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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1038409.pdf
Größe
3,6 MB
Erstellt
14.09.15, 12:00
Aktualisiert
28.01.16, 08:25

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01849 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit Ratsversammlung 16.12.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Leipzig Beschlussvorschlag: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird gemäß Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 4.140,39 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschliesst dabei überr die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses bilden die Prüungsergebnisse der Wirtschaftsprüungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen Prüfung. Der Städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe hat den Status eines Eigenbetriebes seit dem Jahr 1999. Gegenstand des Eigenbetriebes Zweck des Eigenbetriebs ist die Betreuung und Förderung von Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen und/oder sozialen Benachteiligungen. Aufgabe des Eigenbetriebes ist dabei insbesondere die Bereitstellung von Angeboten an stationären, teilstationären und ambulanten Betreuungsangeboten für behinderte und psychisch erkrankte Menschen und deren Angehörige, von Angeboten im Rahmen der Integration/Inklusion von Behinderten und Nichtbehinderten, von präventiven Angeboten zur Vermeidung von Erkrankungen/Behinderungen bzw. Reduzierung deren Folgen sowie von Leistungen zur Eingliederung von behinderten sowie sozial benachteiligten Menschen in die Gesellschaft. Aufgabe des Eigenbetriebs ist auch die Unterstützung der Stadt Leipzig bei der Erfüllung anderer sozialer Zwecke. Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Rechnungslegung Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Finanz- und Anlagenbuchhaltung wurden im Geschäftsjahr 2013 durch den Eigenbetrieb selbst auf einer eigenen EDV-Anlage unter Verwendung des Programms Office Line- Rechnungswesen der Sage Software GmbH & Co. KG, Frankfurt/Main geführt. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgte durch das Personalamt der Stadt Leipzig unter Verwendung des Programms PAISY der Firma ADP, Bremen. Das vom Eigenbetrieb eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) sieht dem Geschäftszweck und -umfang angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der geprüften Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt ordnungsgemäß geführt. Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer ordnungsmäßigen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. Im Hinblick auf die IT- gestützte Rechnungslegung ist festzustellen, dass die Sicherheit der für die Zwecke der Rechnungslegung verarbeiteten Daten nach den uns vorliegenden Unterlagen und gegebenen Auskünften, auch beim Personalamt der Stadt Leipzig, gewährleistet ist. Der formelle Abschluss des Buchwerkes für 2013 erfolgt erst nach Feststellung des Jahresabschlusses. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen (einschließlich Belegwesen, internes Kontrollsystem und Planungsrechnungen) nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.* Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 wurde unter der Voraussetzungaufgestellt, dass der Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2012 in der von uns geprüften Fassung (Prüfungsbericht vom 22.Juli 2013) festgestellt wird. Der uns zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 ließ sich ordnungsgemäß aus den Büchern und den sonstigen erforderlichen Aufzeichnungen des Eigenbetriebes ableiten und entwickeln. Der Bilanz liegt die Untergliederung gemäß § 11 SächsEigBVO a.F. und der nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellten Gewinn- und Verlustrechnung die Untergliederung gemäß § 13 SächsEigBVO a.F. Zugrunde. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind mit der folgenden Ausnahme in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung angesetzt und bewertet. Der SEB weist zum 31.Dezember 2013 unter dem Bilanzposten „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ Abschlagsrechnungen für Behandlungspflegeleistungen in Höhe von insgesamt T€ 1.813 aus. Die Abschlagsrechnungen wurden auf der Grundlage einer zwischen dem SEB, dem Kommunalen Sozialverband Sachsen und der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen - geschlossenen Vereinbarung gelegt, nach der dem SEB zunächst ein vorläufiger Betrag von 150 €/Tag gezahlt wird. Hierzu läuft derzeit ein entsprechendes Schiedsverfahren nach dem SGB V, dessen Abschluss für September/Oktober 2014 erwartet wird. Sofern es nicht zu einer Schiedsstel lenentscheidung kommt, wird die vorgenannte vereinbarte Vergütung vom KSV als erstattungsfähig anerkannt, wenn ein Erstattungsanspruch der AOK PLUS gegenüber dem KSV gerichtlich festgestellt bzw. anerkannt wird. Eine Beurteilung hinsichtlich der Höhe und der zuständigen Kostenträgerschaft dieser Forderungen ist dementsprechend derzeit nicht möglich. Daher haben wir eine entsprechende Einschränkung zu unserem Bestätigungsvermerk vorgenommen. Aufwendungen und Erträge sind unter der Voraussetzung der vollumfänglichen Durchsetzbarkeit der vorgenannten Forderungen vollständig erfasst, ordnungsgemäß abgegrenzt und zutreffend gegliedert. Die Stetigkeitsgrundsätze des §§ 246 Abs. 3 und 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurden beachtet. Da die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 erst am 18. September 2013, und damit nach der Prüfung des Jahresabsch lusses zum 31. Dezember 2012, erfolgte, konnte die beschlossene Ergebnisverwendung erst im Jahresabschluss zum 31. Dezem ber 2013 unter Anpassung der Vorjahreszahlen berücksichtigt werden. In Abstimmung mit der Stadt Leipzig sind die zum 31. Dezember 2013 bestehenden Verbindlichkeiten des SEB aus Lohnsteuer unter den Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Leipzig auszuweisen . Der im Vorjahresabschluss erfolgte Ausweis unter den sonstigen Verbindlichkeiten wurde zur besseren Vergleichbarkeit angepasst. Aufgrund unserer Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Bilanz und die Gewinn und Verlustrechnung zutreffend nach den Vorschriften der SachsEigBVO und des Zweiten Abschnittes des Dritten Buches des HGB gegliedert sind. Sämtliche davon-Vermerke wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit im Anhang gemacht. Der Anhang enthält alle vorgeschriebenen Angaben. Der Jahresabschluss entspricht damit grundsätzlich unter oben genannter Einschränkung nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.