Daten
Kommune
Leipzig
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1043950.pdf
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249 kB
Erstellt
25.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:03
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Inhalt der Datei
Ratsversammlung
- eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02135
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Jugendhilfeausschuss
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Ratsversammlung
16.12.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2015
zur Finanzierung der Absenkungen und Ermäßigungen der Elternbeiträge Kita´s freie
Träger - EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag:
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächGemO i.H.v. insgesamt 1.027.823 € in
der Budgeteinheit 51_361_ZW "Förderung von Kindern in Kita's", PSP-Element "Übernahme EB
Kita's freie Träger" (1.100.36.1.0.01.01.04.), Kostenart "Übernahme EB aus Ermäßigungen"
(43316600) werden bestätigt.
2. Die Deckung erfolgt i.H.v. 360.000 € aus Mehrerträgen in der Budgeteinheit 51_361_ZW (gemäß
Tabelle unter Punkt 3 der Vorlage).
3. In Höhe von 150.000 € erfolgt die Deckung aus dem PSP-Element 1.100.34.1.0.01
"Unterhaltsvorschuss" aus der Kostenart 43391600.
4. Eine weitere Deckung in Höhe von 66.528,77 € erfolgt aus der Budgeteinheit 51_365_2ZW aus
den Innenaufträgen und der KA 4253 1000 "Erwerb bew. AV bis 410 €" entsprechend Punkt 3 der
Vorlage.
5. Die restliche Deckung i.H.v. 451.294,23 € erfolgt aus der Kostenstelle "Kostenstelle unterjährige
Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000).
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2015
2016
1027823
1.100.36.1.0.01.01.0
4
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
von
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.12.2015
zu
18.27
Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im
Haushaltsjahr 2015 zur Finanzierung der Absenkungen und
Ermäßigungen der Elternbeiträge Kita´s freie Träger
Vorlage: VI-DS-02135
Beschluss:
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächGemO i.H.v. insgesamt
1.027.823 € in der Budgeteinheit 51_361_ZW "Förderung von Kindern in Kita's", PSPElement "Übernahme EB Kita's freie Träger" (1.100.36.1.0.01.01.04.), Kostenart
"Übernahme EB aus Ermäßigungen" (43316600) werden bestätigt.
2. Die Deckung erfolgt i.H.v. 360.000 € aus Mehrerträgen in der Budgeteinheit 51_361_ZW
(gemäß Tabelle unter Punkt 3 der Vorlage).
3. In Höhe von 150.000 € erfolgt die Deckung aus dem PSP-Element 1.100.34.1.0.01
"Unterhaltsvorschuss" aus der Kostenart 43391600.
4. Eine weitere Deckung in Höhe von 66.528,77 € erfolgt aus der Budgeteinheit 51_365_2ZW
aus den Innenaufträgen und der KA 4253 1000 "Erwerb bew. AV bis 410 €" entsprechend
Punkt 3 der Vorlage.
5. Die restliche Deckung i.H.v. 451.294,23 € erfolgt aus der Kostenstelle "Kostenstelle
unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 17. Dezember 2015
Seite: 1/1
Dokument D:\DOC\01\04\39\43-Anlagen\01\DS-02135_Eilbedürf
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1
1.
Ausgangssituation
Entsprechend § 15 SächsKitaG hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Elternbeiträge festzusetzen.
Absenkungen der Elternbeiträge sind gemäß § 15 Abs. 1 SächsKitaG für Alleinerziehende
und für alle Kinder aus Haushaltsgemeinschaften von Eltern mit mehreren Kindern, die
gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung gemäß SächsKitaG besuchen, vorzunehmen.
Soweit die Eltern geltend machen, dass ihnen die Belastung gemäß § 90 Abs. 3 und 4 SGB
VIII des Elternbeitrages für die Betreuungszeit nicht zuzumuten ist, trifft das Amt für Jugend
Familie und Bildung auf Antrag der Eltern die erforderliche Feststellung nach §§ 82 ff SGB
XII. In der Folge ist der Elternbeitrag zu ermäßigen.
Gemäß § 15 Abs. 5 SächsKitaG hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dem Träger der Einrichtung den Betrag zu erstatten, um den die Elternbeiträge abgesenkt bzw. ermäßigt worden sind. Daraus ergibt sich die Erstattungspflicht an die freien Träger.
