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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1042945.pdf
Größe
4,2 MB
Erstellt
27.10.15, 12:00
Aktualisiert
03.02.16, 13:40

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung - eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02019 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost Ratsversammlung 16.12.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss: 77. Schule, Grundschule, Riebeckstr. 50, 04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung Altbau - und Bestätigung der über/-außerplanmäßigen Auszahlungen gem. § 79 (1) der SächsGemO für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 - EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag: 1. Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 in der zur Zeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten betragen 5.870.000 €. Der städtische Anteil beträgt 3.840.000 €, siehe Punkt 5. und 6. der Vorlage. 3. Die Mittel werden im Finanzhaushalt im PSP-Element 7.0001354.700 (77. Schule, Kapazitätserweiterung) wie folgt eingeordnet: 2014: 110.000 € (anteilig 7.0001072.700, 77. Schule BSM) 2015: 1.059.000 € (dto.) 2016: 2.800.000 € (davon 1.420.000 € über Fördermittel) 2017: 1.901.000 € Die Einordnung der Jahresscheibe 2017 erfolgt innerhalb des Investitionsbudgets des Amtes für Jugend, Familie und Bildung und wird vom Amt für Jugend, Familie und Bildung entsprechend bei der Haushaltsplanung 2017/ 2018 berücksichtigt. 4. Im Haushaltsjahr 2016 werden außerplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element "77. Schule, Kapazitätserweiterung" (7.0001354.700) i.H.v. 1.380.000 € bewilligt. Die Deckung i.H.v 180.000 € erfolgt aus dem PSP-Element „77. Schule Brandschutz" (7.0001072.700), der verbleibende Betrag von 1.200.000 € wird aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung FinHH (Invest)“ (1098700000) bereitgestellt. 5. Die erforderlichen Mittel für die Ausstattung (KG 600) im Haushaltsjahr 2017 im ErgebnisHaushalt in Höhe von 121.363,38 € und im Finanzhaushalt in Höhe von 67.609,93 € werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/ 2018 zu entscheiden. Die Mittel sind entsprechend durch das Fachamt anzumelden. Die Mittel für die Ausstattung sind 2017 dabei wie folgt einzuordnen: Ergebnishaushalt: 65.226,01 € (PSP-Element 1.100.211101.34, SK 42531000 – Ausstattung GS) 56.137,37 € (PSP-Element 1.051.365080.34, SK 45531000 – Ausstattung Hort) Finanzhaushalt: 46.921,97 € (PSP-Element 7.0000315.710, SK 78327100 – Ausstattung GS) 20.687,86 € (PSP-Element 7.0000135.710.020, SK 78327200 – Ausstattung Hort) 6. Im Haushaltsjahr 2017 fallen entsprechend Tabelle 1 (Nutzungskosten) die Nutzungskosten anteilig an - in Höhe von: KG 200: 3.563 € KG 300: 30.190 € KG 400: 11.363 €. Ab dem Haushaltsjahr 2018 fallen entsprechend Tabelle 1 die Nutzungskosten voll an - in Höhe von: KG 200: 8.550 € KG 300: 72.456 € KG 400: 27.270 €. Diese werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/ 2018 zu entscheiden. Die Mittel sind entsprechend durch das Fachamt anzumelden. Die angegebenen Nutzungskosten gelten für die geplanten Baumaßnahmen (Kapazitätserweiterung + Brandschutz) und fallen zusätzlich zu den im Haushalt für das Bestandsgebäude bereits eingestellten Kosten an. 7. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des jeweiligen Jahresabschlusses als Ermächtigung aus Vorjahren ins Folgejahr übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des jeweiligen Jahresrechnungsergebnisses und der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt. 8. Die Beschlusspunkte gelten unter Vorbehalt der Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen in den jeweiligen Haushaltsjahren und der Bestätigung der Fördermittel. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2017 65.226,01 € 1.100.211101.34, SK 42531000 (Hort) Erträge Aufwendungen 56.137,37 € Finanzhaushalt Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE 2016 1.420.000 € 2017 610.000 € 2014 2015 2016 2017 2017 110.000 € 1.059.000 € 2.800.000 € 1.901.000 € 46.921,97 € 2017 20.687,86 € Einzahlungen X nein von bis 1.051365080.34 SK 42531000 (GS) 7.0001354.705 7.0001354.700 7.0001354.700 7.0001354.700 7.0001354.700 7.0000315.710, SK 78327100 (GS) 7.0000135.710.020, SK 78327200 (Hort) wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge 2017 Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) ab 2018: KG 200: 3.563 € KG 300: 30.190 € siehe Tabelle 1 KG 400: 11.363 € Nutzungskosten KG 200: 8.550 € KG 300: 72.456 € KG 400: 27.270 € Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan - wird in gesonderter Vorlage vom Amt für Jugend, Familie und Bildung beantragt Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein X wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Sachverhalt: Die Schule in der Riebeckstraße 50 befindet sich im Stadtbezirk Südost, Gemarkung Thonberg. Das Gebäude wird durch zwei Schulen belegt, zum einen der „77. Schule“ (Grundschule) und zum anderen der „Förderschule Thonberg“ für geistig Behinderte. Um den steigenden Schülerzahlen für den Stadtbezirk und damit für die 77. Schule gerecht zu werden, ist die Erhöhung der Anzahl der Grundschüler von zwei auf vier Züge notwendig. Diese sollen in 16 Klassen mit je 28 Schülern aufgeteilt werden. Die Schülerzahl der Förderschule mit 80 Schülern bleibt bestehen. Die Möglichkeiten der räumlichen Kapazitätserweiterungen im Hause sind erschöpft, so dass die Errichtung eines Erweiterungsbaus notwendig wird. Dieser wird als zweigeschossiger Anbau mit einem Verbindungsbau an das Bestandsgebäude gesetzt. Durch einen Aufzug am Bestandsgebäude werden die Geschosse der beiden Gebäude barrierefrei erschlossen. Im Erweiterungsbau werden die fehlenden Klassen- und Nebenräume sowie ein Großteil der notwendigen Horträume untergebracht. Im Bestandsgebäude sind neben den erforderlichen Brandschutzmaßnahmen auch einige räumliche Änderungen durchgeführt. Die geplanten Maßnahmen werden detailliert unter Punkt 3.2 „Erläuterung der Planung“ beschrieben. Anlagen: • Begründungstext • Tabelle 1 – Nutzungskosten • Anlage 1 – Lageplan (Freianlagenplanung) • Anlage 2 – Grundrisse (Entwurf Erweiterungsbau) • Anlage 3 – Ansichten (Entwurf Erweiterungsbau) BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.12.2015 zu 18.26 Bau- und Finanzierungsbeschluss: 77. Schule, Grundschule, Riebeckstr. 50, 04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung Altbau - und Bestätigung der über/-außerplanmäßigen Auszahlungen gem. § 79 (1) der SächsGemO für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 - EILBEDÜRFTIG Vorlage: VI-DS-02019 Beschluss: 1. Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 in der zur Zeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten betragen 5.870.000 €. Der städtische Anteil beträgt 3.840.000 €, siehe Punkt 5. und 6. der Vorlage. 3. Die Mittel werden im Finanzhaushalt im PSP-Element 7.0001354.700 (77. Schule, Kapazitätserweiterung) wie folgt eingeordnet: 2014: 110.000 € (anteilig 7.0001072.700, 77. Schule BSM) 2015: 1.059.000 € (dto.) 2016: 2.800.000 € (davon 1.420.000 € über Fördermittel) 2017: 1.901.000 € Die Einordnung der Jahresscheibe 2017 erfolgt innerhalb des Investitionsbudgets des Amtes für Jugend, Familie und Bildung und wird vom Amt für Jugend, Familie und Bildung entsprechend bei der Haushaltsplanung 2017/ 2018 berücksichtigt. 4. Im Haushaltsjahr 2016 werden außerplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element "77. Schule, Kapazitätserweiterung" (7.0001354.700) i.H.v. 1.380.000 € bewilligt. Die Deckung i.H.v 180.000 € erfolgt aus dem PSP-Element „77. Schule Brandschutz" (7.0001072.700), der verbleibende Betrag von 1.200.000 € wird aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung FinHH (Invest)" (1098700000) bereitgestellt. 5. Die erforderlichen Mittel für die Ausstattung (KG 600) im Haushaltsjahr 2017 im ErgebnisHaushalt in Höhe von 121.363,38 € und im Finanzhaushalt in Höhe von 67.609,93 € werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/ 2018 zu entscheiden. Die Mittel sind entsprechend durch das Fachamt anzumelden. Die Mittel für die Ausstattung sind 2017 dabei wie folgt einzuordnen: Ergebnishaushalt: 65.226,01 € (PSP-Element 1.100.211101.34, SK 42531000 - Ausstattung GS) 56.137,37 € (PSP-Element 1.051.365080.34, SK 45531000 - Ausstattung Hort) Finanzhaushalt: 46.921,97 € (PSP-Element 7.0000315.710, SK 78327100 - Ausstattung GS) 20.687,86 € (PSP-Element 7.0000135.710.020, SK 78327200 - Ausstattung Hort) Seite: 1/2 6. Im Haushaltsjahr 2017 fallen entsprechend Tabelle 1 (Nutzungskosten) die Nutzungskosten anteilig an - in Höhe von: KG 200: 3.563 € KG 300: 30.190 € KG 400: 11.363 €. Ab dem Haushaltsjahr 2018 fallen entsprechend Tabelle 1 die Nutzungskosten voll an - in Höhe von: KG 200: 8.550 € KG 300: 72.456 € KG 400: 27.270 €. Diese werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/ 2018 zu entscheiden. Die Mittel sind entsprechend durch das Fachamt anzumelden. Die angegebenen Nutzungskosten gelten für die geplanten Baumaßnahmen (Kapazitätserweiterung + Brandschutz) und fallen zusätzlich zu den im Haushalt für das Bestandsgebäude bereits eingestellten Kosten an. 7. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des jeweiligen Jahresabschlusses als Ermächtigung aus Vorjahren ins Folgejahr übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des jeweiligen Jahresrechnungsergebnisses und der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt. 8. Die Beschlusspunkte gelten unter Vorbehalt der Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen in den jeweiligen Haushaltsjahren und der Bestätigung der Fördermittel. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 3 Enthaltungen Protokollnotiz: Die Verwaltung führt aus, dass auf der Grundlage des Schulwentwicklungsplanes die notwendigen Investitionen vorgenommen werden. Nach derzeitigen Stand soll die Errichtung der Grundschule Stötteritz spätestens in den nächsten 10 Jahren erfolgen. Beeinflusst wird die zeitliche Realisierung u. a. von zukünftigen demographischen Entwicklungen. Leipzig, den 17. Dezember 2015 Seite: 2/2 HAUSHALTSVORLAGE Bau- und Finanzierungsbeschluss Bauvorhaben: 77. Schule, Grundschule, Riebeckstr. 50, 04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung Altbau - und Bestätigung der über/-außerplanmäßigen Auszahlungen gem. § 79 (1) der SächsGemO für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Str. 26, 04229 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 126, 04317 Leipzig Stand: 26.11.2015 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage 77. Schule, Grundschule, Riebeckstr. 50, 04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung Altbau Stand vom: 26.11.2015 Inhaltsverzeichnis Kurzerläuterung 3 1 Grundlagen 3 1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption 3 1.2 Beschlüsse 3 2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 3 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes 3 2.2 Ableitung des Bedarfes 4 2.3 Notwendigkeit/ Dringlichkeit der Baumaßnahme 4 2.4 Alternativlösungen 4 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung 4 2.6 Bezug zum Projekt Kinderhaus Curiestraße (Alte Messe) 4 3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 4 3.1 Städtebauliche Einordnung 4 3.2 Erläuterung der Planung 5 3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme 6 3.4 Eigentumsverhältnisse 6 3.5 Energiekonzept 6 3.6 Barrierefreies Bauen 8 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 9 4 Finanzieller Aufwand 9 5 Finanzierungsplan 10 6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) 10 6.1 Mittelbereitstellung nach Plan, ohne KG 600 10 6.2 Prognose - voraussichtlich kassenwirksamer Mittelabfluss, ohne KG 600 11 7 Fristenplan 11 8 VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte 11 9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 11 9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 11 9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan 12 9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 12 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Lageplan (Freianlagenplanung Grundrisse Ansichten Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 2 von 13 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage 77. Schule, Grundschule, Riebeckstr. 50, 04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung Altbau Stand vom: 26.11.2015 Kurzerläuterung Die Schule in der Riebeckstraße 50 befindet sich im Stadtbezirk Südost, Gemarkung Thonberg. Das Gebäude wird durch zwei Schulen belegt, zum einen der „77. Schule“ (Grundschule) und zum anderen der „Förderschule Thonberg“ für geistig Behinderte. Um den steigenden Schülerzahlen für den Stadtbezirk und damit für die 77. Schule gerecht zu werden, ist die Erhöhung der Anzahl der Grundschüler von zwei auf vier Züge notwendig. Diese sollen in 16 Klassen mit je 28 Schülern aufgeteilt werden. Die Schülerzahl der Förderschule mit 80 Schülern bleibt bestehen. Die Möglichkeiten der räumlichen Kapazitätserweiterungen im Hause sind erschöpft, so dass die Errichtung eines Erweiterungsbaus notwendig wird. Dieser wird als zweigeschossiger Anbau mit einem Verbindungsbau an das Bestandsgebäude gesetzt. Durch einen Aufzug am Bestandsgebäude werden die Geschosse der beiden Gebäude barrierefrei erschlossen. Im Erweiterungsbau werden die fehlenden Klassen- und Nebenräume sowie ein Großteil der notwendigen Horträume untergebracht. Im Bestandsgebäude sind neben den erforderlichen Brandschutzmaßnahmen auch einige räumliche Änderungen durchgeführt. Die geplanten Maßnahmen werden detailliert unter Punkt 3.2 „Erläuterung der Planung“ beschrieben. 