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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1039196.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
18.09.15, 12:00
Aktualisiert
15.04.16, 09:47

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01865 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit Ratsversammlung 16.12.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes "Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe" der Stadt Leipzig Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt den vorliegenden Wirtschaftsplan des Verbundes Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe für das Jahr 2016 mit folgenden Eckwerten: • Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan 10.408 T€ • Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan 10.408 T€ • Endergebnis des Erfolgsplanes = 0 T€ • Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 169 T€ • Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit 169 T€ • Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit 0 T€ • Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 0 T€ • Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung 0 T€ • Höchstbetrag der Kassenkredite 0 T€ 2. Die Stellenanzahl für das Wirtschaftsjahr 2016 i. H. v. 164 VzÄ (= Erweiterung des Stellenplanes um 16 VzÄ zum Wirtschaftsjahr 2015) wird bestätigt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Wirtschaftsplan 2016 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.12.2015 zu 18.31 Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes "Verbund Kommunaler Kinderund Jugendhilfe" der Stadt Leipzig Vorlage: VI-DS-01865 Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt den vorliegenden Wirtschaftsplan des Verbundes Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe für das Jahr 2016 mit folgenden Eckwerten: • Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan 10.408 T€ • Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan 10.408 T€ • Endergebnis des Erfolgsplanes = 0 T€ • Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 169 T€ • Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit 169 T€ • Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit 0 T€ • Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 0 T€ • Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung 0 T€ • Höchstbetrag der Kassenkredite 0 T€ 2. Die Stellenanzahl für das Wirtschaftsjahr 2016 i. H. v. 164 VzÄ (= Erweiterung des Stellenplanes um 16 VzÄ zum Wirtschaftsjahr 2015) wird bestätigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 17. Dezember 2015 Seite: 1/1 Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes „Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe“ der Stadt Leipzig Inhaltsverzeichnis 1 Rahmenbedingungen ......................................................................................1 2 2.1 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.2.1 2.2.2.2 2.2.2.3 2.2.2.4 2.2.3 2.2.4 2.3 2.4 2.4.1 2.5 2.6 2.7 Erläuterungen zum vorliegenden Wirtschaftsplan..........................................2 Aufbau der Daten ...........................................................................................2 Erläuterungen zum Erfolgsplan .....................................................................3 Umsatzerlöse und Erträge...............................................................................3 Aufwendungen................................................................................................5 Materialaufwendungen ...................................................................................5 Personalaufwendungen ...................................................................................5 Abschreibungen ..............................................................................................6 Sonstige betriebliche