Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1041679.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
10.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01830
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Sport
Fachausschuss Finanzen
Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit
Ratsversammlung
16.12.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Absicherung der pädagogischen Betreuung von Schülern der Sportoberschule im
Internat Kolonnadenstraße 26-28 ab 01.08.2014 durch den Verbund Kommunaler
Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) – 1. Änderungsbeschluss zum Beschluss der
Ratsversammlung Nr. RBV – 2149/14 vom 16.07.2014
Beschlussvorschlag:
1.
Die Stadt Leipzig anerkennt das Verbundsystem der kommunalen Sportoberschule und des
Sportgymnasiums in Landesträgerschaft einschließlich der zugehörigen Internatsstrukturen für
die Unterbringung minderjähriger Talente in der Kolonnadenstraße 26-28 und dem Sportinternat
Marschnerstraße. Bereits ab dem Schuljahr 2015/2016 wird die Internatsbetreuung für maximal
60 minderjährige SportoberschülerInnen der Sportoberschule Leipzig durch die Stadt finanziert.
2.
Die in der Ratsversammlung am 18.03.2015 zum Haushalt 2015/2016 (DS-00621/14-DS001/DS-002) für die Betreuung der SportschülerInnen in der Kolonnadenstraße 26-28
bestätigten finanziellen Mittel im Ergebnishaushalt 2015 und 2016 über jeweils 400.000 EUR
(PSP-Element 1.100.42.1.0.01, Sachkonto 4315 0000) werden vorbehaltlich zum
Haushaltsbeschluss ab 2017/18 ff. in gleicher Höhe fortgeschrieben. Die Fortschreibung dieser
Ansätze erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung des Doppelhaushaltes
2017/2018 durch die Landesdirektion. Mit diesen Mitteln werden die Leistungen des VKKJ für
maximal 5,95 VZÄ für die nach § 45 SGB VIII erforderliche pädagogische Betreuung der
minderjährigen SportschülerInnen vertraglich vergütet.
3.
Eine Verrechnung der gegenseitigen Betreuungsleistungen zwischen der Stadt Leipzig und dem
Freistaat Sachsen ist nicht erforderlich (siehe Pkt. 5 der Begründung). In diesem Punkt ist die
Beschlusslage vom 18.03.2015 (DS-00621/14-DS-001/DS-002) aufzuheben.
4.
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis:
- dass die pädagogische Betreuung der minderjährigen SportoberschülerInnen entsprechend
§ 45 SGB VIII im Internat in der Kolonnadenstraße 26- 28 ab dem Schuljahr 2015/2016 und
dazugehörige Genehmigungsverfahren durch den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig Verbund
Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) geleistet werden.
- dass die Verwaltung mit dem Freistaat Sachsen eine Verwaltungsvereinbarung über die
gemeinsame Belegung der Internate des Landesgymnasiums für Sport und der Sportoberschule
mit einer jährlichen Kündigungsmöglichkeit geschlossen hat (Anlage 1).
Begleitend zu dieser Verwaltungsvereinbarung wurde auf die herbeizuführende Änderung des
Ratsbeschlusses RBV – 2149/14 vom 16.07.2014 verwiesen, um die Finanzierung der Stadt
Leipzig für die Internatsbetreuung in der Kolonnadenstraße ab dem Haushaltsjahr 2017/18
fortzuschreiben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Folgekosten in 2017
Folgekosten in 2018
Folgekosten in 2019
Folgekosten in 2020
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
ab 2017
Folgejahre
400.000,00
1.100.42.1.0.01
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
Begründung:
1. Allgemeiner Sachverhalt
Die Unterbringung auswärtiger Schülerinnen und Schüler im Internat ist eine freiwillige kommunale
Aufgabe, damit fällt die Entscheidung darüber in die Zuständigkeit des Stadtrates.
