung. Hierbei wird jedoch zwischen der kontinuierlichen Entwicklungsarbeit des KEE in den einzelnen Sparten und die fallbezogene Fachberatung im Einzelfall unterschieden. Der KEE ist in der Lage qualitativ hochwertige und individuelle Einzelkonzepte für die Stadt Leipzig zu entwickeln und umzusetzen.
Verbindliche Orientierung bieten hierbei auch die Führungskräfte des KEE, die dies der Belegschaft und den Kollegen in ihrer tatsächlichen Arbeitsweise zeigen.
3. Sparten/Projekte im KEE und Prämissen der Planung 2016
Hauptaufgabe des KEE ist es, Menschen durch Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes wieder an die Erwerbsintegration heranzuführen. Hierzu gehören Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandsentschädigung. Personen die länger als 12 Monate arbeitssuchend sind können an Maßnahmen in unterschiedlichen Feldern (Ordnung, Sauberkeit, Sozialbereich) teilnehmen, um wieder an Tagesstruktur herangeführt zu werden und damit die Hemmnisse während der zusätzlichen und öffentlichen, geförderten Beschäftigung erkannt und behoben werden.
Ein weiterer Arbeitsbereich umfasst die Förderung von Arbeitsverhältnissen (128 VZÄ).
Nach § 16e SGB II geförderte Arbeitsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ohne, dass Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet werden. Die
Förderung besteht in einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt durch den Grundsicherungsträger,
hier das Jobcenter. Die Höhe beträgt bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts. Die prozentuale
Höhe richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Die
geförderten Tätigkeiten müssen nicht die Kriterien Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und
Wettbewerbsneutralität erfüllen.
Maßgeblich für die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II sind die mangelnden Chancen des Arbeitssuchenden auf eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt
ohne diese besondere Form der Förderung. Ziel ist es, für langzeitarbeitslose, arbeitsmarktferne Personen mit mindestens zwei weiteren Vermittlungshemmnissen Arbeitsverhältnisse
zu fördern, um eine Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Die
Förderung soll eine mittelfristige Arbeitsmarkt-Perspektive schaffen.
© KEE
5
Im Jahr 2016 wird der KEE erstmalig Maßnahmen für Asylbewerber, sogenannte Asyl-AGH
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, planen (100 Plätze). Die steigende Anzahl der Aufnahmen und Anträgen für Asylbewerber, auch in der Stadt Leipzig, haben den KEE veranlasst,
einen Beitrag für geeignete Maßnahmen in der Stadt Leipzig zu leisten. Da die Dauer der
Bearbeitung der Asylverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen kann, möchte der für KEE
Menschen, die nicht die Voraussetzung für eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt erfüllen,
auf Basis des Leitfadens des Sächsischen Ministeriums des Inneren einen Beitrag für eine
gesellschaftliche Integration erbringen. Trotz eines vereinfachten Zugangs in die Vermittlung
des Jobcenters gibt es eine Vielzahl von Personen, die keine Erwerbsarbeit auf dem ersten
Arbeitsmarkt aufnehmen dürfen (gesetzliches Ausschlusskriterium bis frühestens drei Monate
seit Aufenthalt). Dadurch kann das Potenzial an Ausbildung und Erfahrung der Asylbewerber
in Leipzig zum Einsatz gebracht werden und die Asylbewerber erhalten die Möglichkeit einer
Tätigkeit nachzugehen. Hierbei handelt es sich um ein Angebot der ersten (gesellschaftlichen)
Integration.
Durch zusätzliche Betreuung soll zudem den Bewerbern eine Hilfe zur Seite gestellt werden,
um eine Unterstützung in der Alltagsstruktur zu bieten und soziale Spannungen zu mindern,
bei gleichzeitiger Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz der Leipziger Bürger.
Der KEE wird im Rahmen der ESF Förderung das Projekt W.E.S.T. als Vorhabensträger im
Stadtgebiet Leipziger Westen begleiten. Der Name ergibt sich aus den folgenden Bestandteilen:
W. = Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit
E. = Eingliederung in das soziale Umfeld
S. = Stabilisierung
T. = Teilhabe am sozialen Leben im Stadtteil
Das Projekt Quartiersservice W.E.S.T. ist dem Handlungsfeld soziale Eingliederung und Integration in Beschäftigung zuzuordnen. Zielgruppen des Vorhabens sind Langzeitarbeitslose,
von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, sozial benachteiligte Erwachsene, Behinderte, Alleinerziehende, ältere Menschen über 50 Jahre, Migranten, Jugendliche unter 25 Jahren. Es ist
davon auszugehen, dass die Teilnehmer Minderleistungen in der Person oder in den Umfeldbedingungen aufweisen. Das Projekt soll zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit von stabilen Beratungsangeboten im Stadtteil durch die Entwicklung einer übergreifenden Netzwerkstruktur
beitragen und dadurch den sozialen Ausgleich im Stadtteil stabilisieren sowie einen Beitrag
zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit seiner Anwohner leisten. Das Vorhaben beinhaltet
die Durchführung von Tätigkeiten und Aufgaben außerhalb traditioneller Erwerbsarbeit zur
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, sowie die Umsetzung von Beratungs- und Betreu-
© KEE
6
ungsangeboten vor dem Hintergrund des Aufbaus von funktionierenden Netzwerken im Stadtteil und Förderung der sozialen Eingliederung seiner Anwohner. Die Tätigkeiten sind im öffentlichen Interesse und zusätzlich und dürfen keine Erwerbsarbeit ersetzen oder verdrängen.
Das Vorhaben setzt sich aus jährlich 2 Beschäftigungsmaßnahmen mit jeweils 20 Teilnehmern
zusammen. Die Teilnehmer sollen in stadtteilansässigen Vereinen Tätigkeiten außerhalb traditioneller Erwerbsarbeit zum Erhalt und zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit unter
Anleitung absolvieren. Parallel zur Beschäftigung erfolgt eine pädagogische Betreuung, die
den Arbeitslosen den Zugang in ihr neues Betätigungsfeld erleichtern soll z.B. durch Unterstützungsleistungen zur Förderung der Tagesstruktur. Begleitend werden dazu den Teilnehmern Betreuungs- und Beratungsangebote, die sie frei wählen können, an die Hand gegeben
mit der Zielstellung, eine bessere soziale Integration in ihrem sozialen Lebensumfeld zu erreichen. Im Rahmen der Beratungs- und Betreuungsangebote erhalten die Teilnehmer die Gelegenheit bereits vorhandene Schlüsselkompetenzen zu fördern und auszubauen, um so ihre
Beschäftigungsfähigkeit zu fördern. Während der gesamten Projektlaufzeit erhalten die Teilnehmer individuelle Unterstützung durch erfahrene Mitarbeiter des KEE. Federführend ist das
ASW als Organisationseinheit der Stadt Leipzig zuständig, welches die Kompetenz des KEE
nutzen möchte. Die Teilnahmedauer umfasst einen Zeitraum von jeweils 9 bis maximal 12
Monaten. Die Dauer der Tätigkeit soll 4 Stunden täglich nicht überschreiten. Die Vorhabenslaufzeit beginnt voraussichtlich im Januar 2016 und endet voraussichtlich im Dezember 2020.
Durch den Auftrag der Ratsversammlung, dass der KEE auch Leistungen angrenzender Gesetzesbücher anbieten soll, hat der KEE eine Analyse seiner Kundenklientel und deren Problemlagen vorgenommen. Hier zeigte sich, dass die meisten Arbeitslosen Probleme in der Familie (z. B. schulmüde Jugendliche) aufweisen bzw. Schulden haben (70 %), das aus Ängsten
und Unsicherheiten eine Arbeitsaufnahme verhindert wird. Zudem hat die Analyse ergeben,
dass die entsprechenden Angebote in der Stadt Leipzig fehlen oder besonders stark frequentiert sind, so dass es zu langen Wartezeiten und somit zu vorzeitigen Abbrüchen oder Behinderungen in der Arbeitsaufnahme kommt. Um diese Lücken zu schließen, hat der KEE mit
ausgewählten Organisationseinheiten der Stadt Leipzig, hier das Amt für Jugend, Familie und
Bildung und das Sozialamt, Kontakt aufgenommen, mit dem Ergebnis, Schnittstellen für die
Teilnehmer zu mindern und den ganzheitlichen Ansatz im KEE auszubauen, damit eine Integration noch schneller gelingen kann. Hierzu wird der KEE das Beratungsangebot ausbauen
und Angebote unter dem Projekt RüBe- Rechtübergreifende Beratungseinrichtung entwickeln. Hierzu gehört, dass der KEE dem Rahmenvertrag der Stadt Leipzig für eine anerkannte
Schuldnerberatungsstelle beitritt, seine Mitarbeiter schulen lässt und als Dienstleister für eine
schnelle Integration auftritt. Da diese Leistungen im KEE angeboten werden, kann der Arbeitssuchende schneller seine Problemlagen bewältigen und besser in den Arbeitsmarkt münden.
© KEE
7
Weiterhin ist vorgesehen, dass der KEE den Arbeitslosen familienunterstützende Hilfen bei
Problemen mit Jugendlichen und Kindern anbietet (sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistand). Der KEE erhofft sich so eine noch bessere Integration, wenn die Leistungen ganzheitlich gedacht werden.
Langzeitarbeitslose profitieren weniger deutlich von der positiven konjunkturellen Entwicklung.
Fast die Hälfte der von Arbeitslosigkeit Betroffenen ist seit mindestens zwei Jahren arbeitslos,
rund 20 % sogar schon vier Jahre oder länger. Rund ein Viertel ist älter als 55 Jahre. Bundesweit mehr als die Hälfte hat keinen Berufsabschluss. Zudem haben viele Menschen dieser
Zielgruppe gleich mehrere erkennbare Vermittlungshemmnisse. Vor diesem Hintergrund plant
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter dem Titel „Chancen eröffnen –
soziale Teilhabe sichern“ Schwerpunkte zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit in den kommenden Jahren umzusetzen:
ESF-Programm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter: Gefördert
wird die Integration von Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die keinen oder keinen
verwertbaren Berufsabschluss besitzen und seit mehreren Jahren arbeitslos sind. Arbeitgeber
erhalten dabei im Zeitlauf abnehmende Lohnkostenzuschüsse. Kombiniert wird diese Förderung mit einem begleitenden Arbeitnehmer-Coaching und gezielter Beratung der Arbeitgeber.
Hier wird der KEE 8 Stellen schaffen und ein integrationspolitisches Konzept entwerfen. Vorgesehen ist, dass die Arbeitnehmer gewerbliche Tätigkeiten für die Stadt Leipzig verrichten,
währenddessen pädagogisch begleitet und Hemmnisse am Arbeitsplatz nach dem Grundsatz
„Erst integrieren, dann trainieren“ abgebaut werden. Nachdem dies realisiert wurde, sollen die
Teilnehmer auf dem ersten Arbeitsmarkt außerhalb des KEE integriert werden. Der KEE versteht sich laut Satzung und Eigentümerzielen als ein Integrationsbetrieb und kommt somit dieser Aufgabe umfassend nach. Zielstellung ist, dass sich diese Sparte ohne Förderung selbstständig trägt. Die langjährigen Erfahrungen haben gezeigt, dass dieses Vorgehen am sinnvollsten ist, da nur durch die Tätigkeiten am Arbeitsplatz eine nachhaltige Behebung der Probleme erfolgen kann.
Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt: Gefördert werden zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten im öffentlichen Interesse für arbeitsmarktferne Menschen, bei denen derzeit keine unmittelbare Chance einer Integration auf den ersten Arbeitsmarkt besteht. Der Schwerpunkt
liegt dabei auf Leistungsberechtigten, die gesundheitlich eingeschränkt sind oder zusammen
mit Kindern in einer Familienbedarfsgemeinschaft leben. Die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt
bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können dabei bis zu 100 Prozent betragen. Das Jobcenter Leipzig hat im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens 400
Stellen beantragt, wovon 150 Stellen beim KEE realisiert werden sollen. Parallel erfolgt eine
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8
umfassende pädagogische Betreuung, damit den Teilnehmern zusätzliche Unterstützungsangebote an die Hand gegeben werden. Die aufsuchende sozialpädagogische Betreuung dient
Personen in öffentlich geförderter Beschäftigung als lebensweltorientierte, sozialpädagogische Unterstützungs- und Hilfeleistung zur Verbesserung der Beschäftigungs- und Integrationsfähigkeit. Sie erfolgt in den Maßnahmen sowie am Wohnort der Zielgruppe entsprechend
den individuellen Bedarfen der Teilnehmer/-innen. Zudem erfolgt die Durchführung einer psychosozialen Schulung mit den Zielstellungen:
Verbesserung des körperlichen und psychischen Befindens, Gruppenprogramm
Erkennen des Zusammenhangs zwischen Arbeitslosigkeit und Gesundheit
Teilnehmer erlernen, dass ihr Handeln durch ihre Gedanken beeinflusst wird und sie können diese Gedanken besser kontrollieren und steuern
Ausbau der Sozial- und Selbstkompetenz in Bezug auf Arbeitgeber
Erhalt der Erwerbsfähigkeit
Verbesserung der psychischen und physischen Gesundheit sowie der
Ausbau der Handlungsfähigkeit.
Zielstellung des weiteren Angebotes Punktabstinzenz ist es, den Arbeitnehmern zu vermitteln,
wie sie ihren schädlichen Alkoholkonsum besser kontrollieren können und wie sie Situationen
in denen sie die Kontrolle über ihr Trinkverhalten verlieren abstinent bleiben. Weitere Zielstellung des Angebotes ist es, den Teilnehmern/-innen Inhalte zur Überwindung persönlicher Inaktivität bzw. einseitiger Belastungen zu vermitteln. Zielstellungen sind dabei:
Aufbau des Selbstwertgefühls
Abbau von Ängsten
Aufbau einer sozialen Kompetenz und eines Interaktionsverhaltens
Einüben eines Bewältigungsrepertoires für auftretende Krisen.
Die Schulungen wurden in der Vergangenheit im KEE mit einem großen Erfolg durchgeführt.
4. Erläuterungen zum vorliegenden Wirtschaftsplan
4.1. Aufbau der Daten
Der vorliegende Wirtschaftsplan wurde auf der Grundlage der prognostizierten Projekte des
Bundes sowie der zum Zeitpunkt erstellten Absprachen mit den Fördermittelgebern (Stadt
Leipzig, Jobcenter) getroffen. Vorhandene Beschlüsse der Stadt Leipzig wurden bereits berücksichtigt.
Berücksichtigt wurden bei der Planung der Personalkosten die vom KEE ermittelten tatsächlichen Durchschnittswerte (Ist-Kosten). Dabei basiert die Berechnung der durchschnittlichen
Personalkosten für eine volle Stelle im Jahr 2015 auf den im Juli 2015 erzielten Durchschnitts-
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9
werten der festen monatlichen Zahlungen (einschließlich Zulagen, Pauschalen, vermögenswirksamer Leistungen des Arbeitgebers) und der variablen jährlichen Zahlung (Leistungsentgelt usw.). Die Tariferhöhungen des Tarifabschlusses im Jahr 2014 sind eingearbeitet (90,00
EUR bzw. 3,0 % für 2014 und 2,4 % für 10 Monate 2015, d. h. 2,0 % ganzjährig). Enthalten
sind auch die Jahressonderzahlung in der für 2015 maßgeblichen Höhe sowie die durchschnittlichen Stufensteigerungen. Ebenso ist das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD für das
Jahr 2015 mit 2,00 % enthalten. Für die Arbeitgeberanteile in der Sozialversicherung wurden
19,17 % berücksichtigt. Die Belastung für den Arbeitgeber durch die Zusatzversorgung wurde
mit 3,56 % in den Durchschnitten berücksichtigt.
Mögliche Tarifsteigerungen ab dem Jahr 2016 wurden in Höhe von ca. 2,5 % jährlich berücksichtigt, da der geltende Tarifvertrag zum Ende Februar 2016 ausläuft.