Aufwendungen .............................................................6 Jahresergebnis.................................................................................................6 Planung 2017 – 2019 ......................................................................................6 Erläuterungen zum Personalplan ....................................................................6 Erläuterungen zum Investitionsplan ...............................................................7 Bewegliche Anlagegüter (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Software) ....7 Erläuterungen zum Liquiditäts- und Finanzplan ............................................7 Erläuterung zur Planbilanz .............................................................................7 Plan haushaltsrelevante Positionen.................................................................7 Anlagenverzeichnis Formulare Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes „Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe“ der Stadt Leipzig Plausibilitätsprüfung Erfolgsplan Leistungsdaten Finanzplan Liquiditätsplan Plan haushaltsrelevante Positionen für die Stadt Leipzig Bilanz Personalplan Investitionsplan Instandhaltungsplan 1 Rahmenbedingungen Seit Betriebsgründung stellt sich der Verbund Kommunaler Kinder und Jugendhilfe (VKKJ) seit 1999 als kommunaler Eigenbetrieb der Herausforderung im Feld der Jugendhilfe als aktives Steuerungsinstrument der Stadt genutzt zu werden, um den Markt für erzieherische Hilfen sowie die übrigen Marktteilnehmer in fachlicher, inhaltlicher und finanzieller Hinsicht positiv zu beeinflussen. Eine Hauptaufgabe des Trägers ist es, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige (0 bis 21 Jahre) zu betreuen und zu unterstützen, die durch massive Probleme in ihrer Herkunftsfamilie, wie: - Gewalterfahrungen, Missbräuche (seelisch/sexuell etc.), traumatische Erlebnisse in der eigenen familiären und persönlichen Entwicklung, Alkohol- und Drogenerfahrungen oder Vernachlässigung durch mangelnde persönliche, materielle und emotionale Zuwendung und sozialer Verluste etc. benachteiligt sind und der Gefahr einer negativen Entwicklung eigener sozialer Kompetenzen unterliegen. Aktuell umfasst der Leistungsbereich des VKKJ 16 Wohngruppen in 9 Einrichtungen/Standorten, in denen sich die Kinder und Jugendlichen orientieren und entfalten können, um später eigenverantwortlich und selbständig ihren Lebensalltag zu gestalten. Dazu kommen verschiedene ambulante Betreuungsleistungen auch in der Familie. Seit August 2014 sichert der VKKJ die pädagogische Leitung und Betreuung des Sportinternates in der Kolonnadenstraße. Mit dem Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) ist über den VKKJ ein stabiles Inobhutnahmeangebot garantiert, was für Kinder und Jugendliche in akuten Notlagen und Krisensituationen (Flucht aus dem Elternhaus, Obdachlosigkeit, Straßenkarrieren verbunden mit Sucht oder Prostitution etc.) eine zeitweilige Unterkunft und Schutz bietet. Darüber hinaus sichert der VKKJ mit dem KJND zu den Schließzeiten des AfJFB/ASD den Bereitschaftsdienst für die Stadt Leipzig ab und geht dabei allen Hinweisen/Anzeigen auf Kindeswohlgefährdung nach und beurteilt diese vor Ort und nimmt bei einer bestehenden Kindeswohlgefährdung die Kinder und Jugendlichen in Obhut. Im KJND wie auch in den Wohngruppen betreut der VKKJ auch unbegleitete minderjährige Ausländer (umA). Bezüglich des massiven Anstieges der schutzbedürftigen jungen Menschen wird sich der VKKJ auch weiterhin aktiv einbringen, die Stadt Leipzig im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen. Im Focus stehen eine Clearingeinrichtung wie auch geeignete Unterbringungsmöglichkeiten als eine sich anschließende Hilfeleistung an die Inobhutnahme zu schaffen. Ein weiteres Angebot des