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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1041679.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
10.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:44

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01830 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Sport Fachausschuss Finanzen Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit Ratsversammlung 16.12.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Absicherung der pädagogischen Betreuung von Schülern der Sportoberschule im Internat Kolonnadenstraße 26-28 ab 01.08.2014 durch den Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) – 1. Änderungsbeschluss zum Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV – 2149/14 vom 16.07.2014 Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Leipzig anerkennt das Verbundsystem der kommunalen Sportoberschule und des Sportgymnasiums in Landesträgerschaft einschließlich der zugehörigen Internatsstrukturen für die Unterbringung minderjähriger Talente in der Kolonnadenstraße 26-28 und dem Sportinternat Marschnerstraße. Bereits ab dem Schuljahr 2015/2016 wird die Internatsbetreuung für maximal 60 minderjährige SportoberschülerInnen der Sportoberschule Leipzig durch die Stadt finanziert. 2. Die in der Ratsversammlung am 18.03.2015 zum Haushalt 2015/2016 (DS-00621/14-DS001/DS-002) für die Betreuung der SportschülerInnen in der Kolonnadenstraße 26-28 bestätigten finanziellen Mittel im Ergebnishaushalt 2015 und 2016 über jeweils 400.000 EUR (PSP-Element 1.100.42.1.0.01, Sachkonto 4315 0000) werden vorbehaltlich zum Haushaltsbeschluss ab 2017/18 ff. in gleicher Höhe fortgeschrieben. Die Fortschreibung dieser Ansätze erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung des Doppelhaushaltes 2017/2018 durch die Landesdirektion. Mit diesen Mitteln werden die Leistungen des VKKJ für maximal 5,95 VZÄ für die nach § 45 SGB VIII erforderliche pädagogische Betreuung der minderjährigen SportschülerInnen vertraglich vergütet. 3. Eine Verrechnung der gegenseitigen Betreuungsleistungen zwischen der Stadt Leipzig und dem Freistaat Sachsen ist nicht erforderlich (siehe Pkt. 5 der Begründung). In diesem Punkt ist die Beschlusslage vom 18.03.2015 (DS-00621/14-DS-001/DS-002) aufzuheben. 4. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis: - dass die pädagogische Betreuung der minderjährigen SportoberschülerInnen entsprechend § 45 SGB VIII im Internat in der Kolonnadenstraße 26- 28 ab dem Schuljahr 2015/2016 und dazugehörige Genehmigungsverfahren durch den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) geleistet werden. - dass die Verwaltung mit dem Freistaat Sachsen eine Verwaltungsvereinbarung über die gemeinsame Belegung der Internate des Landesgymnasiums für Sport und der Sportoberschule mit einer jährlichen Kündigungsmöglichkeit geschlossen hat (Anlage 1). Begleitend zu dieser Verwaltungsvereinbarung wurde auf die herbeizuführende Änderung des Ratsbeschlusses RBV – 2149/14 vom 16.07.2014 verwiesen, um die Finanzierung der Stadt Leipzig für die Internatsbetreuung in der Kolonnadenstraße ab dem Haushaltsjahr 2017/18 fortzuschreiben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Folgekosten in 2017 Folgekosten in 2018 Folgekosten in 2019 Folgekosten in 2020 Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt ab 2017 Folgejahre 400.000,00 1.100.42.1.0.01 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: Begründung: 1. Allgemeiner Sachverhalt Die Unterbringung auswärtiger Schülerinnen und Schüler im Internat ist eine freiwillige kommunale Aufgabe, damit fällt die Entscheidung darüber in die Zuständigkeit des Stadtrates. In Leipzig existieren zwei vertieft sportliche Spezialschulen, in denen sowohl die Schul- als auch die leistungssportliche Ausbildung gewährleistet wird: das Sächsische Landesgymnasium für Sport und die sich in städtischer Trägerschaft befindende Sportoberschule. Beide Schulen im Verbund sind vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) als „Eliteschulen des Sports“ anerkannt und ausgezeichnet. Zu den DOSB-Kriterien einer „Eliteschule des Sports“ gehört u.a., dass auswärtige Talente und Kadersportler am Standort Leipzig