Im Vergleich zum Vorjahr ist der Stellenplan insgesamt durch die Projekte erhöht. Die Erhöhung des Stellenplanes berücksichtigt die Projekterweiterungen und die Tätigkeiten aufbauend auf den Eigentümerzielen innerhalb des KEE. Zudem sind Aufwendungen für Weiterbildungen der Mitarbeiter bereits integriert. Diese sind erforderlich, um den steigenden Bedarfen
gerecht zu werden.
Die vorliegenden Planungsgrößen bauen auf einer dezentralen Planung der einzelnen Sparten
auf. Somit ist ein ständiges Budgetcontrolling nach Kostenart spartenbezogen möglich. Im
Vergleich zu den anderen Wirtschaftsjahren gibt es eine Neuerung in den Sparten. Der KEE
hat die spartenbezogene Rechnung noch weiter durch eine verursachungsgerechte Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen zugeordnet (Bsp. Verwaltungskostenpauschale unabhängig von Maßnahmen in den Overhead). Hierdurch kann es bei einem direkten Vergleich
mit den Planungen vor 2016 zu erklärbaren Abweichungen kommen.
4.2. Risiken in der Planung und Umgang der Betriebsleitung
Auf Basis der Erfahrungen der Betriebsleitung der vergangenen Jahre wurde eine Risikoeinschätzung der angenommenen Personalzahlen sowie der Erträge und Aufwendungen vorgenommen. Wesentliche Risiken und Gegensteuerungsoptionen lassen sich erkennen.
▪
Der KEE weist bereits in der Planung 2016 darauf hin, dass unterjährige Anpassungen
nicht auszuschließen sind, da die Wirtschaftsplanung des KEE weit vor der Zuweisung des
Eingliederungshaushaltes des Jobcenters erfolgt. Das Jobcenter erhält Mittelzuweisungen
durch das BMAS in der Regel erst im ersten Quartal des laufenden Geschäftsjahres. Die
Jobcenter dürfen 20 % des Eingliederungshaushaltes für die Förderung von Arbeitsverhältnissen und die Freie Förderung aufbringen (§ 46 Abs. 2 SGB II). Rechtsverordnungen
können ergänzende Bestimmungen vornehmen. In Leipzig zählen zu den 20 % der Eingliederungsmittel auch Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes (AGH-MAE). Die Eingliederungsmittel des Jobcenters haben in den vergangenen Jahren kontinuierlich abgenommen, so dass in der Vorausschau erwartet werden kann, dass die Mittel für den zweiten
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10
Arbeitsmarkt in der Gesamtschau rückläufig sind. Die Teilnehmerplätze werden durch das
Referat in den Organisationseinheiten eruiert und anschließend im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens durch den KEE eingereicht und bei positiver Bestätigung geplant. Die Teilnehmerzahlen liegen auf dem Niveau der Planung des Jahres 2015. Aus
kaufmännischer Vorsicht geht der KEE davon aus, dass etwa 40 % der beantragten Maßnahmen nicht bewilligt werden. Dies wird in den Erträgen und Aufwendungen, jedoch nicht
bei den Teilnehmerzahlen (siehe Personalentwicklung) durch diese Pauschalkürzung berücksichtigt. Die pauschale Minderung ist der Durchschnittswert der vergangenen Jahre.
▪
Das Integrationsteam wird sich wie in jedem Jahr an Ausschreibungen des Regionalen
Einkaufszentrums im Bereich der Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen nach § 45
SGB III beteiligen. Durch die Tarifbindung und bereits erfahrene Träger in der Bieterlandschaft ist davon auszugehen, dass lediglich eine Maßnahme analog der Vergangenheit
positiv bewilligt wird. Ausführungen und Erläuterungen zu inhaltlichen Aspekten der Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen nach § 45 SGB III sowie den darin enthaltenen
sozialen Angeboten werden in der Wirtschaftsplanung durch den Eigenbetriebsleiter wie
in den Vorjahren nicht vorgenommen, da diese durch die Ausschreibungspflicht des Jobcenters Leipzig nicht planbar sind. Der KEE beabsichtigt jedoch, mit tarifgebundenen und
qualitativ erfahrenen Trägern ggf. bei einer Passgenauigkeit von Ausschreibungen optional
eine Bietergemeinschaft einzugehen. Erste Ansätze existierten bereits im Jahr 2015. Im
Jahr werden mögliche Erträge noch nicht berücksichtigt.
▪
Die Bewilligung der 150 Stellen im Bereich der Sozialen Teilhabe und der ESF Förderung
hängt von der Bescheidung des Interessensbekundungsverfahrens beim Jobcenter und
der zur Verfügung gestellten Mittel der Stadt Leipzig ab. Zum Zeitpunkt der Erstellung waren hierzu noch keine verbindlichen Aussagen zu ermitteln. Jedoch hat die Betriebsleitung
an dem Steuerungskreis bestehend aus dem Jobcenter und der Stadt Leipzig teilgenommen und die Erstellung der dazugehörigen verwaltungsinternen Vorlage mitgewirkt. Die
hierin enthaltenen Kosten wird der KEE entsprechend in der Wirtschaftsplanung berücksichtigen. Die 8 zusätzlichen ESF Stellen werden im KEE nur umgesetzt, wenn es gelingt,
dass die Stadt Leipzig und Dritte dem kostenneutralen Gegenfinanzierungsvorschlag zustimmen, um eine Refinanzierung zu ermöglichen. Die Absprachen sind für den Monat
September 2015 vorgesehen.
▪
Durch das neue Instrument der Asyl-AGH existieren noch keine Erfahrungswerte, so dass
die tatsächlichen Erträge und Aufwendungen lediglich fiktiv geplant werden. Hierzu wird
sich der KEE mit den Organisationseinheiten, insbesondere dem Sozialamt, noch verständigen.
▪
Aus heutiger Sicht ist das Projekt ESF W.E.S.T durch die fehlende Zuschlagserteilung mit
Unsicherheiten versehen. Um eine Risikostreuung in der Perspektive weiter auszubauen
© KEE
11
werden im KEE die Zusatzangebote bei den Integrationsberatern weiter ausgebaut, damit
die Eigentümerziele umgesetzt und eine Streuung in der Mittelfristperspektive erfolgen
kann.
Im KEE entstehen die größten Kostenpositionen durch die vorhandenen Personalaufwendungen. Da auch in der Mittelfristperspektive zu erwarten ist, dass die Entgelte der Beschäftigten
steigen, muss nach heutigem Standpunkt davon ausgegangen werden, dass dies einen zusätzlichen Mehraufwand für den KEE bedeutet. Hierzu hat die Betriebsleitung die Tarifentwicklung der vergangenen zehn Jahre untersucht (siehe nachfolgende Tabelle).
ab 01.01.2006: 1,62 %
ab 01.07.2006: 1,61 %,
ab 01.01.2007: 1,58 %,
ab 01.01.2008: 3,09 %,
ab 01.04.2008: +50 €/3,1 %
ab 01.01.2009: 2,8 %, 225 € EZ
ab 01.01.2010: 1,2 %
ab 01.01.2011: 0,6 %, EZ: Jan. 2011: 240 €,
ab 01.08.2011: 0,5 %,
ab 01.03.2012: 3,5 %,
ab 01.01.2013: 1,4 %
ab 01.08.2013: 1,4 %
ab 01.01.2014: 2,8 %,
ab 01.03.2014: 3,0 %, mind. 90 €
ab 01.03.2015: 2,4 %
Dies entspricht einer tariflichen Steigerung kumuliert von 30,6 %. Im selben Zeitraum wurden
durch die Stadt Leipzig nur einmalig in Höhe von ca. 30 T€ die Mehraufwendungen kompensiert. Die verbleibende weitaus größere Differenz hat der KEE aus eigenen Mitteln und durch
geeignete Maßnahmen getragen. Um diese zusätzlichen Aufwendungen ohne einen Mehrbedarf der Stadt Leipzig auch in Zukunft zu kompensieren, hat die Betriebsleitung geeignete
Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet, die ab dem Jahr 2017 greifen. Zuvor kann der KEE
die Mehraufwendungen aus dem bestehenden Kerngeschäft decken. Eine Fixkostenreduzierung ist nur durch langfristige Kostensenkungen im Overheadbereich, ohne dass Qualitätsreduzierungen die Folge sind, möglich. Bei den eingeworbenen Mitteln, insbesondere bei Trägerpauschalen im Bereich des zweiten Arbeitsmarktes, wird es eine Anpassung in Höhe der
tariflichen Steigerung der Personal und Sachkosten geben (ca. 2,5 %). Zudem werden die
sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Overhead gesenkt, in dem einmalige Investitionen
dauerhaft bestimmte wiederkehrende Sachkosten mindern (durch IT). Zudem geht der KEE
davon aus, dass eine Erhöhung der Investitionen zu einer Steigerung der Produktqualität führt,
in dem eine betriebliche Preissetzung erfolgt (Umlage auf akquirierte Maßnahmen und Pro-
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12
jekte). Im Jahr 2017 werden die Kostenaufwendungen nach Vorliegen der neuen Tarifabschlüsse abermals auf den Prüfstand gestellt. Gegenüber der Stadt Leipzig wird hierüber berichtet.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die eingesetzten Mittel im KEE einen hohen beschäftigungspolitischen Beitrag für die Stadt Leipzig leisten und sich die eingesetzten Mittel
für die Stadt Leipzig rentieren. Zum heutigen Zeitpunkt sind keine zusätzlichen Mehraufwendungen für die Stadt Leipzig erkennbar.
In der Vergangenheit waren diese Herausforderungen dem Geschäftsmodell des KEE jedoch
inhärent und konnten mit einem sehr guten positiven Ergebnis bewältigt werden. Diese
Schwankungen gehen auf das Fördergeschäft und bundesgesetzliche Neuerungen zurück
(Programminhalte). Auch für das Jahr 2016 und darüber hinaus geht der KEE davon aus, dass
diese Herausforderungen weiterhin gemeistert werden.
4.3. Erläuterungen zum Erfolgsplan
4.3.1. Umsatzerlöse und Erträge
Nachfolgend werden die Umsatzerlöse anhand der einzelnen Sparten erläutert. Im Vergleich
zum Wirtschaftsjahr 2015 erhöhen sich die Erlöse auf etwa 11 Mio. €.
Sparte AGH-MAE und Asyl-AGH und Projekt W.E.S.T.
▪
In der Sparte AGH Asyl finden sich sowohl die Umsätze des Jobcenters als auch die Umsätze aus sonstigen betrieblichen Erträge der Stadt Leipzig für die Asyl AGH und das Projekt W.E.S.T. Für jede Maßnahme werden sogenannte Trägerpauschalen ermittelt, die alle
mit der Maßnahme entstehenden Kosten zuzüglich der Aufwandsentschädigung berücksichtigen. Auf Basis der Planung nimmt der KEE an, dass 1.311 T€ über das Jobcenter für
die AGH-MAE finanziert werden. Bezüglich der Beschäftigten in AGH-MAE basiert die Planung für 2016 auf einem Angebot von Arbeitsgelegenheiten für 921 Personen. Hierin sind
121 AGH-MAE Teilnehmer enthalten, deren Maßnahme bereits 2015 begonnen hat und
über das Jahr 2015 hinaus laufen. Dies entspricht durchschnittlich 633 AGH-MAE Teilnehmern. Im Verlauf des Jahres sind bedingt durch das Auslaufen oder den verzögerten Beginn von Maßnahmen Abweichungen nicht auszuschließen, so dass sich der Durchschnitt
möglicherweise nicht über das gesamte Jahr realisieren lassen wird. Zudem sind in dieser
Sparte 481 T€ sonstige Erträge enthalten. Hierbei handelt es sich um die Koordinatoren
und Sachkosten für 100 Asyl-AGH und 40 Teilnehmer ESF W.E.S.T.
▪
Bei der Trägerpauschale wurde von einer Finanzierung je Teilnehmer und je Monat von
den Werten für 2015 ausgegangen. Sie dient im Umfang von bis zu € 75 je Teilnehmer
und Monat der Finanzierung anfallender Betriebs- bzw. Sachkosten. Die Finanzierung von
© KEE
13
Investitionen und Betriebs- bzw. Sachkosten aus diesen Mitteln ist in Zukunft nur im Rahmen von Einzelnachweisen möglich. Die Planung berücksichtigt die befristete Beschäftigung von 53 Koordinatoren (durchschnittlich 25 Koordinatoren). Erstmals möchte der KEE
auch verstärkt Fallmanagementmaßnahmen für Jugendliche anbieten.
▪
Die Mehraufwandsentschädigung entspricht der Finanzierung von € 1,50 je Stunde (seit
2013) und Teilnehmer bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden je Woche bzw. 25
Stunden je Woche bei einer angenommen Laufzeit der Maßnahmen von jeweils 6 Monaten
(12 Monate bei Fallmanagementmaßnahmen).
Sparte FAV-Förderung von Arbeitsverhältnissen
▪
Die Planung berücksichtigt Förderungen von Arbeitsverhältnissen (FAV) für 160 Arbeitnehmer. Diese Zuschüsse werden vom Jobcenter übernommen und entsprechen ca. 68%
des gesamten Personalaufwandes (2.631 T€). Die Arbeitnehmer sollen 32 Stunden je Woche über das gesamte Jahr beschäftigt werden. Sonstige Erträge umfassen 1.250 T€ für
die Personalkosten sowie 21 T€ für Sachkosten.
Zuschüsse
für
Arbeitsverhältnisse T€ 1.300
(sonstige betriebliche Erträge)
davon Zuweisung Lohnkosten Stadt Leipzig T€ 1.250
davon Zuweisung Sachkosten Stadt Leipzig T€
50
hiervon werden 15 €/Monat/Teilnehmer für
Verwaltungskosten im Overhead angesetzt
Sparte Coaches
Hier sind Umsatzerlöse aus Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine in Höhe von 44 T€ sowie 584 T€ aus sonstigen Erträgen enthalten. Diese Sparte erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 400 T€, da hierin alle Erträge aus der sozialpädagogischen Arbeit enthalten sind.
1.
AVGS MAT
Im Rahmen des AVGS MAT werden vom KEE folgende Leistungen erbracht:
die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB
III),
die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs.
1 Satz 1 Nr. 2 SGB III),
die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
SGB III) und
die Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB III).
© KEE
14
Der Stundenumfang in der Teilnehmerbetreuung umfasst im Regelfall 24 Betreuungsstunden.
Das zertifizierte und angewendete Leistungsspektrum im Rahmen des AVGS MAT setzt sich
im Einzelnen aus folgenden durch den KEE umgesetzten Coachinginhalten / Beratungsstundensätzen zusammen:
Maßnahmeziel
Einzelcoaching
Stundensatz
Maßnahmeziel § 45 Abs. 1 S. 1 Nr.1
SGB III Heranführung an den Ausbil- Individuelles Bewerbungstraining
28,76 €
dungs- und Arbeitsmarkt
Individuelle Assistierende Vermittlung
34,93 €
Maßnahmeziel § 45 Abs. 1 S. 1 Nr.2
SGB III Feststellung, Beseitigung und Individuelle Förderung von SchlüsselkompetenVerringerung von Vermittlungshemm- zen
22,41 €
nissen
Förderung gesundheitlicher Ressourcen im Arbeitskontext
Individuelle Perspektiv und Orientierungsplanung
Maßnahmeziel § 45 Abs. 1 S. 1 Nr.5
SGB III Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme
Individuelle, nachhaltige Stabilisierung bei Beschäftigungsaufnahme
22,41 €
28,74 €
38,72 €
Im Rahmen des AVGS MAT werden durch den KEE entsprechend der Zuweisung durch das
Jobcenter Leipzig zum jetzigen Zeitpunkt überwiegend Coachinginhalte mit dem Maßnahmeziel nach § 45 Abs. 1 S. 1 Nr.1 SGB III (Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt)
mit einem Beratungsstundensatz von 28,76 € erbracht (44.175 €).
2.
AVGS MAG
Der AVGS MAG beinhaltet eine Kombination von Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein mit
Zeiten der betrieblichen Erprobung bei einem Arbeitgeber.
