Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1040681.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
28.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:48

öffnen download melden Dateigröße: 1,2 MB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01909 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Betriebsausschuss Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit Ratsversammlung 16.12.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff Wirtschaftsplan des Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) für das Jahr 2016 Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan für den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) für das Wirtschaftsjahr 2016 mit folgenden Eckwerten: – Summe der Gesamterträge aus dem Erfolgsplan 11.077 T€ – Summe der Gesamtaufwendungen aus dem Erfolgsplan 11.072 T€ – Gewinn aus Endergebnis des Erfolgsplanes – Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 5 T€ 0 T€ 2. Die Ratsversammlung beschließt die Gewährung eines Kassenkredites in Höhe von 500 T€ zur Sicherung der Liquidität des KEE. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt 01.01.2016 31.12.2016 3.601.000,00 1.100.57.1.0.02.02 01.01.2016 31.12.2016 79.000,00 7.0000022.740 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt von Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: X Sachverhalt: siehe Anlagen Anlage: Wirtschaftsplan der KEE 2016 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.12.2015 zu 18.34 Wirtschaftsplan des Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) für das Jahr 2016 Vorlage: VI-DS-01909 Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan für den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) für das Wirtschaftsjahr 2016 mit folgenden Eckwerten: – – – – Summe der Gesamterträge aus dem Erfolgsplan Summe der Gesamtaufwendungen aus dem Erfolgsplan Gewinn aus Endergebnis des Erfolgsplanes Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 11.077 T€ 11.072 T€ 5 T€ 0 T€ 2. Die Ratsversammlung beschließt die Gewährung eines Kassenkredites in Höhe von 500 T€ zur Sicherung der Liquidität des KEE. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 17. Dezember 2015 Seite: 1/1 Wirtschaftsplan KEE 2016 Vorbericht zum Wirtschaftsplan des Kommunalen Eigenbetriebes Leipzig/Engelsdorf auf Basis der §§ 16-21 SächsEigBVO KOMMUNALER EIGENBETRIEB LEIPZIG/ ENGELSDORF Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig / Engelsdorf Holzhäuser Straße 72 04299 Leipzig --------------------------------------Thomas Reichardt Betriebsleiter Leipzig, den 07.08.2015 © KEE 1 Inhalt 1. Rahmenbedingungen und Ausgangslage ......................................... 3 2. Selbst verst ändnis des KEE.............................................................. 4 3. Spart en/ Projekt e im KEE und Prämissen der Planung 2 0 1 6 ........... 5 4. Erläut erungen zum vorliegenden Wirt schaft splan ........................... 9 4.1. Aufbau der Daten ............................................................ 9 4.2. Risiken in der Planung und Umgang der Betriebsleitung ...... 10 4.3. Erläuterungen zum Erfolgsplan ............................................. 13 4.3.1. Umsatzerlöse und Erträge ................................................ 13 4.3.2. Aufwendungen .......................................................... 20 4.3.3. Abscheibungen ......................................................... 21 4.4. Jahresergebnis im Wirtschaftsjahr 2016 .................................. 21 4.5. Planung 2017-2019 ........................................................... 22 5. Personalplanung ...........................................................................2 3 6. Erläuterungen zum Investitionsplan ..............................................2 7 7. Erläuterungen zum Liquiditäts- und Finanzplan ............................2 7 8. Plan haushalt srelevant e Posit ionen/ Finanzbeziehung St adt ........ .2 8 9. Planbilanz 2 0 1 6 ............................................................................3 3 1 0 . Anlagen: Formulare Wirt schaft splan 2 0 1 6 ...................................3 4 © KEE 2 1. Rahmenbedingungen und Ausgangslage Der Kommunale Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf wurde nach der Eingemeindung von Engelsdorf durch die Stadt Leipzig weiter fortgeführt. Als kommunaler Eigenbetrieb im Feld der Beschäftigungsförderung soll der KEE als aktives Steuerungsinstrument für die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung genutzt werden, um durch beschäftigungspolitische Maßnahmen die Teilnehmer auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten und um die übrigen Marktteilnehmer (Arbeitgeber) in fachlicher, inhaltlicher und finanzieller Hinsicht positiv zu beeinflussen. Als kommunales Beschäftigungsunternehmen hat es sich der KEE zur Aufgabe gemacht, ein ganzheitliches Integrationsangebot anzubieten, welches unabhängig vom Rechtskreis den Leipzigerinnen und Leipzigern unterstützend zur Verfügung steht. Durch den Abbau von multiplen und komplexen Profillagen innerhalb der Person bzw. innerhalb der Rahmenbedingungen (z. B. Familie) ist es erklärte Zielstellung des KEE, jenen Menschen wieder einen Zugang zur gleichberechtigten Teilhabe in die Gemeinschaft zu ermöglichen. Der KEE definiert den Begriff der Integration hierbei bewusst in mehreren Dimension: sozial, kulturell und beruflich. Hierzu bietet der KEE individuelle und zielgruppenorientierte Leistungen für Menschen die von Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht sind in verschiedenen Altersgruppen, mit unterschiedlichen Förder- und Betreuungsbedarfen, sowie für unterschiedliche Einschränkungen (z. B. affektive Grunderkrankungen) an. Hauptziel ist die Integration von Betroffenen in den ersten Arbeitsmarkt, um dem Anspruch der Teilhabe und dem Schutzauftrag der Bedürftigsten gerecht zu werden. Im Rahmen von individuellen Maßnahmen abseits des Breitengeschäfts anderer Bildungseinrichtungen möchte der KEE die Menschen befähigen, ein Leben in größtmöglicher Selbstbestimmung zu führen. Hierbei steht die Entfaltung eines jeden Einzelnen im Mittelpunkt der Arbeit des KEE. Die Angebote sind zudem jederzeit auf Nachhaltigkeit statt kurzfristiger Erfolge ausgerichtet. Eine Verzahnung der unterschiedlichen Gesetzlichkeiten ist hierbei auf Dauer unerlässlich und wird bereits durch die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Partnern realisiert (verschiedene Ämter, Krankenkasse und Verbände). Ein partnerschaftlicher Umgang mit den Betroffenen, deren Angehörigen sowie Betreuern und weiteren Akteuren sind zwingend einzuhaltende Arbeitsmaximen des KEE. Maßgeblich für die Arbeit sind die Würde und das Selbstbestimmungsrecht der arbeitssuchenden und von Arbeitslosigkeit bedrohten Zielgruppen, orientiert an den Wünschen, Bedürfnissen und Fähigkeiten des Einzelnen. Für die Umsetzung dieser Grundprinzipien hält der KEE ein differenziertes Angebotsspektrum vor, welches entsprechend der individuellen Bedarfe sowie persönlichen Entwicklungspotenziale für verschiedene Lebens- und Unterstützungsanforderungen verwendet werden kann. © KEE 3 Jeder Betriebsteil des KEE arbeitet teamorientiert und hat einen Leiter bzw. Koordinator, der die Verbindung zur Betriebsleitung hält. Das Personal des KEE ist den Anforderungen der verschiedenen Sparten entsprechend unterschiedlich qualifiziert. Mit dem vorhandenen breiten Spektrum an Qualifikationen ist der KEE insgesamt schnell in der Lage, auf besondere Vorkommnisse flexibel und effizient zu reagieren. Im KEE können Menschen unterschiedlichen Alters gleichermaßen betreut werden. Die Hilfen lehnen sich an den Sozialgesetzbüchern nach dem SGB V, SGB VIII, SGB XII und hauptsächlich den Bereichen des SGB II und SGB III an. 2. Selbstverständnis des KEE Der KEE baut auf 20 Jahre Berufserfahrung in der Arbeit mit Menschen mit multiplen Problemlagen auf. Die Erfahrungen des KEE haben gezeigt, dass die gesellschaftlichen Entwicklungen unmittelbare Auswirkungen auf die Familiensituation der Betroffenen haben. Für den KEE ergibt sich hieraus der Auftrag, neue Angebote zu entwickeln, um mit geeignetem Fachpersonal Unterstützung und Hilfe für benachteiligte Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene zu leisten und hierzu optimierte Rahmenbedingungen für den Einzelnen zu schaffen. Der KEE ist ein Anbieter vollumfänglicher Leistungen der Arbeitsmarkintegration und sozialer Unterstützungsangebote in der Stadt Leipzig. Die Einrichtungen und Angebote sind in einem Eigenbetrieb zusammengefasst und zu 100 % in kommunaler Trägerschaft. Das Angebotsspektrum des KEE umfasst sowohl Leistungen für (junge) Erwachsene als auch für Erwachsene mit gesundheitlichen und sozialen Dispositionen, die wieder an den ersten Arbeitsmarkt herangeführt werden wollen. Die Angebote für diese Menschen beginnen bereits im sogenannten Fördermodell des KEE, welches einen arbeitsmarktintegrativen Zugang für alle Leipziger Bürgerinnen und Bürger auf freiwilliger Basis sicherstellt. Kostenträger für all diese Maßnahmen sind überwiegend das Jobcenter, das Land, der Bund sowie die Stadt Leipzig. In der Mittelfristperspektive ist zudem geplant auch Leistungen für den überörtlichen und örtlichen Träger der Sozialhilfe im Bereich der Arbeitsmarktintegration anzubieten. Seit nun mehr 20 Jahren ist der KEE erster Dienstleister in der Beantragung, Durchführung und Abrechnung aller beschäftigungspolitischen Maßnahmen. Im Rahmen einer qualitativen Ausweitung der Angebote wurde durch den Stadtrat der Stadt Leipzig im Jahr 2012 das Fördermodell als Zusatzangebot beschlossen. Mit der Überarbeitung und Evaluierung der Eigentümerziele sowie der Satzung im Haushaltsjahr 2014 hat der Stadtrat den KEE beauftragt die Schnittstellen an den angrenzenden Gesetzesbüchern nach dem SGB VIII, IX und XII zu schließen und entsprechend neue Angebote für die Stadt Leipzig für eine verbesserte Arbeitsmarktintegration zu entwickeln. © KEE 4 Zur Qualitätssicherung erfahren die Sparten im KEE eine Begleitung in ihrer Arbeit im Rahmen von Anleitungs-, Beratungs- und Controllingprozessen. Um die Effizienz und Effektivität der Leistungsinhalte und die Erreichung der jeweils vereinbarten Ziele zu gewährleisten erfolgen durch die oberen Führungskräfte Unterstützungsangebote. Orientierung bilden hierbei die Standards der Qualitätsentwicklung. Hierbei wird jedoch zwischen der kontinuierlichen Entwicklungsarbeit des KEE in den einzelnen Sparten und die fallbezogene Fachberatung im Einzelfall unterschieden. Der KEE ist in der Lage qualitativ hochwertige und individuelle Einzelkonzepte für die Stadt Leipzig zu entwickeln und umzusetzen. Verbindliche Orientierung bieten hierbei auch die Führungskräfte des KEE, die dies der Belegschaft und den Kollegen in ihrer tatsächlichen Arbeitsweise zeigen. 3. Sparten/Projekte im KEE und Prämissen der Planung 2016 Hauptaufgabe des KEE ist es, Menschen durch Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes wieder an die Erwerbsintegration heranzuführen. Hierzu gehören Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Personen die länger als 12 Monate arbeitssuchend sind können an Maßnahmen in unterschiedlichen Feldern (Ordnung, Sauberkeit, Sozialbereich) teilnehmen, um wieder an Tagesstruktur herangeführt zu werden und damit die Hemmnisse während der zusätzlichen und öffentlichen, geförderten Beschäftigung erkannt und behoben werden. Ein weiterer Arbeitsbereich umfasst die Förderung von Arbeitsverhältnissen (128 VZÄ). Nach § 16e SGB II geförderte Arbeitsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ohne, dass Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet werden. Die Förderung besteht in einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt durch den Grundsicherungsträger, hier das Jobcenter. Die Höhe beträgt bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts. Die prozentuale Höhe richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Die geförderten Tätigkeiten müssen nicht die Kriterien Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität erfüllen. Maßgeblich für die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II sind die mangelnden Chancen des Arbeitssuchenden auf eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ohne diese besondere Form der Förderung. Ziel ist es, für langzeitarbeitslose, arbeitsmarktferne Personen mit mindestens zwei weiteren Vermittlungshemmnissen Arbeitsverhältnisse zu fördern, um eine Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Die Förderung soll eine mittelfristige Arbeitsmarkt-Perspektive schaffen. © KEE 5 Im Jahr 2016 wird der KEE erstmalig Maßnahmen für Asylbewerber, sogenannte Asyl-AGH nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, planen (100 Plätze). Die steigende Anzahl der Aufnahmen und Anträgen für Asylbewerber, auch in der Stadt Leipzig, haben den KEE veranlasst, einen Beitrag für geeignete Maßnahmen in der Stadt Leipzig zu leisten. Da die Dauer der Bearbeitung der Asylverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen kann, möchte der für KEE Menschen, die nicht die Voraussetzung für eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt erfüllen, auf Basis des Leitfadens des Sächsischen Ministeriums des Inneren einen Beitrag für eine gesellschaftliche Integration erbringen. Trotz eines vereinfachten Zugangs in die Vermittlung des Jobcenters gibt es eine Vielzahl von Personen, die keine Erwerbsarbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufnehmen dürfen (gesetzliches Ausschlusskriterium bis frühestens drei Monate seit Aufenthalt). Dadurch kann das Potenzial an Ausbildung und Erfahrung der Asylbewerber in Leipzig zum Einsatz gebracht werden und die Asylbewerber erhalten die Möglichkeit einer Tätigkeit nachzugehen. Hierbei handelt es sich um ein Angebot der ersten (gesellschaftlichen) Integration. Durch zusätzliche Betreuung soll zudem den Bewerbern eine Hilfe zur Seite gestellt werden, um eine Unterstützung in der Alltagsstruktur zu bieten und soziale Spannungen zu mindern, bei gleichzeitiger Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz der Leipziger Bürger. Der KEE wird im Rahmen der ESF Förderung das Projekt W.E.S.T. als Vorhabensträger im Stadtgebiet Leipziger Westen begleiten. Der Name ergibt sich aus den folgenden Bestandteilen: W. = Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit E. = Eingliederung in das soziale Umfeld S. = Stabilisierung T. = Teilhabe am sozialen Leben im Stadtteil Das Projekt Quartiersservice W.E.S.T. ist dem Handlungsfeld soziale Eingliederung und Integration in Beschäftigung zuzuordnen. Zielgruppen des Vorhabens sind Langzeitarbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, sozial benachteiligte