Im Zusammenhang mit der o.g. Erstattungspflicht ist in zwei Teilbereiche zu unterscheiden.
Die Beantragung der Ermäßigung erfolgt im Sinne des § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII durch die
Eltern und wird durch das AfJFB entscheiden. Somit kann hier grundsätzlich eine Statistik mit
den jeweiligen Kinderzahlen und Beträgen geführt werden.
In Bezug auf die Absenkungsbeträge im Sinne des § 15 Abs. 1 SächsKitaG wird durch den
Träger bei Vertragsabschluss der Elternbeitrag selbstständig um den jeweiligen Betrag reduziert. Die Stadt Leipzig ist in diesen Fällen kein Vertragspartner der Eltern. Eine Abrechnung
der Beträge durch die freien Träger erfolgt jeweils jährlich an das AfJFB nach Abschluss des
Jahres. Es erfolgen jährlich stichprobenhafte Betriebsprüfungen.
Im Jahr 2015 ergibt sich in der Budgeteinheit 51_361_ZW insgesamt ein Mehrbedarf i.H.v.
667.823 €, der sich aus Mehraufwendungen i.H.v. 1.027.823 € und aus Mehrerträgen i.H.v.
360.000 € ergibt.
2.
Abrechnungsverfahren der Absenkungen und Ermäßigungen
Das Abrechnungsverfahren zur Übernahme der Absenkungen und Ermäßigungen der Elternbeiträge gegenüber den freien Trägern erfolgt auf Basis der Abrechnung des Vorjahres. Hierbei wird eine monatliche Pauschale auf Basis der abgerechneten Vorjahreswerte gebildet, die
dann an die freien Träger ausgezahlt werden. Im Folgejahr rechnet der freie Träger die Absenkungen und Ermäßigungen gegenüber der Stadt Leipzig ab und bekommt entweder eine
Nachzahlung oder muss Mittel zurückerstatten.
Dabei kann es zu erheblichen Abweichungen gegenüber dem Vorjahr kommen. Diese können in notwendigen Kapazitätserweiterungen und dem unterjährigen Wechsel von Kindern in
andere Einrichtungen begründet sein. Zudem kann die Anpassung der Elternbeiträge nicht
vollständig in der Pauschale berücksichtigt werden. Auch daraus können bei der Abrechnung
höhere Nachzahlungen entstehen.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2015ff. wurden die Daten des V-IST per 30.06.2014 zu
Grunde gelegt und um die entsprechende Anzahl der Kinder nach kitakonkreter Planung erhöht. Daraus ergab sich zum damaligen Zeitpunkt eine Ansatz von 13,3 Mio. € für die Absenkungen und Ermäßigungen bei den freien Trägern im Bereich der Kita´s und der Tagespflege. In der Berechnung des V-IST per 30.06.2014 war der Betrag für die erforderlichen Rückstellungen nicht in voller Höhe enthalten. Es ergab sich nach Abrechnung der freien Träger
für das Jahr 2014 ein Rückstellungsbedarf von insgesamt 1,4 Mio. €.
2
In der folgenden Tabelle sind die entsprechenden Aufwendungen für die Absenkungen und
Ermäßigungen bei den freien Trägern Kitas und Tagespflege für 2014 gegenüber den aktuellen Berechnungen des Jahres 2015 dargestellt. Für das Jahr 2015 werden Rückstellungen
i.H.v. 1,6 Mio. € prognostiziert, die in der aktuellen Berechnung des V-IST vollständig enthalten sind.
Abs. und Erm. Kitas freie
Träger und Tagespflege
2014
Abweichung
2015
Planansatz
15.583.250,00 €
13.282.450,00 €
-2.300.800,00 €
vorraus. IST
13.005.350,00 €
14.310.273,00 €
1.304.923,00 €
Abweichung Plan/IST
-2.577.905,00 €
1.027.823,00 €
Dieser Bedarf setzt sich aus einem vorr. Minderbedarf im Bereich der Absenkungen i.H.v.
460.495 € und einem Mehrbedarf im Bereich der Ermäßigungen i.H.v. 1.488.318 € zusammen.
Berechnung Absenkungen gemäß § 15 SächsKitaG Abs. 1
monatl.
Pauschale
01-03
Tagespflege
43.250,00
Kindertagesstätten
Summe
monatl.