VKKJ Tagespflegestellenmanagementes, wie: - sind Aufgaben im Bereich des Öffentlichkeitsarbeit, Prüfung der Eignung von Tagespflegepersonen (auch freier Träger), Vermittlung von Tagespflege, Beratung und Fortbildung der Tagespflegepersonen sowie Anregung von Zusammenschlüssen von Tagespflegepersonen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Angebot-/Prozessqualität). Für die Folgejahre strebt der VKKJ entsprechend den Vorgaben des Amtes für Jugend, Familie und Bildung keine Kapazitätserweiterung in der Tagespflege an, da der vorhandene Bedarf durch die Erweiterungen im Bereich der Kindertagesstätten realisiert werden kann. Beginnend vom Jahr 2017 wird der VKKJ die Platzzahl von derzeitig 1.020 auf 900 Plätze im Jahr 2019 entsprechend der tatsächlichen Bedarfsentwicklung absenken, um den Tagespflegepersonen, welche bereits Leistungen anbieten, eine notwendige Planungssicherheit geben zu können. 2 Erläuterungen zum vorliegenden Wirtschaftsplan 2.1 Aufbau der Daten Der vorliegende Wirtschaftsplan wurde auf der Grundlage der prognostizierten Leistungsentgelte für die vorab genannten Leistungen für das Jahr 2015 sowie unter Berücksichtigung derzeit geltender Beschlüsse der Entgeltkommission der Stadt Leipzig erstellt. Berücksichtigt wurden bei der Planung der Personalkosten die vom Personalamt der Stadt Leipzig ermittelten Durchschnittswerte. Dabei basiert die Berechnung der durchschnittlichen Personalkosten für eine volle Stelle im Jahr 2016 auf den im März 2014 erzielten Durchschnittswerten der festen monatlichen Zahlungen (einschließlich Zulagen, Pauschalen, Strukturausgleich, vermögenswirksamer Leistungen des Arbeitgebers) und der variablen monatlichen Zahlungen (Zeitzuschläge usw.). Berücksichtigt wurden darüber hinaus die Tarifveränderungen für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes entsprechend der zurzeit vorliegenden Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission, welche mit durchschnittlich ca. 3 % Gehaltssteigerungen im Bereich Hilfen zur Erziehung ab dem 01.07.2015 einhergehen. Enthalten sind auch die Jahressonderzahlung in der für 2016 maßgeblichen Höhe sowie die durchschnittlichen Stufensteigerungen.Ebenso ist das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD für das Jahr 2016 enthalten. Die Arbeitgeberanteile in der Sozialversicherung wurden ebenso berücksichtigt wie die Belastung für den Arbeitgeber durch die Zusatzversorgung. Mögliche Tarifsteigerungen für den öffentlichen Dienst (betrifft Betriebsleitung, Verwaltung, MA im Bereich Tagespflege sowie Hausmeister und Hauswirtschafterinnen) wurden – wie in den Vorjahren - ab dem 01.03.2016 ff. in Höhe von ca. 2,5 % berücksichtigt. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Stellenplan mit insgesamt 164,00 VzÄ um 16,00 VzÄ erhöht. Die Erhöhung des Stellenplanes berücksichtigt die Kapazitätserweiterungen - Grundlage dafür ist die jeweilige Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes - des VKKJ wie folgt: 3,00 VzÄ = Erhöhung des Personalschlüssels im KJND, 2,00 VzÄ = Erweiterung in bestehenden Wohngruppen für das 4. Quartal 2015 in Planung und konkreter Umsetzung sowie – 10,00 VzÄ für die Erweiterung im Bereich der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern – ggf. ebenfalls noch im Jahr 2015 (nicht in der nachfolgenden Übersicht zu Leistungsdaten und nicht in den Erträgen als auch Aufwendungen des Wirtschaftsplanes enthalten) und – 1,00 VzÄ Anpassung des Leitungs- und Verwaltungsanteils durch Erhöhung des päd. Personals sowie der Übernahme der Personalverwaltung ab dem 01.01.2016. – – 10,00 VzÄ (davon 2,00 VzÄ Hausmeister/Hauswirtschafter) werden weiterhin als Reserve für die Realisierung kurzfristiger Bedarfe vorgehalten und sind nur im Personalplan berücksichtigt (nicht im Personalaufwand bzw. in den Umsatzerlösen enthalten). Die