Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1042945.pdf
Größe
4,2 MB
Erstellt
27.10.15, 12:00
Aktualisiert
03.02.16, 13:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
- eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02019
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost
Ratsversammlung
16.12.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss: 77. Schule, Grundschule, Riebeckstr. 50, 04317
Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung Altbau - und Bestätigung der
über/-außerplanmäßigen Auszahlungen gem. § 79 (1) der SächsGemO für die
Haushaltsjahre 2015 und 2016 - EILBEDÜRFTIG
Beschlussvorschlag:
1.
Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 in der zur Zeit
gültigen Fassung).
2.
Die Gesamtkosten betragen 5.870.000 €. Der städtische Anteil beträgt 3.840.000 €, siehe
Punkt 5. und 6. der Vorlage.
3.
Die Mittel werden im Finanzhaushalt im PSP-Element 7.0001354.700 (77. Schule,
Kapazitätserweiterung) wie folgt eingeordnet:
2014: 110.000 € (anteilig 7.0001072.700, 77. Schule BSM)
2015: 1.059.000 € (dto.)
2016: 2.800.000 € (davon 1.420.000 € über Fördermittel)
2017: 1.901.000 €
Die Einordnung der Jahresscheibe 2017 erfolgt innerhalb des Investitionsbudgets des Amtes
für Jugend, Familie und Bildung und wird vom Amt für Jugend, Familie und Bildung
entsprechend bei der Haushaltsplanung 2017/ 2018 berücksichtigt.
4.
Im Haushaltsjahr 2016 werden außerplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO
im PSP-Element "77. Schule, Kapazitätserweiterung" (7.0001354.700) i.H.v. 1.380.000 € bewilligt.
Die Deckung i.H.v 180.000 € erfolgt aus dem PSP-Element „77. Schule Brandschutz"
(7.0001072.700), der verbleibende Betrag von 1.200.000 € wird aus der Kostenstelle „unterjährige
Finanzierung ohne Deckung FinHH (Invest)“ (1098700000) bereitgestellt.
5.
Die erforderlichen Mittel für die Ausstattung (KG 600) im Haushaltsjahr 2017 im ErgebnisHaushalt in Höhe von 121.363,38 € und im Finanzhaushalt in Höhe von 67.609,93 € werden
zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der
Haushaltsplanung 2017/ 2018 zu entscheiden. Die Mittel sind entsprechend durch das Fachamt
anzumelden.
Die Mittel für die Ausstattung sind 2017 dabei wie folgt einzuordnen:
Ergebnishaushalt:
65.226,01 € (PSP-Element 1.100.211101.34, SK 42531000 – Ausstattung GS)
56.137,37 € (PSP-Element 1.051.365080.34, SK 45531000 – Ausstattung Hort)
Finanzhaushalt:
46.921,97 € (PSP-Element 7.0000315.710, SK 78327100 – Ausstattung GS)
20.687,86 € (PSP-Element 7.0000135.710.020, SK 78327200 – Ausstattung Hort)
6.
Im Haushaltsjahr 2017 fallen entsprechend Tabelle 1 (Nutzungskosten) die Nutzungskosten
anteilig an - in Höhe von:
KG 200: 3.563 €
KG 300: 30.190 €
KG 400: 11.363 €.
Ab dem Haushaltsjahr 2018 fallen entsprechend Tabelle 1 die Nutzungskosten voll an - in
Höhe von:
KG 200: 8.550 €
KG 300: 72.456 €
KG 400: 27.270 €.
Diese werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im
Rahmen der Haushaltsplanung 2017/ 2018 zu entscheiden. Die Mittel sind entsprechend
durch das Fachamt anzumelden.
Die angegebenen Nutzungskosten gelten für die geplanten Baumaßnahmen
(Kapazitätserweiterung + Brandschutz) und fallen zusätzlich zu den im Haushalt für das
Bestandsgebäude bereits eingestellten Kosten an.
7.
Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des jeweiligen
Jahresabschlusses als Ermächtigung aus Vorjahren ins Folgejahr übertragen. Die
Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des jeweiligen
Jahresrechnungsergebnisses und der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum
gegebenen Zeitpunkt.
8.
Die Beschlusspunkte gelten unter Vorbehalt der Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen
in den jeweiligen Haushaltsjahren und der Bestätigung der Fördermittel.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2017
65.226,01 €
1.100.211101.34,
SK 42531000 (Hort)
Erträge
Aufwendungen
56.137,37 €
Finanzhaushalt
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
2016
1.420.000 €
2017
610.000 €
2014
2015
2016
2017
2017
110.000 €
1.059.000 €
2.800.000 €
1.901.000 €
46.921,97 €
2017
20.687,86 €
Einzahlungen
X
nein
von
bis
1.051365080.34
SK 42531000 (GS)
7.0001354.705
7.0001354.700
7.0001354.700
7.0001354.700
7.0001354.700
7.0000315.710, SK
78327100 (GS)
7.0000135.710.020, SK
78327200 (Hort)
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
2017
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
ab 2018:
KG 200: 3.563 €
KG 300: 30.190 € siehe Tabelle 1 KG 400: 11.363 €
Nutzungskosten
KG 200: 8.550 €
KG 300: 72.456 €
KG 400: 27.270 €
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan - wird in gesonderter Vorlage vom Amt für Jugend,
Familie und Bildung beantragt
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
X
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Sachverhalt:
Die Schule in der Riebeckstraße 50 befindet sich im Stadtbezirk Südost, Gemarkung Thonberg. Das
Gebäude wird durch zwei Schulen belegt, zum einen der „77. Schule“ (Grundschule) und zum
anderen der „Förderschule Thonberg“ für geistig Behinderte.
Um den steigenden Schülerzahlen für den Stadtbezirk und damit für die 77. Schule gerecht zu
werden, ist die Erhöhung der Anzahl der Grundschüler von zwei auf vier Züge notwendig. Diese
sollen in 16 Klassen mit je 28 Schülern aufgeteilt werden. Die Schülerzahl der Förderschule mit 80
Schülern bleibt bestehen. Die Möglichkeiten der räumlichen Kapazitätserweiterungen im Hause sind
erschöpft, so dass die Errichtung eines Erweiterungsbaus notwendig wird. Dieser wird als
zweigeschossiger Anbau mit einem Verbindungsbau an das Bestandsgebäude gesetzt. Durch einen
Aufzug am Bestandsgebäude werden die Geschosse der beiden Gebäude barrierefrei erschlossen.
Im Erweiterungsbau werden die fehlenden Klassen- und Nebenräume sowie ein Großteil der
notwendigen Horträume untergebracht. Im Bestandsgebäude sind neben den erforderlichen
Brandschutzmaßnahmen auch einige räumliche Änderungen durchgeführt. Die geplanten
Maßnahmen werden detailliert unter Punkt 3.2 „Erläuterung der Planung“ beschrieben.
Anlagen:
•
Begründungstext
•
Tabelle 1 – Nutzungskosten
•
Anlage 1 – Lageplan (Freianlagenplanung)
•
Anlage 2 – Grundrisse (Entwurf Erweiterungsbau)
•
Anlage 3 – Ansichten (Entwurf Erweiterungsbau)
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.12.2015
zu
18.26
Bau- und Finanzierungsbeschluss: 77. Schule, Grundschule, Riebeckstr.
50, 04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung Altbau - und
Bestätigung der über/-außerplanmäßigen Auszahlungen gem. § 79 (1) der
SächsGemO für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 - EILBEDÜRFTIG
Vorlage: VI-DS-02019
Beschluss:
1. Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 in der zur Zeit
gültigen Fassung).
2. Die Gesamtkosten betragen 5.870.000 €. Der städtische Anteil beträgt 3.840.000 €, siehe
Punkt 5. und 6. der Vorlage.