1 Grundlagen 1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption Ab dem Schuljahr 2017/ 2018 besteht in der Grundschulversorgung im Stadtbezirk Südost – speziell im Schuleinzugsgebiet der 77. Schule – die Notwendigkeit der Bereitstellung zusätzlicher Grundschulkapazitäten für zwei Züge (acht Klassen). Um den Mehrbedarf für Grundschüler langfristig zu sichern, besteht sofortiger Handlungsbedarf für die Erhöhung der Platzkapazität durch den Ausbau der 77. Schule als vierzügige Grundschule. 1.2 Beschlüsse Grundlagen sind folgende Beschlüsse: • Beschluss der Ratsversammlung vom 10.12.2014 „Planungsbeschluss zur Kapazitätserweiterung 77. Schule am Standort Riebeckstr. 50“, Vorlage: DS-00440/14 • aktueller Schulnetzplan, bestätigt durch den Stadtrat am 21. März 2012 (RBV–1164/12) • Entwurf der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 2015 (Beschlussfassung Anfang 2016) • Landesentwicklungsplan 2013 vom 12. Juli 2013 sowie die UN-Behindertenrechtskonvention vom 13. Dezember 2006 (in Kraft getreten am 3. Mai 2008, ratifiziert durch Deutschland am 24. Februar 2009) 2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes Das Gebäude wurde 1988 als Typenprojekt in Plattenbauweise errichtet (Typ WBS 70 GL). Der komplett unterkellerte Baukörper gliedert sich in folgende Teile: • Gebäudeteil A: vier Vollgeschosse • Gebäudeteil B: drei Vollgeschosse • Gebäudeteil C: zwei Vollgeschosse (Verbindungsbau zwischen Teil A und B) Die beiden Schulen teilen sich das Gebäude wie folgt: • Die Grundschule nutzt den Gebäudetrakt B plus Raum 112 im Gebäudetrakt C. • Die Förderschule nutzt den Gebäudetrakt A plus Raum 13 in Gebäudetrakt C. • Der Mehrzweckraum im Gebäudetrakt C und die Werkräume im Gebäudetrakt A werden von beiden Schulen gemeinsam genutzt. Das Bestandsgebäude weist große Mängel im Bereich des Brandschutzes auf und entspricht nicht den geltenden Vorschriften, vor allem bei der Absicherung von rauchfreien Rettungswegen. Das vorhandene Schulgebäude muss für die Bereiche der Flucht- und Rettungswegs sowie für die Bereiche, die aufgrund Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 3 von 13 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage 77. Schule, Grundschule, Riebeckstr. 50, 04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung Altbau Stand vom: 26.11.2015 der Kapazitätserweiterung räumlich und konstruktiv verändert werden, den gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden. Außerdem müssen wichtige Forderungen des Unfallschutzes umgesetzt werden. 2.2 Ableitung des Bedarfes Der Bedarf wurde bereits im Planungsbeschluss umfassend erläutert. 2.3 Notwendigkeit/ Dringlichkeit der Baumaßnahme Die zwingend notwendige Kapazitätserweiterung des Schulgebäudes ist ohne die Errichtung eines Erweiterungsbaus sowie Maßnahmen am Bestandsgebäude nicht möglich. Die Umsetzung einer brandschutztechnischen Ertüchtigung ist für die Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme zwingend erforderlich. Spätestens ab dem Schuljahr 2017/18 müssen zusätzliche Kapazitäten für die 77. Schule und in Folge für den Grundschulbedarf im Stadtbezirk Südost zur Verfügung stehen. Um den notwendigen Vorlauf für Bauantrag und Bauausführung zu erhalten, ist die Planung für die Gesamtmaßnahme umgehend fortzusetzen. 2.4 Alternativlösungen Verschiedene Alternativen wurden bereits im Zuge der Erstellung des Planungsbeschlusses geprüft. Es gibt keine andere Möglichkeit im Einzugsgebiet für eine zeitnahe Erhöhung der Platzkapazitäten. 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Die 77. Schule ist bereits jetzt überbelegt. Es besteht keine Möglichkeit der Änderung des Schulbezirks, da hier das Machbare bereits ausgeschöpft ist. Erfolgt keine Entscheidung zum Vorschlag oder eine Ablehnung, wird die 77.Schule am jetzigen Standort mit den bisherigen Einschränkungen verbleiben. Eine zukunftsorientierte Entwicklung der Schule ist nicht gegeben. Die Bereitstellung weiterer Grundschulkapazitäten muss dann als zweizügiger Schulneubau, einschließlich Flächenerwerb und Folgemaßnahmen, umgesetzt werden Diese Umsetzung müsste im gleichen Zeitrahmen wie der Erweiterungsbau erfolgen. Ist dies nicht realisierbar, kann eine Schulversorgung ab spätestens 2017/2018 nicht gesichert werden. 2.6 Bezug zum Projekt Kinderhaus Curiestraße (Alte Messe) In der Vorlage VI-DS-01750 wurde der „Grundsatz- und Planungsbeschluss für den Neubau eines Gesamtkomplexes für Kindertagesstätte und Förderschule Kinderhaus Curiestraße an der Alten Messe“ gefasst (DB OBM vom 20.10.2015). Die 77. Schule wird aktuell unter Einbeziehung des Hortes an ihrer maximalen Auslastungsgrenze geführt. Zusätzliche Kapazitäten für weitere zwei Grundschulzüge müssen zur Verfügung gestellt werden. Es ist vorgesehen durch Umbauten im Gebäudeteil der 77. Schule, einschließlich umfangreicher Brandschutzmaßnahmen sowie der Errichtung eines Anbaus an das Bestandsgebäude, die für die 77. Schule notwendige Kapazitätserweiterung zu schaffen. Dies erfolgt ohne Auslagerung. In dieser Phase entstehen erhebliche Einschränkungen. Die Schule Thonberg verbleibt in ihren jetzigen Räumen so lange, bis der Umzug in ein neues Schulhaus erfolgt. Aktuell schlägt diesbezüglich die Verwaltung dem Stadtrat vor, dass die Schule Thonberg gemeinsam mit einer Kita in ein neu zu errichtendes Gebäude auf einem städtischen Grundstück an der Alten Messe (Curiestraße) einzieht. Die Entscheidung des Stadtrates steht noch aus. Stimmt der Stadtrat dem Umzug der Schule Thonberg zu, können die dann frei werdenden Räume der 77. Schule zugeordnet werden. Damit erhöht sich die Kapazität, einschließlich des Anbaus, auf fünf Züge. Vor Nutzung der frei gewordenen Räume, muss jedoch der gesamte Brandschutz realisiert werden. In Bereitstellung der durch den Auszug der Schule Thonberg frei werdenden Räume für zusätzliche Grundschulkapazitäten und im Zusammenhang mit den zusätzlichen Grundschulkapazitäten im erweiterten Ersatzbau für die 31. Schule, ist die Sicherung des Bedarfs an Grundschulkapazitäten im Stadtbezirk vorerst gegeben. In der Folge kann der avisierte zusätzliche Schulneubau im Stadtviertel voraussichtlich etwas weiter in die Zukunft verschoben oder auch darauf ganz verzichtet werden. Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 4 von 13 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage 77. Schule, Grundschule, Riebeckstr. 50, 04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung Altbau Stand vom: 26.11.2015 Entwicklung der Gesamtklassenzahlen im Stadtbezirk Südost Gesamtklassenzahl 90 80 Erweiterung 77. 70 Neubau eine Grundschule oder Nachnutzung GB-Teil durch 77. Schule 60 Ersatzbau 31. 50 40 30 20 10 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr Auszug aus SNP 2014 3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 3.1 Städtebauliche Einordnung Die Riebeckstraße 50 ist eine Querstraße der Prager Straße. Das Grundstück befindet sich an der Kreuzung zur Stötteritzer Straße. Die Umgebung ist durch eine Plattenwohnbebauung und das gegenüberliegende Altenpflegeheim geprägt. Rund um das Schulgebäude sind der Pausenhof und die Sporthalle angeordnet. An das Bestandsgebäude wird im Bereich des Schulhofes an der Judith-Auer-Straße ein zweigeschossiger Erweiterungsbau angebaut, welcher direkt an der Grundstücksgrenze liegt. 3.2 Erläuterung der Planung Die Maßnahme muss ohne Auslagerung der Schüler durchgeführt werden. Aus diesem Grund ist der Bauablauf so vorgesehen, dass zunächst der Erweiterungsbau errichtet wird. Nach dessen Fertigstellung können dann im Bestandsbau Räume freigelenkt und die dort notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden. Trotzdem muss mit erhöhten Belastungen aufgrund von Lärm und Schmutz und internen Umzügen für Schüler und Lehrer gerechnet werden. Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 5 von 13 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage 77. Schule, Grundschule, Riebeckstr. 50, 04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung Altbau Stand vom: 26.11.2015 KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen (DIN 276) Maßnahmen Bestandsgebäude: • Durchführung von umfassenden Brandschutzmaßnahmen im Gesamtgebäude (auch im Bereich der FÖS Thonberg) – z.B. brandschutztechnische Aufwertung von Decken, Verkleidungen, Unterteilung der Flure in Rauchabschnitte, Einbau Rauchschutztüren, Erneuerung Türen je nach Erfordernis, ... • Umbaumaßnahmen zur Realisierung des vorgegebenem Raumprogramms – z.B. Verlegung des Haupteinganges in neuen Verbindungsbau, Schaffung einer Bibliothek, Umbau des Speiseraums sowie Sanierung der Küche, Verschiebung von nichttragenden Wänden zur Schaffung der notwendigen Garderoben sowie Nebenräume, … • Anpassung der Geländerhöhen in Treppenhäusern zur Erfüllung der Forderungen der Unfallkasse • Durchführung von raumakustischen Verbesserungen in von Brandschutz- und Umbaumaßnahmen betroffenen Klassenräumen. • Malermäßige Überarbeitung des kompletten Bestandsbaus als Abschluss der Baumaßnahme Maßnahmen Erweiterungsbau: • 2 Vollgeschosse mit Gründach zur Erreichung eines sehr guten Abflussbeiwertes für das Regenwasser (0,1) • Errichtung in Massivbauweise (Stahlbeton und Mauerwerk) mit wärmegedämmter Putzfassade mit farblich abgesetzten Fenstern • Abmessungen: Winkelbau / Maße pro Schenkel von 15,50 x 33 m sowie 12,60 x 34,60 m geplant. • Anordnung der Räume mit Mittelflurerschließung (sehr kompakte Gebäudeform) • Unterbringung der fehlenden 4 Klassenzimmer, 2 Gruppenräumen, 7 eigenständigen Horträumen, den dazugehörigen Garderoben, Mehrzweckraum sowie Nebenräumen (Lehrmittel, Sanitär-, Technikflächen) • außenliegende Entwässerung KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276) siehe Pkt. 3.5 KG 500 Außenanlagen (DIN 276) Anzahl PKW-Stellplätze: 6 + 1 Behindertenstellplatz Anzahl Fahrrad Stellplätze: 20 Zur Einhaltung der Mindestanforderungen an die Größe des Schulhofes wurde das Flurstück 272 im südlichen Bereich des Schulgrundstückes in die Fachliegenschaft des AJFB übertragen und damit dem Schulgelände zugeordnet. Durch den Erweiterungsbau wird der rückwärtige Bereich des Schulhofes (Judith-Auer-Str.) größtenteils überbaut. Dieser wird im Zuge der Baumaßnahmen komplett überarbeitet und in Verbindung mit dem zusätzlichen Flurstück neu gestaltet. Neben verschiedenen befestigten Flächen (für Roller, Fahrräder, … bzw. Terrasse) werden auch Sandspielbereiche mit neuen Spiel- und Klettergeräten geschaffen. Bereits vorhandene Spielgeräte/ Überdachungen werden – soweit wie möglich – gesichert und wieder in das neue Konzept integriert. Im vorderen Bereich der Riebeckstraße muss der vorhandene Schallschutzzaun im Bereich des hinzugekommenen Grundstücks verlängert und bis teilweise zur Judith-Auer-Straße gezogen werden, um die Vorgaben für die zulässigen Schallpegel zu erfüllen. Für die zu fällenden Bäume sind Ersatzpflanzungen notwendig. Diese können jedoch auf dem Grundstück untergebracht werden. Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 6 von 13 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage 77. Schule, Grundschule, Riebeckstr. 50, 04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung Altbau Stand vom: 26.11.2015 KG 600 Ausstattung und Kunstwerke (DIN 276) Der Erweiterungsbau wird entsprechend der geplanten Räumlichkeiten ausgestattet. Die Abstimmung mit den entsprechenden Abteilungen und den Nutzern ist bereits erfolgt. 3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme • • • 3.4 Schaffung ausreichender räumlicher Kapazitäten für Schulkinder Erhöhung des Sicherheitsniveaus und Verbesserung der Gefahrenprävention durch brandschutztechnische Ertüchtigung höhere Nutzungsvielfalt für schulische und außerschulische Bereiche (Hort) Eigentumsverhältnisse Gemarkung Thonberg Thonberg Flurstücksnummern 127/9, 127/8, 127/5, 127/6, 127/3, 127/1, 127/2, 127/4, 128/1 272 Grundstücksgröße in m² ca. 11.230 m² ca. 1.470 Eigentum Stadt Leipzig Stadt Leipzig 3.5 Energiekonzept Die allgemeinen Begriffe werden in der Anlage "Erläuterung zum Energiekonzept" definiert. Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant: Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant: Maßnahmeneinteilung unter energetischen Gesichtspunkten: Schule Neubau Erweiterungsneubau ✘ Komplette Modernisierung, ohne Denkmalschutz Komplette Modernisierung, mit Denkmalschutz Modernisierung der äußeren Hülle Modernisierung einzelner Bauteile Energetischer Standard/Energiekonzept: Passivhaus EnEV 2014 mit Passivhauskomponenten EnEV 2014 ✘ Einhaltung des U-Wertes entspr. der Bauteilvorgaben der EnEV 2014 ✘ Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 7 von 13 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage 77. Schule, Grundschule, Riebeckstr. 