Um festzustellen, ob ein potentieller Arbeitnehmer für eine zu besetzende Stelle geeignet ist,
kann durch den KEE in Abstimmung mit dem Jobcenter Leipzig eine MAG zur Arbeitserprobung bei einem Arbeitgeber durchgeführt werden. Um Arbeitsuchenden die für den ersten Arbeitsmarkt notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, können auf Wunsch des Leistungsempfängers MAT zur Qualifizierung des Bewerbers durch den KEE durchgeführt werden. Ziel ist es,
direkt am Arbeitsplatz unter Betreuung durch eine Fachkraft des KEE die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten, das Leistungsvermögen sowie die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen festzustellen. Die Dauer der betrieblichen Erpro-
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15
bung beträgt im Regelfall jeweils sechs Wochen (§ 45 Abs. 2 Satz 2 SGB III). Der zugrundeliegende Beratungsstundensatz liegt bei 38,72 €. Die Planzahl der zu betreuenden Teilnehmer
AVGS MAG für 2016 beläuft sich auf 16 Personen. Da es sich um ein neues Förderinstrument
handelt, hat der KEE dies ohne Erträge zum Ansatz gebracht.
MAT – Coaching (TN aus AGH MAE des KEE)
3.
Die MAT Coaching Teilnehmer des KEE setzen sich, wie folgt zusammen:
Maßnahmeteilnehmer des KEE,
ehemalige Beratungskunden des KEE sowie
externe Personen, die auf die Leistungen des KEE durch Medien etc. aufmerksam
geworden sind.
Mit diesen Kunden erfolgt eine Beratung zum Übergang in eine Betreuung mittels Aktivierungsund Vermittlungsgutschein. Das MAT Coaching umfasst niederschwellige Angebote vorwiegend im Bereich von § 45 Abs. 1 Nr.2 SGB III insbesondere im Bereich der Schlüsselkompetenzen. Die Anzahl der Beratungsstunden beträgt 12. Es handelt sich dabei um ein kostenloses Beratungsangebot des KEE, dass über den Zuschuss der Stadt Leipzig gedeckt ist.
Die Planzahl der zu betreuenden MAT Coaching Teilnehmer für das Jahr 2016 beläuft sich auf
44 Personen. Zusätzlich werden die Maßnahmen AGH im Rahmen der aufsuchenden Arbeit
im KEE betreut.
4.
Coaching SGB II (TN aus gewonnen Ausschreibungen des KEE)
Der KEE beteiligt sich jährlich an öffentlichen Ausschreibungen der Bundesagentur für Arbeit.
Die Laufzeit von im Vergabeverfahren bewilligten Maßnahmen beträgt in der Regel 1 Jahr. Zu
möglichen Auftragsvergaben der Bundesagentur an den KEE im Jahr 2016 kann zum jetzigen
Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. Vorab wurde für das Planjahr 2016 ein Teilnehmerkreis von 60 Personen mit einem Stundenumfang von 100 Coachingstunden einkalkuliert,
da der KEE in der Regel jährlich mindestens einen Zuschlag für die Durchführung einer Maßnahme im Rahmen des Vergabeverfahrens erhält. Aus kaufmännischer Vorsicht wurde dies
nicht ertrags- und aufwandsseitig abgebildet.
5.
Beratungskunden
Die Beratungskunden des KEE setzen sich, wie folgt zusammen:
Maßnahmeteilnehmer des KEE,
externe Personen, die auf die Leistungen des KEE durch Medien etc. aufmerksam
geworden sind.
© KEE
16
Die maximale Betreuungsdauer von Beratungskunden beträgt 3 Stunden. Hier handelt sich
vorwiegend um Personen, die ein Einzelfallanliegen haben und einer schnellen, kompetenten
Fachberatung bedürfen. Im Falle von erweiterten Problemlagenkreisen, die sich im Laufe der
Gesprächsführung herausstellen, werden diese Kunden als MAT Coaching Kunden weitergeführt und es erfolgt eine Beratung zum Übergang in eine Betreuung mittels Aktivierungs- und
Vermittlungsgutschein, wie bereits unter Punkt 3 dargestellt. Es handelt sich dabei um ein
kostenloses Beratungsangebot des KEE, welches ebenfalls über den Zuschuss der Stadt
Leipzig finanziert ist.
Die Planzahl der zu betreuenden Beratungskunden für das Jahr 2016 beläuft sich auf 43 Personen.
6.
Teilnehmerbetreuung im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am
Arbeitsmarkt“
Der KEE wird voraussichtlich 2016 150 Teilnehmer in Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in geförderten Arbeitsverhältnissen beschäftigen. Die vom Bundesprogramm geplante flankierende Betreuung der Teilnehmer, wie beispielsweise die Durchführung begleitender Aktivitäten, um die teilnehmenden Personen zu stabilisieren und ihre
Chancen auf eine ungeförderte Beschäftigung zu verbessern, werden durch drei sozialpädagogische Mitarbeiter des KEE umgesetzt. Der Beschluss wird voraussichtlich Ende August
2015 im Rahmen der DB OBM erfolgen.
Der pro Teilnehmer geplante Betreuungsaufwand wird dabei mit 41,5 Stunden veranschlagt.
Hierdurch entstehen Erträge und Aufwendungen in gleicher Höhe 120,3 T€
7.
Teilnehmerbetreuung im Rahmen der Richtlinie des sächsischen
Staatsministeriums des Inneren zur Förderung aus dem ESF mitfinanzierten
Vorhaben der nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung
Das ab 2016 geplante Vorhaben umfasst die Vorhabensbereiche „Soziale Eingliederung“
und „Integration in Beschäftigung“ Die voraussichtlich geplante Laufzeit umfasst die
Jahre 2016 – 2020. Es beinhaltet die Durchführung von Tätigkeiten und Aufgaben außerhalb
traditioneller Erwerbsarbeit zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, sowie die Umsetzung von Beratungs- und Betreuungsangeboten vor dem Hintergrund des Aufbaus von funktionierenden Netzwerken im Stadtteil und Förderung der sozialen Eingliederung seiner Anwohner.
Der Stundenumfang im Rahmen der Teilnehmerbetreuung beträgt pro Teilnehmer 41,5.
Stunden. Es sind Erträge in Höhe von 91 T€ geplant.
© KEE
17
8.
Kursteilnehmer SGB V
Der KEE hat die Anerkennung eines speziell auf Arbeitslose ausgerichteten Präventionskurses
nach § 20 SGB V: Multimodale Stressbewältigung „Und keiner kann´s glauben - Stressfaktor Arbeitslosigkeit“. Zusätzlich ist der KEE in der JobFit Beratung, als Teil des
AmigA Beratungskonzeptes, hierüber zertifiziert. In 2016 ist geplant, das Kursangebot mit 15
Teilnehmern zu durchlaufen. Der Stundenumfang beträgt pro Teilnehmer 18 Stunden. Das
Kursangebot erfolgt in der Gruppe. Hier wurde berücksichtigt, dass die Teilnehmer schwer zu
mobilisieren sind, so dass dies bei den Aufwendungen und Erträgen nicht berücksichtigt
wurde.
9.
Teilnehmerbetreuung SGB VIII
Der KEE plant für das Jahr 2016, gemäß den Eigentümerzielen, in den Bereichen des § 30
SGB VIII - Erziehungsbeistand als Hilfen zur Erziehung und § 31 SGB VIII - Sozialpädagogische Familienhilfe 6 Teilnehmer zu betreuen.
Das geplante Leistungsspektrum des KEE umfasst die:
Durchführung geeigneter Hilfen nach zuvor vereinbartem Hilfeplan in den Bereichen Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistand
Unterstützung der Erziehungsberechtigten bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben und bei der Bewältigung ihrer Erziehungssituation
Stärkung der Herkunftsfamilie durch aufsuchende Sozialarbeit insbesondere auf den Ebenen Sicherung der finanziellen Situation, Umgang mit Ämtern und Institutionen sowie Aufbau von sozialen Netzwerken (u.a. durch Gruppenangebote) zur Abwendung von Isolationstendenzen
Erarbeitung einer Kooperationsbeziehung mit den Eltern: Verbesserung der Motivation der
Eltern, sich mit Erziehungsdefiziten und Problemen des Kindes oder dem Jugendlichen
auseinanderzusetzen
Erweiterung der Erziehungskompetenzen der Eltern bzw. Familie und Förderung der elterlichen / familiären Selbsthilfekompetenz
Unterstützung der Ablösung der Jugendlichen von der Familie und ihres Wegs in die Verselbständigung
Begleitung und Unterstützung von älteren Kindern bzw. jüngeren Jugendlichen, nach einer
Zeit der Unterbringung außerhalb der eigenen Familie (insbesondere nach Heimaufenthalten) den Zugang zu ihrer Familie (wieder-) zu finden
Stabilisierung durch Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt mit entsprechenden
Unterstützungsangeboten
Krisenintervention in Akutsituationen
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18
Der Stundenumfang pro Teilnehmer beläuft sich dabei auf 516 Stunden (Gesamtstunden 2064
im Jahr) und ist mit einem Kostensatz von 30,00 € pro Stunde veranschlagt. Hier würden sich
zusätzliche Erträge in Höhe von 92.880 € ergeben. Da sich dieses Angebot jedoch derzeit in
der Anlaufphase befindet, hat der KEE bei den Umsätzen einen Risikoabschlag in Höhe von
40 % vorgenommen, so dass sich Erträge in Höhe von 56 T€ ergeben.
10.
Teilnehmerbetreuung im Rahmen des SGB XII (Schuldenberatung)
Der KEE plant im Jahr 2016 das neue Beratungsangebot Schuldenberatung mit 54 Teilnehmern umzusetzen. Das geplante Leistungsspektrum des KEE im Bereich der Schuldnerberatung umfasst die:
Beratung bei akuten wirtschaftlichen und psycho-sozialen Problemen,
Beratung und aktive Unterstützung bei Schuldnerschutzmaßnahmen,
Erfassung der wirtschaftlichen Situation mit Ermittlung der Verbindlichkeiten nach Art und
Höhe und Beratung zu entsprechenden Regulierungsmöglichkeiten,
Lebenspraktische Unterstützung und Anleitung zur wirtschaftlichen Haushaltsführung mit
Ermittlung von Einsparmöglichkeiten,
Vermittlung Rechtsberatung/-vertretung mit Unterstützung bei der Beantragung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe,
Durchführung außergerichtlicher Schuldenregulierung.
Der Stundenumfang pro Teilnehmer beläuft sich dabei auf 8 Stunden und ist mit einem Kostensatz von 38,50 € pro Stunde veranschlagt. Der KEE veranschlagt 432 Stunden für 54 Teilnehmer mit einem geschätzten Stundenumfang von 8 Stunden. Da es sich ebenfalls um ein
neues Angebot handelt, hat der KEE hier ebenfalls einen Risikoabschlag in Höhe von 40 %
vorgenommen, so dass ca. 10 T€ an sonstigen Erträgen zum Ansatz gebracht werden.
11.
Asyl AGH
Der KEE hat der Verwaltungsspitze ein Konzept für eine Asyl AGH für 100 Teilnehmer inklusive einer sozialpädagogischen Betreuung vorgelegt (2 VZÄ). Hieraus ergibt sich ein Ertrag
von 107 T€.
© KEE
19
Sparte ESF
Hierbei handelt es sich um die gewerbliche Abteilung. Der KEE beabsichtigt für 8 Personen
(80 % der Arbeitszeit) Fördermittel im Jobcenter zu beantragen. Nach den geltenden Förderrichtlinien verbleibt je Stelle in etwa ein Eigenanteil von 625 € den der KEE erwirtschaften
muss. Hieraus ergeben sich Fördermittel des Jobcenters in Höhe von 137 T€ und 66 T€ an
einem zu erwirtschaftenden Eigenanteil des KEE.
Sparte Soziale Teilhabe
Hierin sind 150 Stellen sowie die dazugehörigen Koordinatoren in Höhe von 2.376 T€ durch
das Jobcenter sowie 1.191 T€ Lohnkosten der Stadt und 63 T€ für Sachkosten enthalten.
4.3.2. Aufwendungen
4.3.2.1. Personalaufwendungen
Die Grundlage der Planung der Personalaufwendungen sind die voraussichtlichen Beschäftigtenzahlen von durchschnittlich 955 Mitarbeitern (650,9 VZÄ). Damit steigt die Zahl der Beschäftigten gegenüber der Erwartung für das Wirtschaftsjahr 2015.
Auf Basis dessen wurden für die Planung 2016 Personalaufwendungen von insgesamt
T€ 9.589 kalkuliert.
In den Aufwendungen enthalten sind Kosten für:
12 fest angestellte Mitarbeiter (incl. Fachkraft Arbeitsschutz) T€
Soziale Teilhabe
T€ 3.567
Förderung von Arbeitsverhältnissen
T€ 3.881
Koordinatoren im Rahmen der AGH-MAE
T€
824
Sozialpädagogische Betreuung
T€
474
ESF
T€
203
640
Zu den Beschäftigtenzahlen im Einzelnen verweisen wir auf die Ausführungen zum Personalplan.
4.3.2.2. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Diese Position beinhaltet geplante Verwaltungskosten des Eigenbetriebes in Höhe von
116 T€. Darin enthalten sind Kosten für die Versicherungsumlage, Beratungskosten, Aufwendungen für Rückstellungen (Prüfung Wirtschaftsprüfer etc.) sowie Kosten für Mieten und Nebenkosten. Erstmalig sind hier auch Weiterbildungs- und IT-Kosten enthalten.
Des Weiteren werden im Folgenden die Aufwendungen bzw. Sachkosten dargestellt, welche
neben den Personalkosten im Zusammenhang mit den geplanten Maßnahmen stehen. Diesen
Aufwendungen stehen ertragsseitig in entsprechender Höhe Umsatzerlöse bzw. sonstige betriebliche Erträge gegenüber.
© KEE
20
UP Sonstige betriebliche Aufwendungen
1.356
Verwaltung
82
Zuführung zu Sonderposten für Investitionen
79
Mehraufwandsentschädigung - AGH-MAE
499
Sachkosten - AGH-MAE
192
Sachkosten - sozialpäd. Betreuung
14
Sachkosten - FAV/EGZ
21
Sachkosten - Ortschaftsservice
25
Sachkosten - soziale Teilhabe
63
Mehraufwandsentschädigung - AGH-Asyl
0
Sachkosten - AGH-Asyl
96
Mehraufwandsentschädigung - ESF Westen
19
Sachkosten - ESF Westen
94
Weiterbildung/IT Anwendung Sachkosten
28
Asyl - Integrationsberater
97
Asyl - Sachkosten
10
projektbezogene Mittel
30
übrige
6
In Höhe von 79 T€ werden Aufwendungen auf Grund der Zuführung zum Sonderposten für
Investitionen geplant. Dies korrespondiert mit den geplanten Zuweisungen aus dem Finanzhaushalt der Stadt in gleicher Höhe. Dieser Vorgang ist erfolgsneutral.
4 .3 .3 . Abscheibungen
Diese Position gliedert sich in Abschreibungen auf Sachanlagen und geringwertige Wirtschaftsgüter. Die Refinanzierung erfolgt über den Zuschuss der Stadt Leipzig aus dem Finanzhaushalt.
4.4. Jahresergebnis im Wirtschaftsjahr 2016
Bei der Planung wurde analog der Vorjahre von einem leicht positiven Jahresergebnis ausgegangen. Die entstehenden Kosten werden zu 100 % durch die Umsatzerlöse und sonstige
betriebliche Erträge gedeckt, so dass analog der vergangenen Jahre keine Verluste erwartet
werden.
© KEE
21
4.5. Planung 2017-2019
In der Planung sind die bereits bekannten Kostensteigerungen insbesondere durch Personalaufwendungen berücksichtigt. Der KEE nimmt eine Kostensteigerung von 2,5 % bei den Personalkosten an. Bei den einzelnen Projekten wurden, da wo bereits eine mehrjährige Planung
vorliegt, die Entgeltsteigerung sowie der Stufenanstieg im Bereich des TVöD vollumfänglich
berücksichtigt. Alle weiteren nicht bekannten Faktoren haben den KEE veranlasst, die Daten
in der Mittelfristperspektive fortzuschreiben. Die aus Rücklagen finanzierte Stelle Fachkraft
Arbeitssicherheit ist lediglich bis 2017 berücksichtigt. Im Jahr 2016 müssen hierzu weitere
Überlegungen angestellt werden.
