Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1039196.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
18.09.15, 12:00
Aktualisiert
15.04.16, 09:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01865
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit
Ratsversammlung
16.12.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes "Verbund Kommunaler Kinder- und
Jugendhilfe" der Stadt Leipzig
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt den vorliegenden Wirtschaftsplan des Verbundes Kommunaler
Kinder- und Jugendhilfe für das Jahr 2016 mit folgenden Eckwerten:
•
Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan 10.408 T€
•
Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan
10.408 T€
•
Endergebnis des Erfolgsplanes = 0 T€
•
Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 169 T€
•
Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit 169 T€
•
Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit 0 T€
•
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 0 T€
•
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung 0 T€
•
Höchstbetrag der Kassenkredite 0 T€
2. Die Stellenanzahl für das Wirtschaftsjahr 2016 i. H. v. 164 VzÄ (= Erweiterung des Stellenplanes
um 16 VzÄ zum Wirtschaftsjahr 2015) wird bestätigt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2016
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.12.2015
zu
18.31
Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes "Verbund Kommunaler Kinderund Jugendhilfe" der Stadt Leipzig
Vorlage: VI-DS-01865
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt den vorliegenden Wirtschaftsplan des Verbundes
Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe für das Jahr 2016 mit folgenden Eckwerten:
• Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan
10.408 T€
• Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan
10.408 T€
• Endergebnis des Erfolgsplanes
= 0 T€
• Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit
169 T€
• Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit
169 T€
• Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit
0 T€
• Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
0 T€
• Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung
0 T€
• Höchstbetrag der Kassenkredite
0 T€
2. Die Stellenanzahl für das Wirtschaftsjahr 2016 i. H. v. 164 VzÄ (= Erweiterung des
Stellenplanes um 16 VzÄ zum Wirtschaftsjahr 2015) wird bestätigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 17. Dezember 2015
Seite: 1/1
Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes
„Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe“ der Stadt Leipzig
Inhaltsverzeichnis
1
Rahmenbedingungen ......................................................................................1
2
2.1
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.2.1
2.2.2.2
2.2.2.3
2.2.2.4
2.2.3
2.2.4
2.3
2.4
2.4.1
2.5
2.6
2.7
Erläuterungen zum vorliegenden Wirtschaftsplan..........................................2
Aufbau der Daten ...........................................................................................2
Erläuterungen zum Erfolgsplan .....................................................................3
Umsatzerlöse und Erträge...............................................................................3
Aufwendungen................................................................................................5
Materialaufwendungen ...................................................................................5
Personalaufwendungen ...................................................................................5
Abschreibungen ..............................................................................................6
Sonstige betriebliche Aufwendungen .............................................................6
Jahresergebnis.................................................................................................6
Planung 2017 – 2019 ......................................................................................6
Erläuterungen zum Personalplan ....................................................................6
Erläuterungen zum Investitionsplan ...............................................................7
Bewegliche Anlagegüter (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Software) ....7
Erläuterungen zum Liquiditäts- und Finanzplan ............................................7
Erläuterung zur Planbilanz .............................................................................7
Plan haushaltsrelevante Positionen.................................................................7
Anlagenverzeichnis Formulare Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes
„Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe“ der Stadt Leipzig
Plausibilitätsprüfung
Erfolgsplan
Leistungsdaten
Finanzplan
Liquiditätsplan
Plan haushaltsrelevante Positionen für die Stadt Leipzig
Bilanz
Personalplan
Investitionsplan
Instandhaltungsplan
1
Rahmenbedingungen
Seit Betriebsgründung stellt sich der Verbund Kommunaler Kinder und Jugendhilfe
(VKKJ) seit 1999 als kommunaler Eigenbetrieb der Herausforderung im Feld der
Jugendhilfe als aktives Steuerungsinstrument der Stadt genutzt zu werden, um den
Markt für erzieherische Hilfen sowie die übrigen Marktteilnehmer in fachlicher,
inhaltlicher und finanzieller Hinsicht positiv zu beeinflussen.