3. Die Mittel werden im Finanzhaushalt im PSP-Element 7.0001354.700 (77. Schule,
Kapazitätserweiterung) wie folgt eingeordnet:
2014: 110.000 € (anteilig 7.0001072.700, 77. Schule BSM)
2015: 1.059.000 € (dto.)
2016: 2.800.000 € (davon 1.420.000 € über Fördermittel)
2017: 1.901.000 €
Die Einordnung der Jahresscheibe 2017 erfolgt innerhalb des Investitionsbudgets des Amtes
für Jugend, Familie und Bildung und wird vom Amt für Jugend, Familie und Bildung
entsprechend bei der Haushaltsplanung 2017/ 2018 berücksichtigt.
4. Im Haushaltsjahr 2016 werden außerplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO
im PSP-Element "77. Schule, Kapazitätserweiterung" (7.0001354.700) i.H.v. 1.380.000 €
bewilligt. Die Deckung i.H.v 180.000 € erfolgt aus dem PSP-Element „77. Schule
Brandschutz" (7.0001072.700), der verbleibende Betrag von 1.200.000 € wird aus der
Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung FinHH (Invest)" (1098700000)
bereitgestellt.
5. Die erforderlichen Mittel für die Ausstattung (KG 600) im Haushaltsjahr 2017 im ErgebnisHaushalt in Höhe von 121.363,38 € und im Finanzhaushalt in Höhe von 67.609,93 € werden
zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der
Haushaltsplanung 2017/ 2018 zu entscheiden. Die Mittel sind entsprechend durch das
Fachamt anzumelden.
Die Mittel für die Ausstattung sind 2017 dabei wie folgt einzuordnen:
Ergebnishaushalt:
65.226,01 € (PSP-Element 1.100.211101.34, SK 42531000 - Ausstattung GS)
56.137,37 € (PSP-Element 1.051.365080.34, SK 45531000 - Ausstattung Hort)
Finanzhaushalt:
46.921,97 € (PSP-Element 7.0000315.710, SK 78327100 - Ausstattung GS)
20.687,86 € (PSP-Element 7.0000135.710.020, SK 78327200 - Ausstattung Hort)
Seite: 1/2
6. Im Haushaltsjahr 2017 fallen entsprechend Tabelle 1 (Nutzungskosten) die Nutzungskosten
anteilig an - in Höhe von:
KG 200: 3.563 €
KG 300: 30.190 €
KG 400: 11.363 €.
Ab dem Haushaltsjahr 2018 fallen entsprechend Tabelle 1 die Nutzungskosten voll an - in
Höhe von:
KG 200: 8.550 €
KG 300: 72.456 €
KG 400: 27.270 €.
Diese werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im
Rahmen der Haushaltsplanung 2017/ 2018 zu entscheiden. Die Mittel sind entsprechend
durch das Fachamt anzumelden.
Die angegebenen Nutzungskosten gelten für die geplanten Baumaßnahmen
(Kapazitätserweiterung + Brandschutz) und fallen zusätzlich zu den im Haushalt für das
Bestandsgebäude bereits eingestellten Kosten an.
7. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des jeweiligen
Jahresabschlusses als Ermächtigung aus Vorjahren ins Folgejahr übertragen. Die
Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des jeweiligen
Jahresrechnungsergebnisses und der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen
zum gegebenen Zeitpunkt.
8. Die Beschlusspunkte gelten unter Vorbehalt der Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen
in den jeweiligen Haushaltsjahren und der Bestätigung der Fördermittel.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 3 Enthaltungen
Protokollnotiz: Die Verwaltung führt aus, dass auf der Grundlage des Schulwentwicklungsplanes die
notwendigen Investitionen vorgenommen werden. Nach derzeitigen Stand soll die
Errichtung der Grundschule Stötteritz spätestens in den nächsten 10 Jahren erfolgen.
Beeinflusst wird die zeitliche Realisierung u. a. von zukünftigen demographischen
Entwicklungen.
Leipzig, den 17. Dezember 2015
Seite: 2/2
HAUSHALTSVORLAGE
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Bauvorhaben:
77. Schule, Grundschule, Riebeckstr. 50, 04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung Altbau
- und Bestätigung der über/-außerplanmäßigen Auszahlungen
gem. § 79 (1) der SächsGemO für die Haushaltsjahre 2015 und
2016
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Str. 26, 04229 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126, 04317 Leipzig
Stand:
26.11.2015
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage 77. Schule, Grundschule, Riebeckstr. 50, 04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung
Altbau
Stand vom: 26.11.2015
Inhaltsverzeichnis
Kurzerläuterung
3
1 Grundlagen
3
1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption
3
1.2 Beschlüsse
3
2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
3
2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes
3
2.2 Ableitung des Bedarfes
4
2.3 Notwendigkeit/ Dringlichkeit der Baumaßnahme
4
2.4 Alternativlösungen
4
2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
4
2.6 Bezug zum Projekt Kinderhaus Curiestraße (Alte Messe)
4
3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
4
3.1 Städtebauliche Einordnung
4
3.2 Erläuterung der Planung
5
3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
6
3.4 Eigentumsverhältnisse
6
3.5 Energiekonzept
6
3.6 Barrierefreies Bauen
8
3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
9
4 Finanzieller Aufwand
9
5 Finanzierungsplan
10
6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
10
6.1 Mittelbereitstellung nach Plan, ohne KG 600
10
6.2 Prognose - voraussichtlich kassenwirksamer Mittelabfluss, ohne KG 600
11
7 Fristenplan
11
8 VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte
11
9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit
11
9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
11
9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan
12
9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
12
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Lageplan (Freianlagenplanung
Grundrisse
Ansichten
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage 77. Schule, Grundschule, Riebeckstr. 50, 04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung
Altbau
Stand vom: 26.11.2015
Kurzerläuterung
Die Schule in der Riebeckstraße 50 befindet sich im Stadtbezirk Südost, Gemarkung Thonberg. Das Gebäude wird durch zwei Schulen belegt, zum einen der „77. Schule“ (Grundschule) und zum anderen der
„Förderschule Thonberg“ für geistig Behinderte.
Um den steigenden Schülerzahlen für den Stadtbezirk und damit für die 77. Schule gerecht zu werden, ist
die Erhöhung der Anzahl der Grundschüler von zwei auf vier Züge notwendig. Diese sollen in 16 Klassen
mit je 28 Schülern aufgeteilt werden. Die Schülerzahl der Förderschule mit 80 Schülern bleibt bestehen.
Die Möglichkeiten der räumlichen Kapazitätserweiterungen im Hause sind erschöpft, so dass die Errichtung eines Erweiterungsbaus notwendig wird. Dieser wird als zweigeschossiger Anbau mit einem Verbindungsbau an das Bestandsgebäude gesetzt. Durch einen Aufzug am Bestandsgebäude werden die Geschosse der beiden Gebäude barrierefrei erschlossen. Im Erweiterungsbau werden die fehlenden Klassen- und Nebenräume sowie ein Großteil der notwendigen Horträume untergebracht. Im Bestandsgebäude sind neben den erforderlichen Brandschutzmaßnahmen auch einige räumliche Änderungen durchgeführt. Die geplanten Maßnahmen werden detailliert unter Punkt 3.2 „Erläuterung der Planung“ beschrieben.
1
Grundlagen
1.1
Ziel und Entwicklungskonzeption
Ab dem Schuljahr 2017/ 2018 besteht in der Grundschulversorgung im Stadtbezirk Südost – speziell im
Schuleinzugsgebiet der 77. Schule – die Notwendigkeit der Bereitstellung zusätzlicher Grundschulkapazitäten für zwei Züge (acht Klassen). Um den Mehrbedarf für Grundschüler langfristig zu sichern, besteht
sofortiger Handlungsbedarf für die Erhöhung der Platzkapazität durch den Ausbau der 77. Schule als vierzügige Grundschule.