© KEE
22
5. Personalplanung
Die Gliederung des Personalplanes erfolgte nach der angenommenen Eintrittsplanung der
Teilnehmer sowie nach Vollzeitäquivalenten und Stelleninhaber. Im Vergleich zum Vorjahr
wird auf Basis der Bundesprojekte eine deutliche Personalmehrung angenommen (projektbezogene Befristungen). Das Personal verteilt sich auf die einzelnen Sparten wie folgt:
Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
2016
2017
2018
2019
A. Entwicklung der Beschäftigungsverhältnisse
Beschäftigte Personen
zum Ende des Zeitraumes
B. Durchschnittliche Anzahl
Beschäftigte Personen
Vollzeitäquivalente (VZÄ) / Vollkräfte
(VK)
C: Aufgliederung der VZÄ / VK
Angaben in Vollzeitäquivalenten
Betriebsleiter
Festangestellte
geringfügig Beschäftigte
Mitarbeiter sozialpäd. Betreuung
AGH-MAE
Koordinatoren
FAV/EGZ
Bürgerarbeit
ESF
Fachkraft
soziale Teilhabe
Integrationsberater soziale Teilhabe
Anleiter soziale Teilhabe
Asyl
Koordinatoren Asyl
Integrationsberater Asyl
ESF Leipziger Westen
ESF Leipziger Westen Anleiter
ESF Leipziger Westen Verwaltung
ESF Leipziger Westen Integrationsberater/ Modulverantwortlicher
Summe
© KEE
722
721
713
500
955,25
650,90
954,25
649,90
946,25
643,50
733,25
468,00
Planjahr
2016
1,00
10,00
1,38
5,00
273,23
25,89
128,00
0,00
6,40
1,00
112,50
3,00
3,00
50,00
5,00
2,00
20,00
1,00
0,75
1,75
2017
1,00
10,00
1,38
5,00
273,23
25,89
128,00
0,00
6,40
0
112,50
3,00
3,00
50,00
5,00
2,00
20,00
1,00
0,75
1,75
2018
1,00
10,00
1,38
5,00
273,23
25,89
128,00
0,00
0,00
0
112,50
3,00
3,00
50,00
5,00
2,00
20,00
1,00
0,75
1,75
2019
1,00
10,00
1,38
5,00
273,23
25,89
128,00
0,00
0,00
0
0
0
0
0
0
0
20,00
1,00
0,75
1,75
650,90
649,90
643,50
468,00
23
D: Stellenübersicht nach
§ 21 Sächs EigBVO
Stellen
geplante
geplante
geplante
geplante
Stellen
Stellen
Stellen
Stellen
2016
2017
2018
2019
306
305
299
173
Durch die Teilzeitbeschäftigungen weichen die Vollzeitkräfte von den Stelleninhabern ab. Aus
diesem Grund werden für die wesentlichen Bereiche die Stelleninhaber nochmals dargestellt.
Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
2016
C: Aufgliederung der Stellen im Durchschnitt
Betriebsleiter
Festangestellte
Mitarbeiter Integrationsberater
AGH-MAE
Koordinatoren
FAV/EGZ
ESF
Fachkraft
soziale Teilhabe
Asyl
ESF Leipziger Westen
ESF Leipziger Westen Verwaltung
Summe
2017
2018
2019
2017
1,00
10,00
12,00
633,00
35,00
160,00
8,00
0
150,00
100,00
40,00
1,00
1.250
2018
1,00
10,00
12,00
633,00
35,00
160,00
8,00
0
150,00
100,00
40,00
1,00
1.250
2019
1,00
10,00
10,00
633,00
30,00
160,00
8,00
0
0
0
40,00
1,00
993
Planjahr
2016
1,00
10,00
12,00
633,00
35,00
160,00
8,00
1,00
150,00
100,00
40,00
1,00
1.251
Fachkraft Arbeitsschutz und Sicherheit:
Des Weiteren wurde im KEE seit 2015 via Ratsbeschluss eine befristete Stelle für eine Fachkraft Arbeitsschutz bis zum Jahr 2017 geschaffen. Die Finanzierung der Stelle erfolgt aus der
zweckgebundenen Rücklage. Zudem hat sich bei einer Untersuchung der bbvl und in den Gesprächen mit den Mitarbeitern des KEE gezeigt, dass eine dauerhafte gesetzlich vorgeschriebene Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz unabhängig von der Teilnehmerzahl im KEE dringend installiert werden sollte, um den Anforderungen (Gefährdungsanalysen)
gerecht zu werden. Eine externe Vergabe für den Arbeitsschutz würde T€ 40-55 kosten, so
dass die Stellenbesetzung im Rahmen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit empfohlen
wurde.
© KEE
24
Bei den Integrationsberatern wurden die Teilnehmer nicht in Vollzeitkräfte umgerechnet. Vielmehr wurde eine Eintrittsplanung nach Stunden angenommen, die sich wie folgt darstellt.
Grundlage ist der jeweilige Bewilligungsbescheid der Fördermittelgeber. Die Gliederung ergibt
sich auf Basis des jeweils vorgegeben Personalschlüssels.
© KEE
25
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass neben den aufgeführten Stunden zum Beispiel bei Asyl AGH durch die fehlende Schätzung kein Stundenumfang angegeben werden kann. Hier sind zwei Integrationsberater für die Betreuung vorgesehen. Sofern alle Projekte wie derzeit angenommen
eintreten, dann würde dies bedeuten, dass neben den fünf festen Integrationsberatern etwa zwischen vier und fünf projektbezogene Befristungen
geschaffen werden müssten. Hierbei handelt es sich um Fachpersonal mit psychologischen Erfahrungen.
Plan 2016
Stundenplanung 2016
Sozialpädagogen
gesamt
lfd.Nr. lt. Stundenplanung
1.a
1.b
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
maximale Stundenzahlen
Maßnahmeart
AVGS-MAG
AVGS-MAT
MAT - Coaching (z. B.TN aus AGH)
Coaching SGB II (TN aus gewonnenen Au
Beratungskunden (dokumentiert)
TN Soziale Teilhabe
TN Beschäftigungsmaßnahme ASW
Kursteilnehmer SGB V
SGB VIII (allgemein, ohne lfd. Nr.)
Unternehmensnahe Dienstleistungen
SGB XII (Schuldenberatung)
h-Umfang pro TN
16
24
12
100
3
41,5
84,4
18
516
36
8
Kostensatz/
TN-Stunde
38,73 €
28,76 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
23,94 €
30,00 €
0,00 €
38,50 €
Gesamt
© KEE
Plan
Jan 16
Plan
Feb 16
2
2
5
3
1
3
2
5
3
40
Plan
Mrz 16
Plan
Apr 16
Plan
Mai 16
Plan
Jun 16
Plan
Jul 16
Plan
Aug 16
Plan
Sep 16
Plan
Okt 16
Plan
Nov 16
Plan
Dez 16
Gesamt
TN-Zahl
Plan
Stunden
gesamtSumme
2016
1
6
4
5
4
50
6
4
5
4
1
8
4
5
4
8
4
5
4
1
8
4
5
4
8
4
5
4
1
5
4
5
4
4
4
5
3
1
3
4
5
3
96
1.536
528
6.000
129
6.225
3.392
270
1.238
360
259
20.033
5
5
5
10
5
5
5
3
3
3
5
5
5
6
64
44
60
43
150
40
15
6
10
54
20
59
125
85
24
32
24
25
32
24
21
21
492
3
4
5
3
60
40
5
5
5
3
3
26
6. Erläuterungen zum Investitionsplan
Die Planung 2016 geht davon aus, dass Mittel der Stadt aus dem Finanzhaushalt für Investitionen in Höhe von 79 T€ zur Verfügung stehen. In gleicher Höhe ist die Anschaffung von diverser Betriebs- und Geschäftsausstattung geplant. Diese Mittel sind vor allem auch vor dem
Hintergrund der weiterhin großen Anzahl an Beschäftigten notwendig. Weitere Anschaffungen
im Rahmen der Trägerpauschale (AGH-MAE) können auf Grund der Herabsetzung kaum noch
getätigt werden.
7. Erläuterungen zum Liquiditäts- und Finanzplan
Die Finanz- und Liquiditätsplanung wurde aus der Gewinn- und Verlustrechnung entwickelt.
Die Geldein- und -auszahlungen im laufenden Geschäft entsprechen den zahlungswirksamen
Erträgen und Aufwendungen.
Die Liquiditätslage des Eigenbetriebes ist stark von der rechtzeitigen Überweisung der entsprechenden Zuwendungen vom Jobcenter und der Stadt abhängig. Auf Grund der hohen
Anzahl an Beschäftigten sind pro Monat durchschnittlich 800 T€ an Personalkosten zu überweisen.
Wird unterstellt, dass die Zahlungen aller Fördermittelgeber von Zuweisungen/Zuwendungen
insgesamt jeweils fristgerecht bzw. rechtzeitig genug erfolgen, kann von einer gesicherten Liquidität ausgegangen werden. Die Planung sieht auf Basis dessen auch unterjährig eine gesicherte Liquidität vor.
Der KEE beteiligt sich als Eigenbetrieb weiterhin an dem von der Stadt Leipzig eingerichteten
„Cash Management“.
Um die Liquidität durchgängig zu gewährleisten, steht dem KEE ein Kassenkredit in Höhe von
500 T€ zur Sicherung der Liquidität zur Verfügung. Liquiditätsengpässe sind wie in den Vorjahren nicht zu erkennen.
Die Planung 2016 sieht wie im Vorjahr vor, die Zuweisung aus dem Ergebnishaushalt der Stadt
zur Finanzierung des laufenden Geschäftes zum Zwecke der Liquiditätssicherung bereits sofort in voller Höhe zu Beginn des Jahres abzurufen.
© KEE
27
8. Plan haushaltsrelevante Positionen und Finanzbeziehung zur
Stadt Leipzig
Analog der vergangenen Jahre wird der KEE durch Zuschüsse der Stadt Leipzig kofinanziert.
Nachfolgend sind die einzelnen Bereiche und Sparten sowie die dazugehörigen Änderungen
einzeln aufgelistet.
Overhead
Der KEE plant den Zuschuss aus dem Wirtschaftsplan des Jahres 2015 analog fortzuschreiben. Zur Finanzierung der 11 Mitarbeiter im Bereich Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie Projektkoordinatoren zur Durchführung der beschäftigungspolitischen Maßnahmen, die Konzepterstellung sowie dem Einwerben von Mitteln für weitere Maßnahmen, die dem Stadtgebiet
Leipzig zu Gute kommen, erhält der KEE einen Zuschuss in Höhe von 875 T€. Mit Verabschiedung der Eigentümerziele im Jahr 2015 sowie dem Konzept zur qualitativen Verbesserung der
beschäftigungspolitischen Maßnahmen im Jahr 2012 des zweiten Arbeitsmarktes hat sich die
Stadt durch die komplexer werdenden Problemlagen der Teilnehmer zu einer intensiven sozialpädagogischen Beratung mit arbeitsmarktintegrativer Ausrichtung bekannt. Hierzu finanziert
die Stadt Leipzig seit 2012 ca. 200 T€ (in den 875 T€ inbegriffen) für Sach- und Personalkosten. Dieser Zuschuss wird seit 2012 im Rahmen eines Gesamtzuschusses aus dem Ergebnishaushalt fortgeschrieben. Da das Integrationsteam eine prägende Säule des KEE ist und dieses Dienstleistungsangebot über 1.400 Teilnehmern des zweiten Arbeitsmarktes für eine tiefergehende Beratung jederzeit zur Seite steht, hat die bbvl in einem Gutachten, welches anhängig ist, eine Entfristung der fünf Integrationsberater empfohlen ohne, dass eine Zuschusserhöhung erfolgt. Vorausgegangen waren eine Analyse der personalwirtschaftlichen Situation
im Integrationsfachteam sowie eine Geschäftsprozessoptimierung auf Basis der Empfehlungen der KGSt. Es erfolgt keine Zuschusserhöhung. Vielmehr soll der Zuschuss fortgeschrieben werde, da Drittmittel nicht planbar sind. Auf dieser Basis ist eine Entfristung nicht möglich.
Zusätzliche Mittel im Rahmen der Tarifsteigerungen sollen durch Drittmittel (Bundesprojekte
etc.) erfolgreich analog der vergangenen Jahre eingeworben werden. Die bbvl spricht sich in
ihrer Empfehlung für eine Entfristung im Rahmen des strategischen Unterrnehmenskonzeptes
aus. Der KEE wird dieses bereits in Jahr 2015 erarbeiten und die Gremien entsprechend einbinden. Im Rahmen der Wirtschaftsplanung sind die gleichen Gremien wie bei der Beschlussfassung des Unternehmenskonzeptes eingebunden, so dass die Entfristungen bereits im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2016 mit aufgenommen werden. Damit plant der KEE 16 unbefristete Mitarbeiterstellen, auch und insbesondere für eine erfolgreiche Umsetzung der Eigentümerzielestrategie in den angrenzenden Sozialgesetzbüchern um eine gelingende Arbeitsmarktintegration zu realisieren. Insbesondere die Integrationsberater haben in den vergange-
© KEE
28
nen Jahren eine konstante sozialversicherungspflichtige Integrationsquote von 20 % der Teilnehmer im Fördermodell (seit 2012 konstant steigend, zuletzt ca. 270 Gesamtteilnehmer im
Fördermodell p.a.) realisiert. Da der KEE gesamtstädtisch als Dienstleister denkt, hat er die
Einsparungen (im Schnitt monatlich 305 € je Monat und Integration) durch Nacherhebungen
der Integrationen eruiert. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass bis heute 235 T€ (ohne
Mittel an Ausschreibungen) an Einsparungen durch die sozialpädagogische Betreuung realisiert werden konnte. Hierbei sind weitere eingeworbene Mittel im Rahmen von Maßnahmen
nach dem SGB II/III unberücksichtigt.
Ausgehend von den Mitarbeitern zwischen 2012 und 2014 ergibt sich so beispielhaft, dass pro
Vollzeitäquivalente (VZÄ) in den Jahren zwischen 530 T€ und 493 T€ Euro im KEE für die
Stadt Leipzig eingeworben wurden. Rechnet man die Kofinanzierung der Stadt Leipzig heraus,
dann ergibt sich ein akquiriertes Volumen in der Spanne zwischen 428 T€ und 472,5 T€ je
VZÄ.
Jahr (VZÄ)
Gesamtumsatz
in Zuschuss Overhead Kosten-
T€ ohne Zuschuss ohne Zuschuss L. deckungsgrad in %
beschäftigungspoli-
beschäftigungspoliti-
tische Maßnahmen sche Maßnahmen
der Stadt (eingeworbene Mittel)
2012 (14 VZÄ)
6.615
800
826
2013 (15 VZÄ)
6.366
790
805
2014 (15 VZÄ)
6.420
790
812
Tabelle 1: Kostendeckung im Verhältnis eingeworbene Mittel und Zuschuss Overhead für die Stadt L.
Stellt man die Mittel im Overhead für das Verwaltungs- und Integrationspersonal gegenüber,
dann entspricht dies einem Kostendeckungsgrad von ca. 800 %. Dies bedeutet, dass etwa
das 8-fache an Mittel im Vergleich zum Zuschuss eingeworben wurde. Die Wirtschaftlichkeit
ist somit aus Sicht der Stadt Leipzig gegeben. Schaut man sich die Zuschüsse im Zeitverlauf
an, so ist darüber hinaus auch zu erkennen, dass die Zuschüsse sich insgesamt zumindest
ausgehend von den letzten Jahren gemindert haben.
Die eingesetzten Mittel aus dem Ergebnishaushalt amortisieren sich auch im Planjahr 2016
(Kostendeckungsgrad ca. 800 % je VZÄ). Auch unter Berücksichtigung, dass die Kofinanzierungen der Stadt Leipzig unberücksichtigt bleiben, ergeben sich je VZÄ eingeworbene Mittel
in Höhe ca. dem 8-fachen des Zuschusses der Stadt Leipzig für den Overheadbereich.