Erwachsene, Behinderte, Alleinerziehende, ältere Menschen über 50 Jahre, Migranten, Jugendliche unter 25 Jahren. Es ist davon auszugehen, dass die Teilnehmer Minderleistungen in der Person oder in den Umfeldbedingungen aufweisen. Das Projekt soll zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit von stabilen Beratungsangeboten im Stadtteil durch die Entwicklung einer übergreifenden Netzwerkstruktur beitragen und dadurch den sozialen Ausgleich im Stadtteil stabilisieren sowie einen Beitrag zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit seiner Anwohner leisten. Das Vorhaben beinhaltet die Durchführung von Tätigkeiten und Aufgaben außerhalb traditioneller Erwerbsarbeit zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, sowie die Umsetzung von Beratungs- und Betreu- © KEE 6 ungsangeboten vor dem Hintergrund des Aufbaus von funktionierenden Netzwerken im Stadtteil und Förderung der sozialen Eingliederung seiner Anwohner. Die Tätigkeiten sind im öffentlichen Interesse und zusätzlich und dürfen keine Erwerbsarbeit ersetzen oder verdrängen. Das Vorhaben setzt sich aus jährlich 2 Beschäftigungsmaßnahmen mit jeweils 20 Teilnehmern zusammen. Die Teilnehmer sollen in stadtteilansässigen Vereinen Tätigkeiten außerhalb traditioneller Erwerbsarbeit zum Erhalt und zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit unter Anleitung absolvieren. Parallel zur Beschäftigung erfolgt eine pädagogische Betreuung, die den Arbeitslosen den Zugang in ihr neues Betätigungsfeld erleichtern soll z.B. durch Unterstützungsleistungen zur Förderung der Tagesstruktur. Begleitend werden dazu den Teilnehmern Betreuungs- und Beratungsangebote, die sie frei wählen können, an die Hand gegeben mit der Zielstellung, eine bessere soziale Integration in ihrem sozialen Lebensumfeld zu erreichen. Im Rahmen der Beratungs- und Betreuungsangebote erhalten die Teilnehmer die Gelegenheit bereits vorhandene Schlüsselkompetenzen zu fördern und auszubauen, um so ihre Beschäftigungsfähigkeit zu fördern. Während der gesamten Projektlaufzeit erhalten die Teilnehmer individuelle Unterstützung durch erfahrene Mitarbeiter des KEE. Federführend ist das ASW als Organisationseinheit der Stadt Leipzig zuständig, welches die Kompetenz des KEE nutzen möchte. Die Teilnahmedauer umfasst einen Zeitraum von jeweils 9 bis maximal 12 Monaten. Die Dauer der Tätigkeit soll 4 Stunden täglich nicht überschreiten. Die Vorhabenslaufzeit beginnt voraussichtlich im Januar 2016 und endet voraussichtlich im Dezember 2020. Durch den Auftrag der Ratsversammlung, dass der KEE auch Leistungen angrenzender Gesetzesbücher anbieten soll, hat der KEE eine Analyse seiner Kundenklientel und deren Problemlagen vorgenommen. Hier zeigte sich, dass die meisten Arbeitslosen Probleme in der Familie (z. B. schulmüde Jugendliche) aufweisen bzw. Schulden haben (70 %), das aus Ängsten und Unsicherheiten eine Arbeitsaufnahme verhindert wird. Zudem hat die Analyse ergeben, dass die entsprechenden Angebote in der Stadt Leipzig fehlen oder besonders stark frequentiert sind, so dass es zu langen Wartezeiten und somit zu vorzeitigen Abbrüchen oder Behinderungen in der Arbeitsaufnahme kommt. Um diese Lücken zu schließen, hat der KEE mit ausgewählten Organisationseinheiten der Stadt Leipzig, hier das Amt für Jugend, Familie und Bildung und das Sozialamt, Kontakt aufgenommen, mit dem Ergebnis, Schnittstellen für die Teilnehmer zu mindern und den ganzheitlichen Ansatz im KEE auszubauen, damit eine Integration noch schneller gelingen kann. Hierzu wird der KEE das Beratungsangebot ausbauen und Angebote unter dem Projekt RüBe- Rechtübergreifende Beratungseinrichtung entwickeln. Hierzu gehört, dass der KEE dem Rahmenvertrag der Stadt Leipzig für eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle beitritt, seine Mitarbeiter schulen lässt und als Dienstleister für eine schnelle Integration auftritt. Da diese Leistungen im KEE angeboten werden, kann der Arbeitssuchende schneller seine Problemlagen bewältigen und besser in den Arbeitsmarkt münden. © KEE 7 Weiterhin ist vorgesehen, dass der KEE den Arbeitslosen familienunterstützende Hilfen bei Problemen mit Jugendlichen und Kindern anbietet (sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistand). Der KEE erhofft sich so eine noch bessere Integration, wenn die Leistungen ganzheitlich gedacht werden. Langzeitarbeitslose profitieren weniger deutlich von der positiven konjunkturellen Entwicklung. Fast die Hälfte der von Arbeitslosigkeit Betroffenen ist seit mindestens zwei Jahren arbeitslos, rund 20 % sogar schon vier Jahre oder länger. Rund ein Viertel ist älter als 55 Jahre. Bundesweit mehr als die Hälfte hat keinen Berufsabschluss. Zudem haben viele Menschen dieser Zielgruppe gleich mehrere erkennbare Vermittlungshemmnisse. Vor diesem Hintergrund plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter dem Titel „Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern“ Schwerpunkte zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit in den kommenden Jahren umzusetzen: ESF-Programm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter: Gefördert wird die Integration von Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss besitzen und seit mehreren Jahren arbeitslos sind. Arbeitgeber erhalten dabei im Zeitlauf abnehmende Lohnkostenzuschüsse. Kombiniert wird diese Förderung mit einem begleitenden Arbeitnehmer-Coaching und gezielter Beratung der Arbeitgeber. Hier wird der KEE 8 Stellen schaffen und ein integrationspolitisches Konzept entwerfen. Vorgesehen ist, dass die Arbeitnehmer gewerbliche Tätigkeiten für die Stadt Leipzig verrichten, währenddessen pädagogisch begleitet und Hemmnisse am Arbeitsplatz nach dem Grundsatz „Erst integrieren, dann trainieren“ abgebaut werden. Nachdem dies realisiert wurde, sollen die Teilnehmer auf dem ersten Arbeitsmarkt außerhalb des KEE integriert werden. Der KEE versteht sich laut Satzung und Eigentümerzielen als ein Integrationsbetrieb und kommt somit dieser Aufgabe umfassend nach. Zielstellung ist, dass sich diese Sparte ohne Förderung selbstständig trägt. Die langjährigen Erfahrungen haben gezeigt, dass dieses Vorgehen am sinnvollsten ist, da nur durch die Tätigkeiten am Arbeitsplatz eine nachhaltige Behebung der Probleme erfolgen kann. Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt: Gefördert werden zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten im öffentlichen Interesse für arbeitsmarktferne Menschen, bei denen derzeit keine unmittelbare Chance einer Integration auf den ersten Arbeitsmarkt besteht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Leistungsberechtigten, die gesundheitlich eingeschränkt sind oder zusammen mit Kindern in einer Familienbedarfsgemeinschaft leben. Die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können dabei bis zu 100 Prozent betragen. Das Jobcenter Leipzig hat im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens 400 Stellen beantragt, wovon 150 Stellen beim KEE realisiert werden sollen. Parallel erfolgt eine © KEE 8 umfassende pädagogische Betreuung, damit den Teilnehmern zusätzliche Unterstützungsangebote an die Hand gegeben werden. Die aufsuchende sozialpädagogische Betreuung dient Personen in öffentlich geförderter Beschäftigung als lebensweltorientierte, sozialpädagogische Unterstützungs- und Hilfeleistung zur Verbesserung der Beschäftigungs- und Integrationsfähigkeit. Sie erfolgt in den Maßnahmen sowie am Wohnort der Zielgruppe entsprechend den individuellen Bedarfen der Teilnehmer/-innen. Zudem erfolgt die Durchführung einer psychosozialen Schulung mit den Zielstellungen:  Verbesserung des körperlichen und psychischen Befindens, Gruppenprogramm  Erkennen des Zusammenhangs zwischen Arbeitslosigkeit und Gesundheit  Teilnehmer erlernen, dass ihr Handeln durch ihre Gedanken beeinflusst wird und sie können diese Gedanken besser kontrollieren und steuern  Ausbau der Sozial- und Selbstkompetenz in Bezug auf Arbeitgeber  Erhalt der Erwerbsfähigkeit  Verbesserung der psychischen und physischen Gesundheit sowie der  Ausbau der Handlungsfähigkeit. Zielstellung des weiteren Angebotes Punktabstinzenz ist es, den Arbeitnehmern zu vermitteln, wie sie ihren schädlichen Alkoholkonsum besser kontrollieren können und wie sie Situationen in denen sie die Kontrolle über ihr Trinkverhalten verlieren abstinent bleiben. Weitere Zielstellung des Angebotes ist es, den Teilnehmern/-innen Inhalte zur Überwindung persönlicher Inaktivität bzw. einseitiger Belastungen zu vermitteln. Zielstellungen sind dabei:  Aufbau des Selbstwertgefühls  Abbau von Ängsten  Aufbau einer sozialen Kompetenz und eines Interaktionsverhaltens  Einüben eines Bewältigungsrepertoires für auftretende Krisen. Die Schulungen wurden in der Vergangenheit im KEE mit einem großen Erfolg durchgeführt. 4. Erläuterungen zum vorliegenden Wirtschaftsplan 4.1. Aufbau der Daten Der vorliegende Wirtschaftsplan wurde auf der Grundlage der prognostizierten Projekte des Bundes sowie der zum Zeitpunkt erstellten Absprachen mit den Fördermittelgebern (Stadt Leipzig, Jobcenter) getroffen. Vorhandene Beschlüsse der Stadt Leipzig wurden bereits berücksichtigt. Berücksichtigt wurden bei der Planung der Personalkosten die vom KEE ermittelten tatsächlichen Durchschnittswerte (Ist-Kosten). Dabei basiert die Berechnung der durchschnittlichen Personalkosten für eine volle Stelle im Jahr 2015 auf den im Juli 2015 erzielten Durchschnitts- © KEE 9 werten der festen monatlichen Zahlungen (einschließlich Zulagen, Pauschalen, vermögenswirksamer Leistungen des Arbeitgebers) und der variablen jährlichen Zahlung (Leistungsentgelt usw.). Die Tariferhöhungen des Tarifabschlusses im Jahr 2014 sind eingearbeitet (90,00 EUR bzw. 3,0 % für 2014 und 2,4 % für 10 Monate 2015, d. h. 2,0 % ganzjährig). Enthalten sind auch die Jahressonderzahlung in der für 2015 maßgeblichen Höhe sowie die durchschnittlichen Stufensteigerungen. Ebenso ist das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD für das Jahr 2015 mit 2,00 % enthalten. Für die Arbeitgeberanteile in der Sozialversicherung wurden 19,17 % berücksichtigt. Die Belastung für den Arbeitgeber durch die Zusatzversorgung wurde mit 3,56 % in den Durchschnitten berücksichtigt. Mögliche Tarifsteigerungen ab dem Jahr 2016 wurden in Höhe von ca. 2,5 % jährlich berücksichtigt, da der geltende Tarifvertrag zum Ende Februar 2016 ausläuft. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Stellenplan insgesamt durch die Projekte erhöht. Die Erhöhung des Stellenplanes berücksichtigt die Projekterweiterungen und die Tätigkeiten aufbauend auf den Eigentümerzielen innerhalb des KEE. Zudem sind Aufwendungen für Weiterbildungen der Mitarbeiter bereits integriert. Diese sind erforderlich, um den steigenden Bedarfen gerecht zu werden. Die vorliegenden Planungsgrößen bauen auf einer dezentralen Planung der einzelnen Sparten auf. Somit ist ein ständiges Budgetcontrolling nach Kostenart spartenbezogen möglich. Im Vergleich zu den anderen Wirtschaftsjahren gibt es eine Neuerung in den Sparten. Der KEE hat die spartenbezogene Rechnung noch weiter durch eine verursachungsgerechte Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen zugeordnet (Bsp. Verwaltungskostenpauschale unabhängig von Maßnahmen in den Overhead). Hierdurch kann es bei einem direkten Vergleich mit den Planungen vor 2016 zu erklärbaren Abweichungen kommen. 4.2. Risiken in der Planung und Umgang der Betriebsleitung Auf Basis der Erfahrungen der Betriebsleitung der vergangenen Jahre wurde eine Risikoeinschätzung der angenommenen Personalzahlen sowie der Erträge und Aufwendungen vorgenommen. Wesentliche Risiken und Gegensteuerungsoptionen lassen sich erkennen. ▪ Der KEE weist bereits in der Planung 2016 darauf hin, dass unterjährige Anpassungen nicht auszuschließen sind, da die Wirtschaftsplanung des KEE weit vor der Zuweisung des Eingliederungshaushaltes des Jobcenters erfolgt. Das Jobcenter erhält Mittelzuweisungen durch das BMAS in der Regel erst im ersten Quartal des laufenden Geschäftsjahres. Die Jobcenter dürfen 20 % des Eingliederungshaushaltes für die Förderung von Arbeitsverhältnissen und die Freie Förderung aufbringen (§ 46 Abs. 2 SGB II). Rechtsverordnungen können ergänzende Bestimmungen vornehmen. In Leipzig zählen zu den 20 % der Eingliederungsmittel auch Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes (AGH-MAE). Die Eingliederungsmittel des Jobcenters haben in den vergangenen Jahren kontinuierlich abgenommen, so dass in der Vorausschau erwartet werden kann, dass die Mittel für den zweiten © KEE 10 Arbeitsmarkt in der Gesamtschau rückläufig sind. Die Teilnehmerplätze werden durch das Referat in den Organisationseinheiten eruiert und anschließend im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens durch den KEE eingereicht und bei positiver Bestätigung geplant. Die Teilnehmerzahlen liegen auf dem Niveau der Planung des Jahres 2015. Aus kaufmännischer Vorsicht geht der KEE davon aus, dass etwa 40 % der beantragten Maßnahmen nicht bewilligt werden. Dies wird in den Erträgen und Aufwendungen, jedoch nicht bei den Teilnehmerzahlen (siehe Personalentwicklung) durch diese Pauschalkürzung berücksichtigt. Die pauschale Minderung ist der Durchschnittswert der vergangenen Jahre. ▪ Das Integrationsteam wird sich wie in jedem Jahr an Ausschreibungen des Regionalen Einkaufszentrums im Bereich der Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen nach § 45 SGB III beteiligen. Durch die Tarifbindung und bereits erfahrene Träger in der Bieterlandschaft ist davon auszugehen, dass lediglich eine Maßnahme analog der Vergangenheit positiv bewilligt wird. Ausführungen und Erläuterungen zu inhaltlichen Aspekten der Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen nach § 45 SGB III sowie den darin enthaltenen sozialen Angeboten werden in der Wirtschaftsplanung durch den Eigenbetriebsleiter wie in den Vorjahren nicht vorgenommen, da diese durch die Ausschreibungspflicht des Jobcenters Leipzig nicht planbar sind. Der KEE beabsichtigt jedoch, mit tarifgebundenen und qualitativ erfahrenen Trägern ggf. bei einer Passgenauigkeit von Ausschreibungen optional eine Bietergemeinschaft einzugehen. Erste Ansätze existierten bereits im Jahr 2015. Im Jahr werden mögliche Erträge noch nicht berücksichtigt. ▪ Die Bewilligung der 150 Stellen im Bereich der Sozialen Teilhabe und der ESF Förderung hängt von der Bescheidung des Interessensbekundungsverfahrens beim Jobcenter und der zur Verfügung gestellten Mittel der Stadt Leipzig ab. Zum Zeitpunkt der Erstellung waren hierzu noch keine verbindlichen Aussagen zu ermitteln. Jedoch hat die Betriebsleitung an dem Steuerungskreis bestehend aus dem Jobcenter und der Stadt Leipzig teilgenommen und die Erstellung der