1.2
Beschlüsse
Grundlagen sind folgende Beschlüsse:
• Beschluss der Ratsversammlung vom 10.12.2014 „Planungsbeschluss zur Kapazitätserweiterung
77. Schule am Standort Riebeckstr. 50“, Vorlage: DS-00440/14
• aktueller Schulnetzplan, bestätigt durch den Stadtrat am 21. März 2012 (RBV–1164/12)
• Entwurf der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 2015 (Beschlussfassung Anfang 2016)
• Landesentwicklungsplan 2013 vom 12. Juli 2013 sowie die UN-Behindertenrechtskonvention vom
13. Dezember 2006 (in Kraft getreten am 3. Mai 2008, ratifiziert durch Deutschland am 24. Februar 2009)
2
Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
2.1
Beschreibung des Ist-Zustandes
Das Gebäude wurde 1988 als Typenprojekt in Plattenbauweise errichtet (Typ WBS 70 GL).
Der komplett unterkellerte Baukörper gliedert sich in folgende Teile:
• Gebäudeteil A: vier Vollgeschosse
• Gebäudeteil B: drei Vollgeschosse
• Gebäudeteil C: zwei Vollgeschosse (Verbindungsbau zwischen Teil A und B)
Die beiden Schulen teilen sich das Gebäude wie folgt:
• Die Grundschule nutzt den Gebäudetrakt B plus Raum 112 im Gebäudetrakt C.
• Die Förderschule nutzt den Gebäudetrakt A plus Raum 13 in Gebäudetrakt C.
• Der Mehrzweckraum im Gebäudetrakt C und die Werkräume im Gebäudetrakt A werden von beiden Schulen gemeinsam genutzt.
Das Bestandsgebäude weist große Mängel im Bereich des Brandschutzes auf und entspricht nicht den
geltenden Vorschriften, vor allem bei der Absicherung von rauchfreien Rettungswegen. Das vorhandene
Schulgebäude muss für die Bereiche der Flucht- und Rettungswegs sowie für die Bereiche, die aufgrund
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
Seite 3 von 13
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage 77. Schule, Grundschule, Riebeckstr. 50, 04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung
Altbau
Stand vom: 26.11.2015
der Kapazitätserweiterung räumlich und konstruktiv verändert werden, den gesetzlichen Bestimmungen
angepasst werden. Außerdem müssen wichtige Forderungen des Unfallschutzes umgesetzt werden.
2.2
Ableitung des Bedarfes
Der Bedarf wurde bereits im Planungsbeschluss umfassend erläutert.
2.3
Notwendigkeit/ Dringlichkeit der Baumaßnahme
Die zwingend notwendige Kapazitätserweiterung des Schulgebäudes ist ohne die Errichtung eines Erweiterungsbaus sowie Maßnahmen am Bestandsgebäude nicht möglich. Die Umsetzung einer brandschutztechnischen Ertüchtigung ist für die Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme zwingend erforderlich.
Spätestens ab dem Schuljahr 2017/18 müssen zusätzliche Kapazitäten für die 77. Schule und in Folge für
den Grundschulbedarf im Stadtbezirk Südost zur Verfügung stehen. Um den notwendigen Vorlauf für
Bauantrag und Bauausführung zu erhalten, ist die Planung für die Gesamtmaßnahme umgehend fortzusetzen.
2.4
Alternativlösungen
Verschiedene Alternativen wurden bereits im Zuge der Erstellung des Planungsbeschlusses geprüft. Es
gibt keine andere Möglichkeit im Einzugsgebiet für eine zeitnahe Erhöhung der Platzkapazitäten.
2.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Die 77. Schule ist bereits jetzt überbelegt. Es besteht keine Möglichkeit der Änderung des Schulbezirks,
da hier das Machbare bereits ausgeschöpft ist. Erfolgt keine Entscheidung zum Vorschlag oder eine Ablehnung, wird die 77.Schule am jetzigen Standort mit den bisherigen Einschränkungen verbleiben. Eine
zukunftsorientierte Entwicklung der Schule ist nicht gegeben.
Die Bereitstellung weiterer Grundschulkapazitäten muss dann als zweizügiger Schulneubau, einschließlich Flächenerwerb und Folgemaßnahmen, umgesetzt werden Diese Umsetzung müsste im gleichen Zeitrahmen wie der Erweiterungsbau erfolgen. Ist dies nicht realisierbar, kann eine Schulversorgung ab spätestens 2017/2018 nicht gesichert werden.
2.6
Bezug zum Projekt Kinderhaus Curiestraße (Alte Messe)
In der Vorlage VI-DS-01750 wurde der „Grundsatz- und Planungsbeschluss für den Neubau eines Gesamtkomplexes für Kindertagesstätte und Förderschule Kinderhaus Curiestraße an der Alten Messe“ gefasst (DB OBM vom 20.10.2015).
Die 77. Schule wird aktuell unter Einbeziehung des Hortes an ihrer maximalen Auslastungsgrenze geführt.
Zusätzliche Kapazitäten für weitere zwei Grundschulzüge müssen zur Verfügung gestellt werden. Es ist
vorgesehen durch Umbauten im Gebäudeteil der 77. Schule, einschließlich umfangreicher Brandschutzmaßnahmen sowie der Errichtung eines Anbaus an das Bestandsgebäude, die für die 77. Schule notwendige Kapazitätserweiterung zu schaffen. Dies erfolgt ohne Auslagerung. In dieser Phase entstehen erhebliche Einschränkungen. Die Schule Thonberg verbleibt in ihren jetzigen Räumen so lange, bis der Umzug
in ein neues Schulhaus erfolgt. Aktuell schlägt diesbezüglich die Verwaltung dem Stadtrat vor, dass die
Schule Thonberg gemeinsam mit einer Kita in ein neu zu errichtendes Gebäude auf einem städtischen
Grundstück an der Alten Messe (Curiestraße) einzieht. Die Entscheidung des Stadtrates steht noch aus.
Stimmt der Stadtrat dem Umzug der Schule Thonberg zu, können die dann frei werdenden Räume der
77. Schule zugeordnet werden. Damit erhöht sich die Kapazität, einschließlich des Anbaus, auf fünf Züge.
Vor Nutzung der frei gewordenen Räume, muss jedoch der gesamte Brandschutz realisiert werden.
In Bereitstellung der durch den Auszug der Schule Thonberg frei werdenden Räume für zusätzliche
Grundschulkapazitäten und im Zusammenhang mit den zusätzlichen Grundschulkapazitäten im erweiterten Ersatzbau für die 31. Schule, ist die Sicherung des Bedarfs an Grundschulkapazitäten im Stadtbezirk
vorerst gegeben.
In der Folge kann der avisierte zusätzliche Schulneubau im Stadtviertel voraussichtlich etwas weiter in die
Zukunft verschoben oder auch darauf ganz verzichtet werden.
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage 77. Schule, Grundschule, Riebeckstr. 50, 04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung
Altbau
Stand vom: 26.11.2015
Entwicklung der Gesamtklassenzahlen im Stadtbezirk Südost
Gesamtklassenzahl
90
80
Erweiterung 77.
70
Neubau eine Grundschule
oder Nachnutzung GB-Teil
durch 77. Schule
60
Ersatzbau 31.
50
40
30
20
10
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
Auszug aus SNP 2014
3
Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
3.1
Städtebauliche Einordnung
Die Riebeckstraße 50 ist eine Querstraße der Prager Straße. Das Grundstück befindet sich an der Kreuzung zur Stötteritzer Straße.
Die Umgebung ist durch eine Plattenwohnbebauung und das gegenüberliegende Altenpflegeheim geprägt. Rund um das Schulgebäude sind der Pausenhof und die Sporthalle angeordnet.
An das Bestandsgebäude wird im Bereich des Schulhofes an der Judith-Auer-Straße ein zweigeschossiger Erweiterungsbau angebaut, welcher direkt an der Grundstücksgrenze liegt.