vorliegenden Planungsgrößen bauen auf einer dezentralen Planung der einzelnen Einrichtungen bzw. Angebote, des Tagespflegestellenmanagements und der Geschäftsstelle auf. Somit ist ein ständiges Budgetcontrolling nach Kostenart klienten- und einrichtungsbezogen möglich. Übersicht Leistungsdaten: Leistungsdaten Anzahl stationärer Plätze einschließlich WG „Huschelnest“ Stunden ambulanter Leistungen im Monat 2.2 Ø Ist 2014 129,76 Ø Erwartung 2015 130,00 Ø Plan 2016 134 240,33 342,00 250 Erläuterungen zum Erfolgsplan 2.2.1 Umsatzerlöse und Erträge Die Finanzierung der Leistungen und Angebote erfolgt auf der Grundlage der „Grundsatzvereinbarung für den Abschluss von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Leipzig“. Entsprechende Vereinbarungen werden auf der Grundlage der bestätigten Leistungsbeschreibungen zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung und dem VKKJ geschlossen. Die mit dem zuständigen Amt für Jugend, Familie und Bildung zu verhandelnden Leistungsentgelte unter Berücksichtigung geltender Beschlüsse bilden die Grundlage für die Planung der Erlöse im Wirtschaftsjahr 2016 sowie der Folgejahre. Diese wurden nach dem Kostendeckungsprinzip für jede Leistungsart sowie die zu erwartenden Kapazitätsauslastungen - von 98 % - ermittelt. Die durch den VKKJ angebotenen Leistungen werden zu ca. 95 % durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig in Anspruch genommen. Weitere Kapazitäten werden durch andere Jugendämter in Anspruch genommen, z. B. durch Zuständigkeitswechsel. Auf Grund der anhaltend hohen Bedarfssituation wird grundsätzlich die Aufnahme von Leipziger Kindern/Jugendlichen durch den VKKJ priorisiert. Die vereinbarten Leistungsentgelte für den Kinder- und Jugendnotdienst (16 Plätze pauschal finanziert) sowie das Tagespflegestellenmanagement werden durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig am Anfang des Leistungsmonates gezahlt. Die Belegung ab dem 24. Platz erfordert eine Zusatzfinanzierung der Aufwendungen und wird vom Amt für Jugend, Familie und Bildung entsprechend geleistet. Die Aufwendungen für die Betreuung der Sportschüler im Internat Kolonnadenstraße werden ab dem 1. August 2015 vollständig durch die Stadt Leipzig dem VKKJ finanziert. Die Entgelte für die stationären und ambulanten Leistungen - dabei auch ab 16.06.2015 die WG „Huschelnest“ - werden klientenbezogen nach erfolgter Rechnungslegung durch den VKKJ in der Regel zwei Monate nach Leistungserbringung durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung Leipzig gezahlt. In der Position sonstige betriebliche Erträge wurden Erstattungen, wie z. B. von Telefonkosten der Mitarbeiter/-innen und Betriebskostenrückzahlungen, angegeben. Für die Position Spenden in den sonstigen betrieblichen Erträgen prognostizieren wir - auf Grund der geänderten Gesetzgebung der Sächsischen Gemeindeordnung mit nunmehr der ausschließlichen Annahme von Spenden alleinig durch den Leipziger Stadtrat in öffentlicher Sitzung - einen Rückgang der Spendenbereitschaft. In der Ertragsplanung sind Zinseinnahmen durch kurzfristige Geldanlagen über die Stadtkasse Leipzig (Cash-Management) ausgewiesen. Auch hier sind die Einnahmen wesentlich niedriger zu berücksichtigen, da über das Cash-Management der Stadt Leipzig lediglich mit Zinssätzen von max. 0,20 % kalkuliert werden kann. Übersicht der Umsatzerlöse: Angaben in TEURO Umsatzerlöse Davon Leistungsentgelt WG´s ambulante Leistungen KJND/Tagespflege/Internatsbetreuung/WG „Huschelnest“ Zuschuss Stadt Sonstige Erträge/Zinsen Ist 2014 9.638 Erwartung 2015 10.042 Plan 2016 10.363 6.774 109 2.755 6.723 152 3.167 6.940 160 3.263 0 56 0 44 0 45 2.2.2 Aufwendungen Die ausgewiesenen Aufwendungen basieren auf den für das Jahr 2016 prognostizierten Leistungsentgelten und den derzeitig gültigen Beschlüssen der