In Leipzig existieren zwei vertieft sportliche Spezialschulen, in denen sowohl die Schul- als auch die
leistungssportliche Ausbildung gewährleistet wird: das Sächsische Landesgymnasium für Sport und
die sich in städtischer Trägerschaft befindende Sportoberschule. Beide Schulen im Verbund sind
vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) als „Eliteschulen des Sports“ anerkannt und
ausgezeichnet. Zu den DOSB-Kriterien einer „Eliteschule des Sports“ gehört u.a., dass auswärtige
Talente und Kadersportler am Standort Leipzig lernen und trainieren und hierfür in den Internaten
betreut wohnen können.
Zu beiden Schulen sind in der Vergangenheit zwei begleitende Wohneinrichtungen geschaffen
worden, die auswärtigen Kindern und Jugendlichen außerhalb der eigenen familiären Unterkunft
während der Schulzeit in Leipzig Unterbringungsmöglichkeiten anbieten: das durch den Freistaat
Sachsen in der Marschnerstraße 30 betriebene Internat mit 124 Plätzen für ab 10 Jährige sowie das
durch einen privaten Eigentümer in der Kolonnadenstraße seit 2007 betriebene Internat mit 60
Plätzen für die über 16- bis 18 Jährigen. Die Stadt Leipzig und der Freistaat Sachsen kooperieren
sowohl bei der schulischen und sportlichen Bildung als auch bei der Unterbringung der minderjährigen Talente in einem bewährten Verbundsystem sehr eng zusammen. Bei der Finanzierung
der Betreuungsleistungen besitzt Leipzig innerhalb Sachsens eine Sonderrolle, da der Freistaat
Sachsen das Sportinternat in der Marschnerstraße 30 finanziert.
Seit dem Schuljahr 2014/15 gewährt der VKKJ mit 5,95 VZÄ entsprechend der Betriebserlaubnis die
notwendige pädagogische Betreuung der minderjährigen auswärtigen SportschülerInnen im Internat
Kolonnadenstraße. Die Finanzierung hierfür erfolgte für 4,35 VZÄ zuzüglich 0,6 VZÄ für anteilige
Leitungs-, Verwaltungs- und Sachkosten durch den Freistaat Sachsen sowie durch die Stadt Leipzig
für eine Vollzeitstelle (RBV – 2149/14 vom 16.07.2014). Zwischen der Stadt Leipzig und dem
Freistaat Sachsen sowie dem VKKJ wurden hierfür jeweils Leistungsvereinbarungen ab 01.08.2014
geschlossen. Der Freistaat Sachsen hat die Vereinbarung zur Finanzierung der 4,95 VZÄ für das
Internat Kolonnadenstraße zum 31.07.2015 gekündigt.
Nach der Kündigung sind die Mittel zur Finanzierung der max. 5,95 VZÄ mit RB vom 18.03.2015
(DS-00621/14-DS-001/DS-002) zu den Haushaltsjahren 2015/2016 im kommunalen Haushalt mit je
400.000 EUR auf dem PSP-Element 1.100.42.1.0.01 (Sachkonto 4315 0000) eingestellt.
2. Absicherung der Internatsbetreuung für 60 minderjährige SportoberschülerInnen der
Sportoberschule Leipzig
Für die auswärtigen minderjährigen SportschülerInnen der Sportoberschule Leipzig und deren
Eltern, für die kommunale Sportoberschule Leipzig, für die in Leipzig bestätigten Bundesstützpunkte
sowie für den Olympiastützpunkt Leipzig ist mit Blick auf die Gesamtoberschulzeit eine verlässliche
Sicherung des Internatsbetriebs in der Kolonnadenstraße notwendig. Eine Entscheidung für eine
Einschulung sportlicher auswärtiger Talente in die Sportoberschule der Stadt ist an die Sicherheit
gebunden, dass eine betreute Internatsunterbringung für die gesamte Sportoberschulzeit möglich
ist.