3.2
Erläuterung der Planung
Die Maßnahme muss ohne Auslagerung der Schüler durchgeführt werden. Aus diesem Grund ist der
Bauablauf so vorgesehen, dass zunächst der Erweiterungsbau errichtet wird. Nach dessen Fertigstellung
können dann im Bestandsbau Räume freigelenkt und die dort notwendigen Maßnahmen durchgeführt
werden. Trotzdem muss mit erhöhten Belastungen aufgrund von Lärm und Schmutz und internen Umzügen für Schüler und Lehrer gerechnet werden.
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
Seite 5 von 13
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage 77. Schule, Grundschule, Riebeckstr. 50, 04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung
Altbau
Stand vom: 26.11.2015
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen (DIN 276)
Maßnahmen Bestandsgebäude:
• Durchführung von umfassenden Brandschutzmaßnahmen im Gesamtgebäude (auch im Bereich
der FÖS Thonberg) – z.B. brandschutztechnische Aufwertung von Decken, Verkleidungen, Unterteilung der Flure in Rauchabschnitte, Einbau Rauchschutztüren, Erneuerung Türen je nach Erfordernis, ...
• Umbaumaßnahmen zur Realisierung des vorgegebenem Raumprogramms – z.B. Verlegung des
Haupteinganges in neuen Verbindungsbau, Schaffung einer Bibliothek, Umbau des Speiseraums
sowie Sanierung der Küche, Verschiebung von nichttragenden Wänden zur Schaffung der notwendigen Garderoben sowie Nebenräume, …
• Anpassung der Geländerhöhen in Treppenhäusern zur Erfüllung der Forderungen der Unfallkasse
• Durchführung von raumakustischen Verbesserungen in von Brandschutz- und Umbaumaßnahmen betroffenen Klassenräumen.
• Malermäßige Überarbeitung des kompletten Bestandsbaus als Abschluss der Baumaßnahme
Maßnahmen Erweiterungsbau:
• 2 Vollgeschosse mit Gründach zur Erreichung eines sehr guten Abflussbeiwertes für das Regenwasser (0,1)
• Errichtung in Massivbauweise (Stahlbeton und Mauerwerk) mit wärmegedämmter Putzfassade
mit farblich abgesetzten Fenstern
• Abmessungen: Winkelbau / Maße pro Schenkel von 15,50 x 33 m sowie 12,60 x 34,60 m geplant.
• Anordnung der Räume mit Mittelflurerschließung (sehr kompakte Gebäudeform)
• Unterbringung der fehlenden 4 Klassenzimmer, 2 Gruppenräumen, 7 eigenständigen Horträumen,
den dazugehörigen Garderoben, Mehrzweckraum sowie Nebenräumen (Lehrmittel, Sanitär-,
Technikflächen)
• außenliegende Entwässerung
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276)
siehe Pkt. 3.5
KG 500 Außenanlagen (DIN 276)
Anzahl PKW-Stellplätze:
6 + 1 Behindertenstellplatz
Anzahl Fahrrad Stellplätze:
20
Zur Einhaltung der Mindestanforderungen an die Größe des Schulhofes wurde das Flurstück 272 im südlichen Bereich des Schulgrundstückes in die Fachliegenschaft des AJFB übertragen und damit dem Schulgelände zugeordnet.
Durch den Erweiterungsbau wird der rückwärtige Bereich des Schulhofes (Judith-Auer-Str.) größtenteils
überbaut. Dieser wird im Zuge der Baumaßnahmen komplett überarbeitet und in Verbindung mit dem zusätzlichen Flurstück neu gestaltet. Neben verschiedenen befestigten Flächen (für Roller, Fahrräder, …
bzw. Terrasse) werden auch Sandspielbereiche mit neuen Spiel- und Klettergeräten geschaffen. Bereits
vorhandene Spielgeräte/ Überdachungen werden – soweit wie möglich – gesichert und wieder in das neue
Konzept integriert.
Im vorderen Bereich der Riebeckstraße muss der vorhandene Schallschutzzaun im Bereich des hinzugekommenen Grundstücks verlängert und bis teilweise zur Judith-Auer-Straße gezogen werden, um die Vorgaben für die zulässigen Schallpegel zu erfüllen.
Für die zu fällenden Bäume sind Ersatzpflanzungen notwendig. Diese können jedoch auf dem Grundstück
untergebracht werden.
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Altbau
Stand vom: 26.11.2015
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke (DIN 276)
Der Erweiterungsbau wird entsprechend der geplanten Räumlichkeiten ausgestattet. Die Abstimmung mit
den entsprechenden Abteilungen und den Nutzern ist bereits erfolgt.
3.3
Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
•
•
•
3.4
Schaffung ausreichender räumlicher Kapazitäten für Schulkinder
Erhöhung des Sicherheitsniveaus und Verbesserung der Gefahrenprävention durch brandschutztechnische Ertüchtigung
höhere Nutzungsvielfalt für schulische und außerschulische Bereiche (Hort)
Eigentumsverhältnisse
Gemarkung
Thonberg
Thonberg
Flurstücksnummern
127/9, 127/8, 127/5, 127/6, 127/3,
127/1, 127/2, 127/4, 128/1
272
Grundstücksgröße in m²
ca. 11.230 m²
ca. 1.470
Eigentum
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
3.5
Energiekonzept
Die allgemeinen Begriffe werden in der Anlage "Erläuterung zum Energiekonzept" definiert.
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant:
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant:
Maßnahmeneinteilung unter energetischen Gesichtspunkten:
Schule
Neubau
Erweiterungsneubau
✘
Komplette Modernisierung, ohne Denkmalschutz
Komplette Modernisierung, mit Denkmalschutz
Modernisierung der äußeren Hülle
Modernisierung einzelner Bauteile
Energetischer Standard/Energiekonzept:
Passivhaus
EnEV 2014 mit Passivhauskomponenten
EnEV 2014
✘
Einhaltung des U-Wertes entspr. der Bauteilvorgaben der EnEV 2014
✘
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Altbau
Stand vom: 26.11.2015
Nachweis zum Passivhaus nach Passivhausprojektierungspaket (PHPP):
Der Passivhausstandard wurde nicht untersucht.
Der Passivhausstandard wurde untersucht.
Der Erweiterungsbau wird direkt an den Bestand angebaut. Eine Untersuchung des Erweiterungsbaus als
Passivhaus hätte nur in Verbindung mit einer energetischen Sanierung des Bestandsbaus Sinn gemacht.
Das ist nicht der Fall Somit ist eine Untersuchung aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgt.
Nachweis nach EnEV 2014:
Der Erweiterungsbau wird nach aktueller EnEV geplant. Ziel ist die Unterschreitung der Mindestanforderungen mit dem zur Erreichung des geringstmöglichen Energiebedarfs.
Die Maßnahmen an der Außenhülle beim Bestandsgebäude werden so ausgeführt, dass die erneuerten
Bauteile den Anforderungen der aktuellen EnEV entsprechen.
Die Nachweise erfolgen im Rahmen der Erstellung der Genehmigungsplanung.
Weitere erneuerbare Energien:
Aufgrund des Gründaches ist die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Erweiterungsbau nicht
sinnvoll. Diese versiegelt durch die Systemtechnik zu viele Flächen und reduziert die Wirksamkeit des
Gründachsystems.
Energieträger:
Das Bestandsgebäude wird mit Fernwärme versorgt. Der Erweiterungsbau kann nach Abstimmung mit
den Stadtwerken ebenfalls an das Fernwärmenetz angebunden werden.
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276)
Wärmeerzeugung und -verteilung:
•
•
Im Bestandsgebäude bleibt die Anlage mit den Wandheizkörpern unverändert, nur im Küchenbereich erfolgt Austausch mit Plattenheizkörpern in Hygieneausführung
Die Wärmeerzeugung erfolgt über einen Fernwärmeanschluss. Im Erweiterungsbau ist aufgrund
der gedämmten Gebäudehülle und damit niedrigen Wärmebedarfs eine Fußbodenheizung vorgesehen, um die Vor- und Rücklauftemperaturen so gering wie möglich zu halten.