lernen und trainieren und hierfür in den Internaten betreut wohnen können. Zu beiden Schulen sind in der Vergangenheit zwei begleitende Wohneinrichtungen geschaffen worden, die auswärtigen Kindern und Jugendlichen außerhalb der eigenen familiären Unterkunft während der Schulzeit in Leipzig Unterbringungsmöglichkeiten anbieten: das durch den Freistaat Sachsen in der Marschnerstraße 30 betriebene Internat mit 124 Plätzen für ab 10 Jährige sowie das durch einen privaten Eigentümer in der Kolonnadenstraße seit 2007 betriebene Internat mit 60 Plätzen für die über 16- bis 18 Jährigen. Die Stadt Leipzig und der Freistaat Sachsen kooperieren sowohl bei der schulischen und sportlichen Bildung als auch bei der Unterbringung der minderjährigen Talente in einem bewährten Verbundsystem sehr eng zusammen. Bei der Finanzierung der Betreuungsleistungen besitzt Leipzig innerhalb Sachsens eine Sonderrolle, da der Freistaat Sachsen das Sportinternat in der Marschnerstraße 30 finanziert. Seit dem Schuljahr 2014/15 gewährt der VKKJ mit 5,95 VZÄ entsprechend der Betriebserlaubnis die notwendige pädagogische Betreuung der minderjährigen auswärtigen SportschülerInnen im Internat Kolonnadenstraße. Die Finanzierung hierfür erfolgte für 4,35 VZÄ zuzüglich 0,6 VZÄ für anteilige Leitungs-, Verwaltungs- und Sachkosten durch den Freistaat Sachsen sowie durch die Stadt Leipzig für eine Vollzeitstelle (RBV – 2149/14 vom 16.07.2014). Zwischen der Stadt Leipzig und dem Freistaat Sachsen sowie dem VKKJ wurden hierfür jeweils Leistungsvereinbarungen ab 01.08.2014 geschlossen. Der Freistaat Sachsen hat die Vereinbarung zur Finanzierung der 4,95 VZÄ für das Internat Kolonnadenstraße zum 31.07.2015 gekündigt. Nach der Kündigung sind die Mittel zur Finanzierung der max. 5,95 VZÄ mit RB vom 18.03.2015 (DS-00621/14-DS-001/DS-002) zu den Haushaltsjahren 2015/2016 im kommunalen Haushalt mit je 400.000 EUR auf dem PSP-Element 1.100.42.1.0.01 (Sachkonto 4315 0000) eingestellt. 2. Absicherung der Internatsbetreuung für 60 minderjährige SportoberschülerInnen der Sportoberschule Leipzig Für die auswärtigen minderjährigen SportschülerInnen der Sportoberschule Leipzig und deren Eltern, für die kommunale Sportoberschule Leipzig, für die in Leipzig bestätigten Bundesstützpunkte sowie für den Olympiastützpunkt Leipzig ist mit Blick auf die Gesamtoberschulzeit eine verlässliche Sicherung des Internatsbetriebs in der Kolonnadenstraße notwendig. Eine Entscheidung für eine Einschulung sportlicher auswärtiger Talente in die Sportoberschule der Stadt ist an die Sicherheit gebunden, dass eine betreute Internatsunterbringung für die gesamte Sportoberschulzeit möglich ist. Ohne Verlässlichkeit auf die notwendige Internatsbetreuung können SportoberschülerInnen nicht mehr untergebracht werden, wären stabile Schülerzahlen in der Sportoberschule nicht gewährleistet sowie stabile und wachsende Zahlen von Leipziger Kaderathleten für die Anerkennung der Leipziger Schwerpunktsportarten als Bundesstützpunkte und für den Olympiastützpunkt nicht gesichert. Die Mittel für den Internatsbetrieb in der Kolonnadenstraße stehen im Haushalt 2015 und 2016 dem Amt für Sport planmäßig zur Verfügung. Um ordnungsgemäße und nachhaltige vertragliche Rahmenbedingungen zu schaffen, sind längere Geltungsfristen erforderlich. Deshalb soll mit diesem Beschluss die Bereitstellung der Mittel für den VKKJ über das Schuljahr 2015/16 hinaus sichergestellt werden. Unabhängig von dieser bildungs- und sportpolitischen Zielsetzung sieht die Verwaltungsvereinbarung ein jährliches Kündigungsrecht vor, damit auf unvorhersehbare Situationen in geordneter Abwicklung reagiert werden kann. 3. Absicherung der nach Betriebserlaubnis notwendigen pädagogischen Betreuung durch den VKKJ Der kommunale Eigenbetrieb VKKJ verfügt über umfangreiche, langjährige Erfahrungen mit dem Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die einer Betriebserlaubnis unterliegen. Als anerkannter Jugendhilfeträger ist der VKKJ geeignet, qualitätsgerecht die sozialpädagogischen Leistungen für die Internatsbetreuung in der Kolonnadenstraße zu erbringen. Da die hier untergebrachten minderjährigen SchülerInnen, die von ihren Familien getrennt leben, einen erhöhten Bedarf an