50, 04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung Altbau Stand vom: 26.11.2015 Nachweis zum Passivhaus nach Passivhausprojektierungspaket (PHPP): Der Passivhausstandard wurde nicht untersucht. Der Passivhausstandard wurde untersucht. Der Erweiterungsbau wird direkt an den Bestand angebaut. Eine Untersuchung des Erweiterungsbaus als Passivhaus hätte nur in Verbindung mit einer energetischen Sanierung des Bestandsbaus Sinn gemacht. Das ist nicht der Fall Somit ist eine Untersuchung aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgt. Nachweis nach EnEV 2014: Der Erweiterungsbau wird nach aktueller EnEV geplant. Ziel ist die Unterschreitung der Mindestanforderungen mit dem zur Erreichung des geringstmöglichen Energiebedarfs. Die Maßnahmen an der Außenhülle beim Bestandsgebäude werden so ausgeführt, dass die erneuerten Bauteile den Anforderungen der aktuellen EnEV entsprechen. Die Nachweise erfolgen im Rahmen der Erstellung der Genehmigungsplanung. Weitere erneuerbare Energien: Aufgrund des Gründaches ist die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Erweiterungsbau nicht sinnvoll. Diese versiegelt durch die Systemtechnik zu viele Flächen und reduziert die Wirksamkeit des Gründachsystems. Energieträger: Das Bestandsgebäude wird mit Fernwärme versorgt. Der Erweiterungsbau kann nach Abstimmung mit den Stadtwerken ebenfalls an das Fernwärmenetz angebunden werden. KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276) Wärmeerzeugung und -verteilung: • • Im Bestandsgebäude bleibt die Anlage mit den Wandheizkörpern unverändert, nur im Küchenbereich erfolgt Austausch mit Plattenheizkörpern in Hygieneausführung Die Wärmeerzeugung erfolgt über einen Fernwärmeanschluss. Im Erweiterungsbau ist aufgrund der gedämmten Gebäudehülle und damit niedrigen Wärmebedarfs eine Fußbodenheizung vorgesehen, um die Vor- und Rücklauftemperaturen so gering wie möglich zu halten. Warmwassererzeugung: • • keine Änderung im Bestandsgebäude dezentrale Warmwasserbereitung im Erweiterungsbau (betrifft nur die Räume Putzmittel, Behinderten-WC sowie Teeküche) Lufttechnische Anlagen: • • Bestandsgebäude: Erneuerung der Lüftungsanlage im Bereich der Ausgabeküche als Deckenflachgerät Erweiterungsbau: Einbau einer zentralen Lüftungsanlage im Erweiterungsbau mit Wärmerückgewinnung. Die Luftverteilung erfolgt so, dass eine einzelne Regelung der Räume ermöglicht wird (inkl. Zeitschaltprogramm und Präsenzmelder für Bedarfslüftung) Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 8 von 13 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage 77. Schule, Grundschule, Riebeckstr. 50, 04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung Altbau Stand vom: 26.11.2015 Wasser/Abwasser: • • • Bestandsbau: Anpassungen der Wasseranschlüsse nur im Zuge räumlicher Veränderungen Erweiterungsbau: ▫ Waschtische mit Kaltwasseranschluss mit wassersparenden mechanischen SelbstschlussStandventilen in Klassen- und Horträumen ▫ Ausstattung der Sanitärräume (Beh.-WC, Sanitärraum Jungen/ Mädchen, Lehrer-WCs) nach geltenden Vorschriften Planung einer Außenzapfstelle (frostfrei, abschließbar) zur Außenbewässerung Stark- und Schwachstrom: • • 3.6 Bestandsgebäude: ▫ Erneuerung der Beleuchtung in von räumlicher Umstrukturierung betroffenen Räumen (z.B. Klassenzimmer mit neuer Decken- und Tafelbeleuchtung) ▫ Einbau einer Sicherheitsbeleuchtung in Fluren, Treppenhäusern, Technikräumen ▫ Erneuerung der Zuleitungen (in Kabelkanälen) für Stark- und Schwachstrom in Flucht- und Rettungswegen sowie geänderten Räumen Erweiterungsbau: ▫ Unterbringung Zentralbatterie, Serverraum, Raum für Elektroakustische Anlage (ELA) für Gesamtobjekt ▫ Unterputzinstallation der notwendigen Leitungen, Installation von Einbau- sowie Anbauleuchten (mit elektronischen Vorschaltgeräten) ▫ Vorrüstung von Anschlüssen für interaktive Tafeln in Klassen- und Horträumen Barrierefreies Bauen Der Erweiterungsbau wird vollständig barrierefrei errichtet. Im Erdgeschoss wird ein behindertengerechtes WC in der Nähe des Haupteinganges vorgesehen. Des Weiteren ist ein behindertengerechter Personenaufzug über 5 Etagen zwischen Bestandsgebäude und Anbau geplant, so dass die Geschosse des Altbaus erreicht werden können. 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Die Beteiligung ist nicht vorgesehen. Es erfolgen jedoch enge Abstimmungen mit den Leitungen der beiden Schulen und des Hortes. Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 9 von 13 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage 77. Schule, Grundschule, Riebeckstr. 50, 04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung Altbau Stand vom: 26.11.2015 4 Finanzieller Aufwand Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt. Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 vom 14.08.2015 (Angaben gerundet) Kostengruppe Bestandsgebäude 100 Grundstück 0,00 200 Herrichten und Erschließung 15.000,00 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 790.056,00 400 Bauwerk - Technische Anlagen 779.221,00 500 Außenanlagen 15.000,00 600 Ausstattung und Kunstwerke * 0,00 separate Finanzierung siehe Text unten 700 Baunebenkosten 393.707,00 Summe 1.992.984,00 Erweiterungsbau Gesamtmaßnahme 0,00 0,00 39.580,00 54.580,00 1.751.272,00 2.541.328,00 841.671,00 1.620.892,00 489.521,00 504.521,00 0,00 0,00 754.972,00 3.877.016,00 1.148.679,00 5.870.000,00 * Finanzierung Ausstattung – KG 600: Die Mittel für die Ausstattung (KG 600) im Ergebnis-Haushalt in Höhe von 121.363,38 € werden wie folgt bereit gestellt: 2017: 65.226,01 € (PSP-Element 1.100.211101.34, SK 42531000 – Ausstattung GS) 2017: 56.137,37 € (PSP-Element 1.051.365080.34, SK 45531000 – Ausstattung Hort) Die Mittel für die Ausstattung (KG 600) im Finanz-Haushalt in Höhe von 67.609,83 € werden wie folgt bereit gestellt: 2017: 46.921,97 € (PSP-Element 7.0000315.710, SK 78327100 – Ausstattung GS) 2017: 20.687,86 € (PSP-Element 7.0000135.710.020, SK 78327200 – Ausstattung Hort) Die Kosten für die Ausstattung betragen in der Summe 188.973,21 €. Die erforderlichen Mittel für die Ausstattung (KG 600) im Haushaltsjahr 2017 im Ergebnis-Haushalt in Höhe von 121.363,38 € und im Finanzhaushalt in Höhe von 67.609,93 € werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/ 2018 zu entscheiden. Die Mittel sind entsprechend durch das Fachamt anzumelden. Hinweis: Im Planungsbeschluss wurden Gesamtkosten für die Maßnahme in Höhe von 2.370.000 € angemeldet. Diese beruhten auf einer Machbarkeitsstudie (keiner Planung), welche sich bei näherer Betrachtung im Zuge der Planung als nicht umsetzbar erwies. Diese sah ein separates kleines Gebäude vor, welches in der Praxis nicht dem benötigten Nutzungskonzept und Raumbedarf entsprach. Die aktuelle Planung weist eine wesentlich größere Kubatur auf, welche alle nunmehr notwendigen Flächen gemäß vorgegebenem Raumprogramm abdeckt. Dies sowie die Planung nach dem derzeitigen Stand der Technik und baulichen Besonderheiten (Notwendigkeit Gründach, Aufzug über alle Geschosse, mechanische Be- und Entlüftung zur Gewährleistung der Luftqualität, …) führen zu einer Kostenerhöhung im Vergleich zum Planungsbeschluss. Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 10 von 13 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage 77. Schule, Grundschule, Riebeckstr. 50, 04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung Altbau Stand vom: 26.11.2015 5 Finanzierungsplan Förderfähigkeit der Maßnahme: < nicht förderfähig > förderfähig Angaben in Euro brutto Förderprogramm Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in % Gesamtkosten in € Förderfähige Kosten in € Anteil Fördermittel in € Antrag vom Bescheid vom Schulhausbau 40,00% 5.870.000,00 € 5.075.000,00 € 2.030.000,00 € 19.08.15 6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) 6.1 Mittelbereitstellung nach Plan, ohne KG 600 Jahr Bau Planung Gesamt VE kassenwirksam Anteil Fördermittel Anteil Stadt 2014 0 110.000 110.000 0 0 110.000 2015 659.000 400.000 1.059.000 0 0 1.059.000 2016 2.350.000 450.000 2.800.000 0 1.420.000 1.380.000 2017 1.687.320 213.680 1.901.000 0 610.000 1.291.000 Gesamt 4.696.320 1.173.680 5.870.000 0 2.030.000 3.840.000 Die Mittel für die Ausstattung werden gemäß dem entsprechenden Beschlusspunkt gesondert eingestellt. Hinweis: • 2014/2015: anteilige Finanzierung aus PSP-Element 7.0001072.700, „77. Schule Brandschutz“ – als überplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2015 i.H.v. 60.000 € • 2016: außerplanmäßig: ◦ 180.000 € mit Deckung PSP-Element 7.0001072.700 (77. Schule Brandschutz) ◦ 1.200.000 € aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung FinHH (Invest)“ (10987000000) ◦ 1.420.000 € Fördermittel Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 11 von 13 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage 77. Schule, Grundschule, Riebeckstr. 50, 04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung Altbau Stand vom: 26.11.2015 6.2 Prognose - voraussichtlich kassenwirksamer Mittelabfluss, ohne KG 600 Jahr Bau Planung Gesamt 2015 0 350.000 350.000 2016 200.000 300.000 500.000 2017 3.547.000 300.000 3.847.000 2018 950.000 223.000 1.173.000 Gesamt 4.697.000 1.173.000 5.870.000 Der voraussichtliche Mittelabfluss entspricht nicht den Vorgaben des mittelfristigen Haushaltsplanes. Im Rahmen der jeweiligen weiteren Jahresabschlüsse wird die Übertragung der ungebundenen Haushaltsmittel in die Folgejahre vorausgesetzt. 7 Fristenplan Baubeginn Fertigstellung Erweiterungsbau Fertigstellung Gesamtmaßnahme 8 II. Quartal 2016 Schuljahresbeginn 2017/ 2018 – Voraussetzung: ungestörter Winterbau Schuljahresbeginn 2018/2019 VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VOF geprüft. Der maßgebliche Schwellenwert wurde nicht erreicht. Leistungsbild nach HOAI 2013 Planungsbeteiligte Objektplanung nach § 33 Bestandsgebäude: L.P. Bauplanung, Leipzig Freianlagen nach § 38 Spiel.Raum.Planung, Leipzig Tragwerksplanung nach § 49 Lantzsch Ingenieure GmbH, Leipzig Technische Ausrüstung nach § 53 Zimmermann und Becker, Leipzig 9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 Das Gebäude ist: in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind nicht bekannt Die Maßnahme der Vorlage ist: ein Neubau ein Neubau, als Ersatz für einen Abbruch ein Neubau, als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (= Flächenzuwachs) eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs eine Modernisierung, mit Flächenzuwachs (z.B. Ausbau KG oder DG) Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 12 von 13 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage 77. Schule, Grundschule, Riebeckstr. 50, 04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung Altbau Stand vom: 26.11.2015 Die Nutzungskosten sind in der Tabelle 1 ausführlich erfasst. Sie betragen für das volle Jahr ab 2018 Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten 8.550 EUR Kostengruppe 300 Betriebskosten 72.456 EUR Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten 27.270 EUR Das Bauvorhaben geht voraussichtlich am 01.08.2017 in Betrieb. Die anteiligen Nutzungskosten für das Jahr der Inbetriebnahme betragen Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten 3.563 EUR Kostengruppe 300 Betriebskosten 30.190 EUR Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten 11.363 EUR 9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan In der KG 200 Objektmanagementkosten (DIN 18960) sind die Personalkosten (KG 210) enthalten. 9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276 regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. In beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z.B. KG 200, KG 300 etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander. Kennwerte des Vorhabens: Erweiterungsbau NF BGF BRI KG 300 + 400 1.083 1.777 7.280 2.592.943 m² m² m³ € BKI – Kennwertvergleich mit einem Neubau von Allgemeinbildenden Schulen (BKI, Stand 2015) Mittelwert KG 300 + 400/NF KG 300 + 400/BGF KG 300 + 400/BRI Kennwerte des Vorhabens 2.430 €/m² > 2.394 €/m² 1.550 €/m² > 1.459 €/m² 365 €/m³ > 356 €/m³ Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Bemerkungen/Begründung Beim Erweiterungsbau wurde der Mittelwert nach BKI angesetzt, da aufgrund der Lüftungsanlage mit Technikgeschoss, des Aufzugs über fünf Etagen sowie des notwendigen Zwischenbaus der Ansatz des unteres Wertes unrealistisch ist. Die ermittelten Kosten stimmen mit vergleichbaren Projekten überein. Seite 13 von 13 Nutzungskosten im Hochbau 51 Amt für Jugend, Familie und Bildung Tabelle 1 gemäß DIN 18960 77. Schule Grundschule Riebeck-Straße 50 04317 Leipzig Amt 65 (Bezeichnung des Bauwerks) Erweiterungsneubau Datum: (Bezeichnung der Baumaßnahme) 210 210 210 210 220 220 220 220 200 311 312 313 314 314 315 316 319 310 321 321 322 322 329 329 329 329 320 331 332 333 334 339 339 339 339 339 339 339 330 Personalkosten Personalkosten Personalkosten Personalkosten Sachkosten Sachkosten Sachkosten Sachkosten Kosten € / Kosten € / Jahr Jahr Voll anteilig Schul-SB 0 0 Hausmeister 8.550 3.563 Hallenwart 0 0 0 0 0 Schul-SB 0 0 Hausm.,Hallenwart 0 0 Hygiene 0 0 Feuerlöscher 0 0 Objektmanagementkosten Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Wasser Öl Gas Feste Brennstoffe Holzpellets Fernwärme Strom Sonstiges Versorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Schmutzwasser Regenwasser Müll Abscheider Sonstiges Schädlinge Container Sonderleistungen Entsorgung Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Unterhaltsreinigung Glasreinigung Fassadenreinigung Schornstein Grundreinigung Sonderreinigung Wäschereileistungen Schmutzfangmatten Bodenpolster Gardinen, Lamellen Wirtschaftsd., Kita Reinigung, Pflege Gebäude (G) 8.550 3.563 1.811 0 0 0 0 13.683 22.738 0 755 0 0 0 0 5.701 9.474 0 38.233 15.930 1.027 1.134 1.000 0 750 20 150 0 428 472 417 0 313 8 63 0 4.081 1.700 2.050 400 0 0 8.750 850 200 0 0 2.000 200 854 167 0 0 3.646 354 83 0 0 833 83 14.450 6.021 Bezeichnung PSP- Element 26.11.2015 Sachkonto 77. Schule 1.100.21.1.1.01.34 Infrastruktuell. Gebäudem. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 77. Schule 1.100.21.1.1.01.34 77. Schule 1.100.21.1.1.01.34 40000000 0 0 0 0 0 4241 9201 4255 2200 77. Schule 77. Schule 77. Schule 77. Schule 77. Schule 77. Schule 77. Schule 77. Schule 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 4241 9110 4241 9140 4241 9140 4241 9110 4241 9140 4241 9140 4241 9130 0 77. Schule 77. Schule 77. Schule 77. Schule 77. Schule 77. Schule 77. Schule 77. Schule 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 4241 9120 4241 9121 4241 9417 4241 9310 4241 9418 4241 9413 4241 9222 4241 9910 77. Schule 77. Schule 77. Schule 77. Schule 77. Schule 77. Schule 77. Schule 77. Schule 77. Schule 77. Schule 77. Schule 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 4241 9410 4241 9161 0 4241 9414 4241 9162 4241 9412 4241 9411 4241 9191 4241 9192 4241 9300 4241 9164 Seite 1/2 77. Schule_Baubeschluss_Nutzungskosten Nutzungskosten im Hochbau 51 Amt für Jugend, Familie und Bildung Tabelle 1 gemäß DIN 18960 77. Schule Grundschule Riebeck-Straße 50 04317 Leipzig Amt 65 (Bezeichnung des Bauwerks) Erweiterungsneubau Datum: (Bezeichnung der Baumaßnahme) Kosten € / Kosten € / Jahr Jahr Voll anteilig 341 341 341 342 349 349 340 351 352 353 353 355 359 350 361 362 362 369 360 Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A 300 400 PSP- Element 0 77. Schule 77. Schule 77. Schule 77. Schule 77. Schule 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 0 4241 9416 4241 9419 4241 3100 4241 9221 4241 9223 77. Schule 77. Schule 77. Schule 77. Schule 77. Schule 77. Schule 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 0 4211 1000 4211 2000 4241 9415 4255 2010 0 77. Schule 77. Schule 77. Schule 77. Schule 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 0 4241 9291 4241 9420 0 0 0 0 0 77. Schule 0 77. Schule 0 77. Schule 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 0 0 0 0 0 72.456 30.190 14.400 9.600 420 2.850 6.000 4.000 175 1.188 GS in öffentl. Trägerschaft 1.100.21.1.1.01 GS in öffentl. Trägerschaft 1.100.21.1.1.01 GS in öffentl. Trägerschaft 1.100.21.1.1.01 77. Schule 1.100.21.1.1.01.34 4211 1000 4211 2000 4211 2000 4241 9225 27.270 11.363 0 417 833 1.354 0 458 Reinigung, Pflege Außenanlagen (A) 7.350 3.063 Bedienung Inspektion, Wartung Inspektion, Wartung Inspektion, Wartung Inspektion, Wartung Inspektion, Wartung 0 0 7.843 0 300 0 0 0 3.268 0 125 0 8.143 3.393 0 200 0 0 0 83 0 0 200 83 Techn. Anlagen Baukonstrukt. Techn. Anlagen wasserl. Urinalanlagen Rev. Feuerlöscher Sonstiges Bedienung, Inspektion und Wartung Dienste Dienste Dienste Dienste Kontrollen Notrufservicepssch. Aufschaltung.,etc. Sonstiges Sicherheits- und Überwachungsdienste Grundsteuer Versicherungsb. 0 Abgaben und Beiträge, (Einnahmen) Betriebskosten 410 420 430 440 Bezeichnung 0 1.000 2.000 3.250 0 1.100 371 Abgaben u. Beiträge 372 Abgaben u. Beiträge 379 Einnahme 370 Befestigte Flächen Winterdienst Straße Pflanz- u. Grünfl. Pflegevert. in Kitas Baumkontrolle,etc. Instandsetzung Instandsetzung Instandsetzung Instandsetzung Baukonstrukt. Techn. Anlagen Außenanlagen Ausstattung Instandsetzungkosten Voraussichtliche Inbetriebnahme: Monate der Nutzung im Jahr der Inbetriebnahme: KG 200 KG 300 KG 400 Umlegeschlüssel der anteiligen Folgekosten: KG 200 KG 300 KG 400 26.11.2015 Sachkonto 01.08.2017 5 5 5 0,42 0,42 0,42 Seite 2/2 77. Schule_Baubeschluss_Nutzungskosten Anlage 1 Asphalt Nr. Balkon Nr. 24 Pultdach EG + 1OG auß Balkon er Be trie b 122 . 122 128.74 127 Schuppen öhe Traufh 122 12 122 2.81 .84 D 123.09 /10 123 . fhöhe 126.98 122.65 Vegetationsflächen 1097 90 142 . 77 P Pfla arkpla ster tz .81 50 Tra u fhö he Balkon .76 Nr. D 122.90 S 120.02 122.98 39 Bank Gehölzflächen Planung Rasenflächen Bestand Rasenflächen Planung Laubbaum Bestand Baum Neupflanzung 16 Großstrauch Neupflanzung Nadelbaum Bestand Rasen öhe Traufh P Asp arkplat halt z Befestigte Flächen Bestand Sträucher Asphaltbelag befahrbar 1124 1123 122.68 Bank Gehölzpflanzung Bestand 16 01 122.67 Trau 127.32 122 . Whs Pultdach EG + 5OG 37 Betonsteinpflaster 10x20cm Platten Betongroßplatten 1,20 x 1,20m Bank W Bank Bank W D 122.97 230 /1 Spielsandfläche 0/2 123 123 .15 . 05 123.14 he Firsthö 1 6 . 0 3 1 123.02 127 D 123.20 126.98 Sporthalle 123 /9 122 123 .96 .04 123 .13 D 123.16 123.19 Rasen Betonpflasterbelag mit Vorsatz .02 S tö 123.22 123 123.22 123.24 Befestigte Flächen Neuanlage .18 Betonpflasterbelag mit Vorsatz t te r Kleinpflaster 123.24 Gehwegplatten Freisportanlage D 123.12 öhe Traufh 9 .9 6 2 1 Schulgarten / Konzeptflächen 123.05 Beet 127 D 123.34 /8 1122 rS t ra ße Asphaltbelag befahrbar Asphalt 123.28 Einfriedungen D 123.38 D 123.18 r che u ä Str Rasen cke He 123.05 D 122.98 la Gehwegp Beet tten 123.33 123.17 /5 /6 auß trieb außer Be Schacht bg Sträucher 123.19 123.69 Lärmschutzwand H= 1,98m / d=15cm absorbierend / Lärchenholz auf Stahlrahmen Mineralfaserdämmplatte 40mm 123 .23 er B Sonstiges etr ieb 123 123 .24 .34 Flurstücksgrenzen/Nummer Asphalt D 123.32 S 120.48 123 .40 Leitungen Neuanlage 123.51 123.63 123.19 123.23 123.30 123.24 123.34 123.30 123.31 123.30 N r. 6 127 D 123.21 127 Zaun Stabgitter H= 1,60m / RAL 1016 Farbe anthrazit 123 123 .29 .19 D 123.34 123.11 Spielsand- Fallschutzkiesflächen 217 123.16 D 123.20 S 120.47 Schmutzwasser 3 123.69 123.30 2 Müllconainer Parkplaertz Pflast 4 Schacht bg Öffentlicher Gehweg Schacht bg 123.77 trieb außer Be 123.32 Gehwegplatten 123.72 123.80 123.75 L1 127 /1 20 Fahrradstellplätze /2 Schacht bg D 123.86 5 D 123.89 Schacht bg Werbetafel D 123.89 123.91 47 123.96 D 123.83 45 Kleinpflaster 123.91 123.83 D 123.91 