Warmwassererzeugung:
•
•
keine Änderung im Bestandsgebäude
dezentrale Warmwasserbereitung im Erweiterungsbau (betrifft nur die Räume Putzmittel, Behinderten-WC sowie Teeküche)
Lufttechnische Anlagen:
•
•
Bestandsgebäude: Erneuerung der Lüftungsanlage im Bereich der Ausgabeküche als Deckenflachgerät
Erweiterungsbau: Einbau einer zentralen Lüftungsanlage im Erweiterungsbau mit Wärmerückgewinnung. Die Luftverteilung erfolgt so, dass eine einzelne Regelung der Räume ermöglicht wird
(inkl. Zeitschaltprogramm und Präsenzmelder für Bedarfslüftung)
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Wasser/Abwasser:
•
•
•
Bestandsbau: Anpassungen der Wasseranschlüsse nur im Zuge räumlicher Veränderungen
Erweiterungsbau:
▫ Waschtische mit Kaltwasseranschluss mit wassersparenden mechanischen SelbstschlussStandventilen in Klassen- und Horträumen
▫ Ausstattung der Sanitärräume (Beh.-WC, Sanitärraum Jungen/ Mädchen, Lehrer-WCs) nach
geltenden Vorschriften
Planung einer Außenzapfstelle (frostfrei, abschließbar) zur Außenbewässerung
Stark- und Schwachstrom:
•
•
3.6
Bestandsgebäude:
▫ Erneuerung der Beleuchtung in von räumlicher Umstrukturierung betroffenen Räumen (z.B.
Klassenzimmer mit neuer Decken- und Tafelbeleuchtung)
▫ Einbau einer Sicherheitsbeleuchtung in Fluren, Treppenhäusern, Technikräumen
▫ Erneuerung der Zuleitungen (in Kabelkanälen) für Stark- und Schwachstrom in Flucht- und
Rettungswegen sowie geänderten Räumen
Erweiterungsbau:
▫ Unterbringung Zentralbatterie, Serverraum, Raum für Elektroakustische Anlage (ELA) für
Gesamtobjekt
▫ Unterputzinstallation der notwendigen Leitungen, Installation von Einbau- sowie Anbauleuchten (mit elektronischen Vorschaltgeräten)
▫ Vorrüstung von Anschlüssen für interaktive Tafeln in Klassen- und Horträumen
Barrierefreies Bauen
Der Erweiterungsbau wird vollständig barrierefrei errichtet. Im Erdgeschoss wird ein behindertengerechtes
WC in der Nähe des Haupteinganges vorgesehen. Des Weiteren ist ein behindertengerechter Personenaufzug über 5 Etagen zwischen Bestandsgebäude und Anbau geplant, so dass die Geschosse des Altbaus erreicht werden können.
3.7
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Die Beteiligung ist nicht vorgesehen. Es erfolgen jedoch enge Abstimmungen mit den Leitungen der beiden Schulen und des Hortes.
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Altbau
Stand vom: 26.11.2015
4
Finanzieller Aufwand
Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt.
Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 vom 14.08.2015 (Angaben gerundet)
Kostengruppe
Bestandsgebäude
100 Grundstück
0,00
200 Herrichten und Erschließung
15.000,00
300 Bauwerk - Baukonstruktionen
790.056,00
400 Bauwerk - Technische Anlagen
779.221,00
500 Außenanlagen
15.000,00
600 Ausstattung und Kunstwerke *
0,00
separate Finanzierung siehe Text unten
700 Baunebenkosten
393.707,00
Summe
1.992.984,00
Erweiterungsbau Gesamtmaßnahme
0,00
0,00
39.580,00
54.580,00
1.751.272,00
2.541.328,00
841.671,00
1.620.892,00
489.521,00
504.521,00
0,00
0,00
754.972,00
3.877.016,00
1.148.679,00
5.870.000,00
* Finanzierung Ausstattung – KG 600:
Die Mittel für die Ausstattung (KG 600) im Ergebnis-Haushalt in Höhe von 121.363,38 € werden wie folgt
bereit gestellt:
2017: 65.226,01 € (PSP-Element 1.100.211101.34, SK 42531000 – Ausstattung GS)
2017: 56.137,37 € (PSP-Element 1.051.365080.34, SK 45531000 – Ausstattung Hort)
Die Mittel für die Ausstattung (KG 600) im Finanz-Haushalt in Höhe von 67.609,83 € werden wie folgt bereit gestellt:
2017: 46.921,97 € (PSP-Element 7.0000315.710, SK 78327100 – Ausstattung GS)
2017: 20.687,86 € (PSP-Element 7.0000135.710.020, SK 78327200 – Ausstattung Hort)
Die Kosten für die Ausstattung betragen in der Summe 188.973,21 €.
Die erforderlichen Mittel für die Ausstattung (KG 600) im Haushaltsjahr 2017 im Ergebnis-Haushalt in
Höhe von 121.363,38 € und im Finanzhaushalt in Höhe von 67.609,93 € werden zunächst zur Kenntnis
genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/ 2018 zu entscheiden. Die Mittel sind entsprechend durch das Fachamt anzumelden.
Hinweis:
Im Planungsbeschluss wurden Gesamtkosten für die Maßnahme in Höhe von 2.370.000 € angemeldet.
Diese beruhten auf einer Machbarkeitsstudie (keiner Planung), welche sich bei näherer Betrachtung im
Zuge der Planung als nicht umsetzbar erwies. Diese sah ein separates kleines Gebäude vor, welches in
der Praxis nicht dem benötigten Nutzungskonzept und Raumbedarf entsprach. Die aktuelle Planung weist
eine wesentlich größere Kubatur auf, welche alle nunmehr notwendigen Flächen gemäß vorgegebenem
Raumprogramm abdeckt. Dies sowie die Planung nach dem derzeitigen Stand der Technik und baulichen
Besonderheiten (Notwendigkeit Gründach, Aufzug über alle Geschosse, mechanische Be- und Entlüftung
zur Gewährleistung der Luftqualität, …) führen zu einer Kostenerhöhung im Vergleich zum Planungsbeschluss.
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5
Finanzierungsplan
Förderfähigkeit der Maßnahme:
<
nicht förderfähig
>
förderfähig
Angaben in Euro brutto
Förderprogramm
Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in %
Gesamtkosten in €
Förderfähige Kosten in €
Anteil Fördermittel in €
Antrag vom
Bescheid vom
Schulhausbau
40,00%
5.870.000,00 €
5.075.000,00 €
2.030.000,00 €
19.08.15
6
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
6.1
Mittelbereitstellung nach Plan, ohne KG 600
Jahr
Bau
Planung
Gesamt
VE kassenwirksam
Anteil Fördermittel
Anteil Stadt
2014
0
110.000
110.000
0
0
110.000
2015
659.000
400.000
1.059.000
0
0
1.059.000
2016
2.350.000
450.000
2.800.000
0
1.420.000
1.380.000
2017
1.687.320
213.680
1.901.000
0
610.000
1.291.000
Gesamt
4.696.320
1.173.680
5.870.000
0
2.030.000
3.840.000
Die Mittel für die Ausstattung werden gemäß dem entsprechenden Beschlusspunkt gesondert eingestellt.