© KEE
29
Projekt Soziale Teilhabe
Die zur städtischen Kofinanzierung der Lohnkosten für die genannten 150 Stellen erforderlichen Mittel sowie die Mittel zur Finanzierung der Sachkosten, der begleitenden Coachingangebote sowie der erforderlichen Anleiterstrukturen belaufen sich im Programmzeitraum auf
insgesamt 4.838.022 EUR, davon fallen:
•
1.401.140 EUR im Jahr 2016,
•
1.718.441 EUR im Jahr 2017,
•
1.718.441 EUR im Jahr 2018 an.
Die Kofinanzierung wird erforderlich, da durch das Jobcenter eine Pauschalförderung (Maximalwerte) erfolgt und diese für die Finanzierung der Stellen nicht ausreichen (analog FAV).
Hierdurch ergeben sich wahrscheinliche Einsparungen im Bereich der Kosten der Unterkunft
(KdU).
Förderung von Arbeitsverhältnissen
Die Planung wird analog dem Wirtschaftsplan 2015 in Rücksprache mit der Stadt Leipzig fortgeschrieben. Der KEE plant für die 160 Stellen, 123 VZÄ, einen städtischen Zuschuss in Höhe
von 1,3 Mio. € bei den sonstigen betrieblichen Erträgen.
AGH-Asyl
Grundlage ist der Leitfaden des SMI zur Bereitstellung von AGH nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Maßnahmekosten sind bislang nicht Gegenstand der Pauschale nach
§10 Sächs. FlüAG, da kein Rechtsanspruch auf Kostenerstattung besteht. Lediglich die Aufwandsentschädigung Hierzu sind weitergehende Absprachen mit dem Sozialamt zu treffen.
Für mögliche Ansätze hat der KEE die Aufwendungen und die personelle Ausgestaltung analog der AGH-MAE für Langzeiterwerbslose herangezogen.
Die Finanzierung der Maßnahme (Aufwandsentschädigung, Sach- und Anleiterkosten, sozialpädagogische Betreuung, Begleitaktivitäten) ist mit Ausnahme der Aufwandsentschädigung
offen.
Es obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten in eigener Zuständigkeit und im Rahmen
ihres finanziellen Budgets das Verfahren und den Umfang zu planen und umzusetzen. Für die
100 Teilnehmer ergeben sich für die Koordinatoren sowie die zusätzliche pädagogische Betreuung folgende Kosten im Jahr 2016:
© KEE
30
Kosten pro Jahr
Koordinatoren
181.496
Integrationsberater inklusive Nebenkosten
106.985
Sach- und Maßnahmekosten
96.840
Gesamt
385.321
ESF Projekt W.E.S.T.
Die Mittel werden durch das ASW bei der SAB abgerufen und an den KEE ausgereicht, so
dass für das Projekt mit der Stadt Leipzig konkrete Finanzbeziehungen aus dem Ergebnishaushalt bestehen, auch wenn das Projekt ergebnisneutral ist. Die Kosten für die Koordinatoren der 40 Teilnehmer (pro Jahr mit einer Laufzeit von 9 Monaten), die Integrationsberater, die
Modulverantwortliche sowie die Verwaltungsstelle (3,75 VZÄ) sowie die eingekauften Dienstleistungen und Sachkosten sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen:
Kosten pro Jahr
Koordinator (1 VZÄ)
33.436
1 Sozialpädagoge und eine
Modulverantwortliche
85.692
Verwaltungsangestellte (0,8 VZÄ)
31.078
Summe Personalkosten
150.208
Externe Lehrgänge
56.160
Projektbezogene Sachkosten
25.520
Verwaltungskostenpauschale
1.655
Reisekosten Mitarbeiter
5.737
Fahrtkosten Teilnehmer
10.620
Kosten Dienste_Rechte
3.997
Raumkosten KEE
1.800
Leistungen TN
19.000
Zzgl. 10 % Gesamtkosten
25.221
Gesamt
299.923
Diese sonstigen betrieblichen Erträge teilen sich auf die Sparten Coaches (91.430 €) und
AGH-MAE (177.416 €) und Overhead (Verwaltungsangestellte in Höhe von 31.078 €) auf.
© KEE
31
Hier können sich bis zur vollständigen Bestätigung durch die SAB noch geringfügige Änderungen ergeben.
Die Einstellung von mindestens einem Integrationsberater (1 VZÄ) sowie zwei Anleitern (1
VZÄ) und einer Stelle für den Verwaltungsbereich ist erforderlich (0,75 VZÄ).
Das Projekt soll eine Laufzeit von fünf Jahren haben.
Weitere zusätzliche Erträge (vgl. Risiko der Wirtschaftsplanung, Punkt 4.2)
Weitere Zahlungsflüsse beispielsweise aus Entgelten der Familienhilfe und der Schuldnerberatung können derzeit nicht abschließend beziffert werden, so dass diese Erträge nicht konkret
benannt werden können. Hierbei handelt es sich um Entgelte für in Anspruch genommene
Leistungen, auf welche der KEE durch die Abhängigkeit der Zuweisungspraxis keinen Einfluss
nehmen kann (Amt für Jugend, Familie und Bildung). Die Finanzierung der Leistungen und
Angebote erfolgt auf Grundlage der „Grundsatzvereinbarung für den Abschluss von
Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen“ der Stadt Leipzig sowie der
bestätigten Leistungsbeschreibungen und den verhandelten Entgelten auf Basis der Beschlüsse der Entgeltkommission. Aufwendungen entstehen nur in Höhe der Erträge. Zudem
stehen diese Zahlen unter dem Vorbehalt, dass die Zeitschiene der Realisierung für diese
Angebote gehalten werden kann. Derzeit plant der KEE Angebote der Schuldnerberatung im
Umfang von 8 Stunden je Teilnehmer (laut Rahmenvertrag der Stadt Leipzig nach § 11 Abs. 3
SGB XII). Dies würde Erträgen laut Rahmenvertrag in Höhe von ca. 10 T€ entsprechen (40 %
Risikoanschlag inbegriffen). Im Bereich der Familienhilfe für eine gelingende Arbeitsmarktintegration geht der KEE von 3 Fällen für 12 Monate und 3 Fällen für vier Monate mit einem
Gesamtstundenumfang von 516 Stunden und einem unbestätigten Entgeltsatz von 30 € aus.
Dies würde bei einer pauschalen Minderung von 40 % (Risikoabschlag) 56 T€ an sonstigen
betrieblichen Erträgen bedeuten. Zudem plant der KEE im Rahmen eines integrationspolitischen Konzeptes ein Projekt mit einer Kofinanzierung über den ESF. Hier muss der KEE Einnahmen aus sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von ca. 66 T€ akquirieren. Absprachen
hierzu erfolgen noch. Diese müssen nicht über die Stadt Leipzig zu generieren sein. Die Aufwendungen erfolgen ergebnisneutral. Zudem erhält der KEE einen Zuschuss aus dem Finanzhaushalt in Höhe von 79 T€ (-11 T€ im Vergleich zum Jahr 2015) für Ersatzinvestitionen.
Das Projekt W.E.S.T., die AGH für Asyl sowie die weiteren zusätzlichen Erträge sind bei sonstigen betrieblichen Erträgen, jedoch nicht im Plan haushaltsrelevante Positionen berücksichtigt, da es sich um Leistungsentgelte handelt, deren Inanspruchnahme nicht geplant werden
können und wo die Stadt Leipzig keine PSP Elemente nach Trägern im Haushalt hat.
© KEE
32
9. Planbilanz 2016
Die Planbilanz 2016 basiert auf den Ist-Werten des Jahres 2014 und der Weiterentwicklung
für die Erwartung 2015.
Das Anlagevermögen (sowie der Sonderposten als Gegenposition auf der Passivseite der Bilanz) entwickeln sich entsprechend den geplanten Investitionen unter Berücksichtigung der
kalkulierten Abschreibungen.
Der Bestand an liquiden Mitteln zeigt sich zur Erwartung 2015 stabil. Infolge der Teilnahme
am Cash Pool der Stadt Leipzig werden die liquiden Mittel unter den Forderungen gegenüber
der Gemeinde ausgewiesen.
Forderungen bestehen aus noch offenen Zahlungsleistungen der Zuwendungsgeber nach Beendigung von Maßnahmen bzw. zum jeweiligen Stichtag. Derzeit hat der KEE zweckgebundene und allgemeine Rücklagen in Höhe von ca. 355 T€. Vorbehaltlich der Zustimmung zum
Jahresabschluss zum 31.12.2014 und eines positiven Ergebnisses in Höhe von 6 T€ im Jahr
2015 hat der KEE weitere Gewinnvorträge in Höhe von 256 T€.
31.12.2013
Kapitalrücklage
allgemeine Gewinnrücklage
zweckgebundene RL
RL Umzug
RL Investition
RL Projekte
RL Personalaufstockung
Summe zweckgebundene RL
Gewinnvortrag
Jahresüberschuss
RB zum JA 2013
31.12.2014
291.436,37
96.981,59
0,00
0,00
291.436,37
96.981,59
14.961,18
0,00
113.920,13
0,00
128.881,31
57.046,06
129.354,13
0,00
0,00
63.000,00
66.354,13
129.354,13
0,00
-129.354,13
14.961,18
0,00
176.920,13
66.354,13
258.235,44
57.046
193.000
Rückstellungen werden u. a. für Personal und die Jahresabschlussprüfung gebildet. Verbindlichkeiten bestehen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Personalaufwendungen zum
Stichtag.
© KEE
33
10. Anlagen: Formulare Wirtschaftsplan 2016
1.
Organigramm
2.
Erfolgsplan (Gewinn- und Verlustrechnung)
3.
Planbilanz
4.
Finanzplan
5.
Liquiditätsplan
6.
Investitionsplan
7.
Plan Haushaltsrelevante Positionen
8.
Personalplan
9.
Leistungsdaten
10.
Gutachten bbvl zur Entfristung der Integrationsberater
© KEE
34
A
Erfolgsplan / GuV
Lfd.
Nr.
1.
Angaben in vollen TEURO
2.
Bestandsveränderungen FE/UE
Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
Umsatzerlöse
2016 bis 2019
Ist
2014
5.114
Erwartung
2015
3.205
Planjahr
2016
6.566
Quartal 1
2016
1.577
Quartal 2
2016
1.577
Quartal 3
2016
1.577
Quartal 4
2016
1.834
2017
6.587
Folgejahre
2018
6.362
2019
3.986
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
a) Bestandserhöhungen
b) Bestandsverminderungen
3.
Andere aktivierte Eigenleistungen
4.
Sonstige betriebliche Erträge
2.286
2.224
4.510
1.096
1.096
1.096
1.222
4.786
4.762
3.044
I.
Gesamtleistung
7.400
5.430
11.076
2.673
2.673
2.673
3.056
11.373
11.124
7.031
5.
Materialaufwand
0
0
29
7
7
7
7
13
0
0
0
0
29
7
7
7
7
13
0
0
a) RHB und bezogene Waren
b) bezogene Leistungen
6.
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben
- davon für Altersversorgung
7.
Abschreibungen
a) auf immat. AV und auf SAV
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
5.989
4.152
9.589
2.275
2.275
2.275
2.763
9.898
9.698
5.731
4.991
3.460
7.991
1.895
1.895
1.895
2.306
8.248
8.082
4.775
998
692
1.598
380
380
380
457
1.650
1.616
955
149
130
82
21
21
21
21
72
79
67
149
130
82
21
21
21
21
72
79
67
1.050
1.126
1.356
339
339
339
339
1.365
1.325
1.211
211
21
20
31
31
31
-74
25
23
22
1
1
0
0
0
0
1
1
1
-3
1
1
0
0
0
0
1
1
1
208
22
21
31
31
31
-73
26
24
23
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
16
16
16
4
4
4
4
16
16
16
192
6
5
27
27
27
-77
10
8
7
86
b) auf VG des Umlaufvermögens
- davon außerplanmäßige Abschreibungen
8.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
II.
Zwischenergebnis
9.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
2
10.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
5
III.
Finanzergebnis
IV.
Ergebnis d. gewöhnl. Geschäftstätigkeit
11.
Außerordentliche Erträge
12.
Außerordentliche Aufwendungen
VI.
Außerordentliches Ergebnis
13.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
14.
Sonstige Steuern
Ergebnis ohne Ergebnisabführung
15.
Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellsch.
16.
Auf Grund Gewinnabf.vertages abgef. Gewinn
17.
Erträge aus Verlustübernahme
Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
Lfd.
Nr.
Angaben in vollen TEURO
VII.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
Ist
2014
Erwartung
2015
Planjahr
2016
Quartal 1
2016
Quartal 2
2016
Quartal 3
2016
Quartal 4
2016
Folgejahre
2018
2017
2019
192
6
5
27
27
27
-77
10
8
7
192
6
5
27
27
27
-77
10
8
7
Gewinn-/Verlustvortrag aus Vorjahr
Entnahme Rücklagen
Einstellung Rücklagen
VIII.
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Nachrichtlich
Vortrag auf neue Rechnung
192
Gesamtaufwendungen
7.210
5.424
11.072
2.646
2.646
2.646
3.133
11.364
11.117
7.024
Gesamterträge
7.401
5.431
11.077
2.674
2.674
2.674
3.056
11.374
11.125
7.032
Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
Lfd.
Nr.
Angaben in vollen TEURO
1.
UP Umsatzerlöse
Ist
2014
Erwartung
2015
Planjahr
2016
Quartal 3
2016
Quartal 4
2016
Folgejahre
2018
2017
2019
3.205
6.566
1.577
1.577
1.577
1.834
6.587
6.362
84
0
137
34
34
34
34
131
0
0
Finanzierung Jobcenter - AGH-MAE
1.301
1.275
1.311
328
328
328
328
1.311
1.311
1.311
Lohnkostenzuschuss Bund - BA
2.017
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Lohnkostenzschuss Jobcenter - FAV/EGZ
1.629
1.867
2.631
624
624
624
759
2.631
2.631
2.631
83
63
44
Zuschuss - Jobcenter Aktivierungen
zu erwirtsch. Eigenanteil KEE
Finanzierung Jobcenter - soziale Teilhabe
UP Sonstige betriebliche Erträge
3.986
44
11
11
11
11
44
44
66
17
17
17
17
93
0
0
2.376
563
563
563
686
2.376
2.376
0
2.286
2.224
4.510
1.096
1.096
1.096
1.222
4.786
4.762
3.044
790
875
875
219
219
219
219
875
875
875
102
79
20
20
20
20
59
59
59
142
127
79
20
20
20
20
69
76
65
8
25
25
6
6
6
6
25
25
25
Lohnkostenzuschuss Stadt Leipzig - BA
187
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Sachkostenzuschuss Stadt Leipzig - BA
94
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Lohnkosten Stadt Leipzig - FAV/EGZ
866
893
1.250
296
296
296
361
1.250
1.250
1.250
Sachkosten Stadt Leipzig - FAV/EGZ
36
30
Zuwend. Stadt Leipzig Ergebnishaushalt
Zuwend. Stadt Leipzig Finanzhaushalt
Auflösung Sonderposten
Sachkostenzuschuss Stadt Leipzig - Ortschaftsservic
Lohnkosten Stadt Leipzig - soziale Teilhabe
Sachkosten Stadt Leipzig - soziale Teilhabe
21
5
5
5
5
21
21
21
1.191
282
282
282
344
1.496
1.496
0
63
16
16
16
16
63
63
0
278
70
70
70
70
278
278
278
Projekt ASW
91
23
23
23
23
91
91
91
Arbeitsmarktorientierte Familienhilfe
56
14
14
14
14
56
56
56
Schuldnerberatung
10
2
2
2
2
10
10
10
Zuschuss Asylkonzept
Zuschuss ESF Leipziger Westen
177
44
44
44
44
177
177
177
FAV - Verwaltungskosten
29
7
7
7
7
29
29
29
Teilhabe - Verwaltungskosten
27
7
7
7
7
27
27
0
ESF - Verwaltungskosten
31
8
8
8
8
31
0
0
Asyl - Sozialpädagogen
97
24
24
24
24
97
97
97
Asyl - Sachkosten
10
2
2
2
2
10
10
10
0
120
30
30
30
30
120
120
164
172
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
29
7
7
7
7
13
0
0
soziale Teilhabe - Sozialpädagogen
übrige
5a.