D 123.72 S 120.84 123.68 D 123.86 123.90 123.77 123.96 37 12 D 123.92 13 Betonpalisaden D 123.54 S 120.91 Beet raufhöhe 137.56 T 123.88 123.80 123.78 123.84 Verkehrsschild Ampelanlage Haltestelle Eisenmast mit Leuchte Betonmast mit Leuchte Holzmast mit Leuchte unterirdische Leitungen Energie Wasser Holzzaun Hecke Gas Telefon Fernwärme Vorhandene Anlagen 14 Geplante Anlagen W Schieber W = Wasser G = Gas G Zu beseitigende Anlagen Schmutzwasserleitung Schmutzwasserleitung Regenwasserleitung Mischwasserleitung 124.02 Schmutzwasserleitung Regenwasserleitung Mischwasserleitung Regenwasserleitung Mischwasserleitung 15 35 D 124.00 41 Parkplaertz Pflast L3 123.96 ZIEL 34 16 Fahrradstellplätze 137.58 124.04 124.02 r-Straße Förderschule Thonberg öhe Traufh e Judith-Au Parkplaertz Pflast 123.96 33 / 4 Pausenhoffläche 32 216 124.06 D 123.99 17 n 18 Eigentümer Flurstück D 124.00 ufhöhe latte Gehwegp Kleinpflaster Whs Mansardendach EG + 3OG + DG 127 Eigentümernachweis laut ALB 123.92 123.85 Tra 137.59 raufhöhe 137.56 T Beet oberirdische Leitungen Eisenzaun Drahtzaun Denkmal Schaltkasten Eisenmast Betonmast Holzmast Gosse/Kanaldeckel Schacht Hydrant oberirdisch Hydrant unterirdisch Einlauf Strauch/Gebüsch 1056 Laubbaum Nadelbaum 0751 d=Stammdurchmesser Kd=Kronendurchmesser Grundstücksentwässerung Riebe c k st r a ße 123.77 Gehwegplatten 123.81 Nr. 16 irsthöhe 144.85 F 80k 123.90 123.92 Whs Mansardendach EG + 3OG + DG 124.07 123.93 123.91 irsthöhe 144.80 F /1 127/3 Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig 127/4 Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig 127/5 Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig 127/6 Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig 127/8 Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig 127/9 Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig 128/1 Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig 272 Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig Die Darstellung der Grenzen wurde aus der vom Katasteramt zur Verfügung gestellten DXF-Datei entnommen. Sträucher Die Darstellung der unterirdischen Leitungen wurde folgenden Pläne entnommen: 128 31 124.14 /1 123.63 124.04 20 Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das dargestellte Gelände frei von weiteren unterirdischen Leitungen und Bauwerken ist. 79 Die Höhenangaben beziehen sich auf den angegebenen Messungszeitraum. Die Sohlhöhen wurden aus dem KWL-Bestandsplan entnommen. L4 124.04 Verkehrserziehung Sandspiel D 124.08 78 123.82 RT STA Nestschaukel Bestand 123.6 5 123.7 0 Kleinpflaster 29 Lärmschutzwand 23 123.6 8 Spielgerät 123.81 123.6 8 D 124.11 123.6 7 123.7 2 1,50 D 123.76 123.6 9 Sandspiel / Matschplatz TW 123.7 4 123.6 4 W D 123.79 123.7 9 30 271 - Wasser und Abwasser (KWL-Bestandsplan) - übrige Versorgungsleitungen (Bestandspläne Stadtwerke Leipzig) 19 21 Beet D 124.09 S 121.06 Zugang 124.03 Förderschule 77 Whs Mansardendach EG + 3OG + DG 272 124.00 Überdachung l Bestand 27 123.99 28 123.98 124.19 124.19 124.19 124.16 Anlage 1 76 123.94 Gehwegplatten 71 20,81 m2 2 x Lager Zur Verifizierung des Planes können Anbindemaße der Fenster und Türen bzw. nicht vermaßte Elemente oder Bereiche aus dem Plan abgegriffen werden. 20,81 m2 124.17 124.08 124.14 124.07 124.16 124.21 124.16 ufhöhe 138.14 Tra sthöhe 145.26 Fir 123.94 124.14 H=2,71m 123.83 124.04 Beet 124.2 1 Zufahrt Bewirtschaftung 1,2 0 - Amt für Gebäudemanagement - 123.99 4 x 95 / 90 Objekt 72 124.1 4 77. Schule Erweiterungsbau Grundschule Riebeckstraße 50 04317 Leipzig 69 75 124.0 3 HA Rasen 68 4 x 95 / 90 D 123.85 S 121.23 60 Parkplatz Pflaster 61 124.0 1 Rasen Architekt 124.2 0 64 D 124.19 Rasen Klein-D 124.06 pflaster 123.9 7 Parkplatz Pflaster /2 123.9 6 Beet Rase ngitte rpflas ter Gehwegplatten Beet 1 Poller Uebersicht Asphalt Planbezeichnung Poller Poller D 124.02 S 121.68 Parkplatz Pflaster Kleinpflaster 124.0 6 124.1 7 Poller he 301 124.0 Fachplaner Te.: 0341. 149 96 57 Fax.: 0341. 215 78 22 Spiel.Raum.Planung@web.de Beet 124.2 1 Poller 305 142.2 9 Firs thöhe Asphalt Traufh ö Beet Tel.: 0341. 123 73 66 Fax.: 0341. 123 73 70 Planungsbüro Spiel.Raum.Planung Hinrichsenstraße 3 04105 Leipzig 124.1 6 124.0 5 D 123.90 S 121.52 Kleinpflaster 66 63 Parkplatz Pflaster 124.1 2 124.1 9 er 137.8 5 /1 Zufahrt 65 Beet Gehwegplatten gitter pflast Stadt Leipzig Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 126 - 128 04317 Leipzig Lärmschutzwand Platte n 301 273 123.9 5 124.0 8 Gehwegplatten Lageplan_Außenanlagen Leistungsphase Entwurfsplanung Poller Datei: Blattnr.: 77.Schule_Lageplan 124.0 3 Kleinpflaster Rase n Auftraggeber 67 123.9 7 123.9 5 124.0 5 Beet NEUES RATHAUS 04092 LEIPZIG 70 Elt-Station D 124.05 S 121.35 STADT LEIPZIG 71 Platte n 80i 124.15 Parkplaertz Pflast Nr. 6 124.1 8 80w 42 36 Leitungen Energie Telefon Böschung 124.00 l lkana Kabe 123.96 Gemarkungsgrenze Grundstücksgrenze Nutzungsgrenze Rasen 123.90 e 124.27 öh Traufh 134.27 Nr. 14 123.90 Erweiterungsneubau / Grundschule Zeichenerklärung 123.4 2 123.5 3 Beet 123.4 9 öhe Traufh 134.28 ufhöhe 137.89 Tra irsthöhe 144.06 F Pausenhoffläche Bestand ohne Bearbeitung L2 123.5 0 D 123.97 Schacht bg 9 123.5 0 Parkplaertz Pflast /3 77. Schule / Grundschule 123.4 5 ufhöhe Nr. 12 39 8 Tra 140.88 123.93 123.90 127 Beet 7 123.82 e 43 123.66 Whs Mansardendach EG + 3OG + DG Kabelkanal 123.4 5 123.58 123.57 123.50 123.44 123.47 123.61 123.57 123.52 123.56 Zugang Grundschule 40 Kabelverlegung Elt W 6 123.82 Poller Parkplaertz Pflast sthöhe Whs Mansardendach EG + 3OG + DG 11 öh Traufh 140.90 ufhöhe 137.86 Tra ir 144.04 F Beet Gehwegplatten 127 123.51 Poller Pollerleuchte Petra LI / Höhe 2,00m 123.72 10 Beet Hecke Rasen L4 D 123.86 123.5 2 123.4 3 Nr. 10 Kleinpflaster 270 Rasen D 123.80 123.40 Rasen Trinkwasserzählerschacht 1 D 123.79 123.80 Whs Mansardendach EG + 3OG + DG TW 123.69 Verbund pflaster 123.6 0 ufhöhe 138.02 Tra sthöhe 144.00 Fir Gehwegplatten Trinkwasser D 123.35 S 120.51 80v i tz e Betonpflasterbelag 20x20cm gezeichnet: A. Brüggemann Datum: 3.1 Format: 10.07.2015 90 x 110 Maßstab: 1 : 200 Anlage 2 Anlage 3 Begründung der Eilbedürftigkeit zur Vorlage VI-DS-02019 Ziel der Maßnahme ist die Kapazitätserweiterung der Grundschule in Verbindung mit Brandschutzund Teilmodernisierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude. Die Beschlussfassung sollte unbedingt in der Ratsversammlung am 16.12.2015 erfolgen, da ansonsten eine Umplanung aufgrund veränderter gesetzlicher Regelungen, die ab 01.01.2016 in Kraft treten, erforderlich wäre. Dies würde sich für die Maßnahme kostenerhöhend auswirken.