Eine Hauptaufgabe des Trägers ist es, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige (0
bis 21 Jahre) zu betreuen und zu unterstützen, die durch massive Probleme in ihrer
Herkunftsfamilie, wie:
-
Gewalterfahrungen,
Missbräuche (seelisch/sexuell etc.),
traumatische Erlebnisse in der eigenen familiären und persönlichen
Entwicklung,
Alkohol- und Drogenerfahrungen oder
Vernachlässigung durch mangelnde persönliche, materielle und emotionale
Zuwendung und sozialer Verluste etc.
benachteiligt sind und der Gefahr einer negativen Entwicklung eigener sozialer
Kompetenzen unterliegen.
Aktuell umfasst der Leistungsbereich des VKKJ 16 Wohngruppen in 9
Einrichtungen/Standorten, in denen sich die Kinder und Jugendlichen orientieren und
entfalten können, um später eigenverantwortlich und selbständig ihren Lebensalltag
zu gestalten. Dazu kommen verschiedene ambulante Betreuungsleistungen auch in
der Familie.
Seit August 2014 sichert der VKKJ die pädagogische Leitung und Betreuung des
Sportinternates in der Kolonnadenstraße.
Mit dem Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) ist über den VKKJ ein stabiles
Inobhutnahmeangebot garantiert, was für Kinder und Jugendliche in akuten Notlagen
und
Krisensituationen
(Flucht
aus
dem
Elternhaus,
Obdachlosigkeit,
Straßenkarrieren verbunden mit Sucht oder Prostitution etc.) eine zeitweilige
Unterkunft und Schutz bietet. Darüber hinaus sichert der VKKJ mit dem KJND zu den
Schließzeiten des AfJFB/ASD den Bereitschaftsdienst für die Stadt Leipzig ab und
geht dabei allen Hinweisen/Anzeigen auf Kindeswohlgefährdung nach und beurteilt
diese vor Ort und nimmt bei einer bestehenden Kindeswohlgefährdung die Kinder
und Jugendlichen in Obhut.
Im KJND wie auch in den Wohngruppen betreut der VKKJ auch unbegleitete
minderjährige Ausländer (umA). Bezüglich des massiven Anstieges der
schutzbedürftigen jungen Menschen wird sich der VKKJ auch weiterhin aktiv
einbringen, die Stadt Leipzig im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen. Im
Focus
stehen
eine
Clearingeinrichtung
wie
auch
geeignete
Unterbringungsmöglichkeiten als eine sich anschließende Hilfeleistung an die
Inobhutnahme zu schaffen.
Ein weiteres Angebot des VKKJ
Tagespflegestellenmanagementes, wie:
-
sind
Aufgaben
im
Bereich
des
Öffentlichkeitsarbeit,
Prüfung der Eignung von Tagespflegepersonen (auch freier Träger),
Vermittlung von Tagespflege,
Beratung und Fortbildung der Tagespflegepersonen sowie
Anregung von Zusammenschlüssen von Tagespflegepersonen und
Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Angebot-/Prozessqualität).
Für die Folgejahre strebt der VKKJ entsprechend den Vorgaben des Amtes für
Jugend, Familie und Bildung keine Kapazitätserweiterung in der Tagespflege an, da
der vorhandene Bedarf durch die Erweiterungen im Bereich der Kindertagesstätten
realisiert werden kann. Beginnend vom Jahr 2017 wird der VKKJ die Platzzahl von
derzeitig 1.020 auf 900 Plätze im Jahr 2019 entsprechend der tatsächlichen
Bedarfsentwicklung absenken, um den Tagespflegepersonen, welche bereits
Leistungen anbieten, eine notwendige Planungssicherheit geben zu können.
2
Erläuterungen zum vorliegenden Wirtschaftsplan
2.1
Aufbau der Daten
Der vorliegende Wirtschaftsplan wurde auf der Grundlage der prognostizierten
Leistungsentgelte für die vorab genannten Leistungen für das Jahr 2015 sowie unter
Berücksichtigung derzeit geltender Beschlüsse der Entgeltkommission der Stadt
Leipzig erstellt.
Berücksichtigt wurden bei der Planung der Personalkosten die vom Personalamt der
Stadt Leipzig ermittelten Durchschnittswerte. Dabei basiert die Berechnung der
durchschnittlichen Personalkosten für eine volle Stelle im Jahr 2016 auf den im März
2014 erzielten Durchschnittswerten der festen monatlichen Zahlungen (einschließlich
Zulagen, Pauschalen, Strukturausgleich, vermögenswirksamer Leistungen des
Arbeitgebers) und der variablen monatlichen Zahlungen (Zeitzuschläge usw.).