dazugehörigen verwaltungsinternen Vorlage mitgewirkt. Die hierin enthaltenen Kosten wird der KEE entsprechend in der Wirtschaftsplanung berücksichtigen. Die 8 zusätzlichen ESF Stellen werden im KEE nur umgesetzt, wenn es gelingt, dass die Stadt Leipzig und Dritte dem kostenneutralen Gegenfinanzierungsvorschlag zustimmen, um eine Refinanzierung zu ermöglichen. Die Absprachen sind für den Monat September 2015 vorgesehen. ▪ Durch das neue Instrument der Asyl-AGH existieren noch keine Erfahrungswerte, so dass die tatsächlichen Erträge und Aufwendungen lediglich fiktiv geplant werden. Hierzu wird sich der KEE mit den Organisationseinheiten, insbesondere dem Sozialamt, noch verständigen. ▪ Aus heutiger Sicht ist das Projekt ESF W.E.S.T durch die fehlende Zuschlagserteilung mit Unsicherheiten versehen. Um eine Risikostreuung in der Perspektive weiter auszubauen © KEE 11 werden im KEE die Zusatzangebote bei den Integrationsberatern weiter ausgebaut, damit die Eigentümerziele umgesetzt und eine Streuung in der Mittelfristperspektive erfolgen kann. Im KEE entstehen die größten Kostenpositionen durch die vorhandenen Personalaufwendungen. Da auch in der Mittelfristperspektive zu erwarten ist, dass die Entgelte der Beschäftigten steigen, muss nach heutigem Standpunkt davon ausgegangen werden, dass dies einen zusätzlichen Mehraufwand für den KEE bedeutet. Hierzu hat die Betriebsleitung die Tarifentwicklung der vergangenen zehn Jahre untersucht (siehe nachfolgende Tabelle). ab 01.01.2006: 1,62 % ab 01.07.2006: 1,61 %, ab 01.01.2007: 1,58 %, ab 01.01.2008: 3,09 %, ab 01.04.2008: +50 €/3,1 % ab 01.01.2009: 2,8 %, 225 € EZ ab 01.01.2010: 1,2 % ab 01.01.2011: 0,6 %, EZ: Jan. 2011: 240 €, ab 01.08.2011: 0,5 %, ab 01.03.2012: 3,5 %, ab 01.01.2013: 1,4 % ab 01.08.2013: 1,4 % ab 01.01.2014: 2,8 %, ab 01.03.2014: 3,0 %, mind. 90 € ab 01.03.2015: 2,4 % Dies entspricht einer tariflichen Steigerung kumuliert von 30,6 %. Im selben Zeitraum wurden durch die Stadt Leipzig nur einmalig in Höhe von ca. 30 T€ die Mehraufwendungen kompensiert. Die verbleibende weitaus größere Differenz hat der KEE aus eigenen Mitteln und durch geeignete Maßnahmen getragen. Um diese zusätzlichen Aufwendungen ohne einen Mehrbedarf der Stadt Leipzig auch in Zukunft zu kompensieren, hat die Betriebsleitung geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet, die ab dem Jahr 2017 greifen. Zuvor kann der KEE die Mehraufwendungen aus dem bestehenden Kerngeschäft decken. Eine Fixkostenreduzierung ist nur durch langfristige Kostensenkungen im Overheadbereich, ohne dass Qualitätsreduzierungen die Folge sind, möglich. Bei den eingeworbenen Mitteln, insbesondere bei Trägerpauschalen im Bereich des zweiten Arbeitsmarktes, wird es eine Anpassung in Höhe der tariflichen Steigerung der Personal und Sachkosten geben (ca. 2,5 %). Zudem werden die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Overhead gesenkt, in dem einmalige Investitionen dauerhaft bestimmte wiederkehrende Sachkosten mindern (durch IT). Zudem geht der KEE davon aus, dass eine Erhöhung der Investitionen zu einer Steigerung der Produktqualität führt, in dem eine betriebliche Preissetzung erfolgt (Umlage auf akquirierte Maßnahmen und Pro- © KEE 12 jekte). Im Jahr 2017 werden die Kostenaufwendungen nach Vorliegen der neuen Tarifabschlüsse abermals auf den Prüfstand gestellt. Gegenüber der Stadt Leipzig wird hierüber berichtet. Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die eingesetzten Mittel im KEE einen hohen beschäftigungspolitischen Beitrag für die Stadt Leipzig leisten und sich die eingesetzten Mittel für die Stadt Leipzig rentieren. Zum heutigen Zeitpunkt sind keine zusätzlichen Mehraufwendungen für die Stadt Leipzig erkennbar. In der Vergangenheit waren diese Herausforderungen dem Geschäftsmodell des KEE jedoch inhärent und konnten mit einem sehr guten positiven Ergebnis bewältigt werden. Diese Schwankungen gehen auf das Fördergeschäft und bundesgesetzliche Neuerungen zurück (Programminhalte). Auch für das Jahr 2016 und darüber hinaus geht der KEE davon aus, dass diese Herausforderungen weiterhin gemeistert werden. 4.3. Erläuterungen zum Erfolgsplan 4.3.1. Umsatzerlöse und Erträge Nachfolgend werden die Umsatzerlöse anhand der einzelnen Sparten erläutert. Im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2015 erhöhen sich die Erlöse auf etwa 11 Mio. €. Sparte AGH-MAE und Asyl-AGH und Projekt W.E.S.T. ▪ In der Sparte AGH Asyl finden sich sowohl die Umsätze des Jobcenters als auch die Umsätze aus sonstigen betrieblichen Erträge der Stadt Leipzig für die Asyl AGH und das Projekt W.E.S.T. Für jede Maßnahme werden sogenannte Trägerpauschalen ermittelt, die alle mit der Maßnahme entstehenden Kosten zuzüglich der Aufwandsentschädigung berücksichtigen. Auf Basis der Planung nimmt der KEE an, dass 1.311 T€ über das Jobcenter für die AGH-MAE finanziert werden. Bezüglich der Beschäftigten in AGH-MAE basiert die Planung für 2016 auf einem Angebot von Arbeitsgelegenheiten für 921 Personen. Hierin sind 121 AGH-MAE Teilnehmer enthalten, deren Maßnahme bereits 2015 begonnen hat und über das Jahr 2015 hinaus laufen. Dies entspricht durchschnittlich 633 AGH-MAE Teilnehmern. Im Verlauf des Jahres sind bedingt durch das Auslaufen oder den verzögerten Beginn von Maßnahmen Abweichungen nicht auszuschließen, so dass sich der Durchschnitt möglicherweise nicht über das gesamte Jahr realisieren lassen wird. Zudem sind in dieser Sparte 481 T€ sonstige Erträge enthalten. Hierbei handelt es sich um die Koordinatoren und Sachkosten für 100 Asyl-AGH und 40 Teilnehmer ESF W.E.S.T. ▪ Bei der Trägerpauschale wurde von einer Finanzierung je Teilnehmer und je Monat von den Werten für 2015 ausgegangen. Sie dient im Umfang von bis zu € 75 je Teilnehmer und Monat der Finanzierung anfallender Betriebs- bzw. Sachkosten. Die Finanzierung von © KEE 13 Investitionen und Betriebs- bzw. Sachkosten aus diesen Mitteln ist in Zukunft nur im Rahmen von Einzelnachweisen möglich. Die Planung berücksichtigt die befristete Beschäftigung von 53 Koordinatoren (durchschnittlich 25 Koordinatoren). Erstmals möchte der KEE auch verstärkt Fallmanagementmaßnahmen für Jugendliche anbieten. ▪ Die Mehraufwandsentschädigung entspricht der Finanzierung von € 1,50 je Stunde (seit 2013) und Teilnehmer bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden je Woche bzw. 25 Stunden je Woche bei einer angenommen Laufzeit der Maßnahmen von jeweils 6 Monaten (12 Monate bei Fallmanagementmaßnahmen). Sparte FAV-Förderung von Arbeitsverhältnissen ▪ Die Planung berücksichtigt Förderungen von Arbeitsverhältnissen (FAV) für 160 Arbeitnehmer. Diese Zuschüsse werden vom Jobcenter übernommen und entsprechen ca. 68% des gesamten Personalaufwandes (2.631 T€). Die Arbeitnehmer sollen 32 Stunden je Woche über das gesamte Jahr beschäftigt werden. Sonstige Erträge umfassen 1.250 T€ für die Personalkosten sowie 21 T€ für Sachkosten. Zuschüsse für Arbeitsverhältnisse T€ 1.300 (sonstige betriebliche Erträge) davon Zuweisung Lohnkosten Stadt Leipzig T€ 1.250 davon Zuweisung Sachkosten Stadt Leipzig T€ 50 hiervon werden 15 €/Monat/Teilnehmer für Verwaltungskosten im Overhead angesetzt Sparte Coaches Hier sind Umsatzerlöse aus Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine in Höhe von 44 T€ sowie 584 T€ aus sonstigen Erträgen enthalten. Diese Sparte erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 400 T€, da hierin alle Erträge aus der sozialpädagogischen Arbeit enthalten sind. 1. AVGS MAT Im Rahmen des AVGS MAT werden vom KEE folgende Leistungen erbracht:  die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III),  die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III),  die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III) und  die Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB III). © KEE 14 Der Stundenumfang in der Teilnehmerbetreuung umfasst im Regelfall 24 Betreuungsstunden. Das zertifizierte und angewendete Leistungsspektrum im Rahmen des AVGS MAT setzt sich im Einzelnen aus folgenden durch den KEE umgesetzten Coachinginhalten / Beratungsstundensätzen zusammen: Maßnahmeziel Einzelcoaching Stundensatz Maßnahmeziel § 45 Abs. 1 S. 1 Nr.1 SGB III Heranführung an den Ausbil- Individuelles Bewerbungstraining 28,76 € dungs- und Arbeitsmarkt Individuelle Assistierende Vermittlung 34,93 € Maßnahmeziel § 45 Abs. 1 S. 1 Nr.2 SGB III Feststellung, Beseitigung und Individuelle Förderung von SchlüsselkompetenVerringerung von Vermittlungshemm- zen 22,41 € nissen Förderung gesundheitlicher Ressourcen im Arbeitskontext Individuelle Perspektiv und Orientierungsplanung Maßnahmeziel § 45 Abs. 1 S. 1 Nr.5 SGB III Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme Individuelle, nachhaltige Stabilisierung bei Beschäftigungsaufnahme 22,41 € 28,74 € 38,72 € Im Rahmen des AVGS MAT werden durch den KEE entsprechend der Zuweisung durch das Jobcenter Leipzig zum jetzigen Zeitpunkt überwiegend Coachinginhalte mit dem Maßnahmeziel nach § 45 Abs. 1 S. 1 Nr.1 SGB III (Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt) mit einem Beratungsstundensatz von 28,76 € erbracht (44.175 €). 2. AVGS MAG Der AVGS MAG beinhaltet eine Kombination von Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein mit Zeiten der betrieblichen Erprobung bei einem Arbeitgeber. Um festzustellen, ob ein potentieller Arbeitnehmer für eine zu besetzende Stelle geeignet ist, kann durch den KEE in Abstimmung mit dem Jobcenter Leipzig eine MAG zur Arbeitserprobung bei einem Arbeitgeber durchgeführt werden. Um Arbeitsuchenden die für den ersten Arbeitsmarkt notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, können auf Wunsch des Leistungsempfängers MAT zur Qualifizierung des Bewerbers durch den KEE durchgeführt werden. Ziel ist es, direkt am Arbeitsplatz unter Betreuung durch eine Fachkraft des KEE die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten, das Leistungsvermögen sowie die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen festzustellen. Die Dauer der betrieblichen Erpro- © KEE 15 bung beträgt im Regelfall jeweils sechs Wochen (§ 45 Abs. 2 Satz 2 SGB III). Der zugrundeliegende Beratungsstundensatz liegt bei 38,72 €. Die Planzahl der zu betreuenden Teilnehmer AVGS MAG für 2016 beläuft sich auf 16 Personen. Da es sich um ein neues Förderinstrument handelt, hat der KEE dies ohne Erträge zum Ansatz gebracht. MAT – Coaching (TN aus AGH MAE des KEE) 3. Die MAT Coaching Teilnehmer des KEE setzen sich, wie folgt zusammen:  Maßnahmeteilnehmer des KEE,  ehemalige Beratungskunden des KEE sowie  externe Personen, die auf die Leistungen des KEE durch Medien etc. aufmerksam geworden sind. Mit diesen Kunden erfolgt eine Beratung zum Übergang in eine Betreuung mittels Aktivierungsund Vermittlungsgutschein. Das MAT Coaching umfasst niederschwellige Angebote vorwiegend im Bereich von § 45 Abs. 1 Nr.2 SGB III insbesondere im Bereich der Schlüsselkompetenzen. Die Anzahl der Beratungsstunden beträgt 12. Es handelt sich dabei um ein kostenloses Beratungsangebot des KEE, dass über den Zuschuss der Stadt Leipzig gedeckt ist. Die Planzahl der zu betreuenden MAT Coaching Teilnehmer für das Jahr 2016 beläuft sich auf 44 Personen. Zusätzlich werden die Maßnahmen AGH im Rahmen der aufsuchenden Arbeit im KEE betreut. 4. Coaching SGB II (TN aus gewonnen Ausschreibungen des KEE) Der KEE beteiligt sich jährlich an öffentlichen Ausschreibungen der Bundesagentur für Arbeit. Die Laufzeit von im Vergabeverfahren bewilligten Maßnahmen beträgt in der Regel 1 Jahr. Zu möglichen Auftragsvergaben der Bundesagentur an den KEE im Jahr 2016 kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. Vorab wurde für das Planjahr 2016 ein Teilnehmerkreis von 60 Personen mit einem Stundenumfang von 100 Coachingstunden einkalkuliert, da der KEE in der Regel jährlich mindestens einen Zuschlag für die Durchführung einer Maßnahme im Rahmen des Vergabeverfahrens erhält. Aus kaufmännischer Vorsicht wurde dies nicht ertrags- und aufwandsseitig abgebildet. 5. Beratungskunden Die Beratungskunden des KEE setzen sich, wie folgt zusammen:  Maßnahmeteilnehmer des KEE,  externe Personen, die auf die Leistungen des KEE durch Medien etc. aufmerksam geworden sind. © KEE 16 Die maximale Betreuungsdauer von Beratungskunden beträgt 3 Stunden. Hier handelt sich vorwiegend um Personen, die ein Einzelfallanliegen haben und einer schnellen, kompetenten Fachberatung bedürfen. Im Falle von erweiterten Problemlagenkreisen, die sich im Laufe der Gesprächsführung herausstellen, werden diese Kunden als MAT Coaching Kunden weitergeführt und es erfolgt eine Beratung zum Übergang in eine Betreuung mittels Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, wie bereits unter Punkt 3 dargestellt. Es handelt sich dabei um ein kostenloses Beratungsangebot des KEE, welches ebenfalls über den Zuschuss der Stadt Leipzig finanziert ist. Die Planzahl der zu betreuenden Beratungskunden für das Jahr 2016 beläuft sich auf 43 Personen. 6. Teilnehmerbetreuung im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ Der KEE wird voraussichtlich 2016 150 Teilnehmer in Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in geförderten Arbeitsverhältnissen beschäftigen. Die vom Bundesprogramm geplante flankierende Betreuung der Teilnehmer, wie beispielsweise die Durchführung begleitender Aktivitäten, um die teilnehmenden Personen zu stabilisieren und ihre Chancen auf eine ungeförderte Beschäftigung zu verbessern, werden durch drei sozialpädagogische Mitarbeiter des KEE umgesetzt. Der Beschluss wird voraussichtlich Ende August 2015 im Rahmen der DB OBM erfolgen. Der pro Teilnehmer geplante Betreuungsaufwand wird dabei mit 41,5 Stunden veranschlagt. Hierdurch entstehen Erträge und Aufwendungen in gleicher Höhe 120,3 T€ 7. Teilnehmerbetreuung im Rahmen der Richtlinie des sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Förderung aus dem ESF mitfinanzierten Vorhaben der nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung Das ab 2016 geplante Vorhaben umfasst die Vorhabensbereiche „Soziale Eingliederung“ und „Integration in Beschäftigung“ Die voraussichtlich geplante Laufzeit umfasst die Jahre 2016 – 2020. Es beinhaltet die Durchführung von Tätigkeiten und Aufgaben außerhalb traditioneller Erwerbsarbeit zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, sowie die Umsetzung von Beratungs- und Betreuungsangeboten vor dem Hintergrund des Aufbaus von funktionierenden Netzwerken im Stadtteil und Förderung der sozialen Eingliederung seiner Anwohner. Der Stundenumfang im Rahmen der Teilnehmerbetreuung beträgt pro Teilnehmer 41,5. Stunden. Es sind Erträge in Höhe von 91 T€ geplant. © KEE 17 8. Kursteilnehmer SGB V Der KEE hat die Anerkennung eines speziell auf Arbeitslose ausgerichteten Präventionskurses nach § 20 SGB V: Multimodale Stressbewältigung „Und keiner kann´s glauben - Stressfaktor Arbeitslosigkeit“. Zusätzlich ist der KEE in der JobFit Beratung, als Teil des AmigA Beratungskonzeptes, hierüber zertifiziert. In 2016 ist geplant, das Kursangebot mit 15 Teilnehmern zu durchlaufen. Der Stundenumfang beträgt pro Teilnehmer 18 Stunden. Das Kursangebot erfolgt in der Gruppe. Hier wurde berücksichtigt, dass die Teilnehmer schwer zu mobilisieren sind, so dass dies bei den Aufwendungen und Erträgen nicht berücksichtigt wurde. 