Entgeltkommission. Die Planung aller Aufwendungen wurde je Einrichtung bzw. Leistungsart vorgenommen und entsprechend kumuliert. Dabei wurden die Kosten für die Geschäftsstelle als einzelner Mandant betrachtet. Auf Grundlage dieser Planung ist auch im Jahr 2016 ein entsprechendes Betriebscontrolling mit den notwendigen Steuerungsmechanismen zur Überwachung der Risikofaktoren möglich. Übersicht der geplanten Aufwendungen: Angaben in TEURO Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Ist 2014 474 7.680 142 1.104 Erwartung 2015 501 8.366 170 1.049 Plan 2016 529 8.605 170 1.104 Die Aufwendungen für Material, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen wurden angepasst an die tatsächliche Auslastung des Jahres 2015. Ab dem Jahr 2016 wurde eine Ø 98 % Auslastung der stationären Angebote berücksichtigt. Eine Erhöhung bzw. Verringerung der Auslastung führt auch in der Position des Materialaufwandes zu ähnlichen Veränderungen. 2.2.2.1 Materialaufwendungen Die Materialaufwendungen wurden aus den nachfolgenden Positionen im Leistungsentgelt ermittelt und in die Planung für 2016 mit Kostensteigerungen übernommen:     Allgemeiner Materialaufwand, Verpflegung pro Platz (derzeitig keine Kostensteigerungen, da Betrag fest vorgegeben), Aufwendungen für Beförderung, Aufwendungen für Gemeinschaftsveranstaltungen (keine Kostensteigerungen, da Betrag fest vorgegeben). 2.2.2.2 Personalaufwendungen Die Grundlage der Planung der Personalaufwendungen ist der Stellenplan des VKKJ. Die Personalkosten für das Jahr 2015 wurden vom Personalamt ermittelt und zugrunde gelegt (siehe auch Ausführungen im Punkt 2.1 Aufbau der Daten bzw. Punkt 2.3 Erläuterungen zum Personalplan). Mögliche Tarifsteigerungen wurden ab dem 01.03.2016 ff. in Höhe von ca. 2,5 % berücksichtigt. 2.2.2.3 Abschreibungen Diese Position untergliedert sich in Abschreibungen auf Sachanlagen und geringwertige Wirtschaftsgüter. Die Refinanzierung erfolgt entsprechend über das Leistungsentgelt. 2.2.2.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen Hierin enthalten sind Instandhaltungs- und Betreiberkosten (einschließlich der Kosten für Brennstoffe, Wasser und Energie sowie sonstiger Betriebskosten), welche im Leistungsentgelt bezüglich ihrer Verwendung nach Kostenarten getrennt ausgewiesen sind. Weiterhin berücksichtigt wurden die im Leistungsentgelt eingestellten Aufwendungen für die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen, Abgaben und Versicherungen, zentrale Leistungen (wie z. B. Personalverwaltung und –abrechnung, ASiD, Aufwendungen für Wirtschaftsprüfung etc.), fremde Leistungen (wie z. B. Gebäudereinigung, Wäschereidienste etc.) und allgemeiner Verwaltungsbedarf. Für die Jahre 2016 ff. wurden mögliche Kostensteigerungen auch auf Grund der geplanten Kapazitätserweiterungen – vor allem in den Miet- und Betriebskosten – entsprechend berücksichtigt. 2.2.3 Jahresergebnis Bei der Planung für das Jahr 2016 wurde von einem ausgeglichenen Jahresergebnis unter Berücksichtigung des Selbstkostendeckungsprinzips der Leistungsentgelte und einer durchschnittlichen Auslastung der Angebote von 98 % im stationären und von 100 % im ambulanten Bereich ausgegangen. Wird eine höhere Auslastung erreicht, so steigen ebenfalls die Aufwendungen – vor allem auch in der Position des Personalaufwandes. 2.2.4 Planung 2017 – 2019 Die Planung für die folgenden Jahre weist Kostensteigerungen (Personalkosten, Energieaufwendungen/Betriebskosten) aus, auch hier wurde vom Selbstkostendeckungsprinzip der Leistungsentgelte und einer durchschnittlichen Auslastung aller vorhandenen Angebote von 98 % im stationären und von 100 % im ambulanten Bereich ausgegangen. Darüber hinaus plant der VKKJ die Eröffnung einer weiteren Wohngruppe zur nachhaltigen Entlastung der Belegungssituation im Kinder- und Jugendnotdienst. Diese scheint vor dem Hintergrund der notwendigen Sanierung des Objektes (Eigentümer des Objektes Getreidegasse 4 in Liebertwolkwitz ist die Stadt Leipzig) in der 2. Hälfte des Jahres 2017 realisierbar. 