Berücksichtigt wurden darüber hinaus die Tarifveränderungen für die Beschäftigten
des Sozial- und Erziehungsdienstes entsprechend der zurzeit vorliegenden
Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission, welche mit durchschnittlich ca.
3 % Gehaltssteigerungen im Bereich Hilfen zur Erziehung ab dem 01.07.2015
einhergehen.
Enthalten sind auch die Jahressonderzahlung in der für 2016 maßgeblichen Höhe
sowie die durchschnittlichen Stufensteigerungen.Ebenso ist das Leistungsentgelt
nach § 18 TVöD für das Jahr 2016 enthalten. Die Arbeitgeberanteile in der
Sozialversicherung wurden ebenso berücksichtigt wie die Belastung für den
Arbeitgeber durch die Zusatzversorgung.
Mögliche Tarifsteigerungen für den öffentlichen Dienst (betrifft Betriebsleitung,
Verwaltung,
MA
im
Bereich
Tagespflege
sowie
Hausmeister
und
Hauswirtschafterinnen) wurden – wie in den Vorjahren - ab dem 01.03.2016 ff. in
Höhe von ca. 2,5 % berücksichtigt.
Im Vergleich zum Vorjahr ist der Stellenplan mit insgesamt 164,00 VzÄ um 16,00
VzÄ
erhöht.
Die
Erhöhung
des
Stellenplanes
berücksichtigt
die
Kapazitätserweiterungen - Grundlage dafür ist die jeweilige Betriebserlaubnis des
Landesjugendamtes - des VKKJ wie folgt:
3,00 VzÄ = Erhöhung des Personalschlüssels im KJND,
2,00 VzÄ = Erweiterung in bestehenden Wohngruppen für das 4. Quartal
2015 in Planung und konkreter Umsetzung sowie
– 10,00 VzÄ für die Erweiterung im Bereich der Betreuung von unbegleiteten
minderjährigen Ausländern – ggf. ebenfalls noch im Jahr 2015 (nicht in der
nachfolgenden Übersicht zu Leistungsdaten und nicht in den Erträgen als
auch Aufwendungen des Wirtschaftsplanes enthalten) und
– 1,00 VzÄ Anpassung des Leitungs- und Verwaltungsanteils durch Erhöhung
des päd. Personals sowie der Übernahme der Personalverwaltung ab dem
01.01.2016.
–
–
10,00 VzÄ (davon 2,00 VzÄ Hausmeister/Hauswirtschafter) werden weiterhin als
Reserve für die Realisierung kurzfristiger Bedarfe vorgehalten und sind nur im
Personalplan berücksichtigt (nicht im Personalaufwand bzw. in den Umsatzerlösen
enthalten).
Die vorliegenden Planungsgrößen bauen auf einer dezentralen Planung der
einzelnen Einrichtungen bzw. Angebote, des Tagespflegestellenmanagements und
der Geschäftsstelle auf. Somit ist ein ständiges Budgetcontrolling nach Kostenart
klienten- und einrichtungsbezogen möglich.
Übersicht Leistungsdaten:
Leistungsdaten
Anzahl stationärer Plätze
einschließlich WG
„Huschelnest“
Stunden ambulanter
Leistungen im Monat
2.2
Ø Ist 2014
129,76
Ø Erwartung 2015
130,00
Ø Plan 2016
134
240,33
342,00
250
Erläuterungen zum Erfolgsplan
2.2.1 Umsatzerlöse und Erträge
Die Finanzierung der Leistungen und Angebote erfolgt auf der Grundlage der
„Grundsatzvereinbarung für den Abschluss von Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarungen der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Leipzig“.
Entsprechende Vereinbarungen werden auf der Grundlage der bestätigten
Leistungsbeschreibungen zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung und
dem VKKJ geschlossen.
Die mit dem zuständigen Amt für Jugend, Familie und Bildung zu verhandelnden
Leistungsentgelte unter Berücksichtigung geltender Beschlüsse bilden die Grundlage
für die Planung der Erlöse im Wirtschaftsjahr 2016 sowie der Folgejahre.