Hinweis:
• 2014/2015: anteilige Finanzierung aus PSP-Element 7.0001072.700, „77. Schule Brandschutz“ –
als überplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr
2015 i.H.v. 60.000 €
• 2016:
außerplanmäßig:
◦ 180.000 € mit Deckung PSP-Element 7.0001072.700 (77. Schule Brandschutz)
◦ 1.200.000 € aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung FinHH (Invest)“ (10987000000)
◦ 1.420.000 € Fördermittel
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage 77. Schule, Grundschule, Riebeckstr. 50, 04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung
Altbau
Stand vom: 26.11.2015
6.2
Prognose - voraussichtlich kassenwirksamer Mittelabfluss, ohne KG 600
Jahr
Bau
Planung
Gesamt
2015
0
350.000
350.000
2016
200.000
300.000
500.000
2017
3.547.000
300.000
3.847.000
2018
950.000
223.000
1.173.000
Gesamt
4.697.000
1.173.000
5.870.000
Der voraussichtliche Mittelabfluss entspricht nicht den Vorgaben des mittelfristigen Haushaltsplanes. Im
Rahmen der jeweiligen weiteren Jahresabschlüsse wird die Übertragung der ungebundenen Haushaltsmittel in die Folgejahre vorausgesetzt.
7
Fristenplan
Baubeginn
Fertigstellung
Erweiterungsbau
Fertigstellung
Gesamtmaßnahme
8
II. Quartal 2016
Schuljahresbeginn 2017/ 2018 – Voraussetzung: ungestörter Winterbau
Schuljahresbeginn 2018/2019
VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte
Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VOF geprüft.
Der maßgebliche Schwellenwert wurde nicht erreicht.
Leistungsbild nach HOAI 2013
Planungsbeteiligte
Objektplanung nach § 33
Bestandsgebäude: L.P. Bauplanung, Leipzig
Freianlagen nach § 38
Spiel.Raum.Planung, Leipzig
Tragwerksplanung nach § 49
Lantzsch Ingenieure GmbH, Leipzig
Technische Ausrüstung nach § 53
Zimmermann und Becker, Leipzig
9
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
9.1
Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
Das Gebäude ist:
in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt
nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt
nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind nicht bekannt
Die Maßnahme der Vorlage ist:
ein Neubau
ein Neubau, als Ersatz für einen Abbruch
ein Neubau, als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (= Flächenzuwachs)
eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs
eine Modernisierung, mit Flächenzuwachs (z.B. Ausbau KG oder DG)
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
Seite 12 von 13
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage 77. Schule, Grundschule, Riebeckstr. 50, 04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung
Altbau
Stand vom: 26.11.2015
Die Nutzungskosten sind in der Tabelle 1 ausführlich erfasst. Sie betragen für das volle Jahr ab 2018
Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten
8.550 EUR
Kostengruppe 300 Betriebskosten
72.456 EUR
Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten
27.270 EUR
Das Bauvorhaben geht voraussichtlich am 01.08.2017 in Betrieb. Die anteiligen Nutzungskosten für das
Jahr der Inbetriebnahme betragen
Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten
3.563 EUR
Kostengruppe 300 Betriebskosten
30.190 EUR
Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten
11.363 EUR
9.2
Auswirkungen auf den Stellenplan
In der KG 200 Objektmanagementkosten (DIN 18960) sind die Personalkosten (KG 210) enthalten.
9.3
Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276 regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. In beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z.B. KG 200, KG 300
etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander.
Kennwerte des Vorhabens:
Erweiterungsbau
NF
BGF
BRI
KG 300 + 400
1.083
1.777
7.280
2.592.943
m²
m²
m³
€
BKI – Kennwertvergleich mit einem Neubau von Allgemeinbildenden Schulen (BKI, Stand 2015)
Mittelwert
KG 300 + 400/NF
KG 300 + 400/BGF
KG 300 + 400/BRI
Kennwerte des
Vorhabens
2.430 €/m² > 2.394
€/m²
1.550 €/m² > 1.459
€/m²
365 €/m³ >
356
€/m³
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
Bemerkungen/Begründung
Beim Erweiterungsbau wurde der Mittelwert
nach BKI angesetzt, da aufgrund der Lüftungsanlage mit Technikgeschoss, des Aufzugs über
fünf Etagen sowie des notwendigen Zwischenbaus der Ansatz des unteres Wertes unrealistisch ist. Die ermittelten Kosten stimmen mit vergleichbaren Projekten überein.
Seite 13 von 13
Nutzungskosten im Hochbau
51 Amt für Jugend, Familie und Bildung
Tabelle 1
gemäß DIN 18960
77. Schule
Grundschule
Riebeck-Straße 50
04317 Leipzig
Amt 65
(Bezeichnung des Bauwerks)
Erweiterungsneubau
Datum:
(Bezeichnung der Baumaßnahme)
210
210
210
210
220
220
220
220
200
311
312
313
314
314
315
316
319
310
321
321
322
322
329
329
329
329
320
331
332
333
334
339
339
339
339
339
339
339
330
Personalkosten
Personalkosten
Personalkosten
Personalkosten
Sachkosten
Sachkosten
Sachkosten
Sachkosten
Kosten € / Kosten € /
Jahr
Jahr
Voll
anteilig
Schul-SB
0
0
Hausmeister
8.550
3.563
Hallenwart
0
0
0
0
0
Schul-SB
0
0
Hausm.,Hallenwart
0
0
Hygiene
0
0
Feuerlöscher
0
0
Objektmanagementkosten
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Wasser
Öl
Gas
Feste Brennstoffe
Holzpellets
Fernwärme
Strom
Sonstiges
Versorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Schmutzwasser
Regenwasser
Müll
Abscheider
Sonstiges
Schädlinge
Container
Sonderleistungen
Entsorgung
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Unterhaltsreinigung
Glasreinigung
Fassadenreinigung
Schornstein
Grundreinigung
Sonderreinigung
Wäschereileistungen
Schmutzfangmatten
Bodenpolster
Gardinen, Lamellen
Wirtschaftsd., Kita
Reinigung, Pflege Gebäude (G)
8.550
3.563
1.811
0
0
0
0
13.683
22.738
0
755
0
0
0
0
5.701
9.474
0
38.233
15.930
1.027
1.134
1.000
0
750
20
150
0
428
472
417
0
313
8
63
0
4.081
1.700
2.050
400
0
0
8.750
850
200
0
0
2.000
200
854
167
0
0
3.646
354
83
0
0
833
83
14.450
6.021
Bezeichnung
PSP- Element
26.11.2015
Sachkonto
77. Schule
1.100.21.1.1.01.34
Infrastruktuell. Gebäudem.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
77. Schule
1.100.21.1.1.01.34
77. Schule
1.100.21.1.1.01.34
40000000
0
0
0
0
0
4241 9201
4255 2200
77. Schule
77. Schule
77. Schule
77. Schule
77. Schule
77. Schule
77. Schule
77. Schule
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
4241 9110
4241 9140
4241 9140
4241 9110
4241 9140
4241 9140
4241 9130
0
77. Schule
77. Schule
77. Schule
77. Schule
77. Schule
77. Schule
77. Schule
77. Schule
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
4241 9120
4241 9121
4241 9417
4241 9310
4241 9418
4241 9413
4241 9222
4241 9910
77. Schule
77. Schule
77. Schule
77. Schule
77. Schule
77. Schule
77. Schule
77. Schule
77. Schule
77. Schule
77. Schule
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
4241 9410
4241 9161
0
4241 9414
4241 9162
4241 9412
4241 9411
4241 9191
4241 9192
4241 9300
4241 9164
Seite 1/2
77. Schule_Baubeschluss_Nutzungskosten
Nutzungskosten im Hochbau
51 Amt für Jugend, Familie und Bildung
Tabelle 1
gemäß DIN 18960
77. Schule
Grundschule
Riebeck-Straße 50
04317 Leipzig
Amt 65
(Bezeichnung des Bauwerks)
Erweiterungsneubau
Datum:
(Bezeichnung der Baumaßnahme)
Kosten € / Kosten € /
Jahr
Jahr
Voll
anteilig
341
341
341
342
349
349
340
351
352
353
353
355
359
350
361
362
362
369
360
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
300
400
PSP- Element
0
77. Schule
77. Schule
77. Schule
77. Schule
77. Schule
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
0
4241 9416
4241 9419
4241 3100
4241 9221
4241 9223
77. Schule
77. Schule
77. Schule
77. Schule
77. Schule
77. Schule
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
0
4211 1000
4211 2000
4241 9415
4255 2010
0
77. Schule
77. Schule
77. Schule
77. Schule
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
0
4241 9291
4241 9420
0
0
0
0
0 77. Schule
0 77. Schule
0 77. Schule
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
0
0
0
0
0
72.456
30.190
14.400
9.600
420
2.850
6.000
4.000
175
1.188
GS in öffentl. Trägerschaft
1.100.21.1.1.01
GS in öffentl. Trägerschaft
1.100.21.1.1.01
GS in öffentl. Trägerschaft
1.100.21.1.1.01
77. Schule
1.100.21.1.1.01.34
4211 1000
4211 2000
4211 2000
4241 9225
27.270
11.363
0
417
833
1.354
0
458
Reinigung, Pflege Außenanlagen (A)
7.350
3.063
Bedienung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
0
0
7.843
0
300
0
0
0
3.268
0
125
0
8.143
3.393
0
200
0
0
0
83
0
0
200
83
Techn. Anlagen
Baukonstrukt.