Betreuung und Erziehung benötigen, muss dies von sozialpädagogischen Fachkräften entsprechend realisiert werden. Die gesetzlichen Grundlagen für die Betreuungsleistungen sind im § 7 SGB VIII (Betreuung Minderjähriger) und § 45 SGB VIII (außerhalb der Familie Lebende) beschrieben. Bereits im Schuljahr 2014/15 wurde der VKKJ mit der pädagogischen Arbeit im Internat Kolonnadenstraße beauftragt und ist somit für die Weiterführung dieser Aufgabe bestens geeignet. Auch der Eigentümer und Vermieter der Immobilie Kolonnadenstraße 26-28 hat seine Bereitschaft zur Fortführung der Zusammenarbeit an die Weiterbetreibung der Betreuungsleistungen durch den VKKJ gebunden. Der VKKJ übernimmt die pädagogische Betreuung der SportoberschülerInnen auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und dem Eigenbetrieb. 4. Finanzierungsumfang der pädagogischen Absicherung Nach den gesetzlichen Regelungen und Verfahren sind für solchen Internatsbetrieb pädagogische Fachkräfte erforderlich (siehe auch RBV-2149/14 vom 16.07.2014). Die im Ratsbeschluss vom 18.03.2015 (DS-00621/14-DS-001/DS-002) für 2015/16 beschlossenen 400.000 EUR - auf dem PSP-Element 1.100.42.1.0.01 (Sachkonto 4315 0000) – sind wie folgt untersetzt: Ab dem Jahr 2015 insgesamt rund 400.000,00 EUR jährlich Die Kosten pro Schuljahr betragen: I. Personalkosten päd. Betreuungspersonal: 330.000,00 EUR II. Personalkosten Leitung und Verwaltung Gesamt: 40.000,00 EUR III. Personalnebenkosten Gesamt: 10.000,00 EUR IV. Sachkosten Gesamt: 10.000,00 EUR V. Investitionsfolgekosten Gesamt: 10.000,00 EUR Bei der dargestellten Kostenplanung wurde auf die folgenden Planungsgrößen abgestellt: - 5,35 VZÄ Pädagogische Betreuung - pädagogische Fachkräfte, mit Nachtdienst, 365 Tage im Jahr für 60 SchülerInnen - 0,60 VZÄ Leitungs- und Verwaltungsanteil - entsprechend den für den VKKJ gültigen Festlegungen. Auch wenn weniger als 60 minderjährige SportlerInnen in der Kolonnadenstraße betreut werden, ist für die 365-tägige Betreuung im Internat kein verringertes Fachpersonal zulässig, so dass sich für die Stadt Leipzig auch bei weniger als 60 betreuten SportschülerInnen keine Kostenreduzierungen ergeben können. In der Marschnerstraße ergeben sich ebenfalls keine geminderten Kosten, wenn weniger als 124 SportlerInnen 365 Tage „rund um die Uhr“ betreut werden. 5. Verzicht auf gegenseitige Verrechnung der Betreuungsleistungen Das in Leipzig bewährte Verbundsystem aus kommunaler Sportoberschule und Landesgymnasium für Sport in Landesträgerschaft arbeitet auch bei der Internatsbetreuung vernetzt und eng kooperierend miteinander. Da die objektiven Gebäudegegebenheiten in der Kolonnadenstraße 26-28 (z.B. zwei Hauseingänge, verschiedene Wohneinheiten in mehreren Etagen) nur die Betriebserlaubnis für den Internatsbetrieb für Jugendliche (über 16- bis 18jährige SportschülerInnen) zulassen, wohnen hier überwiegend Sportgymnasiasten der Sekundarstufe II. Die Vielzahl der SportoberschülerInnen, die i.d.R. erst in der 10. Klasse 16 Jahre alt sind, wohnen im landesgetragenen Internat in der Marschnerstraße. Somit finanziert die Stadt Leipzig die Betreuungsleistungen im Internat Kolonnadenstraße 26-28 für bis zu 60 überwiegend Sportgymnasiasten im Alter von 16 bis 18 Jahren. Im Gegenzug betreut der Freistaat Sachsen seit Jahren im Internat in der Marschnerstraße – trotz des etwa doppelt höheren Betreuerschlüssels für die jüngeren Altersbereiche – bis zu 60 minderjährige SportoberschülerInnen ohne Verrechnung. Der Freistaat Sachsen ist bereit, trotz des Alleinstellungsmerkmals von Leipzig an dieser Praxis festzuhalten und den Nachwuchsleistungssport in dieser Form zu unterstützen. Eine Verrechnung der Betreuungsleistungen zwischen Stadt Leipzig und dem Freistaat Sachsen ist insofern nicht sinnvoll oder zweckmäßig, weil bei "Rechnungslegung" der Stadt Leipzig an den Freistaat Sachsen für die in der Kolonnadenstraße betreuten Gymnasiasten auch eine "Rechnungslegung" des Freistaates an die Stadt Leipzig für die in der Marschnerstraße betreuten SportoberschülerInnen erfolgen müsste. Der Verwaltungsaufwand würde sich noch dadurch erhöhen, dass immer eine Anzahl der betreuten minderjährigen SportschülerInnen in der Kolonnadenstraße im Schuljahresverlauf geringer wird, da in jedem Monat SchülerInnen volljährig werden und nicht mehr in Vollzeit betreut werden müssen. Diese individual-biographische Abhängigkeit erzeugt unangemessenen Verwaltungsaufwand. 