9. Teilnehmerbetreuung SGB VIII Der KEE plant für das Jahr 2016, gemäß den Eigentümerzielen, in den Bereichen des § 30 SGB VIII - Erziehungsbeistand als Hilfen zur Erziehung und § 31 SGB VIII - Sozialpädagogische Familienhilfe 6 Teilnehmer zu betreuen. Das geplante Leistungsspektrum des KEE umfasst die:  Durchführung geeigneter Hilfen nach zuvor vereinbartem Hilfeplan in den Bereichen Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistand  Unterstützung der Erziehungsberechtigten bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben und bei der Bewältigung ihrer Erziehungssituation  Stärkung der Herkunftsfamilie durch aufsuchende Sozialarbeit insbesondere auf den Ebenen Sicherung der finanziellen Situation, Umgang mit Ämtern und Institutionen sowie Aufbau von sozialen Netzwerken (u.a. durch Gruppenangebote) zur Abwendung von Isolationstendenzen  Erarbeitung einer Kooperationsbeziehung mit den Eltern: Verbesserung der Motivation der Eltern, sich mit Erziehungsdefiziten und Problemen des Kindes oder dem Jugendlichen auseinanderzusetzen  Erweiterung der Erziehungskompetenzen der Eltern bzw. Familie und Förderung der elterlichen / familiären Selbsthilfekompetenz  Unterstützung der Ablösung der Jugendlichen von der Familie und ihres Wegs in die Verselbständigung  Begleitung und Unterstützung von älteren Kindern bzw. jüngeren Jugendlichen, nach einer Zeit der Unterbringung außerhalb der eigenen Familie (insbesondere nach Heimaufenthalten) den Zugang zu ihrer Familie (wieder-) zu finden  Stabilisierung durch Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt mit entsprechenden Unterstützungsangeboten  Krisenintervention in Akutsituationen © KEE 18 Der Stundenumfang pro Teilnehmer beläuft sich dabei auf 516 Stunden (Gesamtstunden 2064 im Jahr) und ist mit einem Kostensatz von 30,00 € pro Stunde veranschlagt. Hier würden sich zusätzliche Erträge in Höhe von 92.880 € ergeben. Da sich dieses Angebot jedoch derzeit in der Anlaufphase befindet, hat der KEE bei den Umsätzen einen Risikoabschlag in Höhe von 40 % vorgenommen, so dass sich Erträge in Höhe von 56 T€ ergeben. 10. Teilnehmerbetreuung im Rahmen des SGB XII (Schuldenberatung) Der KEE plant im Jahr 2016 das neue Beratungsangebot Schuldenberatung mit 54 Teilnehmern umzusetzen. Das geplante Leistungsspektrum des KEE im Bereich der Schuldnerberatung umfasst die:  Beratung bei akuten wirtschaftlichen und psycho-sozialen Problemen,  Beratung und aktive Unterstützung bei Schuldnerschutzmaßnahmen,  Erfassung der wirtschaftlichen Situation mit Ermittlung der Verbindlichkeiten nach Art und Höhe und Beratung zu entsprechenden Regulierungsmöglichkeiten,  Lebenspraktische Unterstützung und Anleitung zur wirtschaftlichen Haushaltsführung mit Ermittlung von Einsparmöglichkeiten,  Vermittlung Rechtsberatung/-vertretung mit Unterstützung bei der Beantragung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe,  Durchführung außergerichtlicher Schuldenregulierung. Der Stundenumfang pro Teilnehmer beläuft sich dabei auf 8 Stunden und ist mit einem Kostensatz von 38,50 € pro Stunde veranschlagt. Der KEE veranschlagt 432 Stunden für 54 Teilnehmer mit einem geschätzten Stundenumfang von 8 Stunden. Da es sich ebenfalls um ein neues Angebot handelt, hat der KEE hier ebenfalls einen Risikoabschlag in Höhe von 40 % vorgenommen, so dass ca. 10 T€ an sonstigen Erträgen zum Ansatz gebracht werden. 11. Asyl AGH Der KEE hat der Verwaltungsspitze ein Konzept für eine Asyl AGH für 100 Teilnehmer inklusive einer sozialpädagogischen Betreuung vorgelegt (2 VZÄ). Hieraus ergibt sich ein Ertrag von 107 T€. © KEE 19 Sparte ESF Hierbei handelt es sich um die gewerbliche Abteilung. Der KEE beabsichtigt für 8 Personen (80 % der Arbeitszeit) Fördermittel im Jobcenter zu beantragen. Nach den geltenden Förderrichtlinien verbleibt je Stelle in etwa ein Eigenanteil von 625 € den der KEE erwirtschaften muss. Hieraus ergeben sich Fördermittel des Jobcenters in Höhe von 137 T€ und 66 T€ an einem zu erwirtschaftenden Eigenanteil des KEE. Sparte Soziale Teilhabe Hierin sind 150 Stellen sowie die dazugehörigen Koordinatoren in Höhe von 2.376 T€ durch das Jobcenter sowie 1.191 T€ Lohnkosten der Stadt und 63 T€ für Sachkosten enthalten. 4.3.2. Aufwendungen 4.3.2.1. Personalaufwendungen Die Grundlage der Planung der Personalaufwendungen sind die voraussichtlichen Beschäftigtenzahlen von durchschnittlich 955 Mitarbeitern (650,9 VZÄ). Damit steigt die Zahl der Beschäftigten gegenüber der Erwartung für das Wirtschaftsjahr 2015. Auf Basis dessen wurden für die Planung 2016 Personalaufwendungen von insgesamt T€ 9.589 kalkuliert. In den Aufwendungen enthalten sind Kosten für:  12 fest angestellte Mitarbeiter (incl. Fachkraft Arbeitsschutz) T€  Soziale Teilhabe T€ 3.567  Förderung von Arbeitsverhältnissen T€ 3.881  Koordinatoren im Rahmen der AGH-MAE T€ 824  Sozialpädagogische Betreuung T€ 474  ESF T€ 203 640 Zu den Beschäftigtenzahlen im Einzelnen verweisen wir auf die Ausführungen zum Personalplan. 4.3.2.2. Sonstige betriebliche Aufwendungen Diese Position beinhaltet geplante Verwaltungskosten des Eigenbetriebes in Höhe von 116 T€. Darin enthalten sind Kosten für die Versicherungsumlage, Beratungskosten, Aufwendungen für Rückstellungen (Prüfung Wirtschaftsprüfer etc.) sowie Kosten für Mieten und Nebenkosten. Erstmalig sind hier auch Weiterbildungs- und IT-Kosten enthalten. Des Weiteren werden im Folgenden die Aufwendungen bzw. Sachkosten dargestellt, welche neben den Personalkosten im Zusammenhang mit den geplanten Maßnahmen stehen. Diesen Aufwendungen stehen ertragsseitig in entsprechender Höhe Umsatzerlöse bzw. sonstige betriebliche Erträge gegenüber. © KEE 20 UP Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.356 Verwaltung 82 Zuführung zu Sonderposten für Investitionen 79 Mehraufwandsentschädigung - AGH-MAE 499 Sachkosten - AGH-MAE 192 Sachkosten - sozialpäd. Betreuung 14 Sachkosten - FAV/EGZ 21 Sachkosten - Ortschaftsservice 25 Sachkosten - soziale Teilhabe 63 Mehraufwandsentschädigung - AGH-Asyl 0 Sachkosten - AGH-Asyl 96 Mehraufwandsentschädigung - ESF Westen 19 Sachkosten - ESF Westen 94 Weiterbildung/IT Anwendung Sachkosten 28 Asyl - Integrationsberater 97 Asyl - Sachkosten 10 projektbezogene Mittel 30 übrige 6 In Höhe von 79 T€ werden Aufwendungen auf Grund der Zuführung zum Sonderposten für Investitionen geplant. Dies korrespondiert mit den geplanten Zuweisungen aus dem Finanzhaushalt der Stadt in gleicher Höhe. Dieser Vorgang ist erfolgsneutral. 4 .3 .3 . Abscheibungen Diese Position gliedert sich in Abschreibungen auf Sachanlagen und geringwertige Wirtschaftsgüter. Die Refinanzierung erfolgt über den Zuschuss der Stadt Leipzig aus dem Finanzhaushalt. 4.4. Jahresergebnis im Wirtschaftsjahr 2016 Bei der Planung wurde analog der Vorjahre von einem leicht positiven Jahresergebnis ausgegangen. Die entstehenden Kosten werden zu 100 % durch die Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge gedeckt, so dass analog der vergangenen Jahre keine Verluste erwartet werden. © KEE 21 4.5. Planung 2017-2019 In der Planung sind die bereits bekannten Kostensteigerungen insbesondere durch Personalaufwendungen berücksichtigt. Der KEE nimmt eine Kostensteigerung von 2,5 % bei den Personalkosten an. Bei den einzelnen Projekten wurden, da wo bereits eine mehrjährige Planung vorliegt, die Entgeltsteigerung sowie der Stufenanstieg im Bereich des TVöD vollumfänglich berücksichtigt. Alle weiteren nicht bekannten Faktoren haben den KEE veranlasst, die Daten in der Mittelfristperspektive fortzuschreiben. Die aus Rücklagen finanzierte Stelle Fachkraft Arbeitssicherheit ist lediglich bis 2017 berücksichtigt. Im Jahr 2016 müssen hierzu weitere Überlegungen angestellt werden. © KEE 22 5. Personalplanung Die Gliederung des Personalplanes erfolgte nach der angenommenen Eintrittsplanung der Teilnehmer sowie nach Vollzeitäquivalenten und Stelleninhaber. Im Vergleich zum Vorjahr wird auf Basis der Bundesprojekte eine deutliche Personalmehrung angenommen (projektbezogene Befristungen). Das Personal verteilt sich auf die einzelnen Sparten wie folgt: Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf 2016 2017 2018 2019 A. Entwicklung der Beschäftigungsverhältnisse Beschäftigte Personen zum Ende des Zeitraumes B. Durchschnittliche Anzahl Beschäftigte Personen Vollzeitäquivalente (VZÄ) / Vollkräfte (VK) C: Aufgliederung der VZÄ / VK Angaben in Vollzeitäquivalenten Betriebsleiter Festangestellte geringfügig Beschäftigte Mitarbeiter sozialpäd. Betreuung AGH-MAE Koordinatoren FAV/EGZ Bürgerarbeit ESF Fachkraft soziale Teilhabe Integrationsberater soziale Teilhabe Anleiter soziale Teilhabe Asyl Koordinatoren Asyl Integrationsberater Asyl ESF Leipziger Westen ESF Leipziger Westen Anleiter ESF Leipziger Westen Verwaltung ESF Leipziger Westen Integrationsberater/ Modulverantwortlicher Summe © KEE 722 721 713 500 955,25 650,90 954,25 649,90 946,25 643,50 733,25 468,00 Planjahr 2016 1,00 10,00 1,38 5,00 273,23 25,89 128,00 0,00 6,40 1,00 112,50 3,00 3,00 50,00 5,00 2,00 20,00 1,00 0,75 1,75 2017 1,00 10,00 1,38 5,00 273,23 25,89 128,00 0,00 6,40 0 112,50 3,00 3,00 50,00 5,00 2,00 20,00 1,00 0,75 1,75 2018 1,00 10,00 1,38 5,00 273,23 25,89 128,00 0,00 0,00 0 112,50 3,00 3,00 50,00 5,00 2,00 20,00 1,00 0,75 1,75 2019 1,00 10,00 1,38 5,00 273,23 25,89 128,00 0,00 0,00 0 0 0 0 0 0 0 20,00 1,00 0,75 1,75 650,90 649,90 643,50 468,00 23 D: Stellenübersicht nach § 21 Sächs EigBVO Stellen geplante geplante geplante geplante Stellen Stellen Stellen Stellen 2016 2017 2018 2019 306 305 299 173 Durch die Teilzeitbeschäftigungen weichen die Vollzeitkräfte von den Stelleninhabern ab. Aus diesem Grund werden für die wesentlichen Bereiche die Stelleninhaber nochmals dargestellt. Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf 2016 C: Aufgliederung der Stellen im Durchschnitt Betriebsleiter Festangestellte Mitarbeiter Integrationsberater AGH-MAE Koordinatoren FAV/EGZ ESF Fachkraft soziale Teilhabe Asyl ESF Leipziger Westen ESF Leipziger Westen Verwaltung Summe 2017 2018 2019 2017 1,00 10,00 12,00 633,00 35,00 160,00 8,00 0 150,00 100,00 40,00 1,00 1.250 2018 1,00 10,00 12,00 633,00 35,00 160,00 8,00 0 150,00 100,00 40,00 1,00 1.250 2019 1,00 10,00 10,00 633,00 30,00 160,00 8,00 0 0 0 40,00 1,00 993 Planjahr 2016 1,00 10,00 12,00 633,00 35,00 160,00 8,00 1,00 150,00 100,00 40,00 1,00 1.251 Fachkraft Arbeitsschutz und Sicherheit: Des Weiteren wurde im KEE seit 2015 via Ratsbeschluss eine befristete Stelle für eine Fachkraft Arbeitsschutz bis zum Jahr 2017 geschaffen. Die Finanzierung der Stelle erfolgt aus der zweckgebundenen Rücklage. Zudem hat sich bei einer Untersuchung der bbvl und in den Gesprächen mit den Mitarbeitern des KEE gezeigt, dass eine dauerhafte gesetzlich vorgeschriebene Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz unabhängig von der Teilnehmerzahl im KEE dringend installiert werden sollte, um den Anforderungen (Gefährdungsanalysen) gerecht zu werden. Eine externe Vergabe für den Arbeitsschutz würde T€ 40-55 kosten, so dass die Stellenbesetzung im Rahmen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit empfohlen wurde. © KEE 24 Bei den Integrationsberatern wurden die Teilnehmer nicht in Vollzeitkräfte umgerechnet. Vielmehr wurde eine Eintrittsplanung nach Stunden angenommen, die sich wie folgt darstellt. Grundlage ist der jeweilige Bewilligungsbescheid der Fördermittelgeber. Die Gliederung ergibt sich auf Basis des jeweils vorgegeben Personalschlüssels. © KEE 25 Hierbei ist zu berücksichtigen, dass neben den aufgeführten Stunden zum Beispiel bei Asyl AGH durch die fehlende Schätzung kein Stundenumfang angegeben werden kann. Hier sind zwei Integrationsberater für die Betreuung vorgesehen. Sofern alle Projekte wie derzeit angenommen eintreten, dann würde dies bedeuten, dass neben den fünf festen Integrationsberatern etwa zwischen vier und fünf projektbezogene Befristungen geschaffen werden müssten. Hierbei handelt es sich um Fachpersonal mit psychologischen Erfahrungen. Plan 2016 Stundenplanung 2016 Sozialpädagogen gesamt lfd.Nr. lt. Stundenplanung 1.a 1.b 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. maximale Stundenzahlen Maßnahmeart AVGS-MAG AVGS-MAT MAT - Coaching (z. B.TN aus AGH) Coaching SGB II (TN aus gewonnenen Au Beratungskunden (dokumentiert) TN Soziale Teilhabe TN Beschäftigungsmaßnahme ASW Kursteilnehmer SGB V SGB VIII (allgemein, ohne lfd. Nr.) Unternehmensnahe Dienstleistungen SGB XII (Schuldenberatung) h-Umfang pro TN 16 24 12 100 3 41,5 84,4 18 516 36 8 Kostensatz/ TN-Stunde 38,73 € 28,76 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 23,94 € 30,00 € 0,00 € 38,50 € Gesamt © KEE Plan Jan 16 Plan Feb 16 2 2 5 3 1 3 2 5 3 40 Plan Mrz 16 Plan Apr 16 Plan Mai 16 Plan Jun 16 Plan Jul 16 Plan Aug 16 Plan Sep 16 Plan Okt 16 Plan Nov 16 Plan Dez 16 Gesamt TN-Zahl Plan Stunden gesamtSumme 2016 1 6 4 5 4 50 6 4 5 4 1 8 4 5 4 8 4 5 4 1 8 4 5 4 8 4 5 4 1 5 4 5 4 4 4 5 3 1 3 4 5 3 96 1.536 528 6.000 129 6.225 3.392 270 1.238 360 259 20.033 5 5 5 10 5 5 5 3 3 3 5 5 5 6 64 44 60 43 150 40 15 6 10 54 20 59 125 85 24 32 24 25 32 24 21 21 492 3 4 5 3 60 40 5 5 5 3 3 26 6. Erläuterungen zum Investitionsplan Die Planung 2016 geht davon aus, dass Mittel der Stadt aus dem Finanzhaushalt für Investitionen in Höhe von 79 T€ zur Verfügung stehen. In gleicher Höhe ist die Anschaffung von diverser Betriebs- und Geschäftsausstattung geplant. Diese Mittel sind vor allem auch vor dem Hintergrund der weiterhin großen Anzahl an Beschäftigten notwendig. Weitere Anschaffungen im Rahmen der Trägerpauschale (AGH-MAE) können auf Grund der Herabsetzung kaum noch getätigt werden. 