* Lagebericht Die Prüfung des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2013 hat ergeben, dass der Lagebericht unter Berücksichtigung der im vorstehenden Abschnitt D.I.2. genannten Einschränkung mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und dass er eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner hat die Prüfung ergeben, dass die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend im Lagebericht dargestellt sind und dass die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB vollständig und zutreffend sind. Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Lagebericht alle vorgeschriebenen Angaben enthält und er damit den gesetzlichen Vorschriften entspricht.* Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Die Gebäude und Bauten sowie das bewegliche Sachanlagevermögen werden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear pro rata temporis abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert, die Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kredit- und Ausfallrisikos wurde ein pauschaler Abschlag von 0,5 Prozent auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vorgenommen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten in Höhe von T€ 1.813 Forderungen aus noch nicht abgerechneten Behandlungspflegeleistunge n und Abschlagsrechnungen für Behandlungspflegeleistung en, die nicht endgültig beurteilt werden können (siehe Abschnitt D.l.2.). Der Eigenbetrieb führt bei der Sparkasse Leipzigtreuhände rische Bankkonten sowie Kassen in den Heimen für seine Heimbewohner mit Guthaben zum 31. Dezember 2013 von insgesamt T€ 138. Diesen Bank- und Kassenbeständen stehen entsprechende Verbindlichkeiten an die Heimbewohner in gleicher Höhe gegenüber. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Leipzig betreffen u.a. mit T€ 1.848 Verbindlichkeiten aus dem im Rahmen der Gründung des SEB übertragenen abschreibungsfähigen Grundvermögen. Tilgungs- und Zinsvereinbarungen liegen dafür auskunftsgemäß nicht vor. Des Weiteren hat der SEB in 2012 von der Stadt Leipzig eine Liquiditätsunterstützung in Höhe von T€ 1.600 erhalten. Die Tilgung soll in 2014 vollständig erfolgen. Für die in Vorjahren und in 2013 erhaltenen Investitionszuschüsse hat der Eigenbetrieb einen Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermöge n gebildet, der analog der Nutzungsdauer der begünstigten Anlagegüter aufgelöst wird. Im Übrigen verweisen wir auf die analysierende Darstellung der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage im folgenden Abschnitt III. Unter Berücksichtigung der von uns während der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse stellen wir hiermit fest, dass der Jahresabschluss des Städtischen Eigenbetr iebs Behindertenhilfe, Leipzig, zum 31. Dezember 2013 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Voraussetzung der unveränderten Feststellung des Vorjahresabschlusses grundsätzlich ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB). Wir verweisen jedoch auf die Einschränkung zu unserem Bestätigungsvermerk (Anlage 5).* * Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Karl Berg GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2013, Seite 7 bis 10 Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung haben wir den Fragenkatalog in Anlage 8 angewandte. Die Prüfung ergab keine wesentlichen Beanstandungen, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung von Bedeutung sind. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse verweisen wir auf den vorstehenden Abschnitt B.II. Und auf die Ausführungen in Anlage 8.** ** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Karl Berg GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2013, Seite 4 Anlagen: 1 Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013 2 Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 3 Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 4 Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HgrG 5 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 6 Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013 incl. Stellungnahme des Dezernates Finanzen zum Berichtsentwurf der örtlichen Prüfung (nichtöffentlich) BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.12.2015 zu 18.29 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Leipzig Vorlage: VI-DS-01849 Beschluss: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird gemäß Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 4.140,39 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 17. Dezember 2015 Seite: 1/1 Anlage zum Beschlusspunkt 1. Stand 31.12.2013 31.12.2013 in € Bilanzsumme 20.862.696,15 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten Passiva Eigenkapital Rücklagen Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre Jahresgewinn/- Verlust Sonderposten für bezuschusste Investitionsgüter des Anlagevermögens 16.062.798,52 4.795.931,28 3.966,35 2.224.513,74 2.773.588,35 -1.064.505,00 4.140,39 12.776.102,95 Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 370.200,00 5.390.386,32 101.493,14 Summe der Erträge: Summe der Aufwendungen: 16.344.717,48 16.340.577,09 Jahresüberschuss/- fehlbetrag 4.140,39