Techn. Anlagen
wasserl. Urinalanlagen
Rev. Feuerlöscher
Sonstiges
Bedienung, Inspektion und Wartung
Dienste
Dienste
Dienste
Dienste
Kontrollen
Notrufservicepssch.
Aufschaltung.,etc.
Sonstiges
Sicherheits- und Überwachungsdienste
Grundsteuer
Versicherungsb.
0
Abgaben und Beiträge, (Einnahmen)
Betriebskosten
410
420
430
440
Bezeichnung
0
1.000
2.000
3.250
0
1.100
371 Abgaben u. Beiträge
372 Abgaben u. Beiträge
379 Einnahme
370
Befestigte Flächen
Winterdienst
Straße
Pflanz- u. Grünfl.
Pflegevert. in Kitas
Baumkontrolle,etc.
Instandsetzung
Instandsetzung
Instandsetzung
Instandsetzung
Baukonstrukt.
Techn. Anlagen
Außenanlagen
Ausstattung
Instandsetzungkosten
Voraussichtliche Inbetriebnahme:
Monate der Nutzung im Jahr der Inbetriebnahme:
KG 200
KG 300
KG 400
Umlegeschlüssel der anteiligen Folgekosten:
KG 200
KG 300
KG 400
26.11.2015
Sachkonto
01.08.2017
5
5
5
0,42
0,42
0,42
Seite 2/2
77. Schule_Baubeschluss_Nutzungskosten
Anlage 1
Asphalt
Nr.
Balkon
Nr.
24
Pultdach
EG + 1OG
auß
Balkon
er
Be
trie
b
122
.
122
128.74
127
Schuppen
öhe
Traufh
122
12
122 2.81
.84
D 123.09
/10
123
.
fhöhe
126.98
122.65
Vegetationsflächen
1097
90
142
.
77
P
Pfla arkpla
ster tz
.81
50
Tra
u
fhö
he
Balkon
.76
Nr.
D 122.90
S 120.02
122.98
39
Bank
Gehölzflächen Planung
Rasenflächen Bestand
Rasenflächen Planung
Laubbaum Bestand
Baum Neupflanzung
16
Großstrauch Neupflanzung
Nadelbaum Bestand
Rasen
öhe
Traufh
P
Asp arkplat
halt z
Befestigte Flächen Bestand
Sträucher
Asphaltbelag befahrbar
1124
1123
122.68
Bank
Gehölzpflanzung Bestand
16
01
122.67
Trau
127.32
122
.
Whs
Pultdach
EG + 5OG
37
Betonsteinpflaster 10x20cm
Platten
Betongroßplatten 1,20 x 1,20m
Bank
W
Bank
Bank
W
D 122.97
230
/1
Spielsandfläche 0/2
123
123 .15
. 05
123.14
he
Firsthö
1
6
.
0
3
1
123.02
127
D 123.20
126.98
Sporthalle
123
/9
122
123 .96
.04
123
.13
D 123.16
123.19
Rasen
Betonpflasterbelag mit Vorsatz
.02
S tö
123.22
123
123.22
123.24
Befestigte Flächen Neuanlage
.18
Betonpflasterbelag mit Vorsatz
t te r
Kleinpflaster
123.24
Gehwegplatten
Freisportanlage
D 123.12
öhe
Traufh
9
.9
6
2
1
Schulgarten / Konzeptflächen
123.05
Beet
127
D 123.34
/8
1122
rS
t ra
ße
Asphaltbelag befahrbar
Asphalt
123.28
Einfriedungen
D 123.38
D 123.18
r
che
u
ä
Str
Rasen
cke
He
123.05
D 122.98
la
Gehwegp
Beet
tten
123.33
123.17
/5
/6
auß
trieb
außer Be
Schacht bg
Sträucher
123.19
123.69
Lärmschutzwand H= 1,98m / d=15cm absorbierend / Lärchenholz auf Stahlrahmen
Mineralfaserdämmplatte 40mm
123
.23
er
B
Sonstiges
etr
ieb
123
123 .24
.34
Flurstücksgrenzen/Nummer
Asphalt
D 123.32
S 120.48
123
.40
Leitungen Neuanlage
123.51
123.63
123.19
123.23
123.30
123.24
123.34
123.30
123.31
123.30
N r. 6
127
D 123.21
127
Zaun Stabgitter H= 1,60m / RAL 1016 Farbe anthrazit
123
123 .29
.19
D 123.34
123.11
Spielsand- Fallschutzkiesflächen
217
123.16
D 123.20
S 120.47
Schmutzwasser
3
123.69
123.30
2
Müllconainer
Parkplaertz
Pflast
4
Schacht bg
Öffentlicher Gehweg
Schacht bg
123.77
trieb
außer Be
123.32
Gehwegplatten
123.72
123.80
123.75
L1
127
/1
20 Fahrradstellplätze
/2
Schacht bg
D 123.86
5
D 123.89
Schacht bg
Werbetafel
D 123.89
123.91
47
123.96
D 123.83
45
Kleinpflaster
123.91
123.83
D 123.91
D 123.72
S 120.84
123.68
D 123.86
123.90
123.77
123.96
37
12
D 123.92
13
Betonpalisaden
D 123.54
S 120.91
Beet
raufhöhe
137.56 T
123.88
123.80
123.78
123.84
Verkehrsschild
Ampelanlage
Haltestelle
Eisenmast mit Leuchte
Betonmast mit Leuchte
Holzmast mit Leuchte
unterirdische Leitungen
Energie
Wasser
Holzzaun
Hecke
Gas
Telefon
Fernwärme
Vorhandene Anlagen
14
Geplante Anlagen
W
Schieber
W = Wasser G = Gas
G
Zu beseitigende Anlagen
Schmutzwasserleitung
Schmutzwasserleitung
Regenwasserleitung
Mischwasserleitung
124.02
Schmutzwasserleitung
Regenwasserleitung
Mischwasserleitung
Regenwasserleitung
Mischwasserleitung
15
35
D 124.00
41
Parkplaertz
Pflast
L3
123.96
ZIEL
34
16 Fahrradstellplätze
137.58
124.04
124.02
r-Straße
Förderschule Thonberg
öhe
Traufh
e
Judith-Au
Parkplaertz
Pflast
123.96
33
/
4
Pausenhoffläche
32
216
124.06
D 123.99
17
n
18
Eigentümer
Flurstück
D 124.00
ufhöhe
latte
Gehwegp
Kleinpflaster
Whs
Mansardendach
EG + 3OG + DG
127
Eigentümernachweis laut ALB
123.92
123.85
Tra
137.59
raufhöhe
137.56 T
Beet
oberirdische Leitungen
Eisenzaun
Drahtzaun
Denkmal
Schaltkasten
Eisenmast
Betonmast
Holzmast
Gosse/Kanaldeckel
Schacht
Hydrant oberirdisch
Hydrant unterirdisch
Einlauf
Strauch/Gebüsch
1056
Laubbaum
Nadelbaum
0751
d=Stammdurchmesser
Kd=Kronendurchmesser
Grundstücksentwässerung
Riebe
c k st r a
ße
123.77
Gehwegplatten
123.81
Nr. 16
irsthöhe
144.85 F
80k
123.90
123.92
Whs
Mansardendach
EG + 3OG + DG
124.07
123.93
123.91
irsthöhe
144.80 F
/1
127/3
Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
127/4
Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
127/5
Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
127/6
Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
127/8
Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
127/9
Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
128/1
Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
272
Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
Die Darstellung der Grenzen wurde aus der vom Katasteramt
zur Verfügung gestellten DXF-Datei entnommen.