Ohne Verlässlichkeit auf die notwendige Internatsbetreuung können SportoberschülerInnen nicht
mehr untergebracht werden, wären stabile Schülerzahlen in der Sportoberschule nicht gewährleistet
sowie stabile und wachsende Zahlen von Leipziger Kaderathleten für die Anerkennung der Leipziger
Schwerpunktsportarten als Bundesstützpunkte und für den Olympiastützpunkt nicht gesichert.
Die Mittel für den Internatsbetrieb in der Kolonnadenstraße stehen im Haushalt 2015 und 2016 dem
Amt für Sport planmäßig zur Verfügung. Um ordnungsgemäße und nachhaltige vertragliche
Rahmenbedingungen zu schaffen, sind längere Geltungsfristen erforderlich. Deshalb soll mit diesem
Beschluss die Bereitstellung der Mittel für den VKKJ über das Schuljahr 2015/16 hinaus
sichergestellt werden. Unabhängig von dieser bildungs- und sportpolitischen Zielsetzung sieht die
Verwaltungsvereinbarung ein jährliches Kündigungsrecht vor, damit auf unvorhersehbare Situationen in geordneter Abwicklung reagiert werden kann.
3. Absicherung der nach Betriebserlaubnis notwendigen pädagogischen Betreuung durch
den VKKJ
Der kommunale Eigenbetrieb VKKJ verfügt über umfangreiche, langjährige Erfahrungen mit dem
Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die einer
Betriebserlaubnis unterliegen. Als anerkannter Jugendhilfeträger ist der VKKJ geeignet,
qualitätsgerecht die sozialpädagogischen Leistungen für die Internatsbetreuung in der
Kolonnadenstraße zu erbringen. Da die hier untergebrachten minderjährigen SchülerInnen, die von
ihren Familien getrennt leben, einen erhöhten Bedarf an Betreuung und Erziehung benötigen, muss
dies von sozialpädagogischen Fachkräften entsprechend realisiert werden. Die gesetzlichen
Grundlagen für die Betreuungsleistungen sind im § 7 SGB VIII (Betreuung Minderjähriger) und § 45
SGB VIII (außerhalb der Familie Lebende) beschrieben. Bereits im Schuljahr 2014/15 wurde der
VKKJ mit der pädagogischen Arbeit im Internat Kolonnadenstraße beauftragt und ist somit für die
Weiterführung dieser Aufgabe bestens geeignet.
Auch der Eigentümer und Vermieter der Immobilie Kolonnadenstraße 26-28 hat seine Bereitschaft
zur Fortführung der Zusammenarbeit an die Weiterbetreibung der Betreuungsleistungen durch den
VKKJ gebunden. Der VKKJ übernimmt die pädagogische Betreuung der SportoberschülerInnen auf
der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und dem Eigenbetrieb.
4. Finanzierungsumfang der pädagogischen Absicherung
Nach den gesetzlichen Regelungen und Verfahren sind für solchen Internatsbetrieb pädagogische
Fachkräfte erforderlich (siehe auch RBV-2149/14 vom 16.07.2014).
Die im Ratsbeschluss vom 18.03.2015 (DS-00621/14-DS-001/DS-002) für 2015/16 beschlossenen
400.000 EUR - auf dem PSP-Element 1.100.42.1.0.01 (Sachkonto 4315 0000) – sind wie folgt
untersetzt:
Ab dem Jahr 2015 insgesamt rund 400.000,00 EUR jährlich
Die Kosten pro Schuljahr betragen:
I. Personalkosten päd. Betreuungspersonal:
330.000,00 EUR
II. Personalkosten Leitung und Verwaltung Gesamt:
40.000,00 EUR
III. Personalnebenkosten Gesamt:
10.000,00 EUR
IV. Sachkosten Gesamt:
10.000,00 EUR
V. Investitionsfolgekosten Gesamt:
10.000,00 EUR
Bei der dargestellten Kostenplanung wurde auf die folgenden Planungsgrößen abgestellt:
- 5,35 VZÄ Pädagogische Betreuung - pädagogische Fachkräfte, mit Nachtdienst, 365 Tage im Jahr
für 60 SchülerInnen
- 0,60 VZÄ Leitungs- und Verwaltungsanteil - entsprechend den für den VKKJ gültigen
Festlegungen.