Diese wurden nach dem Kostendeckungsprinzip für jede Leistungsart sowie die zu
erwartenden Kapazitätsauslastungen - von 98 % - ermittelt.
Die durch den VKKJ angebotenen Leistungen werden zu ca. 95 % durch das Amt für
Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig in Anspruch genommen. Weitere
Kapazitäten werden durch andere Jugendämter in Anspruch genommen, z. B. durch
Zuständigkeitswechsel. Auf Grund der anhaltend hohen Bedarfssituation wird
grundsätzlich die Aufnahme von Leipziger Kindern/Jugendlichen durch den VKKJ
priorisiert.
Die vereinbarten Leistungsentgelte für den Kinder- und Jugendnotdienst (16 Plätze
pauschal finanziert) sowie das Tagespflegestellenmanagement werden durch das
Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig am Anfang des
Leistungsmonates gezahlt. Die Belegung ab dem 24. Platz erfordert eine
Zusatzfinanzierung der Aufwendungen und wird vom Amt für Jugend, Familie und
Bildung entsprechend geleistet.
Die Aufwendungen für die Betreuung der Sportschüler im Internat Kolonnadenstraße
werden ab dem 1. August 2015 vollständig durch die Stadt Leipzig dem VKKJ
finanziert.
Die Entgelte für die stationären und ambulanten Leistungen - dabei auch ab
16.06.2015 die WG „Huschelnest“ - werden klientenbezogen nach erfolgter
Rechnungslegung durch den VKKJ in der Regel zwei Monate nach
Leistungserbringung durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung Leipzig gezahlt.
In der Position sonstige betriebliche Erträge wurden Erstattungen, wie z. B. von
Telefonkosten der Mitarbeiter/-innen und Betriebskostenrückzahlungen, angegeben.
Für die Position Spenden in den sonstigen betrieblichen Erträgen prognostizieren wir
- auf Grund der geänderten Gesetzgebung der Sächsischen Gemeindeordnung mit
nunmehr der ausschließlichen Annahme von Spenden alleinig durch den Leipziger
Stadtrat in öffentlicher Sitzung - einen Rückgang der Spendenbereitschaft.
In der Ertragsplanung sind Zinseinnahmen durch kurzfristige Geldanlagen über die
Stadtkasse Leipzig (Cash-Management) ausgewiesen. Auch hier sind die
Einnahmen wesentlich niedriger zu berücksichtigen, da über das Cash-Management
der Stadt Leipzig lediglich mit Zinssätzen von max. 0,20 % kalkuliert werden kann.
Übersicht der Umsatzerlöse:
Angaben in TEURO
Umsatzerlöse
Davon
Leistungsentgelt WG´s
ambulante Leistungen
KJND/Tagespflege/Internatsbetreuung/WG „Huschelnest“
Zuschuss Stadt
Sonstige Erträge/Zinsen
Ist 2014
9.638
Erwartung 2015
10.042
Plan 2016
10.363
6.774
109
2.755
6.723
152
3.167
6.940
160
3.263
0
56
0
44
0
45
2.2.2 Aufwendungen
Die ausgewiesenen Aufwendungen basieren auf den für das Jahr 2016
prognostizierten Leistungsentgelten und den derzeitig gültigen Beschlüssen der
Entgeltkommission.
Die Planung aller Aufwendungen wurde je Einrichtung bzw. Leistungsart
vorgenommen und entsprechend kumuliert. Dabei wurden die Kosten für die
Geschäftsstelle als einzelner Mandant betrachtet. Auf Grundlage dieser Planung ist
auch im Jahr 2016 ein entsprechendes Betriebscontrolling mit den notwendigen
Steuerungsmechanismen zur Überwachung der Risikofaktoren möglich.
Übersicht der geplanten Aufwendungen:
Angaben in TEURO
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
Ist 2014
474
7.680
142
1.104
Erwartung 2015
501
8.366
170
1.049
Plan 2016
529
8.605
170
1.104
Die Aufwendungen für Material, Abschreibungen und sonstige betriebliche
Aufwendungen wurden angepasst an die tatsächliche Auslastung des Jahres 2015.