7. Erläuterungen zum Liquiditäts- und Finanzplan Die Finanz- und Liquiditätsplanung wurde aus der Gewinn- und Verlustrechnung entwickelt. Die Geldein- und -auszahlungen im laufenden Geschäft entsprechen den zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen. Die Liquiditätslage des Eigenbetriebes ist stark von der rechtzeitigen Überweisung der entsprechenden Zuwendungen vom Jobcenter und der Stadt abhängig. Auf Grund der hohen Anzahl an Beschäftigten sind pro Monat durchschnittlich 800 T€ an Personalkosten zu überweisen. Wird unterstellt, dass die Zahlungen aller Fördermittelgeber von Zuweisungen/Zuwendungen insgesamt jeweils fristgerecht bzw. rechtzeitig genug erfolgen, kann von einer gesicherten Liquidität ausgegangen werden. Die Planung sieht auf Basis dessen auch unterjährig eine gesicherte Liquidität vor. Der KEE beteiligt sich als Eigenbetrieb weiterhin an dem von der Stadt Leipzig eingerichteten „Cash Management“. Um die Liquidität durchgängig zu gewährleisten, steht dem KEE ein Kassenkredit in Höhe von 500 T€ zur Sicherung der Liquidität zur Verfügung. Liquiditätsengpässe sind wie in den Vorjahren nicht zu erkennen. Die Planung 2016 sieht wie im Vorjahr vor, die Zuweisung aus dem Ergebnishaushalt der Stadt zur Finanzierung des laufenden Geschäftes zum Zwecke der Liquiditätssicherung bereits sofort in voller Höhe zu Beginn des Jahres abzurufen. © KEE 27 8. Plan haushaltsrelevante Positionen und Finanzbeziehung zur Stadt Leipzig Analog der vergangenen Jahre wird der KEE durch Zuschüsse der Stadt Leipzig kofinanziert. Nachfolgend sind die einzelnen Bereiche und Sparten sowie die dazugehörigen Änderungen einzeln aufgelistet. Overhead Der KEE plant den Zuschuss aus dem Wirtschaftsplan des Jahres 2015 analog fortzuschreiben. Zur Finanzierung der 11 Mitarbeiter im Bereich Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie Projektkoordinatoren zur Durchführung der beschäftigungspolitischen Maßnahmen, die Konzepterstellung sowie dem Einwerben von Mitteln für weitere Maßnahmen, die dem Stadtgebiet Leipzig zu Gute kommen, erhält der KEE einen Zuschuss in Höhe von 875 T€. Mit Verabschiedung der Eigentümerziele im Jahr 2015 sowie dem Konzept zur qualitativen Verbesserung der beschäftigungspolitischen Maßnahmen im Jahr 2012 des zweiten Arbeitsmarktes hat sich die Stadt durch die komplexer werdenden Problemlagen der Teilnehmer zu einer intensiven sozialpädagogischen Beratung mit arbeitsmarktintegrativer Ausrichtung bekannt. Hierzu finanziert die Stadt Leipzig seit 2012 ca. 200 T€ (in den 875 T€ inbegriffen) für Sach- und Personalkosten. Dieser Zuschuss wird seit 2012 im Rahmen eines Gesamtzuschusses aus dem Ergebnishaushalt fortgeschrieben. Da das Integrationsteam eine prägende Säule des KEE ist und dieses Dienstleistungsangebot über 1.400 Teilnehmern des zweiten Arbeitsmarktes für eine tiefergehende Beratung jederzeit zur Seite steht, hat die bbvl in einem Gutachten, welches anhängig ist, eine Entfristung der fünf Integrationsberater empfohlen ohne, dass eine Zuschusserhöhung erfolgt. Vorausgegangen waren eine Analyse der personalwirtschaftlichen Situation im Integrationsfachteam sowie eine Geschäftsprozessoptimierung auf Basis der Empfehlungen der KGSt. Es erfolgt keine Zuschusserhöhung. Vielmehr soll der Zuschuss fortgeschrieben werde, da Drittmittel nicht planbar sind. Auf dieser Basis ist eine Entfristung nicht möglich. Zusätzliche Mittel im Rahmen der Tarifsteigerungen sollen durch Drittmittel (Bundesprojekte etc.) erfolgreich analog der vergangenen Jahre eingeworben werden. Die bbvl spricht sich in ihrer Empfehlung für eine Entfristung im Rahmen des strategischen Unterrnehmenskonzeptes aus. Der KEE wird dieses bereits in Jahr 2015 erarbeiten und die Gremien entsprechend einbinden. Im Rahmen der Wirtschaftsplanung sind die gleichen Gremien wie bei der Beschlussfassung des Unternehmenskonzeptes eingebunden, so dass die Entfristungen bereits im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2016 mit aufgenommen werden. Damit plant der KEE 16 unbefristete Mitarbeiterstellen, auch und insbesondere für eine erfolgreiche Umsetzung der Eigentümerzielestrategie in den angrenzenden Sozialgesetzbüchern um eine gelingende Arbeitsmarktintegration zu realisieren. Insbesondere die Integrationsberater haben in den vergange- © KEE 28 nen Jahren eine konstante sozialversicherungspflichtige Integrationsquote von 20 % der Teilnehmer im Fördermodell (seit 2012 konstant steigend, zuletzt ca. 270 Gesamtteilnehmer im Fördermodell p.a.) realisiert. Da der KEE gesamtstädtisch als Dienstleister denkt, hat er die Einsparungen (im Schnitt monatlich 305 € je Monat und Integration) durch Nacherhebungen der Integrationen eruiert. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass bis heute 235 T€ (ohne Mittel an Ausschreibungen) an Einsparungen durch die sozialpädagogische Betreuung realisiert werden konnte. Hierbei sind weitere eingeworbene Mittel im Rahmen von Maßnahmen nach dem SGB II/III unberücksichtigt. Ausgehend von den Mitarbeitern zwischen 2012 und 2014 ergibt sich so beispielhaft, dass pro Vollzeitäquivalente (VZÄ) in den Jahren zwischen 530 T€ und 493 T€ Euro im KEE für die Stadt Leipzig eingeworben wurden. Rechnet man die Kofinanzierung der Stadt Leipzig heraus, dann ergibt sich ein akquiriertes Volumen in der Spanne zwischen 428 T€ und 472,5 T€ je VZÄ. Jahr (VZÄ) Gesamtumsatz in Zuschuss Overhead Kosten- T€ ohne Zuschuss ohne Zuschuss L. deckungsgrad in % beschäftigungspoli- beschäftigungspoliti- tische Maßnahmen sche Maßnahmen der Stadt (eingeworbene Mittel) 2012 (14 VZÄ) 6.615 800 826 2013 (15 VZÄ) 6.366 790 805 2014 (15 VZÄ) 6.420 790 812 Tabelle 1: Kostendeckung im Verhältnis eingeworbene Mittel und Zuschuss Overhead für die Stadt L. Stellt man die Mittel im Overhead für das Verwaltungs- und Integrationspersonal gegenüber, dann entspricht dies einem Kostendeckungsgrad von ca. 800 %. Dies bedeutet, dass etwa das 8-fache an Mittel im Vergleich zum Zuschuss eingeworben wurde. Die Wirtschaftlichkeit ist somit aus Sicht der Stadt Leipzig gegeben. Schaut man sich die Zuschüsse im Zeitverlauf an, so ist darüber hinaus auch zu erkennen, dass die Zuschüsse sich insgesamt zumindest ausgehend von den letzten Jahren gemindert haben. Die eingesetzten Mittel aus dem Ergebnishaushalt amortisieren sich auch im Planjahr 2016 (Kostendeckungsgrad ca. 800 % je VZÄ). Auch unter Berücksichtigung, dass die Kofinanzierungen der Stadt Leipzig unberücksichtigt bleiben, ergeben sich je VZÄ eingeworbene Mittel in Höhe ca. dem 8-fachen des Zuschusses der Stadt Leipzig für den Overheadbereich. © KEE 29 Projekt Soziale Teilhabe Die zur städtischen Kofinanzierung der Lohnkosten für die genannten 150 Stellen erforderlichen Mittel sowie die Mittel zur Finanzierung der Sachkosten, der begleitenden Coachingangebote sowie der erforderlichen Anleiterstrukturen belaufen sich im Programmzeitraum auf insgesamt 4.838.022 EUR, davon fallen: • 1.401.140 EUR im Jahr 2016, • 1.718.441 EUR im Jahr 2017, • 1.718.441 EUR im Jahr 2018 an. Die Kofinanzierung wird erforderlich, da durch das Jobcenter eine Pauschalförderung (Maximalwerte) erfolgt und diese für die Finanzierung der Stellen nicht ausreichen (analog FAV). Hierdurch ergeben sich wahrscheinliche Einsparungen im Bereich der Kosten der Unterkunft (KdU). Förderung von Arbeitsverhältnissen Die Planung wird analog dem Wirtschaftsplan 2015 in Rücksprache mit der Stadt Leipzig fortgeschrieben. Der KEE plant für die 160 Stellen, 123 VZÄ, einen städtischen Zuschuss in Höhe von 1,3 Mio. € bei den sonstigen betrieblichen Erträgen. AGH-Asyl Grundlage ist der Leitfaden des SMI zur Bereitstellung von AGH nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Maßnahmekosten sind bislang nicht Gegenstand der Pauschale nach §10 Sächs. FlüAG, da kein Rechtsanspruch auf Kostenerstattung besteht. Lediglich die Aufwandsentschädigung Hierzu sind weitergehende Absprachen mit dem Sozialamt zu treffen. Für mögliche Ansätze hat der KEE die Aufwendungen und die personelle Ausgestaltung analog der AGH-MAE für Langzeiterwerbslose herangezogen. Die Finanzierung der Maßnahme (Aufwandsentschädigung, Sach- und Anleiterkosten, sozialpädagogische Betreuung, Begleitaktivitäten) ist mit Ausnahme der Aufwandsentschädigung offen. Es obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten in eigener Zuständigkeit und im Rahmen ihres finanziellen Budgets das Verfahren und den Umfang zu planen und umzusetzen. Für die 100 Teilnehmer ergeben sich für die Koordinatoren sowie die zusätzliche pädagogische Betreuung folgende Kosten im Jahr 2016: © KEE 30 Kosten pro Jahr Koordinatoren 181.496 Integrationsberater inklusive Nebenkosten 106.985 Sach- und Maßnahmekosten 96.840 Gesamt 385.321 ESF Projekt W.E.S.T. Die Mittel werden durch das ASW bei der SAB abgerufen und an den KEE ausgereicht, so dass für das Projekt mit der Stadt Leipzig konkrete Finanzbeziehungen aus dem Ergebnishaushalt bestehen, auch wenn das Projekt ergebnisneutral ist. Die Kosten für die Koordinatoren der 40 Teilnehmer (pro Jahr mit einer Laufzeit von 9 Monaten), die Integrationsberater, die Modulverantwortliche sowie die Verwaltungsstelle (3,75 VZÄ) sowie die eingekauften Dienstleistungen und Sachkosten sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen: Kosten pro Jahr Koordinator (1 VZÄ) 33.436 1 Sozialpädagoge und eine Modulverantwortliche 85.692 Verwaltungsangestellte (0,8 VZÄ) 31.078 Summe Personalkosten 150.208 Externe Lehrgänge 56.160 Projektbezogene Sachkosten 25.520 Verwaltungskostenpauschale 1.655 Reisekosten Mitarbeiter 5.737 Fahrtkosten Teilnehmer 10.620 Kosten Dienste_Rechte 3.997 Raumkosten KEE 1.800 Leistungen TN 19.000 Zzgl. 10 % Gesamtkosten 25.221 Gesamt 299.923 Diese sonstigen betrieblichen Erträge teilen sich auf die Sparten Coaches (91.430 €) und AGH-MAE (177.416 €) und Overhead (Verwaltungsangestellte in Höhe von 31.078 €) auf. © KEE 31 Hier können sich bis zur vollständigen Bestätigung durch die SAB noch geringfügige Änderungen ergeben. Die Einstellung von mindestens einem Integrationsberater (1 VZÄ) sowie zwei Anleitern (1 VZÄ) und einer Stelle für den Verwaltungsbereich ist erforderlich (0,75 VZÄ). Das Projekt soll eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Weitere zusätzliche Erträge (vgl. Risiko der Wirtschaftsplanung, Punkt 4.2) Weitere Zahlungsflüsse beispielsweise aus Entgelten der Familienhilfe und der Schuldnerberatung können derzeit nicht abschließend beziffert werden, so dass diese Erträge nicht konkret benannt werden können. Hierbei handelt es sich um Entgelte für in Anspruch genommene Leistungen, auf welche der KEE durch die Abhängigkeit der Zuweisungspraxis keinen Einfluss nehmen kann (Amt für Jugend, Familie und Bildung). Die Finanzierung der Leistungen und Angebote erfolgt auf Grundlage der „Grundsatzvereinbarung für den Abschluss von Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen“ der Stadt Leipzig sowie der bestätigten Leistungsbeschreibungen und den verhandelten Entgelten auf Basis der Beschlüsse der Entgeltkommission. Aufwendungen entstehen nur in Höhe der Erträge. Zudem stehen diese Zahlen unter dem Vorbehalt, dass die Zeitschiene der Realisierung für diese Angebote gehalten werden kann. Derzeit plant der KEE Angebote der Schuldnerberatung im Umfang von 8 Stunden je Teilnehmer (laut Rahmenvertrag der Stadt Leipzig nach § 11 Abs. 3 SGB XII). Dies würde Erträgen laut Rahmenvertrag in Höhe von ca. 10 T€ entsprechen (40 % Risikoanschlag inbegriffen). Im Bereich der Familienhilfe für eine gelingende Arbeitsmarktintegration geht der KEE von 3 Fällen für 12 Monate und 3 Fällen für vier Monate mit einem Gesamtstundenumfang von 516 Stunden und einem unbestätigten Entgeltsatz von 30 € aus. Dies würde bei einer pauschalen Minderung von 40 % (Risikoabschlag) 56 T€ an sonstigen betrieblichen Erträgen bedeuten. Zudem plant der KEE im Rahmen eines integrationspolitischen Konzeptes ein Projekt mit einer Kofinanzierung über den ESF. Hier muss der KEE Einnahmen aus sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von ca. 66 T€ akquirieren. Absprachen hierzu erfolgen noch. Diese müssen nicht über die Stadt Leipzig zu generieren sein. Die Aufwendungen erfolgen ergebnisneutral. Zudem erhält der KEE einen Zuschuss aus dem Finanzhaushalt in Höhe von 79 T€ (-11 T€ im Vergleich zum Jahr 2015) für Ersatzinvestitionen. Das Projekt W.E.S.T., die AGH für Asyl sowie die weiteren zusätzlichen Erträge sind bei sonstigen betrieblichen Erträgen, jedoch nicht im Plan haushaltsrelevante Positionen berücksichtigt, da es sich um Leistungsentgelte handelt, deren Inanspruchnahme nicht geplant werden können und wo die Stadt Leipzig keine PSP Elemente nach Trägern im Haushalt hat. © KEE 32 9. Planbilanz 2016 Die Planbilanz 2016 basiert auf den Ist-Werten des Jahres 2014 und der Weiterentwicklung für die Erwartung 2015. Das Anlagevermögen (sowie der Sonderposten als Gegenposition auf der Passivseite der Bilanz) entwickeln sich entsprechend den geplanten Investitionen unter Berücksichtigung der kalkulierten Abschreibungen. Der Bestand an liquiden Mitteln zeigt sich zur Erwartung 2015 stabil. Infolge der Teilnahme am Cash Pool der Stadt Leipzig werden die liquiden Mittel unter den Forderungen gegenüber der Gemeinde ausgewiesen. Forderungen bestehen aus noch offenen Zahlungsleistungen der Zuwendungsgeber nach Beendigung von Maßnahmen bzw. zum jeweiligen Stichtag. Derzeit hat der KEE zweckgebundene und allgemeine Rücklagen in Höhe von ca. 355 T€. Vorbehaltlich der Zustimmung zum Jahresabschluss zum 31.12.2014 und eines positiven Ergebnisses in Höhe von 6 T€ im Jahr 2015 hat der KEE weitere Gewinnvorträge in Höhe von 256 T€. 31.12.2013 Kapitalrücklage allgemeine Gewinnrücklage zweckgebundene RL RL Umzug RL Investition RL Projekte RL Personalaufstockung Summe zweckgebundene RL Gewinnvortrag Jahresüberschuss RB zum JA 2013 31.12.2014 291.436,37 96.981,59 0,00 0,00 291.436,37 96.981,59 14.961,18 0,00 113.920,13 0,00 128.881,31 57.046,06 129.354,13 0,00 0,00 63.000,00 66.354,13 129.354,13 0,00 -129.354,13 14.961,18 0,00 176.920,13 66.354,13 258.235,44 57.046 193.000 Rückstellungen werden u. a. für Personal und die Jahresabschlussprüfung gebildet. Verbindlichkeiten bestehen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Personalaufwendungen zum Stichtag. © KEE 33 10. Anlagen: Formulare Wirtschaftsplan 2016 1. Organigramm 2. Erfolgsplan (Gewinn- und Verlustrechnung) 3. Planbilanz 4. Finanzplan 5. Liquiditätsplan 6. Investitionsplan 7. Plan Haushaltsrelevante Positionen 8. Personalplan 9. Leistungsdaten 10. Gutachten bbvl zur Entfristung der Integrationsberater © KEE 34 A Erfolgsplan / GuV Lfd. Nr. 1. Angaben in vollen TEURO 2. Bestandsveränderungen FE/UE Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf Umsatzerlöse 2016 bis 2019 Ist 2014 5.114 Erwartung 2015 3.205 Planjahr 2016 6.566 Quartal 1 2016 1.577 Quartal 2 2016 1.577 Quartal 3 2016 1.577 Quartal 4 2016 1.834 2017 6.587 Folgejahre 2018 6.362 2019 3.986 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 a) Bestandserhöhungen b) Bestandsverminderungen 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 2.286 2.224 4.510 1.096 1.096 1.096 1.222 4.786 4.762 3.044 I. Gesamtleistung 7.400 5.430 11.076 2.673 2.673 2.673 3.056 11.373 11.124 7.031 5. Materialaufwand 0 0 29 7 7 7 7 13 0 0 0 0 29 7 7 7 7 13 0 0 a) RHB und bezogene Waren b) bezogene Leistungen 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben - davon für Altersversorgung 7. Abschreibungen a) auf immat. AV und auf SAV 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5.989 4.152 9.589 2.275 2.275 2.275 2.763 9.898 9.698 5.731 4.991 3.460 7.991 1.895 1.895 1.895 2.306 8.248 8.082 4.775 998 692 1.598 380 380 380 457 1.650 1.616 955 149 130 82 21 21 21 21 72 79 67 149 130 82 21 21 21 21 72 79 67 1.050 1.126 1.356 339 339 339 339 1.365 1.325 1.211 211 21 20 31 31 31 -74 25 23 22 1 1 0 0 0 0 1 1 1 -3 1 1 0 0 0 0 1 1 1 208 22 21 31 31 31 -73 26 24 23 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 16 16 16 4 4 4 4 16 16 16 192 6 5 27 27 27 -77 10 8 7 86 b) auf VG des Umlaufvermögens - davon außerplanmäßige Abschreibungen 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen II. Zwischenergebnis 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5 III. Finanzergebnis IV. Ergebnis d. gewöhnl. Geschäftstätigkeit 11. Außerordentliche Erträge 12. Außerordentliche Aufwendungen VI. Außerordentliches Ergebnis 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 14. Sonstige Steuern Ergebnis ohne Ergebnisabführung 15. Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellsch. 16. Auf Grund Gewinnabf.vertages abgef. Gewinn 17. Erträge aus Verlustübernahme Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf Lfd. Nr. Angaben in vollen TEURO VII. Jahresüberschuss/-fehlbetrag Ist 2014 Erwartung 2015 Planjahr 2016 Quartal 1 2016 Quartal 2 2016 Quartal 3 2016 Quartal 4 2016 Folgejahre 2018 2017 2019 192 6 5 27 27 27 -77 10 8 7 192 6 5 27 27 27 -77 10 8 7 Gewinn-/Verlustvortrag aus Vorjahr Entnahme Rücklagen Einstellung Rücklagen VIII. Bilanzgewinn/Bilanzverlust Nachrichtlich Vortrag auf neue Rechnung 192 Gesamtaufwendungen 7.210 5.424 11.072 2.646 2.646 2.646 3.133 11.364 11.117 7.024 Gesamterträge 7.401 5.431 11.077 2.674 2.674 2.674 3.056 11.374 11.125 7.032 Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf Lfd. Nr. Angaben in vollen TEURO 1. UP Umsatzerlöse Ist 2014 Erwartung 2015 Planjahr 2016 Quartal 3 2016 Quartal 4 2016 Folgejahre 2018 2017 2019 3.205 6.566 1.577 1.577 1.577 1.834 6.587 6.362 84 0 137 34 34 34 34 131 0 0 Finanzierung Jobcenter - AGH-MAE 1.301 1.275 1.311 328 328 328 328 1.311 1.311 1.311 Lohnkostenzuschuss Bund - BA 2.017 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Lohnkostenzschuss Jobcenter - FAV/EGZ 1.629 1.867 2.631 624 624 624 759 2.631 2.631 2.631 83 63 44 Zuschuss - Jobcenter Aktivierungen zu erwirtsch. Eigenanteil KEE Finanzierung Jobcenter - soziale Teilhabe UP Sonstige betriebliche Erträge 3.986 44 11 11 11 11 44 44 66 17 17 17 17 93 0 0 2.376 563 563 563 686 2.376 2.376 0 2.286 2.224 4.510 1.096 1.096 1.096 1.222 4.786 4.762 3.044 790 875 875 219 219 219 219 875 875 875 102 79 20 20 20 20 59 59 59 142 127 79 20 20 20 20 69 76 65 8 25 25 6 6 6 6 25 25 25 Lohnkostenzuschuss Stadt Leipzig - BA 187 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sachkostenzuschuss Stadt Leipzig - BA 94 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Lohnkosten Stadt Leipzig - FAV/EGZ 866 893 1.250 296 296 296 361 1.250 1.250 1.250 Sachkosten Stadt Leipzig - FAV/EGZ 36 30 Zuwend. Stadt Leipzig Ergebnishaushalt Zuwend. Stadt Leipzig Finanzhaushalt Auflösung Sonderposten Sachkostenzuschuss Stadt Leipzig - Ortschaftsservic Lohnkosten Stadt Leipzig - soziale Teilhabe Sachkosten Stadt Leipzig - soziale Teilhabe 21 5 5 5 5 21 21 21 1.191 282 282 282 344 1.496 1.496 0 63 16 16 16 16 63 63 0 278 70 70 70 70 278 278 278 Projekt ASW 91 23 23 23 23 91 91 91 Arbeitsmarktorientierte Familienhilfe 56 14 14 14 14 56 56 56 Schuldnerberatung 10 2 2 2 2 10 10 10 Zuschuss Asylkonzept Zuschuss ESF Leipziger Westen 177 44 44 44 44 177 177 177 FAV - Verwaltungskosten 29 7 7 7 7 29 29 29 Teilhabe - Verwaltungskosten 27 7 7 7 7 27 27 0 ESF - Verwaltungskosten 31 8 8 8 8 31 0 0 Asyl - Sozialpädagogen 97 24 24 24 24 97 97 97 Asyl - Sachkosten 10 2 2 2 2 10 10 10 0 120 30 30 30 30 120 120 164 172 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 29 7 7 7 7 13 0 0 soziale Teilhabe - Sozialpädagogen übrige 5a. Quartal 2 2016 5.114 Zuschuss - ESF 4. Quartal 1 2016 UP RHB und bezogene Waren Lfd. Nr. Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf Angaben in vollen TEURO Ist 2014 Erwartung 2015 Planjahr 2016 Materialaufwand 5b. UP bezogene Leistungen 8. UP Sonstige betriebliche Aufwendungen Verwaltung Quartal 1 2016 Quartal 2 2016 Quartal 3 2016 Quartal 4 2016 Folgejahre 2018 2017 2019 29 7 7 7 7 13 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1.050 1.126 1.356 339 339 339 339 1.365 1.325 1.211 81 82 82 21 21 21 21 82 82 52 105 79 20 20 20 20 59 59 59 Zuführung zu Sonderposten für Investitionen Mehraufwandsentschädigung - AGH-MAE 431 467 499 125 125 125 125 499 499 499 Sachkosten - AGH-MAE 221 225 192 48 48 48 48 192 192 192 Sachkosten - sozialpäd. Betreuung 125 22 14 4 4 4 4 16 18 14 48 30 21 5 5 5 5 21 21 21 9 25 25 6 6 6 6 25 25 25 122 0 0 0 0 0 0 0 0 0 63 16 16 16 16 63 63 0 Sachkosten - FAV/EGZ Sachkosten - Ortschaftsservice Sachkosten - BA Sachkosten - soziale Teilhabe Mehraufwandsentschädigung - AGH-Asyl Sachkosten - AGH-Asyl 0 0 0 0 0 0 0 0 96 24 24 24 24 96 96 96 Mehraufwandsentschädigung - ESF Westen 19 5 5 5 5 19 19 19 Sachkosten - ESF Westen 94 23 23 23 23 94 94 94 Weiterbildung/IT Anwendung Sachkosten 28 7 7 7 7 28 28 2 Asyl - Sozialpädagogen 97 24 24 24 24 97 97 97 Asyl - Sachkosten 10 2 2 2 2 10 10 10 projektbezogene Mittel 30 8 8 8 8 62 20 30 6 2 2 2 2 0 0 0 übrige 16 170 Spartenvergleich Plan Lfd. Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf Nr. Angaben in vollen TEURO 1. Umsatzerlöse 2. Bestandsveränderungen FE/UE Overhaed Coach FAV AGH MAE Sonstige soziale TH ESF 0 44 2.631 1.311 0 2.376 203 0 0 0 0 0 0 0 0 a) Bestandserhöhungen 0 0 0 0 0 0 0 0 b) Bestandsverminderungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4.510 920 584 1.271 481 0 1.254 0 11.076 920 629 3.902 1.792 0 3.630 203 29 0 29 0 0 0 0 0 29 0 29 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 9.589 640 474 3.881 824 0 3.567 203 a) Löhne und Gehälter 7.991 533 395 3.234 687 0 2.972 170 b) soziale Abgaben 1.598 107 79 647 137 0 594 34 0 0 0 0 0 0 0 0 82 82 0 0 0 0 0 0 82 82 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1.356 195 121 21 956 0 63 0 20 3 5 0 12 0 0 0 Andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge I. Gesamtleistung 5. Materialaufwand a) RHB und bezogene Waren b) bezogene Leistungen Personalaufwand - davon für Altersversorgung 7. gesamt 6.566 3. 6. 3 Abschreibungen a) auf immat. AV und auf SAV b) auf VG des Umlaufvermögens 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen II. Zwischenergebnis 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1 1 0 0 0 0 0 0 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0 0 0 III. Finanzergebnis 1 1 0 0 0 0 0 0 IV. Ergebnis d. gewöhnl. Geschäftstätigkeit 21 4 5 0 12 0 0 0 11. Außerordentliche Erträge 0 0 0 0 0 0 0 0 12. Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0 0 0 VI. außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 0 0 0 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 14. Sonstige Steuern 0 0 0 0 0 0 0 0 16 4 0 0 12 0 0 0 Ergebnis ohne Ergebnisabführung 5 0 5 0 0 0 0 0 15. Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellsch. 0 0 0 0 0 0 0 0 16. Auf Grund Gewinnabf.vertages abgef. Gewinn 0 0 0 0 0 0 0 0 17. abgeführter Verlust 0 0 0 0 0 0 0 0 VII. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 5 0 5 0 0 0 0 0 Gesamtaufwendungen 11.072 921 624 3.902 1.792 0 3.630 203 Gesamterträge 11.077 921 629 3.902 1.792 0 3.630 203 Bilanz 2016 Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf Ist 2014 Pos. Angaben in vollen TEURO Aktiva A. Anlagevermögen Erwartung 2015 Planjahr 2016 bis 2019 Folgejahre 2018 2017 2019 245 220 217 204 184 5 4 3 1 0 0 240 216 214 202 184 177 1.760 1.169 1.177 1.191 1.200 1.209 II. FForderungen und sonst. Vermögensgegenstände 1.760 1.168 1.176 1.190 1.199 1.208 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 122 70 70 70 70 70 1.621 1.078 1.086 1.100 1.109 1.118 17 20 20 20 20 20 1 1 1 1 1 1 I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen 177 III. Finanzanlagen B. Umlaufvermögen I. Vorräte 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3. Ford. geg. Unt., mit denen Beteiligungsverh. besteht 4. Ford. geg. Gesellsch./an die Gemeinde/and. Eigenbetr. 5. Sonstige Vermögensgegenstände IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten 9 10 10 10 10 10 2.014 1.399 1.404 1.405 1.394 1.396 922 928 933 943 951 958 26 26 26 26 26 26 II. Kapitalrücklage 291 291 291 291 291 291 III. Allgem. und zweckgeb. Rücklagen 355 355 355 355 355 355 0 0 0 0 0 0 278 Summe Aktiva Passiva A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital/festgesetztes Kapital/Stammkapital IV. Gewinnrücklagen 1. Satzungsmäßige Rücklagen 2. Andere Gewinnrücklagen V. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 57 250 256 261 271 VI. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 193 6 5 10 8 7 B. Sonderposten zur Finanzierung des SAV 229 205 205 195 178 171 229 205 205 195 178 171 53 53 53 53 53 53 53 53 53 53 53 53 652 154 154 154 154 154 546 60 60 60 60 60 9 10 10 10 10 10 13 2 2 2 2 2 82 1. Sonderposten aus nichtöffentlichen Fördermitteln C. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 2. Sonstige Rückstellungen D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4. 6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unt. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Verbindlichkeiten ggü. Gemeinde/and. Eigenbetrieben 7. Sonstige Verbindlichkeiten 5. E. Rechnungsabgrenzungsposten Summe Passiva 84 82 82 82 82 159 60 60 60 60 60 2.014 1.399 1.404 1.405 1.395 1.395 Finanzplan (in Anlehnung an DRS 21 direkt) Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf B Lfd. Nr. 1. + + + + + + -/+ +/2. + + + + + + + + +/3. + Angaben in vollen TEURO Laufende Geschäftstätigkeit Einzahlung von Kunden f. Verkauf Erzeugnisse, Waren u. DL Einzahlung aus Zuwendungen der Stadt Leipzig aus Ergebnishaushalt Einzahlung aus Zuwendungen der Stadt Leipzig aus Finanzhaushalt Einzahlung aus Zuwendungen Dritter Auszahlung an Lieferanten und Beschäftigte Auszahlung aus Rückzahlungen von Zuwendungen Sonstige Einzahlungen, die nicht der Inv./Fin.tätigkeit zuzuordnen sind Sonstige Auszahlungen, die nicht der Inv./Fin.tätigkeit zuzuordnen sind Einzahlung aus außerordentlichen Posten Auszahlung aus außerordentlichen Posten Ertragssteuerzahlungen Sonstige Einzahlungen und Auszahlungen Mittelzu-/-abfluss aus lfd. Geschäftstätigkeit Investitionstätigkeit Einzahlungen aus Abgängen immat. AV Auszahlungen für Investitionen immat. AV Einzahlungen aus Abgängen SAV Auszahlungen für Investitionen SAV Einzahlungen aus Abgängen FAV Auszahlungen für Investitionen FAV Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition Einzahlungen aus außerordentlichen Posten Auszahlungen aus außerordentlichen Posten Erhaltene Zinsen Erhaltene Dividenden Sonstige Einzahlungen und Auszahlungen Mittelzu-/-abfluss aus Investitionstätigkeit Finanzierungstätigkeit Einzahlungen aus EK-Zuführungen der Stadt Leipzig 2016 Ist 2014 bis 2019 Erwartung 2015 Planjahr 2016 Folgejahre 2018 2017 2019 5.038 3.205 6.566 6.587 6.362 3.986 1.940 1.823 4.352 4.657 4.626 2.920 90 90 79 59 59 59 -7.110 -5.174 -10.895 -11.216 -10.963 -6.883 3 16 1 1 1 1 -17 -16 -16 -16 -16 -16 -57 -55 87 72 70 68 2 -89 1 -105 -79 -59 -59 -59 -87 -104 -79 -59 -59 -59 0 -144 1.330 1.185 1.184 1 0 -159 1.185 1.026 1.025 1 0 8 1.026 1.034 1.033 1 0 13 1.034 1.047 1.046 1 0 11 1.047 1.058 1.057 1 0 9 1.058 1.067 1.066 1 + Einzahlungen aus EK-Zuführungen von anderen Gesellschaftern - Auszahlungen aus EK-Herabsetzung der Stadt Leipzig Auszahlungen aus EK-Herabsetzung an übrige Unternehmenseigner Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten der + Stadt Leipzig Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten Dritter + und Begebung von Anleihen Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten der Stadt Leipzig Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten Dritter und Anleihen Einzahlung aus erhaltenenen Zuschüssen/Zuwendungen der + Stadt Leipzig + Einzahlung aus erhaltenenen Zuschüssen/Zuwendungen Dritter + - Rückzahlungen von Zuwendungen Einzahlungen aus außerordentlichen Posten Auszahlungen aus außerordentlichen Posten gezahlte Zinsen - Auszahlungen an die Gesellschafterin Stadt Leipzig Auszahlungen an übrige Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter +/- Ein- u. Auszahlungen aus Ergebnisabführungsvertrag - +/- Sonstige Ein- u. Auszahlungen 4. Mittelzu-/-abfluss aus Finanzierungstätigkeit Zahlungswirksame Veränd. der Finanzmittel Finanzmittelbest. Anfang d. Periode (inkl. Cash-Pool) Finanzmittelbestand Ende d. Periode (inkl. Cash-Pool) Bestand Cash-Pool am Ende der Periode liquide Mittel (ohne Cash-Pool) Liquidität (in Anlehnung an DRS 21 direkt) Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf 2016 Lfd. Nr. Planung der Geldein- und auszahlungen Planjahr 1. Laufende Geschäftstätigkeit 6.566 Einzahlung von Kunden f. Verkauf Erzeugnisse, Waren u. DL + Einzahlung aus Zuwendungen der Stadt Leipzig aus Ergebnishausha 4.352 + Einzahlung aus Zuwendungen der Stadt Leipzig aus Finanzhaushal 79 + Einzahlung aus Zuwendungen Dritter 0 - Auszahlung an Lieferanten und Beschäftigte -10.895 - Auszahlung aus Rückzahlungen von Zuwendungen 0 Sonstige Einzahlungen, die nicht der Inv./Fin.tätigkeit + 1 zuzuordnen sind Sonstige Auszahlungen, die nicht der Inv./Fin.tätigkeit + -16 zuzuordnen sind + Einzahlung aus außerordentlichen Posten 0 - Auszahlung aus außerordentlichen Posten 0 -/+ Ertragssteuerzahlungen 0 +/- Sonstige Einzahlungen und Auszahlungen 0 1.3. Mittelzu-/-abfluss aus lfd. Geschäftstätigkeit 87 2. Investitionstätigkeit + Einzahlungen aus Abgängen immat. AV 0 - Auszahlungen für Investitionen immat. AV 0 + Einzahlungen aus Abgängen SAV 0 - Auszahlungen für Investitionen SAV -79 + Einzahlungen aus Abgängen FAV 0 - Auszahlungen für Investitionen FAV 0 + Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis 0 - Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis 0 Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen + 0 der kurzfristigen Finanzdisposition Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen 0 der kurzfristigen Finanzdisposition + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 0 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 0 + Erhaltene Zinsen 0 + Erhaltene Dividenden 0 +/- Sonstige Einzahlungen und Auszahlungen 0 2.3. Mittelzu-/-abfluss aus Investitionstätigkeit -79 