Auch wenn weniger als 60 minderjährige SportlerInnen in der Kolonnadenstraße betreut werden, ist
für die 365-tägige Betreuung im Internat kein verringertes Fachpersonal zulässig, so dass sich für
die Stadt Leipzig auch bei weniger als 60 betreuten SportschülerInnen keine Kostenreduzierungen
ergeben können. In der Marschnerstraße ergeben sich ebenfalls keine geminderten Kosten, wenn
weniger als 124 SportlerInnen 365 Tage „rund um die Uhr“ betreut werden.
5. Verzicht auf gegenseitige Verrechnung der Betreuungsleistungen
Das in Leipzig bewährte Verbundsystem aus kommunaler Sportoberschule und Landesgymnasium
für Sport in Landesträgerschaft arbeitet auch bei der Internatsbetreuung vernetzt und eng
kooperierend miteinander.
Da die objektiven Gebäudegegebenheiten in der Kolonnadenstraße 26-28 (z.B. zwei Hauseingänge,
verschiedene Wohneinheiten in mehreren Etagen) nur die Betriebserlaubnis für den Internatsbetrieb
für Jugendliche (über 16- bis 18jährige SportschülerInnen) zulassen, wohnen hier überwiegend
Sportgymnasiasten der Sekundarstufe II. Die Vielzahl der SportoberschülerInnen, die i.d.R. erst in
der 10. Klasse 16 Jahre alt sind, wohnen im landesgetragenen Internat in der Marschnerstraße.
Somit finanziert die Stadt Leipzig die Betreuungsleistungen im Internat Kolonnadenstraße 26-28 für
bis zu 60 überwiegend Sportgymnasiasten im Alter von 16 bis 18 Jahren. Im Gegenzug betreut der
Freistaat Sachsen seit Jahren im Internat in der Marschnerstraße – trotz des etwa doppelt höheren
Betreuerschlüssels für die jüngeren Altersbereiche – bis zu 60 minderjährige SportoberschülerInnen
ohne Verrechnung. Der Freistaat Sachsen ist bereit, trotz des Alleinstellungsmerkmals von Leipzig
an dieser Praxis festzuhalten und den Nachwuchsleistungssport in dieser Form zu unterstützen.
Eine Verrechnung der Betreuungsleistungen zwischen Stadt Leipzig und dem Freistaat Sachsen ist
insofern nicht sinnvoll oder zweckmäßig, weil bei "Rechnungslegung" der Stadt Leipzig an den
Freistaat Sachsen für die in der Kolonnadenstraße betreuten Gymnasiasten auch eine
"Rechnungslegung" des Freistaates an die Stadt Leipzig für die in der Marschnerstraße betreuten
SportoberschülerInnen erfolgen müsste. Der Verwaltungsaufwand würde sich noch dadurch
erhöhen, dass immer eine Anzahl der betreuten minderjährigen SportschülerInnen in der
Kolonnadenstraße im Schuljahresverlauf geringer wird, da in jedem Monat SchülerInnen volljährig
werden und nicht mehr in Vollzeit betreut werden müssen. Diese individual-biographische
Abhängigkeit erzeugt unangemessenen Verwaltungsaufwand.
6. Folgen bei Ablehnung:
Ohne die Finanzierung der pädagogischen Betreuung für bis zu 60 SchülerInnen im Internat
Kolonnadenstraße 26 – 28 durch die Stadt Leipzig ist die kontinuierliche Arbeit der kommunalen
Sportoberschule nicht gewährleistet. Das bewährte Verbundsystem aus Sportoberschule,
Sportgymnasium sowie den Internaten würde auseinanderfallen zu Lasten der nachwuchs- und
leistungssportlichen Entwicklung am Standort Leipzig. Die Anerkennung als Eliteschulen des Sports
geht verloren.
