Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1038409.pdf
Größe
3,6 MB
Erstellt
14.09.15, 12:00
Aktualisiert
28.01.16, 08:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01849
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit
Ratsversammlung
16.12.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis
31.12.2013 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Leipzig
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird gemäß Anlage zu
Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 4.140,39 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung
erteilt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der
Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschliesst dabei überr
die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes
und über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses
bilden die Prüungsergebnisse der Wirtschaftsprüungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen
Prüfung.
Der Städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe hat den Status eines Eigenbetriebes seit dem Jahr
1999.
Gegenstand des Eigenbetriebes
Zweck des Eigenbetriebs ist die Betreuung und Förderung von Menschen mit Behinderungen,
psychischen Erkrankungen und/oder sozialen Benachteiligungen. Aufgabe des Eigenbetriebes ist
dabei insbesondere die Bereitstellung von Angeboten an stationären, teilstationären und ambulanten
Betreuungsangeboten für behinderte und psychisch erkrankte Menschen und deren Angehörige,
von Angeboten im Rahmen der Integration/Inklusion von Behinderten und Nichtbehinderten, von
präventiven Angeboten zur Vermeidung von Erkrankungen/Behinderungen bzw. Reduzierung deren
Folgen sowie von Leistungen zur Eingliederung von behinderten sowie sozial benachteiligten
Menschen in die Gesellschaft. Aufgabe des Eigenbetriebs ist auch die Unterstützung der Stadt
Leipzig bei der Erfüllung anderer sozialer Zwecke.
Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Rechnungslegung
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Finanz- und Anlagenbuchhaltung wurden im Geschäftsjahr 2013 durch den Eigenbetrieb selbst
auf einer eigenen EDV-Anlage unter Verwendung des Programms Office Line- Rechnungswesen
der Sage Software GmbH & Co. KG, Frankfurt/Main geführt. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung
erfolgte durch das Personalamt der Stadt Leipzig unter Verwendung des Programms PAISY der
Firma ADP, Bremen.
Das vom Eigenbetrieb eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) sieht
dem Geschäftszweck und -umfang angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der
Arbeitsabläufe vor.
Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem
ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der
Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und
übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der geprüften Vorjahresbilanz
eröffnet und insgesamt ordnungsgemäß geführt.
Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer
ordnungsmäßigen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.
Im Hinblick auf die IT- gestützte Rechnungslegung ist festzustellen, dass die Sicherheit der für die
Zwecke der Rechnungslegung verarbeiteten Daten nach den uns vorliegenden Unterlagen und
gegebenen Auskünften, auch beim Personalamt der Stadt Leipzig, gewährleistet ist.
Der formelle Abschluss des Buchwerkes für 2013 erfolgt erst nach Feststellung des
Jahresabschlusses.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen
(einschließlich Belegwesen, internes Kontrollsystem und Planungsrechnungen) nach unseren
Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.*
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 wurde unter der Voraussetzungaufgestellt, dass der
Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2012 in der von uns geprüften Fassung (Prüfungsbericht
vom 22.Juli 2013) festgestellt wird.
Der uns zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 ließ sich ordnungsgemäß
aus den Büchern und den sonstigen erforderlichen Aufzeichnungen des Eigenbetriebes ableiten und
entwickeln.
Der Bilanz liegt die Untergliederung gemäß § 11 SächsEigBVO a.F. und der nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellten Gewinn- und Verlustrechnung die Untergliederung gemäß
§ 13 SächsEigBVO a.F. Zugrunde.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind mit der folgenden Ausnahme in Übereinstimmung
mit den gesetzlichen Vorschriften nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung angesetzt und
bewertet. Der SEB weist zum 31.Dezember 2013 unter dem Bilanzposten „Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen“ Abschlagsrechnungen für Behandlungspflegeleistungen in Höhe von
insgesamt T€ 1.813 aus. Die Abschlagsrechnungen wurden auf der Grundlage einer zwischen dem
SEB, dem Kommunalen Sozialverband Sachsen und der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für
Sachsen und Thüringen - geschlossenen Vereinbarung gelegt, nach der dem SEB zunächst ein
vorläufiger Betrag von 150 €/Tag gezahlt wird. Hierzu läuft derzeit ein entsprechendes
Schiedsverfahren nach dem SGB V, dessen Abschluss für September/Oktober 2014 erwartet wird.
Sofern es nicht zu einer Schiedsstel lenentscheidung kommt, wird die vorgenannte vereinbarte
Vergütung vom KSV als erstattungsfähig anerkannt, wenn ein Erstattungsanspruch der AOK PLUS
gegenüber dem KSV gerichtlich festgestellt bzw. anerkannt wird. Eine Beurteilung hinsichtlich der
Höhe und der zuständigen Kostenträgerschaft dieser Forderungen ist dementsprechend derzeit
nicht möglich. Daher haben wir eine entsprechende Einschränkung zu unserem
Bestätigungsvermerk vorgenommen.
Aufwendungen und Erträge sind unter der Voraussetzung der vollumfänglichen Durchsetzbarkeit der
vorgenannten Forderungen vollständig erfasst, ordnungsgemäß abgegrenzt und zutreffend
gegliedert.
Die Stetigkeitsgrundsätze des §§ 246 Abs. 3 und 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurden beachtet.
Da die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 erst am 18. September 2013,
und damit nach der Prüfung des Jahresabsch lusses zum 31. Dezember 2012, erfolgte, konnte die
beschlossene Ergebnisverwendung erst im Jahresabschluss zum 31. Dezem
ber 2013 unter
Anpassung der Vorjahreszahlen berücksichtigt werden.