Angaben in vollen TEURO Januar Februar März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez. 547 1.065 547 290 547 290 20 547 290 547 290 547 290 20 547 390 547 290 547 290 20 547 290 547 290 547 290 20 -867 -867 -867 -867 -867 -867 -867 -867 -867 -867 -1.360 -867 745 -30 0 0 0 0 -4 -4 -4 -4 -14 -30 -30 -20 0 0 -20 -14 70 -30 -20 0 0 -20 -14 -30 -523 -20 0 0 -20 -14 -20 0 0 -20 Angaben in vollen TEURO Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf Lfd. Nr. Planung der Geldein- und auszahlungen 3. Finanzierungstätigkeit + Einzahlungen aus EK-Zuführungen der Stadt Leipzig Planjahr Januar Februar März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez. 0 + Einzahlungen aus EK-Zuführungen von anderen Gesellschaftern 0 - Auszahlungen aus EK-Herabsetzung der Stadt Leipzig Auszahlungen aus EK-Herabsetzung an übrige Unternehmenseigner Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten der + Stadt Leipzig Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten Dritter + und Begebung von Anleihen Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten der Stadt Leipzig Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten Dritter und Anleihen Einzahlung aus erhaltenenen Zuschüssen/Zuwendungen der + Stadt Leipzig 0 + Einzahlung aus erhaltenenen Zuschüssen/Zuwendungen Dritter 0 + - 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Rückzahlungen von Zuwendungen Einzahlungen aus außerordentlichen Posten Auszahlungen aus außerordentlichen Posten gezahlte Zinsen Auszahlungen an die Gesellschafterin Stadt Leipzig Auszahlungen an übrige Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter +/- Ein- u. Auszahlungen aus Ergebnisabführungsvertrag +/- Sonstige Ein- u. Auszahlungen 3.3. Mittelzu-/-abfluss aus Finanzierungstätigkeit 4. Zahlungswirksame Veränd. der Finanzmittel Finanzmittelbest. Anfang d. Periode (inkl. Cash-Pool) 0 0 0 8 1.026 0 745 1.026 0 -30 1.771 0 -34 1.741 0 -30 1.708 0 -30 1.678 0 -34 1.648 0 70 1.614 0 -30 1.684 0 -34 1.654 0 -30 1.621 0 -523 1.591 0 -34 1.068 Finanzmittelbestand Ende d. Periode (inkl. Cash-Pool) 1.034 1.771 1.741 1.708 1.678 1.648 1.614 1.684 1.654 1.621 1.591 1.068 1.034 Bestand Cash-Pool am Ende der Periode liquide Mittel (ohne Cash-Pool) 1.033 1 1.770 1 1.740 1 1.707 1 1.677 1 1.647 1 1.613 1 1.683 1 1.653 1 1.620 1 1.590 1 1.067 1 1.033 1 0 Investitionen 2016 Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf Lfd. Nr. Bezeichnung Fortführung von Ersatzinvestitionen Investitionen in GWG Summe übrige Investitionsproj. 2017 Summe übrige Investitionsproj. 2018 Summe übrige Investitionsproj. 2019 Summe gesamt Finanzierung durch: Zuwendungen Stadt Leipzig Zuwendungen Dritter (ohne Stadt Leipzig) Kreditaufnahme Eigenanteil Gesamt 453 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 453 Erwartg. bis incl. 2014 Erwartg. Planjahr 2015 2016 bis 2019 Angaben in vollen TEURO Investitionsbeträge je Projekt Folgejahre restl. 2017 2018 2019 Jahre 59 59 59 91 105 79 91 105 79 59 59 59 436 77 102 79 59 59 59 17 14 2 0 0 0 0 0 0 Lfd. Nr. 1. 2. 3. 4. Haushaltsrelevante Positionen für die Stadt Leipzig Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf Angaben in vollen TEURO Veränderung Eigenkapital Erhöhung (+)/ Verminderung (-) Eigenkapital Investitionszuschüsse Einzahlung aus Investitionszuschüssen Zuschüsse Ertrag aus Zuschüssen Einzahlung aus Zuschüssen weitere Ansätze Ertrag aus weitere Ansätze Aufwand aus weitere Ansätze Einzahlung aus weitere Ansätze Auszahlung aus weitere Ansätze 2016 Ist 2014 Erw. 2015 Planjahr 2016 bis 2019 Folgejahre 2018 2017 2019 193 6 5 10 8 7 90 90 79 59 59 59 1.699 1.940 1.823 1.823 3.601 3.601 3.906 3.906 3.906 3.906 2.200 2.200 Personal 2016 bis 2019 Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf Ist 2014 ZeilenNr. A. Entwicklung der Beschäftigungsverhältnisse Beschäftigte Personen zum Ende des Zeitraumes B. Durchschnittliche Anzahl Beschäftigte Personen Vollzeitäquivalente (VZÄ) / Vollkräfte (VK) Auszubildende C: Aufgliederung der VZÄ / VK Angaben in Vollzeitäquivalenten (Krankenhäuser in Vollkräften) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Betriebsleiter Festangestellte geringfügig Beschäftigte Mitarbeiter sozialpäd. Betreuung AGH-MAE Koordinatoren FAV/EGZ Bürgerarbeit ESF Fachkraft Erwartg. 2015 Planjahr 2016 152 722 721 713 500 598,16 424,08 401,00 270,84 955,25 650,90 954,25 649,90 946,25 643,50 733,25 468,00 Ist 2014 Planjahr 2016 Erwartg. 2015 1,00 9,00 0,40 4,00 189,41 13,44 93,31 112,69 0,83 1,00 10,00 1,38 5,00 156,15 14,38 81,93 0,00 0,00 1,00 Koordinatoren Asyl D: Stellenübersicht nach § 21 Sächs EigBVO Stellen Nachrichtlich: Beamte 2019 230 soziale Teilhabe Sozialpädagogen soziale Teilhabe Anleiter soziale Teilhabe Asyl Sozialpädagogen Asyl ESF Leipziger Westen ESF Leipziger Westen Anleiter ESF Leipziger Westen Verwaltung ESF Leipziger Westen Sozialpäd. Modulleiter Summe darunter Teilzeitstellen Folgejahre 2018 2017 424,08 270,84 vorgetatsehene sächlich besetzte Stellen besetzte Stellen Stellen zum 30.6. 2014 2015 122 115 356 0,0 0,0 0,0 Folgejahre 2018 2017 2019 1,00 10,00 1,38 5,00 273,23 25,89 128,00 0,00 6,40 1,00 112,50 3,00 3,00 50,00 5,00 2,00 20,00 1,00 0,75 1,75 650,90 1,00 10,00 1,38 5,00 273,23 25,89 128,00 0,00 6,40 1,00 10,00 1,38 5,00 273,23 25,89 128,00 0,00 0,00 1,00 10,00 1,38 5,00 273,23 25,89 128,00 0,00 0,00 112,50 3,00 3,00 50,00 5,00 2,00 20,00 1,00 0,75 1,75 649,90 112,50 3,00 3,00 50,00 5,00 2,00 20,00 1,00 0,75 1,75 643,50 20,00 1,00 0,75 1,75 468,00 geplante Stellen 2016 306 geplante Stellen 2017 305 geplante Stellen 2018 299 geplante Stellen 2019 173 0,0 0,0 0,0 0,0 Leistungsdaten Lfd. Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf Nr. geförderte Arbeitnehmer nach SGB III Beschäftigte AGH - Entgelt Koordinatoren AGH-Mehraufwand Beschäftigte "NKF" Beschäftigte AGH - Mehraufwand Beschäftigte "Job-Starter" Beschäftigte "ESF" Beschäftigte "Kommunal-Kombi" Beschäftigte "Bürgerarbeit" Beschäftigte sozialpäd. Betreuung Beschäftigte FAV/EGZ Asylkonzept soziale Teilhabe ESF Leipziger Westen Coaching 2016 Ist 2014 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 Erwartung 2015 48 745 200 5 274 0 0 28 0 527 0 0 0 0 5 172 145 Planjahr 2016 bis Quartal 1 2016 Quartal 2 2016 Quartal 3 2016 Quartal 4 2016 2019 Folgejahre 2018 2017 2019 0 0 53 0 921 12 43 47 43 45 45 45 254 760 798 718 900 900 900 0 0 0 5 160 57 156 43 5 160 57 156 43 5 160 57 156 43 5 160 57 156 43 5 160 57 156 43 5 160 57 156 43 5 160 5 160 156 43 43 Stellungnahme ENTFRISTUNG DER INTEGRATIONSBERATER IM KOMMUNALEN EIGENBETRIEB LEIPZIG/ENGELSDORF (KEE) Stand: 05.08.2015 bbvl Inhaltsverzeichnis 1 2 3 Zielstellung ........................................................................................................................... 3 Vorbemerkung ..................................................................................................................... 3 Inhaltliche Aspekte .............................................................................................................. 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 Organisation und Leistungsumfang ..................................................................................... 3 Weiterbildungen .................................................................................................................. 4 Ausschreibungsmanagement .............................................................................................. 5 Vermittlung .......................................................................................................................... 5 Zukünftige Entwicklungen ................................................................................................... 6 Arbeitsmarktsituation für Integrationsberater ................................................................... 7 4 Haushaltsrelevante Aspekte ................................................................................................ 7 4.1 4.2 4.3 Zuschussentwicklung ........................................................................................................... 7 Kostenentwicklung .............................................................................................................. 9 Ergebnisentwicklung ........................................................................................................... 9 5 Fazit und Empfehlung ........................................................................................................ 10 bbvl – Entfristung der Integrationsberater im KEE Seite 2 1 Zielstellung Die Betriebsleitung hat die bbvl beauftragt einen Kurzbericht zur Entfristung der Integrati‐ onsberater zu erstellen. Hierbei sollen unterschiedliche Aspekte in Bezug auf die Integrati‐ onsberater in den Abwägungsprozess aufgenommen werden. Ziel ist es, die bisherigen Ent‐ wicklungen und Ergebnisse des Integrationsteams darzustellen und eine Empfehlung in Be‐ zug auf das zukünftige Beschäftigungsverhältnis zu formulieren. 2 Vorbemerkung Infolge von Gesetzesänderungen erfolgte beim KEE in der Vergangenheit die zunehmende Ausrichtung auf die öffentliche Förderung von arbeitsmarktfernen Erwerbslosen. Hierzu zäh‐ len Personen, deren Zugangschancen aufgrund von unterschiedlichen Problemlagen im Ver‐ gleich zu anderen Arbeitssuchenden geringer ausfallen. Trotz der insgesamt sinkenden Ar‐ beitslosenquote hat der spezielle Personenkreis geringe Integrationserwartungen und ist nur geringfügig rückläufig. Zur Behebung der Integrationshemmnisse der Teilnehmer entwickelte der KEE modulare Förderkonzepte bezogen auf Beschäftigungsfelder, sozialpädagogische Unterstützung sowie gesundheitsbezogene Ansätze. Auf Grund der Entwicklungen werden seit dem Jahr 2012 fünf Mitarbeiter für die individuelle und sozialpädagogische Betreuung der Teilnehmer eingesetzt. Damit wurde ein Teil der Ei‐ gentümerziele aus dem Jahr 2009 umgesetzt. Die Integrationsberater befinden sich seither in einem befristeten Arbeitsverhältnis mit dem KEE. Gemäß § 7 Absatz 2 der Betriebssatzung wird der Betriebsleitung die Einstellung, Anstellung, Entlassung sowie Ein‐ und Umgruppierung des Personals des Eigenbetriebs unter Beachtung der Maßgaben des Stellenplans nach § 10 Abs. 3 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung übertragen. Die zu entfristeten Integrationsberater sind bereits im Stellenplan der Stadt Leipzig enthalten. Der Einbezug des Stadtrates zur Entfristung der fünf Stellen im Rahmen der Wirtschaftsplanung erfolgt auf freiwilliger Basis der Eigenbetriebsleitung. 3 Inhaltliche Aspekte 3.1 Organisation und Leistungsumfang Die fünf Integrationsberater sind im Eigenbetrieb im Bereich II – Sozialpädagogische Unter‐ stützung und Jobcoaches ─ der Projektkoordination für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und sozialpädagogische Hilfen, dem Betriebsleiter sowie dem kaufmännischen Leiter unter‐ stellt. Das Team setzt sich zusammen aus: bbvl – Entfristung der Integrationsberater im KEE Seite 3 ▪ einer Leiterin Fachteam Integration, ▪ einem Projektkoordinator und ▪ und drei Integrationsberater/‐innen. Mit der Einführung der sozialpädagogischen Betreuung wurde insbesondere auf Teilnehmer für den zweiten Arbeitsmarkt abgezielt. Das Betreuungsangebot und somit auch das Aufga‐ benspektrum sind seither stetig angestiegen. Der Leistungsumfang von nunmehr 33 Modulen kann in fünf übergreifende Bereiche einge‐ teilt werden: ▪ Förderung von Schlüsselkompetenzen, ▪ Förderung gesundheitlicher Ressourcen im Arbeitskontext, ▪ Berufs‐ und Ausbildungsorientierung, ▪ assistierende Vermittlung, ▪ Stabilisierung bei Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses. Neben der Durchführung von Einzel‐ und Gruppencoachings entwickeln die Integrationsbe‐ rater neue Aufgabenfelder im Kontext der SGB V, VIII, XII und weitere Präventionsangebote, um ein allumfassendes Leistungsangebot für die Zielgruppen zu schaffen. Hierzu zählen bei‐ spielsweise der Erziehungsbeistand als Hilfe zur Erziehung und die Sozialpädagogische Fami‐ lienhilfe nach dem SGB VIII sowie die Schuldnerberatung. Hieraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Fachkenntnisse, insbesondere die Rechts‐ vorschriften im Kontext der Beschäftigungsförderung, Bestimmungen der Agentur für Arbeit und anderer Fördermittelgeber, Dienstanweisungen der Stadt und des Betriebes. Außerdem sind Erfahrungen in der Projektbeantragung, ‐entwicklung und ‐gestaltung notwendig. Neben den bereits beschriebenen Aufgaben übernimmt das Team Unterstützungstätigkeiten im Bereich IT sowie die Erstellung und digitale Bearbeitung von Bewerbungsfotos für die Teilnehmer. Zudem führen die Integrationsberater EDV‐Inhouseschulungen (MS Office, Microsoft) durch. 3.2 Weiterbildungen Mit der Bestätigung des weiteren Ausbaus der sozialpädagogischen Betreuung im Rahmen der Evaluierung der Eigentümerziele im Jahr 2014 wurden seitens des KEE die Qualifizie‐ rungsmaßnahmen der Integrationsberater verstärkt, um den Angebotsumfang zu erweitern. Dafür sind in den vergangenen Jahren folgende Kosten angefallen: bbvl – Entfristung der Integrationsberater im KEE Seite 4 Kosten 2013 27.844,00 € 2014 22.685,50 € Mai 2015 17.850,00 € Die durchschnittlichen Zertifizierungskosten je Integrationsberater liegen bei ca. 4.500 €. Die Zertifizierungsmaßnahmen sind personengebunden. Daraus resultiert das Risiko, dass bei Fluktuation erneut Kosten zur Qualifikation neuer Mitarbeiter notwendig sind. Zudem ergibt sich insoweit ein wirtschaftliches Risiko für den KEE und in der Stadt Leipzig, als das die Er‐ bringung der entsprechenden Maßnahmen nicht mehr gewährleisten werden kann. Zusätzlich muss festgestellt werden, dass insbesondere im Ausschreibungsverfahren der Nachweis der Träger‐ sowie Mitarbeiterqualifizierung Grundvoraussetzung für eine erfolg‐ reiche Ausschreibungsteilnahme darstellen. Zusätzlich gehen mit den steigenden Weiterbildungs‐ und Zertifizierungskosten höhere Chancen zur erfolgreichen Akquisition von Drittmitteln vom Jobcenter oder dem Europäi‐ schen Sozialfond einher. 3.3 Ausschreibungsmanagement Im Rahmen des Ausschreibungsmanagements übernehmen die Integrationsberater die Pro‐ jektbeantragung, ‐entwicklung und ‐gestaltung. Die Entwicklung der Einwerbung von Dritt‐ mitteln verdeutlicht den zunehmenden Stellenwert der sozialpädagogischen Betreuung im KEE: Drittmittel 2013 65.387,43 € 2014 166.873,21 € Mai 2015 249.717,96 € Die Integrationsberater haben bisher erfolgreich an Ausschreibungen für arbeitsmarktpoliti‐ sche Maßnahmen teilgenommen und konnten bis Mai 2015 Drittmittel in Höhe von insge‐ samt 249.717,96 € akquirieren. In diesem Jahr nimmt der KEE bisher an Ausschreibungen zu zwölf Maßnahmen teil (Vorjahr insgesamt zehn). Mit dem weiteren Ausbau der sozialpäda‐ gogischen Betreuung in den Folgejahren wird das Akquisitionsvolumen voraussichtlich wei‐ ter ansteigen. Für den Zeitraum 2016 bis 2020 konnte bereits nach Angaben des KEE ein weiteres ESF‐ Projekt (ESF W.E.S.T.) mit einem Umfang von 1,5 Mio. € eingeworben werden. Hierdurch fließen dem KEE voraussichtlich bis 2020 jährlich Drittmittel in Höhe von 300 T€ zu. Für den Start des Projekts ist das erste Quartal 2016 vorgesehen. 