Quartal 2
2016
5.114
Zuschuss - ESF
4.
Quartal 1
2016
UP RHB und bezogene Waren
Lfd.
Nr.
Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
Angaben in vollen TEURO
Ist
2014
Erwartung
2015
Planjahr
2016
Materialaufwand
5b.
UP bezogene Leistungen
8.
UP Sonstige betriebliche Aufwendungen
Verwaltung
Quartal 1
2016
Quartal 2
2016
Quartal 3
2016
Quartal 4
2016
Folgejahre
2018
2017
2019
29
7
7
7
7
13
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1.050
1.126
1.356
339
339
339
339
1.365
1.325
1.211
81
82
82
21
21
21
21
82
82
52
105
79
20
20
20
20
59
59
59
Zuführung zu Sonderposten für Investitionen
Mehraufwandsentschädigung - AGH-MAE
431
467
499
125
125
125
125
499
499
499
Sachkosten - AGH-MAE
221
225
192
48
48
48
48
192
192
192
Sachkosten - sozialpäd. Betreuung
125
22
14
4
4
4
4
16
18
14
48
30
21
5
5
5
5
21
21
21
9
25
25
6
6
6
6
25
25
25
122
0
0
0
0
0
0
0
0
0
63
16
16
16
16
63
63
0
Sachkosten - FAV/EGZ
Sachkosten - Ortschaftsservice
Sachkosten - BA
Sachkosten - soziale Teilhabe
Mehraufwandsentschädigung - AGH-Asyl
Sachkosten - AGH-Asyl
0
0
0
0
0
0
0
0
96
24
24
24
24
96
96
96
Mehraufwandsentschädigung - ESF Westen
19
5
5
5
5
19
19
19
Sachkosten - ESF Westen
94
23
23
23
23
94
94
94
Weiterbildung/IT Anwendung Sachkosten
28
7
7
7
7
28
28
2
Asyl - Sozialpädagogen
97
24
24
24
24
97
97
97
Asyl - Sachkosten
10
2
2
2
2
10
10
10
projektbezogene Mittel
30
8
8
8
8
62
20
30
6
2
2
2
2
0
0
0
übrige
16
170
Spartenvergleich Plan
Lfd.
Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
Nr.
Angaben in vollen TEURO
1.
Umsatzerlöse
2.
Bestandsveränderungen FE/UE
Overhaed
Coach
FAV
AGH MAE
Sonstige
soziale TH
ESF
0
44
2.631
1.311
0
2.376
203
0
0
0
0
0
0
0
0
a) Bestandserhöhungen
0
0
0
0
0
0
0
0
b) Bestandsverminderungen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4.510
920
584
1.271
481
0
1.254
0
11.076
920
629
3.902
1.792
0
3.630
203
29
0
29
0
0
0
0
0
29
0
29
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
9.589
640
474
3.881
824
0
3.567
203
a) Löhne und Gehälter
7.991
533
395
3.234
687
0
2.972
170
b) soziale Abgaben
1.598
107
79
647
137
0
594
34
0
0
0
0
0
0
0
0
82
82
0
0
0
0
0
0
82
82
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1.356
195
121
21
956
0
63
0
20
3
5
0
12
0
0
0
Andere aktivierte Eigenleistungen
4.
Sonstige betriebliche Erträge
I.
Gesamtleistung
5.
Materialaufwand
a) RHB und bezogene Waren
b) bezogene Leistungen
Personalaufwand
- davon für Altersversorgung
7.
gesamt
6.566
3.
6.
3
Abschreibungen
a) auf immat. AV und auf SAV
b) auf VG des Umlaufvermögens
8.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
II.
Zwischenergebnis
9.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
1
1
0
0
0
0
0
0
10.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0
0
0
0
0
0
0
0
III.
Finanzergebnis
1
1
0
0
0
0
0
0
IV.
Ergebnis d. gewöhnl. Geschäftstätigkeit
21
4
5
0
12
0
0
0
11.
Außerordentliche Erträge
0
0
0
0
0
0
0
0
12.
Außerordentliche Aufwendungen
0
0
0
0
0
0
0
0
VI.
außerordentliches Ergebnis
0
0
0
0
0
0
0
0
13.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
14.
Sonstige Steuern
0
0
0
0
0
0
0
0
16
4
0
0
12
0
0
0
Ergebnis ohne Ergebnisabführung
5
0
5
0
0
0
0
0
15.
Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellsch.
0
0
0
0
0
0
0
0
16.
Auf Grund Gewinnabf.vertages abgef. Gewinn
0
0
0
0
0
0
0
0
17.
abgeführter Verlust
0
0
0
0
0
0
0
0
VII.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
5
0
5
0
0
0
0
0
Gesamtaufwendungen
11.072
921
624
3.902
1.792
0
3.630
203
Gesamterträge
11.077
921
629
3.902
1.792
0
3.630
203
Bilanz
2016
Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
Ist
2014
Pos. Angaben in vollen TEURO
Aktiva
A. Anlagevermögen
Erwartung
2015
Planjahr
2016
bis 2019
Folgejahre
2018
2017
2019
245
220
217
204
184
5
4
3
1
0
0
240
216
214
202
184
177
1.760
1.169
1.177
1.191
1.200
1.209
II. FForderungen und sonst. Vermögensgegenstände
1.760
1.168
1.176
1.190
1.199
1.208
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
122
70
70
70
70
70
1.621
1.078
1.086
1.100
1.109
1.118
17
20
20
20
20
20
1
1
1
1
1
1
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
177
III. Finanzanlagen
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
3. Ford. geg. Unt., mit denen Beteiligungsverh. besteht
4. Ford. geg. Gesellsch./an die Gemeinde/and. Eigenbetr.
5. Sonstige Vermögensgegenstände
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
C. Rechnungsabgrenzungsposten
9
10
10
10
10
10
2.014
1.399
1.404
1.405
1.394
1.396
922
928
933
943
951
958
26
26
26
26
26
26
II. Kapitalrücklage
291
291
291
291
291
291
III. Allgem. und zweckgeb. Rücklagen
355
355
355
355
355
355
0
0
0
0
0
0
278
Summe Aktiva
Passiva
A. Eigenkapital
I.
Gezeichnetes Kapital/festgesetztes Kapital/Stammkapital
IV. Gewinnrücklagen
1. Satzungsmäßige Rücklagen
2. Andere Gewinnrücklagen
V. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
57
250
256
261
271
VI. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
193
6
5
10
8
7
B. Sonderposten zur Finanzierung des SAV
229
205
205
195
178
171
229
205
205
195
178
171
53
53
53
53
53
53
53
53
53
53
53
53
652
154
154
154
154
154
546
60
60
60
60
60
9
10
10
10
10
10
13
2
2
2
2
2
82
1.
Sonderposten aus nichtöffentlichen Fördermitteln
C. Rückstellungen
1.
Steuerrückstellungen
2.
Sonstige Rückstellungen
D. Verbindlichkeiten
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
3.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.
6.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unt.
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
Verbindlichkeiten ggü. Gemeinde/and. Eigenbetrieben
7.
Sonstige Verbindlichkeiten
5.
E. Rechnungsabgrenzungsposten
Summe Passiva
84
82
82
82
82
159
60
60
60
60
60
2.014
1.399
1.404
1.405
1.395
1.395
Finanzplan
(in Anlehnung an DRS 21 direkt)
Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
B
Lfd.
Nr.
1.
+
+
+
+
+
+
-/+
+/2.
+
+
+
+
+
+
+
+
+/3.
+
Angaben in vollen TEURO
Laufende Geschäftstätigkeit
Einzahlung von Kunden f. Verkauf Erzeugnisse, Waren u. DL
Einzahlung aus Zuwendungen der Stadt Leipzig aus
Ergebnishaushalt
Einzahlung aus Zuwendungen der Stadt Leipzig aus
Finanzhaushalt
Einzahlung aus Zuwendungen Dritter
Auszahlung an Lieferanten und Beschäftigte
Auszahlung aus Rückzahlungen von Zuwendungen
Sonstige Einzahlungen, die nicht der Inv./Fin.tätigkeit
zuzuordnen sind
Sonstige Auszahlungen, die nicht der Inv./Fin.tätigkeit
zuzuordnen sind
Einzahlung aus außerordentlichen Posten
Auszahlung aus außerordentlichen Posten
Ertragssteuerzahlungen
Sonstige Einzahlungen und Auszahlungen
Mittelzu-/-abfluss aus lfd. Geschäftstätigkeit
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Abgängen immat. AV
Auszahlungen für Investitionen immat. AV
Einzahlungen aus Abgängen SAV
Auszahlungen für Investitionen SAV
Einzahlungen aus Abgängen FAV
Auszahlungen für Investitionen FAV
Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis
Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis
Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen
der kurzfristigen Finanzdisposition
Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen
der kurzfristigen Finanzdisposition
Einzahlungen aus außerordentlichen Posten
Auszahlungen aus außerordentlichen Posten
Erhaltene Zinsen
Erhaltene Dividenden
Sonstige Einzahlungen und Auszahlungen
Mittelzu-/-abfluss aus Investitionstätigkeit
Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus EK-Zuführungen der Stadt Leipzig
2016
Ist
2014
bis
2019
Erwartung
2015
Planjahr
2016
Folgejahre
2018
2017
2019
5.038
3.205
6.566
6.587
6.362
3.986
1.940
1.823
4.352
4.657
4.626
2.920
90
90
79
59
59
59
-7.110
-5.174
-10.895
-11.216
-10.963
-6.883
3
16
1
1
1
1
-17
-16
-16
-16
-16
-16
-57
-55
87
72
70
68
2
-89
1
-105
-79
-59
-59
-59
-87
-104
-79
-59
-59
-59
0
-144
1.330
1.185
1.184
1
0
-159
1.185
1.026
1.025
1
0
8
1.026
1.034
1.033
1
0
13
1.034
1.047
1.046
1
0
11
1.047
1.058
1.057
1
0
9
1.058
1.067
1.066
1
+ Einzahlungen aus EK-Zuführungen von anderen Gesellschaftern
- Auszahlungen aus EK-Herabsetzung der Stadt Leipzig
Auszahlungen aus EK-Herabsetzung an übrige
Unternehmenseigner
Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten der
+
Stadt Leipzig
Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten Dritter
+
und Begebung von Anleihen
Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten der Stadt
Leipzig
Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten Dritter
und Anleihen
Einzahlung aus erhaltenenen Zuschüssen/Zuwendungen der
+
Stadt Leipzig
+ Einzahlung aus erhaltenenen Zuschüssen/Zuwendungen Dritter
+
-
Rückzahlungen von Zuwendungen
Einzahlungen aus außerordentlichen Posten
Auszahlungen aus außerordentlichen Posten
gezahlte Zinsen
- Auszahlungen an die Gesellschafterin Stadt Leipzig
Auszahlungen an übrige Unternehmenseigner und
Minderheitsgesellschafter
+/- Ein- u. Auszahlungen aus Ergebnisabführungsvertrag
-
+/- Sonstige Ein- u. Auszahlungen
4.
Mittelzu-/-abfluss aus Finanzierungstätigkeit
Zahlungswirksame Veränd. der Finanzmittel
Finanzmittelbest. Anfang d. Periode (inkl. Cash-Pool)
Finanzmittelbestand Ende d. Periode (inkl. Cash-Pool)
Bestand Cash-Pool am Ende der Periode
liquide Mittel (ohne Cash-Pool)
Liquidität
(in Anlehnung an DRS 21 direkt)
Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
2016
Lfd. Nr. Planung der Geldein- und auszahlungen
Planjahr
1.
Laufende Geschäftstätigkeit
6.566
Einzahlung von Kunden f. Verkauf Erzeugnisse, Waren u. DL
+ Einzahlung aus Zuwendungen der Stadt Leipzig aus Ergebnishausha 4.352
+ Einzahlung aus Zuwendungen der Stadt Leipzig aus Finanzhaushal
79
+ Einzahlung aus Zuwendungen Dritter
0
- Auszahlung an Lieferanten und Beschäftigte
-10.895
- Auszahlung aus Rückzahlungen von Zuwendungen
0
Sonstige Einzahlungen, die nicht der Inv./Fin.tätigkeit
+
1
zuzuordnen sind
Sonstige Auszahlungen, die nicht der Inv./Fin.tätigkeit
+
-16
zuzuordnen sind
+ Einzahlung aus außerordentlichen Posten
0
- Auszahlung aus außerordentlichen Posten
0
-/+ Ertragssteuerzahlungen
0
+/- Sonstige Einzahlungen und Auszahlungen
0
1.3.
Mittelzu-/-abfluss aus lfd. Geschäftstätigkeit
87
2.
Investitionstätigkeit
+ Einzahlungen aus Abgängen immat. AV
0
- Auszahlungen für Investitionen immat. AV
0
+ Einzahlungen aus Abgängen SAV
0
- Auszahlungen für Investitionen SAV
-79
+ Einzahlungen aus Abgängen FAV
0
- Auszahlungen für Investitionen FAV
0
+ Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis
0
- Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis
0
Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen
+
0
der kurzfristigen Finanzdisposition
Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen
0
der kurzfristigen Finanzdisposition
+ Einzahlungen aus außerordentlichen Posten
0
- Auszahlungen aus außerordentlichen Posten
0
+ Erhaltene Zinsen
0
+ Erhaltene Dividenden
0
+/- Sonstige Einzahlungen und Auszahlungen
0
2.3.
Mittelzu-/-abfluss aus Investitionstätigkeit
-79
Angaben in vollen TEURO
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
Sept.
Okt.
Nov.
Dez.
547
1.065
547
290
547
290
20
547
290
547
290
547
290
20
547
390
547
290
547
290
20
547
290
547
290
547
290
20
-867
-867
-867
-867
-867
-867
-867
-867
-867
-867
-1.360
-867
745
-30
0
0
0
0
-4
-4
-4
-4
-14
-30
-30
-20
0
0
-20
-14
70
-30
-20
0
0
-20
-14
-30
-523
-20
0
0
-20
-14
-20
0
0
-20
Angaben in vollen TEURO
Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
Lfd. Nr. Planung der Geldein- und auszahlungen
3.
Finanzierungstätigkeit
+ Einzahlungen aus EK-Zuführungen der Stadt Leipzig
Planjahr
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
Sept.
Okt.
Nov.
Dez.
0
+ Einzahlungen aus EK-Zuführungen von anderen Gesellschaftern
0
- Auszahlungen aus EK-Herabsetzung der Stadt Leipzig
Auszahlungen aus EK-Herabsetzung an übrige
Unternehmenseigner
Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten der
+
Stadt Leipzig
Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten Dritter
+
und Begebung von Anleihen
Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten der Stadt
Leipzig
Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten Dritter
und Anleihen
Einzahlung aus erhaltenenen Zuschüssen/Zuwendungen der
+
Stadt Leipzig
0
+ Einzahlung aus erhaltenenen Zuschüssen/Zuwendungen Dritter
0
+
-
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Rückzahlungen von Zuwendungen
Einzahlungen aus außerordentlichen Posten
Auszahlungen aus außerordentlichen Posten
gezahlte Zinsen
Auszahlungen an die Gesellschafterin Stadt Leipzig
Auszahlungen an übrige Unternehmenseigner und
Minderheitsgesellschafter
+/- Ein- u. Auszahlungen aus Ergebnisabführungsvertrag
+/- Sonstige Ein- u. Auszahlungen
3.3.
Mittelzu-/-abfluss aus Finanzierungstätigkeit
4.
