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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1043950.pdf
Größe
249 kB
Erstellt
25.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:03

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung - eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02135 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Jugendhilfeausschuss Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Ratsversammlung 16.12.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2015 zur Finanzierung der Absenkungen und Ermäßigungen der Elternbeiträge Kita´s freie Träger - EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag: 1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächGemO i.H.v. insgesamt 1.027.823 € in der Budgeteinheit 51_361_ZW "Förderung von Kindern in Kita's", PSP-Element "Übernahme EB Kita's freie Träger" (1.100.36.1.0.01.01.04.), Kostenart "Übernahme EB aus Ermäßigungen" (43316600) werden bestätigt. 2. Die Deckung erfolgt i.H.v. 360.000 € aus Mehrerträgen in der Budgeteinheit 51_361_ZW (gemäß Tabelle unter Punkt 3 der Vorlage). 3. In Höhe von 150.000 € erfolgt die Deckung aus dem PSP-Element 1.100.34.1.0.01 "Unterhaltsvorschuss" aus der Kostenart 43391600. 4. Eine weitere Deckung in Höhe von 66.528,77 € erfolgt aus der Budgeteinheit 51_365_2ZW aus den Innenaufträgen und der KA 4253 1000 "Erwerb bew. AV bis 410 €" entsprechend Punkt 3 der Vorlage. 5. Die restliche Deckung i.H.v. 451.294,23 € erfolgt aus der Kostenstelle "Kostenstelle unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000). Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2015 2016 1027823 1.100.36.1.0.01.01.0 4 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt von Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.12.2015 zu 18.27 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2015 zur Finanzierung der Absenkungen und Ermäßigungen der Elternbeiträge Kita´s freie Träger Vorlage: VI-DS-02135 Beschluss: 1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächGemO i.H.v. insgesamt 1.027.823 € in der Budgeteinheit 51_361_ZW "Förderung von Kindern in Kita's", PSPElement "Übernahme EB Kita's freie Träger" (1.100.36.1.0.01.01.04.), Kostenart "Übernahme EB aus Ermäßigungen" (43316600) werden bestätigt. 2. Die Deckung erfolgt i.H.v. 360.000 € aus Mehrerträgen in der Budgeteinheit 51_361_ZW (gemäß Tabelle unter Punkt 3 der Vorlage). 3. In Höhe von 150.000 € erfolgt die Deckung aus dem PSP-Element 1.100.34.1.0.01 "Unterhaltsvorschuss" aus der Kostenart 43391600. 4. Eine weitere Deckung in Höhe von 66.528,77 € erfolgt aus der Budgeteinheit 51_365_2ZW aus den Innenaufträgen und der KA 4253 1000 "Erwerb bew. AV bis 410 €" entsprechend Punkt 3 der Vorlage. 5. Die restliche Deckung i.H.v. 451.294,23 € erfolgt aus der Kostenstelle "Kostenstelle unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000). Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 17. Dezember 2015 Seite: 1/1 Dokument D:\DOC\01\04\39\43-Anlagen\01\DS-02135_Eilbedürf VL MB 51_361_ZW.pdf nicht gefunden 1 1. Ausgangssituation Entsprechend § 15 SächsKitaG hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Elternbeiträge festzusetzen. Absenkungen der Elternbeiträge sind gemäß § 15 Abs. 1 SächsKitaG für Alleinerziehende und für alle Kinder aus Haushaltsgemeinschaften von Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung gemäß SächsKitaG besuchen, vorzunehmen. Soweit die Eltern geltend machen, dass ihnen die Belastung gemäß § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII des Elternbeitrages für die Betreuungszeit nicht zuzumuten ist, trifft