3.4 Vermittlung Die Erweiterung des Angebots der sozialpädagogischen Betreuung spiegelt sich ebenso in der Entwicklung der Teilnehmerzahlen wider. Zudem kann eine steigende Vermittlung sowie bbvl – Entfristung der Integrationsberater im KEE Seite 5 Integrationsquote verzeichnet werden. Im ersten Halbjahr 2015 setzt den bisherigen Trend fort. Betreute Teilnehmer Vermittlung Quote 2012 200 39 19,50 % 2013 203 40 19,70 % 2014 288 58 20,14 % Mai 2015 211 42 19,91 % Bei einer Analyse der Integrationsquote je Maßnahme zeigt sich, dass insbesondere die Maßnahmen AGH MAE1, FAV2, Bürgerarbeit sowie das ESF‐Projekt eine Vermittlungsquote von mindestens 45 Prozent aufweisen. Im Rahmen einer Untersuchung zur Nachhaltigkeit der Integrationen im März 2014 in Form von Telefoninterviews durch den KEE konnte aufgezeigt werden, dass mehr als 50 Prozent der integrierten Teilnehmer sich noch in Beschäftigung (Teil‐ und Vollzeit) befanden, wobei davon 43 Prozent keine Leistungen mehr erhielten. Daraus ergeben sich indirekte Einspa‐ rungen durch den KEE für die Stadt Leipzig in Höhe von 78 T€ durch den Wegfall von Leis‐ tungen zu den Kosten der Unterkunft (KdU).3 In einer weiterführenden Untersuchung im Juli 2015 durch den KEE wurden 57 Teilnehmer, die nach März 2014 integriert wurden, zum Stand der Beschäftigung und dem Zeitraum ohne Leistungsbezug befragt. Auf Grundlage der ermittelten befristeten und unbefristeten Ar‐ beitsverhältnisse konnten für das Jahr 2014 insgesamt 298 Beschäftigungsmonate ohne Leis‐ tungsbezug ermittelt werden. Bei einem durchschnittlichen KdU‐Satz in Höhe von 315 € je Monat ergeben sich Gesamteinsparungen für die Stadt Leipzig in Höhe von 234.475 €. Hier‐ bei ist zu beachten, dass nur eine Teilmenge der Teilnehmer in die Berechnung einbezogen wurde, so dass unter Berücksichtigung aller Integrationen mit einem weitaus höheren Betrag zu rechnen ist. Die Berechnungen zeigen, dass aus der sozialpädagogischen Betreuung bisher eine erwiese‐ ne indirekte Mindestersparnis für die Stadt Leipzig in Höhe von insgesamt 312.475 € resul‐ tiert. 3.5 Zukünftige Entwicklungen Derzeit erstellt der KEE auf Grundlage der Evaluierung der Eigentümerziele vom Dezember 2014 das strategische Unternehmenskonzept. Gemäß den Eigentümerzielen wird ein Ausbau der sozialpädagogischen Betreuung angestrebt. Das Bundesprogramm "Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern" befindet sich momen‐ tan in der Beratungsfolge der Stadt Leipzig. Die dritte Säule des Projekts schließt sozialpäda‐ 1 Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsentschädigung. Förderung von Arbeitsverhältnissen. 3 Durchschnittlicher KdU‐Satz für die Jahre 2012 bis März 2014 in Höhe von 293 € pro Monat. 2 bbvl – Entfristung der Integrationsberater im KEE Seite 6 gogische Betreuung ein, die zum Teil in kommunaler Trägerschaft im Zeitraum drittes Quar‐ tal 2015 bis Ende 2018 realisiert werden soll. Voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2016 startet das ESF‐Projekt W.E.S.T mit einer Laufzeit bis einschließlich 2020. Zudem werden bereits erste Maßnahmen zur Umsetzung der Eigentümerziele, die gleichzei‐ tig im strategischen Unternehmenskonzept Berücksichtigung finden, erarbeitet (bspw. die Schuldnerberatung). 3.6 Arbeitsmarktsituation für Integrationsberater Bisher konnten die Arbeitsverträge durch die Befristung erst im Dezember ausgehändigt werden. Hieraus resultiert ein Fluktuationsrisiko, da die Integrationsberater ab der Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit (drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses) der Ver‐ mittlung zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund wurde seitens der bbvl eine Analyse des Leipziger Arbeitsmarktes für Sozialpädagogen durchgeführt. Das Suchergebnis bei der Job‐ börse der Agentur für Arbeit am 20.07.2015 listet 168 offene Stellen für Sozialarbeiter sowie Sozialpädagogen jeweils mit Studienabschluss. Die Analyse der Stellenangebote ergab, dass mehr als zehn Stellenangebote für Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeiter im Bereich der Be‐ schäftigungsförderung in Leipzig und der näheren Umgebung vorhanden sind. Die Arbeitgeber suchen überwiegend Sozialpädagogen mit umfassenden Erfahrungen im Be‐ reich der Beschäftigungsförderung. Mehr als die Hälfte der Stellen sind in Vollzeit und unbe‐ fristet, sodass diese für Bewerber sehr attraktiv sind. Insgesamt lässt sich feststellen, dass eine Nachfrage nach dem Know‐how der Integrations‐ berater des KEE am Arbeitsmarkt vorhanden ist. Durch die späte Verlängerung der Befris‐ tung zum Jahresende und der daraus resultierenden Unsicherheit für die Integrationsberater besteht die Gefahr, dass die S Integrationsberater sich bereits im letzten Quartal des Jahres auf andere Stellen bewerben und zu einem anderen Träger wechseln. Bis zu einer Neubeset‐ zung durch einen geeigneten Bewerber und dessen Qualifikation kann die Ergebnis‐ und Durchführungsqualität gegebenenfalls nicht den Anforderungen entsprechen. 4 Haushaltsrelevante Aspekte 4.1 Zuschussentwicklung Der KEE erhält zur Deckung der Kosten im Overheadbereich (Verwaltungskosten) einen städ‐ tischen Zuschuss aus dem Ergebnishaushalt. Im Rahmen der Umsetzung der Eigentümerziele wurden im Jahr 2012 vier Integrationsberater und im Jahr 2013 eine fünfte Integrationsbera‐ terin eingestellt, gleichläufig erfolgte im Jahr 2012 eine Zuschusserhöhung um 200 T€, um die Personal‐ und Sachkosten für die sozialpädagogische Betreuung zu gewährleisten. bbvl – Entfristung der Integrationsberater im KEE Seite 7 Ergebnishaushalt Verwaltungskosten Zuschüsse für be‐ schäftigungspolitische Maßnahmen Finanzhaushalt Investitionen 2012 2013 2014 2015 Plan 2016 800.000 € 790.000 € 813.000 € 1.080.000 € 790.000 € 980.000 € 875.000 € k. A. 875.000 € k. A. 90.000 € 90.000 € 79.000 € 90.000 € 90.000 € Im Jahr 2015 erfolgte eine weitere Zuschusserhöhung im Overheadbereich von 85 T€ um die unbefristete Stelle des kaufmännischen Leiters sowie die Tariferhöhungen der vorangegan‐ genen Jahre zu finanzieren. Die Erhöhung erfolgt für die Stadt Leipzig insoweit kostenneut‐ ral, als dass die Zuschüsse für auslaufende mehrjährige beschäftigungspolitische Maßnah‐ men sanken. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung erfolgt eine Absenkung des Investitionszuschusses ab dem Jahr 2016 auf 79 T€. Für das Jahr 2018 ist eine weitere Reduzierung auf 59 T€ vorge‐ sehen. Die Entfristung des Integrationsteams erfolgt haushaltsneutral, da keine Zuschusserhöhung (Verwaltungskosten) beabsichtigt ist. Die Mitarbeiter werden über den bereits bestehenden Zuschuss der Stadt Leipzig finanziert. bbvl – Entfristung der Integrationsberater im KEE Seite 8 4.2 Kostenentwicklung Die Tabelle zeigt die Kostenentwicklung im Overheadbereich der vergangenen drei Jahre. Es zeigt sich das der Anteil der Sparte sozialpädagogische Betreuung jährlich angestiegen ist. Der Anteil von 23,37 % an den Overhead‐Gesamtkosten resultiert im Wesentlichen aus der höheren Anzahl an Weiterbildungen sowie erhöhte Sachkosten für die Maßnahmen. 2012 Overheadbereich Personalkosten 653.495,35 € Sachkosten inkl. Ab‐ 312.897,56 € schreibung SUMME 966.392,91 € Anteil Sozialpädagogische Betreuung Personalkosten 154.705,66 € Sachkosten 23.862,69 € SUMME 178.568,35 Anteil an Gesamtkosten 18,48 % 2013 2014 659.929,19 € 351.463,64 € 681.311,84 € 277.535,92 € 1.011.392,83 € 958.847,76 164.009,21 € 23.336,87 € 187.346,08 € 18,52 % 179.712,84 € 44.367,92 € 224.080,76 € 23,37 % Den steigenden Kosten wirkt der KEE mit Kostensenkungspotentialen im Overheadbereich entgegen. So soll zukünftig beispielsweise eine Anpassung der Trägerpauschalen in Höhe der Personal‐ und Sachkosten vorgenommen werden. Zudem soll mit der Investition in die IT Inf‐ rastruktur im Jahr 2015 eine nachhaltige Absenkung der Sachkosten erfolgen. Des Weiteren konnten durch die Nebentätigkeiten der Integrationsberater im Jahr 2015 bis‐ her weitere Kosteneinsparungen in Höhe von 14.669 € im KEE realisiert werden. 4.3 Ergebnisentwicklung In den vergangenen Jahren konnte der KEE positive Jahresergebnisse erzielen. Der Anteil des Spartenergebnisses der sozialpädagogischen Betreuung am Jahresergebnis des KEE im Jahr 2014 ist auf 45,22 % gestiegen und verdeutlicht den hohen Stellenwert der Integrationsbera‐ ter. Jahresergebnis Spartenergebnis Integrationsberater Anteil am Jahresergebnis 2012 50.031,22 € 0 € 0 % 2013 129.354,13 € 0 € 0 % 2014 193.000,00 € 87.271,00 € 45,22 % Anhand des Jahresergebnisses zeigt sich, dass die steigenden Kosten, die nicht über den Zu‐ schuss finanziert werden konnten, durch Ausschreibungen und Projekte gedeckt werden können. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass das Fördergeschäft erheblichen Schwankun‐ gen unterliegen kann. Der Erfolg von Ausschreibungen sowie Projekten unterliegt einem ho‐ bbvl – Entfristung der Integrationsberater im KEE Seite 9 hen Unsicherheitsfaktor. Da die Integrationsberater dem TVöD unterliegen, muss auch zu‐ künftig mit Steigerungen der Personalkosten gerechnet werden, sodass höhere Anstrengun‐ gen zur Deckung der nicht finanzierten Personalkosten nötig werden. Bisher war eine Kom‐ pensation jederzeit gewährleistet. Zudem wird diesem Risiko durch die ständige Weiterentwicklung des Leistungsangebotes, die Trägerzertifizierung und Qualifizierung der Integrationsberater sowie die steigende Teil‐ nahme an Ausschreibungsverfahren entgegengewirkt. Im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Stadtrat wurden in der Ver‐ gangenheit zudem folgende zweckgebundenen Rücklagen gebildet. Zweckgebundene Rück‐ lage RL Umzug RL Investition RL Projekte RL Personalaufstockung 31.12.2012 22.862,90 € 31.12.2013 128.881,31 € 31.12.2014 258.235,44 € 90.000 € 66.719,91 € 69.142,99 € 0€ 14.961,18 € 0 € 128.881,31 € 0€ 14.961,18 € 0 € 176.920,13 € 66.354,13 € Im Februar 2013 erfolgte die Umwidmung der zweckgebundenen Rücklage für Investitionen im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2012 in die zweckgebundenen Rücklagen für personal‐ und sachgebundene Projekte im vollen Umfang. Mit dem Ratsbeschluss vom 10.12.2014 erfolgte die Einstellung des Jahresüberschusses 2013 in die zweckgebundene Rücklage für personal‐ und sachgebundene Projekte (63.000 €) und für Personalaufsto‐ ckung/Einrichtung einer befristeten Stelle für Arbeitsschutz und Sicherheit (66.354,13 €). Die angewachsenen zweckgebundenen Rücklagen für Projekte und Personalaufstockung sind laut Ratsbeschluss bis zum Jahr 2016 zu verbrauchen. Nach der erfolgten Verwendung ist die zweckgebundene Rücklage in die allgemeinen Gewinnrücklagen umzubuchen. Insgesamt zeigt sich, dass die zweckgebundenen Rücklagen für personal‐ und sachgebunde‐ ne Projekte sowie die Personalaufstockung zur Kompensation von Mehraufwendungen bis 2016 zur Verfügung stehen. Die eingestellten Mittel werden nicht ausgeschöpft. Die Be‐ triebsleitung beabsichtigt den Zeitraum der Inanspruchnahme der Rücklagen für diesen Zweck zu verlängern und den Jahresüberschuss von 193 T€, mit Zustimmung des Stadtrates, den zweckgebunden Rücklagen zuzuführen, um gegebenenfalls notwendige Mehraufwen‐ dungen zu finanzieren. 5 Fazit und Empfehlung Insgesamt lässt sich feststellen, dass der KEE den Ausbau der sozialpädagogischen Betreuung gemäß den Eigentümerzielen erfolgreich umsetzt. Die sozialpädagogische Betreuung hat sich bbvl – Entfristung der Integrationsberater im KEE Seite 10 in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Baustein im KEE entwickelt, hierbei leistet die Sparte einen wesentlichen Beitrag zum Jahresergebnis. Die zuschussübersteigenden Mehraufwendungen im KEE konnten in der Vergangenheit durch Drittmittel kompensiert werden. Hierbei nutzt der KEE die Möglichkeit, durch Förde‐ rungsinstrumente den städtischen Haushalt nicht zusätzlich zu belasten. Allerdings besteht für den KEE das Risiko, dass bei sinkendem Ausschreibungs‐ und Projektvolumen die per‐ spektivisch steigenden Personalkosten nicht mehr ausreichend gedeckt werden können, weshalb dieser Faktor nicht für eine Entfristung der Integrationsberater spricht. Dies ist bei dem Spartenergebnis sowie den Jahresergebnissen der vorangegangenen Jahre nicht abseh‐ bar. Zeitgleich können mögliche nicht absehbare Mehraufwendungen durch die vom Stadt‐ rat bestätigten Rücklagen gedeckt werden. Durch den weiteren Aufbau von Sparten im KEE soll eine Risikostreuung durch die Beseitigung von einseitigen Abhängigkeiten (Jobcenter und zweiter Arbeitsmarkt) erfolgen. Des Weiteren lässt sich feststellen, dass durch die erfolgreiche Teilnahme an Ausschreibun‐ gen für arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und die hohe sowie nachhaltigen Integration der Teilnehmer durch die Einzelbetreuung und Projektarbeit Einsparungen und Einnahmen für die Stadt Leipzig von insgesamt 562 T€ realisiert werden konnten. Diese indirekten Ein‐ sparungen bzw. Einnahmen spiegeln die hohe Qualität der Aufgabenwahrnehmung durch die Integrationsberater wider. Aus betrieblicher Sicht empfiehlt sich, zur Bewältigung der zukünftigen Aufgaben sowie zur Gewährleistung einer weiterhin hohen Qualität der Aufgabenwahrnehmung, die Entfristung der Integrationsberater. Aus gesamtstädtischer Sicht zeigt sich, dass die Arbeit der Integrationsberater Einnahmen und Einsparungen für die Stadt Leipzig generiert. Die bbvl empfiehlt die Entfristung der In‐ tegrationsberater erst nach dem Beschluss des strategischen Unternehmenskonzepts durch den Stadtrat vorzunehmen, da dann die Konkretisierung der evaluierten Eigentümerziele und somit die zukünftigen Handlungsfelder durch die Eigentümerin sichergestellt sind. Nach Rücksprache mit der Betriebsleitung sind die erste Lesung des strategischen Unternehmens‐ konzepts im Betriebsausschuss im September 2015, der Beschluss durch den Betriebsaus‐ schuss und die anschließende Einbringung zum Beschluss in die Ratsversammlung im De‐ zember 2015 vorgesehen. bbvl – Entfristung der Integrationsberater im KEE Seite 11 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja 1) Stad t Leip niedrig nein ja Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau hat stattgefunden ist vorgesehen verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Stad t Leip zig 01.1 5/01 Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1