6. Folgen bei Ablehnung: Ohne die Finanzierung der pädagogischen Betreuung für bis zu 60 SchülerInnen im Internat Kolonnadenstraße 26 – 28 durch die Stadt Leipzig ist die kontinuierliche Arbeit der kommunalen Sportoberschule nicht gewährleistet. Das bewährte Verbundsystem aus Sportoberschule, Sportgymnasium sowie den Internaten würde auseinanderfallen zu Lasten der nachwuchs- und leistungssportlichen Entwicklung am Standort Leipzig. Die Anerkennung als Eliteschulen des Sports geht verloren. Bei Ablehnung des Vorschlags, dass die Stadt Leipzig die Absicherung der notwendigen pädagogischen Betreuung von auswärtigen Schülerinnen und Schülern der Sportoberschule übernimmt, können ab dem Schuljahr 2016/17 und Folgejahre keine neuen SchülerInnen mehr aufgenommen werden. SportoberschülerInnen, die bereits in Leipzig betreut untergebracht sind, müssten nach Kündigung ihrer Mietverträge in ihre Heimatorte zurückkehren. Der Sportstandort Leipzig wäre substantiell und im Image erheblich gefährdet. Anlagen: Anlage: Verwaltungsvereinbarung mit dem Freistaat Sachsen BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.12.2015 zu 18.17 Absicherung der pädagogischen Betreuung von Schülern der Sportoberschule im Internat Kolonnadenstraße 26-28 ab 01.08.2014 durch den Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) – 1. Änderungsbeschluss zum Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV – 2149/14 vom 16.07.2014 Vorlage: VI-DS-01830 Beschluss: 1. Die Stadt Leipzig anerkennt das Verbundsystem der kommunalen Sportoberschule und des Sportgymnasiums in Landesträgerschaft einschließlich der zugehörigen Internatsstrukturen für die Unterbringung minderjähriger Talente in der Kolonnadenstraße 26-28 und dem Sportinternat Marschnerstraße. Bereits ab dem Schuljahr 2015/2016 wird die Internatsbetreuung für maximal 60 minderjährige SportoberschülerInnen der Sportoberschule Leipzig durch die Stadt finanziert. 2. Die in der Ratsversammlung am 18.03.2015 zum Haushalt 2015/2016 (DS-00621/14-DS001/DS-002) für die Betreuung der SportschülerInnen in der Kolonnadenstraße 26-28 bestätigten finanziellen Mittel im Ergebnishaushalt 2015 und 2016 über jeweils 400.000 EUR (PSP-Element 1.100.42.1.0.01, Sachkonto 4315 0000) werden vorbehaltlich zum Haushaltsbeschluss ab 2017/18 ff. in gleicher Höhe fortgeschrieben. Die Fortschreibung dieser Ansätze erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung des Doppelhaushaltes 2017/2018 durch die Landesdirektion. Mit diesen Mitteln werden die Leistungen des VKKJ für maximal 5,95 VZÄ für die nach § 45 SGB VIII erforderliche pädagogische Betreuung der minderjährigen SportschülerInnen vertraglich vergütet. 3. Eine Verrechnung der gegenseitigen Betreuungsleistungen zwischen der Stadt Leipzig und dem Freistaat Sachsen ist nicht erforderlich (siehe Pkt. 5 der Begründung). In diesem Punkt ist die Beschlusslage vom 18.03.2015 (DS-00621/14-DS-001/DS-002) aufzuheben. 4. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis: - dass die pädagogische Betreuung der minderjährigen SportoberschülerInnen entsprechend § 45 SGB VIII im Internat in der Kolonnadenstraße 26- 28 ab dem Schuljahr 2015/2016 und dazugehörige Genehmigungsverfahren durch den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) geleistet werden. - dass die Verwaltung mit dem Freistaat Sachsen eine Verwaltungsvereinbarung über die gemeinsame Belegung der Internate des Landesgymnasiums für Sport und der Sportoberschule mit einer jährlichen Kündigungsmöglichkeit geschlossen hat (Anlage 1). Begleitend zu dieser Verwaltungsvereinbarung wurde auf die herbeizuführende Änderung des Ratsbeschlusses RBV – 2149/14 vom 16.07.2014 verwiesen, um die Finanzierung der Stadt Leipzig für die Internatsbetreuung in der Kolonnadenstraße ab dem Haushaltsjahr 2017/18 fortzuschreiben. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 17. Dezember 2015 Seite: 1/1 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1       1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1