das Amt für Jugend Familie und Bildung auf Antrag der Eltern die erforderliche Feststellung nach §§ 82 ff SGB XII. In der Folge ist der Elternbeitrag zu ermäßigen. Gemäß § 15 Abs. 5 SächsKitaG hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dem Träger der Einrichtung den Betrag zu erstatten, um den die Elternbeiträge abgesenkt bzw. ermäßigt worden sind. Daraus ergibt sich die Erstattungspflicht an die freien Träger. Im Zusammenhang mit der o.g. Erstattungspflicht ist in zwei Teilbereiche zu unterscheiden. Die Beantragung der Ermäßigung erfolgt im Sinne des § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII durch die Eltern und wird durch das AfJFB entscheiden. Somit kann hier grundsätzlich eine Statistik mit den jeweiligen Kinderzahlen und Beträgen geführt werden. In Bezug auf die Absenkungsbeträge im Sinne des § 15 Abs. 1 SächsKitaG wird durch den Träger bei Vertragsabschluss der Elternbeitrag selbstständig um den jeweiligen Betrag reduziert. Die Stadt Leipzig ist in diesen Fällen kein Vertragspartner der Eltern. Eine Abrechnung der Beträge durch die freien Träger erfolgt jeweils jährlich an das AfJFB nach Abschluss des Jahres. Es erfolgen jährlich stichprobenhafte Betriebsprüfungen. Im Jahr 2015 ergibt sich in der Budgeteinheit 51_361_ZW insgesamt ein Mehrbedarf i.H.v. 667.823 €, der sich aus Mehraufwendungen i.H.v. 1.027.823 € und aus Mehrerträgen i.H.v. 360.000 € ergibt. 2. Abrechnungsverfahren der Absenkungen und Ermäßigungen Das Abrechnungsverfahren zur Übernahme der Absenkungen und Ermäßigungen der Elternbeiträge gegenüber den freien Trägern erfolgt auf Basis der Abrechnung des Vorjahres. Hierbei wird eine monatliche Pauschale auf Basis der abgerechneten Vorjahreswerte gebildet, die dann an die freien Träger ausgezahlt werden. Im Folgejahr rechnet der freie Träger die Absenkungen und Ermäßigungen gegenüber der Stadt Leipzig ab und bekommt entweder eine Nachzahlung oder muss Mittel zurückerstatten. Dabei kann es zu erheblichen Abweichungen gegenüber dem Vorjahr kommen. Diese können in notwendigen Kapazitätserweiterungen und dem unterjährigen Wechsel von Kindern in andere Einrichtungen begründet sein. Zudem kann die Anpassung der Elternbeiträge nicht vollständig in der Pauschale berücksichtigt werden. Auch daraus können bei der Abrechnung höhere Nachzahlungen entstehen. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2015ff. wurden die Daten des V-IST per 30.06.2014 zu Grunde gelegt und um die entsprechende Anzahl der Kinder nach kitakonkreter Planung erhöht. Daraus ergab sich zum damaligen Zeitpunkt eine Ansatz von 13,3 Mio. € für die Absenkungen und Ermäßigungen bei den freien Trägern im Bereich der Kita´s und der Tagespflege. In der Berechnung des V-IST per 30.06.2014 war der Betrag für die erforderlichen Rückstellungen nicht in voller Höhe enthalten. Es ergab sich nach Abrechnung der freien Träger für das Jahr 2014 ein Rückstellungsbedarf von insgesamt 1,4 Mio. €. 2 In der folgenden Tabelle sind die entsprechenden Aufwendungen für die Absenkungen und Ermäßigungen bei den freien Trägern Kitas und Tagespflege für 2014 gegenüber den aktuellen Berechnungen des Jahres 2015 dargestellt. Für das Jahr 2015 werden Rückstellungen i.H.v. 1,6 Mio. € prognostiziert, die in der aktuellen Berechnung des V-IST vollständig enthalten sind. Abs. und Erm. Kitas freie Träger und Tagespflege 2014 Abweichung 2015 Planansatz 15.583.250,00 € 13.282.450,00 € -2.300.800,00 € vorraus. IST 13.005.350,00 € 14.310.273,00 € 1.304.923,00 € Abweichung Plan/IST -2.577.905,00 € 1.027.823,00 € Dieser Bedarf setzt sich aus einem vorr. Minderbedarf im Bereich der