Ab dem Jahr 2016 wurde eine Ø 98 % Auslastung der stationären Angebote
berücksichtigt. Eine Erhöhung bzw. Verringerung der Auslastung führt auch in der
Position des Materialaufwandes zu ähnlichen Veränderungen.
2.2.2.1
Materialaufwendungen
Die Materialaufwendungen wurden aus den nachfolgenden Positionen im
Leistungsentgelt ermittelt und in die Planung für 2016 mit Kostensteigerungen
übernommen:
Allgemeiner Materialaufwand,
Verpflegung pro Platz (derzeitig keine Kostensteigerungen, da Betrag fest
vorgegeben),
Aufwendungen für Beförderung,
Aufwendungen für Gemeinschaftsveranstaltungen (keine Kostensteigerungen,
da Betrag fest vorgegeben).
2.2.2.2
Personalaufwendungen
Die Grundlage der Planung der Personalaufwendungen ist der Stellenplan des
VKKJ. Die Personalkosten für das Jahr 2015 wurden vom Personalamt ermittelt und
zugrunde gelegt (siehe auch Ausführungen im Punkt 2.1 Aufbau der Daten bzw.
Punkt 2.3 Erläuterungen zum Personalplan).
Mögliche Tarifsteigerungen wurden ab dem 01.03.2016 ff. in Höhe von ca. 2,5 %
berücksichtigt.
2.2.2.3
Abschreibungen
Diese Position untergliedert sich in Abschreibungen auf Sachanlagen und
geringwertige Wirtschaftsgüter. Die Refinanzierung erfolgt entsprechend über das
Leistungsentgelt.
2.2.2.4
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Hierin enthalten sind Instandhaltungs- und Betreiberkosten (einschließlich der Kosten
für Brennstoffe, Wasser und Energie sowie sonstiger Betriebskosten), welche im
Leistungsentgelt bezüglich ihrer Verwendung nach Kostenarten getrennt
ausgewiesen sind. Weiterhin berücksichtigt wurden die im Leistungsentgelt
eingestellten Aufwendungen für die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen,
Abgaben und Versicherungen, zentrale Leistungen (wie z. B. Personalverwaltung
und –abrechnung, ASiD, Aufwendungen für Wirtschaftsprüfung etc.), fremde
Leistungen (wie z. B. Gebäudereinigung, Wäschereidienste etc.) und allgemeiner
Verwaltungsbedarf. Für die Jahre 2016 ff. wurden mögliche Kostensteigerungen
auch auf Grund der geplanten Kapazitätserweiterungen – vor allem in den Miet- und
Betriebskosten – entsprechend berücksichtigt.
2.2.3
Jahresergebnis
Bei der Planung für das Jahr 2016 wurde von einem ausgeglichenen Jahresergebnis
unter Berücksichtigung des Selbstkostendeckungsprinzips der Leistungsentgelte und
einer durchschnittlichen Auslastung der Angebote von 98 % im stationären und von
100 % im ambulanten Bereich ausgegangen. Wird eine höhere Auslastung erreicht,
so steigen ebenfalls die Aufwendungen – vor allem auch in der Position des
Personalaufwandes.
2.2.4
Planung 2017 – 2019
Die Planung für die folgenden Jahre weist Kostensteigerungen (Personalkosten,
Energieaufwendungen/Betriebskosten)
aus,
auch
hier
wurde
vom
Selbstkostendeckungsprinzip der Leistungsentgelte und einer durchschnittlichen
Auslastung aller vorhandenen Angebote von 98 % im stationären und von 100 % im
ambulanten Bereich ausgegangen.
Darüber hinaus plant der VKKJ die Eröffnung einer weiteren Wohngruppe zur
nachhaltigen Entlastung der Belegungssituation im Kinder- und Jugendnotdienst.
Diese scheint vor dem Hintergrund der notwendigen Sanierung des Objektes
(Eigentümer des Objektes Getreidegasse 4 in Liebertwolkwitz ist die Stadt Leipzig) in
der 2. Hälfte des Jahres 2017 realisierbar.
2.3
Erläuterungen zum Personalplan
Die Gliederung des Personalplanes erfolgte nach der Anzahl der Vollzeitäquivalente
(StBe) und der Anzahl der Personen (Be) analog der Aufteilung entsprechend der
Leistungsentgelte der einzelnen Leistungen und Angebote.