Pauschale
04-12 nach
Abr. Jahr
2014
48.050,00
Summe
Pauschale
2015
562.200,00
V-IST 2015
inkl. RS
594.200,00
Plan 2015
Minderbedarf
820.900,00
233.795,00
461.650,00
477.750,00 5.684.700,00 6.433.965,00 6.667.750,00
226.700,00
504.900,00
528.000,00 6.246.900,00 7.028.155,00 7.488.650,00
460.495,00
Berechnung Ermäßigungen und Absenkungen im Sinne § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII
Berechn. EB bei 9h Kinder- Betrag Abs. Betrag
V-IST inkl. RS Plan 2015
Erm.
FT bzw. 6h zahl
monatl.
Erm. mo- 2015
Kita und Hort
natl.
TP
Mehrbedarf
Krippe
210,10
1.296
40.658,55 182.616,86
2.697.908,20
Nicht aufgeteilt
Nicht aufgeteilt
Kiga
126,51
3.409
63.734,42 291.397,14
4.286.578,72
Nicht aufgeteilt
Nicht aufgeteilt
Hort
74,01
438
21.802,70
297.631,08
Nicht aufgeteilt
Nicht aufgeteilt
107.392,86 495.816,70
7.282.118,00
5.793.800,00
1.488.318,00
Summe
5.143
2.999,89
Dieser Mehrbedarf von insgesamt 1.027.823 € ergibt sich aus den erhöhten, an die freien
Träger zu zahlenden Ermäßigungen und Absenkungen von Elternbeiträgen. Dieser entsteht
durch die gestiegene Anzahl an belegten Kita-Plätzen und durch die stetige Inbetriebnahme
neuer Einrichtungen. Es sind auch insgesamt mehr anspruchsberechtigte Eltern zu verzeichnen.
3
Der Mehrbedarf kann durch Rückzahlungen von freien Trägern aus dem Jahr 2014 i.H.v.
360.000 € kompensiert werden. Zum 01.08.2013 wurde der Rechtsanspruch auf Betreuung
für Kinder ab dem Ersten bis zur Vollendung des Dritten Lebensjahres eingeführt. Daraufhin
erfolgte ein Aufruf an alle Träger, über das Landesjugendamt eine befristete Kapazitätserweiterung zu erhalten. Diese Erhöhung der Kapazitäten und die Steigerung der Elternbeiträge
wurde in die Festsetzung der Pauschalen für das Jahr 2014 einbezogen. Da aber nicht alle
Kitas in freier Trägerschaft diese Regelung in Anspruch genommen haben, waren diese Gelder durch die jeweiligen freien Träger zurückzuzahlen.
3.
finanzielle Auswirkungen
Die notwendigen überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das
Haushaltsjahr 2015 i.H.v. 1.027.823 € im PSP-Element 1.100.36.1.0.01.01.04 „Übernahme
EB Kita´s freie Träger“ in der Kostenart "Übernahme EB aus Ermäßigungen" (43316600)
werden bestätigt.
Die Deckung erfolgt i.H.v. 360.000 € aus den Mehrerträgen aus folgenden PSP-Elementen
und Kostenarten:
Kostenart
1.100.36.1.0.01.01.04
33213100
52.000,00
33213200
90.500,00
34313100
62.500,00
34313200
130.000,00
Summe
335.000,00
1.100.36.1.0.01.02.02
7.500,00
6.000,00
11.500,00
0,00
25.000,00
Betrag
59.500,00
96.500,00
74.000,00
130.000,00
360.000,00
Eine weitere Deckung i.H.v. 150.000 € erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.34.1.0.01 „Unterhaltsvorschuss“ aus der Kostenart 43391600.
Eine weitere Deckung aus der Budgeteinheit 51_365_2ZW i.H.v. 66.528,77 € erfolgt wie
folgt:
1051 3650 8031
1051 3650 8002
1051 3650 8034
Hort der 74. Schule
Hort der 3. Schule
Hort der 77. Schule
KA 4253 1000 14.028,77 €
KA 4253 1000 35.000,00 €
KA 4253 1000 17.500,00 €
Die restliche Deckung i.H.v. 451.294,23 € aus der Kostenstelle "Kostenstelle unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000).
Um einen ordentlichen Jahresabschluss zu sichern, ist die zusätzliche Bereitstellung der Mittel dringend notwendig.
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
Begründung in
Vorlage Seite 1
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1