Absenkungen i.H.v. 460.495 € und einem Mehrbedarf im Bereich der Ermäßigungen i.H.v. 1.488.318 € zusammen. Berechnung Absenkungen gemäß § 15 SächsKitaG Abs. 1 monatl. Pauschale 01-03 Tagespflege 43.250,00 Kindertagesstätten Summe monatl. Pauschale 04-12 nach Abr. Jahr 2014 48.050,00 Summe Pauschale 2015 562.200,00 V-IST 2015 inkl. RS 594.200,00 Plan 2015 Minderbedarf 820.900,00 233.795,00 461.650,00 477.750,00 5.684.700,00 6.433.965,00 6.667.750,00 226.700,00 504.900,00 528.000,00 6.246.900,00 7.028.155,00 7.488.650,00 460.495,00 Berechnung Ermäßigungen und Absenkungen im Sinne § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII Berechn. EB bei 9h Kinder- Betrag Abs. Betrag V-IST inkl. RS Plan 2015 Erm. FT bzw. 6h zahl monatl. Erm. mo- 2015 Kita und Hort natl. TP Mehrbedarf Krippe 210,10 1.296 40.658,55 182.616,86 2.697.908,20 Nicht aufgeteilt Nicht aufgeteilt Kiga 126,51 3.409 63.734,42 291.397,14 4.286.578,72 Nicht aufgeteilt Nicht aufgeteilt Hort 74,01 438 21.802,70 297.631,08 Nicht aufgeteilt Nicht aufgeteilt 107.392,86 495.816,70 7.282.118,00 5.793.800,00 1.488.318,00 Summe 5.143 2.999,89 Dieser Mehrbedarf von insgesamt 1.027.823 € ergibt sich aus den erhöhten, an die freien Träger zu zahlenden Ermäßigungen und Absenkungen von Elternbeiträgen. Dieser entsteht durch die gestiegene Anzahl an belegten Kita-Plätzen und durch die stetige Inbetriebnahme neuer Einrichtungen. Es sind auch insgesamt mehr anspruchsberechtigte Eltern zu verzeichnen. 3 Der Mehrbedarf kann durch Rückzahlungen von freien Trägern aus dem Jahr 2014 i.H.v. 360.000 € kompensiert werden. Zum 01.08.2013 wurde der Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab dem Ersten bis zur Vollendung des Dritten Lebensjahres eingeführt. Daraufhin erfolgte ein Aufruf an alle Träger, über das Landesjugendamt eine befristete Kapazitätserweiterung zu erhalten. Diese Erhöhung der Kapazitäten und die Steigerung der Elternbeiträge wurde in die Festsetzung der Pauschalen für das Jahr 2014 einbezogen. Da aber nicht alle Kitas in freier Trägerschaft diese Regelung in Anspruch genommen haben, waren diese Gelder durch die jeweiligen freien Träger zurückzuzahlen. 3. finanzielle Auswirkungen Die notwendigen überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2015 i.H.v. 1.027.823 € im PSP-Element 1.100.36.1.0.01.01.04 „Übernahme EB Kita´s freie Träger“ in der Kostenart "Übernahme EB aus Ermäßigungen" (43316600) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt i.H.v. 360.000 € aus den Mehrerträgen aus folgenden PSP-Elementen und Kostenarten: Kostenart 1.100.36.1.0.01.01.04 33213100 52.000,00 33213200 90.500,00 34313100 62.500,00 34313200 130.000,00 Summe 335.000,00 1.100.36.1.0.01.02.02 7.500,00 6.000,00 11.500,00 0,00 25.000,00 Betrag 59.500,00 96.500,00 74.000,00 130.000,00 360.000,00 Eine weitere Deckung i.H.v. 150.000 € erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.34.1.0.01 „Unterhaltsvorschuss“ aus der Kostenart 43391600. Eine weitere Deckung aus der Budgeteinheit 51_365_2ZW i.H.v. 66.528,77 € erfolgt wie folgt: 1051 3650 8031 1051 3650 8002 1051 3650 8034 Hort der 74. Schule Hort der 3. Schule Hort der 77. Schule KA 4253 1000 14.028,77 € KA 4253 1000 35.000,00 € KA 4253 1000 17.500,00 € Die restliche Deckung i.H.v. 451.294,23 € aus der Kostenstelle "Kostenstelle unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000). Um einen ordentlichen Jahresabschluss zu sichern, ist die zusätzliche Bereitstellung der Mittel dringend notwendig. Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- Begründung in Vorlage Seite 1       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1