Sträucher
Die Darstellung der unterirdischen Leitungen wurde folgenden Pläne entnommen:
128
31
124.14
/1
123.63
124.04
20
Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das dargestellte Gelände
frei von weiteren unterirdischen Leitungen und Bauwerken ist.
79
Die Höhenangaben beziehen sich auf den angegebenen Messungszeitraum.
Die Sohlhöhen wurden aus dem KWL-Bestandsplan entnommen.
L4
124.04
Verkehrserziehung
Sandspiel
D 124.08
78
123.82
RT
STA
Nestschaukel Bestand
123.6
5
123.7
0
Kleinpflaster
29
Lärmschutzwand
23
123.6
8
Spielgerät
123.81
123.6
8
D 124.11
123.6
7
123.7
2
1,50
D 123.76
123.6
9
Sandspiel / Matschplatz
TW
123.7
4
123.6
4
W
D 123.79
123.7
9
30
271
- Wasser und Abwasser (KWL-Bestandsplan)
- übrige Versorgungsleitungen (Bestandspläne Stadtwerke Leipzig)
19
21
Beet
D 124.09
S 121.06
Zugang
124.03
Förderschule
77
Whs
Mansardendach
EG + 3OG + DG
272
124.00
Überdachung l Bestand
27
123.99
28
123.98
124.19
124.19
124.19
124.16
Anlage 1
76
123.94
Gehwegplatten
71
20,81 m2
2 x Lager
Zur Verifizierung des Planes können Anbindemaße
der Fenster und Türen bzw. nicht vermaßte Elemente
oder Bereiche aus dem Plan abgegriffen werden.
20,81 m2
124.17
124.08
124.14
124.07
124.16
124.21
124.16
ufhöhe
138.14 Tra
sthöhe
145.26 Fir
123.94
124.14
H=2,71m
123.83
124.04
Beet
124.2
1
Zufahrt
Bewirtschaftung
1,2
0
- Amt für Gebäudemanagement -
123.99
4 x 95 / 90
Objekt
72
124.1
4
77. Schule
Erweiterungsbau Grundschule
Riebeckstraße 50
04317 Leipzig
69
75
124.0
3
HA
Rasen
68
4 x 95 / 90
D 123.85
S 121.23
60
Parkplatz
Pflaster
61
124.0
1
Rasen
Architekt
124.2
0
64
D 124.19
Rasen
Klein-D 124.06
pflaster
123.9
7
Parkplatz
Pflaster
/2
123.9
6
Beet
Rase
ngitte
rpflas
ter
Gehwegplatten
Beet
1
Poller
Uebersicht
Asphalt
Planbezeichnung
Poller
Poller
D 124.02
S 121.68
Parkplatz
Pflaster
Kleinpflaster
124.0
6
124.1
7
Poller
he
301
124.0
Fachplaner
Te.: 0341. 149 96 57
Fax.: 0341. 215 78 22
Spiel.Raum.Planung@web.de
Beet
124.2
1
Poller
305
142.2
9 Firs
thöhe
Asphalt
Traufh
ö
Beet
Tel.: 0341. 123 73 66
Fax.: 0341. 123 73 70
Planungsbüro
Spiel.Raum.Planung
Hinrichsenstraße 3
04105 Leipzig
124.1
6
124.0
5
D 123.90
S 121.52
Kleinpflaster
66
63
Parkplatz
Pflaster
124.1
2
124.1
9
er
137.8
5
/1
Zufahrt
65
Beet
Gehwegplatten
gitter
pflast
Stadt Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126 - 128
04317 Leipzig
Lärmschutzwand
Platte
n
301
273
123.9
5
124.0
8
Gehwegplatten
Lageplan_Außenanlagen
Leistungsphase
Entwurfsplanung
Poller
Datei:
Blattnr.:
77.Schule_Lageplan
124.0
3
Kleinpflaster
Rase
n
Auftraggeber
67
123.9
7
123.9
5
124.0
5
Beet
NEUES RATHAUS
04092 LEIPZIG
70
Elt-Station
D 124.05
S 121.35
STADT LEIPZIG
71
Platte
n
80i
124.15
Parkplaertz
Pflast
Nr. 6
124.1
8
80w
42
36
Leitungen
Energie
Telefon
Böschung
124.00
l
lkana
Kabe
123.96
Gemarkungsgrenze
Grundstücksgrenze
Nutzungsgrenze
Rasen
123.90
e
124.27
öh
Traufh
134.27
Nr. 14
123.90
Erweiterungsneubau
/
Grundschule
Zeichenerklärung
123.4
2
123.5
3
Beet
123.4
9
öhe
Traufh
134.28
ufhöhe
137.89 Tra
irsthöhe
144.06 F
Pausenhoffläche Bestand
ohne Bearbeitung
L2
123.5
0
D 123.97
Schacht bg
9
123.5
0
Parkplaertz
Pflast
/3
77. Schule /
Grundschule
123.4
5
ufhöhe
Nr. 12
39
8
Tra
140.88
123.93
123.90
127
Beet
7
123.82
e
43
123.66
Whs
Mansardendach
EG + 3OG + DG
Kabelkanal
123.4
5
123.58
123.57
123.50
123.44
123.47
123.61
123.57
123.52
123.56
Zugang
Grundschule
40
Kabelverlegung Elt
W
6
123.82
Poller
Parkplaertz
Pflast
sthöhe
Whs
Mansardendach
EG + 3OG + DG
11
öh
Traufh
140.90
ufhöhe
137.86 Tra
ir
144.04 F
Beet
Gehwegplatten
127
123.51
Poller
Pollerleuchte Petra LI / Höhe 2,00m
123.72
10
Beet
Hecke
Rasen
L4
D 123.86
123.5
2
123.4
3
Nr. 10
Kleinpflaster
270
Rasen
D 123.80
123.40
Rasen
Trinkwasserzählerschacht
1
D 123.79
123.80
Whs
Mansardendach
EG + 3OG + DG
TW
123.69
Verbund
pflaster
123.6
0
ufhöhe
138.02 Tra
sthöhe
144.00 Fir
Gehwegplatten
Trinkwasser
D 123.35
S 120.51
80v
i tz e
Betonpflasterbelag 20x20cm
gezeichnet:
A. Brüggemann
Datum:
3.1
Format:
10.07.2015 90 x 110
Maßstab:
1 : 200
Anlage 2
Anlage 3
Begründung der Eilbedürftigkeit zur Vorlage VI-DS-02019
Ziel der Maßnahme ist die Kapazitätserweiterung der Grundschule in Verbindung mit Brandschutzund Teilmodernisierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude.
Die Beschlussfassung sollte unbedingt in der Ratsversammlung am 16.12.2015 erfolgen, da
ansonsten eine Umplanung aufgrund veränderter gesetzlicher Regelungen, die ab 01.01.2016 in
Kraft treten, erforderlich wäre. Dies würde sich für die Maßnahme kostenerhöhend auswirken.