2.3 Erläuterungen zum Personalplan Die Gliederung des Personalplanes erfolgte nach der Anzahl der Vollzeitäquivalente (StBe) und der Anzahl der Personen (Be) analog der Aufteilung entsprechend der Leistungsentgelte der einzelnen Leistungen und Angebote. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Stellenplan mit insgesamt 164,00 VzÄ um 16,00 VzÄ erhöht. Die Erhöhung des Stellenplanes berücksichtigt die Kapazitätserweiterungen - Grundlage dafür ist die jeweilige Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes - des VKKJ wie folgt: – – 3,00 VzÄ = Erhöhung des Personalschlüssels im KJND, 2,00 VzÄ = Erweiterung in bestehenden Wohngruppen noch für 2015 geplant sowie 10,00 VzÄ für die Erweiterung im Bereich der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern – ggf. ebenfalls noch im Jahr 2015 und – 1,00 VzÄ Anpassung des Leitungs- und Verwaltungsanteils durch Erhöhung des päd. Personals sowie der Übernahme der Personalverwaltung ab dem 01.01.2016. – 10,00 VzÄ (davon 2,00 VzÄ Hausmeister/Hauswirtschafter) werden weiterhin als Reserve für die Realisierung kurzfristiger Bedarfe vorgehalten. 2.4 Erläuterungen zum Investitionsplan 2.4.1 Bewegliche Anlagegüter (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Software) Die aufgeführten Investitionsmaßnahmen dienen dem Erhalt des vorhandenen Ausstattungsniveaus und der zur Wartung des Datenverarbeitungsnetzes notwendigen Hard- und Software. 2.5 Erläuterungen zum Liquiditäts- und Finanzplan Bei der Planung des Bestandes „Cash-Pool“ in der Liquiditätsplanung wurde davon ausgegangen, dass die Liquiditätsmittel in diesem Pool zusammengeführt werden. Nur die Konten- und Vorschussgelder der einzelnen Wohngruppen zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Kinder und Jugendlichen können nicht Bestandteil dieses Cash-Pools sein. 2.6 Erläuterung zur Planbilanz Die Bilanz des Jahres 2016 ff. beruht auf der Fortschreibung der Vorjahresbilanzen unter Berücksichtigung der vorab beschriebenen Veränderungen. Die in der Bilanz enthaltenen Rückstellungen werden für die Folgejahre in entsprechender Höhe erwartet. In den Rückstellungen wurden Werte für Jubiläen, Zahlung von Zeitzuschlägen, Mehrstunden und Resturlaub sowie für ausstehende Eingangsrechnungen etc. gemäß ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme berücksichtigt. 2.7. Plan haushaltsrelevante Positionen Für das Jahr 2016 ff. werden keine Zuschüsse für Personalüberhänge und Abfindungen von der Stadt Leipzig erwartet. Die durch den VKKJ angebotenen Leistungen werden zu ca. 95 % durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig in Anspruch genommen. Weitere Kapazitäten werden durch andere Jugendämter, welche sich der VKKJ durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit erschlossen hat, in Anspruch genommen. Auf Grund der anhaltend hohen Bedarfssituation wird die Aufnahme von Leipziger Kindern/ Jugendlichen priorisiert. Die vereinbarten Leistungsentgelte für den Kinder- und Jugendnotdienst (16 Plätze pauschal finanziert) und das Tagespflegestellenmanagement werden durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig am Anfang des Leistungsmonates gezahlt. Die Aufwendungen für die Betreuung der Sportschüler im Internat werden ab dem 1. August 2015 vollständig durch die Stadt Leipzig getragen. Für in Anspruch genommene Dienstleistungen verschiedener Ämter der Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung für gemietete Objekte, Personalamt für Personalabrechnung, ASiD, Stadtkämmerei für Versicherungen, Hauptamt, Brandschutzamt etc.) entrichtet der VKKJ ca. 350 TEUR. Leipzig, den 31. Juli 2015 Müller-Ziermann Betriebsleiterin