Bei Ablehnung des Vorschlags, dass die Stadt Leipzig die Absicherung der notwendigen
pädagogischen Betreuung von auswärtigen Schülerinnen und Schülern der Sportoberschule
übernimmt, können ab dem Schuljahr 2016/17 und Folgejahre keine neuen SchülerInnen mehr
aufgenommen werden. SportoberschülerInnen, die bereits in Leipzig betreut untergebracht sind,
müssten nach Kündigung ihrer Mietverträge in ihre Heimatorte zurückkehren. Der Sportstandort
Leipzig wäre substantiell und im Image erheblich gefährdet.
Anlagen:
Anlage: Verwaltungsvereinbarung mit dem Freistaat Sachsen
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.12.2015
zu
18.17
Absicherung der pädagogischen Betreuung von Schülern der
Sportoberschule im Internat Kolonnadenstraße 26-28 ab 01.08.2014 durch
den Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) – 1.
Änderungsbeschluss zum Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV –
2149/14 vom 16.07.2014
Vorlage: VI-DS-01830
Beschluss:
1. Die Stadt Leipzig anerkennt das Verbundsystem der kommunalen Sportoberschule und des
Sportgymnasiums in Landesträgerschaft einschließlich der zugehörigen Internatsstrukturen
für die Unterbringung minderjähriger Talente in der Kolonnadenstraße 26-28 und dem
Sportinternat Marschnerstraße. Bereits ab dem Schuljahr 2015/2016 wird die
Internatsbetreuung für maximal 60 minderjährige SportoberschülerInnen der
Sportoberschule Leipzig durch die Stadt finanziert.
2. Die in der Ratsversammlung am 18.03.2015 zum Haushalt 2015/2016 (DS-00621/14-DS001/DS-002) für die Betreuung der SportschülerInnen in der Kolonnadenstraße 26-28
bestätigten finanziellen Mittel im Ergebnishaushalt 2015 und 2016 über jeweils 400.000 EUR
(PSP-Element 1.100.42.1.0.01, Sachkonto 4315 0000) werden vorbehaltlich zum
Haushaltsbeschluss ab 2017/18 ff. in gleicher Höhe fortgeschrieben. Die Fortschreibung
dieser Ansätze erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung des
Doppelhaushaltes 2017/2018 durch die Landesdirektion. Mit diesen Mitteln werden die
Leistungen des VKKJ für maximal 5,95 VZÄ für die nach § 45 SGB VIII erforderliche
pädagogische Betreuung der minderjährigen SportschülerInnen vertraglich vergütet.
3. Eine Verrechnung der gegenseitigen Betreuungsleistungen zwischen der Stadt Leipzig und
dem Freistaat Sachsen ist nicht erforderlich (siehe Pkt. 5 der Begründung). In diesem Punkt
ist die Beschlusslage vom 18.03.2015 (DS-00621/14-DS-001/DS-002) aufzuheben.
4. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis:
- dass die pädagogische Betreuung der minderjährigen SportoberschülerInnen
entsprechend § 45 SGB VIII im Internat in der Kolonnadenstraße 26- 28 ab dem
Schuljahr 2015/2016 und dazugehörige Genehmigungsverfahren durch den Eigenbetrieb
der Stadt Leipzig Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) geleistet werden.
- dass die Verwaltung mit dem Freistaat Sachsen eine Verwaltungsvereinbarung über die
gemeinsame Belegung der Internate des Landesgymnasiums für Sport und der
Sportoberschule mit einer jährlichen Kündigungsmöglichkeit geschlossen hat (Anlage 1).
Begleitend zu dieser Verwaltungsvereinbarung wurde auf die herbeizuführende Änderung
des Ratsbeschlusses RBV – 2149/14 vom 16.07.2014 verwiesen, um die Finanzierung
der Stadt Leipzig für die Internatsbetreuung in der Kolonnadenstraße ab dem
Haushaltsjahr 2017/18 fortzuschreiben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Leipzig, den 17. Dezember 2015
Seite: 1/1
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1