In Abstimmung mit der Stadt Leipzig sind die zum 31. Dezember 2013 bestehenden
Verbindlichkeiten des SEB aus Lohnsteuer unter den Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Leipzig
auszuweisen . Der im Vorjahresabschluss erfolgte Ausweis unter den sonstigen Verbindlichkeiten
wurde zur besseren Vergleichbarkeit angepasst.
Aufgrund unserer Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Bilanz und die Gewinn
und
Verlustrechnung zutreffend nach den Vorschriften der SachsEigBVO und des Zweiten Abschnittes
des Dritten Buches des HGB gegliedert sind.
Sämtliche davon-Vermerke wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit im Anhang gemacht. Der
Anhang enthält alle vorgeschriebenen Angaben.
Der Jahresabschluss entspricht damit grundsätzlich unter oben genannter Einschränkung nach
unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung.*
Lagebericht
Die Prüfung des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2013 hat ergeben, dass der Lagebericht unter
Berücksichtigung der im vorstehenden Abschnitt D.I.2. genannten Einschränkung mit dem
Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und dass er
eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt.
Ferner hat die Prüfung ergeben, dass die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend im Lagebericht dargestellt sind und dass die Angaben nach § 289 Abs. 2
HGB vollständig und zutreffend sind.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Lagebericht alle vorgeschriebenen Angaben enthält
und er damit den gesetzlichen Vorschriften entspricht.*
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Die Gebäude und Bauten sowie das bewegliche Sachanlagevermögen werden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear pro rata temporis abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert, die
Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Zur Abdeckung des
allgemeinen Kredit- und Ausfallrisikos wurde ein pauschaler Abschlag von 0,5 Prozent auf die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vorgenommen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten in Höhe von T€ 1.813 Forderungen aus
noch nicht abgerechneten Behandlungspflegeleistunge n und Abschlagsrechnungen für
Behandlungspflegeleistung en, die nicht endgültig beurteilt werden können (siehe Abschnitt D.l.2.).
Der Eigenbetrieb führt bei der Sparkasse Leipzigtreuhände rische Bankkonten sowie Kassen in den
Heimen für seine Heimbewohner mit Guthaben zum 31. Dezember 2013 von insgesamt
T€ 138. Diesen Bank- und Kassenbeständen stehen entsprechende Verbindlichkeiten an die
Heimbewohner in gleicher Höhe gegenüber.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Leipzig betreffen u.a. mit T€ 1.848 Verbindlichkeiten aus
dem im Rahmen der Gründung des SEB übertragenen abschreibungsfähigen Grundvermögen.
Tilgungs- und Zinsvereinbarungen liegen dafür auskunftsgemäß nicht vor.
Des Weiteren hat der SEB in 2012 von der Stadt Leipzig eine Liquiditätsunterstützung in Höhe von
T€ 1.600 erhalten. Die Tilgung soll in 2014 vollständig erfolgen.
Für die in Vorjahren und in 2013 erhaltenen Investitionszuschüsse hat der Eigenbetrieb einen
Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermöge n gebildet, der analog der
Nutzungsdauer der begünstigten Anlagegüter aufgelöst wird.
Im Übrigen verweisen wir auf die analysierende Darstellung der Vermögens- , Finanz- und
Ertragslage im folgenden Abschnitt III.
Unter Berücksichtigung der von uns während der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse stellen wir
hiermit fest, dass der Jahresabschluss des Städtischen Eigenbetr iebs Behindertenhilfe, Leipzig,
zum 31. Dezember 2013 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der
Voraussetzung der unveränderten Feststellung des Vorjahresabschlusses grundsätzlich ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage des
Eigenbetriebes vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB). Wir verweisen jedoch auf die Einschränkung zu
unserem Bestätigungsvermerk (Anlage 5).*
* Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Karl Berg GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2013 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2013, Seite 7 bis 10
Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung
Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung haben wir den Fragenkatalog in Anlage 8
angewandte.
Die Prüfung ergab keine wesentlichen Beanstandungen, die für die Beurteilung der
Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung von Bedeutung sind. Hinsichtlich der wirtschaftlichen
Verhältnisse verweisen wir auf den vorstehenden Abschnitt B.II. Und auf die Ausführungen in
Anlage 8.**
** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Karl Berg GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2013 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2013, Seite 4
Anlagen:
1
Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis
31.12.2013
2 Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013
3
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013
4
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen
Verhältnisse nach § 53 HgrG
5
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
6
Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis
31.12.2013 incl. Stellungnahme des Dezernates Finanzen zum Berichtsentwurf der
örtlichen Prüfung (nichtöffentlich)
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.12.2015
zu
18.29
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013
bis 31.12.2013 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Leipzig
Vorlage: VI-DS-01849
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird gemäß Anlage
zu Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 4.140,39 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 17. Dezember 2015
Seite: 1/1
Anlage zum Beschlusspunkt 1.
Stand 31.12.2013
31.12.2013
in €
Bilanzsumme
20.862.696,15
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
Passiva
Eigenkapital
Rücklagen
Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre
Jahresgewinn/- Verlust
Sonderposten für bezuschusste
Investitionsgüter des Anlagevermögens
16.062.798,52
4.795.931,28
3.966,35
2.224.513,74
2.773.588,35
-1.064.505,00
4.140,39
12.776.102,95
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
370.200,00
5.390.386,32
101.493,14
Summe der Erträge:
Summe der Aufwendungen:
16.344.717,48
16.340.577,09
Jahresüberschuss/- fehlbetrag
4.140,39