Zahlungswirksame Veränd. der Finanzmittel
Finanzmittelbest. Anfang d. Periode (inkl. Cash-Pool)
0
0
0
8
1.026
0
745
1.026
0
-30
1.771
0
-34
1.741
0
-30
1.708
0
-30
1.678
0
-34
1.648
0
70
1.614
0
-30
1.684
0
-34
1.654
0
-30
1.621
0
-523
1.591
0
-34
1.068
Finanzmittelbestand Ende d. Periode (inkl. Cash-Pool)
1.034
1.771
1.741
1.708
1.678
1.648
1.614
1.684
1.654
1.621
1.591
1.068
1.034
Bestand Cash-Pool am Ende der Periode
liquide Mittel (ohne Cash-Pool)
1.033
1
1.770
1
1.740
1
1.707
1
1.677
1
1.647
1
1.613
1
1.683
1
1.653
1
1.620
1
1.590
1
1.067
1
1.033
1
0
Investitionen
2016
Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
Lfd.
Nr. Bezeichnung
Fortführung von Ersatzinvestitionen
Investitionen in GWG
Summe übrige Investitionsproj. 2017
Summe übrige Investitionsproj. 2018
Summe übrige Investitionsproj. 2019
Summe gesamt
Finanzierung durch:
Zuwendungen Stadt Leipzig
Zuwendungen Dritter (ohne Stadt Leipzig)
Kreditaufnahme
Eigenanteil
Gesamt
453
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
453
Erwartg.
bis incl.
2014
Erwartg.
Planjahr
2015
2016
bis
2019
Angaben in vollen TEURO
Investitionsbeträge je Projekt
Folgejahre
restl.
2017
2018
2019
Jahre
59
59
59
91
105
79
91
105
79
59
59
59
436
77
102
79
59
59
59
17
14
2
0
0
0
0
0
0
Lfd.
Nr.
1.
2.
3.
4.
Haushaltsrelevante Positionen für die Stadt Leipzig
Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
Angaben in vollen TEURO
Veränderung Eigenkapital
Erhöhung (+)/ Verminderung (-) Eigenkapital
Investitionszuschüsse
Einzahlung aus Investitionszuschüssen
Zuschüsse
Ertrag aus Zuschüssen
Einzahlung aus Zuschüssen
weitere Ansätze
Ertrag aus weitere Ansätze
Aufwand aus weitere Ansätze
Einzahlung aus weitere Ansätze
Auszahlung aus weitere Ansätze
2016
Ist
2014
Erw.
2015
Planjahr
2016
bis
2019
Folgejahre
2018
2017
2019
193
6
5
10
8
7
90
90
79
59
59
59
1.699
1.940
1.823
1.823
3.601
3.601
3.906
3.906
3.906
3.906
2.200
2.200
Personal
2016
bis
2019
Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
Ist
2014
ZeilenNr.
A. Entwicklung der Beschäftigungsverhältnisse
Beschäftigte Personen
zum Ende des Zeitraumes
B. Durchschnittliche Anzahl
Beschäftigte Personen
Vollzeitäquivalente (VZÄ) / Vollkräfte (VK)
Auszubildende
C: Aufgliederung der VZÄ / VK
Angaben in Vollzeitäquivalenten
(Krankenhäuser in Vollkräften)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
Betriebsleiter
Festangestellte
geringfügig Beschäftigte
Mitarbeiter sozialpäd. Betreuung
AGH-MAE
Koordinatoren
FAV/EGZ
Bürgerarbeit
ESF
Fachkraft
Erwartg.
2015
Planjahr
2016
152
722
721
713
500
598,16
424,08
401,00
270,84
955,25
650,90
954,25
649,90
946,25
643,50
733,25
468,00
Ist
2014
Planjahr
2016
Erwartg.
2015
1,00
9,00
0,40
4,00
189,41
13,44
93,31
112,69
0,83
1,00
10,00
1,38
5,00
156,15
14,38
81,93
0,00
0,00
1,00
Koordinatoren Asyl
D: Stellenübersicht nach
§ 21 Sächs EigBVO
Stellen
Nachrichtlich:
Beamte
2019
230
soziale Teilhabe
Sozialpädagogen soziale Teilhabe
Anleiter soziale Teilhabe
Asyl
Sozialpädagogen Asyl
ESF Leipziger Westen
ESF Leipziger Westen Anleiter
ESF Leipziger Westen Verwaltung
ESF Leipziger Westen Sozialpäd. Modulleiter
Summe
darunter Teilzeitstellen
Folgejahre
2018
2017
424,08
270,84
vorgetatsehene
sächlich
besetzte
Stellen
besetzte
Stellen
Stellen
zum 30.6.
2014
2015
122
115
356
0,0
0,0
0,0
Folgejahre
2018
2017
2019
1,00
10,00
1,38
5,00
273,23
25,89
128,00
0,00
6,40
1,00
112,50
3,00
3,00
50,00
5,00
2,00
20,00
1,00
0,75
1,75
650,90
1,00
10,00
1,38
5,00
273,23
25,89
128,00
0,00
6,40
1,00
10,00
1,38
5,00
273,23
25,89
128,00
0,00
0,00
1,00
10,00
1,38
5,00
273,23
25,89
128,00
0,00
0,00
112,50
3,00
3,00
50,00
5,00
2,00
20,00
1,00
0,75
1,75
649,90
112,50
3,00
3,00
50,00
5,00
2,00
20,00
1,00
0,75
1,75
643,50
20,00
1,00
0,75
1,75
468,00
geplante
Stellen
2016
306
geplante
Stellen
2017
305
geplante
Stellen
2018
299
geplante
Stellen
2019
173
0,0
0,0
0,0
0,0
Leistungsdaten
Lfd. Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
Nr.
geförderte Arbeitnehmer nach SGB III
Beschäftigte AGH - Entgelt
Koordinatoren AGH-Mehraufwand
Beschäftigte "NKF"
Beschäftigte AGH - Mehraufwand
Beschäftigte "Job-Starter"
Beschäftigte "ESF"
Beschäftigte "Kommunal-Kombi"
Beschäftigte "Bürgerarbeit"
Beschäftigte sozialpäd. Betreuung
Beschäftigte FAV/EGZ
Asylkonzept
soziale Teilhabe
ESF Leipziger Westen
Coaching
2016
Ist
2014
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
Erwartung
2015
48
745
200
5
274
0
0
28
0
527
0
0
0
0
5
172
145
Planjahr
2016
bis
Quartal 1
2016
Quartal 2
2016
Quartal 3
2016
Quartal 4
2016
2019
Folgejahre
2018
2017
2019
0
0
53
0
921
12
43
47
43
45
45
45
254
760
798
718
900
900
900
0
0
0
5
160
57
156
43
5
160
57
156
43
5
160
57
156
43
5
160
57
156
43
5
160
57
156
43
5
160
57
156
43
5
160
5
160
156
43
43
Stellungnahme
ENTFRISTUNG DER INTEGRATIONSBERATER IM KOMMUNALEN
EIGENBETRIEB LEIPZIG/ENGELSDORF (KEE)
Stand: 05.08.2015
bbvl
Inhaltsverzeichnis
1
2
3
Zielstellung ........................................................................................................................... 3
Vorbemerkung ..................................................................................................................... 3
Inhaltliche Aspekte .............................................................................................................. 3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
Organisation und Leistungsumfang ..................................................................................... 3
Weiterbildungen .................................................................................................................. 4
Ausschreibungsmanagement .............................................................................................. 5
Vermittlung .......................................................................................................................... 5
Zukünftige Entwicklungen ................................................................................................... 6
Arbeitsmarktsituation für Integrationsberater ................................................................... 7
4
Haushaltsrelevante Aspekte ................................................................................................ 7
4.1
4.2
4.3
Zuschussentwicklung ........................................................................................................... 7
Kostenentwicklung .............................................................................................................. 9
Ergebnisentwicklung ........................................................................................................... 9
5
Fazit und Empfehlung ........................................................................................................ 10
bbvl – Entfristung der Integrationsberater im KEE
Seite 2
1
Zielstellung
Die Betriebsleitung hat die bbvl beauftragt einen Kurzbericht zur Entfristung der Integrati‐
onsberater zu erstellen. Hierbei sollen unterschiedliche Aspekte in Bezug auf die Integrati‐
onsberater in den Abwägungsprozess aufgenommen werden. Ziel ist es, die bisherigen Ent‐
wicklungen und Ergebnisse des Integrationsteams darzustellen und eine Empfehlung in Be‐
zug auf das zukünftige Beschäftigungsverhältnis zu formulieren.
2
Vorbemerkung
Infolge von Gesetzesänderungen erfolgte beim KEE in der Vergangenheit die zunehmende
Ausrichtung auf die öffentliche Förderung von arbeitsmarktfernen Erwerbslosen. Hierzu zäh‐
len Personen, deren Zugangschancen aufgrund von unterschiedlichen Problemlagen im Ver‐
gleich zu anderen Arbeitssuchenden geringer ausfallen. Trotz der insgesamt sinkenden Ar‐
beitslosenquote hat der spezielle Personenkreis geringe Integrationserwartungen und ist nur
geringfügig rückläufig.
Zur Behebung der Integrationshemmnisse der Teilnehmer entwickelte der KEE modulare
Förderkonzepte bezogen auf Beschäftigungsfelder, sozialpädagogische Unterstützung sowie
gesundheitsbezogene Ansätze.
Auf Grund der Entwicklungen werden seit dem Jahr 2012 fünf Mitarbeiter für die individuelle
und sozialpädagogische Betreuung der Teilnehmer eingesetzt. Damit wurde ein Teil der Ei‐
gentümerziele aus dem Jahr 2009 umgesetzt. Die Integrationsberater befinden sich seither
in einem befristeten Arbeitsverhältnis mit dem KEE.
Gemäß § 7 Absatz 2 der Betriebssatzung wird der Betriebsleitung die Einstellung, Anstellung,
Entlassung sowie Ein‐ und Umgruppierung des Personals des Eigenbetriebs unter Beachtung
der Maßgaben des Stellenplans nach § 10 Abs. 3 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung
übertragen. Die zu entfristeten Integrationsberater sind bereits im Stellenplan der Stadt
Leipzig enthalten. Der Einbezug des Stadtrates zur Entfristung der fünf Stellen im Rahmen
der Wirtschaftsplanung erfolgt auf freiwilliger Basis der Eigenbetriebsleitung.
3
Inhaltliche Aspekte
3.1 Organisation und Leistungsumfang
Die fünf Integrationsberater sind im Eigenbetrieb im Bereich II – Sozialpädagogische Unter‐
stützung und Jobcoaches ─ der Projektkoordination für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
und sozialpädagogische Hilfen, dem Betriebsleiter sowie dem kaufmännischen Leiter unter‐
stellt. Das Team setzt sich zusammen aus:
bbvl – Entfristung der Integrationsberater im KEE
Seite 3
▪
einer Leiterin Fachteam Integration,
▪
einem Projektkoordinator und
▪
und drei Integrationsberater/‐innen.
Mit der Einführung der sozialpädagogischen Betreuung wurde insbesondere auf Teilnehmer
für den zweiten Arbeitsmarkt abgezielt. Das Betreuungsangebot und somit auch das Aufga‐
benspektrum sind seither stetig angestiegen.
Der Leistungsumfang von nunmehr 33 Modulen kann in fünf übergreifende Bereiche einge‐
teilt werden:
▪
Förderung von Schlüsselkompetenzen,
▪
Förderung gesundheitlicher Ressourcen im Arbeitskontext,
▪
Berufs‐ und Ausbildungsorientierung,
▪
assistierende Vermittlung,
▪
Stabilisierung bei Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses.
Neben der Durchführung von Einzel‐ und Gruppencoachings entwickeln die Integrationsbe‐
rater neue Aufgabenfelder im Kontext der SGB V, VIII, XII und weitere Präventionsangebote,
um ein allumfassendes Leistungsangebot für die Zielgruppen zu schaffen. Hierzu zählen bei‐
spielsweise der Erziehungsbeistand als Hilfe zur Erziehung und die Sozialpädagogische Fami‐
lienhilfe nach dem SGB VIII sowie die Schuldnerberatung.
Hieraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Fachkenntnisse, insbesondere die Rechts‐
vorschriften im Kontext der Beschäftigungsförderung, Bestimmungen der Agentur für Arbeit
und anderer Fördermittelgeber, Dienstanweisungen der Stadt und des Betriebes. Außerdem
sind Erfahrungen in der Projektbeantragung, ‐entwicklung und ‐gestaltung notwendig.
Neben den bereits beschriebenen Aufgaben übernimmt das Team Unterstützungstätigkeiten
im Bereich IT sowie die Erstellung und digitale Bearbeitung von Bewerbungsfotos für die
Teilnehmer. Zudem führen die Integrationsberater EDV‐Inhouseschulungen (MS Office,
Microsoft) durch.
3.2 Weiterbildungen
Mit der Bestätigung des weiteren Ausbaus der sozialpädagogischen Betreuung im Rahmen
der Evaluierung der Eigentümerziele im Jahr 2014 wurden seitens des KEE die Qualifizie‐
rungsmaßnahmen der Integrationsberater verstärkt, um den Angebotsumfang zu erweitern.
Dafür sind in den vergangenen Jahren folgende Kosten angefallen:
bbvl – Entfristung der Integrationsberater im KEE
Seite 4
Kosten
2013
27.844,00 €
2014
22.685,50 €
Mai 2015
17.850,00 €
Die durchschnittlichen Zertifizierungskosten je Integrationsberater liegen bei ca. 4.500 €. Die
Zertifizierungsmaßnahmen sind personengebunden. Daraus resultiert das Risiko, dass bei
Fluktuation erneut Kosten zur Qualifikation neuer Mitarbeiter notwendig sind. Zudem ergibt
sich insoweit ein wirtschaftliches Risiko für den KEE und in der Stadt Leipzig, als das die Er‐
bringung der entsprechenden Maßnahmen nicht mehr gewährleisten werden kann.
Zusätzlich muss festgestellt werden, dass insbesondere im Ausschreibungsverfahren der
Nachweis der Träger‐ sowie Mitarbeiterqualifizierung Grundvoraussetzung für eine erfolg‐
reiche Ausschreibungsteilnahme darstellen.
Zusätzlich gehen mit den steigenden Weiterbildungs‐ und Zertifizierungskosten höhere
Chancen zur erfolgreichen Akquisition von Drittmitteln vom Jobcenter oder dem Europäi‐
schen Sozialfond einher.
3.3 Ausschreibungsmanagement
Im Rahmen des Ausschreibungsmanagements übernehmen die Integrationsberater die Pro‐
jektbeantragung, ‐entwicklung und ‐gestaltung. Die Entwicklung der Einwerbung von Dritt‐
mitteln verdeutlicht den zunehmenden Stellenwert der sozialpädagogischen Betreuung im
KEE:
Drittmittel
2013
65.387,43 €
2014
166.873,21 €
Mai 2015
249.717,96 €
Die Integrationsberater haben bisher erfolgreich an Ausschreibungen für arbeitsmarktpoliti‐
sche Maßnahmen teilgenommen und konnten bis Mai 2015 Drittmittel in Höhe von insge‐
samt 249.717,96 € akquirieren. In diesem Jahr nimmt der KEE bisher an Ausschreibungen zu
zwölf Maßnahmen teil (Vorjahr insgesamt zehn). Mit dem weiteren Ausbau der sozialpäda‐
gogischen Betreuung in den Folgejahren wird das Akquisitionsvolumen voraussichtlich wei‐
ter ansteigen.
Für den Zeitraum 2016 bis 2020 konnte bereits nach Angaben des KEE ein weiteres ESF‐
Projekt (ESF W.E.S.T.) mit einem Umfang von 1,5 Mio. € eingeworben werden. Hierdurch
fließen dem KEE voraussichtlich bis 2020 jährlich Drittmittel in Höhe von 300 T€ zu. Für den
Start des Projekts ist das erste Quartal 2016 vorgesehen.
3.4 Vermittlung
Die Erweiterung des Angebots der sozialpädagogischen Betreuung spiegelt sich ebenso in
der Entwicklung der Teilnehmerzahlen wider. Zudem kann eine steigende Vermittlung sowie
bbvl – Entfristung der Integrationsberater im KEE
Seite 5
Integrationsquote verzeichnet werden. Im ersten Halbjahr 2015 setzt den bisherigen Trend
fort.