Im Vergleich zum Vorjahr ist der Stellenplan mit insgesamt 164,00 VzÄ um 16,00
VzÄ
erhöht.
Die
Erhöhung
des
Stellenplanes
berücksichtigt
die
Kapazitätserweiterungen - Grundlage dafür ist die jeweilige Betriebserlaubnis des
Landesjugendamtes - des VKKJ wie folgt:
–
–
3,00 VzÄ = Erhöhung des Personalschlüssels im KJND,
2,00 VzÄ = Erweiterung in bestehenden Wohngruppen noch für 2015 geplant
sowie
10,00 VzÄ für die Erweiterung im Bereich der Betreuung von unbegleiteten
minderjährigen Ausländern – ggf. ebenfalls noch im Jahr 2015 und
– 1,00 VzÄ Anpassung des Leitungs- und Verwaltungsanteils durch Erhöhung
des päd. Personals sowie der Übernahme der Personalverwaltung ab dem
01.01.2016.
–
10,00 VzÄ (davon 2,00 VzÄ Hausmeister/Hauswirtschafter) werden weiterhin als
Reserve für die Realisierung kurzfristiger Bedarfe vorgehalten.
2.4
Erläuterungen zum Investitionsplan
2.4.1 Bewegliche Anlagegüter (Betriebs- und Geschäftsausstattung,
Software)
Die aufgeführten Investitionsmaßnahmen dienen dem Erhalt des vorhandenen
Ausstattungsniveaus und der zur Wartung des Datenverarbeitungsnetzes
notwendigen Hard- und Software.
2.5
Erläuterungen zum Liquiditäts- und Finanzplan
Bei der Planung des Bestandes „Cash-Pool“ in der Liquiditätsplanung wurde davon
ausgegangen, dass die Liquiditätsmittel in diesem Pool zusammengeführt werden.
Nur die Konten- und Vorschussgelder der einzelnen Wohngruppen zur Sicherung
des Lebensunterhaltes der Kinder und Jugendlichen können nicht Bestandteil dieses
Cash-Pools sein.
2.6
Erläuterung zur Planbilanz
Die Bilanz des Jahres 2016 ff. beruht auf der Fortschreibung der Vorjahresbilanzen
unter Berücksichtigung der vorab beschriebenen Veränderungen.
Die in der Bilanz enthaltenen Rückstellungen werden für die Folgejahre in
entsprechender Höhe erwartet. In den Rückstellungen wurden Werte für Jubiläen,
Zahlung von Zeitzuschlägen, Mehrstunden und Resturlaub sowie für ausstehende
Eingangsrechnungen
etc.
gemäß
ihrer
tatsächlichen
Inanspruchnahme
berücksichtigt.
2.7. Plan haushaltsrelevante Positionen
Für das Jahr 2016 ff. werden keine Zuschüsse für Personalüberhänge und
Abfindungen von der Stadt Leipzig erwartet.
Die durch den VKKJ angebotenen Leistungen werden zu ca. 95 % durch das Amt für
Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig in Anspruch genommen. Weitere
Kapazitäten werden durch andere Jugendämter, welche sich der VKKJ durch eine
gezielte Öffentlichkeitsarbeit erschlossen hat, in Anspruch genommen. Auf Grund der
anhaltend hohen Bedarfssituation wird die Aufnahme von Leipziger Kindern/
Jugendlichen priorisiert.
Die vereinbarten Leistungsentgelte für den Kinder- und Jugendnotdienst (16 Plätze
pauschal finanziert) und das Tagespflegestellenmanagement werden durch das Amt
für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig am Anfang des Leistungsmonates
gezahlt.
Die Aufwendungen für die Betreuung der Sportschüler im Internat werden ab dem 1.
August 2015 vollständig durch die Stadt Leipzig getragen.
Für in Anspruch genommene Dienstleistungen verschiedener Ämter der Stadt
Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung für gemietete Objekte, Personalamt für
Personalabrechnung, ASiD, Stadtkämmerei für Versicherungen, Hauptamt,
Brandschutzamt etc.) entrichtet der VKKJ ca. 350 TEUR.
Leipzig, den 31. Juli 2015
Müller-Ziermann
Betriebsleiterin