Betreute Teilnehmer
Vermittlung
Quote
2012
200
39
19,50 %
2013
203
40
19,70 %
2014
288
58
20,14 %
Mai 2015
211
42
19,91 %
Bei einer Analyse der Integrationsquote je Maßnahme zeigt sich, dass insbesondere die
Maßnahmen AGH MAE1, FAV2, Bürgerarbeit sowie das ESF‐Projekt eine Vermittlungsquote
von mindestens 45 Prozent aufweisen.
Im Rahmen einer Untersuchung zur Nachhaltigkeit der Integrationen im März 2014 in Form
von Telefoninterviews durch den KEE konnte aufgezeigt werden, dass mehr als 50 Prozent
der integrierten Teilnehmer sich noch in Beschäftigung (Teil‐ und Vollzeit) befanden, wobei
davon 43 Prozent keine Leistungen mehr erhielten. Daraus ergeben sich indirekte Einspa‐
rungen durch den KEE für die Stadt Leipzig in Höhe von 78 T€ durch den Wegfall von Leis‐
tungen zu den Kosten der Unterkunft (KdU).3
In einer weiterführenden Untersuchung im Juli 2015 durch den KEE wurden 57 Teilnehmer,
die nach März 2014 integriert wurden, zum Stand der Beschäftigung und dem Zeitraum ohne
Leistungsbezug befragt. Auf Grundlage der ermittelten befristeten und unbefristeten Ar‐
beitsverhältnisse konnten für das Jahr 2014 insgesamt 298 Beschäftigungsmonate ohne Leis‐
tungsbezug ermittelt werden. Bei einem durchschnittlichen KdU‐Satz in Höhe von 315 € je
Monat ergeben sich Gesamteinsparungen für die Stadt Leipzig in Höhe von 234.475 €. Hier‐
bei ist zu beachten, dass nur eine Teilmenge der Teilnehmer in die Berechnung einbezogen
wurde, so dass unter Berücksichtigung aller Integrationen mit einem weitaus höheren Betrag
zu rechnen ist.
Die Berechnungen zeigen, dass aus der sozialpädagogischen Betreuung bisher eine erwiese‐
ne indirekte Mindestersparnis für die Stadt Leipzig in Höhe von insgesamt 312.475 € resul‐
tiert.
3.5 Zukünftige Entwicklungen
Derzeit erstellt der KEE auf Grundlage der Evaluierung der Eigentümerziele vom Dezember
2014 das strategische Unternehmenskonzept. Gemäß den Eigentümerzielen wird ein Ausbau
der sozialpädagogischen Betreuung angestrebt.
Das Bundesprogramm "Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern" befindet sich momen‐
tan in der Beratungsfolge der Stadt Leipzig. Die dritte Säule des Projekts schließt sozialpäda‐
1
Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsentschädigung.
Förderung von Arbeitsverhältnissen.
3
Durchschnittlicher KdU‐Satz für die Jahre 2012 bis März 2014 in Höhe von 293 € pro Monat.
2
bbvl – Entfristung der Integrationsberater im KEE
Seite 6
gogische Betreuung ein, die zum Teil in kommunaler Trägerschaft im Zeitraum drittes Quar‐
tal 2015 bis Ende 2018 realisiert werden soll. Voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2016
startet das ESF‐Projekt W.E.S.T mit einer Laufzeit bis einschließlich 2020.
Zudem werden bereits erste Maßnahmen zur Umsetzung der Eigentümerziele, die gleichzei‐
tig im strategischen Unternehmenskonzept Berücksichtigung finden, erarbeitet (bspw. die
Schuldnerberatung).
3.6 Arbeitsmarktsituation für Integrationsberater
Bisher konnten die Arbeitsverträge durch die Befristung erst im Dezember ausgehändigt
werden. Hieraus resultiert ein Fluktuationsrisiko, da die Integrationsberater ab der Meldung
bei der Bundesagentur für Arbeit (drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses) der Ver‐
mittlung zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund wurde seitens der bbvl eine Analyse des
Leipziger Arbeitsmarktes für Sozialpädagogen durchgeführt. Das Suchergebnis bei der Job‐
börse der Agentur für Arbeit am 20.07.2015 listet 168 offene Stellen für Sozialarbeiter sowie
Sozialpädagogen jeweils mit Studienabschluss. Die Analyse der Stellenangebote ergab, dass
mehr als zehn Stellenangebote für Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeiter im Bereich der Be‐
schäftigungsförderung in Leipzig und der näheren Umgebung vorhanden sind.
Die Arbeitgeber suchen überwiegend Sozialpädagogen mit umfassenden Erfahrungen im Be‐
reich der Beschäftigungsförderung. Mehr als die Hälfte der Stellen sind in Vollzeit und unbe‐
fristet, sodass diese für Bewerber sehr attraktiv sind.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass eine Nachfrage nach dem Know‐how der Integrations‐
berater des KEE am Arbeitsmarkt vorhanden ist. Durch die späte Verlängerung der Befris‐
tung zum Jahresende und der daraus resultierenden Unsicherheit für die Integrationsberater
besteht die Gefahr, dass die S Integrationsberater sich bereits im letzten Quartal des Jahres
auf andere Stellen bewerben und zu einem anderen Träger wechseln. Bis zu einer Neubeset‐
zung durch einen geeigneten Bewerber und dessen Qualifikation kann die Ergebnis‐ und
Durchführungsqualität gegebenenfalls nicht den Anforderungen entsprechen.
4
Haushaltsrelevante Aspekte
4.1 Zuschussentwicklung
Der KEE erhält zur Deckung der Kosten im Overheadbereich (Verwaltungskosten) einen städ‐
tischen Zuschuss aus dem Ergebnishaushalt. Im Rahmen der Umsetzung der Eigentümerziele
wurden im Jahr 2012 vier Integrationsberater und im Jahr 2013 eine fünfte Integrationsbera‐
terin eingestellt, gleichläufig erfolgte im Jahr 2012 eine Zuschusserhöhung um 200 T€, um
die Personal‐ und Sachkosten für die sozialpädagogische Betreuung zu gewährleisten.
bbvl – Entfristung der Integrationsberater im KEE
Seite 7
Ergebnishaushalt
Verwaltungskosten
Zuschüsse für be‐
schäftigungspolitische
Maßnahmen
Finanzhaushalt
Investitionen
2012
2013
2014
2015
Plan 2016
800.000 €
790.000 €
813.000 € 1.080.000 €
790.000 €
980.000 €
875.000 €
k. A.
875.000 €
k. A.
90.000 €
90.000 €
79.000 €
90.000 €
90.000 €
Im Jahr 2015 erfolgte eine weitere Zuschusserhöhung im Overheadbereich von 85 T€ um die
unbefristete Stelle des kaufmännischen Leiters sowie die Tariferhöhungen der vorangegan‐
genen Jahre zu finanzieren. Die Erhöhung erfolgt für die Stadt Leipzig insoweit kostenneut‐
ral, als dass die Zuschüsse für auslaufende mehrjährige beschäftigungspolitische Maßnah‐
men sanken.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung erfolgt eine Absenkung des Investitionszuschusses
ab dem Jahr 2016 auf 79 T€. Für das Jahr 2018 ist eine weitere Reduzierung auf 59 T€ vorge‐
sehen.
Die Entfristung des Integrationsteams erfolgt haushaltsneutral, da keine Zuschusserhöhung
(Verwaltungskosten) beabsichtigt ist. Die Mitarbeiter werden über den bereits bestehenden
Zuschuss der Stadt Leipzig finanziert.
bbvl – Entfristung der Integrationsberater im KEE
Seite 8
4.2 Kostenentwicklung
Die Tabelle zeigt die Kostenentwicklung im Overheadbereich der vergangenen drei Jahre. Es
zeigt sich das der Anteil der Sparte sozialpädagogische Betreuung jährlich angestiegen ist.
Der Anteil von 23,37 % an den Overhead‐Gesamtkosten resultiert im Wesentlichen aus der
höheren Anzahl an Weiterbildungen sowie erhöhte Sachkosten für die Maßnahmen.
2012
Overheadbereich
Personalkosten
653.495,35 €
Sachkosten inkl. Ab‐
312.897,56 €
schreibung
SUMME
966.392,91 €
Anteil Sozialpädagogische Betreuung
Personalkosten
154.705,66 €
Sachkosten
23.862,69 €
SUMME
178.568,35
Anteil an Gesamtkosten
18,48 %
2013
2014
659.929,19 €
351.463,64 €
681.311,84 €
277.535,92 €
1.011.392,83 €
958.847,76
164.009,21 €
23.336,87 €
187.346,08 €
18,52 %
179.712,84 €
44.367,92 €
224.080,76 €
23,37 %
Den steigenden Kosten wirkt der KEE mit Kostensenkungspotentialen im Overheadbereich
entgegen. So soll zukünftig beispielsweise eine Anpassung der Trägerpauschalen in Höhe der
Personal‐ und Sachkosten vorgenommen werden. Zudem soll mit der Investition in die IT Inf‐
rastruktur im Jahr 2015 eine nachhaltige Absenkung der Sachkosten erfolgen.
Des Weiteren konnten durch die Nebentätigkeiten der Integrationsberater im Jahr 2015 bis‐
her weitere Kosteneinsparungen in Höhe von 14.669 € im KEE realisiert werden.
4.3 Ergebnisentwicklung
In den vergangenen Jahren konnte der KEE positive Jahresergebnisse erzielen. Der Anteil des
Spartenergebnisses der sozialpädagogischen Betreuung am Jahresergebnis des KEE im Jahr
2014 ist auf 45,22 % gestiegen und verdeutlicht den hohen Stellenwert der Integrationsbera‐
ter.
Jahresergebnis
Spartenergebnis Integrationsberater
Anteil am Jahresergebnis
2012
50.031,22 €
0 €
0 %
2013
129.354,13 €
0 €
0 %
2014
193.000,00 €
87.271,00 €
45,22 %
Anhand des Jahresergebnisses zeigt sich, dass die steigenden Kosten, die nicht über den Zu‐
schuss finanziert werden konnten, durch Ausschreibungen und Projekte gedeckt werden
können. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass das Fördergeschäft erheblichen Schwankun‐
gen unterliegen kann. Der Erfolg von Ausschreibungen sowie Projekten unterliegt einem ho‐
bbvl – Entfristung der Integrationsberater im KEE
Seite 9
hen Unsicherheitsfaktor. Da die Integrationsberater dem TVöD unterliegen, muss auch zu‐
künftig mit Steigerungen der Personalkosten gerechnet werden, sodass höhere Anstrengun‐
gen zur Deckung der nicht finanzierten Personalkosten nötig werden. Bisher war eine Kom‐
pensation jederzeit gewährleistet.
Zudem wird diesem Risiko durch die ständige Weiterentwicklung des Leistungsangebotes,
die Trägerzertifizierung und Qualifizierung der Integrationsberater sowie die steigende Teil‐
nahme an Ausschreibungsverfahren entgegengewirkt.
Im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Stadtrat wurden in der Ver‐
gangenheit zudem folgende zweckgebundenen Rücklagen gebildet.
Zweckgebundene Rück‐
lage
RL Umzug
RL Investition
RL Projekte
RL Personalaufstockung
31.12.2012
22.862,90 €
31.12.2013
128.881,31 €
31.12.2014
258.235,44 €
90.000 €
66.719,91 €
69.142,99 €
0€
14.961,18 €
0 €
128.881,31 €
0€
14.961,18 €
0 €
176.920,13 €
66.354,13 €
Im Februar 2013 erfolgte die Umwidmung der zweckgebundenen Rücklage für Investitionen
im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2012 in die zweckgebundenen Rücklagen
für personal‐ und sachgebundene Projekte im vollen Umfang. Mit dem Ratsbeschluss vom
10.12.2014 erfolgte die Einstellung des Jahresüberschusses 2013 in die zweckgebundene
Rücklage für personal‐ und sachgebundene Projekte (63.000 €) und für Personalaufsto‐
ckung/Einrichtung einer befristeten Stelle für Arbeitsschutz und Sicherheit (66.354,13 €).
Die angewachsenen zweckgebundenen Rücklagen für Projekte und Personalaufstockung sind
laut Ratsbeschluss bis zum Jahr 2016 zu verbrauchen. Nach der erfolgten Verwendung ist die
zweckgebundene Rücklage in die allgemeinen Gewinnrücklagen umzubuchen.
Insgesamt zeigt sich, dass die zweckgebundenen Rücklagen für personal‐ und sachgebunde‐
ne Projekte sowie die Personalaufstockung zur Kompensation von Mehraufwendungen bis
2016 zur Verfügung stehen. Die eingestellten Mittel werden nicht ausgeschöpft. Die Be‐
triebsleitung beabsichtigt den Zeitraum der Inanspruchnahme der Rücklagen für diesen
Zweck zu verlängern und den Jahresüberschuss von 193 T€, mit Zustimmung des Stadtrates,
den zweckgebunden Rücklagen zuzuführen, um gegebenenfalls notwendige Mehraufwen‐
dungen zu finanzieren.
5
Fazit und Empfehlung
Insgesamt lässt sich feststellen, dass der KEE den Ausbau der sozialpädagogischen Betreuung
gemäß den Eigentümerzielen erfolgreich umsetzt. Die sozialpädagogische Betreuung hat sich
bbvl – Entfristung der Integrationsberater im KEE
Seite 10
in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Baustein im KEE entwickelt, hierbei leistet
die Sparte einen wesentlichen Beitrag zum Jahresergebnis.
Die zuschussübersteigenden Mehraufwendungen im KEE konnten in der Vergangenheit
durch Drittmittel kompensiert werden. Hierbei nutzt der KEE die Möglichkeit, durch Förde‐
rungsinstrumente den städtischen Haushalt nicht zusätzlich zu belasten. Allerdings besteht
für den KEE das Risiko, dass bei sinkendem Ausschreibungs‐ und Projektvolumen die per‐
spektivisch steigenden Personalkosten nicht mehr ausreichend gedeckt werden können,
weshalb dieser Faktor nicht für eine Entfristung der Integrationsberater spricht. Dies ist bei
dem Spartenergebnis sowie den Jahresergebnissen der vorangegangenen Jahre nicht abseh‐
bar. Zeitgleich können mögliche nicht absehbare Mehraufwendungen durch die vom Stadt‐
rat bestätigten Rücklagen gedeckt werden. Durch den weiteren Aufbau von Sparten im KEE
soll eine Risikostreuung durch die Beseitigung von einseitigen Abhängigkeiten (Jobcenter
und zweiter Arbeitsmarkt) erfolgen.
Des Weiteren lässt sich feststellen, dass durch die erfolgreiche Teilnahme an Ausschreibun‐
gen für arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und die hohe sowie nachhaltigen Integration
der Teilnehmer durch die Einzelbetreuung und Projektarbeit Einsparungen und Einnahmen
für die Stadt Leipzig von insgesamt 562 T€ realisiert werden konnten. Diese indirekten Ein‐
sparungen bzw. Einnahmen spiegeln die hohe Qualität der Aufgabenwahrnehmung durch
die Integrationsberater wider.
Aus betrieblicher Sicht empfiehlt sich, zur Bewältigung der zukünftigen Aufgaben sowie zur
Gewährleistung einer weiterhin hohen Qualität der Aufgabenwahrnehmung, die Entfristung
der Integrationsberater.
Aus gesamtstädtischer Sicht zeigt sich, dass die Arbeit der Integrationsberater Einnahmen
und Einsparungen für die Stadt Leipzig generiert. Die bbvl empfiehlt die Entfristung der In‐
tegrationsberater erst nach dem Beschluss des strategischen Unternehmenskonzepts durch
den Stadtrat vorzunehmen, da dann die Konkretisierung der evaluierten Eigentümerziele
und somit die zukünftigen Handlungsfelder durch die Eigentümerin sichergestellt sind. Nach
Rücksprache mit der Betriebsleitung sind die erste Lesung des strategischen Unternehmens‐
konzepts im Betriebsausschuss im September 2015, der Beschluss durch den Betriebsaus‐
schuss und die anschließende Einbringung zum Beschluss in die Ratsversammlung im De‐
zember 2015 vorgesehen.
bbvl – Entfristung der Integrationsberater im KEE
Seite 11
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
1)
Stad
t
Leip
niedrig
nein
ja
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Stad
t
Leip
zig
01.1
5/01
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1